Die Biomassekraftwerk Fechenheim GmbH hat einen Antrag gestellt auf Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb eines zweiten Biomassekraftwerks „Biomassekraftwerk II“. in Frankfurt am Main Gemarkung: Fechenheim, Flur: 10, Flurstücke: 13/11, 13/12, 13/24 Rechts-/Hochwert: 5.552983/32 U 483000, postalische Anschrift: Alt Fechenheim 34, 60386 Frankfurt am Main. Die Biomassekraftwerk Fechenheim GmbH plant die Errichtung und den Betrieb eines Biomassekraftwerks mit einer Feuerungswärmeleistung von 45 MW und einem Jahresdurchsatz von maximal 158.000 Tonnen bzw. maximal 18,0 Tonnen pro Stunde zur thermischen Verwertung von nicht gefährlichen Abfällen, inklusive der für den Betrieb notwendigen Nebeneinrichtungen (insbesondere geschlossener Anlieferungs- bzw. Lagerhalle, Bandtrockner und Zerkleinerungsanlage sowie Betriebsgebäude). Das Biomassekraftwerk II soll auf dem Werksgelände des Standortes Fechenheim der Allessa GmbH, Alt Fechenheim 34, 60386 Frankfurt am Main als Betrieb D 41 errichtet werden. Es dient zur Sicherung der dezentralen nachhaltigen Energieversorgung des Standortes mit hochwertiger Wärme in Form von Prozessdampf sowie der umliegenden Region mit Strom und Fernwärme.
Die CUREF GmbH Metall- und Kunststoffhandel beabsichtigt die Errichtung und den Betrieb einer genehmigungsbedürftigen Anlage zur zeitweiligen Lagerung und Behandlung von Eisen- und Nichteisenschrotten sowie nicht gefährlichen Abfällen am Standort in der Luther-Augustin-Str. 9, in 38820 Halberstadt. In der Anlage sollen insgesamt bis zu 1.499 t Eisen- und Nichteisenmetalle zeitweilig gelagert und mechanisch behandelt werden. Dabei handelt es sich überwiegend, zu rund 95 %, um Nichteisenmetalle wie Aluminium und Kuper sowie geringere Mengen Eisenschrott aus verschiedenen Produktionsprozessen. Zusätzlich sollen maximal bis zu 75 t Kunststoffabfälle und 5.000 t so genannte End-of-waste-Materialien in der Anlage zeitweilig gelagert und gehandhabt werden. Bei diesen handelt es sich um zertifizierte Schrotte welche die Anforderungen der EU-Verordnung Nr. 333/2011 sowie Nr. 715/2013 erfüllen und somit nicht als Abfälle einzustufen bzw. dahingehend zu berücksichtigen sind. Die Anlage soll auf einer bisher unbebauten, rund 29.070 m² umfassenden, Fläche im planungsrechtlich nach § 30 Baugesetzbuch (BauGB) ausgewiesenen Gebiet „BP Nr. 5 Industrie- und Gewerbegebiet Ost“ an der östlichen Peripherie von Halberstadt entstehen. Für die Lagerung und Behandlung der Eisen- und Nichteisenschrotte ist die Errichtung von 3 Lager-/Werkshallen mit rund 7.952 m² und eine Freifläche mit rund 4.316 m² projektiert. Östlich angrenzend zur Halle 1 sollen eine Fahrzeugwiegeeinrichtung und ein Bürogebäude mit Sozialtrakt, Abstellraum sowie Prüfbereich gebaut werden. Südlich davon ist die Errichtung einer rund 456 m² großen Containerhalle geplant. Des Weiteren werden im nordöstlichen Anlagenbereich zwei gleichgroße Lagerbereiche für die Kunststofffraktion sowie für die benötigten Ersatzteile und Betriebsmittel errichtet. Zusätzlich wird angrenzend eine Freifläche für die Betankung und als Waschgelegenheit für die betriebseigenen Fahrzeuge geschaffen. Das Betriebsgelände wird im südlichen Teil über zwei Zufahrten erschossen. Der Anlagenbetrieb soll werktags jeweils von 6.00 bis 22.00 Uhr (Tageszeitraum) unter Nutzung des maximalen Betriebszeitraum im 2-Schichtbetrieb stattfinden. Die Errichtung und der Betrieb der Anlage erfolgen nach dem Stand der Technik. Für die dezentrale Energieerzeugung zur Einspeisung in das Netz und ggf. zum Betrieb der elektrisch angetriebenen mobilen Technik (Bagger, Stapler, Elektrogräte, etc.) ist die Nutzung der Dachflächen für die Installation von Photovoltaikanlagen vorgesehen. Die Ausgestaltung der Anlage bzw. Umsetzung des Vorhabens erfolgt nach den im Maßnahmenkatalog des vorliegenden Bebauungsplans festgesetzten landespflegerischen Maßnahmen sowie Schutz- und Kompensationsmaßnahmen zur Vermeidung und Verminderung nachteiliger Umweltwirkungen.
Studien zur Nutzung von Stromüberschüssen aus Erneuerbaren Energien und zu Konsequenzen einer dezentralen Energieversorgung, Erkenntnisse aus Studien; Berichterstattung der Landesregierung im Ausschuss für Klima, Energie und Mobilität
Warum wird das bestehende Stromnetz aus- und umgebaut? Die von der Bundesregierung beschlossene Energiewende sieht vor, die erneuerbaren Energien stark auszubauen. Ein Teil der Energie soll in Windkraftanlagen in Nord- und Mitteldeutschland erzeugt werden. Insgesamt wird die Energieerzeugung durch die Nutzung erneuerbare Energien - auch der Sonnenenergie - dezentraler. Außerdem sollen verstärkt Kapazitäten zur Energiespeicherung in Süddeutschland sowie den angrenzenden Alpenländern genutzt und auch neu geschaffen werden. All diese Änderungen sind ohne einen Aus- und Umbau der Stromverteilnetze nicht realisierbar (siehe Seiten der Bundesregierung zur Energiewende ).
Bericht zum Klima- und Energiekonzept Monitoring 2020 Inhalt 1Einleitung ...................................................................................................................... 4 2Methodik des Monitorings ........................................................................................... 4 3 2.1Besonderheiten des KEK als Grundlage ............................................................. 4 2.2Prozessverlauf....................................................................................................... 5 2.3Vielfalt und Typologie der verwendeten Indikatoren .......................................... 6 Ergebnisse des Monitorings über die Handlungsfelder im KEK............................... 9 3.1 Handlungsfeld Energiewirtschaft (HF A) ............................................................10 A 1.1 Ausbau Wärmenetze und Erhöhung des EE-Anteils ............................................10 A 1.2 Ausbau Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) ................................................................12 A 1.3 Abwärmenutzung .................................................................................................15 A 2.1 Ausbau Windenergie ............................................................................................15 A 2.2 Ausbau Photovoltaik ............................................................................................17 A 2.3 Erhaltung des Status Quo bei Bioenergieanlagen ................................................19 A 2.4 Dezentrale Energieversorgung / Energieträgersubstitution...................................21 A 2.5 Bürgerbeteiligung und Teilhabe............................................................................23 A 3.1 Optimierung des Stromnetzbetriebs .....................................................................23 A 3.2 Unterstützung von Flexibilitätsoptionen ................................................................25 A 3.3 Power-to-X ...........................................................................................................26 3.2 Handlungsfeld Gebäude (HF B)...........................................................................27 B 1.1 Klimaschutz und Energieeffizienz in der Siedlungsentwicklung ............................28 B 2.1 Energetische Gebäudesanierung .........................................................................29 B 2.2 Bauen und Sanieren mit ökologischen Baustoffen stärken ...................................32 B 2.3 Einsatz klimaschonender Wärme-, Kälte- und Stromanwendungen .....................33 B 2.4 Monitoring und Optimierung bei der Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen ....34 B 2.5 Beratungsangebote für Nutzer/innen und Eigentümer/innen ................................35 B 2.6 Photovoltaik auf Dächern .....................................................................................37 B 2.7 Klimaschutz in Kirchen und kirchlich genutzten Räumen......................................40 B 3.1 Energetische Sanierung der Landesliegenschaften..............................................42 B 3.2 Einsatz erneuerbarer Energien in den Landesliegenschaften...............................43 B 3.3 Steigerung der Energieeffizienz in den Landesliegenschaften .............................47 B 3.4 Das Land als Impulsgeber und Förderer ..............................................................49 3.3 Handlungsfeld Verkehr (HF C).............................................................................52 C 1.1 Verkehrsvermeidung durch Digitalisierung ...........................................................52 C 1.2 Verkehrsverringerung durch kürzere Wege ..........................................................53 1 C 1.3 Verkehrsvermeidung durch kürzere Warentransporte ..........................................53 C 1.4 Integrierte Siedlungsentwicklung..........................................................................54 C 1.5 Transportbündelung durch Micro Hubs ................................................................54 C 2.1 Förderung des Radverkehrs ................................................................................54 C 2.2 Förderung des Fußgängerverkehrs ......................................................................55 C 2.3: Verlagerung des Alltagsverkehrs vom Pkw zum ÖPNV.......................................55 C 2.4 Verlagerung von Freizeitverkehr auf den ÖPNV ..................................................62 C 2.5 Verknüpfung zwischen unterschiedlichen Verkehrsträgern ..................................63 C 3.1 Mobilitätsmanagement in Unternehmen ...............................................................65 C 3.2 Car-Sharing .........................................................................................................68 C 3.6 Autonomes Fahren für den ÖPNV (incl. Car-Sharing / Taxi) nutzen .....................68 C 3.8 Verstätigung des Verkehrsflusses im MIV ............................................................69 C 4.1: Maximierung des Anteils der E-Traktion im Schienenverkehr .............................69 C 4.2: Elektromobilität für Pkw und Nutzfahrzeuge ........................................................71 C 4.3 Alternative Antriebe im ÖSPV ..............................................................................74 C 4.4 Strategie für regenerative Gas-Mobilität ...............................................................76 C 5.2 Ökonomische Fahrweise (Eco-Driving) ................................................................76 C 5.3 Weiterentwicklung intelligenter Verkehrssysteme ................................................76 3.4 Handlungsfeld Wirtschaft (HF D) ........................................................................78 D 1.1 Übergreifende Maßnahmen für Querschnittstechnologien. ..................................78 D 1.2 Steigerung der Nutzung industrieller und gewerblicher Abwärme ........................80 D 1.3 Mobilitäts- und Logistikmanagement in Unternehmen ..........................................80 D 2.1 Steigerung bei Material- und Ressourceneffizienz sowie Kreislaufwirtschaft ........81 D 2.2 Substitution energieintensiver Materialien und Prozesse .....................................82 D 3.1 Optimierung und Ausbau von Energieberatungsangeboten für KMU ...................82 D 3.2 Erweiterung von Netzwerken für betrieblichen Erfahrungsaustausch ...................83 D 3.3 Fortführung und Weiterentwicklung von Qualifizierungs- sowie F&E- Förderprogrammen für Klimaschutz und Energieeffizienz.....................................84 D 4.1 Nutzung der Einsparpotenziale im Bereich Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) ........................................................................85 D 4.2 Energieeffizienz durch Automatisierung und Digitalisierung .................................85 3.5 Handlungsfeld Landwirtschaft, Landnutzung, Forstwirtschaft und Ernährung (HF E)....................................................................................................................88 E 1.1 Humusschonende Bodenbewirtschaftung ............................................................88 E 1.2 Effizienter Einsatz mineralischer Dünger ..............................................................89 E 1.3 Emissionsoptimierte Ausbringung organischer Dünger ........................................89 E 2.1 Optimierte und nährstoffangepasste Fütterung ....................................................90 E 2.2 Emissionsarme Haltungsverfahren/Stallbausysteme der Zukunft .........................92 2
Liebe Leserin, lieber Leser, wir hoffen sie hatten einen energiegeladenen Start ins neue Jahr. Mit der ersten Ausgabe unseres Newsletters „AGEE-Stat aktuell“ im Jahr 2020 möchten wir Sie über die aktuelle Veröffentlichung und Aktivitäten der AGEE-Stat informieren und einen kurzen Blick auf erste Daten zur Entwicklung der erneuerbaren Energien im Jahr 2019 werfen. Eine interessante Lektüre wünscht das Team der Geschäftsstelle der AGEE-Stat Die Entwicklung der erneuerbaren Stromerzeugung im Jahr 2019 Entwicklung der erneuerbaren Energien im Stromsektor, Stand: 01/2020 Quelle: Arbeitsgruppe Erneuerbare Energien-Statistik (AGEE-Stat) Erste Prognosen der AGEE-Stat bestätigen, dass sich das Wachstum der erneuerbaren Energien im Stromsektor nach dem Anstieg im Jahr 2018 auch im Jahr 2019 weiter positiv entwickelt hat. Die Stromerzeugung aus erneuerbaren Quellen ist im Jahr 2019 deutlich um über acht Prozent angestiegen. Sie deckt nun 42 Prozent des Stromverbrauchs (2018: 37,8 Prozent). Insgesamt wurden im Jahr 2019 nach derzeitigem Datenstand über 243 Milliarden Kilowattstunden Strom aus erneuerbaren Energien gewonnen. Damit wurde erstmals deutlich mehr Strom aus erneuerbaren Energien erzeugt, als aus Stein- und Braunkohlekraftwerken zusammen. Das Wachstum im Jahr 2019 wurde von einer stark gestiegenen Windstromerzeugung getragen. Neben dem Leistungszubau der Vorjahre liegen die Gründe hierfür in guten Windbedingungen im letzten Jahr. Während sich die Stromerzeugung aus Biomasse kaum änderte, stieg die Stromproduktion aus PV-Anlagen und Wasserkraftanlagen leicht an. Beim Zubau neuer Kapazitäten zur erneuerbaren Stromproduktion sieht die Entwicklung weniger positiv aus: Die Daten zeigen weiterhin einen deutlich negativen Trend bei der Windenergie und eine seit einigen Monaten nachlassende Dynamik bei der Photovoltaik: Der Zubau an PV-Anlagen hatte durch Vorzieheffekte aufgrund der Sonderdegressionen im EEG in den ersten Monaten des Jahres 2019 stark zugenommen, fiel in den Sommermonaten jedoch wieder in etwa auf das Niveau des Vorjahres. Insgesamt liegt der kumulierte Zubau im Jahr 2019 nach derzeitigem Datenstand mit ca. 3.800 Megawatt (MW) jedoch deutlich über dem Jahreswert 2018 (2.888 MW). Nachdem die installierte Leistung der Windkraftanlagen an Land im Jahr 2018 netto um 2.273 MW anstieg (im Jahr davor wurde war mit 4.891 MW der bisherige Rekordzubau zu verzeichnen), erreichte der Netto-Zubau im Jahr 2019 mit ca. 900 MW nur noch knapp 40 Prozent dieses Wertes. Bei der Windenergie auf See wurden im Jahr 2019 noch einmal insgesamt etwa 1.100 MW an das Netz angeschlossen (2018: 990 MW). Weitere Informationen zu den Entwicklungen der einzelnen Energieträger im Stromsektor sowie Informationen zu den verwendeten Datenquellen finden Sie im regelmäßig erscheinenden Monatsbericht der AGEE-Stat. Der aktuell Mitte Januar veröffentlichte Monatsbericht stellt die oben beschriebenen Entwicklungen noch einmal graphisch übersichtlich dar. Die aktuellen Monats- und Quartalsberichte werden auf den Internetseiten der Geschäftsstelle der AGEE-Stat veröffentlicht. Hinweisen möchten wir Sie darüber hinaus bereits jetzt auf das im März erscheinende Hintergrundpapier „Erneuerbare Energien in Deutschland - 2019“ mit ersten konsolidierten Daten und Hintergrundinformationen zu den erneuerbaren Energien in den Sektoren Strom, Wärme und Verkehr. Aus Wissenschaft und Forschung: AGEE-Stat-Workshop „Aktuelle Entwicklungen in der Energiestatistik und Emissionsbilanzierung erneuerbarer Energien“ Die Arbeitsgruppe Erneuerbare Energien-Statistik (AGEE-Stat) lud in Zusammenarbeit mit dem Umweltbundesamt (UBA) am 26. November 2019 zum fünften Expertenworkshop „Aktuelle Entwicklungen in der Energiestatistik und Emissionsbilanzierung der erneuerbaren Energien“ ins Bauhaus Dessau. Mit ca. 60 anwesenden Teilnehmerinnen und Teilnehmern aus Behörden, wissenschaftlichen Institutionen und Verbänden wurden wesentliche Neuerungen der Energiestatistik thematisiert. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie zeigte die erheblich steigenden energiestatistischen Bedarfe auf EU-Ebene infolge des Clean-Energy-Pakets der EU auf. Des Weiteren stellte das Statistische Bundesamt erste Ergebnisse der neuen Erhebungen nach der Novelle des Energiestatistikgesetzes vor, die eine bessere Erfassung von Daten im Bereich der dezentralen Energieerzeugung und im Bereich der leitungsgebundenen Wärmeversorgung ermöglichen. Die Bundesnetzagentur referierte zu den bisherigen Erfahrungen mit dem Marktstammdatenregister, dem zentralen Register für stromerzeugende Anlagen. Im zweiten Teil der Veranstaltung wurden die aktuellen Weiterentwicklungen zur Emissionsbilanzierung erneuerbarer Energieträger thematisiert. Der Workshop richtete sich an Expertinnen und Experten aus den Bereichen Berichterstattung und Ökobilanzierung der erneuerbaren Energien. Die Präsentationen des Workshops stehen auf den Seiten des Umweltbundesamtes zum Download bereit. Internetupdate der „Erneuerbaren Energien in Zahlen“ 2018 verfügbar Anteile erneuerbarer Energien in Deutschland, Stand: 12/2019 Quelle: Arbeitsgruppe Erneuerbare Energien-Statistik (AGEE-Stat) Mit den finalen amtlichen Daten des Statistischen Bundesamts wurde die Statistik zur Entwicklung der erneuerbaren Energien für das Jahr 2018 aktualisiert. Danach gab es im Strombereich lediglich kleinere Änderungen. Der Anteil der erneuerbaren Energien am Bruttostromverbrauch bleib wie in den bisher veröffentlichten Publikationen bei 37,8 Prozent für das Jahr 2018. Im Wärmebereich führten neue Datengrundlagen und methodische Weiterentwicklungen zu Änderungen insbesondere im Bereich der Biomassen. Des Weiteren sorgte ein insgesamt geringerer (fossiler) Endenergieverbrauch für Wärme zu einer Anpassung des Anteilswertes. Insgesamt lag der Anteil der erneuerbaren Energieträger am Endenergieverbrauch für Wärme und Kälte im Jahr 2018 bei 14,4 Prozent – 0,2 Prozentpunkte mehr als nach bisherigen Zahlen. Im Verkehrsbereich stieg der Anteil der erneuerbaren Energien um 0,1 Prozentpunkte gegenüber dem letzten Datenstand auf nunmehr 5,6 Prozent. Die aktualisierten Zeitreihen zur Entwicklung der erneuerbaren Energien sind sowohl im EXCEL- als auch im PDF-Format im Internet auf dem Informationsportal Erneuerbare Energien des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) verfügbar. Des Weiteren finden Sie auf diesen Internetseiten eine Vielzahl von Schaubildern zur Entwicklung der erneuerbaren Energien (auf Deutsch und Englisch).
Das Vorhaben untersuchte Auswirkungen auf die Luftqualität durch eine verstärkte Nutzung von Blockheizkraftwerken (hier Mini-BHKW) und fokussierte dabei auf Ballungsräume. Dazu wurden aus Emissionsfaktoren und Aktivitätsdaten die Emissionsänderungen für verschiedene Luftschadstoffe für das Jahr 2020 errechnet. Dies geschah auf nationaler und lokaler Ebene für drei urbane Gebiete. Das Vorhaben arbeitete mit verschiedenen Szenarien: So wurden unterschiedliche Substitutionsgrade (Einsatzrate von BHKW) mit unterschiedlichen Emissionsfaktoren (Wirkungsgrad der Anlagen/Qualität des Verbrennungsprozesses) angenommen. Aus diesen Emissionsszenarien, deren Eintrittswahrscheinlichkeiten bewertet wurden, modellierte man die nationale und lokale Immissionsänderung. Veröffentlicht in Texte | 38/2019.
Flex - KWK Lastflexibilisierung – rechtliche Rahmenbedingungen 1 Flex - KWK Lastflexibilisierung – rechtliche Rahmenbedingungen Uwe Rühling Rechtsanwalt 11. Landesnetzwerktreffen „Energie & Kommune“ 14.11.2019 2 2 Seit 1990 Rechtsanwalt Seit 1992 Spezialisierung in der Energiewirtschaft 1992-2002 Prokurist einer Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, Düsseldorf Seit 2003 aus Stuttgart bundesweit tätig Seit 2004 Partnerbüro in Magdeburg Uwe Rühling Mitgliedschaften und Networking u.a.: Rechtsanwalt VDE Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e.V. Forum Contracting e.V. B.KWK e.V. BHKW-Forum e.V. Smart Grids-Plattform Baden-Württemberg e.V. AK DEZENT – Arbeitskreis Dezentrale Energieversorgung beim 3 Umweltministerium Baden-Württemberg
Ziel des Projektes war es, die Auswirkungen des Einsatzes von BHKW < 50 kWel ("Mini-BHKW") auf die Luftqualität in Ballungsräumen abzuschätzen. Dazu wurden im ersten Schritt aus Emissionsfaktoren und Aktivitätsdaten die BHKW-bedingten Emissionsänderungen für die Luftschadstoffe NOX, PM10, PM2.5, SO2 und NMVOC für das Zieljahr 2020 berechnet, und zwar auf nationaler Ebene für Deutschland und auf lokaler Ebene für drei städtische Modellgebiete (Berlin, Bremen, Köln). Dabei wurden verschiedene Szenarien für das Zieljahr 2020 betrachtet, die u. a. unterschiedlich hohe Substitutionsgrade (Zubau von BHKW) mit unterschiedlich hohen Emissionsfaktoren kombinieren. Im zweiten Schritt wurde für die berechneten Emissionsszenarien die aus dem Einsatz von Mini-BHKW resultierende Immissionsänderung sowohl auf nationaler als auch auf lokaler Ebene modelliert. Auf nationaler Ebene wurde dazu das chemische Transportmodell REM-CALGRID (RCG) eingesetzt, auf lokaler Ebene das Lagrange'sche Partikelmodell LASAT, Zur Bewertung der erzielten Ergebnisse wurde die Wahrscheinlichkeit der zugrunde gelegten Szenarien in technischer und wirtschaftlicher Hinsicht diskutiert. Die erzielten Ergebnisse zeigen, dass auf nationaler Ebene die durch den Einsatz von Mini-BHKW bedingten Emissions- und Immissionsänderungen vernachlässigbar klein sind, auch im Hinblick auf die von der 39. BImSchV für Deutschland vorgegebenen Emissionshöchstmengen. Auf der lokalen Ebene können für hohe Substitutionsgrade mit Mini-BHKW für NO2 durchaus BHKW-bedingte Immissionsänderungen auftreten, die wesentlich zu einer Überschreitung der in der 39. BImSchV vorgegebenen Grenzwerte beitragen. Unter den gegebenen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen wird jedoch davon ausgegangen, dass bis 2020 ein niedriger Substitutionsgrad mit Mini-BHKW sehr viel wahrscheinlicher ist. In diesem Fall ist kein relevanter Beitrag der Mini-BHKW zur NO2-Gesamtbelastung auf lokaler Ebene zu erwarten. Für PM10 und PM2.5 sind durch den Einsatz von Mini-BHKW ausschließlich Minderbelastungen zu erwarten. Quelle: Forschungsbericht
WIR MACHEN ENERGIEGEWINNER ABWASSERBEHANDLUNG IN SACHSEN-ANHALT – ENERGIEEFFIZIENZ STEIGERN Dezentrale Energieerzeugung zur Eigenversorgung INHALT 2 MÖGLICHKEITEN DER DEZENTRALEN ENERGIE- ERZEUGUNG UND -NUTZUNG AN KLÄRANLAGEN 3 PRODUKTION VON KLÄRGAS DURCH SCHLAMMFAULUNG 3 KRAFT-WÄRME-KOPPLUNG-ANLAGEN ZUR KLÄRGASNUTZUNG 6 ENERGIEERZEUGUNG DURCH PHOTOVOLTAIKANLAGEN 7 ENERGIEERZEUGUNG DURCH WINDKRAFTANLAGEN 9 Wärmerückgewinnung An welchen Punkten kann Wärme gewonnen werden? Nutzungsmöglichkeiten von Abwasserwärme Der WZV „Saale-Fuhne-Ziehte“ Hat die Wärmerückgewinnung Einfluss auf Reinigungsprozesse? Energiegewinnung durch Wasserkraft 10 10 11 13 14 14 Quellen 16 MÖGLICHKEITEN DER DEZENTRALEN ENERGIE- ERZEUGUNG UND -NUTZUNG AN KLÄRANLAGEN Aufgrund von Lage, Infrastruktur und den stoffli- chen Ressourcen sind Kläranlagen für die Erzeugung und Nutzung erneuerbarer Energien in Form von Strom, Wärme und Gas zur Eigenversorgung und Weitergabe besonders geeignet. Dies steht in engem Zusammenhang mit dem ener- giereichen Klärschlamm, dessen Energiepotenzial es zu nutzen gilt. In dieser Broschüre werden dazu mögliche Optionen dargestellt. PRODUKTION VON KLÄRGAS DURCH SCHLAMMFAULUNG Bei der anaeroben Schlammstabilisierung verweilt der Klärschlamm für etwa 20 Tage bei einer Tempe- ratur von ca. 37°C unter Sauerstoffausschluss in ei- nem Faulbehälter. Durch den Sauerstoffausschluss werden die im Klärschlamm befindlichen Mikroor- ganismen einem anhaltenden Mangelzustand aus- gesetzt. Der fakultativ anaerobe Charakter der Mi- kroorganismen, lässt sie sowohl Luftsauerstoff als auch in organischen Verbindungen gebundenen Sauerstoff verarbeiten.teren Abbauprozesse im Klärschlamm mehr statt- finden. Die Umsetzungsprodukte sind in Abbildung 1 dargestellt. Durch die Abwesenheit von Luftsauerstoff wer- den die Mikroorganismen gezwungen, die im Klär- schlamm befindlichen organischen Verbindungen abzubauen und den darin befindlichen lebensnot- wendigen Sauerstoff herauszulösen. Dies geschieht bis zur Stabilisierung, den Punkt an dem keine wei-Nach einer entsprechenden Gasaufbereitung, in der u. a. der Schwefelwasserstoffanteil aus dem Klärgas entfernt wird, kann das entstandene Brenngas für den Betrieb von Gasmotoren oder, in Kläranlagen deutlich wichtiger, für den Betrieb eines Blockheiz- kraftwerkes oder Gasturbinen verwendet werden, Im Gegensatz zur aeroben Schlammstabilisierung besteht der Vorteil dieses Prozesses in der nicht benötigten Belüftung und dem dadurch deutlich geringeren Energiebedarf. Der wichtigste Vorteil in Bezug auf Energieoptimierung ist jedoch die Eigen- schaft des erzeugten Methangases als Brenngas. 3
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Bund | 1363 |
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