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Ausgleichsleistungen (Löbau)

Die Arbeitsschwerpunkte im Bereich Ausgleichsleistungen umfassen: Fördervollzug Auszahlungsverfahren Direktzahlungen (DIZ) (Basisprämie, Greening, Junglandwirteprämie, Umverteilungsprämie) Verwaltung der Zahlungsansprüche, Agrarumweltmaßnahmen RL AUK, TWN, ÖW, AuW und UL, Abrechnung der Investitionsförderung und sonstigen Beihilfen für Landwirte

Landwirtschaftliche Flächen INVEKOS Schleswig-Holstein

Landwirtschaftliche Flächen in Schleswig-Holstein zum Stichtag 31.12.2024. Das System zur Identifizierung landwirtschaftlicher Parzellen (LPIS) nach Artikel 66 der Verordnung (EG) 2021/2116 ist Bestandteil des Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems (InVeKoS). Das Flächenreferenzsystem für Schleswig-Holstein basiert nach § 5 GAPInVeKoSV auf dem Feldblock.

Landschaftselemente INVEKOS Schleswig-Holstein

Landschaftselemente in Schleswig Holstein zum Stichtag 31.12.2024. Das System zur Identifizierung landwirtschaftlicher Parzellen (LPIS) nach Artikel 66 der Verordnung (EU) Nr. 2021/2116 ist Bestandteil des Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems (InVeKoS). Landschaftselemente sind nicht landwirtschaftlich nutzbare natürliche oder naturnahe Strukturelemente, die Teil der beihilfefähigen Fläche sein können, wenn sie in unmittelbarem räumlichen Zusammenhang zur förderfähigen landwirtschaftlichen Fläche stehen. Nach § 23 der GAPKondV unterliegen die Landschaftselemente einem Beseitigungsverbot.

Minister Sven Schulze: „Die Vorschläge stärken unsere Wettbewerbsfähigkeit, aber es müssen auch konkrete Maßnahmen folgen.“

Magdeburg. Anlässlich der heutigen Vorstellung des Strategiepapieres „Vision für Landwirtschaft und Ernährung“ durch EU-Agrarkommissar Christophe Hansen äußert sich Sachsen-Anhalts Wirtschafts- und Landwirtschaftsminister Sven Schulze positiv, fordert jedoch zugleich eine konsequente Umsetzung der angekündigten Maßnahmen sowie eine gerechtere Verteilung der Agrarfördermittel. „Die neue Vision der EU-Kommission stellt die Wettbewerbsfähigkeit unserer Landwirte in den Fokus und erkennt die Landwirtschaft als strategischen Sektor an. Das ist ein wichtiges Signal für unsere Betriebe in Sachsen-Anhalt und ganz Europa“, so Minister Sven Schulze. Ernährungssouveränität als Ziel Ein zentraler Punkt des Strategiepapieres ist die Stärkung der Ernährungssouveränität. Minister Sven Schulze begrüßt diesen Ansatz ausdrücklich: „Europa muss bei der Lebensmittelversorgung unabhängiger werden. Eine starke, eigenständige Landwirtschaft sichert unsere Versorgung und stärkt unsere Betriebe.“ Minister Sven Schulze unterstützt zudem die Pläne, die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) ab 2028 weiterzuentwickeln. Ziel sei es, die Landwirtschaft so auszurichten, dass sie aktiv zur Ernährungssicherheit, zur wirtschaftlichen Stabilität der Branche sowie zum Umwelt- und Klimaschutz beiträgt. „Dabei muss jedoch die Balance zwischen klaren Regeln und gezielten Anreizen stimmen“, so Minister Sven Schulze. Weniger Bürokratie, mehr Praxisbezug Minister Sven Schulze fordert eine konsequente und praxisnahe Umsetzung der angekündigten Vereinfachungen. „Unsere Landwirte brauchen klare, verständliche Regeln und weniger bürokratischen Aufwand. Sie sollen sich auf ihre Arbeit auf dem Feld und im Stall konzentrieren können – nicht auf komplizierte Formulare und Verwaltungsaufgaben“, betont Minister Sven Schulze. Er betont, dass die geplanten Schritte zur Vereinfachung der GAP und zur Entbürokratisierung für die Landwirte in der täglichen Arbeit spürbar werden müssen. „Es reicht nicht, nur Ankündigungen zu machen. Die Vereinfachungen müssen in der Praxis ankommen und unsere Betriebe wirklich entlasten“, fordert Minister Sven Schulze. Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und Unterstützung für Junglandwirte Minister Sven Schulze lobt auch die Pläne der EU-Kommission, die europäische Landwirtschaft im internationalen Handel zu stärken und fairen sowie nachhaltigen Wettbewerb zu fördern. „Unsere Landwirte stehen im globalen Wettbewerb. Es ist gut, dass die EU auf gleiche Standards für europäische und importierte Produkte setzt“, betont Minister Sven Schulze. Besonders positiv bewertet Minister Sven Schulze die Strategien zur Förderung des Generationswechsels und zur Unterstützung junger Landwirte. „Junge Menschen müssen in der Landwirtschaft lohnende Perspektiven sehen. Sie sind die Zukunft der Branche und sichern die langfristige Versorgung mit Lebensmitteln. Dafür sind gezielte Förderprogramme notwendig, die den Einstieg erleichtern und Innovationen fördern“, erklärt Minister Sven Schulze. Technologischer Fortschritt als Chance Um diese Zukunftsperspektiven weiter zu stärken, setzt Minister Sven Schulze auf technologische Innovation. Er sieht in der digitalen Transformation, in Künstlicher Intelligenz (KI) und in neuen Züchtungstechniken wichtige Schlüsseltechnologien, um die Landwirtschaft leistungsfähiger und nachhaltiger zu gestalten. „Innovation ist der Schlüssel, um die Produktivität zu steigern und gleichzeitig die Umwelt zu schonen. Mit modernen Technologien können wir effizienter wirtschaften und auf die Herausforderungen der Zukunft reagieren“, erklärt Minister Sven Schulze. Kritik an Bevorzugung kleiner Betriebe Neben vielen positiven Impulse im Strategiepapier, äußert Minister Sven Schulze aber auch Kritik. Besonders die geplante gezielte Förderung kleiner und mittlerer Betriebe sowie die vorgesehene Degression bei den Direktzahlungen bewertet er kritisch. „Aber alle Betriebe – unabhängig von ihrer Größe – leisten einen wesentlichen Beitrag zur Ernährungssicherung und müssen gleichwertig gefördert werden. Die geplante Degression ist ein falsches Signal und benachteiligt größere Betriebe, die gerade in Ostdeutschland wichtige Arbeitgeber und Stabilitätsanker in ländlichen Regionen sind“, betont Minister Sven Schulze. Appell für eine ausgewogene und praxisnahe Agrarpolitik Minister Sven Schulze appelliert an die EU-Kommission, eine ausgewogene und praxisnahe Agrarpolitik zu gestalten. „Die Vision der Kommission geht in die richtige Richtung, aber es bleibt noch viel zu tun. Wichtig ist, dass unsere Landwirte eine wirtschaftliche Perspektive behalten, die Bürokratie abgebaut wird und alle Betriebe – unabhängig von ihrer Größe – fair behandelt werden. Jeder Hektar zählt!“ Gute Zusammenarbeit mit der EU-Kommission Minister Sven Schulze hebt die gute und konstruktive Zusammenarbeit mit EU-Agrarkommissar Christophe Hansen hervor. „Wir stehen in einem vertrauensvollen Dialog auf Augenhöhe. Ich schätze die klare Vision und die lösungsorientierte Herangehensweise von Christophe Hansen“, erklärt Minister Sven Schulze. Bereits im Februar hatte Minister Sven Schulze bei einem Treffen mit EU-Agrarkommissar Hansen und Mecklenburg-Vorpommerns Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus die Interessen und Anliegen der ostdeutschen Bundesländer zur GAP ab 2028 deutlich gemacht. Dabei setzte er sich insbesondere für eine gerechte Förderung und den Abbau von Bürokratie ein. „Dieser Austausch ist wichtig, um unsere Positionen frühzeitig einzubringen und gemeinsam an einer zukunftsorientierten Agrarpolitik zu arbeiten“, betont Minister Sven Schulze abschließend.

System zur Identifizierung landwirtschaftlicher Parzellen in Baden-Württemberg (GISELa) GA 2018

Grundlage für den Geodatendienst sind Geodaten, welche aus dem System zur Identifizierung landw. Parzellen (LPIS) stammen und somit das Referenzsystem für die flächenbezogenen Agrarzahlungen abbilden. In Baden-Württemberg wird das Katasterflurstück als Referenzparzelle genutzt. Das System zur Identifizierung landwirtschaftlicher Parzellen ist ein Teilsystem des Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems (InVeKoS) im Sinne von Artikel 68 der Verordnung (EG) Nr. 1306/2013. Die Daten werden für die gesamte landwirtschaftliche Fläche Baden-Württembergs aufgrund § 3 Abs. 1 der InVeKoS-Verordnung erhoben und laufend auf Basis aktueller Luftbilder (Orthophotos) und Fernerkundungsdaten weiter gepflegt. Weitere Informationen zur Agrarpolitik und Förderung in Baden-Württemberg finden Sie unter: https://foerderung.landwirtschaft-bw.de/pb/,Lde/Startseite und unter: https://foerderung.landwirtschaft-bw.de/Vorjahre-GA. Der Erfassungsmaßstab beträgt ca. 1:5.000. Das zugrundeliegende Koordinatensystem ist ETRS89. Die Bodenbedeckung, auch Nutzungsart, ist auf den einzelnen Referenzparzellen abgegrenzt und kann folgende Eigenschaften haben, siehe folgende Liste. Je Referenzparzelle sind mehrere Nutzungsarten möglich. Ackerland Grünland Dauerkultur Nicht landwirtschaftliche Fläche Hecke/Knick (LE) Hecke/Knick (CC-LE) Baumreihe (CC-LE) Feuchtgebiet (CC-LE) Feldrain (LE) Feldrain (CC-LE) Graben (LE) Tümpel, Söll, Doline (CC-LE) Trockenmauer, Lesesteinwall (CC-LE) Fels-, Steinriegel (CC-LE) Feldgehölz (LE) Feldgehölz (CC-LE) Einzelbaum (LE) (Punktobjekt) Einzelbaum (CC-LE) (Punktobjekt) Einzelstrauch (LE) (Punktobjekt) Die verwendeten Abkürzungen bedeuten: LE = Landschaftselement CC-LE = Cross-Compliance Landschaftselement Neben der Bodenbedeckung/Nutzungsart hat jede Geometrie einen eindeutigen Identen, die FLIK der Referenzparzelle, die für Direktzahlungen förderfähige Höchstfläche in ha und eine Angabe zur Aktualität des Datenstandes.

1 Vergleich der aus den GLÖZ 1, GLÖZ 2, GLÖZ 4 und GLÖZ 5 resultierenden Umweltschutzanforderungen mit dem geltenden Ordnungsrecht

Im Rahmen des Förderrechts der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU sind Landwirt*innen, die Zahlungen erhalten, dazu verpflichtet u. a. die Standards für den guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand von Flächen (GLÖZ) einzuhalten. Vor dem Hintergrund der möglichen Abschaffung der oder des Verzichts auf Direktzahlungen untersucht das Gutachten, inwiefern Regelungen des nationalen Ordnungsrechts, insbesondere des Boden-, Wasser- und Naturschutzrechts, gegenwärtig ein ähnliches Schutzniveau für die Umwelt absichern wie die GLÖZ-Standards. Dies soll Schutzlücken und den eventuellen Anpassungsbedarf im Ordnungsrecht identifizieren, wenn eine größere Anzahl an Betrieben auf die Direktzahlungen verzichten würde. Veröffentlicht in Texte | 79/2025.

Ausgleichsleistungen (Zwickau)

Die Arbeitsschwerpunkte im Bereich Ausgleichsleistungen umfassen: Fördervollzug Auszahlungsverfahren Direktzahlungen (DIZ) (Basisprämie, Greening, Junglandwirteprämie, Umverteilungsprämie) Verwaltung der Zahlungsansprüche, Agrarumweltmaßnahmen RL AUK, TWN, ÖW, AuW und UL, Abrechnung der Investitionsförderung und sonstigen Beihilfen für Landwirte

Ausgleichsleistungen (Döbeln)

Die Arbeitsschwerpunkte im Bereich Ausgleichsleistungen umfassen: Fördervollzug Auszahlungsverfahren Direktzahlungen (DIZ) (Basisprämie, Greening, Junglandwirteprämie, Umverteilungsprämie) Verwaltung der Zahlungsansprüche, Agrarumweltmaßnahmen RL AUK, TWN, ÖW, AuW und UL, Abrechnung der Investitionsförderung und sonstigen Beihilfen für Landwirte

Ausgleichsleistungen (Kamenz)

Die Arbeitsschwerpunkte im Bereich Ausgleichsleistungen umfassen: Fördervollzug Auszahlungsverfahren Direktzahlungen (DIZ) (Basisprämie, Greening, Junglandwirteprämie, Umverteilungsprämie) Verwaltung der Zahlungsansprüche, Agrarumweltmaßnahmen RL AUK, TWN, ÖW, AuW und UL, Abrechnung der Investitionsförderung und sonstigen Beihilfen für Landwirte

Ausgleichsleistungen Wurzen

Die Arbeitsschwerpunkte im Bereich Ausgleichsleistungen umfassen: Fördervollzug Auszahlungsverfahren Direktzahlungen (DIZ) (Basisprämie, Greening, Junglandwirteprämie, Umverteilungsprämie) Verwaltung der Zahlungsansprüche, Agrarumweltmaßnahmen RL AUK, TWN, ÖW, AuW und UL, Abrechnung der Investitionsförderung und sonstigen Beihilfen für Landwirte

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