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Dioxine und Furane - Hintergrundwerte stofflich gering beeinflusster Böden Schleswig-Holsteins

Der Datensatz "Dioxine und Furane - Hintergrundwerte stofflich gering beeinflusster Böden Schleswig-Holsteins" enthält für die Stoffgruppe Dioxine und Furane die 90er-Perzentilwerte von 13 Auswerteklassen als landesweite Kartendarstellung. Die Auswerteklassen werden aus Informationen zu den Nutzungen Acker, Grünland und Wald sowie zum Boden (Bodenart/Torfe, Bodentypen) gebildet. In der Karte werden regional noch als typisch einzuschätzende Arsengehalte als Hintergrundwerte dargestellt. Als Klassengrenzen für die farbliche Abstufung werden die 50er-, 75er-, 90er- und 95-Perzentilwerte des Gesamtdatenbestandes ohne Waldauflagen verwendet. So lassen sich gegenüber einer für ganz Schleswig-Holstein über alle Nutzungen gültigen Verteilung gebietsbezogene Einheiten in ihrer Tendenz gut darstellen.

Hintergrundwerte stofflich gering beeinflusster Böden Schleswig-Holsteins

Der Datensatz "Hintergrundwerte stofflich gering beeinflusster Böden Schleswig-Holsteins" enthält für 12 Stoffe bzw. Stoffgruppen die 90er-Perzentilwerte von 13 Auswerteklassen als landesweite Kartendarstellung. Die Auswerteklassen werden aus Informationen zu den Nutzungen Acker, Grünland und Wald sowie zum Boden (Bodenart/Torfe, Bodentypen) gebildet. Zu den folgenden Stoffen bzw. Stoffgruppen sind Daten enthalten: Arsen, Blei, Cadmium, Chrom, Kupfer Nickel, Quecksilber, Zink, PAK16, Benzo(a)pyren,polychlorierte Biphenyle (PCB6), Dioxine und Furane. In den Karten werden regional noch als typisch einzuschätzende Stoffgehalte als Hintergrundwerte dargestellt. Als Klassengrenzen für die farbliche Abstufung werden die 50er-, 75er-, 90er- und 95-Perzentilwerte des Gesamtdatenbestandes ohne Waldauflagen verwendet. So lassen sich gegenüber einer für ganz Schleswig-Holstein über alle Nutzungen gültigen Verteilung gebietsbezogene Einheiten in ihrer Tendenz gut darstellen.

Untersuchungsprogramm Sedimente im Umfeld von Erdgasförderplätzen 2018

Das LBEG führte vom Juli 2015 bis Mai 2017 eine systematische Kampagne zur Untersuchung von Bodenbelastungen im Umfeld von Erdgasförderplätzen durch. Insgesamt wurden 200 der 455 aktiven Erdgasförderplätze in Niedersachsen beprobt und auf mögliche Belastungen durch Schwermetalle, unterschiedliche Kohlenwasserstoffe, Dioxine und Furane untersucht. Außerdem wurde an ausgewählten Plätzen die spezifische Radioaktivität gemessen. Das Programm berücksichtigte alle Landkreise, in denen sich Erdgasförderplätze befinden. Neben dem Landkreis Rotenburg/Wümme waren das Standorte in den Landkreisen Aurich, Celle, Cloppenburg, Diepholz, Emsland, Grafschaft Bentheim, Heidekreis, Leer, Nienburg, Oldenburg, Vechta und Verden sowie in der Stadt Emden und der Region Hannover. Die Förderplätze wurden so ausgewählt, dass in jedem Landkreis ein ungefähr gleicher Anteil der insgesamt vorhandenen Förderplätze untersucht wurde (ca. 40%). Alle Untersuchungen erfolgten nach den rechtlichen Vorgaben der Bundes-Bodenschutzverordnung. Die Ergebnisse stellte das LBEG am 15. Mai 2017 im Rahmen einer Pressekonferenz vor. Der Endbericht liegt zum Download vor. Auf Basis der erarbeiteten Ergebnisse wurde u. a. vorgeschlagen, an allen Erdgasförderplätzen, die in Oberflächengewässer entwässern (insbesondere den Plätzen, die im Rahmen des o. g. Projektes (AG Hg I) nicht untersucht wurden), weitere Sedimentuntersuchungen durchzuführen. Die Sedimentuntersuchungen sind erforderlich, weil im Rahmen der durchgeführten Untersuchungen (AG Hg I) auffallend häufig Überschreitungen der Schwellenwerte (OW) in Sedimenten entwässerungsrelevanter Oberflächengewässer festgestellt wurden. Im Zuge der weiterführenden Sedimentuntersuchungen wurden im Sommer 2018 im Umfeld von insgesamt 42 Erdgasförderplätzen weitere orientierende Untersuchungen durchgeführt. Die Probenahme wurde an den Einleitstellen sowie im An- und Abstrom der Einleitstellen bzw. der Erdgasförderplätze sowohl in trockenen Gräben als auch in Oberflächengewässern durchgeführt. Die Ergebnisse wurden im November 2018 vorgelegt und im Endbericht zu den weiterführenden Sedimentuntersuchungen zusammengefasst (http://www.lbeg.niedersachsen.de/startseite/boden_grundwasser/schadstoffmessungen/untersuchungen_im_umfeld_von_erdgasfoerderplaetzen/untersuchungen-im-umfeld-von-erdgasfoerderplaetzen-135742.html).

Bodenuntersuchungsprogramm Erdgasförderplätze 2015-2017

Das LBEG führte vom Juli 2015 bis Mai 2017 eine systematische Kampagne zur Untersuchung von Bodenbelastungen im Umfeld von Erdgasförderplätzen durch. Insgesamt wurden 200 der 455 aktiven Erdgasförderplätze in Niedersachsen beprobt und auf mögliche Belastungen durch Schwermetalle, unterschiedliche Kohlenwasserstoffe, Dioxine und Furane untersucht. Außerdem wurde an ausgewählten Plätzen die spezifische Radioaktivität gemessen. Das Programm berücksichtigte alle Landkreise, in denen sich Erdgasförderplätze befinden. Neben dem Landkreis Rotenburg/Wümme waren das Standorte in den Landkreisen Aurich, Celle, Cloppenburg, Diepholz, Emsland, Grafschaft Bentheim, Heidekreis, Leer, Nienburg, Oldenburg, Vechta und Verden sowie in der Stadt Emden und der Region Hannover. Die Förderplätze wurden so ausgewählt, dass in jedem Landkreis ein ungefähr gleicher Anteil der insgesamt vorhandenen Förderplätze untersucht wurde (ca. 40%). Alle Untersuchungen erfolgten nach den rechtlichen Vorgaben der Bundes-Bodenschutzverordnung. Die Ergebnisse stellte das LBEG am 15. Mai 2017 im Rahmen einer Pressekonferenz vor. Der Endbericht liegt zum Download vor. Auf Basis der erarbeiteten Ergebnisse wurde u. a. vorgeschlagen, an allen Erdgasförderplätzen, die in Oberflächengewässer entwässern (insbesondere den Plätzen, die im Rahmen des o. g. Projektes (AG Hg I) nicht untersucht wurden), weitere Sedimentuntersuchungen durchzuführen. Die Sedimentuntersuchungen sind erforderlich, weil im Rahmen der durchgeführten Untersuchungen (AG Hg I) auffallend häufig Überschreitungen der Schwellenwerte (OW) in Sedimenten entwässerungsrelevanter Oberflächengewässer festgestellt wurden. Im Zuge der weiterführenden Sedimentuntersuchungen wurden im Sommer 2018 im Umfeld von insgesamt 42 Erdgasförderplätzen weitere orientierende Untersuchungen durchgeführt. Die Probenahme wurde an den Einleitstellen sowie im An- und Abstrom der Einleitstellen bzw. der Erdgasförderplätze sowohl in trockenen Gräben als auch in Oberflächengewässern durchgeführt. Die Ergebnisse wurden im November 2018 vorgelegt und im Endbericht zu den weiterführenden Sedimentuntersuchungen zusammengefasst (http://www.lbeg.niedersachsen.de/startseite/boden_grundwasser/schadstoffmessungen/untersuchungen_im_umfeld_von_erdgasfoerderplaetzen/untersuchungen-im-umfeld-von-erdgasfoerderplaetzen-135742.html).

Wassergüte Fließgewässer Mecklenburg-Vorpommern

Das Beobachtungsprogramm ermittelt Daten zur Wasserbeschaffenheit von etwa 300 Fließgewässermessstellen des Landes Mecklenburg-Vorpommern seit 1974. Seit 1992 erfolgt die regelmäßige Beprobung und Untersuchung der Wasserbeschaffenheit der Fließgewässer auf der Grundlage von Erlassen des Umweltministeriums M-V zu Gewässergüteüberwachung, die regelmäßig fortgeschrieben werden. Derzeit sind etwa 180 Fließgewässermessstellen in das Untersuchungsprogramm einbezogen. Die Auswahl der zu untersuchenden Parameter ergibt sich aus der Klassifizierung der Fließgewässer nach "Sauerstoffhaushalt und organische Belastung" sowie "Nährstoffe". Dazu werden ein Grundmessprogramm Chemie (z.B. Sauerstoffgehalt, BSB5, Phosphor, Stickstoff), ein erweitertes Grundmessprogramm Chemie an ausgewählten Messstellen (z.B. TOC, AOX, Sulfat), ein Grundmessprogramm Biologie (Saprobienindex), ein erweitertes Messprogramm Biologie (z.B. chlorophyll a) angewandt sowie auch Schwermetalle, Arsen, Pestizide, Arzneimittel, Halogenkohlenwasserstoffe, BTX und Komplexbildner in der Wasserphase untersucht. Das Grundmessprogramm Biologie dient der saprobiologischen Gewässeruntersuchung im Rahmen der fünfjährigen (seit 1994) Erstellung der biologischen Gewässergütekarte. Wegen der Nichteignung des bislang daraus ermittelten Saprobienindex für die in M-V typischen langsam fließenden, dür Rückstau beeinflussten Flachlandflüsse wurde als neues Bewertungsverfahren der Standorttypieindex (STI) entwickelt. Dieser bezieht neben der biologischen Gewässerqualität auch den morphologischen Zustand von Sohle, Ufer und Aue bzw. die Auswirkungen anthropogener Einflüsse mit ein. Daneben werden an ausgewählten Messstellen Schwebstoffe (Schwermetall, Arsen, organische Supurenstoffe) sowie Sedimente (Nährstoffe, Schwermetalle, Arsen, Chlorpestizide, PCB, PAK, TBT, Dioxine) untersucht.

Sedimentmanagementkonzept Sachsen-Anhalt Abgeschlossene Leistungen - Bestandsaufnahme belasteter Altsedimente in ausgewählten Gewässern Sachsen-Anhalts

Auftragnehmer: G.E.O.S. Ingenieurgesellschaft mbH Im Rahmen dieses Projektes wurde der verfügbare Datenbestand zu Sedimentmengen und Sedimentbeschaffenheit recherchiert, ausgewertet und dokumentiert. Es erfolgten Gewässerbegehungen und die messtechnische Bestimmung von Sedimentmächtigkeiten sowie die Ableitung der entsprechenden Sedimentvolumina an den identifizierten Gewässerschwerpunktbereichen. Ausgewählte Sedimentablagerungen wurden beprobt und hinsichtlich des bodenmechanischen Zustandes und der chemischen Zusammensetzung untersucht. Hier können Sie die Unterlagen des Fachgutachtens "Bestandsaufnahme belasteter Altsedimente in ausgewählten Gewässern Sachsen-Anhalts“ im pdf-Format herunterladen. Zum Lesen der Dateien benötigen Sie den Acrobat Reader. Teil I Sedimenterkundung Teil I - Textteil Bericht Sedimenterkundung pdf-Datei öffnen [ca. 1,1 MB] Teil I - Anlagen Anlage 1 - Übersichtskarte mit allen angefahrenen Punkten pdf-Datei öffnen [ca. 2,8 MB] Anlage 2.1 - Karte Sedimentmächtigkeiten Sachsen-Anhalt pdf-Datei öffnen [ca. 2,8 MB] Anlage 2.2 - Karte Sedimentmächtigkeit Bode pdf-Datei öffnen [ca. 1,7 MB] Anlage 2.3 - Karte Sedimentmächtigkeit Havel pdf-Datei öffnen [ca. 1,9 MB] Anlage 2.4 - Karte Sedimentmächtigkeit Nebenstruktur Saale pdf-Datei öffnen [ca. 2,2 MB] Anlage 2.5 - Karte Sedimentmächtigkeit Schlenze pdf-Datei öffnen [ca. 1,9 MB] Anlage 2.6 - Karte Sedimentmächtigkeit Schwarze Elster pdf-Datei öffnen [ca. 1,8 MB] Anlage 2.7 - Karte Sedimentmächtigkeit Weiße Elster pdf-Datei öffnen [ca. 2,2 MB] Anlage 3.1 - Karte Sedimentvolumen Sachsen-Anhalt pdf-Datei öffnen [ca. 2,9 MB] Anlage 3.2 - Karte Sedimentvolumen Bode pdf-Datei öffnen [ca. 1,7 MB] Anlage 3.3 - Karte Sedimentvolumen Havel pdf-Datei öffnen [ca. 1,9 MB] Anlage 3.4 - Karte Sedimentvolumen Nebenstruktur Saale pdf-Datei öffnen [ca. 2,2 MB] Anlage 3.5 - Karte Sedimentvolumen Schlenze pdf-Datei öffnen [ca. 1,9 MB] Anlage 3.6 - Karte Sedimentvolumen Schwarze Elster pdf-Datei öffnen [ca. 1,8 MB] Anlage 3.7 - Karte Sedimentvolumen Weiße Elster pdf-Datei öffnen [ca. 2,2 MB] Anlage 4 - Tabelle Anfahrten, Sedimentmächtigkeit, -volumen pdf-Datei öffnen [ca. 0,1 MB] Anlage 5.1 - Peilstangensondierung Bode, Schlenze, Weiße Elster, Saale Seitenstrukturen pdf-Datei öffnen [ca. 1,5 MB] Anlage 5.2 - Peilstangensondierung Hauptsaale pdf-Datei öffnen [ca. 0,2 MB] Anlage 5.3 - Peilstangensondierung Havel, Schwarze Elster pdf-Datei öffnen [ca. 0,3 MB] Anlage 6 a - Begehungsprotokolle Weiße Elster pdf-Datei öffnen [ca. 5,2 MB] Anlage 6 b - Begehungsprotokolle Schlenze pdf-Datei öffnen [ca. 2,0 MB] Anlage 6 c - Begehungsprotokolle Wipper pdf-Datei öffnen [ca. 8,8 MB] Anlage 6 d - Begehungsprotokolle Unstrut pdf-Datei öffnen [ca. 2,2 MB] Anlage 6 e - Begehungsprotokolle Mulde pdf-Datei öffnen [ca. 5,7 MB] Anlage 6 f - Begehungsprotokolle Schwarze Elster pdf-Datei öffnen [ca. 5,0 MB] Anlage 6 g - Begehungsprotokolle Havel pdf-Datei öffnen [ca. 9,3 MB] Anlage 6 h - Begehungsprotokolle Laucha pdf-Datei öffnen [ca. 3,3 MB] Anlage 6 i - Begehungsprotokolle Luppe pdf-Datei öffnen [ca. 0,3 MB] Anlage 6 j - Begehungsprotokolle Bode pdf-Datei öffnen [ca. 13,6 MB] Anlage 6 k - Begehungsprotokolle Saale pdf-Datei öffnen [ca. 9,1 MB] Teil II Sedimentuntersuchung Teil II - Textteil Bericht Sedimentuntersuchung pdf-Datei öffnen [ca. 13,2 MB] Teil II - Anlagen Anlage 1 - Übersichtskarte Probenahmestandorte pdf-Datei öffnen [ca. 1,3 MB] Anlage 2.1 - Karte Probenahme Gewässerbereich Halle pdf-Datei öffnen [ca. 0,3 MB] Anlage 2.2 - Karte Probenahme Mühlgraben Holleben pdf-Datei öffnen [ca. 0,3 MB] Anlage 3.1 - Karte Verteilung Zn Bode pdf-Datei öffnen [ca. 0,8 MB] Anlage 3.2 - Karte Verteilung Hg Bode pdf-Datei öffnen [ca. 0,8 MB] Anlage 3.3 - Karte Verteilung Dioxine Bode pdf-Datei öffnen [ca. 0,8 MB] Anlage 3.4 - Karte Verteilung PAK-5 Bode pdf-Datei öffnen [ca. 0,8 MB] Anlage 4 - Probenahmeprotokolle pdf-Datei öffnen [ca. 0,8 MB] Anlage 5 - Laborberichte pdf-Datei öffnen [ca. 17,1 MB] Anlage 6 - Protokolle Partikelmessung pdf-Datei öffnen [ca. 12,9 MB]

Nutzung der Dioxin- und Furandaten des UNECE/LRTAP POPs Protokolls zum Reporting unter der Stockholm Konvention, Artikel 5 – Annex C

Mit der Ratifizierung des ⁠ Stockholmer Übereinkommens ⁠ über persistente organische Schadstoffe (⁠ POP ⁠) hat die Bundesrepublik Deutschland Verpflichtungen über Berichtspflichten gemäß Artikel 5 und Annex C zur Freisetzung von polychlorierten Dibenzodioxinen und -furanen (⁠ PCDD/PCDF ⁠) (kurz „Dioxininventare“) übernommen. Berichte müssen alle fünf Jahre erstellt werden. In diesem Projekt werden die Emissionsdaten, die seitens des Umweltbundesamtes unter dem ⁠ UNECE ⁠ POPs Protokoll erhoben und berichtet werden, auf das Toolkit-Format des Stockholmer Übereinkommens übertragen und die fehlenden Vektoren (Wasser, Land, Produkte, Rückstände) unter Benutzung der Default-Emissionsfaktoren ergänzt. Für die noch bestehenden Informationslücken wurden Lösungsvorschläge erarbeitet. Das Ergebnis soll für den 6. Nationalen Bericht zur Umsetzung des Stockholmer Übereinkommens in Deutschland genutzt werden, wenn alle erforderlichen Informationen vorliegen. Veröffentlicht in Texte | 49/2024.

Lagerfeuer, Feuerschalen

Lagerfeuer schaden Mensch und Umwelt – Sicherheit geht vor Was Sie beim Umgang mit offenem Feuer befolgen sollten So schön ein Lagerfeuer auch ist: Aus Umwelt- und Gesundheitssicht sollte es vermieden werden. Wenn Sie dennoch ein Lagerfeuer machen möchten, beachten Sie bitte folgende Tipps: Verwenden Sie für ein Lagerfeuer nur trockenes, gut abgelagertes und unbehandeltes Holz. Das Verbrennen von Strauch- und Grünschnitt ist gesetzlich grundsätzlich verboten. Es führt zu sehr hohen Emissionen von Luftschadstoffen. Nutzen Sie dafür vorgesehene Behältnisse auf feuerfestem Untergrund. Prüfen Sie die Wind- und Wetterverhältnisse. Kein Feuer bei starkem Wind oder Trockenheit (Waldbrandgefahr!). Informieren Sie sich vorab nach den Bestimmungen Ihrer Gemeinde, ob, wann und wie Lagerfeuer zulässig sind. Gewusst wie Ein Lagerfeuer schafft eine gemütliche ⁠Atmosphäre⁠, die viele Menschen besonders in der wärmeren Jahreszeit schätzen. Jedoch ist ein Feuer im Freien mit zahlreichen Belastungen für die Umwelt und die Gesundheit verbunden. Vermeiden Sie offene Feuer: Selbst bei sachgemäßer Durchführung entstehen bei dem Verbrennungsprozess eine Vielzahl von Schadstoffen wie Ruß, (Fein-)Stäube und verschiedene Gase, die in die Luft und durch Inhalation auch in den menschlichen Körper gelangen. Dabei ist zu beachten, dass Partikel und Bestandteile aus dem Rauch durch den Wind verbreitet werden und somit größere und weitflächigere Auswirkungen auf Mensch und Natur in der Umgebung haben, als den meisten bewusst ist. Aus Sicht des Umwelt- und Gesundheitsschutzes sind offene Feuer daher nicht empfehlenswert und sollten möglichst vermieden werden. Geben Sie (Ast-)Holz stattdessen in die öffentliche Grünschnittabfuhr oder legen Sie Totholzhecken an. Nur trockenes Holz verwenden: Für ein Feuer sollte nur trockenes und gut abgelagertes Holz verwendet werden. Damit das Brennholz richtig durchtrocknen kann, stapeln Sie das gespaltene Holz am besten an einem schnee- und regengeschützten, sonnigen und luftigen Platz. Achten Sie darauf, dass das Brennholz keinen Kontakt zum Erdreich hat, da es sonst aus dem Boden Feuchtigkeit ziehen kann. Nur unbehandeltes Holz verwenden: Achten Sie unbedingt darauf, unbehandeltes Holz für ein Lagerfeuer zu verwenden. Denn Holz, das mit Holzschutzmitteln oder Lack behandelt wurde, kann beim Verbrennen hochgiftige ⁠Dioxine⁠ und Furane ("Seveso-Gifte") freisetzen. Auch Materialien wie (Zeitungs-)Papier, Pappe oder Kunststoffe setzen beim Verbrennen unnötig hohe gesundheitsgefährdende Schadstoffemissionen frei und gehören nicht ins Feuer. Das offene Verbrennen von solchen Stoffen ist gesetzlich verboten. Es stellt zudem eine illegale Abfallentsorgung dar, sofern die Materialien Abfälle sind (z. B. Kunststoffverpackungen, Altholz). Keine Grünabfälle verbrennen: Die Entsorgung von Gartenabfällen, Grünschnitt, Laub, Blättern und Holz mittels eines offenen Feuers ist im Allgemeinen verboten (siehe Hintergrund). Das Verbrennen führt zu sehr hohen Staub- und Geruchsemissionen sowie anderen organischen Schadstoffen wie z. B. Polyzyklische Aromatische Kohlenstoffe (PAKs) und schädigt so Umwelt und Gesundheit. Eine gute Alternative für die Entsorgung von Gartenabfällen ist die Kompostierung auf dem eigenen Komposthaufen oder die Entsorgung über die Biotonne. Wertvolle Inhaltsstoffe werden so recycelt. Im Falle einer Behandlung des kommunalen Bioabfalls in Biogasanlagen wird darüber hinaus auch die im Bioabfall enthaltene Energie genutzt, um z. B. Strom und/oder Wärme zu gewinnen. Größere Mengen an Grünschnitt und/oder dickere Äste können Sie über das lokale Entsorgungsunternehmen abgeben. Der über die Recyclinghöfe gesammelte Baum- und Strauchschnitt wird in Kompostieranlagen zu einem Qualitätskompost verarbeitet oder in Biomasseheizwerken thermisch verwertet. Lagerfeuer nur an dafür geeigneten Stellen machen: Wenn Sie ein Lagerfeuer machen möchten, müssen Sie sicherstellen, dass sich das Feuer nicht ausbreiten kann. Hierfür eignen sich feuerfeste Behältnisse (z. B. Feuerschalen oder Feuerkörbe) auf feuerfestem Grund (z. B. Feuerplatz). Dies reduziert die Brandgefahr und vereinfacht das Löschen. Stellen Sie ein ausreichend großes Gefäß zum Löschen bereit (z. B. Eimer mit Wasser). Wichtig ist aber auch: Mindestens eine Person sollte das Lagerfeuer immer im Blick haben, damit es auch tatsächlich innerhalb der Feuerstelle verbleibt. Auf Wind- und Wetterverhältnisse achten: Prüfen Sie vor jedem Lagerfeuer die Wind- und Wetterverhältnisse. Im Sommer sollte aus Brandschutzgründen auf ein Lagerfeuer ganz verzichtet werden. Bei Wind stellt der Funkenflug ein erhöhtes Brandrisiko dar. Achten Sie daher auf ausreichend Abstand zu brennbaren Objekten (Bäume, Büsche, Häuser, Schuppen, etc.). Glut löschen: Aus Brandschutzgründen sollte auch die Glut nicht unbeaufsichtigt gelassen werden. Beim Verlassen des Lagerfeuerortes sollten Sie diese deshalb mit Wasser ablöschen. Nehmen Sie Rücksicht auf Ihre Nachbarn: Beachten Sie auch Mindestabstände zu Gebäuden, Straßen, Lüftungsöffnungen wie Fenster und Türen. Rauch- und Geruchsentwicklungen durch Lagerfeuer führen regelmäßig zu Beschwerden aus der Bevölkerung aufgrund starker Belästigung und gesundheitlicher Beeinträchtigung. Nehmen Sie Rücksicht auf Ihre Nachbarn und beachten Sie behördliche Auflagen. Lagerfeuerqualm in der Wohnung kann ebenso Ärger verursachen wie nach Rauch riechende Wäsche von der Wäscheleine. Falls Sie sich selbst durch Nachbarn gestört fühlen, die häufig ein Lagerfeuer entzünden, und ein freundliches Gespräch nicht weiterhilft, können Sie sich an das örtliche Umwelt- oder Ordnungsamt wenden. Aus dem Rauch gehen: Halten Sie genügend Abstand zur Rauchfahne, auch wenn Sie dafür bei wechselhaften Windverhältnissen den Platz am Feuer wechseln müssen. Denn selbst bei korrekter Verwendung von Brennholz sind die gesundheitsschädlichen Folgen im Rauch des Lagerfeuers am größten. Asche in den Restmüll geben: Lagerfeuerasche sollte ausgekühlt im Restmüll landen. Für Garten und Kompost ist sie nicht geeignet, da es sonst zu einer Anreicherung von Schwermetallen (die natürlicherweise im Holz vorhanden sind), aber auch von Schadstoffen aus der Verbrennung wie z. B. PAKs im Boden kommen kann. Was Sie noch tun können: Anzündhilfen (fest, flüssig, Gel), die zum Anzünden verwendet werden, sollten die Anforderungen der DIN EN 1860-3 einhalten. Nutzen Sie möglichst pflanzliche oder naturnahe Anzündhilfen (z. B. Holzwolle). Verwenden Sie niemals Brandbeschleuniger, wie Spiritus oder Benzin. Diese Flüssigkeiten verdampfen bereits bei niedrigen Temperaturen und bilden ein explosives Gas-Luft-⁠Gemisch⁠. Sie können meterhoch verpuffen und umstehenden Menschen Schaden zufügen. Die Gesundheit wird vor allem durch die hohen Feinstaub- und PAK- Emissionen bei der unvollständigen Verbrennung beeinträchtigt. Hintergrund Umweltsituation: Die Verbrennung von Holz im Freien führt zu sehr hohen lokalen Schadstoffemissionen u. a. von Feinstaub , Kohlenmonoxid und organischen Verbindungen, darunter auch krebserzeugende Polyzyklische Aromatische Kohlenwasserstoffe (PAKs), die durch unzureichende Verdünnung direkt eingeatmet werden können. Insbesondere an Tagen mit austauscharmen Wetterlagen führt dies zu einer erheblichen Beeinträchtigung der Luftqualität. So liefert das Verbrennen von Gartenabfällen einen nicht zu vernachlässigenden Beitrag zur Erhöhung der regionalen Hintergrundbelastung in Bezug auf Feinstaub (⁠PM10) und kann daher lokal zur Überschreitung der Luftqualitätsgrenzwerte beitragen. Dies geschieht vor allem dann, wenn viele Lagerfeuer in einer Region gleichzeitig abgebrannt werden, wie durch sogenannte Brauchtumsfeuer oder Brenntage. . Darüber hinaus kommt es zu einer höheren Belastung mit Feinstaubpartikeln (PM2.5) in den bodennahen Luftschichten ( Verbrennung von Gartenabfällen - Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt 2009/2011 ). Durch seine geringe Größe kann Feinstaub beim Einatmen in die Lunge gelangen. Je nach Größe der Feinstaubpartikel dringen diese unterschiedlich tief in den Atemtrakt ein und können so die Gesundheit auf vielfältige Weise beeinträchtigen. Folgen können lokale Reizungen oder Entzündungen der Atemwege, aber auch systemische Krankheiten wie Bluthochdruck oder Arterioskerose bis hin zum Schlaganfall oder Herzinfarkt sein. Feinstaub ist krebserregend und steht außerdem im Verdacht, Diabetes mellitus Typ 2 zu fördern. Zusammenhänge zu neurologischen Erkrankungen wie Demenz oder Morbus Parkinson werden diskutiert. Für Schwangere, Kinder, Ältere und Personen mit geschädigten Atemwegen stellen Feinstaub und weitere Luftschadstoffe eine besondere gesundheitliche Belastung dar. Gesetzeslage: Trotz der klaren Vorgaben im Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) hinsichtlich des Verwertungsgebots (Vorrang der Verwertung von Abfällen vor deren Beseitigung nach § 7 KrWG) und hinsichtlich der Überlassungspflicht von Abfällen, die im privaten Rahmen nicht verwertet werden können (§ 17 "Überlassungspflichten"), gibt es aufgrund der Ausnahmeregelung nach § 28 Absatz 3 KrWG ("Ordnung der Abfallbeseitigung") keine bundeseinheitlichen Vorgaben zur Beseitigung von pflanzlichen Abfällen. Den Bundesländern ist die gesetzliche Möglichkeit eingeräumt, vom Grundprinzip der Abfallbeseitigung nach § 28 Absatz 1 KrWG Ausnahmen zu regeln, dass und wie bestimmte Abfälle oder auch nur bestimmte Mengen dieser Abfälle außerhalb von Abfallbeseitigungsanlagen beseitigt werden dürfen. Fast jedes Bundesland, mit Ausnahme von Bremen und Berlin, hat eine entsprechende Landesverordnung über die Entsorgung von pflanzlichen Abfällen außerhalb von Abfallentsorgungsanlagen erlassen. Die Regelungen variieren jedoch von Bundesland zu Bundesland. Einige Bundesländer verbieten das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen auf dem eigenen Grundstück oder dem freien Feld generell, andere Bundesländer machen diese Art der Abfallbeseitigung von bestimmten Faktoren abhängig oder fordern eine Anzeigepflicht gegenüber der zuständigen Abfallbehörde. Insoweit ist es unumgänglich, sich über die länderspezifischen Bestimmungen vorab zu informieren, um Verstöße, die mit einer Ordnungswidrigkeit nach § 69 Absatz 1 Nummer 8 KrWG geahndet werden können, zu vermeiden.

Waldbrände

Waldbrände 2023 war eine Fläche von 1.240 Hektar von Waldbränden betroffen. Damit hat sich die von Waldbränden betroffene Fläche im Vergleich zum Vorjahr deutlich reduziert, liegt aber weiterhin über dem langjährigen Mittel. Neben finanziellen Schäden sind mit den Waldbränden aber auch ökologische Auswirkungen wie die Freisetzung von Treibhausgasen und Schadstoffen sowie Nährstoffverluste verbunden. Waldbrände in Deutschland Mit deutschlandweit 1.059 Waldbränden ist 2023 die Anzahl der Waldbrände im Vergleich zu 2022 um die Hälfte gesunken. Damit ist das Jahr 2023 mit Blick auf die Zahl der Waldbrände ein durchschnittliches Waldbrandjahr im Vergleich zum mehrjährigen Mittel der Jahre 1993 bis 2022 (1.075 Waldbrände). Anderseits ist das Jahr 2023 bezüglich der betroffenen Waldfläche mit 1.240 Hektar, dies entspricht in etwa 3,6-mal der Fläche des Central Parks in New York, ein deutlich überdurchschnittliches Jahr. Das langjährige Mittel der Jahre 1993 bis 2022 liegt bei 710 Hektar betroffener Waldfläche. Auch die durchschnittliche Waldbrandfläche von 1,2 Hektar je Waldbrand ist in 2023 überdurchschnittlich und stellt den fünfthöchsten Wert seit Beginn der Waldbrandstatistik dar (siehe Abb. „Anzahl Waldbrände und Schadensfläche“). Während der finanzielle Schaden mit 1,19 Mio. Euro im Jahr 2023 einen vergleichsweise durchschnittlichen Schadenswert darstellt , liegt der finanzielle Schaden je ha Waldbrandfläche mit 959 Euro pro Hektar (Euro/ha) weiterhin deutlich unter dem langjährigen Mittel von 2.568 Euro/ha im Zeitraum 1993 bis 2022 (siehe Abb. „Durchschnittliche Schadensfläche und Schadenssumme“). Das Auftreten von Waldbränden ist in Deutschland aufgrund der klimatischen und hydrologischen Gegebenheiten und der vorherrschenden Waldbestockung regional unterschiedlich. Im Ergebnis sind weite Teile Nordostdeutschlands, das östliche Nordwestdeutschland und das Oberrheinische Tiefland häufiger von Waldbränden betroffen als andere Regionen Deutschlands. Im Jahr 2023 gab es die meisten Waldbrände in den Bundesländern Brandenburg, Niedersachsen und Sachsen. Dabei wurden, wie bereits in den Vorjahren, in Brandenburg vor allem aufgrund der sandigen Böden, den vorherrschenden Kiefernwäldern und der Munitionsbelastung auf ehemaligen Truppenübungsplätzen erneut die meisten Brände (251) registriert. Auch die größte Brandfläche im Jahr 2023 mit insgesamt 765,2 Hektar war in Brandenburg zu verzeichnen, dies entspricht mehr als der Hälfte der Waldbrandfläche Deutschlands. Hier ist vor allem das Walbrandgeschehen in der Region Jüterbog mit rund 705 ha Waldbrandfläche hervorzuheben. In dieser Region befindet sich ein munitionsbelasteter ehemaliger Truppenübungsplatz, was die bodengebundenen Löscharbeiten stark beeinträchtigt. Mit gut 192 Hektar Waldbrandfläche folgt Mecklenburg-Vorpommern (siehe Abb. „Anzahl Waldbrände nach Ländern“ und Abb. „Waldbrandfläche nach Ländern“). Risikountersuchungen sagen für die kommenden Jahrzehnte ein steigendes Waldbrandrisiko für Deutschland voraus. Dies liegt im Wesentlichen an erhöhten Temperaturen und rückläufigen Niederschlägen in den Frühjahrs-, Sommer- und Herbstmonaten. Waldbrände und ihre Auswirkungen Waldbrände beeinflussen, wie diverse andere Faktoren auch, die Stabilität und die Vitalität der Waldökosysteme. Das Ausmaß der Beeinflussung hängt unter anderem von der Dauer, der Intensität, dem Umfang und der Art des Waldbrands ab. Sogenannte Erdfeuer oder Schwelbrände im Boden sind aufgrund der häufigen Zerstörung oder Beeinträchtigung von Wurzeln und Samen von hoher Bedeutung für die Vitalität der Waldbestände. Boden- oder Lauffeuer führen häufig zur Verbrennung der bodennahen Vegetation und der Streuauflage. Bäume werden dabei abhängig von der Baumart (Rindenstärke) geschädigt oder verbrennen. Durch diese Feuer wird außerdem der Mineralisierungsprozess der Streuauflage beschleunigt, wodurch es verstärkt zur Auswaschung von Nährstoffen kommt. Die Nährstoffaufnahme ist durch die Reduzierung der Vegetation sowie durch die Zerstörung von Pflanzenwurzeln und nährstoffbindenden Ton-Humus-Komplexen ebenfalls stark beeinträchtigt. Kurz- bis mittelfristig kann hierdurch die Vitalität und die Stabilität der Waldbestände aufgrund von Nährstoffmangel weiter herabgesetzt werden. Kronenfeuer und Vollfeuer entstehen, wenn die Bodenfeuer auf den Kronenbereich überschlagen. Diese haben häufig den Verlust des gesamten Bestandes zur Folge, da hierbei sowohl die Assimilationsorgane (Blätter und Nadeln) wie auch die Knospen der Bäume verbrennen, wodurch eine Regeneration deutlich erschwert ist. Unmittelbar während des Waldbrands kommt es wie bei jedem Verbrennungsprozess zu Emissionen, die auch die menschliche Gesundheit beeinträchtigen können. Hierbei werden vor allem Feinstaub, aber teilweise auch ⁠ Dioxine ⁠ und andere Schadstoffe freigesetzt. Daneben werden auch Treibhausgase emittiert. So haben die überdurchschnittlichen Waldbrände in 2022 knapp 0,28 Mio. t CO 2 -Äquivalente an Treibhausgasen freigesetzt. Zusätzlich wird die Senkenfunktion der Waldbestände für Kohlenstoff beeinträchtigt. Auf die ⁠ Biodiversität ⁠ können Waldbrände hingegen positiven Einfluss haben, da hierdurch ökologische Nischen entstehen, die von besonders angepassten Arten genutzt werden. Ursachen für Waldbrände Bei der Mehrzahl der Waldbrände, rund 51 %, konnte 2023 keine Ursache ermittelt werden. In Fällen, in denen eine Ursache bestimmt werden kann, sind im Wesentlichen zwei Faktorenkomplexe von besonderer Bedeutung für das Waldbrandgeschehen: Zum einen das menschliche Handeln (Brandstiftung und Fahrlässigkeit) und zum anderen das ⁠ Klima ⁠- bzw. Witterungsgeschehen. Als Hauptursache für das Waldbrandgeschehen kann gemäß den Daten der Waldbrandstatistik menschliches Handeln identifiziert werden (sofern eine Ursache ermittelbar ist). Klima und ⁠ Witterung ⁠ hingegen beeinflussen zusammen mit den lokalen Gegebenheiten (wie dem Vorhandensein von brennbarem Material) die Disposition einer Waldfläche für die Entzündung und in Folge das weitere Brandgeschehen (Feuerausbreitung). Fahrlässigkeit und Vorsatz (das heißt Brandstiftung) waren im Jahr 2023 für rund 40 % der Waldbrände ursächlich. Bei den 259 im Jahr 2023 durch Fahrlässigkeit verursachten Bränden waren zu rund 54 % das unvorsichtige Verhalten von Waldbesuchern, Campern oder Kindern die Auslöser. In 27 % der Fälle von Fahrlässigkeit sind wirtschaftliche Aktivitäten (Landwirtschaft, Holzernte etc.) ursächlich. Natürliche Ursachen, wie zum Beispiel Blitzschlag, waren hingegen für nur 2,5 % der Waldbrände der Auslöser (siehe Abb. „Waldbrandursachen 2023“). Das Auftreten und die Ausbreitung von Waldbränden sind maßgeblich von der ⁠ Witterung ⁠ abhängig. Selbst im Winter kann es bei fehlender Schneedecke zu Waldbränden kommen. Ein jahreszeitlicher Schwerpunkt der Waldbrandgefährdung lag bisher zumeist im Spätfrühjahr und im Frühsommer. So zeigt auch das Jahr 2023 einen Schwerpunkt zwischen Mai und Juli, hier konnten knapp 80 % aller Waldbrände registriert werden. Insgesamt ist in den letzten Jahren zu erkennen, dass sich die sogenannte Waldbrandsaison in den Spätsommer und Herbst hinein verlängert, wie der Vergleich der Mittelwerte der Jahre 2010-2015 und 2015-2023 zeigt (siehe Abb. „Waldbrände in einzelnen Monaten“). Neben der ⁠ Witterung ⁠ ist auch der Waldbestand von Bedeutung. Besonders jüngere und lichte Nadelwälder mit dichtem Unterwuchs und üppiger Bodenvegetation sind stark waldbrandgefährdet. Zudem spielen die Holzeigenschaften, wie beispielsweise das Vorhandensein von Harzen oder ätherischen Ölen, eine gewisse Rolle bei der Gefährdung. Dies zeigt sich auch in der Betrachtung der Waldbrände der Jahre 2014 bis 2023. Hier waren Nadelholzbestände (rechnerisch rund 54 % der Waldfläche), mit Ausnahme der Jahre 2017 und 2023, deutlich häufiger und überproportional zum Anteil an der Waldfläche von Waldbränden betroffen als von Laubholzarten dominierte Waldbestände (siehe Abb. „Waldbrandfläche nach Bestandsart“). Für das Jahr 2023 weist die Waldbrandstatistik des Landes Brandenburg eine von Waldbränden betroffene Fläche von rund 703 ha als (Nadelbaum-dominierten) Mischwald aus. Im Gegensatz hierzu erfasst die bundesweite Waldbrandstatistik diese Fläche als mit Laubholz bestockte Fläche aus.  Der Umbau von Nadelbaummonokulturen in mehrschichtige Mischwälder mit hohem Laubholzanteil ist somit weiterhin auch ein wesentlicher Ansatz zum vorbeugenden Schutz vor Waldbränden.

Umweltprobenbank Nr. 14605: WHO(2005)-PCDD/F-TEQ inkl. BG / Eiinhalt / Mellum

Anzahl der Proben: 10 Gemessener Parameter: Summe der Dioxine (PCDD/F), ausgedrückt in Toxizitätsäquivalenten (TEQ) der WHO unter Verwendung der WHO-TEF(2005). Die Berechnung erfolgt nach dem Verfahren der Konzentrationsobergrenzen:  Konzentrationsobergrenzen werden unter der Annahme berechnet, dass sämtliche Werte der einzelnen Kongenere, die unter der Bestimmungsgrenze liegen, gleich der Bestimmungsgrenze sind. Probenart: Eiinhalt Vogeleier eignen sich als Akkumulations- und Wirkungsindikator. Sie spiegeln die Kontamination der brütenden Weibchen wider. Durch die Schale sind die Eiinhalte vor einer Kontamination der Probe geschützt. Probenahmegebiet: Mellum Mellum – eine niedersächsische Vogelinsel

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