Die Studie untersucht die Frage, mit welchem zusätzlichen THG-Einsparpotenzial durch die Maßnahmen der 1. Säule (GLÖZ-Standards und Öko-Regelungen) der Gemeinsamen Europäischen Agrarpolitik 2023-2027 zu rechnen ist. Laut EU-Kommission sollen 40 % der GAP-Gelder zu Klimazielen beitragen. Anhand des nationalen Strategieplans und des gesetzlichen Regelwerks wird abgeschätzt, wie hoch die THG-Minderungsleistung der Öko-Regelungen und der Direktzahlungen ist und wie viel Geld dem Klimaschutz tatsächlich zugutekommt. Basierend auf den Vorarbeiten werden Vorschläge zur Verbesserung bestehender Maßnahmen sowie alternative Maßnahmen gemacht, die sich klimawirksam in der neuen Förderperiode umsetzen ließen. Gegenüber der ersten Veröffentlichung der Studie im August 2022 wurde die Methodik zur Abschätzung des Minderungspotenzials der Öko-Regelung 3 „Beibehaltung von Agroforst“ geändert, weil die Annahme zum Flächenziel angepasst wurde. Daraus ergaben sich Änderungen in der Methodik zur Abschätzung des Wirkungsbeitrags der ersten Säule. Die Änderungen betreffen im Wesentlichen die Kapitel 3, 4 und 8 und die dazugehörigen Tabellen und Anhänge. Die Studie erscheint daher in 2. Auflage. Veröffentlicht in Texte | 103/2022.
Grundlage für den Geodatendienst sind Geodaten, welche aus dem System zur Identifizierung landw. Parzellen (LPIS) stammen und somit das Referenzsystem für die flächenbezogenen Agrarzahlungen abbilden. In Baden-Württemberg wird das Katasterflurstück als Referenzparzelle genutzt. Das System zur Identifizierung landwirtschaftlicher Parzellen ist ein Teilsystem des Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems (InVeKoS) im Sinne von Artikel 68 der Verordnung (EG) Nr. 1306/2013. Die Daten werden für die gesamte landwirtschaftliche Fläche Baden-Württembergs aufgrund § 3 Abs. 1 der InVeKoS-Verordnung erhoben und laufend auf Basis aktueller Luftbilder (Orthophotos) und Fernerkundungsdaten weiter gepflegt. Weitere Informationen zur Agrarpolitik und Förderung in Baden-Württemberg finden Sie unter: https://foerderung.landwirtschaft-bw.de/pb/,Lde/Startseite und unter: https://foerderung.landwirtschaft-bw.de/Vorjahre-GA. Der Erfassungsmaßstab beträgt ca. 1:5.000. Das zugrundeliegende Koordinatensystem ist ETRS89. Die Bodenbedeckung, auch Nutzungsart, ist auf den einzelnen Referenzparzellen abgegrenzt und kann folgende Eigenschaften haben, siehe folgende Liste. Je Referenzparzelle sind mehrere Nutzungsarten möglich. Ackerland Grünland Dauerkultur Nicht landwirtschaftliche Fläche Hecke/Knick (LE) Hecke/Knick (CC-LE) Baumreihe (CC-LE) Feuchtgebiet (CC-LE) Feldrain (LE) Feldrain (CC-LE) Graben (LE) Tümpel, Söll, Doline (CC-LE) Trockenmauer, Lesesteinwall (CC-LE) Fels-, Steinriegel (CC-LE) Feldgehölz (LE) Feldgehölz (CC-LE) Einzelbaum (LE) (Punktobjekt) Einzelbaum (CC-LE) (Punktobjekt) Einzelstrauch (LE) (Punktobjekt) Die verwendeten Abkürzungen bedeuten: LE = Landschaftselement CC-LE = Cross-Compliance Landschaftselement Neben der Bodenbedeckung/Nutzungsart hat jede Geometrie einen eindeutigen Identen, die FLIK der Referenzparzelle, die für Direktzahlungen förderfähige Höchstfläche in ha und eine Angabe zur Aktualität des Datenstandes.
Artensterben geht weiter – Stickstoffeinträge zu hoch – weniger Pestizide im Grundwasser Der Umweltschutz in der Landwirtschaft ist in den vergangenen 30 Jahren deutlich zu langsam vorangekommen. Viele alte Probleme – etwa die zu hohen Stickstoff-Einträge in Böden oder die Luft – sind trotz Verbesserungen ungelöst: So überschritten 1985 rund 90 Prozent der Flächen die kritischen Belastungsgrenzen für Stickstoff; aktuell sind es immer noch 50 Prozent. „Zu den alten Problemen treten leider neue hinzu – etwa durch Plastik oder Mikroplastik, das wir auf und in landwirtschaftlichen Böden finden. Dieses Thema stand 1985 noch gar nicht auf der Agenda“, sagte Maria Krautzberger, Präsidentin des Umweltbundesamtes (UBA). Das UBA hatte in einer Studie untersuchen lassen, wie sich die Umweltbelastungen durch die Landwirtschaft seit 1985 verändert haben. Der Zustand des Grundwassers hat sich in den vergangenen Jahren aber verbessert: „Erfreulich ist der Rückgang der Pestizid-Belastung des Grundwassers. Das ist vor allem Folge der strengen Zulassung der Stoffe in Deutschland und der EU. Flüsse, Bäche und Seen sind aber nach wie vor betroffen, besonders wenn Landwirte ihre Feldspritzen in Gewässernähe oder auf dem Hof reinigen.“, sagte Krautzberger. Mit dem Waschwasser können Pestizidrückstände vom Hof in die Kanalisation gelangen; in den Kläranlagen werden die Mittel dann nicht ausreichend abgebaut. Beim Stickstoff (chemisch: N) gibt es zwar ebenfalls Fortschritte, flächendeckend ist ein guter chemischer und ökologischer Zustand aber bei weitem noch nicht erreicht. Stickstoff ist unerlässlicher Nährstoff für alle Lebewesen. Zu viel Stickstoff schädigt jedoch die Umwelt. Zu viel Gülle lässt in viehstarken Regionen auch die Nitratkonzentrationen (NO 3- ) im Grundwasser über die Grenzwerte schnellen. Das UBA empfiehlt, sowohl Gülle als auch Mineraldünger schnell einzuarbeiten und ausreichenden Abstand zu Bächen, Flüssen und Seen zu halten. Überschüssige Gülle aus viehstarken Regionen sollte überregional gemäß guter fachlicher Praxis verwertet werden. Mit der Novellierung der Düngeverordnung soll die Anwendung von Düngemitteln, insbesondere von Gülle den Erfordernissen des Umweltschutzes besser angepasst werden. Mit der Verordnung für Anlagen zur Lagerung wassergefährdender Stoffe (AwSV) soll ein besserer Schutz gegen Leckagen aus Anlagen sichergestellt werden, die Jauche, Gülle und Silagesickersäfte lagern. Stickstoff in Form von Ammoniak (NH 3 ) belastet auch die Luft noch zu stark. Ammoniak ist ein Vorläufer des lungengängigen Feinstaubs, dessen Entstehung aus gesundheitlichen Gründen begrenzt werden muss. Beim Ammoniak gerät Deutschland zudem in Kollision mit EU-Recht: Gemäß der Richtlinie über nationale Emissionshöchstmengen darf Deutschland jährlich 550 Kilotonnen Ammoniak ausstoßen. Derzeit wird diese Obergrenze nicht zuverlässig eingehalten. Genehmigungsbedürftige Geflügel- und Schweineställe müssen daher künftig zu Recht mit einer Abluftreinigung ausgestattet werden. Laut UBA wäre es auch ratsam, bei Rinderställen eine entsprechende Pflicht einzuführen. Der Schutz der Böden ist in Deutschland anders als noch 1985 sogar per Gesetz geregelt. Die Landwirtschaft kommt ihrer Pflicht zum vorsorgenden Bodenschutz dadurch nach, dass sie die gute fachliche Praxis beachtet: Direktzahlungen bekommt sie nur in vollem Umfang, wenn sämtliche Flächen in einem guten landwirtschaftlichen und guten ökologischen Zustand erhalten werden. In der Praxis findet Erosion , Schadverdichtung und Humusabbau aber immer noch statt. Enge Fruchtfolgen, spät schließende Reihenfrüchte oder schweres Gerät sind nach wie vor zulässig. Aber es gibt Lösungen, etwa eine konservierende Bodenbearbeitung, Streifenbearbeitung, ganzjährige Bodenbedeckung oder Zwischenfrüchte. Die Belastung landwirtschaftlicher Böden mit Plastik und Mikroplastik war 1985 noch kein Thema. Vermutete Quellen sind Reste von in der Landwirtschaft eingesetzten Folien, Klärschlamm und Komposte. Hier sind aber zunächst valide Schätzungen zu den Eintragsmengen nötig, um effektive Minderungsstrategien zu entwickeln. Anlass der neuen Studie ist das 30-jährige Jubiläum des Sondergutachens „Umweltprobleme der Landwirtschaft“, das der Sachverständigenrat für Umweltfragen (SRU) im Jahr 1985 veröffentlicht hatte. Das Gutachten hatte einige Verbesserungen bewirkt; auf manchen Gebieten kämpft Deutschland allerdings noch mit den altbekannten Problemen. Prof. Dr Wolfgang Haber, seinerzeit SRU-Vorsitzender, sagte: „Besonders beklagenswert ist, dass die angestrebte Trendwende beim Artenschutz verfehlt wurde. Arten und ihre Biotope sind in unseren Agrarlandschaften nach wie vor im Rückgang. Auf diese Weise geht ein bedeutender Teil unseres Artenreichtums verloren und ist nur schwer wieder zu ersetzen.“
Im Rahmen der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) für 2014-2020 ist eine Stärkung ökologischer Aspekte unverzichtbar. Eine Rechtfertigung des EU-Agrarhaushalts ist aus Sicht der Kommission Landwirtschaft am Umweltbundesamt (KLU) künftig nur noch nach dem Prinzip „Öffentliche Gelder für öffentliche Güter“ möglich. Gerade in der ersten Säule der GAP (den Direktzahlungen) ist dieses Prinzip bisher jedoch nicht verankert. Um dies innerhalb des politisch realistischen Rahmens zu erreichen, ist die Einführung einer effektiven und verbindlichen Ökologisierungskomponente („Greening“) innerhalb der ersten Säule unverzichtbar.
Mit Beginn der Förderperiode 2023–2027 sollten die Direktzahlungen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) stärker an Umweltauflagen gebunden werden. Ein Teil dieser Auflagen sind Umweltmindeststandards (Guter landwirtschaftlicher und ökologischer Zustand von Flächen, GLÖZ). GLÖZ 8 soll Betriebe dazu verpflichten, mindestens 4 % ihres Ackerlandes aus der Produktion zu nehmen, um so die Agrobiodiversität zu fördern. Dieser GLÖZ 8-Standard wurde in Deutschland für die Jahre 2023 und 2024 durch unterschiedliche Ausnahmeregelungen abgeschwächt. In diesem Policy Paper wird ausgewertet, welche Betriebe die Ausnahmeregelungen bereits vor der Förderperiode erfüllt hätten. Es wird deutlich, dass die Ausnahmeregelungen das Anspruchsniveau des Umweltstandards deutlich absenken. Veröffentlicht in Fact Sheet.
Kommission Landwirtschaft am UBA will finanzielle Unterstützung stärker an Umweltauflagen binden 57 Milliarden Euro pro Jahr fließen aus öffentlichen Kassen in Europas Landwirtschaft. Sind diese Förderungen sinnvoll und wo sind Verbesserungen der EU-Förderpolitik angebracht? Und ist der Umweltschutz hinreichend abgesichert in der Gemeinsame Agrarpolitik der EU (GAP)? Aus Sicht der Kommission Landwirtschaft am Umweltbundesamt (KLU) sollte die anstehende GAP-Reformrunde umfassend genutzt werden, um die GAP für die Jahre 2014 bis 2020 deutlich zu optimieren: „Eine reformierte EU-Agrarpolitik sollte mit öffentlichen Geldern nur solche Landwirte fördern, die öffentliche Güter und Leistungen für die Gesellschaft erbringen. Dies heißt: Die Landwirtschaft muss sich in Zukunft stärker um den Schutz von Wasser, Klima, Luft und Artenvielfalt kümmern, wenn sie weiterhin gefördert werden soll.“, sagte KLU-Vorsitzender Lutz Ribbe. Um dies zu erreichen ist die Einführung einer strengen und verpflichtenden Ökologisierungskomponente innerhalb der 1. Säule für alle Landwirte, die weiterhin Direktzahlungen erhalten wollen, besonders wichtig. Hier schlägt die KLU vor Darüber hinaus seien extensiv genutzte Grünlandflächen (Calluna- und Wacholderheiden, Almen) in das Fördersystem der 1. Säule zu integrieren. Dies hätte den Vorteil, dass anders als bisher entsprechende Fördermaßnahmen nicht nur punktuell, sondern in der Fläche wirksam würden. Die Gelder der künftigen 2. Säule (Förderung der ländlichen Entwicklung, unter anderem Agrar-Umweltmaßnahmen) sind laut KLU zielorientierter und effizienter für die Bereitstellung öffentlicher Güter und Leistungen - mehr Umweltschutz - einzusetzen. Auch sollten sie regionale Besonderheiten hinsichtlich der naturräumlichen und agrarstrukturellen Gegebenheiten berücksichtigen. Damit der Erfolg der jetzt diskutierten GAP-Reform zu angemessener Zeit bewertet werden kann, schlägt die KLU vor, sechs Umwelt- und Nachhaltigkeitsziele festzulegen, an denen sich die europäische Landwirtschaft im Jahr 2020 messen lassen muss - dazu gehören: eine gesteigerte Ressourceneffizienz, die Verminderung von Eutrophierung und Treibhausgasemissionen, sowie der Erhalt und die Steigerung der biologischen Vielfalt und der Bodenfruchtbarkeit. Der Präsident des Umweltbundesamtes Jochen Flasbarth begrüßte die Vorschläge der Kommission. Das vorgelegte Positionspapier sei ein fundierter und gut begründeter Beitrag zur Reform der EU-Agrarsubventionen: „Eine finanzielle Unterstützung für die Landwirte in der Europäischen Union ist weiterhin dann sinnvoll, wenn die landwirtschaftliche Produktion umweltfreundlicher wird und mehr auf Boden, Wasser, Luft und die Natur Rücksicht nimmt. Subventionen müssen durch eine besonders umweltverträgliche Landwirtschaft gerechtfertigt sein.“, so Flasbarth.
Das System zur Identifizierung landwirtschaftlicher Parzellen (LPIS) nach Artikel 66 der Verordnung (EU) Nr. 2021/2116 ist Bestandteil des Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems (InVeKoS). Definition Landschaftselement (LE): Landschaftselemente sind nicht landwirtschaftlich nutzbare natürliche oder naturnahe Strukturelemente, die Teil der beihilfefähigen Fläche sein können, wenn sie - in unmittelbarem räumlichen Zusammenhang zur förderfähigen / landwirtschaftlichen Fläche stehen (d. h. in der landwirtschaftlich genutzten Fläche liegen oder direkt an eine landwirtschaftlich genutzte Fläche angrenzen). - Nach § 23 der GAPKondV einem Beseitigungsverbot unterliegen. Landschaftselement-Typen: Baumreihe (BR) Hecken/ Knicks (HK) Feuchtgebiet, Tümpel, Sölle, Dolinen (FG) Feldgehölz (FH) Einzelbaum (EB) Trocken- und Natursteinmauern, Lesesteinwälle (NT) Gräben (GR) Aktueller Stand: Januar 2024
Landwirtschaftlich genutzte Flächen in NATURA 2000-Gebieten (FFH-Gebiete + Vogelschutzgebiete) werden gem. GAP ab 2023 mit Direktzahlungen gefördert, weil Verbote bzw. Auflagen bestehen. Die Kulisse enthält die förderfähigen Flächen im Saarland.
Die Ziele des 2021 novellierten Klimaschutzgesetzes (KSG) beinhalten unter anderem Reduktionsverpflichtungen für die Sektoren Landwirtschaft und Landnutzung (LULUCF). Auch die Ausgestaltung der kommenden Förderperiode der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) ab 2023 setzt sich Ziele zum Klimaschutz und bietet in beiden Säulen der GAP Instrumente und finanzielle Mittel zur Reduktion von Treibhausgasen (THG). Die EU hat sich das Ziel gesteckt insgesamt 40 Prozent der GAP-Mittel klimawirksam einzusetzen. Dabei hängt der tatsächlich zu erzielende Klimaschutzbeitrag der nächsten GAP wesentlich von der nationalen Ausgestaltung des Strategieplans für Deutschland ab. Hier wird der Frage nachgegangen, ob die Umsetzung der GAP-Förderung in Deutschland ausreichend auf die genannten Herausforderungen vorbereitet i.e.S. ist 1. Anhand des nationalen Strategieplans und des gesetzlichen Regelwerks wird abgeschätzt, wie hoch die THG-Minderungsleistung der Öko-Regelungen und der Direktzahlungen ist. Gleichzeitig wird abschätzt, wie viel Geld dem Klimaschutz tatsächlich zugutekommt. Weiterhin wird diskutiert, inwieweit Subventionen existieren, die sich negativ auf die Klimabilanz der Landwirtschaft auswirken, indem sie nicht nachhaltige Wirtschaftsweisen manifestieren, fördern oder direkt für THG-Emissionen verantwortlich sind. Basierend auf den Vorarbeiten werden schließlich Vorschläge zur Verbesserung bestehender Maßnahmen sowie alternative Maßnahmen gemacht, die sich klimawirksam in der neuen Förderperiode umsetzen ließen. Quelle: Forschungsbericht
Mithilfe von Landnutzungsdaten wurde die Reform der Gemeinsamenagrarpolitik aus dem Jahr 2013 auf ihre Umweltwirkung analysiert. Im Fokus der Analyse stand das sogenannte Greening. Teile der Direktzahlungen (30 Prozent) wurden an die Auflagen "Bereitstellung ökologischer Vorrangfläche", "Vielfalt beim Anbau von Ackerkulturen" sowie "Erhalt des Dauergrünlands" gekoppelt. Zur Beurteilung dieser Maßnahmen auf den Umwelt- und Naturschutz wurden Daten der Agrarstrukturerhebung, der Bodennutzungshaupterhebung sowie des Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystem der Bundesländer Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz ausgewertet. Mit Einführung des Greenings konnte der jahrelange Rückgang bei Brachen und Dauergrünland gestoppt werden. Zudem nahmen diese Flächen seit Einführung der Maßnahmen leicht zu, erreichten aber nicht das Niveau zu Beginn der 2000er Jahre. Bei der Vielfalt der Ackerkulturen konnte hingegen keine Verbesserung im Zuge der Reform festgestellt werden. Da die Landnutzungsänderung insgesamt gering ausfiel, blieb auch das Umweltrisiko durch den Einsatz von Pflanzenschutzmittel unverändert. Würde die Förderung anreizbasiert gestaltet werden, könnte bei gleichem Budget mehr Fläche aus der Produktion genommen werden. Allerdings würde eine solche Förderung zu einer höheren Akkumulation von Brachflächen in Gebieten mit geringerer Wertschöpfung führen, während intensiv-wirtschaftende Regionen kaum erreicht würden. Zur Umsetzung der Greening-Maßnahmen steht jährlich eine Fördersumme von 1,5 Mrd. Euro zur Verfügung, während die Gesamtkosten der Umsetzung circa 190 Mio. Euro betragen. Insgesamt lässt sich feststellen, dass mit hohen Fördersummen nur geringe Umweltwirkung erreicht wurden. Die Ergebnisse der Studie dienen als Grundlage für die nationale Umsetzung der GAP nach 2020 inklusive der Erreichung der Ziele, die in den Strategiepläne der EU Kommission (Farm-to-Fork, Biodiversitätsstratgie für 2030) festgelegt wurden. Quelle: Forschungsbericht
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