s/directive 2008/56/ec/Directive 2008/50/EC/gi
Diese Auswertung der Luftqualität im Jahr 2025 in Deutschland basiert auf vorläufigen, noch nicht abschließend geprüften Daten aus den Luftmessnetzen der Bundesländer und des Umweltbundesamtes, Stand Februar 2026. Aufgrund der umfangreichen Qualitätssicherung in den Messnetzen stehen die endgültigen Daten erst Mitte 2026 zur Verfügung. Die jetzt vorliegenden Daten lassen aber eine generelle Einschätzung des vergangenen Jahres zu. Ausgewertet werden die Schadstoffe Feinstaub (PM10 und PM2,5), Stickstoffdioxid (NO2) sowie Ozon (O3). Betrachtet werden nicht nur geltende Ziel- und Grenzwerte, sondern auch die aktuell geltenden Richtwerte der Weltgesundheitsorganisation. Zudem werden auch die neuen Grenz- und Zielwerte der neuen Luftqualitätsrichtlinie betrachtet. Im Sonderkapitel wird der aktualisierte Luftqualitätsindex (LQI) des UBA vorgestellt und beispielhaft in der App Luftqualität und dem Luftportal gezeigt.
Die Aufgabe der Überwachung und Beurteilung der Luftqualität in Schleswig-Holstein wird von der Lufthygienischen Überwachung (LÜSH) übernommen. Die Basis der Aufgabe bildet die landesweite Ermittlung der Luftbelastung und von atmosphärischen Stoffeinträgen mit automatischen, kontinuierlichen und sammelnden Verfahren. Rechtsgrundlagen sind Richtlinien der Europäischen Union zur Luftqualität und bundesgesetzliche Regelungen. Diese Untersuchungen finden in allen Bundesländern statt. Es bestehen umfangreiche Verpflichtungen zur Information der Öffentlichkeit sowie zur Berichterstattung gegenüber dem Bund und der EU. Das Umweltbundesamt übernimmt die Rolle des Berichterstatters für den Mitgliedstaat Deutschland und ist gemäß "INSPIRE-Richtlinie" als datenbereitstellende Stelle benannt. Die Daten aus den Bundesländern werden beim Umweltbundesamt gesammelt - die automatisch erhobenen Messdaten werden beispielsweise stündlich aktualisiert. Gemäß Anlage 14 (zu § 30) der 39. BImSchV über die Unterrichtung der Öffentlichkeit müssen die aktuellen Informationen über die Luftschadstoffwerte der Öffentlichkeit routinemäßig zugänglich gemacht werden. Die Daten aus Schleswig-Holstein sind über das Umweltportal Schleswig-Holstein abrufbar. Genutzt wird dazu eine Schnittstelle zur Luftmessdatenbank des Umweltbundesamtes. Ergänzender Hinweis: die Station "Westerland" gehört nicht zum Luftmessnetz Schleswig-Holstein, sondern wird vom Umweltbundesamt betrieben. Weitere Quellen mit Informationen über aktuelle Luftschadstoffkonzentrationen (Verweise s. u.): Landesportal Schleswig-Holstein, Thema "Luftqualität" Open Data Schleswig-Holstein Videotext: NDR Text, Seite 676 (3 Seiten) Ansagedienst (Ozon): 04821 - 95106 (Für Anrufe dieser Nummer fallen Festnetz- oder Mobilfunkgebühren an.) Luftqualitätsportal des Umweltbundesamtes Informationen der Europäischen Umweltagentur (englisch, link zu "users´ corner")
Im Zuge der Revision der Luftqualitätsrichtlinie wird die Modellierung der Luftqualität einen größeren Stellenwert einnehmen. In diesem Zusammenhang wird auch auf die Ableitung der Repräsentativität von Messstationen fokussiert. Aufgrund verschiedener Modellsysteme, Modellauflösungen und -konfigurationen sowie Ansätze zur Ableitung der Repräsentativität von Messstationen bedarf es weiterer Untersuchungen. Ziel des Vorhabens ist es daher, bestehende Ansätze (beispielsweise FAIRMODE Tier 1-4) auf Praxistauglichkeit zu untersuchen. Hierbei sollen unter Einbeziehung von ausgewählten Ländermessnetzen verschieden Ansätze, Modellsysteme und Konfigurationen getestet werden. Im Ergebnis sind die Ergebnisse zu bewerten sowie Best-Practice Beispiele aufzuzeigen. Zudem soll eine Tool zur Ableitung der Repräsentativität von Messstationen entwickelt werden, dass verschiedene räumliche Ebenen (NUTS 1 Level, Beurteilungsgebiete etc.) berücksichtigen soll.
Diese Auswertung der Luftqualität im Jahr 2025 in Deutschland basiert auf vorläufigen, noch nicht abschließend geprüften Daten aus den Luftmessnetzen der Bundesländer und des Umweltbundesamtes, Stand Februar 2026. Aufgrund der umfangreichen Qualitätssicherung in den Messnetzen stehen die endgültigen Daten erst Mitte 2026 zur Verfügung. Die jetzt vorliegenden Daten lassen aber eine generelle Einschätzung des vergangenen Jahres zu. Ausgewertet werden die Schadstoffe Feinstaub (PM10 und PM2,5), Stickstoffdioxid (NO2) sowie Ozon (O3). Betrachtet werden nicht nur geltende Ziel- und Grenzwerte, sondern auch die aktuell geltenden Richtwerte der Weltgesundheitsorganisation. Zudem werden auch die neuen Grenz- und Zielwerte der neuen Luftqualitätsrichtlinie betrachtet. Im Sonderkapitel wird der aktualisierte Luftqualitätsindex (LQI) des UBA vorgestellt und beispielhaft in der App Luftqualität und dem Luftportal gezeigt. Veröffentlicht in Hintergrundpapier.
Kriterien für die Beurteilung der Luftqualität werden, wie große Teile des Umweltrechts nicht auf nationaler Ebene, sondern europaweit festgelegt. Ende 2024 hat die EU die Richtline (EU) 2024/2881 über Luftqualität und saubere Luft für Europa verabschiedet. Sie löst die bisherigen Richtlinien 2008/50/EG und 2004/107/EG ab und muss von den EU-Mitgliedsstaaten bis zum 12. Dezember 2026 in nationales Recht umsetzen werden. Die in der Richtlinie festgelegten verschärften Grenz- und Zielwerte bzw. Immissionswerte müssen zwar erst im Jahr 2030 eingehalten werden, dennoch haben sie bereits jetzt Relevanz. Denn schon ab dem Kalenderjahr 2026 wird überprüft, ob die gemessenen Konzentrationen über den ab 2030 einzuhaltenden Immissionswerten liegen. Nachfolgend sind die aktuell geltenden Immissionswerte ( Tabelle 1 ) und die ab 2030 einzuhaltenden Grenz- und Zielwerte ( Tabelle 2 ) zusammengestellt. Tabelle 2 enthält zusätzlich Hinweise auf Änderungen im Vergleich zur bisherigen Rechtslage. Neben Grenz- und Zielwerten, die eingehalten werden müssen bzw. sollen, gibt es auch Informations- und Alarmschwellenwerte, die in Tabelle 3 zusammengefasst werden. Während eine Überschreitung der Informationsschwelle dazu führt, dass der Bevölkerung umgehend entsprechende Hinweise zur Verfügung gestellt werden müssen, sind bei Konzentrationen oberhalb der Alarmschwellenwerte unverzüglich geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um den jeweiligen Schwellenwert einzuhalten. Weiterführende Informationen finden Sie unter den Tabellen. Bei Partikeln unterscheidet man zwischen PM 10 (PM = particulate matter), das sind Teilchen mit einem aerodynamischen Durchmesser bis zu 10 µm, und PM 2,5 , also Teilchen mit einem aerodynamischen Durchmesser bis 2,5 µm. PM 10 und PM 2,5 sind gesundheitlich besonders problematisch, da diese feinen Teilchen in die oberen Atemwege und Bronchien (PM 10 ) oder sogar bis in die Lunge (PM 2,5 ) gelangen können. Ein Grenzwert wird aufgrund wissenschaftlicher Erkenntnisse mit dem Ziel festgelegt, schädliche Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und/oder die Umwelt insgesamt zu vermeiden, zu verhüten oder zu verringern. Dieser Grenzwert muss innerhalb eines bestimmten Zeitraums erreicht werden und darf danach nicht mehr überschritten werden. Werden die EU-weit geltenden Grenzwerte eines Schadstoffes überschritten, müssen in den betroffenen Regionen Luftreinhaltepläne erstellt werden, die geeignete Maßnahmen enthalten müssen, um den Zeitraum der Überschreitung so kurz wie möglich zu halten. Bereits vor deren Inkrafttreten ab dem Jahr 2030 wird zwischen 2026 und 2029 geprüft, ob die gemessenen Konzentrationen oberhalb der künftigen Grenz- oder Zielwerte liegen. Ist dies der Fall, sind Luftqualitätsfahrpläne aufzustellen, die Maßnahmen enthalten, um eine Grenzwerteinhaltung bis 2030 zu erreichen. Sie sind auch erforderlich, um eine Fristverlängerung zur Einhaltung der Grenzwerte zu beantragen. Von der Aufstellung eines Luftqualitätsfahrplans kann abgesehen werden, wenn Szenarienrechnungen aufzeigen, dass eine Einhaltung ohne zusätzliche Maßnahmen ab dem Jahr 2030 möglich ist, oder die Überschreitung durch temporäre Ursachen bedingt ist. Der Zielwert ist mit dem Ziel festgelegt, schädliche Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und/oder die Umwelt insgesamt in größerem Maße langfristig zu vermeiden. Er soll soweit wie möglich in einem bestimmten Zeitraum erreicht werden. Das Langfristziel beschreibt die langfristig zu erreichende Konzentration in der Luft, unterhalb der eine direkte schädliche Auswirkung auf menschliche Gesundheit und/oder Umwelt insgesamt nach derzeitigen wissenschaftlichen Erkenntnissen unwahrscheinlich ist. Die dazu erforderlichen Maßnahmen sollen in einem angemessenen Verhältnis zum angestrebten Erfolg stehen. Es besteht zudem für NO 2 und PM 2,5 die Verpflichtung zur Verringerung der durchschnittlichen Exposition, deren Erfüllung anhand des AEI überprüft wird. Der Indikator für die durchschnittliche Exposition (AEI – Average Exposure Indicator) wird an allen Probenahmestellen an Standorten für den städtischen Hintergrund für die durchschnittliche Exposition ermittelt. Er wird als gleitender Jahresmittelwert der Konzentration für drei Kalenderjahre berechnet, indem der Durchschnittswert aller Hintergrundstationen jeweils für NO 2 und PM 2,5 ermittelt wird. Der AEI eines bestimmten Jahres ist der Mittelwert des entsprechenden Jahres und der beiden Vorjahre. Die Luftschadstoffkonzentrationen sind in Berlin inzwischen so stark zurück gegangen, dass eine Gefahr der Überschreitung der bis 11. Dezember 2026 gültigen Alarmschwellen gemäß Richtlinie 2008/50/EG nicht mehr besteht. Im Sommer kommt es gelegentlich zu Ozonkonzentrationen oberhalb der Informationsschwelle von 180 µg/m 3 . In diesen Fällen werden in einem standardisierten Verfahren mittels Pressemitteilungen und Warntexten über die Internetseite luftdaten.berlin.de umgehend geeignete Informationen zu Schutzmaßnahmen zur Verfügung gestellt. Die neuen Alarmschwellen der Richtlinie (EU) 2024/2881 können jedoch künftig vereinzelt überschritten werden, wie eine Analyse der jüngsten Messdaten zeigt.
LUQS, das Luftqualitätsüberberwachungssystem des Landes Nordrhein-Westfalen, erfasst und untersucht die Konzentrationen verschiedener Schadstoffe in der Luft. Das Messsystem integriert kontinuierliche und diskontinuierliche Messungen und bietet eine umfassende Darstellung der Luftqualitätsdaten. Die hier angebotenen Daten sind kontinuierlich gemessene und stündlich aktualisierte Messwerte der letzten 24 Stunden verschiedener Komponenten (Feinstaub PM10, Schwefeldioxid, Stickstoffdioxid, Stickstoffmonoxid, Ozon, Relative Feuchte, Temperatur, Windgeschwindigkeit, Windrichtung) von allen Stationen. Alle Messwerte, die Sie hier sehen, sind vorläufig! Sie sind noch nicht abschließend validiert! Dies gilt insbesondere für PM10-Daten. Die Zeitangabe erfolgt in MEZ und entspricht der in NRW gültigen Winterzeit (NRW-Sommerzeit = MEZ + 1 Std.). Weiterhin bieten wir eine Prognose für Ozon für den jeweils laufenden und die beiden Folgetage als GeoTIFF zum Download an. Die Daten stammen von https://ads.atmosphere.copernicus.eu/datasets/cams-europe-air-quality-forecasts (Bodennahes Ozon, Ensemble-Mittelwert, Vorhersage von 00:00 Uhr, als netCDF für NRW im 10km x 10km Raster. Dargestellt ist das maximale Stundenmittel für den Vorhersagetag in µg/m³.)
Die Luftverunreinigung Berlins wird seit 1975 durch das Berliner Luftgüte-Messnetz (BLUME) kontinuierlich gemessen. Dabei lag der Schwerpunkt der Messungen ursprünglich bei Schwefeldioxid. Im Laufe der Zeit wurde die Messung weiterer Schadstoffe aufgenommen. Derzeit besteht das Messnetz aus 17 ortsfesten Messstationen für Luftschadstoffe, einer Sondermessstelle und einer meteorologischen Station. Von den einzelnen Stationen werden die 5-Minuten-Werte jedes Schadstoffes zur Messzentrale in der Brückenstraße (Mitte) übertragen und daraus die Stunden- und Tageswerte als Basis für die weitere Auswertung berechnet. Die ermittelten Daten dienen der Berechnung von Kennwerten der Luftverschmutzung zur Beurteilung der Luftqualität anhand von Grenz- und Zielwerten der 39. BImSchV , der Ermittlung der Schadstoffbelastung für Genehmigungsverfahren (nach Technischer Anleitung zur Reinhaltung der Luft – TA Luft), der Ursachenermittlung der Luftverunreinigung, der Verfolgung der Wirksamkeit von Maßnahmen zur Luftreinhaltung und der Informationen der Öffentlichkeit. Derzeit betreibt das Berliner Luftgütemessnetz 17 Messcontainer zur Überwachung der Luftqualität gemäß der 39. BImSchV , von denen sieben verkehrsnah und jeweils fünf in innerstädtischen Wohngebieten und am Stadtrand platziert sind. An allen Messcontainern wurden Stickstoffmonoxid und Stickstoffdioxid (NOx als Summe von NO und NO 2 mit dem Chemolumineszenzverfahren), an zwölf Stationen Partikel-PM 10 (Partikel mit einem Teilchendurchmesser bis zu 10 Mikrometer durch Streulichtmessung), an acht Stationen Ozon (O 3 durch Absorption von UV-Strahlung), an zwei Stationen Kohlenmonoxid (CO durch Absorption von Infrarotstrahlung) und an zwei Stationen Benzol (C6H6 durch Gaschromatographie) gemessen. Neben dem automatischen Messverfahren zur PM 10 -Messung werden in sechs Messcontainern auch Probenahmegeräte zur Bestimmung von PM 10 und/oder PM 2,5 mit dem gravimetrischen Referenzverfahren gemäß EU-Luftqualitätsrichtlinie 2008/50/EG betrieben. In einem Teil dieser Partikelproben werden Benzo(a)pyren, Blei, Arsen, Cadmium und Nickel analysiert und mit den jeweiligen Grenz- bzw. Zielwerten verglichen. Außerdem erfolgen Kohlenstoff- und Ionenanalysen. Das Containermessnetz wird in Berlin bereits seit Mitte der 1990er Jahre durch kleine, an Straßenlaternen befestigte aktive Probenahmegeräte (RUBIS) und Passivsammler ergänzt. Sie sind insbesondere für die Erfassung der Belastung aus dem Straßenverkehr eine wichtige Ergänzung der Datengrundlage, weil Emissionen aus dem Verkehrssektor für die meisten Schadstoffe einen erheblichen Teil zur Immissionsbelastung beitragen, in engeren Straßen der Innenstadt aber schon aus Platzgründen keine großen Messcontainer betrieben werden können. Mit “Ruß- und Benzol-Immissionssammlern” (RUBIS) und Passivsammlern für Stickstoffdioxid und Stickoxide derzeit an 23 zusätzlichen Stellen im Berliner Stadtgebiet die Belastung mit EC und OC und an 42 zusätzlichen Stellen die Belastung mit Stickoxiden in zweiwöchiger Auflösung ermittelt. Insbesondere für Stickstoffdioxid sind die an diesen Stellen ermittelten Jahresmittelwerte eine wichtige zusätzliche Beurteilungsgrundlage. Die Messungen werden durch Modellrechnungen für alle Straßenabschnitte ergänzt, um die Belastung im gesamten Berliner Stadtgebiet einzuschätzen. 13 der 36 Stickstoffdioxid-Passivsammler wurden Ende 2018 in Betrieb genommen und lieferten 2019 erstmals gültige Jahresmittelwerte. Werktäglich werden gegen 12 Uhr die Messwerte des Vortags an einige Zeitungen, Radio- und Fernsehstationen zur Veröffentlichung übermittelt. Parallel dazu werden die Daten auch ins Internet eingespeist und können im Luftdatenportal abgerufen werden. Monats- und Jahresberichte im pdf-Format bieten wir hier zum Download an. Diese können in Papierform auch unter blume@senmvku.berlin.de angefordert werden.
Die Luftqualität in Nordrhein-Westfalen befindet sich im Vergleich zum Vorjahr auf gleichbleibendem Niveau. Das zeigen erste vorläufige Auswertungen der Messdaten aus dem Jahr 2025 des Landesamtes für Natur, Umwelt und Klima. Stickstoffdioxid (NO 2 ) Die Stickstoffdioxid-Konzentration in der Luft wurde im Jahr 2025 an 56 Messstellen in Nordrhein-Westfalen mit einem automatischen Verfahren kontinuierlich gemessen. An diesen Stationen lag im Jahr 2025 die NO 2 Belastung landesweit auf einem vergleichbaren Niveau wie im Vorjahr. Der europäische Grenzwert für die mittlere Jahreskonzentration von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter wurde an den Stationen sicher eingehalten. Für weitere Standorte, an denen die Belastung mit einem Passivsammler-Verfahren und Laboranalytik bestimmt wird, liegt die Auswertung der Daten erst etwa im März vor. Die bisher vorliegenden Daten weisen aber schon jetzt darauf hin, dass mit hoher Wahrscheinlichkeit auch an diesen Messorten der aktuell gültige Grenzwert eingehalten wurde. Feinstaub (PM 10 ) Die PM 10 -Messungen erfassen die Gesamtmasse aller Feinstaubpartikel bis zu einem maximalen Durchmesser von 10 Mikrometern. Auch diese Messungen ergeben eine ähnliche Belastung wie im Vorjahr. An allen Probenahmestellen in Nordrhein-Westfalen wurde der Jahresmittelgrenzwert von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter für PM 10 , wie bereits in den Jahren zuvor, deutlich eingehalten. Neben dem Jahresmittelgrenzwert wurde an allen PM 10 Probenahmestellen auch der Tagesmittelgrenzwert eingehalten. Danach dürfen an einer Probenahmestelle maximal 35 Tage pro Kalenderjahr mit einer mittleren Belastung von mehr als 50 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft für PM 10 auftreten. Neue Grenzwerte ab 2030 Am 10. Dezember 2024 ist die europäische Luftqualitätsrichtlinie (EU) 2024/2881 in Kraft getretenen. Mit dieser Richtlinie sind ab dem Jahr 2030 unter anderem Grenz- und Zielwerte mit einem erhöhten Schutzniveau für die menschliche Gesundheit und die Umwelt europaweit einzuhalten. Die neuen Grenzwerte basieren auf Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO), die sich auf neuere Erkenntnisse zu den gesundheitlichen Wirkungen von Luftschadstoffen beziehen. Der Jahresmittelwert für Stickstoffdioxid darf ab 2030 einen Wert von 20 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft nicht mehr überschreiten. Auch für Feinstaub mit einem maximalen Partikeldurchmesser von zehn Mikrometern wird der Grenzwert für das Jahresmittel von 40 auf 20 Mikrogramm pro Kubikmeter herabgesetzt. Der Tagesmittel-Grenzwert für Feinstaub PM10 wird ab 2030 45 statt bisher 50 Mikrogramm pro Kubikmeter betragen. Dieser Wert darf dann nur noch an maximal 18 statt bisher 35 Tagen überschritten werden. Die vorläufige Auswertung der kontinuierlichen Messungen der Feinstaub- und Stickstoffdioxidbelastung ist in der angehängten Tabelle dargestellt. Zur Tabelle : https://lanuv/luft/Tabelle_Konti_2025.pdf Die vollständige Bewertung der Luftqualität für das Jahr 2025 wird nach Abschluss der Laboranalyse der Passivsammlermessungen im Laufe des Frühjahres 2026 vorgenommen. Jahresberichte und Daten sind im Fachinformationssystem Luft.NRW veröffentlicht. Nach Abschluss der Auswertungen werden dort die Ergebnisse für 2025 ergänzt: https://luftqualitaet.nrw.de/index.php Informationen zur neuen Luftqualitätsrichtlinie beim Umweltbundesamt: https://www.umweltbundesamt.de/themen/luft/regelungen-strategien/luftreinhaltung-in-der-eu/die-neue-luftqualitaetsrichtlinie zurück
Die Tageswerte der Luftschadstoffe und der meteorologischen Messungen können Sie als Excel-Datei ansehen und herunterladen. Diese Tabelle beinhaltet die Werte aller Messstationen im Überblick. Die Tagesberichte der Vortage stehen werktags gegen ca. 14 Uhr zur Verfügung.
Das Luftqualitätsüberwachungsmessnetz erfasst und untersucht die Konzentrationen verschiedener Schadstoffe in der Luft (Immissionen). Bei Überschreitung festgelegter Grenzwerte / Alarmschwellen erfolgen Maßnahmen zur Verminderung der Schadstoffbelastungen. In den EU-Richtlinien sind Referenzmessverfahren festgelegt. Dies sind teilweise automatisierte Messverfahren, teilweise aber auch Verfahren mit Laboranalytik. Bei den Verfahren mit Laboranalytik sind die Messergebnisse in der Regel ca. 6 Wochen nach Ablauf eines Messmonats verfügbar. Die Verteilung der Messpunkte sind landesweit, flächendeckend, gem. 39. BImSchV bzw. EU-Luftqualitätsrichtlinien an Belastungsschwerpunkten (Verkehr, Industrie) und im städtischen und ländlichen Hintergrund festgelegt. Komponenten: Aromatische Kohlenwasserstoffe (Benzol, Toluol, Ethylbenzol, Xylol), Feinstaub (PM10,PM2.5), Metalle im PM10, PAK im PM10, NO2 (Passivsammler), Ruß (EC/OC)
| Origin | Count |
|---|---|
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