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KI: Resource Efficient SpeeCh And Language procEssing, KI: Resource Efficient SpeeCh And Language procEssing

Das Projekt "KI: Resource Efficient SpeeCh And Language procEssing, KI: Resource Efficient SpeeCh And Language procEssing" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz. Es wird/wurde ausgeführt durch: RWTH Aachen University, Fakultät für Elektrotechnik und Informationstechnik, Lehrstuhl Informatik 6.

Enabling green COmputing and DIGItal Transformation, Teilvorhaben: Evaluationsumgebung zur Messung und Darstellung des CO2 Fußabdruckes digitaler Gesamtsysteme

Das Projekt "Enabling green COmputing and DIGItal Transformation, Teilvorhaben: Evaluationsumgebung zur Messung und Darstellung des CO2 Fußabdruckes digitaler Gesamtsysteme" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz. Es wird/wurde ausgeführt durch: adesso SE.

Kleine Anaerobanlagen zur Verwertung von Wirtschaftsdünger, Teilvorhaben 2: Messtechnische Erfassung und Digitalisierung

Das Projekt "Kleine Anaerobanlagen zur Verwertung von Wirtschaftsdünger, Teilvorhaben 2: Messtechnische Erfassung und Digitalisierung" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft. Es wird/wurde ausgeführt durch: Technische Universität Dortmund, Fakultät für Elektrotechnik und Informationstechnik, Professur Sensorik.In Deutschland ist die Landwirtschaft für über 59 % der Methan- und 95 % der Ammoniakemissionen verantwortlich . Methan hat ein etwa 84-mal höheres kurzfristiges Treibhauspotenzial als CO2 (IPPC), weshalb der schnellen Reduzierung von Methanemissionen zur Verlangsamung des Klimawandels Priotität eingeräumt werden muss. Zusätzlich ist es eine Vorläufersubstanz bei der Bildung von bodennahem Ozon, das Pflanzen schädigt, indirekt zum Klimawandel beitragen kann und zusätzlich zu Beeinträchtigungen der menschlichen Gesundheit führt. Die wichtigsten Quellen von Methan sind Emissionen während des tierischen Verdauungsprozesses von Wiederkäuern und Emissionen durch die Lagerung von Festmist und Gülle. Zielsetzung des Projektes ist die Entwicklung einer digitalisierten Biogasanlage zur Vergärung von Flüssigmist für landwirtschaftliche Betriebe mit einem Tierbestand ab ca. 170 Großvieheinheiten (GV). Diese Güllekleinanlagen verwenden eine einstufige Güllevergärung und basieren auf einem kostengünstigen, vollständig recyclierbaren Rührkesselreaktor. Innerhalb der Verbundvorhabens wird die Professur Sensorik der TU Dortmund neuartige, mikrostrukturierte Prozesssensorik entwickeln und zur vollständigen Digitalisierung des Anlagentyps nutzen. Damit wird insbesondere ein automatischer Betrieb der Anlagen sowie die Internet-basierte Zustandsüberwachung der Anlagen möglich. Hierzu wird die Gesamtanlagensteuerung basierend auf hochselektiver und hochempfindlicher, resonatorverstärkter direkter Multigassensorik realisiert.

Intelligente Prototypentestung am digitalen Zwilling zur Nachhaltigkeitsoptimierung von Antriebssystemen, Teilvorhaben: Entwicklung einer Softwareplattform für die virtuelle Prototypentestung

Das Projekt "Intelligente Prototypentestung am digitalen Zwilling zur Nachhaltigkeitsoptimierung von Antriebssystemen, Teilvorhaben: Entwicklung einer Softwareplattform für die virtuelle Prototypentestung" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz. Es wird/wurde ausgeführt durch: adesso SE.

Erweiterung eines hocheffizienten Rieselbett-Bioreaktors und Optimierung der Methanisierungsanlage für den kommerziellen industriellen Einsatz, Teilvorhaben: Erweiterung und Optimierung eines Rieselbett-Bioreaktors und Betrieb mit verschiedenen Industriegasen

Das Projekt "Erweiterung eines hocheffizienten Rieselbett-Bioreaktors und Optimierung der Methanisierungsanlage für den kommerziellen industriellen Einsatz, Teilvorhaben: Erweiterung und Optimierung eines Rieselbett-Bioreaktors und Betrieb mit verschiedenen Industriegasen" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz. Es wird/wurde ausgeführt durch: Ostbayerische Technische Hochschule Regensburg, Fakultät Elektro- und Informationstechnik.

SIEC: Unnötigen Energieverbrauch von Servern sichtbar machen

In einem UBA-Forschungsprojekt wird zurzeit ein „Server Idle Energy Coefficient“ (SIEC) entwickelt. Mit SIEC wird der Fokus auf die Server im Rechenzentrum gerichtet. Das Ziel: eine Kennzahl zu entwickeln und zu etablieren, mit deren Hilfe unnötiger Energieverbrauch von Servern mit geringer Arbeitslast erkannt und verhindert oder reduziert werden kann. Neue Forschungsinitiative gestartet: Unnötiger Energieverbrauch von Servern in Rechenzentren soll sichtbar werden Mit der fortschreitenden Digitalisierung und dem wachsenden Bedarf an Rechenkapazitäten rückt die Energieeffizienz von Equipment der Informations- und Kommunikationstechnik (IKT) und von Rechenzentren zunehmend in den Fokus. Um den unnötigen Energieverbrauch von Servern in Rechenzentren zu reduzieren und damit die Energieeffizienz der Rechenzentren zu erhöhen, startet ein neues Forschungsprojekt, das durch das Umweltbundesamt geführt und vom Bundesministerium für Wirtschaft und ⁠ Klimaschutz ⁠ (⁠ BMWK ⁠) finanziert wird. Die Ausführung des Vorhabens übernimmt die Sustainable Digital Infrastructure Alliance (SDIA) mit Unterstützung von renommierten Projektpartnern, der Data Center Excellence GmbH, der Universität Paderborn und der X-Ion GmbH. Ziel des Projekts ist es, die bestehende Kennzahl des Server Idle Coefficient (SIC) kritisch zu beleuchten und durch eine umfassendere, präzisere Methode (”SIEC - Server Idle Energy Coefficient”) zu ergänzen. SIEC kann die bestehenden Effizienzkennzahlen für Rechenzentren, wie die Kennzahl Power Usage Effectiveness (⁠ PUE ⁠), erweitern und die Auslastung der Server in die Bewertung der Energieeffizienz eines Rechenzentrums bringen. Der PUE gibt aktuell das Verhältnis zwischen dem Energieverbrauch der gesamten Infrastruktur eines Rechenzentrums und dem Energiebedarf der Informationstechnik (IT) an, kann jedoch keine detaillierten Aussagen zur Energieeffizienz der eingesetzten IT-Komponenten machen. Mit SIEC wird der Fokus auf die Server im Rechenzentrum gerichtet, die den größten Anteil am Gesamtenergiebedarf haben. SIEC kann den Energieverbrauch von Servern mit geringer Auslastung erkennbar machen, um niedrige Auslastung und damit einhergehenden unnötigen Energieverbrauch zu verhindern oder reduzieren. Im Rahmen des Forschungsvorhabens werden die Anwendbarkeit und Weiterentwicklung des „Server Idle Energy Coefficient“ (SIEC) als neuer ⁠ Indikator ⁠ für die Energieeffizienz von Servern in Rechenzentren untersucht. Die SIEC-Methode kann Effizienzpotenziale aufdecken indem sie den Anteil der Energie identifiziert, die nicht produktiv genutzt wird. Das Projekt gliedert sich in vier zentrale Arbeitspakete: Analyse und Weiterentwicklung der Kennzahl SIEC : Ziel ist es, die bestehende “SIC”-Methodik zu verfeinern und gegebenenfalls weitere Parameter einzubeziehen, die Richtungssicherheit zu validieren und ihre Aussagekraft für Betreiber zu erhöhen. Erprobung der Kennzahl SIEC in der Praxis : Um die theoretischen Erkenntnisse zu validieren, wird der SIEC in realen Rechenzentrumsumgebungen getestet. Erstellung einer Broschüre „Energieeffiziente IT im Rechenzentrum“ : Diese soll als Leitfaden für Betreiber und Entscheidungsträger dienen. Machbarkeit des Kennwertes SIEC für die Normung : Langfristig soll der SIEC in relevante Normen wie die EN 50600 und ISO 30134 integriert werden. Die Einführung von SIEC könnte es Betreibern und Unternehmen mit eigener IT Infrastruktur ermöglichen, den Energieverbrauch der IT nicht nur transparenter zu gestalten, sondern auch gezielt zu reduzieren. Dies ist insbesondere in Zeiten von Energieknappheit und hohen Kosten von hoher Relevanz. Die Forschungsergebnisse sollen zeitnah in die Praxis überführt werden, um die ⁠ Nachhaltigkeit ⁠ und Wettbewerbsfähigkeit von Rechenzentren in Deutschland zu stärken. Die Laufzeit des Forschungsvorhabens beträgt 22 Monate und endet im April 2026.

Durchgehend modellbasierte Produktlinienentwicklung für Steuerungssysteme in der Fahrzeugtechnik, Teilvorhaben: Konzeptentwicklung kombiniertes MBSE mit PLE für variantenreiche Systeme (CONSYSVAR)

Das Projekt "Durchgehend modellbasierte Produktlinienentwicklung für Steuerungssysteme in der Fahrzeugtechnik, Teilvorhaben: Konzeptentwicklung kombiniertes MBSE mit PLE für variantenreiche Systeme (CONSYSVAR)" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz. Es wird/wurde ausgeführt durch: Hochschule für angewandte Wissenschaften München, Fakultät 04 Elektrotechnik und Informationstechnik.

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Informationen zur Datenverarbeitung gemäß Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ………………………………………………………………………………….. Sehr geehrte Damen und Herren, der Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft (LHW) erhebt, speichert und verarbeitet personenbezogene Daten zur Erfüllung seiner - auch hoheitlichen - Aufgaben. Diese ergeben sich insbesondere aus der EG-Wasserrahmenrichtlinie Nr. 2000/60/EG (WRRL), dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und dem Wassergesetz für das Land Sachsen-Anhalt (WG LSA). Die Erhebung der Daten ist daher zumeist gesetzlich vorgeschrieben. Mit diesen Datenschutzhinweisen informieren wir Sie gemäß Art. 12 DSGVO darüber, welche personenbezogenen Daten wir erheben, bei wem wir sie erheben und was wir mit diesen Daten machen. Außerdem informieren wir Sie über Ihre Rechte in Datenschutzfragen und an wen Sie sich diesbezüglich wenden können. I. Verantwortlichkeiten für die Verarbeitung personenbezogener Daten Verantwortlich für die Datenverarbeitung ist der: Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt vertreten durch den Direktor, Herrn Burkhard Henning Otto-von-Guericke-Straße 5 39104 Magdeburg Sie erreichen den Datenschutzbeauftragten des LHW unter: Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt Datenschutzbeauftragter Otto-von-Guericke-Straße 5 39104 Magdeburg Tel.:     0391/581-1255 Fax:     0391/518-1221 E-Mail: datenschutz(at)lhw.sachsen-anhalt.de II. Zwecke der Datenverarbeitung Dem LHW obliegen u.a. die Planung, der Bau und die Unterhaltung von Hochwasserschutzanlagen  und sonstigen wasserwirtschaftlichen Anlagen des Landes  sowie der Ausbau und die Unterhaltung von Gewässern erster Ordnung. Der dem LHW zugehörige gewässerkundliche Landesdienst (GLD) ist zuständig für die Aufgaben der Gewässeranalytik und -überwachung. Insbesondere im Zusammenhang mit dem für die Umsetzung von Hochwasserschutz- und WRRL-Maßnahmen  erforderlichen Flächenerwerb und zur Verfolgung festgestellter Mängel aus Deichschauen werden vom LHW personenbezogene Daten der Eigentümer erhoben und verarbeitet. Gleiches gilt für die bei der Erfüllung der vorgenannten Aufgaben für den LHW tätigen Dienstleister und Unternehmen, welche regelmäßig über Vergabeverfahren entsprechende Aufträge erhalten. Demnach können von einer Datenerhebung des LHW insbesondere betroffen sein: Baufirmen und deren Mitarbeiter; Dienstleister für Mäharbeiten an Gewässern und auf den Deichanlagen; Schäfer als Dienstleister Beweidung Gewässeranrainer; Grundstückseigentümer; Lieferanten von technischem Gerät; Naturschutzverbände bei deren Beteiligung zu Kompensationsmaßnahmen; Pächter von landeseigenen Flächen; Pegelbeobachter; Personaldienstleister und deren Mitarbeiter im Falle einer Arbeitnehmerüberlassung; Planungsbüros; Teilnehmer an Schulungen (beispielsweise der Wasserwehren). Die Datenerhebung erfolgt in diesen Fällen zur Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen aus dem WHG und WG LSA durch den LHW bzw. ist für die Wahrnehmung im öffentlichen Interesse liegender Aufgaben erforderlich - Art. 6 Abs. 1 lit. c, e DSGVO . Das gleiche gilt für die Daten, die wir zur Bearbeitung von Anträgen nach dem Umweltinformationsgesetz und dem Informationszugangsgesetz erheben. Insbesondere bei der Prüfung zur Ausübung des Vorkaufsrechts nach § 99a WHG werden Name und Anschrift von Käufern und Verkäufern und ggf. weiterer an dem jeweiligen Grundstückskaufvertrag beteiligter Personen und ihrer Grundstücke, die sich aus den Vertragsurkunden ergeben, vom LHW erhoben. Die Daten werden ausschließlich zur Prüfung der Ausübung des Vorkaufsrechts genutzt. Daneben können die jeweiligen Daten der Vertragsanbahnung und späteren Vertragserfüllung nach Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO dienen. Speziell bei der Durchführung von Vergabeverfahren werden die dafür nach den einschlägigen Rechtsvorschriften erforderlichen Daten erhoben, gespeichert und verarbeitet. Diese Datenverarbeitung ist Voraussetzung für die Berücksichtigung der Bewerbung/des Angebotes. Die Daten werden ausschließlich für die Durchführung des Vergabeverfahrens und ggf. für eine spätere Auftragserteilung genutzt. Exemplarisch sei auch auf Bewerbungsverfahren beim LHW hingewiesen. Dabei werden die folgenden für das Bewerbungsverfahren erforderlichen Daten elektronisch erfasst und gespeichert: Personendaten (Name, Vorname, Anschrift, Geburtsdatum); Kommunikationsdaten (Telefonnr., Mobilfunknummer, E-Mail-Adresse); Behinderung und ihr Grad / Gleichstellung; Daten zur Aus- und Weiterbildung; Daten zum bisherigen beruflichen Werdegang, Ausbildungs- und Arbeitszeugnisse; Angaben zu sonstigen Qualifikationen; Datum der Bewerbung. Informationen über eine Schwerbehinderung werden im Rahmen des Art. 9 Abs. 2 lit. b DSGVO in Verbindung mit § 164 SGB IX erhoben und verarbeitet. Darüber hinaus können personenbezogener Daten erhoben werden, wenn Sie Anträge oder Anfragen an den LHW stellen bzw. Dritte personenbezogene Daten an den LHW im Rahmen von Anträgen und/oder Anfragen weiterleiten. Hier kommt regelmäßig Ihre Einwilligung als Rechtsgrundlage in Betracht - Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO. Der Eingangsdienst an den Dienstgebäuden des LHW in Magdeburg, Halle und Wittenberg erfasst von den Besucherinnen und Besuchern Name und Vorname, entsendende Institution sowie den Zeitpunkt des Betretens des Gebäudes. Dies erfolgt zur Gewährleistung des Brandschutzes sowie um die Informationstechnik des LHW vor unbefugtem Zugriff zu schützen. Soweit der Besuch nicht im Zusammenhang mit einem Rechtsgrund nach Artikel 6 Abs. 1 Buchstabe b), c) oder e) DSGVO steht, ist die Einwilligung des Betroffenen erforderlich. III. Kategorien von Empfängern personenbezogener Daten In Einzelfällen kann eine Weitergabe gegenüber einem beauftragten externen Vertragspartner oder anderer Dienststellen des Landes Sachsen-Anhalts erforderlich werden. Speziell während des Vergabeverfahrens werden personenbezogene Daten im Rahmen der festgelegten Zwecke und unter Beachtung des Datenschutzes vom LHW als öffentlichem Auftraggeber erhoben und an das entsprechende elektronische Vergabeportal sowie an mit der Durchführung von Vergabeverfahren beauftragte Dienstleister weiter gegeben. Des Weiteren werden nach § 134 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform informiert. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Zudem wird nach § 39 Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung - VgV) spätestens 30 Tage nach Zuschlagserteilung eine Vergabebekanntmachung mit den Ergebnissen des Vergabeverfahrens an das Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union übermittelt. Hierin wird der Name des erfolgreichen Bieters veröffentlicht. IV. Dauer der Speicherung Ihrer Daten Ihre personenbezogenen Daten werden, wenn sie für die jeweiligen, oben exemplarisch genannten Zwecke nicht mehr erforderlich sind, gelöscht. Die konkrete Dauer der Datenspeicherung richtet sich dabei nach gesetzlichen und untergesetzlichen Aufbewahrungsfristen. Während Bewerbungsunterlagen sechs Monate nach Abschluss des konkreten Auswahlverfahrens vernichtet werden, beträgt die Aufbewahrungsfrist von Rechnungen gemäß § 147 Abs. 2 der Abgabenordnung beispielsweise 10 Jahre. Im Übrigen besteht nach § 17 Abs. 1 b) bb) der Aktenordnung des Landes Sachsen-Anhalt eine generelle Aufbewahrungsfrist von 5 Jahren. Werden Ansprüche geltend gemacht oder sind solche abzuwehren, kann sich in Einzelfällen die Dauer der Datenspeicherung um die Dauer außergerichtlicher und gerichtlicher Verfahren verlängern. Speziell bei Vergabeverfahren werden die Daten gemäß der Vergabeverordnung sowie dem Landesvergabegesetz vom öffentlichen Auftraggeber nach Abschluss des Verfahrens aufbewahrt und regelmäßig gelöscht, es sei denn, ihre befristete Weiterverarbeitung ist erforderlich. Dabei sind beispielsweise die Erfüllung handels- und steuerrechtlicher Aufbewahrungsfristen (Handelsgesetzbuch, Abgabenordnung, Geldwäschegesetz – Aufbewahrung bis zu zehn Jahre) sowie die Erhaltung von Beweismitteln im Rahmen der gesetzlichen Verjährungsvorschriften zu nennen. Daneben können sich spezielle Aufbewahrungsfristen aus etwaig anzuwendendem Zuwendungsrecht des Landes Sachsen-Anhalt, des Bundes oder der Europäischen Union ergeben. Vom Einlassdienst erhobene Besucherdaten werden nach vier Wochen gelöscht und die entsprechenden Erfassungsbögen vernichtet. V. Betroffenenrechte Werden personenbezogene Daten von Ihnen verarbeitet, sind Sie Betroffener i.S.d. DSGVO und es stehen Ihnen folgende Rechte gegenüber dem Verantwortlichen zu: 1.    Auskunftsrecht Sie können von dem Verantwortlichen eine Bestätigung darüber verlangen, ob personenbezogene Daten, die Sie betreffen, vom LHW verarbeitet werden. Liegt eine solche Verarbeitung vor, können Sie von dem Verantwortlichen über folgende Informationen Auskunft verlangen: die Zwecke, zu denen die personenbezogenen Daten verarbeitet werden; die Kategorien von personenbezogenen Daten, welche verarbeitet werden; die Empfänger bzw. die Kategorien von Empfängern, gegenüber denen die Sie betreffenden personenbezogenen Daten offengelegt wurden oder noch offengelegt werden; die geplante Dauer der Speicherung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten oder, falls konkrete Angaben hierzu nicht möglich sind, Kriterien für die Festlegung der Speicherdauer; das Bestehen eines Rechts auf Berichtigung oder Löschung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten, eines Rechts auf Einschränkung der Verarbeitung durch den Verantwortlichen oder eines Widerspruchsrechts gegen diese Verarbeitung; das Bestehen eines Beschwerderechts bei einer Aufsichtsbehörde; alle verfügbaren Informationen über die Herkunft der Daten, wenn die personenbezogenen Daten nicht bei der betroffenen Person erhoben werden; das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling gemäß Art. 22 Abs. 1 und 4 DSGVO und – zumindest in diesen Fällen – aussagekräftige Informationen über die involvierte Logik sowie die Tragweite und die angestrebten Auswirkungen einer derartigen Verarbeitung für die betroffene Person. Ihnen steht das Recht zu, Auskunft darüber zu verlangen, ob die Sie betreffenden personenbezogenen Daten in ein Drittland oder an eine internationale Organisation übermittelt werden. In diesem Zusammenhang können Sie verlangen, über die geeigneten Garantien gem. Art. 46 DSGVO im Zusammenhang mit der Übermittlung unterrichtet zu werden. 2.    Recht auf Berichtigung Sie haben ein Recht auf Berichtigung und/oder Vervollständigung gegenüber dem Verantwortlichen, sofern die verarbeiteten personenbezogenen Daten, die Sie betreffen, unrichtig oder unvollständig sind. Der Verantwortliche hat die Berichtigung unverzüglich vorzunehmen. 3.    Recht auf Einschränkung der Verarbeitung Unter den folgenden Voraussetzungen können Sie die Einschränkung der Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten verlangen: wenn Sie die Richtigkeit der Sie betreffenden personenbezogenen Daten für eine Dauer bestreiten, die es dem Verantwortlichen ermöglicht, die Richtigkeit der personenbezogenen Daten zu überprüfen; die Verarbeitung unrechtmäßig ist und Sie die Löschung der personenbezogenen Daten ablehnen und stattdessen die Einschränkung der Nutzung der personenbezogenen Daten verlangen; der Verantwortliche die personenbezogenen Daten für die Zwecke der Verarbeitung nicht länger benötigt, Sie diese jedoch zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen benötigen, oder wenn Sie Widerspruch gegen die Verarbeitung gemäß Art. 21 Abs. 1 DSGVO eingelegt haben und noch nicht feststeht, ob die berechtigten Gründe des Verantwortlichen gegenüber Ihren Gründen überwiegen. Wurde die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten eingeschränkt, dürfen diese Daten – von ihrer Speicherung abgesehen – nur mit Ihrer Einwilligung oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen oder zum Schutz der Rechte einer anderen natürlichen oder juristischen Person oder aus Gründen eines wichtigen öffentlichen Interesses der Union oder eines Mitgliedstaats verarbeitet werden. Wurde die Einschränkung der Verarbeitung nach den o.g. Voraussetzungen eingeschränkt, werden Sie von dem Verantwortlichen unterrichtet bevor die Einschränkung aufgehoben wird. 4.    Recht auf Löschung a)     Löschungspflicht Sie können von dem Verantwortlichen verlangen, dass die Sie betreffenden personenbezogenen Daten unverzüglich gelöscht werden, und der Verantwortliche ist verpflichtet, diese Daten unverzüglich zu löschen, sofern einer der folgenden Gründe zutrifft: Die Sie betreffenden personenbezogenen Daten sind für die Zwecke, für die sie erhoben oder auf sonstige Weise verarbeitet wurden, nicht mehr notwendig. Sie widerrufen Ihre Einwilligung, auf die sich die Verarbeitung gem. Art. 6 Abs. 1 lit. a oder Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO stützte, und es fehlt an einer anderweitigen Rechtsgrundlage für die Verarbeitung. Sie legen gem. Art. 21 Abs. 1 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung ein und es liegen keine vorrangigen berechtigten Gründe für die Verarbeitung vor, oder Sie legen gem. Art. 21 Abs. 2 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung ein. Die Sie betreffenden personenbezogenen Daten wurden unrechtmäßig verarbeitet. Die Löschung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten ist zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten erforderlich, dem der Verantwortliche unterliegt. Die Sie betreffenden personenbezogenen Daten wurden in Bezug auf angebotene Dienste der Informationsgesellschaft gemäß Art. 8 Abs. 1 DSGVO erhoben. b)     Information an Dritte Hat der Verantwortliche die Sie betreffenden personenbezogenen Daten öffentlich gemacht und ist er gem. Art. 17 Abs. 1 DSGVO zu deren Löschung verpflichtet, so trifft er unter Berücksichtigung der verfügbaren Technologie und der Implementierungskosten angemessene Maßnahmen, auch technischer Art, um für die Datenverarbeitung Verantwortliche, die die personenbezogenen Daten verarbeiten, darüber zu informieren, dass Sie als betroffene Person von ihnen die Löschung aller Links zu diesen personenbezogenen Daten oder von Kopien oder Replikationen dieser personenbezogenen Daten verlangt haben. c)     Ausnahmen Das Recht auf Löschung besteht nicht, soweit die Verarbeitung erforderlich ist: zur Ausübung des Rechts auf freie Meinungsäußerung und Information; zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung, die die Verarbeitung nach dem Recht der Union oder der Mitgliedstaaten, dem der Verantwortliche unterliegt, erfordert, oder zur Wahrnehmung einer Aufgabe, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, die dem Verantwortlichen übertragen wurde; aus Gründen des öffentlichen Interesses im Bereich der öffentlichen Gesundheit gemäß Art. 9 Abs. 2 lit. h und i sowie Art. 9 Abs. 3 DSGVO; für im öffentlichen Interesse liegende Archivzwecke, wissenschaftliche oder historische Forschungszwecke oder für statistische Zwecke gem. Art. 89 Abs. 1 DSGVO, soweit das unter Abschnitt a) genannte Recht voraussichtlich die Verwirklichung der Ziele dieser Verarbeitung unmöglich macht oder ernsthaft beeinträchtigt, oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen. 5.    Recht auf Unterrichtung Haben Sie das Recht auf Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung gegenüber dem Verantwortlichen geltend gemacht, ist dieser verpflichtet, allen Empfängern, denen die Sie betreffenden personenbezogenen Daten offengelegt wurden, diese Berichtigung oder Löschung der Daten oder Einschränkung der Verarbeitung mitzuteilen, es sei denn, dies erweist sich als unmöglich oder ist mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden. Ihnen steht gegenüber dem Verantwortlichen das Recht zu, über diese Empfänger unterrichtet zu werden. 6.    Recht auf Datenübertragbarkeit Sie haben das Recht, die Sie betreffenden personenbezogenen Daten, die Sie dem Verantwortlichen bereitgestellt haben, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten. Außerdem haben Sie das Recht diese Daten einem anderen Verantwortlichen ohne Behinderung durch den Verantwortlichen, dem die personenbezogenen Daten bereitgestellt wurden, zu übermitteln, sofern: die Verarbeitung auf einer Einwilligung gem. Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO oder Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO oder auf einem Vertrag gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO beruht und die Verarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren erfolgt. In Ausübung dieses Rechts haben Sie ferner das Recht, zu erwirken, dass die Sie betreffenden personenbezogenen Daten direkt von einem Verantwortlichen einem anderen Verantwortlichen übermittelt werden, soweit dies technisch machbar ist. Freiheiten und Rechte anderer Personen dürfen hierdurch nicht beeinträchtigt werden. Das Recht auf Datenübertragbarkeit gilt nicht für eine Verarbeitung personenbezogener Daten, die für die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich ist, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, die dem Verantwortlichen übertragen wurde. 7.    Widerspruchsrecht Sie haben das Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten, die aufgrund von Art. 6 Abs. 1 lit. e oder f DSGVO erfolgt, Widerspruch einzulegen; dies gilt auch für ein auf diese Bestimmungen gestütztes Profiling. Der Verantwortliche verarbeitet die Sie betreffenden personenbezogenen Daten nicht mehr, es sei denn, er kann zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die Ihre Interessen, Rechte und Freiheiten überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen. Sie haben die Möglichkeit, im Zusammenhang mit der Nutzung von Diensten der Informationsgesellschaft – ungeachtet der Richtlinie 2002/58/EG – Ihr Widerspruchsrecht mittels automatisierter Verfahren auszuüben, bei denen technische Spezifikationen verwendet werden. 8.    Recht auf Widerruf der datenschutzrechtlichen Einwilligungserklärung Sie haben das Recht, Ihre datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung jederzeit zu widerrufen. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. 9.    Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde Unbeschadet eines anderweitigen verwaltungsrechtlichen oder gerichtlichen Rechtsbehelfs steht Ihnen das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, insbesondere in dem Mitgliedstaat ihres Aufenthaltsorts, ihres Arbeitsplatzes oder des Orts des mutmaßlichen Verstoßes, zu, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen die DSGVO verstößt. Die Aufsichtsbehörde, bei der die Beschwerde eingereicht wurde, unterrichtet den Beschwerdeführer über den Stand und die Ergebnisse der Beschwerde einschließlich der Möglichkeit eines gerichtlichen Rechtsbehelfs nach Art. 78 DSGVO. Über folgende Kontaktdaten ist die Aufsichtsbehörde zu erreichen: Landesbeauftragter für den Datenschutz Sachsen-Anhalt, Leiterstraße 9, 39104 Magdeburg Tel.: 0391/81803, E-Mail: poststelle(at)lfd.sachsen-anhalt.de

Carbon2Chem-2: Synthesegas - Gasreinigung von Koksofen-, Hochofen- und Konvertergasen, Teilprojekt: Einsatz von nicht-thermischen Plasma zur Gasreinigung

Das Projekt "Carbon2Chem-2: Synthesegas - Gasreinigung von Koksofen-, Hochofen- und Konvertergasen, Teilprojekt: Einsatz von nicht-thermischen Plasma zur Gasreinigung" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Bildung und Forschung. Es wird/wurde ausgeführt durch: Universität Bochum, Fakultät für Elektrotechnik und Informationstechnik (EI), Lehrstuhl Allgemeine Elektrotechnik und Plasmatechnik (AEPT).

Abfallüberwachungssystem ASYS im Land Brandenburg

Für eine effektive Überwachung der Abfallentsorgung sind aktuelle, umfassende und verlässliche Informationen zum Entsorgungsgeschehen erforderlich. Darüber hinaus sind diese Informationen so umfangreich, dass die Bereitstellung und Auswertung der erforderlichen Daten den Einsatz moderner Informationstechnologien erfordert. Um ihren Abfallbehörden die benötigten Informationen und EDV-Werkzeuge effektiv bereitstellen zu können, haben die Länder mit Abschluss der Verwaltungsvereinbarung gemeinsame Abfall DV Systeme - GADSYS ¿ eine enge Zusammenarbeit vereinbart. Die beiden Säulen dieser Zusammenarbeit sind eine gemeinsame Softwareentwicklung und ein intensiver Austausch von Daten und Informationen. Das Abfallüberwachungssystem ASYS bietet dem Anwender aus den Abfallbehörden die Möglichkeit, alle zur Überwachung der Abfallentsorgung notwendigen Daten effizient zu verwalten. Der inhaltliche Rahmen hierzu ergibt sich aus dem Kreislaufwirtschaftsgesetz und dem zugehörigen untergesetzlichen Regelwerk sowie den für den Bereich Abfall maßgeblichen europäischen Richtlinien sowie Verordnungen. Inhaltliche Schwerpunkte von ASYS sind dabei - Stammdatenpflege zu Entsorgern, Beförderern und Erzeugern - die Vorab- und Verbleibskontrolle der Abfallströme - Bearbeitung von Anzeigen und Erlaubnissen zu Sammlern, Beförderern, Händlern und Maklern - die Entsorgungsfachbetriebszertifikate - die grenzüberschreitende Abfallverbringung - funktional bietet ASYS die Möglichkeit, Daten automatisiert auf elektronischem Wege zwischen den ASYS-einsetzenden Behörden und mit den beteiligten Betrieben auszutauschen. Im elektronischen Nachweisverfahren erfolgt der Datenaustausch dabei über die ZKS-Abfall. Die Organisation von ASYS in Brandenburg erfolgt arbeitsteilig zwischen der Sonderabfallgesellschaft Brandenburg/Berlin mbH (SBB) und dem Landesamt für Umwelt (LfU). Darüber hinaus können auch die Landkreise und kreisfreien Städte auf die ASYS-Daten lesend zugreifen. ASYS dient des Weiteren in Brandenburg als Datenbasis für den LUIS-Dienst, der die Öffentlichkeit im Internet mit Informationen zu Entsorgungsanlagen und zugelassenen Beförderern informiert. Durch den Anschluss der ASYS-Datenbank an die Web-Applikation IPA-KON ist es dem BAG (Bundesamt für Güterverkehr) möglich, mobil auf die ASYS-Daten zuzugreifen

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