Die Messstelle Zulauf Rothsee Wegbr (Messstellen-Nr: 128847) befindet sich im Gewässer Roth in Bayern. Die Messstelle dient der Überwachung des chemischen Zustands.
Die Messstelle oh Wehr Ornbau (Messstellen-Nr: 194191) befindet sich im Gewässer Altmühl in Bayern. Die Messstelle dient der Überwachung des chemischen Zustands.
Die Messstelle Stadtmühle_Donauwörth (Messstellen-Nr: 110232) befindet sich im Gewässer Wörnitz in Bayern. Die Messstelle dient der Überwachung des chemischen Zustands.
Die Umweltprobenbank des Bundes (UPB) ist ein wichtiger Grundpfeiler der Umweltbeobachtung in Deutschland und ist bestrebt, die Länderbehörden bei neuen Anforderungen an das Umweltmonitoring zu unterstützen. So wurde eine Reihe von Studien durchgeführt, die für die Umsetzung des Wasserrahmenrichtlinien-Fischmonitorings von Interesse sind. Zum einen wurde die Wirksamkeit einer Datennormalisierung auf 26 % Trockenmasse (TM) oder 5 % Fettgehalt und Trophiestufe 4 (TS 4) erprobt, die im EU WRRL-Leitfaden Nr. 32 vorgeschlagen wird und dazu dienen soll, die Vergleichbarkeit heterogener Monitoringdaten zu erhöhen. Zum anderen wurde die Umrechnung von Schadstoffkonzentrationen im Filet auf Ganzfischkonzentrationen geprüft, um angepasste Risikobewertungen für Wildtiere und die menschliche Gesundheit zu ermöglichen. Darüber hinaus wurden die Einhaltung der Umweltqualitätsnormen (UQN) und die zeitlichen Verläufe der im Rahmen des WRRLFischmonitorings zu erfassenden organischen Stoffe an den 17 UPB-Messstellen (MS) in deutschen Flüssen und Seen untersucht. Die Ergebnisse zeigen, dass die Normalisierung von Quecksilber- und PFOS-Daten auf 26 % TM die Vergleichbarkeit unterschiedlicher Datensätze nicht erhöht. Eine Normalisierung auf 5 % Fett bei lipophilen Stoffen hatte dagegen deutliche Effekte. Eine Standardisierung auf TS 4, die sich auf Standardwerte für die Trophiestufen der Fische stützt und nicht auf tatsächlich gemessenen TS- Werte, führte nicht zu einer erhöhten Vergleichbarkeit zwischen verschiedenen Fischarten. Die UQN von Dicofol, HBCDD und HCB wurden von Brassen aller MS eingehalten, während flächendeckende Überschreitungen für PBDE beobachtet wurden. Die UQN-Einhaltung der übrigen Stoffe war abhängig vom Standort. An den meisten MS hat die Belastung der Fische seit Anfang der 2000er Jahre abgenommen. In: Korrespondenz Wasserwirtschaft : KW ; Organ der DWA ; Wasser, Boden, Natur - 12 (2019), Heft 6, Seite 336
Fliedner, Annette; Rüdel, Heinz; Koschorreck, Jan Korrespondenz Wasserwirtschaft 12 (2019), 6, 336-341 Die Umweltprobenbank des Bundes (UPB) ist ein wichtiger Grundpfeiler der Umweltbeobachtung in Deutschland und ist bestrebt, die Länderbehörden bei neuen Anforderungen an das Umweltmonitoring zu unterstützen. So wurde eine Reihe von Studien durchgeführt, die für die Umsetzung des Wasserrahmenrichtlinien-Fischmonitorings von Interesse sind. Zum einen wurde die Wirksamkeit einer Datennormalisierung auf 26 % Trockenmasse (TM) oder 5 % Fettgehalt und Trophiestufe 4 (TS 4) erprobt, die im EU WRRL-Leitfaden Nr. 32 vorgeschlagen wird und dazu dienen soll, die Vergleichbarkeit heterogener Monitoringdaten zu erhöhen. Zum anderen wurde die Umrechnung von Schadstoffkonzentrationen im Filet auf Ganzfischkonzentrationen geprüft, um angepasste Risikobewertungen für Wildtiere und die menschliche Gesundheit zu ermöglichen. Darüber hinaus wurden die Einhaltung der Umweltqualitätsnormen (UQN) und die zeitlichen Verläufe der im Rahmen des WRRL Fischmonitorings zu erfassenden organischen Stoffe an den 17 UPB-Messstellen (MS) in deutschen Flüssen und Seen untersucht. Die Ergebnisse zeigen, dass die Normalisierung von Quecksilber- und PFOS-Daten auf 26 % TM die Vergleichbarkeit unterschiedlicher Datensätze nicht erhöht. Eine Normalisierung auf 5 % Fett bei lipophilen Stoffen hatte dagegen deutliche Effekte. Eine Standardisierung auf TS 4, die sich auf Standardwerte für die Trophiestufen der Fische stützt und nicht auf tatsächlich gemessenen TS- Werte, führte nicht zu einer erhöhten Vergleichbarkeit zwischen verschiedenen Fischarten. Die UQN von Dicofol, HBCDD und HCB wurden von Brassen aller MS eingehalten, während flächendeckende Überschreitungen für PBDE beobachtet wurden. Die UQN-Einhaltung der übrigen Stoffe war abhängig vom Standort. An den meisten MS hat die Belastung der Fische seit Anfang der 2000er Jahre abgenommen.
Fliedner, Annette; Lohmann, Nina; Rüdel, Heinz; Teubner, Diana; Wellmitz, Jörg; Koschorreck, Jan Environmental Pollution (2016), online 4. Juli 2016 Under the German environmental specimen bank programme bream (Abramis brama) were sampled in six German rivers and analysed for the priority hazardous substances dicofol, hexabromocyclododecane (HBCDD), hexachlorobenzene (HCB), hexachlorobutadiene (HCBD), heptachlor + heptachlor epoxide (HC + HCE), polybrominated diphenylethers (PBDEs), polychlorinated dibenzo-p-dioxins and -furans and dioxin-like polychlorinated biphenyls (PCDD/Fs + dl-PCBs), and perfluorooctane sulfonic acid (PFOS). The aim was to assess compliance with the EU Water Framework Directive environmental quality standards for biota (EQS Biota ) for the year 2013, and to analyse temporal trends for those substances that are of special concern. General compliance was observed for dicofol, HBCDD and HCBD whereas PBDEs exceeded the EQSBiota at all sites. For all other substances compliance in 2013 varied between locations. No assessment was possible for HC + HCE at some sites where the analytical sensitivity was not sufficient to cover the EQS Biota . Trend analysis showed decreasing linear trends for HCB and PFOS at most sampling sites between 1995 and 2014 indicating that the emission reduction measures are effective. Mostly decreasing trends or constant levels were also observed for PCDD/Fs and dl-PCBs. In contrast, increasing trends were detected for PBDEs and HBCDD which were especially pronounced at one Saar site located downstream of the industries and conurbation of Saarbrücken and Völklingen. This finding points to new sources of emissions which should be followed in the coming years. doi:10.1016/j.envpol.2016.06.060
Die verlinkte Webseite enthält Informationen der Website chemikalieninfo.de des Umweltbundesamtes zur chemischen Verbindung Dicofol (Summe aus p,p'- und o,p'- Isomeren). Stoffart: Stoffklasse.
Die verlinkte Webseite enthält Informationen der Website chemikalieninfo.de des Umweltbundesamtes zur chemischen Verbindung dicofol. Stoffart: Einzelinhaltsstoff. Aggregatzustand: flüssig. Stoffbeschaffenheit: Kristalle, Pulver, techn.: hochvisköse Flüssigkeit. Farbe: farblos - grau braun. Inhalt des Regelwerks: Das Globally Harmonised System of Classification and Labelling of Chemicals (GHS) wurde auf UN-Ebene erarbeitet, mit dem Ziel, weltweit einen sicheren Transport zu gewährleisten, die menschliche Gesundheit und Umwelt besser zu schützen. Die Verordnung (EG) Nr. 1272/ 2008 (CLP) legt orientierend an GHS einheitliche Regeln für die Bewertung der Gefährlichkeit von chemischen Stoffen und Gemischen fest (Einstufung). Für physikalische Gefahren, Gesundheits- und Umweltgefahren definiert sie Gefahrenklassen. Eine Gefahrenklasse ist unterteilt in Gefahrenkategorien je nach Schwere der Gefahr. Jeder Gefahrenkategorie sind ein Gefahrensatz, ein Piktogramm sowie ein Signalwort zugeordnet. Aufgrund dieser Einstufungen werden in der CLP-Verordnung verbindliche Kennzeichnungen auf Verpackungen wie Piktogramme und Gefahrenhinweise vorgeschrieben. Die Abverkaufsfrist für Gemische, die bereits vor dem 1.06.2015 verpackt wurden und noch nach alter Einstufung (R-Sätze) gekennzeichnet sind, lief als letzte Übergangsfrist am 01.06.2017 ab. Hersteller/ Importeure von Stoffen sind verpflichtet, innerhalb eines Monats nach Inverkehrbringen, ihre Angaben der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) zur Hinterlegung im öffentlich zugänglichen europäischen Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis (CL Inventory) zu melden. Die von der ECHA gepflegte Datenbank enthält Informationen zur Einstufung und Kennzeichnung (C&L) von angemeldeten und registrierten Stoffen, die Hersteller und Importeure übermittelt haben, einschließlich einer Liste harmonisierter Einstufungen. Um eine gesundheitliche Notversorgung und vorbeugende Maßnahmen künftig besser abzusichern, gelten ab dem 01.06.2020 für Gemische, die aufgrund ihrer Wirkungen als gefährlich eingestuft sind, einheitliche Informationspflichten in allen Mitgliedsstaaten. Importeure und nachgeschaltete Anwender sind verpflichtet, diese Informationen den dafür autorisierten nationalen Stellen, in Deutschland dem BfR vorzulegen..
Die verlinkte Webseite enthält Informationen der Website chemikalieninfo.de des Umweltbundesamtes zur chemischen Verbindung Dicofol. Stoffart: Stoffklasse. Inhalt des Regelwerks: Das Globally Harmonised System of Classification and Labelling of Chemicals (GHS) wurde auf UN-Ebene erarbeitet, mit dem Ziel, weltweit einen sicheren Transport zu gewährleisten, die menschliche Gesundheit und Umwelt besser zu schützen. Die Verordnung (EG) Nr. 1272/ 2008 (CLP) legt orientierend an GHS einheitliche Regeln für die Bewertung der Gefährlichkeit von chemischen Stoffen und Gemischen fest (Einstufung). Für physikalische Gefahren, Gesundheits- und Umweltgefahren definiert sie Gefahrenklassen. Eine Gefahrenklasse ist unterteilt in Gefahrenkategorien je nach Schwere der Gefahr. Jeder Gefahrenkategorie sind ein Gefahrensatz, ein Piktogramm sowie ein Signalwort zugeordnet. Aufgrund dieser Einstufungen werden in der CLP-Verordnung verbindliche Kennzeichnungen auf Verpackungen wie Piktogramme und Gefahrenhinweise vorgeschrieben. Die Abverkaufsfrist für Gemische, die bereits vor dem 1.06.2015 verpackt wurden und noch nach alter Einstufung (R-Sätze) gekennzeichnet sind, lief als letzte Übergangsfrist am 01.06.2017 ab. Hersteller/ Importeure von Stoffen sind verpflichtet, innerhalb eines Monats nach Inverkehrbringen, ihre Angaben der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) zur Hinterlegung im öffentlich zugänglichen europäischen Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis (CL Inventory) zu melden. Die von der ECHA gepflegte Datenbank enthält Informationen zur Einstufung und Kennzeichnung (C&L) von angemeldeten und registrierten Stoffen, die Hersteller und Importeure übermittelt haben, einschließlich einer Liste harmonisierter Einstufungen. Um eine gesundheitliche Notversorgung und vorbeugende Maßnahmen künftig besser abzusichern, gelten ab dem 01.06.2020 für Gemische, die aufgrund ihrer Wirkungen als gefährlich eingestuft sind, einheitliche Informationspflichten in allen Mitgliedsstaaten. Importeure und nachgeschaltete Anwender sind verpflichtet, diese Informationen den dafür autorisierten nationalen Stellen, in Deutschland dem BfR vorzulegen..
Die verlinkte Webseite enthält Informationen der Website chemikalieninfo.de des Umweltbundesamtes zur chemischen Verbindung Dicofol. Stoffart: Stoffklasse.
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