UBA legt 15-Punkte-Plan zur Konjunkturbelebung vor – Fokus auf Energie und Mobilität Das Umweltbundesamt (UBA) hat ein Konzept vorgelegt, wie die Corona-Konjunkturpakete gezielt am Umweltschutz ausgerichtet werden können. „Umwelt- und Klimaschutz standen in letzter Zeit weit oben auf der politischen Agenda. Beides bleibt auch nach Corona von übergeordneter Bedeutung. Wir sollten uns davor hüten, diese sehr gravierenden Probleme beim wirtschaftlichen Neustart aus dem Blick zu verlieren. Der Neustart ist nur zukunftsfähig, wenn wir die Finanzhilfen auch zum Umbau zu einer nachhaltigen und klimaneutralen Gesellschaft nutzen. Falls wir in überholte Technologien und Strukturen investieren, verschärft dies die Umweltkrise, behindert Innovation, mindert unsere Wettbewerbsfähigkeit und lässt die Umsetzung des Pariser Klimaabkommens in weite Ferne rücken“, sagte UBA-Präsident Dirk Messner. Wichtig ist laut UBA eine Verschiebung der Steuer- und Abgabenlast vom Faktor Arbeit hin zu den Umweltschadenskosten. Dazu sollten umweltfreundliche Techniken wie die Nutzung erneuerbarer Energien im Verkehrssektor oder ressourcensparendes Verhalten steuerlich entlastet werden. Perspektivisch sollte der Anteil der Umweltsteuern am Gesamtsteueraufkommen steigen, so dass die Kosten der Umweltschäden den Verursachern stärker angelastet werden und nicht der Gesellschaft. Das UBA rät auch zu einem schrittweisen Abbau umweltschädlicher Subventionen – zum Beispiel der zu geringen Dieselbesteuerung oder der Steuerbefreiung für Kerosin. Die Einnahmeverluste des Staates liegen allein durch den Verzicht auf die Kerosinbesteuerung bei 8,3 Milliarden Euro (Jahr 2018). Ein wesentlicher Treiber für grüne und nachhaltige Arbeitsplätze war in den vergangenen Jahren die Wind- und Solarbranche. Leider ist der Ausbau der Windkraft in Deutschland nahezu zum Erliegen gekommen; auch die Solarbranche lahmt. „Erneuerbare Energien werden aber zur wichtigsten Energiequelle für den Strom-, Wärme- und Transportsektor. Die installierte Leistung der Windenergie muss bis zum Jahr 2050 auf 150 bis 200 Gigawatt (GW) steigen, die Leistung der Photovoltaik auf 200 bis 300 GW, um unsere Treibhausgasreduktionsziele zu erreichen. Das bedeutet mitelfristig einen Bruttozubau von jährlich 7,7 bis 10 GW Wind- und Photovoltaikkapazitäten. Der gegenwärtig deutlich geringere Ausbau muss deutlich gesteigert werden.“, sagte Prof. Dr. Harald Bradke, Leiter des Competence Centers Energietechnologien und Energiesysteme am Fraunhofer-Institut für System- und Innovationsforschung (ISI), der das UBA-Papier zusammen mit UBA-Präsident Messner vorstellte. Auch das UBA schlägt ein Ausbaupaket für Windenergie und Photovoltaik vor, das die Ausbaupfade für Windenergie an Land und Photovoltaik auf jeweils 6 GW/Jahr anhebt und den 52 GW-Ausbaudeckel bei der Solarenergie streicht. Neuen Schub vor allem für das lokale Handwerk könnte eine Pflicht zum Einbau von Photovoltaikanlagen beim Neubau und bei der Dachsanierung geben. Im Bereich Mobilität schlägt das UBA vor, den Bundesanteil am „Umweltbonus“ für Elektro-Fahrzeuge zeitlich befristet zu verdoppeln. Auch eine dazugehörige Kaufprämie für private Ladepunkte sei sinnvoll. „Von einer Kaufprämie für Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor halte ich dagegen wenig. Das kann ich mir nur bei ganz besonders effizienten Hybridfahrzeugen vorstellen. Öffentliche Gelder sollten besser genutzt werden, um Einnahmeausfälle bei Bus und Bahn als Folge der Coronakrise auszugleichen, den ÖPNV weiter auszubauen sowie den Rad- und Fußverkehr weiter zu stärken“, sagte Messner. „Die Krise als Chance zu nutzen hin zu nachhaltigem Wirtschaften ist fundamental wichtig, denn es stellt Deutschland gut auf, mittel- und langfristig Einkommen zu erwirtschaften“, kommentierte Dr. Fritzi Köhler-Geib, Chefvolkswirtin der Kreditanstalt für Wiederaufbau ( KfW ) das Papier des UBA. „Die Rückkehr auf einen Wachstumspfad und die Veränderung hin zu nachhaltigerem Wirtschaften ist gleichzeitig auch möglich. Dabei ist Planungssicherheit und ausreichend Zeit für die Anpassung entscheidend. Aus meiner Sicht müssen wir hierfür an folgenden 5 Punkten ansetzen: Krisenfestigkeit stärken, Klimaneutralität erreichen, Produktivitätssteigerungen durch Innovation und Digitalisierung steigern, internationale Vernetzung nutzen und Nationalisierung von Wertschöpfungsketten vermeiden sowie Europa stärken.“ Eine weitere Empfehlung des neuen UBA-Papieres ist eine sozial-ökologische Reform des Finanzsystems in Deutschland. Besonders in den Sektoren Energie und Mobilität will das UBA deutlich mehr finanzielle Anreize für umweltfreundliches Verhalten setzen – und gleichzeitig für mehr Gerechtigkeit sorgen: „Wir müssen umweltschädliche Subventionen abbauen und die Fairness unseres Finanzsystems stärker in den Blick nehmen. Eine ökologische Steuereform gelingt, wenn sie von den Menschen als gerecht empfunden wird. Nur dann bekommen wir Akzeptanz für einen grünen Neustart der Wirtschaft“, so Messner. Der Anfang für mehr Fairness könnte laut UBA eine deutliche Absenkung der Strompreise durch eine kurzfristig reduzierte EEG-Umlage machen. Bestandsanlagen, die vor dem 31. Dezember 2016 ans Netz gingen, würden laut UBA-Vorschlag über den Bundeshaushalt und ab 2021 zunehmend aus der CO2 -Bepreisung finanziert. Die geringeren Stromkosten kämen vor allem ärmeren Haushalten sofort zugute und sollten mit einer kurzfristigen Anpassung der monatlichen Stromabschlagszahlungen einhergehen. Dies erhöht die Kaufkraft und belebt die Konjunktur. Profitieren würden von der Krise besonders betroffene Bereiche wie Gastronomie, Handel und Dienstleistungen. Die EEG-Differenzkosten bertragen derzeit jährlich rund 25 Mrd. Euro. Eine Verringerung der Umlage um 75 Prozent würde den nicht privilegierten Stromkunden eine Entlastung von 18,7 Mrd. Euro pro Jahr bringen. Das Dach aller nationalen Maßnahmen bildet Europa, vor allem der European Green Deal. „Der Green Deal muss bei der Bekämpfung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise eine zentrale Rolle einnehmen. Deutschland sollte versuchen, die EU-Kommission im Rahmen seiner EU-Ratspräsidentschaft bis Ende 2020 dabei zu unterstützen. Darüber hinaus sollte sich die Bundesregierung für eine Anhebung des europäischen Klimaziels auf mindestens 55 Prozent bis 2030 einsetzen. Nur so kommen wir auf einen verlässlichen Pfad in Richtung Klimaneutralität bis zum Jahr 2050“, sagte UBA-Präsident Messner.
Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt - Pressemitteilung Nr.: 077/09 Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt - Pressemitteilung Nr.: 077/09 Magdeburg, den 25. Mai 2009 Wernicke begrüßt Erleichterungen beim Agrardiesel Magdeburg. Sachsen-Anhalts Landwirtschaftsministerin Petra Wernicke hat heute in Magdeburg die Absicht der großen Koalition in Berlin begrüßt, die Landwirte beim Agrardiesel zu entlasten. Wernicke sagte: ¿Die deutschen Landwirte müssen sich derzeit auf einem hart umkämpften Markt behaupten. Wenn dann noch Wettbewerbsnachteile durch eine hohe Dieselbesteuerung hinzu kommen, verlieren sie vollends den Boden unter den Füßen. Deshalb war es gut und höchste Zeit, hier den Vorwärtsgang einzulegen und den Selbstbehalt und die Deckelung wenigstens für zwei Jahre zu kippen. Ich freue mich, dass die Koalitionäre die erst in der vergangenen Woche erneuerte Forderung der Agrarministerkonferenz aufgegriffen hat.¿ Seit dem Antragsjahr 2005 wird bei der Vergütung ein Selbstbehalt von 350 Euro je Betrieb abgezogen. Die Entlastung gilt seit diesem Zeitpunkt für nur noch maximal 10.000 l je Betrieb. Wernicke warnte angesichts der heutigen Bauern-Proteste in Berlin vor überzogenen Erwartungen an die Politik. In Sachsen-Anhalt zum Beispiel werde jede mögliche Art der Förderung ausgeschöpft, etwa bei den EU-Programmen. Wernicke weiter: ¿Die Politik macht, was sie kann. Was sie nicht kann, ist Einfluss auf den Markt zu nehmen.¿ Die EU setze auf einen liberalisierten Markt. Dazu gehöre auch die Abschaffung der Milchquote ab 2015. Es könne hier keinen deutschen Alleingang geben, so Wernicke: ¿Dabei würden die Milchbauern in Deutschland unter dem Strich nur verlieren. Der Handel ist nicht an Grenzen gebunden, um sich Milch in die Regale zu holen.¿ Die Milchwirtschaft befinde sich jetzt in der Situation, in der sich andere agrarische Bereiche schon längst befänden. ¿Die Schweinehalter haben gelernt, mit dem fast sprichwörtlich gewordenen Schweinezyklus zu leben. Auf Dauer kommen auch die Milchbauern nicht um das Auf und Ab an den Märkten herum. Sie haben es mit selbst mit in der Hand, hier Instrumente zu schaffen, die ein schnelles Reagieren auf Marktschwankungen erlaubt.¿ Impressum: Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Pressestelle Olvenstedter Straße 4 39108 Magdeburg Tel: (0391) 567-1950 Fax: (0391) 567-1964 Mail: pr@mlu.lsa-net.de Impressum:Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energiedes Landes Sachsen-AnhaltPressestelleLeipziger Str. 5839112 MagdeburgTel: (0391) 567-1950Fax: (0391) 567-1964Mail: pr@mule.sachsen-anhalt.de
Das Verhältnis von Staat und Gesellschaft Von Lukas Kübler und Dr. Monika Arzberger, BASE Dr. Monika Arzberger Quelle: BASE Lukas Kübler Quelle: BASE Im konfliktträchtigen Verhältnis von Gesellschaft und Atomkraft und seiner Geschichte in Deutschland ist ein Akteur von besonderer Bedeutung: der Staat. In der BRD wurde 1955 das Atomministerium gegründet und in der DDR wurde Ende der 1950er Jahre mit dem Bau des AKW Rheinsberg begonnen. So trat der Staat zunächst vor allem als Initiator und Förderer der technisch-industriellen Entwicklung der Atomkraft in Erscheinung, bis in den 1970er Jahren der großflächige Ausbau der Atomkraft in Gang gekommen war. Neben der Förderung von Forschung und Infrastrukturausbau war dabei die Entsorgung der radioaktiven Abfälle zu regeln: Die Pläne zur unterirdischen Endlagerung , das Vorhaben der sogenannten „integrierten Entsorgungsanlage“ (1974) oder die Einführung des Entsorgungsnachweises (1976) gehörten ebenfalls zu den staatlichen Maßnahmen dieser Ausbaupolitik. Protest gegen den Bau von Atomkraftwerken Quelle: BASE Bis in die 1970er Jahre hinein hatte diese staatliche Ausbaupolitik breite gesellschaftliche Unterstützung, unter anderem durch alle damals im Bundestag vertretenen Parteien. Mit den Protesten gegen das geplante AKW Wyhl 1975 änderte sich diese gesellschaftliche Situation grundlegend (Rucht, 1980). In der Folge entwickelte sich schnell eine „Frontstellung“ (Radkau, 2011) zwischen Zivilgesellschaft und Staat: Die zivilgesellschaftlich organisierten Proteste in Gorleben, die Entstehung der Umweltbewegung und schließlich auch der Partei „Die Grünen“ setzten der staatlichen Förderung der Atomkraft zunehmenden gesellschaftlichen Widerstand entgegen. Aufgelöst wurde dieser Konflikt erst im Rahmen des ersten Atomausstiegs 2002 bzw. insbesondere durch dessen Erneuerung 2011. Bis dahin überlagerte der Konflikt außerdem die Endlagerfrage, weil jeder Versuch mit ihrer Befassung als Versuch verstanden wurde, den Weiterbetrieb der Atomkraftwerke zu zementieren. Entsprechend erstreckte sich der zivilgesellschaftliche Widerstand ebenfalls auf die Endlagerung , insbesondere auf das umstrittene Endlagerprojekt in Gorleben. Der Atomkonflikt als Katalysator der bundesrepublikanischen Demokratieentwicklung In der Geschichte des Atomkonflikts in Deutschland spiegelt sich auch die Weiterentwicklung der bundesrepublikanischen Demokratie seit den 1970er Jahren: Heute besteht in der Demokratietheorie weitgehend Einigkeit, dass seit den 1970er Jahren die klassischen Beteiligungs- und Beratungsformen der repräsentativ-parlamentarischen Demokratie durch „unkonventionelle“, zivilgesellschaftliche Beteiligungsformen wie Straßenprotest, Bürgerinitiativen, neue soziale Bewegungen und Nichtregierungsorganisationen weiterentwickelt wurde. Eine lebendige Zivilgesellschaft, die ihre Anliegen selbstbewusst gegenüber Staat und Wirtschaft behaupten kann, gilt heute als Voraussetzung einer funktionierenden und wirkmächtigen Demokratie. Sie macht auf Problemlagen aufmerksam, hinterfragt staatliches Handeln und unterstützt die politische Meinungsbildung, gerade im Fall von umweltpolitischen oder langfristigen Zukunftsthemen, die keine politische Lobby haben. Damit versucht sie, Einfluss auf die Öffentlichkeit und die Institutionen des parlamentarischen Systems zu nehmen, um eine bürgernahe Politik zu befördern (Habermas, 1994). Rückblickend wurde so die Konfrontation und Polarisierung von Staat und Zivilgesellschaft im Atomkonflikt in den demokratischen Institutionen schrittweise bearbeitet und in eine „Erfolgsgeschichte der bundesdeutschen Verhandlungsdemokratie“ (Uekötter, 2022) transformiert. Zugleich haben sich aber auch die Rahmenbedingungen staatlichen Handelns und der öffentlichen Verwaltung stark verändert. Der französische Demokratieforscher und -historiker Pierre Rosanvallon hebt hervor, dass die oben genannten, heute fest etablierten Formen „unkonventioneller“ Beteiligung vorrangig auf die Überwachung, Kontrolle und Verhinderung konkreter staatlicher Vorhaben abzielen (Rosanvallon, 2018; Smeddinck, 2021). Dahinter steht ein grundsätzliches Misstrauen gegenüber staatlichem Handeln und deshalb benennt Rosanvallon diese Entwicklung auch mit dem provokanten Begriff der „Gegen-Demokratie“. Beispiele dafür reichen von Infrastrukturprojekten wie „Stuttgart 21“ bis zu politischen Entscheidungen wie der Erhöhung der Dieselsteuer in Frankreich, an der sich 2018 die „Gelbwesten“-Proteste entzündeten. Rosanvallon zufolge ist diese Entwicklung eine Tatsache, die das Verhältnis von Staat und Gesellschaft grundsätzlich verändert hat. Sie birgt Chancen wie Risiken: Einerseits ist sie eine wichtige Weiterentwicklung der Demokratie und Voraussetzung für eine Gesellschaft, die ihre Anliegen dem Staat gegenüber selbstbewusst vertritt. Zugleich droht die Gegen-Demokratie aber auch beständig, in Blockade- oder Verweigerungsbestrebungen umzukippen, ohne dass realistische Alternativvorschläge entwickelt werden. Partizipation und Kooperation bei der Standortsuche für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle Was bedeutet dies für die verbleibende Aufgabe der Endlagerung ? Zunächst ist das Problem der Endlagerung durch den Atomausstieg von der Polarisierung des Atomkonflikts befreit worden. Darauf aufbauend ist durch die Arbeit der Endlagerkommission und die parteiübergreifend unterstützte Novellierung des StandAG 2017 ein geeigneter politischer Rahmen geschaffen worden, die Aufgabe neu in Angriff zu nehmen. Die darin festgelegten Prinzipien von Transparenz, Nachvollziehbarkeit und Mitgestaltung nehmen die Ansprüche der (zivil-)gesellschaftlichen Akteure ernst. Zum einen erkennt das Standortauswahlverfahren damit die „gegen-demokratischen“ Interessen und Bestrebungen gesellschaftlicher Akteure als neue Realität staatlichen Handelns an und bietet diesen einen Resonanzraum. Zum anderen geht es aber auch darüber hinaus: Die Mitwirkung unterschiedlicher Akteur:innen und Stakeholder soll selbst auch zu einer Ressource für das Verfahren gemacht werden. Damit knüpft das Standortauswahlverfahren an Entwicklungen an, die auch in anderen Themenfeldern in den vergangenen Jahren zu Innovationsmotoren der öffentlichen Verwaltung geworden sind: Partizipation und Kooperation. Um beides zu verwirklichen, muss das Standortauswahlverfahren einen neuen, eben nicht konfrontativen Interaktionsraum zwischen staatlichen und gesellschaftlichen Akteuren ermöglichen (Weißpflug, 2022). Beteiligung Quelle: BASE Jüngere Forschungen zur Bürgerbeteiligung haben in den vergangenen Jahren untersucht, unter welchen Bedingungen Beteiligung helfen kann, das Scheitern großer, kontroverser Infrastrukturprojekte zu verhindern. In Theorie und Praxis bildet sich zunehmend ein Verständnis von Beteiligung heraus, das Beteiligung als dialogischen, wechselseitigen und kreativen Prozess versteht, der sich von öffentlichen Anhörungen grundlegend unterscheidet, die vorrangig dem Rechtsschutz dienen (Arndt, 2021). Beteiligung wird dann als „dialogorientiert“ bzw. „deliberativ“ verstanden, wenn das Ziel eine moderierte, sachliche Diskussion der beteiligten Positionen ist. Um Konflikte und Probleme dabei konstruktiv zu bearbeiten, muss dieser Dialog frühzeitig beginnen (solange noch Offenheit für Gestaltung besteht), ein breites Spektrum an Perspektiven repräsentieren und die Wirksamkeit des Beteiligungsverfahrens von vornherein geregelt sein (Sommer, 2021; OECD , 2020). Das StandAG orientiert sich an dieser „dialogorientierten“ ( § 5 Abs. 2) Vorstellung von Beteiligung. Darüber hinaus sieht es aber auch vor, dass Bürger:innen als „Mitgestalter“ des Beteiligungsverfahrens „einzubeziehen“ seien (§ 5 Abs. 1). Außerdem ist neben den Betroffenen der Standortregionen die breite Öffentlichkeit einzubeziehen. So gehörten z. B. zu den Zielgruppen der Fachkonferenz Teilgebiete neben den Bürger:innen auch Kommunen, Wissenschaft und zivilgesellschaftliche Organisationen. Auch dies entspricht der gegenwärtigen Einsicht der Partizipationsforschung, dass in Beteiligungsprozessen die Beteiligungsformen (z. B. Konsultation, Beratung, Kooperation) auszubalancieren und unterschiedliche Zielgruppen (z. B. Expert:innen, organisierte ökonomische, politische oder gesellschaftliche Interessenträger, Selbstselektion oder Zufallsauswahl von Bürger:innen; Fung, 2015) differenziert einzubinden sind. Die Übergänge von Beteiligung zur Kooperation sind fließend. Dahinter steht die Vorstellung, dass öffentliche Institutionen ihre Aufgaben in einer komplexen Welt besser bewältigen können, wenn sie in der Lage sind, mit anderen Akteuren zusammenzuarbeiten. Politik- und Verwaltungswissenschaft haben die Zusammenarbeit zwischen Staat und Gesellschaft lange unter der Fragestellung betrachtet, inwiefern dadurch gesellschaftliche Konflikte entschärft und Probleme frühzeitiger erkannt werden können. Seit Kurzem rückt aber immer stärker auch die Frage in den Vordergrund, wie staatliche Institutionen ihre eigentlichen Aufgaben durch die proaktive und gezielte Kollaboration mit anderen Akteuren noch besser erfüllen können. Denn einerseits ist die Spezialisierung einer Fachbehörde eine wesentliche Voraussetzung dafür, um mit technischen und komplizierten Problemen erfolgreich umzugehen. Andererseits steckt in der Spezialisierung auch immer die Gefahr , Zusammenhänge zu übersehen oder naheliegende Lösungen zu ignorieren. Als wissenschaftliche Begriffe für solche Lösungsansätze haben sich in den vergangenen Jahren „Ko-Produktion“ und „Ko-Kreation“ eingebürgert (Ansell, 2021). „Ko-Produktion“ meint die gezielte Einbeziehung von Nutzer:innen in die Entwicklung und/oder Bereitstellung von Dienstleistungen der staatlichen Verwaltung. Einen wichtigen Anstoß haben dafür Konzepte von „nutzerzentrierter Serviceentwicklung“ oder „Design Thinking“ gegeben, die ursprünglich aus der Software- oder Produktentwicklung stammen. Nutzer:innen von Dienstleistungen oder Produkten sollten in deren Entwicklung mit einbezogen werden, um ihre Bedürfnisse einzubringen. Dies unterstützt auch staatliche Behörden darin, bürgerfreundlicher Dienstleistungsangebote zu entwickeln. Da außerdem viele öffentliche Güter auf die freiwillige Mitwirkung der jeweiligen Nutzer:innen angewiesen sind, sollte deren Rolle von vornherein auch im Design von Dienstleistungen bedacht werden – sei es über das Ausfüllen eines Formulars oder die Vorbereitung auf ein Auswahlgespräch für eine von der Arbeitsagentur vermittelte Stelle. Das Konzept der „Ko-Kreation“ verallgemeinert diese Kooperationsidee nun dahingehend, dass die öffentliche Verwaltung Lösungsvorschläge für ein bestimmtes Problem in offenen Beteiligungsprozessen mit einer Vielzahl unterschiedlicher Stakeholder erarbeitet. Eine „beteiligende Verwaltung“ lädt daher proaktiv Bürger:innen, Wissenschaftler:innen, Stakeholder und andere Behörden und Ressorts dazu ein, beratenden, konsultativen oder mitgestaltenden Einfluss auf Entscheidungen auszuüben. Sofern es gelingt, die unterschiedlichen Perspektiven in einen konstruktiven Dialog zu bringen, können dabei kreative wie realistische Lösungen entstehen. Eine Herausforderung der nächsten Jahre wird es sein, diese Ansätze eines neuen kooperativen Miteinanders von Staat und Gesellschaft auszubauen und zu konsolidieren. In der Weiterentwicklung des Beteiligungsverfahrens von Phase 1 des Standortauswahlverfahrens erprobt das BASE ein solches ko-kreatives Vorgehen gemeinsam mit Vertreter:innen der gesellschaftlichen Akteure, der BGE mbH und dem NBG . Um die Grundlagen für Kollaboration und Beteiligung insgesamt zu stärken, hat das BASE außerdem Anfang 2022 das Laboratorium Beteiligende Verwaltung eingerichtet (BASE, 2022b). Quellenangaben: Rucht, 1980 Rucht, D. (1980): Von Wyhl nach Gorleben. Bürger gegen Atomprogramm und nukleare Entsorgung, Munich, C.H. Beck, u. a. S. 82–83. Radkau, 2011 Radkau, J. (2011): Die Ära der Ökologie. Eine Weltgeschichte, München 2011, S. 368. Habermas, 1994 Habermas, J. (1994): Faktizität und Geltung, Beiträge zur Diskurstheorie des Rechts und des demokratischen Rechtsstaats, Frankfurt/M. 1994, Kap. VIII, insbes. S. 460f. Uekötter, 2022 Uekötter, F. (2022): Atomare Demokratie. Eine Geschichte der Kernenergie in Deutschland, Stuttgart, 2022, u. a. S. 10, 15–19, 43–45 und 291–305. Rosanvallon, 2018 Rosanvallon, P. (2018): Die Gegen-Demokratie. Politik im Zeitalter des Misstrauens, Bonn 2018. Smeddinck, 2021 Smeddinck, U. (2021): Standortauswahlgesetz und ‚Gegen-Demokratie‘. Der Rechtsrahmen der ‚Endlagersuche‘ im Spiegel von Rosanvallons Demokratie-Analysen, in: Verwaltungsarchiv 112, H. 4, S. 490 – 508. Weißpflug, 2022 Weißpflug, M. u. a. (2022): Experimente erwünscht: Öffentlichkeitsbeteiligung und staatliche Verantwortung bei der Endlagersuche in Deutschland, Forschungsjournal Soziale Bewegungen, 35. Jg., H. 2 (FJSB Plus) (2022), URL: https://forschungsjournal.de/fjsb/wp-content/uploads/fjsb-plus_2022–2_weisspflug_kuebler_ahlswede_stelljes_nanz.pdf, zuletzt abgerufen am 3. August 2022. Arndt, 2021 Arndt, U. (2021): Das Gesetz über die Dialogische Bürgerbeteiligung in Baden-Württemberg – eine Wegmarke für die Bürgerbeteiligung, in: Deutsches Verwaltungsblatt, 136. Jg., Heft 11 (2021), S. 705–711. Sommer, 2021 Sommer, J. (2021): 10 Jahre Bürgerbeteiligung in Deutschland – Erfahrungen und Herausforderungen, in: ders. (Hg.) Kursbuch Bürgerbeteiligung, Bd. 4, Berlin 2021, S. 14–23. OECD (2020): Innovative Citizen Participation and New Democratic Institutions. Catching the deliberative wave, Paris 2020. Fung, 2015 Fung, A. (2015): Putting the Public Back into Governance: The Challenges of Citizen Participation in the Future, Public Administration Review, 75. Jg., Nr. 4, 513–522. Ansell, 2021 Ansell, C., Torfing, J. (2021): Public Governance as Co-Creation, Oxford 2021. BASE, 2022b Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (2022): Laboratorium Beteiligende Verwaltung, URL: https://www.base.bund.de/DE/base/bundesamt/base-leitung/nanz/laboratorium/laboratorium.html, zuletzt abgerufen am 3. August 2022. Diesen Artikel finden Sie in der Broschüre zur Geschichte der Endlagerung Atomausstieg in Deutschland: Viele Aufgaben in der nuklearen Sicherheit bleiben Stand: 03.02.2023