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Durchfahrtsbeschränkungen für Dieselfahrzeuge Hamburg

Dieser Datensatz ist nicht mehr aktuell, da die Durchfahrtsbeschränkungen für Dieselfahrzeuge im September 2023 aufgehoben wurden. Die zugehörigen WMS- und WFS-Dienste wurden abgeschaltet. Der Datensatz enthielt die Straßenabschnitte in Hamburg, auf denen eine Durchfahrtsbeschränkung für Dieselfahrzeuge galt sowie die zugehörigen von der Stadt empfohlenen Umfahrungsempfehlungen. Hierbei wird zwischen Beschränkungen für alle Dieselfahrzeuge bis einschließlich EURO 5 (Pkw) bzw. EURO V (Lkw) und Beschränkungen ausschließlich für Lkw (ebenfalls bis einschließlich EURO V) unterschieden. Die betroffenen Straßenabschnitte waren für Anlieger frei befahrbar und mit entsprechenden Verkehrszeichen angekündigt.

Kennzeichenerhebungen

Wie sauber sind die Fahrzeuge auf Berlins Straßen? Wie setzt sich die Fahrzeugflotte zusammen (Pkw, Lkw, Busse)? Gibt es Unterschiede in der Zusammensetzung zwischen Berliner Fahrzeugen und jenen aus dem Umland? Wie hat sich die Flotte seit der letzten Erhebung im Jahr 2021 entwickelt? Die Reinhaltung der Berliner Luft und der städtische Straßenverkehr sind eng miteinander verbunden. Letzterer leistet noch immer einen wesentlichen Beitrag zu den Belastungen der Stadtluft mit verschiedenen Schadstoffen. Daher ist es nicht überraschend, dass viele Maßnahmen der Luftreinhaltung den Straßenverkehr unmittelbar betreffen, wie z.B. die Umweltzone, Tempo 30 Zonen oder Dieselfahrverbote. Um die Wirkung und Notwendigkeit von Maßnahmen bereits im Vorfeld verlässlich abschätzen zu können, muss die Zusammensetzung der Fahrzeugflotte auf den Straßen Berlins bekannt sein. Eine Abfrage der Bestandsflotte reicht dabei nicht aus. Einerseits werden Fahrzeuge unterschiedlich intensiv genutzt und andererseits machen in Berlin gemeldete Fahrzeuge nur rund 80 % der im Stadtgebiet bewegten Fahrzeugflotte aus. Daher werden seit 2008 in regelmäßigen Abständen videobasierte Kennzeichenerhebungen durchgeführt. Zu den erfassten Kennzeichen werden anschließend beim Kraftfahrt-Bundesamt bzw. dem Berliner Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten technische Informationen zu den Fahrzeugen abgefragt. Von besonderem Interesse ist dabei, a. welche Fahrzeuge (Pkw, Lkw, Busse usw.) im Verkehr unterwegs sind, b. welche Antriebe und Energiequellen genutzt werden, c. welchen Abgasstandards die Fahrzeuge genügen und d. wie hoch der CO 2 Ausstoß ist. Hierauf aufbauend kann anschließend der Schadstoffaustausch der Fahrzeuge ermittelt werden. Die bislang letzte Kennzeichenerhebung erfolgte im Auftrag der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt im Zeitraum vom 15.Oktober bis 17. Oktober 2024. An zehn ausgewählten Straßenabschnitten wurden videobasiert die Kennzeichen der vorbeifahrenden Fahrzeuge ermittelt und dokumentiert. Die Straßenabschnitte lagen sowohl innerhalb als auch außerhalb der Umweltzone. Für einige Abschnitte galt zum Zeitpunkt der Erfassung ein Tempolimit von 30 km/h; andere waren an Orten hoher Stickoxidbelastung angesiedelt. Bei den Erhebungen ging es ausschließlich um die Ermittlung der Fahrzeugkennzeichen. Es wurden keine Aufnahmen von Fahrzeugen und Fahrzeuginsassen gemacht oder gespeichert. Im Nachgang erfolgt ausschließlich eine Abfrage von technischen Fahrzeugdetails beim Kraftfahrt-Bundesamt bzw. dem Berliner Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten. Es werden keine Halterangaben ermittelt oder Verkehrsdelikte verfolgt. Das genaue Vorgehen wurde im Vorfeld eng mit dem Datenschutzbeauftragten der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt abgestimmt. Siehe hierzu auch die Datenschutzerklärung gemäß Artikel 13 Absatz 1 und 2 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Diese Datenschutzhinweise sind nicht zu verwechseln mit unseren allgemeinen Datenschutzhinweisen .

Jahresübersicht der Luftqualität 2023

Stickstoffdioxid (NO 2 ) Partikel (PM 10 ) Partikel (PM 2,5 ) Ozon (O 3 ) Meteorologie Die vorliegende Übersicht informiert über die Belastung durch die wichtigsten Luftschadstoffe und dient zur ersten Einordnung der Luftschadstoffbelastung in Berlin im Jahr 2023. Eine vollständige Auswertung für alle Luftschadstoffe erfolgt in den Jahresberichten des Berliner Luftgütemessnetzes: Luftdaten-Archiv: Berichte und ergänzende Daten Im Jahr 2023 wurde die Luftqualität gemäß 39. Bundes-Immissionsschutzverordnung (39. BImSchV) an 47 Standorten gemessen, darunter 17 Messcontainer. Sieben dieser 17 Messcontainer sind verkehrsnah und jeweils fünf in innerstädtischen Wohngebieten und am Stadtrand platziert. An den übrigen Standorten werden vereinfachte Verfahren wie Kleinstsammler oder Passivsammler eingesetzt. Links Alle Informationen zu den Messstationen und die Messwerte Stündliche aktualisierte Messergebnisse der automatischen Stationen des BLUME und ein aktueller Luftqualitätsindex Weitere Informationen zu den Grenz- und Zielwerten für die Beurteilung der Luftqualität Mehr Informationen zu den relevanten Schadstoffquellen Der lokale Dieselverkehr ist der Hauptverursacher für die Stickstoffdioxidbelastung in Berlin. Die im Jahr 2023 vom Berliner Luftgütemessnetz ermittelten NO 2 -Jahresmittelwerte sind in der Abbildung 1 dargestellt. Unterschieden wird hier zwischen automatischen Messgeräten in Messcontainern und Passivsammlern. Die Jahresmittelwerte werden für eine bessere Übersicht in Abbildung 2 als Balkendiagramm nach aufsteigender NO 2 -Belastung sortiert dargestellt. Die Passivsammler, die für die Beurteilung der Luftqualität an die EU gemeldet werden, sind in der Abbildung mit einem Stern (*) gekennzeichnet. Für das Jahr 2023 lassen sich die NO 2 -Jahresmittelwerte in Berlin wie folgt zusammenfassen: am Stadtrand: 7 bis 9 µg/m³ im städtischen Hintergrund: 12 bis 18 µg/m³ an den kontinuierlich messenden verkehrsnahen Stationen: 20 bis 32 µg/m³ beurteilungsrelevante Passivsammler an Straßen: 23 bis 38 µg/m³ Damit traten die höchsten Konzentrationen an den Straßenmessstellen auf. In den Wohngebieten der Innenstadt fällt die Konzentration etwa auf die Hälfte ab. Am Stadtrand beträgt sie nur noch circa ein Viertel der Belastung, die an den innerstädtischen Hauptverkehrsstraßen gemessen wird. Der Grenzwert für NO 2 von 40 µg/m³ (für den Jahresmittelwert) wurde 2023 an allen Messpunkten, die beurteilungsrelevant sind, eingehalten. Zusätzlich zur langfristigen Belastung mit NO 2 wird auch die kurzfristige Spitzenbelastung beurteilt. Hierfür gilt ein Immissionsgrenzwert für das 1-Stundenmittel von 200 µg/m³, wobei 18 Überschreitungen pro Kalenderjahr zulässig sind. In 2023 wurde dieser Wert an keiner Stunde und an keiner Messstation ermittelt. Im Vergleich zum Vorjahr 2022 gab es stadtweit einen leichten Rückgang der Stickstoffdioxidkonzentration. Der flächendeckende Konzentrationsrückgang weist darauf hin, dass dieser durch eine meteorologisch günstige Situation zustande gekommen ist. Auch die Flotte der Dieselfahrzeuge wird von Jahr zu Jahr sauberer, da immer mehr Fahrzeuge den strengsten Abgasstandard Euro 6d erfüllen. Zudem wurden zunehmend Doppeldeckerbusse der BVG außer Betrieb genommen, die erhöhte Stickoxidemissionen verursachen. Zwei Messstandorte gilt es 2023 differenziert zu betrachten: Der Standort Friedrichstraße 172 (MS 562) befand sich bis Juli 2023 innerhalb eines verkehrsberuhigten Bereichs, der anschließend wieder für den Verkehr geöffnet wurde. Dies erklärt den geringen Jahresmittelwert von 18 µg/m³, der somit nicht repräsentativ für eine Straßenmessstelle ist. Der Standort Schildhornstraße 76 (MC117) erfasst unter anderem die Verkehrsemissionen am Ausläufer der A100. Durch die Sperrung des Schlangenbader Tunnels seit April 2023 verteilte sich der Nord-Süd-Verkehr über die angrenzenden Wohngebiete um den Breitenbachplatz. Die Verkehrsbelastung und damit auch der Schadstoffausstoß waren somit am Standort des Messcontainers in der zweiten Jahreshälfte deutlich geringer. Dadurch sank der Jahresmittelwert gegenüber dem Vorjahr um 8 µg/m³. Im August 2022 konnten die letzten vier Streckenabschnitte mit Dieselfahrverboten aufgehoben werden. An allen Streckenabschnitten konnte 2023 kein Anstieg der Stickstoffdioxidkonzentration beobachtet werden: Bei der Beurteilung der PM 10 -Belastung wird europaweit die Konzentration der gesundheitlich besonders bedenklichen Partikel mit einem aerodynamischen Durchmesser kleiner als 10 Mikrometer (PM 10 ) betrachtet. Diese Partikel haben sowohl vom Menschen beeinflusste als auch natürliche Quellen. Zu letzteren gehören Bodenerosion, Meeresgischt, Waldbrände und Saharastaub sowie biogene Partikel wie Pollen, Viren, Bakterien- und Pilzsporen sowie Pflanzenreste. Primäre Partikel, die direkt aus Quellen wie Verbrennungsprozessen, z.B. Dieselruß, stammen, werden von sekundären Partikeln unterschieden, die sich in der Atmosphäre aus Schadgasen wie Schwefel- und Stickstoffoxiden, Ammoniak oder Kohlenwasserstoffen bilden. Die Bildung sekundärer Partikel muss besonders bei großräumigen Transporten von Luftschadstoffen in der Atmosphäre berücksichtigt werden. Bedeutende PM 10 -Quellen sind Verkehr, Kraft- und Fernheizwerke, Kaminöfen, Heizungen in Wohnhäusern, Baustellen, Schüttgutumschlag und verschiedene industrielle Prozesse. An verkehrsnahen Stationen treten in der Regel höhere Werte auf als im städtischen Hintergrund, insbesondere an Tagen bei Wetterlagen mit schlechten Austauschbedingungen. Hier tragen die noch nicht geminderten Emissionen aus dem Abrieb von Reifen und Bremsen sowie aus der Aufwirbelung von Partikeln von der Straßenoberfläche zu erhöhten Tagesmittelwerten bei. Zu lokalen Konzentrationsspitzen tragen zudem auch Baustellen bei. Hingegen verursacht Dieselruß nur noch etwa 4 % der PM 10 -Belastung an einer Straße. Partikel PM 10 können je nach Wetterlage über hunderte bis tausende Kilometer transportiert werden. Etwa 62 % der PM 10 -Belastung an verkehrsnahen Messpunkten in der Berliner Innenstadt stammt aus Quellen außerhalb Berlins. Seit 2005 liegt der Grenzwert für das PM 10 -Jahresmittel zum Schutz der menschlichen Gesundheit bei 40 µg/m³ und der Tagesgrenzwert bei 50 µg/m³. Letzterer darf pro Kalenderjahr maximal an 35 Tagen überschritten werden. Die Jahresmittel für die einzelnen Stationen sind in Abbildung 3 abgebildet. Für das Jahr 2023 lassen sich die PM 10 -Jahresmittelwerte in Berlin wie folgt zusammenfassen: am Stadtrand: 12 bis 15 µg/m³ im städtischen Hintergrund: 15 bis 17 µg/m³ verkehrsnah an Hauptverkehrsstraßen: 17 bis 19 µg/m³ Problematischer als der Jahresgrenzwert war stets die Einhaltung des Grenzwertes für das Tagesmittel. Tabelle 2 fasst die Zahl der Überschreitungen des Kurzzeitgrenzwertes im Jahr 2023 zusammen. Der Tagesgrenzwert für PM 10 von 50 µg/m³ als Tagesmittel wurde im Jahr 2023 an verkehrsnahen Messstationen lediglich an ein bis vier Tagen überschritten. Der höchste Tagesmittelwert von 69 µg/m³ trat wie im Vorjahr an der Silbersteinstraße auf – am Neujahrstag durch das Silvesterfeuerwerk. In Wohngebieten im städtischen Hintergrund wurde eine Überschreitung gezählt. Hier war die Ursache eine nahegelegene Baustelle. Am Stadtrand lagen wie schon 2022 alle Tagesmittelwerte unter 50 µg/m³. Somit ist weiterhin ein rückläufiger Trend erkennbar. Die jährlichen Schwankungen sind jedoch bei den Überschreitungstagen sehr viel ausgeprägter als beim Jahresmittelwert. Die Anzahl der Überschreitungen des Grenzwertes für das Tagesmittel sind noch viel stärker von meteorologischen Bedingungen und der Häufigkeit von austauscharmen Hochdruckwetterlagen mit südlichen bis östlichen Winden abhängig, als die Mittelwerte für die einzelnen Kalenderjahre. 2023 war ein meteorologisches günstiges Jahr mit wenigen Hochdruckwetterlagen und vermehrt westlichen bis südwestlichen Winden. Damit kann die geringe Anzahl an Überschreitungen erklärt werden. Eine Teilmenge des PM 10 sind die feineren Partikel PM 2,5 , deren aerodynamischer Durchmesser kleiner als 2,5 Mikrometer ist. In Berlin bestehen im Mittel ca. 60 bis 70 % der PM 10 -Fraktion aus den kleineren PM 2,5 -Partikeln. Die wichtigsten Quellen dieser kleinen Partikel sind Verbrennungsprozesse und die Bildung von Sekundärpartikeln aus Gasen. Die Jahresmittel für die einzelnen Stationen sind in Abbildung 4 abgebildet. Für das Jahr 2023 lassen sich die PM 2,5 -Jahresmittelwerte in Berlin wie folgt zusammenfassen: am Stadtrand: 8 bis 9 µg/m³ im städtischen Hintergrund: 10 µg/m³ verkehrsnah an Hauptverkehrsstraßen: 11 bis 12 µg/m³ Der seit 2015 gültige Grenzwert für den Schutz der menschlichen Gesundheit von 25 µg/m³ im Jahresmittel wurde an allen Messstationen eingehalten. Gegenüber 2022 konnte berlinweit ein leichter Rückgang der PM 2,5 -Konzentration festgestellt werden. Grund dafür ist womöglich die günstigere meteorologische Situation im Jahr 2023. Bodennahes Ozon ist ein Schadstoff, der nicht direkt freigesetzt, sondern in der Atmosphäre bei intensiver Sonneneinstrahlung über photochemische Prozesse aus Stickstoffdioxid gebildet wird. Dabei entsteht ein Gleichgewicht zwischen Auf- und Abbau, da das dabei entstehende Stickstoffmonoxid wiederum Ozon abbaut. Der Kreislauf wird jedoch durch einige Stoffe gestört und das vorherrschende Gleichgewicht verschiebt sich zur verstärkten Ozonbildung. Zu den wichtigen Störstoffen gehören flüchtige organische Verbindungen (VOC), Kohlenstoffmonoxid (CO) und Kohlenwasserstoffe wie Methan. Diese sogenannten Ozonvorläufersubstanzen stammen sowohl aus menschengemachten, als auch aus natürlichen Quellen. In Berlin wird bodennahes Ozon seit Jahren an zwei städtischen und fünf regionalen Hintergrundstationen am Stadtrand gemessen. Am Stadtrand treten tendenziell die höchsten Konzentrationen auf, da dort der Abbau von Ozon durch geringe Stickstoffmonoxid-Konzentrationen eingeschränkt ist. Im Jahr 2019 wurde das Ozon-Monitoring um die Messstelle in der Frankfurter Alle (MC174) erweitert, da sich ein steigender Trend in der mittleren Belastung angedeutet hat. JM: Jahresmittel MAX_8h: Maximaler 8-Stunden-Mittelwert N120_8h: Anzahl an Tagen, an denen Max_8h den Zielwert von 120 µg/m³ überschritten hat N120_3J: Anzahl an Tagen, an denen N120_8h über die letzten 3 Kalenderjahre den Zielwert von 120 µg/m³ überschritten hat. N180: Anzahl der 1-Stunden-Mittel in denen die Informationsschwelle von 180 µg/m³ überschritten wurde Zum Schutz der menschlichen Gesundheit gibt es eine Reihe von Kennwerten. Diese sind in Tabelle 3 für das Jahr 2023 aufgeführt. Zunächst aufgeführt ist das Jahresmittel (JM). Einen Grenzwert gibt es hierfür nicht. Auffällig ist, dass alle Werte nahe bei einander liegen, was auf eine gleichmäßige Verteilung der Ozonbelastung hindeutet. Der europaweite Zielwert zum Gesundheitsschutz ist der Mittelwert über 8 Stunden bei einer Konzentrationsschwelle von 120 µg/m³ (N120_8h) mit einer zulässigen Anzahl von Überschreitungen an 25 Tagen im 3-Jahresmittel (N120_3J). Der Wert wird über 3 Jahre gemittelt, um den starken Einfluss der Witterung auf die Ozon-Konzentration zu berücksichtigen. Der höchste 8-Stunden-Mittelwert wurde 2023 in Friedrichshagen mit 142 mg/m³ gemessen. Hier wurden auch die meisten Überschreitungen verzeichnet. Der europaweite Zielwert wurde im Jahr 2023 dennoch an allen Messstationen eingehalten. Zusätzlich zum Zielwert gibt es eine Alarmschwelle, bei dessen Überschreitung bereits bei kurzzeitiger Exposition eine Gefahr für die menschliche Gesundheit besteht. Für Ozon wird ab einer Konzentration von 180 µg/m³ die Öffentlichkeit informiert und ozonempfindlichen Personen wird empfohlen, lang andauernde und körperlich anstrengende Tätigkeiten im Freien zu vermeiden. Zu einer Überschreitung der Informationsschwelle von 180 µg/m³ kam es im Kalenderjahr 2023 nicht. AOT40: Summe der Ozon-Werte, die über 80 µg/m³ (40 ppb) liegen, addiert über die Monate Mai bis Juli zwischen 8:00 Uhr und 20:00 Uhr (Langfristiges Ziel zum Schutz der Vegetation: 6.000 µg/m³ h) AOT40_5: AOT40 gemittelt über die letzten 5 Kalenderjahre (Zielwert zum Schutz der Vegetation ab 2010: 18.000 µg/m³ h) *: nicht genug Messwerte Ähnlich wie für den Schutz der menschlichen Gesundheit wird ein Indikator für die Schädigung der allgemeinen Vegetation in Form des Summenparameters AOT40 (Accumulated Ozone Exposure over a threshold of 40 ppb) verwendet. Dieser ist in Tabelle 4 aufgelistet. Der AOT40 wird aus der kumulierten Differenz zwischen einem Stundenwerten über 40 ppb und dem Schwellenwert von 40 ppb (das entspricht ca. 80 µg/m³) in Bodennähe ermittelt. Dabei wird nur der Zeitraum innerhalb der Vegetationsperiode, d.h. von Mai bis Juli, zwischen 8 und 20 Uhr (MEZ) berücksichtigt. Zu dieser Zeit gelten Pflanzen als besonders ozonempfindlich. Seit 2010 ist ein Zielwert (AOT40_5) von 18.000 µg/m³ h, gemittelt über 5 Jahre, soweit wie möglich einzuhalten. Als langfristiges Ziel ist ein Jahreswert von 6.000 µg/m³ h festgelegt, allerdings ohne Angabe, bis wann dieser Wert eingehalten werden soll. Der AOT40, die Summe über Mai bis Juli, lag im Kalenderjahr 2023 bei einem Maximalwert von 16.543 µg/m³ h. Der AOT40_5-Wert, also der ATO40-Wert gemittelt über 5 Jahre, lag zwischen 7.836 und 15.502 µg/m³ h und blieb damit auch an der höchst belasteten Messstation in Friedrichshagen (MC085) unter dem seit 2010 geltenden Zielwert zum Schutz der Vegetation von 18.000 µg/m³ h. Dahingegen wird das langfristige Ziel von 6.000 µg/m³h deutlich überschritten. Das Wetter hat einen erheblichen Einfluss auf die Luftqualität und trägt zu Schwankungen der Jahresmittelwerte und der Kurzzeitwerte von Jahr zu Jahr bei. Dabei werden sowohl der Ausstoß von Schadstoffen als auch deren Transport, Umwandlung und Ausscheidung aus der Atmosphäre beeinflusst.

Die Berliner Luft ist deutlich besser – 34 Tempo-30-Strecken könnten wieder zu Tempo-50-Strecken werden

Die Berlinerinnen und Berliner können durchatmen – die Luftqualität in Berlin hat sich in den letzten fünf Jahren deutlich verbessert. Seit 2020 können stadtweit alle derzeit geltenden Luftqualitätsgrenzwerte eingehalten werden. An der großen Mehrzahl der Straßen wurden die Grenzwerte für Stickstoffdioxid 2021 sogar deutlich unterschritten. Im Ergebnis legt die dritte Fortschreibung des Luftreinhalteplans fest, dass die Umweltzone noch unverändert weitergeführt werden muss. Ohne Umweltzone besteht weiterhin die Gefahr, dass an Straßen mit hohem Verkehrsaufkommen und schlechten Ausbreitungsbedingungen der Grenzwert für Stickstoffdioxid überschritten werden könnte. Tempo-30 ist weiterhin auf sieben Hauptverkehrsstraßen notwendig. An 34 Strecken können die Luftqualitätsgrenzwerte auch ohne Tempo-30 eingehalten werden. Damit kann die aus Gründen der Luftreinhaltung erfolgte Anordnung von Tempo-30 aufgehoben werden. Umwelt- und Verkehrssenatorin Manja Schreiner : „Schon seit vier Jahren können in Berlin alle geltenden Grenzwerte eingehalten werden, das ist ein Erfolg von über zwanzig Jahren Luftreinhalteplanung. Bereits im Jahr 2022 konnten wir die letzten Dieselfahrverbote aufheben. Nun haben wir weitere Einschränkungen für den Straßenverkehr auf den Prüfstand gestellt. Theoretisch könnten nun auf 34 Straßenabschnitten die Tempo-30-Vorgabe fallen. Für die Luftreinhaltung sind sie nicht mehr erforderlich. Das ist allerdings kein Freifahrtschein . Nur wenn die Verkehrssicherheit es hergibt, nur wenn keine Schule, Kita oder Pflegeeinrichtung am Weg liegt, wird es wieder Tempo-50 heißen.“ Die Aufhebung der Tempo-30-Strecken geschieht allein aus rechtlichen Gründen. Sie gilt für folgende Hauptverkehrsstraßen: Der neue Luftreinhalteplan der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt liegt ab 12. Februar 2024 als Entwurf für die Öffentlichkeitsbeteiligung vor. Der Planentwurf kann vor Ort in der Senatsverwaltung eingesehen werden und zwar montags bis donnerstags von 10 bis 18 Uhr und freitags von 10 bis 16 Uhr in der Brückenstraße 6, 10179 Berlin, (Eingang Jannowitzbrücke) Raum R2/183 im zweiten Stock. Der Entwurf kann auch im Internet unter www.berlin.de/luftreinhalteplan abgerufen werden. Alle Berlinerinnen und Berliner, aber auch Unternehmen, Verbände oder Behörden, haben die Gelegenheit, den Entwurf des Luftreinhalteplans einzusehen, zu kommentieren und ihre Hinweise, Einwände und Stellungnahmen an das Referat Immissionsschutz der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt zu übermitteln. Die Abgabefrist für schriftliche Stellungnahmen ist der 26. März 2024. Für die Abgabe der Stellungnahme stehen folgende Wege zur Verfügung: Anfang Mai 2024 geht der Luftreinhalteplan in die Ressortabstimmung. Im Juni 2024 rechnen wir mit einem Senatsbeschluss, sodass ab Ende Juni 2024 die Schilder ausgetauscht und Ampeln angepasst werden können.

Maßnahmen: Bessere Luft für die Hauptstadt – was wird getan?

Zentrale Aufgabe eines Luftreinhalteplans ist die Zusammenstellung und Prüfung von Maßnahmen zur Reduzierung der Luftbelastung, um schnellstmöglich überall in Berlin die Luftqualitätsgrenzwerte einzuhalten. Der Schwerpunkt der Maßnahmenplanung liegt bei der Reduzierung der Belastung durch Stickstoffdioxid, da hierfür ohne weitere Maßnahmen auch 2020 der Grenzwert für das Jahresmittel an circa 15 Kilometer Straßen nicht sicher eingehalten werden konnte. Wie die Ursachenanalyse gezeigt hat, stammen etwa drei Viertel der Stickstoffdioxidbelastung aus dem motorisierten Straßenverkehr, d. h. aus den Verbrennungsmotoren in Pkw und Lkw. Bei den Maßnahmen des Luftreinhalteplans steht daher die Minderung des Schadstoffausstoßes im Straßenverkehr an erster Stelle. Die Maßnahmenplanung erfolgte unter Berücksichtigung bereits bestehender thematischer Planungen und verfolgt einen integrierten Ansatz. Dies betrifft besonders das Maßnahmenfeld Verkehr, das im Wesentlichen auf dem Berliner Mobilitätsgesetz und den daraus resultierenden Planungen wie dem Stadtentwicklungsplan Mobilität und Verkehr und dem Nahverkehrsplan aufbaut. Des Weiteren wurden die Stadtentwicklungspläne Zentren, Gewerbe und Industrie und Klima, das Berliner Energie- und Klimaschutzprogramm und der Lärmaktionsplan berücksichtigt. Die Maßnahmen des Luftreinhalteplans in seiner zweiten Fortschreibung lassen sich in zwei Gruppen aufteilen: 1. Stadtweit wirkende Maßnahmen 2. Lokale Maßnahmen für besonders hoch belastete Straßen Tempo 30 Aufgehoben: Durchfahrverbote für Dieselfahrzeuge Mit einer Vielzahl von Maßnahmen wird der Schadstoffausstoß stadtweit gesenkt. Dies erfordert zu allererst saubere Fahrzeuge: Mit der Nachrüstung und Flottenmodernisierungen bei Linienbussen und bei Kommunalfahrzeugen nimmt das Land Berlin seine Vorbildrolle bei der Schadstoffminderung von Fahrzeugen wahr. Doch auch der Wirtschaftsverkehr wird durch die Weiterführung der Förderung von Elektrofahrzeugen bei der Umstellung auf saubere Fahrzeuge unterstützt. Saubere Fahrzeuge allein sind jedoch nicht ausreichend, zumal eine Flottenerneuerung Zeit erfordert. Auch weniger motorisierter Verkehr entlastet die Luft. Durch die vorgesehene Ausweitung der Parkraumbewirtschaftung wird nicht nur Parksuchverkehr reduziert, sondern auch ein weiterer Anreiz gesetzt für den Umstieg vom Auto auf den öffentlichen Nahverkehr, das Rad oder für das Zufußgehen. Weniger Pkw-Verkehr bedeutet weniger Abgase, so dass in der gesamten Innenstadt eine Minderung der NO 2 -Belastung erreicht werden kann. Parallel dazu wird die Förderung der öffentlichen Verkehrsmittel sowie des Rad- und Fußverkehrs vorangetrieben. Gerade damit unterstützt der Luftreinhalteplan die Ziele einer nachhaltigen Verkehrspolitik und des Klimaschutzes. Die Untersuchungen zur Wirkung der stadtweiten Maßnahmen zur Förderung des Umweltverbundes hat gezeigt, dass damit für etwa ein Drittel der kritischen Straßen eine Einhaltung des Grenzwertes erreicht werden kann. Darüber hinaus sieht der Luftreinhalteplan Maßnahmen u. a. in den Bereichen Mobilitätsmanagement und Logistik, Fahrgastschifffahrt, mobile und stationäre Maschinen und Geräte, Wärmeversorgung sowie Raum- und Stadtplanung vor. Für einige hoch belastete Straßen reichen die stadtweiten Maßnahmen nicht aus. Hier kann die Einhaltung des NO 2 -Jahresgrenzwertes nur mit zusätzlichen lokalen Maßnahmen erreicht werden. Dies sind im Wesentlichen: Für 33 Straßenabschnitte mit einer gesamten Länge von 20,6 Kilometern ist die Anordnung von Tempo 30 umgesetzt. Frühere Erfahrungen in Berlin zwischen 2003 und 2008, z.B. an der Schildhornstraße und der Beusselstraße, haben gezeigt, dass damit NO 2 -Minderungen bis zu 5 µg/m³ erreichbar sind, weil weniger beschleunigt werden muss. Auch bei nunmehr verbesserter Fahrzeugtechnik und Verkehrslenkung konnte weiterhin eine Reduzierung der NO 2 -Belastung von bis zu 4 µg/m³ nachgewiesen werden. Dies zeigte der Pilotversuch Tempo 30 . Albrechtstraße von Robert-Lück-Straße bis Neue Filandastraße Badstraße von Behmstraße bis Exerzierstraße Breite Straße/Schönholzer Straße von Grabbeallee bis Mühlenstraße Danziger Straße von Schönhauser Allee bis Schliemannstraße Dominicusstraße von Ebersstraße bis Hauptstraße Hauptstraße 1) von Kleistpark – Innsbrucker Platz Dorotheenstraße von Wilhelmstraße bis Friedrich-Ebert-Platz Elsenstraße von Treptower Park bis Karl-Kunger-Straße Erkstraße von Karl-Marx-Straße bis Sonnenallee Hermannstraße von Mariendorfer Weg bis Silbersteinstraße (im Anschluss an Durchfahrverbot Silbersteinstraße bis Emser Straße mit T30) Invalidenstraße von Alexanderufer bis Scharnhorststraße Joachimstaler Straße von Hardenbergplatz bis Kurfürstendamm Kaiser-Friedrich-Straße von Kantstraße bis Otto-Suhr-Allee Kantstraße 1) von Amtsgerichtsplatz – Savignyplatz Klosterstraße von Brunsbüttler Damm bis Pichelsdorfer Straße Leipziger Straße 1) von Markgrafenstraße – Potsdamer Platz Leonorenstraße von Bernkastlerstraße bis Kaiser-Wilhelm Straße Luxemburger Straße von Genter Straße bis Müllerstraße Mariendorfer Damm von Westphalweg bis Eisenacher Straße Martin-Luther-Straße von Lietzenburger Straße bis Motzstraße Mehringdamm von Yorckstraße bis Bergmannstraße Müllerstraße von Seestraße bis Antonstraße Oranienburger Straße von Roedernallee bis Wilhelmsruher Damm Oranienstraße von Moritzplatz bis Oranienplatz Potsdamer Straße 1) von Potsdamer Platz bis Kleistpark Residenzstraße von Amende Straße bis Lindauer Allee Saarstraße von Rheinstraße bis Autobahnbrücke Scharnweberstraße von Kapweg bis Afrikanische Straße Schönholzer Straße von Wollankstraße bis Parkstraße Sonnenallee von Thiemannstraße bis Reuterstraße Spandauer Damm von Klausener Platz bis Königin-Elisabeth-Straße Tempelhofer Damm 1) von Ordensmeisterstraße bis Alt-Tempelhof Torstraße von Prenzlauer Allee bis Chausseestraße Wildenbruchstraße von Sonnenallee bis Weserstraße Wilhelmstraße von Karl-Marx-Straße bis Sonnenallee 1) Pilotstrecken des Tempo-30-Versuchs Achtung: Diese Maßnahme, bei der eine Mehrbelastung auf Ausweichstrecken nicht ausgeschlossen werden kann, konnte im Sommer 2022 vollständig aufgehoben werden. Für acht Straßen mussten im Luftreinhalteplan für Berlin – Zweite Fortschreibung Fahrverbote für Dieselfahrzeuge bis einschließlich Euronorm 5/V vorgesehen werden. Denn die übrigen Maßnahmen reichten nicht aus, um die Grenzwerte für die Luftqualität bis 2020 sicher zu erreichen. Zu der Anordnung von Durchfahrverboten wurde das Land Berlin vom Verwaltungsgericht Berlin mit Urteil vom 9.10.2018 verpflichtet (Aktenzeichen VG 10 K 207.16). Die Fahrverbote traten als Durchfahrverbote mit der Zusatzregelung „Anlieger frei“ im Januar 2020 vollständig in Kraft. Strecken mit Dieseldurchfahrverbot und Zeitpunkt der Aufhebung: Aufhebung im Sommer 2021: Brückenstraße von Köpenicker Straße bis Holzmarktstraße NO 2 -Jahresmittel 2021: 28 µg/m³ Reinhardtstraße von Charitéstraße bis Kapelle-Ufer NO 2 -Jahresmittel 2021: 21 µg/m³ Friedrichstraße von Unter den Linden bis Dorotheenstraße NO 2 -Jahresmittel 2021: 24 µg/m³ Stromstraße von Bugenhagenstraße bis Turmstraße NO 2 -Jahresmittel 2021: 20 µg/m³ Aufhebung im Sommer 2022: Leipziger Straße von Leipziger Platz (Ost) bis Charlottenstraße NO 2 -Jahresmittel 2021: 28-31 µg/m³ Alt-Moabit von Gotzkowskystraße bis Beusselstraße NO 2 -Jahresmittel 2021: 31 µg/m³ Hermannstraße von Silbersteinstraße bis Emser Straße NO 2 -Jahresmittel 2021: 34 µg/m³ Silbersteinstraße von Hermannstraße bis Karl-Marx-Straße NO 2 -Jahresmittel 2021: 35 µg/m³ Im Sommer 2021 konnten die Dieselfahrverbote für die ersten vier Strecken aufgehoben werden, im August 2022 folgte die Aufhebung für die restlichen vier Fahrverbotsstrecken. Um die Einhaltung des NO 2 -Luftqualitätsgrenzwertes an allen ehemaligen Fahrverbotsstrecken abzusichern, gilt für alle diese Strecken weiterhin Tempo 30. Dieseldurchfahrverbote sind nun nicht mehr notwendig. Denn seit 2020 können die Luftqualitätsgrenzwerte an allen Messstationen eingehalten werden. Dank Modernisierung der Fahrzeugflotte ist der Schadstoffausstoß je Fahrzeug deutlich gesunken. So stoßen Pkw und Kleintransporter heute im Mittel circa 20 % weniger Stickstoffoxide als im Jahr 2019. In der vor einigen Jahren noch sehr hoch belasteten Leipziger Straße trug zudem der Einsatz von Elektrobussen zu einer deutlichen Verbesserung der Luftqualität bei. LRP 2018-2025 – Szenarien­rechnungen Beschreibung im Umweltatlas Karte im Geoportal Verkehrsbedingte Luftbelastung im Straßenraum 2020 Beschreibung im Umweltatlas Karte im Geoportal Verkehrsbedingte Luftbelastung im Straßenraum 2015 Beschreibung im Umweltatlas Karte im Geoportal

Luftbelastung 2022 in Berlin weiter gesunken – bis auf Ozon

Die Luftqualität in Berlin hat sich im Jahr 2022 weiter verbessert. Wie die ersten Auswertungen der vorläufigen Daten automatischer Messstationen und zusätzlicher kleiner Passivsammler zur Messung von Stickstoffdioxid (NO 2 ) an Hauptstraßen in der Stadt ergaben, hat sich der Trend abnehmender Belastungen durch NO 2 und gesundheitsschädliche Partikel („Feinstaub“) weiter fortgesetzt oder auf niedrigem Niveau stabilisiert. Der Luftqualitätsgrenzwert für NO 2 konnte das dritte Jahr in Folge berlinweit vollständig eingehalten werden. Für Partikel PM10 gelingt dies schon seit 2016. Damit zählt 2022 zu den Jahren mit der geringsten Luftbelastung seit Beginn der Messungen in den 1980er respektive 1990er Jahren. Während der Grenzwert für das Jahresmittel von NO 2 von 40 µg/m³ (40 Mikrogramm Stickstoffdioxid pro Kubikmeter Außenluft) im Jahr 2019 noch an zahlreichen Straßen mit Werten bis zu 48 µg/m³ überschritten wurde, lag die höchste NO 2 -Belastung 2022 bei nur rund 37 µg/m³ (vorläufige Auswertung). Auch wenn es an einzelnen Stationen zu einem leichten Anstieg von NO 2 um bis zu 2 µg/m³ kam, sank die Belastung im Mittel über alle mehr als 40 verkehrsnahen Stationen um 2 bis 3 µg/m³ gegenüber dem Jahr 2021. Dies ist gerade deswegen bemerkenswert, weil es im Jahr 2022 nach den pandemiebedingten Rückgängen eine gewisse Zunahme der Verkehrsmengen gab. Die meisten Stickoxide stammen nach wie vor aus der Verbrennung fossiler Brennstoffe, ob im Straßenverkehr, bei der Hausheizung, in Kraftwerken oder Industrieanlagen. Grund für den Rückgang der NO 2 -Belastung sind Maßnahmen des Luftreinhalteplans, etwa Fahrverbote für ältere Dieselverbrenner oder T-30-Strecken, der Umstieg auf Elektrobusse und die Modernisierung von Dieselbussen bei der BVG, die Zunahme von Elektrofahrzeugen im Landesfahrzeugpool, die Einrichtung zusätzlicher Tempo-30-Zonen und die Anlage weiterer Radfahrstreifen. Aber auch die allgemeine Modernisierung der Fahrzeugflotte privater Pkw leistet einen wichtigen Beitrag zur Reduzierung des Schadstoffausstoßes. Der Anteil von Diesel-Pkw, bei denen die Abgasreinigung auch im städtischen Verkehr wirklich funktioniert, hat in den letzten Jahren stark zugenommen. In Berlin sind daher im Herbst 2022 alle streckenbezogenen Dieselfahrverbote für Diesel bis einschließlich Euro 5 aufgehoben worden. Aufgrund eines Urteils des Verwaltungsgerichts Berlin von Oktober 2018 und dem anschließenden Luftreinhalteplan waren Ende 2019 für acht Straßen Dieseldurchfahrtverbote eingeführt worden. Ziel dieser Notmaßnahme war eine schnelle Verbesserung der Luft in besonders hoch belasteten Straßenabschnitten, wenn dort eine Einhaltung von Grenzwerten anders nicht schnell zu erreichen war – der Bedarf war daher regelmäßig zu prüfen: Die erste Überprüfung der Durchfahrtverbote erlaubte im Juni 2021 die Aufhebung auf vier der acht Strecken. Aufgrund des im Sommer 2022 erkennbaren Trends einer weiter sinkenden NO 2 -Belastung konnten im September auch die weiteren vier Dieselfahrverbote (Leipziger Straße, Hermannstraße, Silbersteinstraße, Alt-Moabit) aufgehoben werden. Aufgrund der guten Entwicklung insgesamt kann der Grenzwert für NO 2 an all diesen Straßen auch ohne Fahrverbote sicher eingehalten werden. Die Luftqualität wird in Berlin für drei unterschiedliche Gebietsbetroffenheiten („Belastungsregimes“) beurteilt: verkehrsnah an Hauptverkehrsstraßen, im städtischen Hintergrund in Wohngebieten mit wenig Verkehr sowie am Stadtrand ohne direkten Verkehrseinfluss. Für diese drei Betroffenheiten sind im Folgenden die Auswertungen der noch vorläufigen Messdaten 2022 zusammengestellt: Vorläufige Jahresmittelwerte für Stickstoffdioxid (Grenzwert: 40 µg/m³): Die höchsten Jahresmittelwerte wurden am Mehringdamm und Spandauer Damm mit je 37 µg/m³ gemessen. Vorläufige Jahresmittelwerte für Partikel PM10 (Grenzwert: 40 µg/m³): Der höchste Jahresmittelwert wurde mit 24 µg/m³ an der Silbersteinstraße gemessen. Hier trugen 2022 umfangreiche Hochbauarbeiten an Gebäuden nahe der Messstation zur Partikelbelastung bei. Der Tagesgrenzwert für PM10 von 50 µg/m³ als Tagesmittelwert wurde 2022 an verkehrsnahen Messstationen nur an drei bis elf Tagen überschritten, zulässig laut EU-Regeln sind 35 Tage. Der höchste Tagesmittelwert von 100 µg/m³ trat an der Silbersteinstraße aufgrund von Bauarbeiten auf. In Wohngebieten im städtischen Hintergrund wurden ein bis drei Überschreitungstage gezählt. Am Stadtrand lagen alle Tagesmittelwerte unter 50 µg/m³. Vorläufige Jahresmittelwerte für Kleinstpartikel PM2,5 (Grenzwert: 25 µg/m³): Die Belastung durch die feinen Partikel PM2,5 ist im Jahresmittel gleichmäßig über Berlin verteilt. Diese Partikel werden in der Atmosphäre über weite Strecken transportiert und breiten sich großräumig aus. Partikel PM2,5 stammen auch aus der Verbrennung von Holz in Kaminöfen. Diese Quelle trägt stadtweit, gerade in Außenbezirken, zur PM2,5-Belastung bei. Vorläufige Bewertung für Ozon: Für das Reizgas Ozon war die Belastung deutlich höher als 2021. Die geltenden Zielwerte wurden geringfügig überschritten. Ozon wird während des atmosphärischen Transports aus Stickoxiden und Kohlenwasserstoffen unter Einfluss von Sonneneinstrahlung gebildet – in der Regel steigt die Konzentration mit wachsendem Abstand zu den Quellen an und ist am Stadtrand häufig höher. Aufgrund des sehr sonnigen und heißen Wetters 2022 wurden daher in Friedrichshagen am Müggelsee an 27 Tagen Acht-Stunden-Mittelwerte über 120 µg/m³ gemessen – der Zielwert sieht maximal 25 Überschreitungen vor. Zudem wurde an vier Stationen (Marienfelde, Grunewald, Wedding und Neukölln) je einmal die Informationsschwelle von 180 µg/m³ als Stundenmittelwert überschritten. Dann erfolgt eine standardisierte Mitteilung an Medien, um die Bevölkerung über Verhaltungsempfehlungen zu informieren, siehe hier: Empfehlungen bei hohen Ozon-Konzentrationen Für Maßnahmen zur Reduzierung der Ozonbelastung ist die Bundesebene zuständig. Alle Daten des Berliner Luftgütemessnetzes sind abrufbar unter: Berliner Luftgütemessnetz per App: Berlin Luft – Die App des Berliner Luftgütemessnetzes Alle Daten für 2022 sind noch vorläufig.

Emissionskataster 2020 zeigt aktuelle Emissionen sowie landesweiten Rückgang der Luftschadstoffe

Emissionskataster 2020 zeigt aktuelle Emissionen sowie landesweiten Rückgang der Luftschadstoffe Mit seiner kleinräumlichen Darstellung der Luftschadstoffbelastung im Land bildet das aktuelle „Emissionskataster Rheinland-Pfalz 2020“ eine wichtige Grundlage für Planungs- und Genehmigungsbehörden. Das rund 360 Seiten starke Kataster liefert jedoch auch Bürgerinnen und Bürgern interessante Daten über die landesweite Entwicklung der einzelnen Schadstoffkonzentrationen in der Luft in den vergangenen Jahrzehnten. Das Landesamt für Umwelt hat das Emissionskataster im Auftrag des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität erstellt. Erstmals liegt damit ein landesweites Kataster vor, das sämtliche Emissionsquellen für Luftschadstoffe zusammenfasst – seien es Industriebetriebe, Kleinfeuerungsanlagen (Gebäudeheizung), Landwirtschaft oder der Straßen-, Schienen-, Schiffs- und Luftverkehr. Zahlen über die jeweiligen Anteile dieser Verursacher an der Schadstoffbelastung ermöglichen es Städten oder Regionen, in ihrer Luftreinhalteplanung gezielt auf die Emissionsquellen einzugehen. Die jeweiligen Daten werden landesweit sowie für die Landkreise bzw. kreisfreien Städte bilanziert und zudem in Rasterkarten dargestellt. Enthalten sind die Emissionen an Kohlenmonoxid, Schwefeldioxid, Stickoxiden, Ammoniak, Distickstoffmonoxid, Benzol, Methan, weitere Kohlenwasserstoffe (NMVOC), Staub, Ruß sowie die Schwermetalle Blei, Cadmium und Arsen. Zeitreihen der gemessenen Konzentrationen seit Mitte der 1990er Jahre, teilweise seit 1985, veranschaulichen eindrücklich, wie sich der technische Fortschritt und vor allem neue rechtliche Vorgaben zur Emissionsminderung auf die Schadstoffbelastung der Luft in den Städten ausgewirkt haben. So ist beispielsweise der Jahresmittelwert für Benzol in der Landeshauptstadt Mainz von 8,8 µg/m3 im Jahr 1995 auf 1,1µg/m3 im Jahr 2020 zurückgegangen. Die Ursache liegt neben der Senkung des Benzolgehaltes in Kraftstoffen auch darin, dass Tankstellen und Tanklager mittlerweile über Gasrückführungssysteme verfügen. Der 2010 eingeführte Grenzwert von 5,0 µg/m3 wird dadurch landesweit sicher eingehalten. Rauchgasentschwefelung in Kraftwerken und der Einsatz schwefelarmer bzw. schwefelfreier Kraftstoffe haben dazu geführt, dass die Belastungen durch Schwefeldioxid in den vergangenen Jahren auf ein Minimum gesunken sind. Lag der Jahresmittelwert in Mainz 1985 noch bei 51 µg/m3, so wurde 2020 nur noch 1 µg/m3 gemessen. Der kritische Wert zum Schutz der Vegetation liegt bei 20 µg/m3. Überhöhte Stickstoffdioxidwerte bestimmten in den vergangenen Jahren im Zusammenhang mit möglichen Dieselfahrverboten die öffentliche Diskussion. Auch hier waren die Werte beispielsweise in Mainz von 1988 (108 µg/m3) bis zum Jahr 2000 (40 – 60 µg/m3) stark rückläufig. Danach stagnierten die Werte insbesondere durch den steigenden Anteil von Dieselfahrzeugen, so dass von 2010 bis 2019 der seit 2010 gültige Jahresmittelgrenzwert von 40 µg/m3 immer wieder an einzelnen Messstationen überschritten wurde. Erst die Einführung strengerer Abgasnormen, die Verschärfung der Prüfvorgaben bei Kraftfahrzeugen und die Nachrüstung der Busse des ÖPNV mit Entstickungskatalysatoren sorgten dafür, dass ab 2020 der Grenzwert an allen Messstellen im Land eingehalten werden konnte. Das "Emissionskataster Rheinland-Pfalz 2020" steht hier zum Download zur Verfügung. Das rund 360 Seiten starke Kataster liefert jedoch auch Bürgerinnen und Bürgern interessante Daten über die landesweite Entwicklung der einzelnen Schadstoffkonzentrationen in der Luft in den vergangenen Jahrzehnten. Das Landesamt für Umwelt hat das Emissionskataster im Auftrag des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität erstellt. Erstmals liegt damit ein landesweites Kataster vor, das sämtliche Emissionsquellen für Luftschadstoffe zusammenfasst – seien es Industriebetriebe, Kleinfeuerungsanlagen (Gebäudeheizung), Landwirtschaft oder der Straßen-, Schienen-, Schiffs- und Luftverkehr. Zahlen über die jeweiligen Anteile dieser Verursacher an der Schadstoffbelastung ermöglichen es Städten oder Regionen, in ihrer Luftreinhalteplanung gezielt auf die Emissionsquellen einzugehen. Die jeweiligen Daten werden landesweit sowie für die Landkreise bzw. kreisfreien Städte bilanziert und zudem in Rasterkarten dargestellt. Enthalten sind die Emissionen an Kohlenmonoxid, Schwefeldioxid, Stickoxiden, Ammoniak, Distickstoffmonoxid, Benzol, Methan, weitere Kohlenwasserstoffe (NMVOC), Staub, Ruß sowie die Schwermetalle Blei, Cadmium und Arsen. Zeitreihen der gemessenen Konzentrationen seit Mitte der 1990er Jahre, teilweise seit 1985, veranschaulichen eindrücklich, wie sich der technische Fortschritt und vor allem neue rechtliche Vorgaben zur Emissionsminderung auf die Schadstoffbelastung der Luft in den Städten ausgewirkt haben. So ist beispielsweise der Jahresmittelwert für Benzol in der Landeshauptstadt Mainz von 8,8 µg/m3 im Jahr 1995 auf 1,1µg/m3 im Jahr 2020 zurückgegangen. Die Ursache liegt neben der Senkung des Benzolgehaltes in Kraftstoffen auch darin, dass Tankstellen und Tanklager mittlerweile über Gasrückführungssysteme verfügen. Der 2010 eingeführte Grenzwert von 5,0 µg/m3 wird dadurch landesweit sicher eingehalten. Rauchgasentschwefelung in Kraftwerken und der Einsatz schwefelarmer bzw. schwefelfreier Kraftstoffe haben dazu geführt, dass die Belastungen durch Schwefeldioxid in den vergangenen Jahren auf ein Minimum gesunken sind. Lag der Jahresmittelwert in Mainz 1985 noch bei 51 µg/m3, so wurde 2020 nur noch 1 µg/m3 gemessen. Der kritische Wert zum Schutz der Vegetation liegt bei 20 µg/m3. Überhöhte Stickstoffdioxidwerte bestimmten in den vergangenen Jahren im Zusammenhang mit möglichen Dieselfahrverboten die öffentliche Diskussion. Auch hier waren die Werte beispielsweise in Mainz von 1988 (108 µg/m3) bis zum Jahr 2000 (40 – 60 µg/m3) stark rückläufig. Danach stagnierten die Werte insbesondere durch den steigenden Anteil von Dieselfahrzeugen, so dass von 2010 bis 2019 der seit 2010 gültige Jahresmittelgrenzwert von 40 µg/m3 immer wieder an einzelnen Messstationen überschritten wurde. Erst die Einführung strengerer Abgasnormen, die Verschärfung der Prüfvorgaben bei Kraftfahrzeugen und die Nachrüstung der Busse des ÖPNV mit Entstickungskatalysatoren sorgten dafür, dass ab 2020 der Grenzwert an allen Messstellen im Land eingehalten werden konnte. Das "Emissionskataster Rheinland-Pfalz 2020" steht hier zum Download zur Verfügung.

WMS Durchfahrtsbeschränkungen für Dieselfahrzeuge Hamburg

Dieser WMS (WebMapService) stellt die Straßenabschnitte in Hamburg, auf denen eine Durchfahrtsbeschränkung für Dieselfahrzeuge gilt, sowie die zugehörigen von der Stadt empfohlenen Umfahrungsempfehlungen bereit. Die betroffenen Straßenabschnitte sind für Anlieger frei befahrbar und mit entsprechenden Verkehrszeichen angekündigt. Zur genaueren Beschreibung der Daten und Datenverantwortung nutzen Sie bitte den Verweis zur Datensatzbeschreibung.

WFS Durchfahrtsbeschränkungen für Dieselfahrzeuge Hamburg

Dieser WFS (WebFeatureService) stellt die Straßenabschnitte in Hamburg, auf denen eine Durchfahrtsbeschränkung für Dieselfahrzeuge gilt, sowie die zugehörigen von der Stadt empfohlenen Umfahrungsempfehlungen bereit. Die betroffenen Straßenabschnitte sind für Anlieger frei befahrbar und mit entsprechenden Verkehrszeichen angekündigt. Zur genaueren Beschreibung der Daten und Datenverantwortung nutzen Sie bitte den Verweis zur Datensatzbeschreibung.

Grenzwerte für saubere Luft im Jahr 2020 fast flächendeckend in ganz Baden-Württemberg eingehalten

null Grenzwerte für saubere Luft im Jahr 2020 fast flächendeckend in ganz Baden-Württemberg eingehalten Die Luftqualität in Baden-Württemberg hat sich im Jahr 2020 nochmals deutlich verbessert. Dies geht aus den vorläufigen Ergebnissen der Luftqualitätsmessungen der LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg zu den Jahresmittelwerten für Stickstoffdioxid (NO2) hervor. Der zulässige Jahresmittelwert für Stickstoffdioxid wurde im vergangenen Jahr fast flächendeckend im gesamten Land eingehalten und nur noch in Stuttgart und Ludwigsburg auf einzelnen Straßenabschnitten mit zusammen knapp 800 Metern Straßenlänge überschritten. Verkehrsminister Winfried Hermann, MdL, sagte: „Noch vor wenigen Jahren war Baden-Württemberg Schlusslicht bei der Einhaltung der Grenzwerte für Feinstaub und NO2. Durch konsequente und situationsangepasste Maßnahmenpakete ist es gelungen, flächendeckend in den Städten des Landes die Grenzwerte einzuhalten. Nur noch an drei Messstellen und 800 Metern Straße werden die NO2-Grenzwerte überschritten. Dies ist der Erfolg einer Luftreinhaltepolitik mit langem Atem. Zusammen mit Kommunen und Regierungspräsidien haben wir in jedem Ort ein angepasstes Bündel von Maßnahmen umgesetzt: Von Tempobeschränkungen bis zur Filtersäule, vom Ausbau des öffentlichen Verkehrs bis zur Fahrzeugflottenmodernisierung. Verkehrsverbote für alte Diesel (Euro 4/IV und 5/V) waren nur in Stuttgart notwendig. Alle Maßnahmen dienen der Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger.“ Die besonders starken Rückgänge der Luftschadstoffe 2020 seien in Teilen auch auf den rückläufigen Verkehr im Zuge der Corona-Pandemie zurückzuführen. „Das zeigt: Weniger Verkehr ist gut für die Luft! Wir zeigen damit auch den Verwaltungsgerichten, dass unsere Planungen und Prognosen belastbar waren. Wir werden unsere Bemühungen in diesem Jahr fortsetzen, um 2021 auch bei den verbliebenen Straßenabschnitten ins Ziel zu kommen“, so Hermann. Die teilweise geforderte Beendigung der Verkehrsverbote in Stuttgart, lehnte der Minister ab: „Das wäre ein rechtswidriger Beitrag, die Grenzwerte wieder zu überschreiten. Um dauerhaft die Grenzwerte einzuhalten, müssen auch die Maßnahmen dauerhaft durchgehalten werden.“ Im Jahr 2017 war dieser Grenzwert noch in 18 Städten in Baden-Württemberg überschritten worden. 2019 waren es nur noch vier Städte. 2020 konnte diese positive Entwicklung fortgesetzt werden. LUBW-Präsidentin Eva Bell erklärte: „Die Messungen der LUBW zeigen, dass die Grenzwerte für den Jahresmittelwert für Stickstoffdioxid nun auch in Heilbronn, Mannheim und Reutlingen eingehalten werden. Konzentrationen über dem zulässigen Jahresmittelwert treten nur noch an vereinzelten Streckenabschnitten an Prag- und Talstraße in Stuttgart und an der Schlossstraße in Ludwigsburg auf.“ Der zulässige Grenzwert für die Belastung mit Stickstoffdioxid liegt für das Jahresmittel bei 40 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft (µg/m³). Von 2019 auf 2020 sind an der Weinsberger Straße Ost in Heilbronn die NO2-Konzentrationen um 30 Prozent von 47 auf 32 µg/m³, am Friedrichsring in Mannheim um 19 Prozent von 42 auf 34 µg/m³ und in der Lederstraße Ost in Reutlingen um 24 Prozent von 46 auf 35 µg/m³ gesunken. In Stuttgart wurde Am Neckartor erstmals der Grenzwert eingehalten, hier gab es gegenüber dem Vorjahr einen Rückgang der NO2-Konzentrationen um 28 Prozent von 53 auf 38 µg/m³. Dazu beigetragen hat hier im Jahr 2020 ein Verkehrsrückgang um 30 Prozent gegenüber 2015 – dem Jahr vor dem gerichtlichen Vergleich mit Anwohnerinnen und Anwohnern, in dem vereinbart wurde, dass Maßnahmen umgesetzt werden, durch welche der Verkehr Am Neckartor um 20 Prozent reduziert werden soll. In der Landeshauptstadt gibt es nur noch vereinzelte Grenzwertüberschreitungen in der Pragstraße und der Talstraße. In Ludwigsburg in der Schlossstraße besteht die einzige weitere Grenzwertüberschreitung an Teilabschnitten mit 47 µg/m3. In der Schlossstraße wurde 2020 erstmals ganzjährig die Luftqualität gemessen. Die Messwerte lagen zum Jahresanfang noch um die 60 µg/m3. Die vorläufigen Ergebnisse der Luftqualitätsmessungen 2020 werden in den kommenden Tagen auf der Homepage der LUBW veröffentlicht (Rubrik voraussichtlich „Aktuelle Messzeitraummittelwerte“) veröffentlicht. Stickstoffdioxid-(NO2)-Ergebnisse ausgewählter, kontinuierlich messender Messstationen für 2020 sind bereits jetzt veröffentlicht (Rubrik „gleitende 12-Monats-Mittelwerte“). Die Ergebnisse unterliegen in den kommenden Wochen ausführlichen Arbeiten zur Qualitätssicherung. Eingeschlossen sind Betrachtungen zur Repräsentativität der verkehrsnahen Messungen für mindestens 100 Meter. Endgültige, qualitätsgesicherte Messwerte sind Anfang Februar 2020 zu erwarten. Sie werden dann auf der Webseite der LUBW veröffentlicht. Hintergrund Belastungen mit Luftschadstoffen sind abhängig von vielen Faktoren und können mit verschiedenen Maßnahmen reduziert werden. Zu nennen sind lokal wirksame Maßnahmen (z. B. intelligente Verkehrssteuerung, Geschwindigkeitsreduzierungen, die Stärkung des ÖPNV sowie des Fuß- und Rad-verkehrs, Busspuren, Filtersäulen und in Stuttgart auch Verkehrsverbote für Diesel-Fahrzeuge) und regional wirkende Maßnahmen (z. B. Software- und Hard-ware-Updates von Fahrzeugen, neue besonders abgasarme Fahrzeuge). Aber auch das Wettergeschehen beeinflusst die Luftschadstoffkonzentrationen. Insbesondere sonnenscheinreiche Sommer mit hohen Ozonwerten und erhöhten Stickstoffdioxid-Konzentrationen können sich in den Messwerten niederschlagen. Gleiches gilt hinsichtlich kalter, niederschlagsarmer Wetterlagen mit eingeschränktem Luftaustauschvermögen der Atmosphäre. 2020 hatten auch die Verkehrsrückgänge im Zuge der Corona-Pandemie Einfluss auf die Luftqualität. Detaillierte Auswertungen sind folglich komplex. Die Immissionsgrenzwerte für Feinstaub PM10 und Stickstoffdioxid sowie die Verpflichtung zu deren Einhaltung ergeben sich aus der Luftqualitätsrichtlinie der Europäischen Union (Richtlinie 2008/50/EG) und deren Umsetzung in nationales Recht im Rahmen des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG). Der Grenzwert für Feinstaub PM10 im Jahresmittel in Höhe von 40 µg/m³ wird in Baden-Württemberg seit dem Jahr 2011 eingehalten. Seit dem Jahr 2018 wird auch der Grenzwert für Feinstaub PM10 in Höhe von 50 µg/m³ im Tagesmittel bei 35 zulässigen Überschreitungen eingehalten. Für Stickstoffdioxid gilt ein Grenzwert von 200 µg/m³ im Stundenmittel bei 18 zulässigen Überschreitungen im Kalenderjahr. Dieser Wert wird seit dem Jahr 2017 landesweit eingehalten. Im Jahresmittel gilt für Stickstoffdioxid ein Grenzwert von 40 µg/m³, welcher derzeit in Baden-Württemberg nur noch in Stuttgart und Ludwigsburg auf einzelnen Straßenabschnitten mit zusammen knapp 800 Metern Straßenlänge überschritten wird.

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