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ECHA schlägt fünf neue Chemikalien zur Aufnahme in den REACH-Annex vor

Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) hat am am 10. Februar 2014 vorgeschlagen fünf weitere Chemikalien auf die Autorisierungsliste im Annex XIV der europäischen Chemikalienverordnung (REACH) aufzunehmen. Die fünf vorgeschlagenen Substanzen sind: Dimethylformamid (DMF), Azodicarboxamid, Octylphenolund die zwei Keramikfasern A1-RCF und Zr-RCF.

Informationen zur chemischen Verbindung: Dimethylformamid

Die verlinkte Webseite enthält Informationen der Website chemikalieninfo.de des Umweltbundesamtes zur chemischen Verbindung Dimethylformamid. Stoffart: Stoffklasse. Inhalt des Regelwerks: Das Globally Harmonised System of Classification and Labelling of Chemicals (GHS) wurde auf UN-Ebene erarbeitet, mit dem Ziel, weltweit einen sicheren Transport zu gewährleisten, die menschliche Gesundheit und Umwelt besser zu schützen. Die Verordnung (EG) Nr. 1272/ 2008 (CLP) legt orientierend an GHS einheitliche Regeln für die Bewertung der Gefährlichkeit von chemischen Stoffen und Gemischen fest (Einstufung). Für physikalische Gefahren, Gesundheits- und Umweltgefahren definiert sie Gefahrenklassen. Eine Gefahrenklasse ist unterteilt in Gefahrenkategorien je nach Schwere der Gefahr. Jeder Gefahrenkategorie sind ein Gefahrensatz, ein Piktogramm sowie ein Signalwort zugeordnet. Aufgrund dieser Einstufungen werden in der CLP-Verordnung verbindliche Kennzeichnungen auf Verpackungen wie Piktogramme und Gefahrenhinweise vorgeschrieben. Die Abverkaufsfrist für Gemische, die bereits vor dem 1.06.2015 verpackt wurden und noch nach alter Einstufung (R-Sätze) gekennzeichnet sind, lief als letzte Übergangsfrist am 01.06.2017 ab. Hersteller/ Importeure von Stoffen sind verpflichtet, innerhalb eines Monats nach Inverkehrbringen, ihre Angaben der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) zur Hinterlegung im öffentlich zugänglichen europäischen Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis (CL Inventory) zu melden. Die von der ECHA gepflegte Datenbank enthält Informationen zur Einstufung und Kennzeichnung (C&L) von angemeldeten und registrierten Stoffen, die Hersteller und Importeure übermittelt haben, einschließlich einer Liste harmonisierter Einstufungen. Um eine gesundheitliche Notversorgung und vorbeugende Maßnahmen künftig besser abzusichern, gelten ab dem 01.06.2020 für Gemische, die aufgrund ihrer Wirkungen als gefährlich eingestuft sind, einheitliche Informationspflichten in allen Mitgliedsstaaten. Importeure und nachgeschaltete Anwender sind verpflichtet, diese Informationen den dafür autorisierten nationalen Stellen, in Deutschland dem BfR vorzulegen..

Informationen zur chemischen Verbindung: Kalium-1-methyl-3-morpholinocarbonyl-4-[3-(1-methyl-3- morpholinocarbonyl-5-oxo-2-pyrazolin-4-yliden)-1-propenyl]pyrazol-5-olat; [mit ≥ 0,5 % N , N - Dimethylformamid (EG-Nr. 200-679-5)]

Die verlinkte Webseite enthält Informationen der Website chemikalieninfo.de des Umweltbundesamtes zur chemischen Verbindung Kalium-1-methyl-3-morpholinocarbonyl-4-[3-(1-methyl-3- morpholinocarbonyl-5-oxo-2-pyrazolin-4-yliden)-1-propenyl]pyrazol-5-olat; [mit ≥ 0,5 % N , N - Dimethylformamid (EG-Nr. 200-679-5)]. Stoffart: Stoffklasse. Inhalt des Regelwerks: Das Globally Harmonised System of Classification and Labelling of Chemicals (GHS) wurde auf UN-Ebene erarbeitet, mit dem Ziel, weltweit einen sicheren Transport zu gewährleisten, die menschliche Gesundheit und Umwelt besser zu schützen. Die Verordnung (EG) Nr. 1272/ 2008 (CLP) legt orientierend an GHS einheitliche Regeln für die Bewertung der Gefährlichkeit von chemischen Stoffen und Gemischen fest (Einstufung). Für physikalische Gefahren, Gesundheits- und Umweltgefahren definiert sie Gefahrenklassen. Eine Gefahrenklasse ist unterteilt in Gefahrenkategorien je nach Schwere der Gefahr. Jeder Gefahrenkategorie sind ein Gefahrensatz, ein Piktogramm sowie ein Signalwort zugeordnet. Aufgrund dieser Einstufungen werden in der CLP-Verordnung verbindliche Kennzeichnungen auf Verpackungen wie Piktogramme und Gefahrenhinweise vorgeschrieben. Die Abverkaufsfrist für Gemische, die bereits vor dem 1.06.2015 verpackt wurden und noch nach alter Einstufung (R-Sätze) gekennzeichnet sind, lief als letzte Übergangsfrist am 01.06.2017 ab. Hersteller/ Importeure von Stoffen sind verpflichtet, innerhalb eines Monats nach Inverkehrbringen, ihre Angaben der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) zur Hinterlegung im öffentlich zugänglichen europäischen Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis (CL Inventory) zu melden. Die von der ECHA gepflegte Datenbank enthält Informationen zur Einstufung und Kennzeichnung (C&L) von angemeldeten und registrierten Stoffen, die Hersteller und Importeure übermittelt haben, einschließlich einer Liste harmonisierter Einstufungen. Um eine gesundheitliche Notversorgung und vorbeugende Maßnahmen künftig besser abzusichern, gelten ab dem 01.06.2020 für Gemische, die aufgrund ihrer Wirkungen als gefährlich eingestuft sind, einheitliche Informationspflichten in allen Mitgliedsstaaten. Importeure und nachgeschaltete Anwender sind verpflichtet, diese Informationen den dafür autorisierten nationalen Stellen, in Deutschland dem BfR vorzulegen..

Informationen zur chemischen Verbindung: Kalium-1-methyl-3-morpholinocarbonyl-4-[3-(1-methyl-3-morpholinocarbonyl-5-oxo-2-pyrazolin-4-yliden)-1-propenyl]pyrazol-5-olat; [mit < 0,5 % N , N - Dimethylformamid (EG-Nr. 200-679-5)]

Die verlinkte Webseite enthält Informationen der Website chemikalieninfo.de des Umweltbundesamtes zur chemischen Verbindung Kalium-1-methyl-3-morpholinocarbonyl-4-[3-(1-methyl-3-morpholinocarbonyl-5-oxo-2-pyrazolin-4-yliden)-1-propenyl]pyrazol-5-olat; [mit < 0,5 % N , N - Dimethylformamid (EG-Nr. 200-679-5)]. Stoffart: Stoffklasse. Inhalt des Regelwerks: Das Globally Harmonised System of Classification and Labelling of Chemicals (GHS) wurde auf UN-Ebene erarbeitet, mit dem Ziel, weltweit einen sicheren Transport zu gewährleisten, die menschliche Gesundheit und Umwelt besser zu schützen. Die Verordnung (EG) Nr. 1272/ 2008 (CLP) legt orientierend an GHS einheitliche Regeln für die Bewertung der Gefährlichkeit von chemischen Stoffen und Gemischen fest (Einstufung). Für physikalische Gefahren, Gesundheits- und Umweltgefahren definiert sie Gefahrenklassen. Eine Gefahrenklasse ist unterteilt in Gefahrenkategorien je nach Schwere der Gefahr. Jeder Gefahrenkategorie sind ein Gefahrensatz, ein Piktogramm sowie ein Signalwort zugeordnet. Aufgrund dieser Einstufungen werden in der CLP-Verordnung verbindliche Kennzeichnungen auf Verpackungen wie Piktogramme und Gefahrenhinweise vorgeschrieben. Die Abverkaufsfrist für Gemische, die bereits vor dem 1.06.2015 verpackt wurden und noch nach alter Einstufung (R-Sätze) gekennzeichnet sind, lief als letzte Übergangsfrist am 01.06.2017 ab. Hersteller/ Importeure von Stoffen sind verpflichtet, innerhalb eines Monats nach Inverkehrbringen, ihre Angaben der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) zur Hinterlegung im öffentlich zugänglichen europäischen Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis (CL Inventory) zu melden. Die von der ECHA gepflegte Datenbank enthält Informationen zur Einstufung und Kennzeichnung (C&L) von angemeldeten und registrierten Stoffen, die Hersteller und Importeure übermittelt haben, einschließlich einer Liste harmonisierter Einstufungen. Um eine gesundheitliche Notversorgung und vorbeugende Maßnahmen künftig besser abzusichern, gelten ab dem 01.06.2020 für Gemische, die aufgrund ihrer Wirkungen als gefährlich eingestuft sind, einheitliche Informationspflichten in allen Mitgliedsstaaten. Importeure und nachgeschaltete Anwender sind verpflichtet, diese Informationen den dafür autorisierten nationalen Stellen, in Deutschland dem BfR vorzulegen..

Informationen zur chemischen Verbindung: Dimethylformamid

Die verlinkte Webseite enthält Informationen der Website chemikalieninfo.de des Umweltbundesamtes zur chemischen Verbindung Dimethylformamid. Stoffart: Stoffklasse.

Informationen zur chemischen Verbindung: Dimethylformamid (N,N-Dimethylformamid)

Die verlinkte Webseite enthält Informationen der Website chemikalieninfo.de des Umweltbundesamtes zur chemischen Verbindung Dimethylformamid (N,N-Dimethylformamid). Stoffart: Stoffklasse.

Teilprojekt 10: Selektives gasfluessiges Trennverfahren

Das Projekt "Teilprojekt 10: Selektives gasfluessiges Trennverfahren" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Technische Universität Hamburg-Harburg, Arbeitsbereich Abwasserwirtschaft durchgeführt. Durch eine Verbesserung der Absorption von Geruchsstoffen, die nicht in waesseriger Loesung reagieren, soll in einer Waschfluessigkeit die Effektivitaet und Betriebssicherheit von Abluftbehandlungsanlagen nachhaltig verbessert werden. Zum Erreichen dieses Zieles werden dem Wasser biologisch weitgehend inerte Dimethylsulfoxide (DMSO) und Huminsaeure zugegeben, um die Loeslichkeit der Geruchsstoffe zu erhoehen. Dies fuehrt neben einer Verbesserung des Stofftransportes in die Absorptionsfluessigkeit auch zu einer Pufferwirkung bei Geruchsstoffstoessen und somit zur Erhoehung der Betriebssicherheit. Die Absorptionsloesung wird anschliessend biologisch regeneriert, wobei sich das angehobene Konzentrationsniveau positiv auf den Stoffumsatz auswirkt. Die gewonnenen Daten werden zur Modellierung des Prozesses verwendet, was dann zu einer besseren Auslegung von Apparaten der Geruchsstoffbehandlung fuehrt.

Verfahren zur Gewinnung von Dimethylformamid und Alkoholen aus Rueckstaenden der Oxosynthese

Das Projekt "Verfahren zur Gewinnung von Dimethylformamid und Alkoholen aus Rueckstaenden der Oxosynthese" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Ruhrchemie durchgeführt. Bei der Durchfuehrung der Oxosynthese fallen ca. 15 - 20 v.H. hoeher siedende Kondensationsprodukte an, die bisher zum geringen Teil als minderwertiges Rueckstandsoel verbrannt werden. Es soll ein Verfahren entwickelt werden, bei dem die in diesem Abfalloel zu einem hohen Anteil enthaltenen Ameisensaeureester weiter angereichert und als Wertprodukt in Form von Dimethylformamid und Alkoholen gewonnen werden koennen. Zwecks Erweiterung der Anwendungsbreite des Verfahrensprinzips soll in der Technikumsphase auch die Herstellung eines hoeheren Formamids (Di-2 Aethylhexyl-Formamid) geprueft werden.

Anlagen- und verfahrensbedingte Luftemissionen bei der Herstellung und Verarbeitung ausgewaehlter Stoffe

Das Projekt "Anlagen- und verfahrensbedingte Luftemissionen bei der Herstellung und Verarbeitung ausgewaehlter Stoffe" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Landesgewerbeanstalt Bayern durchgeführt. Es ist erforderlich, dass fuer bestimmte Schadstoffgruppen Bilanzen aufgestellt werden. Aus der Vielzahl der organischen Gase und Daempfe der Kunststoff-Industrie sollen zunaechst wegen des hohen Wirkungspotentials und der grossen emittierten Mengen Acrylnitril, Propylenoxid, 1,1-Dichloraethan, Dimethylformamid und Formaldehyd untersucht werden. Aus der Bilanzierung dieser Stoffe sollen Aussagen ueber die relevanten Quellen der chemischen Industrie bezueglich Art und Ausmass der Emissionen mit dem Ziel einer Fortschreibung der TA-Luft gewonnen werden. (Teilvorhaben aus 10408142).

Entwicklung eines katalytischen Oxidationsverfahrens zur Abluftreinigung unter Einsatz von UV-Licht

Das Projekt "Entwicklung eines katalytischen Oxidationsverfahrens zur Abluftreinigung unter Einsatz von UV-Licht" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Institut für Energetik und Umwelt gGmbH durchgeführt. Fuer die Abluftreinigung von mit organischen Schadstoffen beladenen Abluftstroemen ist ein Verfahren entwickelt worden, das auf der nassen Abluftwaesche mit anschliessender katalytisch-oxidativer Zerstoerung der im Wasser geloesten Schadstoffe beruht. Der entwickelte und eingesetzte Katalysator beschleunigt die Abbaureaktion der Schadstoffe beim Einsatz von UV-Licht und Oxidationsmitteln wie Wasserstoffperoxid. Fuer verschiedene Schadstoffe wurde die Einsatzmoeglichkeit des Verfahrens getestet. Methyl-Ethyl-Keton, Abluft aus der Gummitrocknung und aus der Kaffeeabfuellung sind gut aus der Abluft zu entfernen. Bei Dimethylformamid, Toluol und Styrol sind Einschraenkungen aufgrund der Loeslichkeit in Wasser oder der Anreicherung von Metaboliten zu machen.

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