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POP- und Hg-Emissionen aus abfallwirtschaftlichen Anlagen

Zur Erfüllung von Berichtspflichten zum Stockholmer Übereinkommen zur Begrenzung persistenter organischer Schadstoffe (POPs) und um zur EU-POP-Verordnung beizutragen, sollen die Emissionen an POPs (z.B. PCDD/F, PCB, PAK, u. a.) aus Anlagen der Abfallwirtschaft und Krematorien ermittelt werden. Die Erhebung der Emissionsdaten wird in diesem Rahmen sowohl auf Basis von Literaturrecherchen als auch durch Emissionsmessungen an Praxisanlagen durchgeführt. Die Untersuchungen sollen jeweils an mindestens vier Abfallverbrennungsanlagen, Klärschlammverbrennungsanlagen, Altholzverbrennungsanlagen und Krematorien mit repräsentativen Messungen erfolgen. Bei der Auswahl der Anlagen wurde darauf geachtet, dass die Anlagen mit unterschiedlicher Abgasreinigung arbeiten, sodass die Ergebnisse möglichst repräsentativ für den gesamten Anlagenpark in Deutschland sind.<BR>Quelle: https://www.umweltbundesamt.de/

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