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WMS Durchfahrtsbeschränkungen für Dieselfahrzeuge Hamburg

Dieser WMS (WebMapService) stellt die Straßenabschnitte in Hamburg, auf denen eine Durchfahrtsbeschränkung für Dieselfahrzeuge gilt, sowie die zugehörigen von der Stadt empfohlenen Umfahrungsempfehlungen bereit. Die betroffenen Straßenabschnitte sind für Anlieger frei befahrbar und mit entsprechenden Verkehrszeichen angekündigt. Zur genaueren Beschreibung der Daten und Datenverantwortung nutzen Sie bitte den Verweis zur Datensatzbeschreibung.

WFS Durchfahrtsbeschränkungen für Dieselfahrzeuge Hamburg

Dieser WFS (WebFeatureService) stellt die Straßenabschnitte in Hamburg, auf denen eine Durchfahrtsbeschränkung für Dieselfahrzeuge gilt, sowie die zugehörigen von der Stadt empfohlenen Umfahrungsempfehlungen bereit. Die betroffenen Straßenabschnitte sind für Anlieger frei befahrbar und mit entsprechenden Verkehrszeichen angekündigt. Zur genaueren Beschreibung der Daten und Datenverantwortung nutzen Sie bitte den Verweis zur Datensatzbeschreibung.

Durchfahrtsbeschränkungen für Dieselfahrzeuge Hamburg

Dieser Datensatz ist nicht mehr aktuell, da die Durchfahrtsbeschränkungen für Dieselfahrzeuge im September 2023 aufgehoben wurden. Die zugehörigen WMS- und WFS-Dienste wurden abgeschaltet. Der Datensatz enthielt die Straßenabschnitte in Hamburg, auf denen eine Durchfahrtsbeschränkung für Dieselfahrzeuge galt sowie die zugehörigen von der Stadt empfohlenen Umfahrungsempfehlungen. Hierbei wird zwischen Beschränkungen für alle Dieselfahrzeuge bis einschließlich EURO 5 (Pkw) bzw. EURO V (Lkw) und Beschränkungen ausschließlich für Lkw (ebenfalls bis einschließlich EURO V) unterschieden. Die betroffenen Straßenabschnitte waren für Anlieger frei befahrbar und mit entsprechenden Verkehrszeichen angekündigt.

Greenpeace-Umfrage: Zum Schutz der Gesundheit befürwortet mehr als die Hälfte der Deutschen Fahrverbote für alte Dieselfahrzeuge

Laut einer repräsentativen Emnid-Umfrage im Auftrag von Greenpeace antworten 61 Prozent der Befragten mit Ja die Frage: „Sind Sie der Meinung, dass Dieselfahrzeuge mit hohem Schadstoffausstoß im Straßenbetrieb nicht mehr in Stadtteilen mit besonders schlechter Luftqualität fahren sollten?“ Emnid hat zwischen dem 31. Januar und 8. Februar2017 3041 Menschen befragt.

Stuttgarter Verwaltungsgericht gibt der Klage der Deutschen Umwelthilfe statt: Diesel-Fahrverbote in Stuttgart zulässig

Die 13. Kammer des Verwaltungsgerichts Stuttgart gab am 28. Juli 2017 aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 19. Juli der Klage der Deutschen Umwelthilfe e.V. gegen das Land Baden-Württemberg statt. Das Land muss künftig mehr tun, um die Stuttgarter Luft sauber zu halten. Der Luftreinhalteplan des Landes muss ergänzt werden. Und zwar um "Maßnahmen, die gewährleisten, dass schnellstmöglich die geforderten Grenzwerte für Stickstoffdioxid eingehalten werden." Baden-Württemberg muss nun deutlich mehr gegen überhöhte Schadstoffwerte unternehmen als bislang geplant, wenn nötig auch ganzjährige Diesel-Fahrverbote im gesamten Stuttgarter Stadtgebiet verhängen. Solche Verbote seien "rechtlich zulässig und unausweichlich", so das Gericht.

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof bestätigt, dass Verkehrsbeschränkungen für Diesel-Fahrzeuge in München nötig sind

Am 16. Februar 2017 verhandelte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof öffentlich über Luftreinhaltemaßnahmen und Diesel-Fahrverbote in München. Rechtliche Grundlage ist ein seit 2012 bestehendes, rechtskräftiges Urteil, das den Freistaat Bayern dazu verpflichtet, den Luftreinhalteplan München fortzuschreiben. Wegen der weitgehenden Untätigkeit von Freistaat und Landeshauptstadt hatte die Deutsche Umwelthilfe (DUH) im November 2015 das Zwangsvollstreckungsverfahren eingeleitet und einen Antrag auf Androhung eines Zwangsgeldes wegen andauernder Überschreitung der Grenzwerte für Stickstoffdioxid (NO2) in München gestellt. Nach Medienberichten ließ der Vorsitzende Richter Rainer Schenk des Verwaltungsgerichtshofes in München erkennen, dass der Freistaat und die Stadt München bei der Umsetzung des Luftreinhalteplans tatsächlich im Verzug sind und Maßnahmen unter Einhaltung von Fristen schneller umsetzen müssen. Laut Schenk könne als Maßnahme zur Luftreinhaltung auch ein Fahrverbot für Dieselfahrzeuge gehören, sofern das „rechtlich so abgesichert“ sei.

Luftqualität hat sich im vergangenen Jahr 2018 leicht verbessert

Weiter abnehmender Trend bei Stickstoffdioxid-Belastung – Überschreitungen noch in 25 Kommunen, in vier Städten über 50 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft Die Schadstoffbelastung der Luft in Nordrhein-Westfalen hat sich weiter verringert. Das zeigen die jetzt durch das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) validierten Daten aller Landes-Messstellen einschließlich der sogenannten Passivsammler aus dem vergangenen Jahr. Damit stehen die endgültigen Jahreswerte für das Jahr 2018 fest. Im Schnitt ging die Stickstoffdioxid (NO 2 )-Belastung an den vom Verkehr geprägten Messstellen in Nordrhein-Westfalen im vergangenen Jahr um rund ein Mikrogramm pro Kubikmeter Luft (µg/m³) zurück. In Gladbeck, Mönchengladbach und Solingen wurde der Grenzwert für den Jahresmittelwert von 40 µg/m³ erstmals eingehalten. In 25 Kommunen kam es zu einer Überschreitung des geltenden Grenzwerts. Im Jahr 2017 waren noch 27 Kommunen von NO 2 -Grenzwertüberschreitungen betroffen. Auch an den besonders stark belasteten Standorten mit Stickstoffdioxidwerten von mehr als 50 µg/m³ setzt sich der Trend der Belastungsabnahme fort. Einen Jahresmittelwert von mehr als 50 Mikrogramm weisen in Nordrhein-Westfalen noch fünf Messstellen in vier Städten (Dortmund, Düren, Düsseldorf und Köln) auf. Im Jahr 2017 waren es noch sechs Messstandorte. An einigen Standorten wurden allerdings auch moderate Zunahmen verzeichnet, zum Beispiel in Aachen, Bonn oder Dortmund. „Die Messergebnisse zeigen, dass wir einerseits auf dem richtigen Weg sind, andererseits in unserem gemeinsamen hohen Engagement für eine schnellstmögliche Verbesserung der Luftqualität nicht nachlassen dürfen. Die Werte bestärken die Kommunen und uns darin, unsere ambitionierte Luftreinhaltepolitik fortzusetzen und mit Hochdruck die in den Luftreinhalteplänen verankerten Maßnahmen umzusetzen“, sagte Umweltministerin Ursula Heinen-Esser. Der Präsident des LANUV, Dr. Thomas Delschen erläuterte: „Obwohl noch nicht an allen Messstellen die erforderlichen Minderungen erreicht werden konnten, zeigen die Messergebnisse, dass die Maßnahmen der Luftreinhaltung greifen. So hat sich zum Beispiel an Messstellen in Bielefeld, Dortmund, Siegen und Solingen die NO 2 -Belastung um bis zu sechs µg/m³ reduziert.“ Eine Maßnahme zur Minderung der Stickoxid-Emissionen in den Kommunen ist die Hardware-Nachrüstung von Diesel-Fahrzeugen „Ich hoffe sehr, dass die Hardware-Nachrüstung für Diesel-Pkw in den kommenden Monaten an Fahrt aufnimmt. Sie hätte einen ähnlich mindernden Effekt wie Fahrverbote, wäre aber ohne Zweifel verhältnismäßiger. Nachrüstungen würden nicht nur die Luft sauberer machen und die NO 2 -Werte sinken lassen, sie würden auch die finanzielle Entwertung der Fahrzeuge aufhalten“, sagte Ministerin Heinen-Esser. „Bei Besuchen der in Nordrhein-Westfalen ansässigen Anbieter von Nachrüsttechnik habe ich mich davon überzeugen können, dass es funktionierende Systeme gibt. Diese Systeme müssen jetzt zügig vom Kraftfahrtbundesamt zugelassen werden, damit die Hardware-Nachrüstung im Bestand in Gang kommen kann. Feinstaub Die Belastung mit Feinstaub lag 2018 an allen Messstationen unterhalb des EU-Grenzwerts für den Jahresmittelwert. An einer Probenahmestelle in Lünen, die durch Industrie und Gewerbe geprägt ist, wurde die zulässige Zahl von 35 Tagesmittelwerten mit mehr als 50 Mikrogramm pro Kubikmeter um einen Tag überschritten. Die Bezirksregierung Arnsberg geht in Abstimmung mit dem LANUV, der Unteren Immissionsschutzbehörde des Kreises Unna sowie der Stadt Lünen möglichen Ursachen für diese Überschreitung nach „Jede Verbesserung und jede Minderung von Emissionen, sowohl von Stickoxiden als auch von Feinstaub, sind ein Gewinn für den Gesundheitsschutz und für die Menschen in Nordrhein-Westfalen“, bilanzierte Ministerin Heinen-Esser. Für Benzol und Schwefeldioxid wurden im Jahr 2018 in Nordrhein-Westfalen die Grenzwerte wie seit vielen Jahren deutlich unterschritten. Für Ozon wurde der Informationsschwellenwert von 180 µg/m³ an zwölf Tagen überschritten, Überschreitungen des Alarmwertes von 240 µg/m³ als Stundenmittelwert wurden nicht beobachtet. Die Tabellen der Jahreskenngrößen und die Berichte zur Luftqualität sind abrufbar unter: https://www.lanuv.nrw.de/umwelt/luft/immissionen/berichte-und-trends/jahreskenngroessen-und-jahresberichte/ Die Pressestelle des LANUV ist wie folgt zu erreichen: Birgit Kaiser de Garcia: Telefon 02361/305-1860 Wilhelm Deitermann: Telefon 02361/305-1337, pressestelle(at)lanuv.nrw.de Download Pressemitteilung

Luftqualität: Erste Auswertung der Messwerte zeigt auch für 2021 Einhaltung der Grenzwerte in NRW

Umweltministerin Ursula Heinen-Esser: Im Engagement für eine weitere Verbesserung der Luftqualität dürfen wir nicht nachlassen. In Nordrhein-Westfalen wurde auch im Jahr 2021 an allen kontinuierlich messenden Probenahmestellen der Grenzwert für Stickstoffdioxid (NO2) eingehalten. Demnach lag auch 2021 wie schon im Jahr zuvor der Jahresmittelwert an allen 56 Standorten (2020: 55 Standorte) mit einem automatischen Messverfahren (Messcontainer) unter 40 Mikrogramm pro Kubikmeter, dem zum Schutz der menschlichen Gesundheit gültigen Grenzwert. Der landesweit höchste NO2-Jahresmittelwert bei kontinuierlich messenden Probenahmestellen lag 2021 bei 38 Mikrogramm pro Kubikmeter, 2020 lag er bei 39 Mikrogramm pro Kubikmeter und 2019 bei 45 Mikrogramm pro Kubikmeter. Auch für Feinstaub (PM10) wurden an den Messcontainern keine Überschreitungen des zulässigen Jahresmittelwerts von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter gemessen. Die maximal erlaubte Anzahl von 35 Tagen mit einer mittleren Belastung von mehr als 50 Mikrogramm pro Kubikmeter wurde an keiner Station überschritten. Die Ergebnisse sind noch nicht endgültig validiert und daher als vorläufig zu betrachten. Zuständig für die Überwachung der Luftqualität in Nordrhein-Westfalen ist das Landesamt für Umwelt, Natur und Verbraucherschutz (LANUV). Eine abschließende Bewertung der Luftqualitätswerte für das Jahr 2021 ist erst nach Vorliegen aller validierten Messergebnisse möglich. Neben den automatisierten Messcontainern werden Passivsammler zur Ermittlung der NO2-Belastungen eingesetzt. Die Messergebnisse dieser Passivsammler liegen erst zu einem späteren Zeitpunkt vor, weil sie in einem aufwändigen Verfahren zunächst im Labor analysiert und anschließend ausgewertet werden müssen. "Auch wenn die Zahlen für 2021 noch nicht abschließend sind, zeigen die Messwerte, dass die Kommunen weiterhin auf einem guten Weg sind und die im Rahmen der Luftreinhalteplanung getroffenen Maßnahmen nachhaltig wirken. Im Engagement für eine weitere Verbesserung der Luftqualität werden wir nicht nachlassen", kommentierte Umweltministerin Ursula Heinen-Esser die ersten Ergebnisse des Jahres 2021. In der Vergangenheit zu hohe Stickstoffdioxid (NO2)-Werte waren Auslöser von insgesamt 14 Klageverfahren der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gegen das Land Nordrhein-Westfalen und betroffene Kommunen. Vielerorts drohten Dieselfahrverbote. In allen 14 Verfahren in Nordrhein-Westfalen konnten Vergleiche erzielt werden. Die Parteien haben sich auf konkrete Maßnahmen verständigt, mit denen die Einhaltung der Immissionsgrenzwerte auch weiterhin sichergestellt werden soll. Weitere Informationen Tabelle Vorläufige Jahresmittelwerte der Stickstoffdioxid-Konzentration 2021 in µg/m³ (PDF) beim Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW zum Thema Luft Pressemitteilung des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur und Verbraucherschutz

Die Berliner Luft ist deutlich besser – 34 Tempo-30-Strecken könnten wieder zu Tempo-50-Strecken werden

Die Berlinerinnen und Berliner können durchatmen – die Luftqualität in Berlin hat sich in den letzten fünf Jahren deutlich verbessert. Seit 2020 können stadtweit alle derzeit geltenden Luftqualitätsgrenzwerte eingehalten werden. An der großen Mehrzahl der Straßen wurden die Grenzwerte für Stickstoffdioxid 2021 sogar deutlich unterschritten. Im Ergebnis legt die dritte Fortschreibung des Luftreinhalteplans fest, dass die Umweltzone noch unverändert weitergeführt werden muss. Ohne Umweltzone besteht weiterhin die Gefahr, dass an Straßen mit hohem Verkehrsaufkommen und schlechten Ausbreitungsbedingungen der Grenzwert für Stickstoffdioxid überschritten werden könnte. Tempo-30 ist weiterhin auf sieben Hauptverkehrsstraßen notwendig. An 34 Strecken können die Luftqualitätsgrenzwerte auch ohne Tempo-30 eingehalten werden. Damit kann die aus Gründen der Luftreinhaltung erfolgte Anordnung von Tempo-30 aufgehoben werden. Umwelt- und Verkehrssenatorin Manja Schreiner : „Schon seit vier Jahren können in Berlin alle geltenden Grenzwerte eingehalten werden, das ist ein Erfolg von über zwanzig Jahren Luftreinhalteplanung. Bereits im Jahr 2022 konnten wir die letzten Dieselfahrverbote aufheben. Nun haben wir weitere Einschränkungen für den Straßenverkehr auf den Prüfstand gestellt. Theoretisch könnten nun auf 34 Straßenabschnitten die Tempo-30-Vorgabe fallen. Für die Luftreinhaltung sind sie nicht mehr erforderlich. Das ist allerdings kein Freifahrtschein . Nur wenn die Verkehrssicherheit es hergibt, nur wenn keine Schule, Kita oder Pflegeeinrichtung am Weg liegt, wird es wieder Tempo-50 heißen.“ Die Aufhebung der Tempo-30-Strecken geschieht allein aus rechtlichen Gründen. Sie gilt für folgende Hauptverkehrsstraßen: Der neue Luftreinhalteplan der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt liegt ab 12. Februar 2024 als Entwurf für die Öffentlichkeitsbeteiligung vor. Der Planentwurf kann vor Ort in der Senatsverwaltung eingesehen werden und zwar montags bis donnerstags von 10 bis 18 Uhr und freitags von 10 bis 16 Uhr in der Brückenstraße 6, 10179 Berlin, (Eingang Jannowitzbrücke) Raum R2/183 im zweiten Stock. Der Entwurf kann auch im Internet unter www.berlin.de/luftreinhalteplan abgerufen werden. Alle Berlinerinnen und Berliner, aber auch Unternehmen, Verbände oder Behörden, haben die Gelegenheit, den Entwurf des Luftreinhalteplans einzusehen, zu kommentieren und ihre Hinweise, Einwände und Stellungnahmen an das Referat Immissionsschutz der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt zu übermitteln. Die Abgabefrist für schriftliche Stellungnahmen ist der 26. März 2024. Für die Abgabe der Stellungnahme stehen folgende Wege zur Verfügung: Anfang Mai 2024 geht der Luftreinhalteplan in die Ressortabstimmung. Im Juni 2024 rechnen wir mit einem Senatsbeschluss, sodass ab Ende Juni 2024 die Schilder ausgetauscht und Ampeln angepasst werden können.

Luftbelastung 2022 in Berlin weiter gesunken – bis auf Ozon

Die Luftqualität in Berlin hat sich im Jahr 2022 weiter verbessert. Wie die ersten Auswertungen der vorläufigen Daten automatischer Messstationen und zusätzlicher kleiner Passivsammler zur Messung von Stickstoffdioxid (NO 2 ) an Hauptstraßen in der Stadt ergaben, hat sich der Trend abnehmender Belastungen durch NO 2 und gesundheitsschädliche Partikel („Feinstaub“) weiter fortgesetzt oder auf niedrigem Niveau stabilisiert. Der Luftqualitätsgrenzwert für NO 2 konnte das dritte Jahr in Folge berlinweit vollständig eingehalten werden. Für Partikel PM10 gelingt dies schon seit 2016. Damit zählt 2022 zu den Jahren mit der geringsten Luftbelastung seit Beginn der Messungen in den 1980er respektive 1990er Jahren. Während der Grenzwert für das Jahresmittel von NO 2 von 40 µg/m³ (40 Mikrogramm Stickstoffdioxid pro Kubikmeter Außenluft) im Jahr 2019 noch an zahlreichen Straßen mit Werten bis zu 48 µg/m³ überschritten wurde, lag die höchste NO 2 -Belastung 2022 bei nur rund 37 µg/m³ (vorläufige Auswertung). Auch wenn es an einzelnen Stationen zu einem leichten Anstieg von NO 2 um bis zu 2 µg/m³ kam, sank die Belastung im Mittel über alle mehr als 40 verkehrsnahen Stationen um 2 bis 3 µg/m³ gegenüber dem Jahr 2021. Dies ist gerade deswegen bemerkenswert, weil es im Jahr 2022 nach den pandemiebedingten Rückgängen eine gewisse Zunahme der Verkehrsmengen gab. Die meisten Stickoxide stammen nach wie vor aus der Verbrennung fossiler Brennstoffe, ob im Straßenverkehr, bei der Hausheizung, in Kraftwerken oder Industrieanlagen. Grund für den Rückgang der NO 2 -Belastung sind Maßnahmen des Luftreinhalteplans, etwa Fahrverbote für ältere Dieselverbrenner oder T-30-Strecken, der Umstieg auf Elektrobusse und die Modernisierung von Dieselbussen bei der BVG, die Zunahme von Elektrofahrzeugen im Landesfahrzeugpool, die Einrichtung zusätzlicher Tempo-30-Zonen und die Anlage weiterer Radfahrstreifen. Aber auch die allgemeine Modernisierung der Fahrzeugflotte privater Pkw leistet einen wichtigen Beitrag zur Reduzierung des Schadstoffausstoßes. Der Anteil von Diesel-Pkw, bei denen die Abgasreinigung auch im städtischen Verkehr wirklich funktioniert, hat in den letzten Jahren stark zugenommen. In Berlin sind daher im Herbst 2022 alle streckenbezogenen Dieselfahrverbote für Diesel bis einschließlich Euro 5 aufgehoben worden. Aufgrund eines Urteils des Verwaltungsgerichts Berlin von Oktober 2018 und dem anschließenden Luftreinhalteplan waren Ende 2019 für acht Straßen Dieseldurchfahrtverbote eingeführt worden. Ziel dieser Notmaßnahme war eine schnelle Verbesserung der Luft in besonders hoch belasteten Straßenabschnitten, wenn dort eine Einhaltung von Grenzwerten anders nicht schnell zu erreichen war – der Bedarf war daher regelmäßig zu prüfen: Die erste Überprüfung der Durchfahrtverbote erlaubte im Juni 2021 die Aufhebung auf vier der acht Strecken. Aufgrund des im Sommer 2022 erkennbaren Trends einer weiter sinkenden NO 2 -Belastung konnten im September auch die weiteren vier Dieselfahrverbote (Leipziger Straße, Hermannstraße, Silbersteinstraße, Alt-Moabit) aufgehoben werden. Aufgrund der guten Entwicklung insgesamt kann der Grenzwert für NO 2 an all diesen Straßen auch ohne Fahrverbote sicher eingehalten werden. Die Luftqualität wird in Berlin für drei unterschiedliche Gebietsbetroffenheiten („Belastungsregimes“) beurteilt: verkehrsnah an Hauptverkehrsstraßen, im städtischen Hintergrund in Wohngebieten mit wenig Verkehr sowie am Stadtrand ohne direkten Verkehrseinfluss. Für diese drei Betroffenheiten sind im Folgenden die Auswertungen der noch vorläufigen Messdaten 2022 zusammengestellt: Vorläufige Jahresmittelwerte für Stickstoffdioxid (Grenzwert: 40 µg/m³): Die höchsten Jahresmittelwerte wurden am Mehringdamm und Spandauer Damm mit je 37 µg/m³ gemessen. Vorläufige Jahresmittelwerte für Partikel PM10 (Grenzwert: 40 µg/m³): Der höchste Jahresmittelwert wurde mit 24 µg/m³ an der Silbersteinstraße gemessen. Hier trugen 2022 umfangreiche Hochbauarbeiten an Gebäuden nahe der Messstation zur Partikelbelastung bei. Der Tagesgrenzwert für PM10 von 50 µg/m³ als Tagesmittelwert wurde 2022 an verkehrsnahen Messstationen nur an drei bis elf Tagen überschritten, zulässig laut EU-Regeln sind 35 Tage. Der höchste Tagesmittelwert von 100 µg/m³ trat an der Silbersteinstraße aufgrund von Bauarbeiten auf. In Wohngebieten im städtischen Hintergrund wurden ein bis drei Überschreitungstage gezählt. Am Stadtrand lagen alle Tagesmittelwerte unter 50 µg/m³. Vorläufige Jahresmittelwerte für Kleinstpartikel PM2,5 (Grenzwert: 25 µg/m³): Die Belastung durch die feinen Partikel PM2,5 ist im Jahresmittel gleichmäßig über Berlin verteilt. Diese Partikel werden in der Atmosphäre über weite Strecken transportiert und breiten sich großräumig aus. Partikel PM2,5 stammen auch aus der Verbrennung von Holz in Kaminöfen. Diese Quelle trägt stadtweit, gerade in Außenbezirken, zur PM2,5-Belastung bei. Vorläufige Bewertung für Ozon: Für das Reizgas Ozon war die Belastung deutlich höher als 2021. Die geltenden Zielwerte wurden geringfügig überschritten. Ozon wird während des atmosphärischen Transports aus Stickoxiden und Kohlenwasserstoffen unter Einfluss von Sonneneinstrahlung gebildet – in der Regel steigt die Konzentration mit wachsendem Abstand zu den Quellen an und ist am Stadtrand häufig höher. Aufgrund des sehr sonnigen und heißen Wetters 2022 wurden daher in Friedrichshagen am Müggelsee an 27 Tagen Acht-Stunden-Mittelwerte über 120 µg/m³ gemessen – der Zielwert sieht maximal 25 Überschreitungen vor. Zudem wurde an vier Stationen (Marienfelde, Grunewald, Wedding und Neukölln) je einmal die Informationsschwelle von 180 µg/m³ als Stundenmittelwert überschritten. Dann erfolgt eine standardisierte Mitteilung an Medien, um die Bevölkerung über Verhaltungsempfehlungen zu informieren, siehe hier: Empfehlungen bei hohen Ozon-Konzentrationen Für Maßnahmen zur Reduzierung der Ozonbelastung ist die Bundesebene zuständig. Alle Daten des Berliner Luftgütemessnetzes sind abrufbar unter: Berliner Luftgütemessnetz per App: Berlin Luft – Die App des Berliner Luftgütemessnetzes Alle Daten für 2022 sind noch vorläufig.

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