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Grünlandumbruch

<p> <p>Grünland (Wiesen und Weiden) sind ökologisch wertvolle Flächen in der Agrarlandschaft und Bestandteil einer multifunktionalen Landwirtschaft. Als Dauergrünland gelten Wiesen und Weiden, die mehr als fünf Jahre nicht als Acker genutzt wurden. Der Flächenanteil hat seit Anfang der 1990er Jahre abgenommen. Der Verlust wurde gestoppt, jedoch muss Dauergrünland erhalten werden, damit das so bleibt.</p> </p><p>Grünland (Wiesen und Weiden) sind ökologisch wertvolle Flächen in der Agrarlandschaft und Bestandteil einer multifunktionalen Landwirtschaft. Als Dauergrünland gelten Wiesen und Weiden, die mehr als fünf Jahre nicht als Acker genutzt wurden. Der Flächenanteil hat seit Anfang der 1990er Jahre abgenommen. Der Verlust wurde gestoppt, jedoch muss Dauergrünland erhalten werden, damit das so bleibt.</p><p> Entwicklung des Grünlandflächenanteils <p>Grünlandflächen wie Mäh- und Streuwiesen sowie Weiden werden intensiv oder extensiv zur Nahrungs- und Futtermittelherstellung sowie zur Biomassegewinnung für die Energieerzeugung bewirtschaftet und sind wichtig für den Naturschutz. Die Abbildung „Gesamtfläche von Dauergrünland und Anteil an der landwirtschaftlich genutzten Fläche“&nbsp;zeigt den Rückgang des Dauergrünlands absolut und als Anteil an der landwirtschaftlich genutzten Fläche (LF) in Deutschland. Während 1991 noch über 5,3 Millionen Hektar (Mio. ha), beziehungsweise 31,1 % der landwirtschaftlich genutzten Fläche als Dauergrünland bewirtschaftet wurden, waren es 2025 rund 4,7 Mio. ha bzw. 28,5 %.</p> <p>Bis 2013 gingen in Deutschland erhebliche Dauergrünlandflächen durch Umbruch in Ackerland verloren. Seit 2014 ist der Anteil des Dauergrünlands an der landwirtschaftlich genutzten Fläche wieder leicht angestiegen bzw. weitgehend stabil. Die Ursachen des Flächenverlusts bestehen jedoch weiterhin. Neben Nutzungsintensivierung und Flächenkonkurrenz gehen jährlich landwirtschaftliche Flächen, insbesondere durch Siedlungs- und Verkehrsentwicklung, verloren. Der Erhalt des Dauergrünlands bleibt daher weiterhin von hoher Bedeutung.</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/DE_Indikator_AGRI-02_Gruenlandflaeche_2026-07-01.png"> </a> <strong> Gesamtfläche von Dauergrünland und Anteil an der landwirtschaftlich genutzten Fläche </strong> Quelle: BMEL / Statistisches Bundesamt Downloads: <ul> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/DE_Indikator_AGRI-02_Gruenlandflaeche_2026-07-01.pdf">Diagramm als PDF (318,52 kB)</a></li> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/DE-EN_Indikator_AGRI-02_Gruenlandflaeche_2026-07-01.xlsx">Diagramm als Excel mit Daten (43,62 kB)</a></li> </ul> </p><p> Ökologische Bedeutung des Grünlands <p>Das Grünland erfüllt vielfältige Funktionen in der Agrarlandschaft. Es bietet Möglichkeiten für Freizeit und Erholung und hat einen hohen ästhetischen Naturwert. Auf Grünlandstandorten kommen über die Hälfte aller in Deutschland beobachteten Tier- und Pflanzenarten vor. Damit haben sie große Bedeutung für den Artenschutz und den Erhalt der Artenvielfalt (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/biodiversitaet">Biodiversität</a>). Extensiv bewirtschaftetes Grünland mit&nbsp;nährstoffarmen Böden&nbsp;ist ein wichtiger Lebensraum&nbsp;für artenreiche, seltene Pflanzengesellschaften und daran angepasste, zum Teil gefährdete Tierarten.&nbsp;Rund 40 % aller in Deutschland gefährdeten Farn- und Blütenpflanzen kommen im Grünland vor&nbsp;(<a href="https://bfn.bsz-bw.de/frontdoor/deliver/index/docId/1661/file/Schrift670.pdf">BfN 2023</a>).</p> <p>Dauergrünlandflächen sind wichtig für den Boden- und Gewässerschutz und leisten einen wichtigen Beitrag zum <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/klimaschutz">Klimaschutz</a>. Wegen der ganzjährigen Vegetation ist der Boden im Grünland gegenüber Austrocknung und <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/erosion">Erosion</a> durch Wind und Wasser geschützt und verfügt über besonders hohe Humusgehalte sowie eine hohe Wasserspeicherkapazität. Aufgrund der guten Aggregatstabilität des Humus und des hohen Makroporenanteils des Bodens neigen Grünlandstandorte weniger zu Verschlämmungen. Der Erhalt und die Ausdehnung von Dauergrünland in empfindlichen Lagen, wie landwirtschaftlich genutzten Hangbereichen oder Überschwemmungsgebieten, schützt den Boden vor Abschwemmung. Das Niederschlagswasser kann auch bei <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/starkregen">Starkregen</a> gut versickern. Dies ist insbesondere vor dem Hintergrund sich wandelnder Klimaverhältnisse mit extremen Witterungsereignissen wichtig. Der Humusanteil des Bodens speichert Kohlenstoff (der damit der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/atmosphaere">Atmosphäre</a> entzogen wird), dient als Kohlenstoffsenke und schützt das <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/klima">Klima</a>.</p> <p>Im Randbereich von Gewässern übernimmt Grünland zudem Pufferfunktionen, verhindert den Eintrag von Nähr- und Schadstoffen und trägt so zum Schutz der Oberflächengewässer und zum Trinkwasserschutz bei. Ein Umbruch des Grünlands zu Ackerflächen belastet die Hydro- und Atmosphäre, da er mit dem Humusabbau verstärkt Nitrat (NO3-), Lachgas (N2O) und Kohlendioxid (CO2) freigesetzt werden.&nbsp;</p> </p><p> Schutz des Grünlands <p>Seit 2015 ist die Umwandlung des Grünlands durch die Greening-Regelungen beschränkt. Außerdem greifen für den Schutz von Dauergrünland auch nationale ordnungsrechtliche Regelungen wie z.B. das Wasserhaushaltsgesetz, das Bundesnaturschutzgesetz und landesrechtliche Regelungen zum Schutz des Dauergrünlands. Der Verlust des Grünlands konnte damit weitestgehend gestoppt werden. Auch in der aktuellen Förderperiode der Gemeinsamen Agrarpolitik, die 2023 startete, wird der Erhalt des Grünlands in der sogenannten Konditionalität geregelt und ist damit Voraussetzung für den Erhalt von Direktzahlungen. Die Regelungen zum Erhalt des Dauergrünlands werden unter GLÖZ 1 fortgeführt. Demnach besteht für die Umwandlung von Dauergrünland eine Genehmigungspflicht und ist nur bei gleichzeitiger Neuanlage von Dauergrünland auf Ackerland möglich. Dies ist zwar generell zu begrüßen, allerdings ist zu bedenken, dass eine Umwandlung von Dauergrünland wesentlich schneller und mehr CO2 freisetzt, als durch Neuanlage gebunden werden kann (<a href="https://onlinelibrary.wiley.com/doi/abs/10.1111/j.1365-2486.2011.02408.x">Poeplau et al. 2011</a>). Außerdem gibt es Ausnahmeregelungen, die z.B. für den Zeitpunkt der Einsaat und die Größe der umzubrechenden Flächen gelten. Einige Bundesländer (z.B. Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und Baden-Württemberg) haben zudem landesrechtliche Regelungen zum Umbruch von Grünland erlassen. In diesen Bundesländern ist jede Umwandlung von Dauergrünland in Acker grundsätzlich verboten. Verstöße gegen dieses Verbot sind Ordnungswidrigkeiten, allerdings sind Ausnahmen und Befreiungen möglich. Ausschließlich für sensibles Dauergrünland auf sogenannten <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/natura-2000">Natura-2000</a>-Flächen in FFH-Gebieten (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/flora">Flora</a>-<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/fauna">Fauna</a>-<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/habitat">Habitat</a>-Gebieten) gilt ein absolutes Umwandlungs- und Pflugverbot.</p> <p>Der Schutz von Dauergrünland ist eine wichtige Maßnahme für den <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/klimaschutz">Klimaschutz</a> und den Erhalt der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/biodiversitaet">Biodiversität</a>. In den bisherigen Vorschlägen zur GAP nach 2027 bleiben <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/klima">Klima</a>- und Umweltziele zwar Bestandteil der Agrarpolitik, die vorgesehene stärkere nationale Flexibilität und die Betonung freiwilliger Maßnahmen lassen jedoch offen, ob der bisherige Schutzstandard langfristig abnehmen, erhalten oder verbessert wird. Ein wirksamer Erhalt des Dauergrünlands wird daher auch künftig von der konkreten Ausgestaltung auf EU- und Mitgliedstaatenebene abhängen.</p> </p><p> </p><p>Informationen für...</p>

Konditionalität Einzuhaltende Verpflichtungen der Konditionalität Grundanforderungen an die Betriebsführung (GAB) Anforderungen an die Erhaltung von Flächen in einem guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand (GLÖZ) Sanktionierung bei Verstoß gegen die Verpflichtungen der GAB und GLÖZ Weitere Rechtsgrundlagen und Informationsangebote zu den GAB

Landwirtinnen und Landwirte, landwirtschaftliche Unternehmen und weitere Betriebsinhaber, die folgende Zahlungen erhalten (nachfolgend Begünstigte genannt): Direktzahlungen gemäß Titel III Kapitel II der Verordnung (EU) 2021/2115, jährliche Zahlungen gemäß Artikel 70, 71 und 72 der Verordnung (EU) 2021/2115, Unterstützung gemäß Kapitel IV der Verordnung (EU) Nr. 228/2013 oder Kapitel IV der Verordnung (EU) Nr. 229/2013 sind gemäß § 3 GAP-Konditionalitäten-Gesetz dazu verpflichtet ihren Betrieb nach den in der Unionsregelung bezeichneten Grundanforderungen an die Betriebsführung (GAB) zu führen und die in der Unionsregelung bezeichneten Standards für die Erhaltung von Flächen in gutem landwirtschaftlichem und ökologischem Zustand (GLÖZ) einzuhalten. Halten die Begünstigten die Verpflichtungen nicht ein, ist grundsätzlich eine Verwaltungssanktion zu verhängen. Die Informationsbroschüre über die einzuhaltenden Verpflichtungen bei der Konditionalität im Jahr 2024 erläutert den Landwirtinnen und Landwirten, welche Anforderungen zu beachten sind. Die Informationsbroschüre ist hier einsehbar. Die Verpflichtungen hinsichtlich der Grundanforderungen an die Betriebsführung (GAB) sowie der Erhaltung von Flächen in einem guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand (GLÖZ) ergeben sich aus dem Anhang III der Verordnung (EU) Nr. 2021/2115 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 2. Dezember 2021 mit Vorschriften für die Unterstützung der von den Mitgliedstaaten im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik zu erstellenden und durch den Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) und den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) zu finanzierenden Strategiepläne (GAP-Strategiepläne) und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 sowie der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 2. Dezember 2021 mit Vorschriften für die Unterstützung der von den Mitgliedstaaten im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik zu erstellenden und durch den Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) und den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) zu finanzierenden Strategiepläne (GAP-Strategiepläne) und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 sowie der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 sowie deren Umsetzung in nationales Recht. Nach den folgenden GAB haben Begünstigte ihren Betrieb zu führen: Bereich Klima und Umwelt GAB 1 - Wasserrahmenrichtlinie Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich Wasserpolitik : Artikel 11 Abs. 3 Buchst. e und h (Verschmutzung durch Phosphat) GAB 2 - Nitrat-Richtlinie Richtlinie 91/676/EWG des Rates vom 12. Dezember 1991 zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigung durch Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen : Artikel 4 und 5 GAB 3 - Vogelschutzrichtlinie Richtlinie 2009/147/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. November 2009 über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten : Artikel 3 Abs.1, Artikel 3 Abs. 2 Buchst. b; Artikel 4 Abs. 1, 2 und 4 GAB 4 – Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21.Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wild lebenden Tiere und Pflanzen : Artikel 6 Abs. 1 und 2 Bereich Öffentliche Gesundheit und Pflanzengesundheit GAB 5 - Verordnung (EG) Nr. 178/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Januar 2002 zur Festlegung der allgemeinen Grundsätze und Anforderungen des Lebensmittelrechts, zur Errichtung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit und zur Festlegung von Verfahren zur Lebensmittelsicherheit : Artikel 14 und 15, Artikel 17 Abs. 1, Artikel 18, 19 und 20 GAB 6 - Richtlinie 96/22/EG des Rates vom 29. April 1996 über das Verbot der Verwendung bestimmter Stoffe mit hormonaler bzw. thyreostatischer Wirkung und von β-Agonisten in der tierischen Erzeugung und zur Aufhebung der Richtlinien 81/602/EWG, 88/146/EWG und 88/299/EWG : Artikel 3 Buchst. a, b, d und e, Artikel 4, 5 und 7 GAB 7 - Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Oktober 2009 über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln und zur Aufhebung der Richtlinien 79/117/EWG und 91/414/EWG : Art. 55 Sätze 1 und 2 GAB 8 - Richtlinie 2009/128/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Oktober 2009 über einen Aktionsrahmen der Gemeinschaft für die nachhaltige Verwendung von Pestiziden : Artikel 5 Abs. 2, Artikel 8 Abs. 1 bis 5, Artikel 12 (Beschränkungen in NATURA-2000-Schutzgebieten); Artikel 13 Abs. 1 und 3 Bereich Tierwohl GAB 9 - Richtlinie 2008/119/EG des Rates vom 18. Dezember 2008 über Mindestanforderungen für den Schutz von Kälbern : Artikel 3 und 4 GAB 10 - Richtlinie 2008/120/EG des Rates vom 18. Dezember 2008 über Mindestanforderungen für den Schutz von Schweinen : Artikel 3 und 4 GAB 11 - Richtlinie 98/58/EG des Rates vom 20. Juli 1998 über den Schutz landwirtschaftlicher Nutztiere : Artikel 4 Die folgenden neun GLÖZ-Standards sind einzuhalten: Erhaltung von Dauergrünland (GLÖZ 1) Schutz von Feuchtgebieten und Mooren (GLÖZ 2) Verbot des Abbrennens von Stoppelfeldern (GLÖZ 3) Schaffung von Pufferstreifen entlang von Wasserläufen (GLÖZ 4) Mindestpraktiken der Bodenbearbeitung zur Begrenzung der Erosion (GLÖZ 5) Mindestbodenbedeckung um vegetationslose Böden in den sensibelsten Zeiten zu vermeiden (GLÖZ 6) Fruchtwechsel auf Ackerland (GLÖZ 7) Mindestanteil nichtproduktiver Flächen, Beseitigungsverbot von Landschaftselementen, Verbot des Schnitts von Hecken und Bäumen während der Brut- und Nistzeit von Vögeln (GLÖZ 8) Verbot der Umwandlung oder des Umpflügens von Dauergrünland, das als umweltsensibles Dauergrünland in Natura2000-Gebieten ausgewiesen ist (GLÖZ 9) Die nationale Umsetzung der GLÖZ-Standards in Deutschland erfolgt durch das GAP-Konditionalitäten-Gesetz vom 16. Juli 2021 und die GAP-Konditionalitäten-Verordnung . Die Broschüre des BMEL zu den ab 2023 geltenden Direktzahlungen, zur Konditionalität und zum InVeKoS bietet ebenfalls nähere Informationen. Die entsprechenden Gebietskulissen zu den GLÖZ 2, 5 und 6 sind im Sachsen-Anhalt-Viewer des Landesamtes für Vermessung und Geoinformation (LVermGeo) unter dem Menü Kartenauswahl > Themenkarten > Landwirtschaft und Forst  > Gebietskulissen GLÖZ einsehbar. Unter dem Menü Kartenauswahl > Themenkarten > Natur und Umwelt > Schutzgebiete Naturschutz finden Sie die Kulissen zu den Schutzgebieten, die für GLÖZ 9 relevant sind. Die Regelungen der Konditionalität gehen gemäß den Bestimmungen der Verordnung (EU) 2021/2116 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 2. Dezember 2021 über die Finanzierung, Verwaltung und Überwachung der Gemeinsamen Agrarpolitik und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 von einem gesamtbetrieblichen Ansatz aus. Dies bedeutet, dass ein Begünstigter, der für die Konditionalität relevante Zahlungen erhält, in allen Produktionsbereichen (zum Beispiel Ackerbau, Viehhaltung, Gewächshäuser, Sonderkulturen) und allen seinen Betriebsstätten die Verpflichtungen der Konditionalität einhalten muss. Dabei ist es unerheblich, in welchem Umfang Flächen oder Betriebszweige bei der Berechnung der Zahlungen berücksichtigt wurden. Die im Rahmen der Konditionalität einzuhaltenden Verpflichtungen beziehen sich auf Maßnahmen, die im Rahmen der landwirtschaftlichen Tätigkeit oder auf den Flächen des Betriebes (ohne nicht beantragte forstwirtschaftliche Flächen) zu erfüllen sind. Verstöße (das Ergebnis einer Handlung oder Unterlassung) gegen diese Verpflichtungen führen zu einer Kürzung folgender Zahlungen: Direktzahlungen: Einkommensgrundstützung für Nachhaltigkeit Ergänzende Umverteilungseinkommensstützung für Nachhaltigkeit Ergänzende Einkommensstützung für Junglandwirte Regelungen für Klima, Umwelt und Tierwohl (Öko-Regelungen) Gekoppelte Einkommensstützung für Mutterkühe, Mutterschafe und Mutterziegen Rückerstattung Haushaltsdisziplin Maßnahmen zur Entwicklung des ländlichen Raumes: Zahlungen für Umwelt-, Klima- und andere Bewirtschaftungsverpflichtungen inkl. Zahlungen für den ökologischen/biologischen Landbau Zahlungen für naturbedingte oder andere gebietsspezifische Benachteiligungen (Ausgleichszulage benachteiligte Gebiete) Zahlungen für gebietsspezifische Benachteiligungen, die sich aus bestimmten verpflichtenden Anforderungen ergeben (im Rahmen von Natura 2000 und im Zusammenhang mit der Richtlinie 2000/60/EG (Wasserrahmenrichtlinie) ) Die Höhe der Sanktionierung richtet sich nach Ausmaß, Dauer und Schwere des Verstoßes. Vorsätzliche oder wiederholt festgestellte Verstöße sind in der Regel mit einer höheren Sanktionierung belegt, als fahrlässige Verstöße. GAB 1: Verwendung von Wasser zur Bewässerung, Phosphat Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz - WHG) Verordnung über die Anwendung von Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten und Pflanzenhilfsmitteln nach den Grundsätzen der guten fachlichen Praxis beim Düngen (Düngeverordnung - DüV) Eine Orientierungshilfe zu kritischen Hangneigungen an Gewässern bietet der Sachsen-Anhalt-Viewer unter dem Menü Kartenauswahl > Themenkarten > Landwirtschaft und Forst > Düngeverordnung (DüV) > Hangneigung nach DüV und WHG. Letztlich entscheidet aber die konkrete Situation vor Ort über die einzuhaltenden Abstände und Auflagen. Weitere Auskünfte erteilen: Landesanstalt für Landwirtschaft und Gartenbau (LLG) Ämter für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten (ÄLFF) Untere Wasserbehörden GAB 2: Nitrat Verordnung über die Anwendung von Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten und Pflanzenhilfsmitteln nach den Grundsätzen der guten fachlichen Praxis beim Düngen (Düngeverordnung - DüV) Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz -WHG) Verordnung über zusätzliche düngerechtliche Vorschriften (DüngRZusVO) vom 21. März 2023 für Sachsen-Anhalt Die Gebietskulisse der mit Nitrat belasteten Gebiete ist im Sachsen-Anhalt-Viewer unter dem Menü Kartenauswahl > Themenkarten > Landwirtschaft und Forst > Düngeverordnung (DüV) einsehbar. Eine Orientierungshilfe zu kritischen Hangneigungen an Gewässern bietet der Sachsen-Anhalt-Viewer unter dem Menü Kartenauswahl > Themenkarten > Landwirtschaft und Forst > Düngeverordnung (DüV) > Hangneigung nach DüV und WHG. Letztlich entscheidet aber die konkrete Situation vor Ort über die einzuhaltenden Abstände und Auflagen. Weitere Auskünfte erteilen: Landesanstalt für Landwirtschaft und Gartenbau (LLG) Ämter für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten (ÄLFF) Untere Wasserbehörden GAB 3 und GAB 4: Vogelschutz- und FFH -Richtlinie Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz - BNatSchG) Naturschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (NatSchG LSA vom 10.12.2010) Weitere Informationen und Rechtstexte finden Sie unter der Webseite „ Natura 2000 Sachsen-Anhalt “ und auf der Webseite des Landesverwaltungsamts . Weitere Auskünfte erteilen: Untere Naturschutzbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte (PDF) Ämter für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten (ÄLFF) GAB 5: Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene Verordnung (EG) Nr. 853/2004 mit spezifischen Hygienevorschriften für Lebensmittel tierischen Ursprungs Verordnung (EG) Nr. 183/2005 mit Vorschriften für die Futtermittelmittelhygiene Verordnung (EU) Nr. 37/2010 über pharmakologisch wirksame Stoffe und ihre Einstufung hinsichtlich der Rückstandshöchstmengen in Lebensmitteln tierischen Ursprungs Verordnung (EG) Nr. 396/2005 über Höchstgehalte an Pestizidrückständen in oder auf Lebens- und Futtermitteln pflanzlichen und tierischen Ursprungs Verordnung (EG) Nr. 470/2009 Festsetzung von Höchstmengen für Rückstände pharmakologisch wirksamer Stoffe in Lebensmitteln tierischen Ursprungs Weitere Auskünfte erteilen: Landesverwaltungsamt - Verbraucherschutz, Veterinärangelegenheiten Informationen zur Registrierung und Zulassung von Futtermittelunternehmen finden Sie auf der Webseite des Landesverwaltungsamtes . GAB 6: Verbot der Verwendung bestimmter Stoffe in der tierischen Erzeugung Verordnung über Stoffe mit pharmakologischer Wirkung (PharmStV) Gesetz über den Verkehr mit Tierarzneimitteln und zur Durchführung unionsrechtlicher Vorschriften betreffend Tierarzneimittel (Tierarzneimittelgesetz) Verordnung über Nachweispflichten der Tierhalter für Arzneimittel, die zur Anwendung bei Tieren bestimmt sind (Tierhalter-Arzneimittelanwendungs- und Nachweisverordnung) Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch (LFBG) Weitere Auskünfte erteilen: Landesverwaltungsamt - Verbraucherschutz, Veterinärangelegenheiten GAB 7 und GAB 8: Pflanzenschutz und Anwendung von Pflanzenschutzmitteln Gesetz zum Schutz der Kulturpflanzen (Pflanzenschutzgesetz) Pflanzenschutz-Sachkundeverordnung Verordnung über die Prüfung von Pflanzenschutzgeräten (Pflanzenschutz-Geräteverordnung) Verordnung über Anwendungsverbote für Pflanzenschutzmittel (Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung) Verordnung über die Anwendung bienengefährlicher Pflanzenschutzmittel (Bienenschutzverordnung) Grundsätze für die Durchführung der guten fachlichen Praxis im Pflanzenschutz (Wichtiger Hinweis: Die Grundsätze werden derzeit vom BMEL überarbeitet. Die Verweise im Dokument auf das PflSchG beziehen sich auf das nicht mehr gültige PflSchG vom 21.05.2010) Weitere Auskünfte erteilen: Ämter für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten (ÄLFF) zur Pflanzenschutz-Sachkunde auf der Webseite der Landesanstalt für Landwirtschaft und Gartenbau (LLG) GAB 9 bis GAB 11: Tierschutz Kälber, Schweine, landwirtschaftliche Nutztiere Tierschutzgesetz (TierSchG) Verordnung zum Schutz landwirtschaftlicher Nutztiere und anderer zur Erzeugung tierischer Produkte gehaltener Tiere bei ihrer Haltung (Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung) Gesetz über den Verkehr mit Tierarzneimitteln und zur Durchführung unionsrechtlicher Vorschriften betreffend Tierarzneimittel (Tierarzneimittelgesetz) Weitere Auskünfte erteilen: Landesverwaltungsamt - Verbraucherschutz, Veterinärangelegenheiten Zusätzliche Informationen zu Direktzahlungen und bietet auch das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft .

Gegen Kappung und Degression: Ostdeutsche Landwirtschaft darf nicht benachteiligt werden

Berlin. Die ostdeutschen Agrarministerinnen und -minister haben am Sonntagabend (18.01.) gemeinsam mit den ostdeutschen Landesbauernverbänden auf einem Treffen am Rande der Grünen Woche in Berlin gefordert, die Belange der ostdeutschen Agrarwirtschaft bei der Ausgestaltung der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU (GAP) ab 2028 stärker zu berücksichtigen. Insbesondere wandten sie sich gegen die geplante Kappung und Degression der Agrarförderung ab einer bestimmten Betriebsgröße. Diese von der EU geplanten Instrumente benachteiligen insbesondere die historisch gewachsenen Großbetriebe in Ostdeutschland gegenüber kleineren Betriebsstrukturen und gefährden diese damit in ihrem Bestand. Diese Betriebe sind in den ostdeutschen Bundesländern jedoch die größten Flächenbewirtschafter sowie Tierhalter und damit ganz wesentliche Akteure in der Produktion hochwertiger Nahrungsmittel und für den Erhalt der Kulturlandschaften und des ländlichen Raums. In einer gemeinsamen „Berliner Erklärung“ der Ministerinnen und Minister heißt es dazu: „Die Ansätze zur Kappung und Degression ignorieren Arbeitskräfteeinsatz, Wertschöpfung, regionale Verantwortung und Beschäftigungswirkung und führen insbesondere in den ostdeutschen Bundesländern zu einer systematischen Benachteiligung leistungsfähiger Betriebe.“ Auch die von der EU geplante Einführung einer Bedürftigkeitsprüfung der Unternehmen als eigenständiges Förderkriterium lehnen die Minister ab. Außerdem müsse die Entwicklung der ländlichen Räume weiterhin ein zentrales Politikfeld der GAP sein, um gleichwertige Lebensverhältnisse in allen Regionen zu gewährleisten. „Instrumente der ländlichen Entwicklung, insbesondere LEADER, müssen dauerhaft abgesichert und klar priorisiert werden. Die ländliche Entwicklung braucht verlässliche Finanzierungsgrundlagen und Gestaltungsspielräume vor Ort. Nur so können wirtschaftliche Perspektiven, gesellschaftlicher Zusammenhalt und politische Akzeptanz in der Fläche dauerhaft gesichert werden“, heißt es in der „Berliner Erklärung“. Darüber hinaus fordern die Ministerinnen und Minister, dass die Junglandwirtestrategie die differenzierten Agrarstrukturen in den Regionen berücksichtigen muss. Wenn Junglandwirte in die Führung von Genossenschaften oder landwirtschaftliche GmbH einsteigen wollen, werden sie gegenwärtig nicht gefördert. Erforderlich seien hingegen Förderinstrumente, die die Übernahme, Beteiligung und den schrittweisen Einstieg in bestehende Betriebe aller Rechtsformen ermöglichen und somit die tatsächlichen Strukturen in Ostdeutschland abbilden. Brandenburgs Landwirtschaftsministerin Hanka Mittelstädt, die zu dem Treffen der Agrarministerinnen und -minister eingeladen hatte, erklärte dazu: „Ich freue mich, dass die ostdeutschen Ressortchefs in Bezug auf die künftige Gemeinsame Agrarpolitik der Europäischen Union mit einer Sprache sprechen. Das zeigt mir, dass alle ostdeutschen Bundesländer von der GAP, wie sie derzeit geplant ist, negativ betroffen wären. Es darf nicht geschehen, dass die Landwirte Ostdeutschlands bei der Agrarförderung systematisch benachteiligt werden. Deshalb ist es gut und wichtig, dass wir gemeinsam die Stimme erheben.“ Sachsen-Anhalts Wirtschafts- und Landwirtschaftsminister Sven Schulze betont: „Im Bereich der Einkommensgrundstützung würde das Land nach derzeitigem Stand rund 40 Prozent der Mittel verlieren. Von der geplanten Degression wären in Sachsen-Anhalt rund die Hälfte unserer Betriebe und fast 95 Prozent der verfügbaren landwirtschaftlichen Fläche betroffen. Brüssel muss verstehen, dass wir das nicht hinnehmen werden. Die Gemeinsame Agrarpolitik ab 2028 muss Einkommen sichern, Wettbewerbsfähigkeit erhalten und dabei die realen Strukturen unserer Landwirtschaft anerkennen. Kappung, Degression und Bedürftigkeitsprüfungen lehnen wir entschieden ab. Jeder Hektar muss gleich viel wert sein. Wer leistungsfähige Betriebe schwächt, gefährdet Wertschöpfung, Arbeitsplätze und Stabilität im ländlichen Raum.“ Dazu Sachsens Landwirtschaftsminister Georg-Ludwig von Breitenbuch: „Ich bin dankbar für ein starkes Signal nach Brüssel, das heute vom Treffen der Ost-Agrarministerinnen und -minister ausgeht. Die sächsischen Forderungen für eine gerechte GAP ab 2028 kann man mit den Worten ‚einfach‘, ‚auskömmlich‘ und ‚kontinuierlich‘ zusammenfassen. Wenn wir heimische Produkte und unsere Ernährung in stürmischen Zeiten sichern wollen, wenn wir starke ländliche Räume entwickeln möchten – dann brauchen wir ein auskömmliches Budget für die GAP. Und das planbar, vorausschauend und mit minimaler Bürokratie. Keinesfalls darf die aktuelle Politik in Brüssel dazu führen, dass unterschiedliche Betriebsgrößen und Bewirtschaftungsarten gegeneinander ausgespielt und die historisch gewachsenen Strukturen im Osten Deutschlands systematisch benachteiligt werden. Von Degression und Kappung wären allein in Sachsen knapp 1.400 Betriebe betroffen. Das entspricht etwa 20 % der landwirtschaftlichen Betriebe im Freistaat. In diesen Betrieben arbeiten 80 % aller landwirtschaftlichen Arbeitskräfte, werden 80 % aller Tiere gehalten, werden 80 % der Landwirtschaftsfläche Sachsens bewirtschaftet. Die Ideen der Europäischen Kommission führen zu einer Kürzung von etwa 50 Millionen Euro pro Jahr für Sachsen, legt man die aktuelle Einkommensgrundstützung an. Wollen wir das aufs Spiel setzen? Wir sagen nein und fordern Brüssel auf, die vielbeschworene Gleichbehandlung auch in den Fragen der GAP nicht zu vernachlässigen.“ „Die Landwirtschaft soll qualitativ hochwertige Lebensmittel bereitstellen, Einkommen sichern, attraktive Arbeitsplätze bieten, Umwelt und Biodiversität schützen und den ländlichen Raum stärken. All das ist nicht zum Nulltarif zu haben. Die europäische Agrarpolitik muss daher mit einem ausreichend finanzierten Haushalt mindestens auf der Höhe des gegenwärtigen Budgets untersetzt werden“, fasst Landwirtschaftsstaatssekretär Marcus Malsch die zentrale Forderung Thüringens zusammen. Die aktuellen Kürzungspläne seien keinesfalls zu akzeptieren. Thüringen erhält derzeit 270 Millionen Euro jährlich aus der GAP, u. a. zur Sicherung von Einkommen und Investitionen der Landwirtschaftsbetriebe, den Tier-, Landschafts- und Umweltschutz oder die Förderung des ländlichen Raums. Aus ostdeutscher Perspektive seien darüber hinaus vor allem die geplante Degression und Kappung der Direktzahlungen kritisch zu bewerten. „Größere, regional verankerte Agrarbetriebe, wie sie vor allem in Ostdeutschland die Regel sind, benötigen auch in Zukunft die volle Unterstützung der EU-Agrarpolitik.“ Bliebe es bei den derzeitigen Vorschlägen, wären in Thüringen Betriebe mit einem Drittel der bewirtschafteten Fläche von Kürzungen bei den Flächenzahlungen betroffen. „Damit würden die historisch gewachsenen landwirtschaftlichen Betriebsstrukturen in Ostdeutschland massiv benachteiligt und die Thüringer Landwirtschaft an Wettbewerbsfähigkeit verlieren.“ Till Backhaus, Landwirtschaftsminister von Mecklenburg-Vorpommern, erklärt: „Die geplanten GAP-Reformen ab 2028 hätten weitreichende Folgen über die Landwirtschaft hinaus. Allein in Mecklenburg-Vorpommern würden rund 220 Millionen Euro für die Entwicklung des ländlichen Raums wegfallen. Davon wären mehr als 2.000 Betriebe und rund 6.000 Gemeinden betroffen. Dieses Geld fehlt dann bei Kitas, Schulen, Dorfgemeinschaftseinrichtungen, Infrastrukturprojekten und der grundlegenden Daseinsvorsorge.“ Kappung und Degression sind aus unserer Sicht kein geeignetes Instrument zur Sicherung wettbewerbsfähiger Unternehmen. Mecklenburg-Vorpommern lehnt diese Instrumente ab. Sie bestrafen leistungsfähige, historisch gewachsene Betriebe allein aufgrund ihrer Größe – unabhängig von ihrer Effizienz, ihrer Beschäftigungswirkung oder ihrer gesellschaftlichen Leistung.“ Unser Ansatz ist klar: Öffentliches Geld muss an öffentliche Leistungen geknüpft sein – nicht an Betriebsgrößen. Für uns ist jeder Hektar gleich viel wert. Wer Klima-, Umwelt- und Gemeinwohlleistungen erbringt, muss dafür verlässlich honoriert werden. Alles andere gefährdet Investitionen, Arbeitsplätze und die Zukunftsfähigkeit des ländlichen Raums. Ich freue mich ausdrücklich, dass auch die Bauernpräsidenten der ostdeutschen Bundesländer diesen Kurs unterstützen. Das zeigt: wir stehen geschlossen für eine faire GAP, die die Realität unserer Betriebe anerkennt und die Zukunft des ländlichen Raums sichert.“ Link zur Berliner Erklärung

Landwirtschaftliche Flächen INVEKOS Schleswig-Holstein

Landwirtschaftliche Flächen in Schleswig-Holstein zum Stichtag 01.01.2026. Das System zur Identifizierung landwirtschaftlicher Parzellen (LPIS) nach Artikel 66 der Verordnung (EG) 2021/2116 ist Bestandteil des Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems (InVeKoS). Das Flächenreferenzsystem für Schleswig-Holstein basiert nach § 5 GAPInVeKoSV auf dem Feldblock.

Agrarumwelt- & Klimamaßnahmen in der europäischen Agrarförderung

<p> <p>Mit Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen fördert die Europäische Union (EU) die umweltschonende Landbewirtschaftung. Im Zeitraum 2023 bis 2027 standen in der zweiten Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU (GAP) 8,2 Milliarden (Mrd.) Euro EU-Mittel unter anderem für den Umwelt- und Klimaschutz zur Verfügung. Demgegenüber umfassen die Direktzahlungen der ersten Säule 21,5 Mrd. Euro.</p> </p><p>Mit Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen fördert die Europäische Union (EU) die umweltschonende Landbewirtschaftung. Im Zeitraum 2023 bis 2027 standen in der zweiten Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU (GAP) 8,2 Milliarden (Mrd.) Euro EU-Mittel unter anderem für den Umwelt- und Klimaschutz zur Verfügung. Demgegenüber umfassen die Direktzahlungen der ersten Säule 21,5 Mrd. Euro.</p><p> Struktur der Agrarpolitik der EU <p>Um europäische Fördergelder zu erhalten, müssen landwirtschaftliche Mindeststandards eingehalten werden (Konditionalität). Umweltgerechte und den natürlichen Lebensraum schützende landwirtschaftliche Produktionsweisen, die über die rechtlichen Vorgaben hinausgehen, können im Rahmen der Agrarumwelt- und Klimaprogramme der ersten oder zweiten Säule gefördert werden.</p> <p>Die Subventionen der EU werden in zwei unterschiedliche „Säulen“ unterteilt. Die erste Säule beinhaltet Direktzahlungen an landwirtschaftliche Betriebe und wird von der EU finanziert. Die zweite Säule fördert die ländliche Entwicklung (siehe Abb. „Budget der GAP in Deutschland für das Jahr 2024“). Dabei müssen die Mitgliedsstaaten eine Kofinanzierung der Maßnahmen bereitstellen. Die Mitgliedsstaaten haben auch die Möglichkeit, Gelder aus der ersten Säule in die zweite Säule umzuschichten, um mehr Mittel für die ländliche Entwicklung zur Verfügung zu haben. Weitere Informationen zur Struktur der GAP finden Sie beim <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/bmel">BMEL</a>: <a href="https://www.bmel.de/DE/themen/landwirtschaft/eu-agrarpolitik-und-foerderung/gap/gap-nationale-umsetzung.html">Grundzüge der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) und ihrer Umsetzung in Deutschland</a>.</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/2_Abb_Budget-GAP-D_2026-07-07.png"> </a> <strong> Budget der GAP in Deutschland für das Jahr 2024 </strong> Quelle: Umweltbundesamt 2024 / eigene Darstellung mit Daten des BMEL Downloads: <ul> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/2_Abb_Budget-GAP-D_2026-07-07.pdf">Diagramm als PDF (40,56 kB)</a></li> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/2_Abb_Budget-GAP-D_2026-06-03.xlsx">Diagramm als Excel mit Daten (39,42 kB)</a></li> </ul> </p><p> Ökoregelungen in der ersten Säule <p>Seit Januar 2023 werden auch in der ersten Säule freiwillige einjährige Agrarumweltmaßnahmen angeboten. Hierfür sind 23 % der Direktzahlungen vorgesehen. Damit steht jährlich ein Budget von etwa einer Mrd. Euro zur Verfügung. Die Maßnahmen werden bundesweit angeboten, z.B. für die Bereitstellung von Ackerbrachen, Blüh- und Altgrasstreifen, für vielfältige Kulturen im Ackerbau oder die Extensivierung im Dauergrünland.</p> </p><p> Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen in der zweiten Säule <p>Mit der Teilnahme an Agrarumwelt- und Klimaprogrammen in der zweiten Säule verpflichten sich Landwirte und Landwirtinnen für einen Zeitraum von in der Regel fünf Jahren freiwillig, umweltgerechte und den natürlichen Lebensraum schützende Produktionsverfahren einzuhalten. Sie erhalten dafür zum Ausgleich der damit verbundenen Mehrkosten und Einkommensminderungen eine Förderung (vgl. <a href="https://www.bmel.de/DE/themen/landwirtschaft/eu-agrarpolitik-und-foerderung/agrarumwelt-und-klimamassnahmen-aukm/agrarumwelt-und-klimamassnahmen-aukm_node.html">BMEL 2019</a>). Die Finanzierung hierfür erfolgt durch Gelder der EU, des Bundes und der Bundesländer.</p> <p>Die verschiedenen Bundesländer entscheiden über die Maßnahmen, die angeboten werden und konkretisieren, wie diese umgesetzt werden. Damit setzen sie die <a href="https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32021R2115&amp;from=EN">ELER-Verordnung</a> der EU um. Der nationale Rahmen für diese Umsetzung ist durch die Bund-Länder-<a href="http://www.bmel.de/DE/Landwirtschaft/Foerderung-Agrarsozialpolitik/GAK/gak_node.html">„Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“</a> (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/gak">GAK</a>) festgelegt.</p> </p><p> Finanzmittel für die zweite Säule der GAP <p>Für den Zeitraum 2023 bis 2027 stehen in der zweiten Säule der GAP für Deutschland etwa 5,5 Mrd. Euro für die ländliche Entwicklung zur Verfügung. Ein Teil davon fließt in den Umweltschutz und die Förderung des ökologischen Landbaus. Zusammen mit den Mitteln aus der Umschichtung von der ersten in die zweite Säule sind 8,2 Mrd. Euro EU-Mittel für diesen Zeitraum vorgesehen. Hinzu kommen noch nationale Mittel für die Kofinanzierung (3,7 Mrd. Euro) und freiwillige, zusätzliche Gelder der Bundesländer (Top-ups, 2,4 Mrd. Euro). So stehen für die zweite Säule insgesamt 14,3 Mrd. Euro bereit. Im Vergleich dazu sind für die Direktzahlungen der ersten Säule 21,5 Mrd. Euro eingeplant (siehe Abb. „GAP-Mittel für Deutschland 2023 bis 2027“).&nbsp;</p> <p>Informationen zu der Aufteilung auf die einzelnen Jahre finden Sie im&nbsp;<a href="https://www.bmel.de/DE/themen/landwirtschaft/eu-agrarpolitik-und-foerderung/gap/gap-strategieplan.html">GAP-Strategieplan</a> (Zusammenfassung). Weitere Informationen zur GAP allgemein finden Sie auf unserer&nbsp;<a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/boden-landwirtschaft/landwirtschaft-umweltfreundlich-gestalten/gemeinsame-agrarpolitik-der-europaeischen-union">Themenseite</a> oder den Fragen und Antworten zur&nbsp;<a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/boden-landwirtschaft/landwirtschaft-umweltfreundlich-gestalten/fragen-antworten-zur-europaeischen-agrarfoerderung">europäischen Agrarförderung</a>. Bei den hier gezeigten Finanzmitteln handelt es sich um die geplanten Fördermittel für die Förderperiode 2023 bis 2027 gemäß GAP-Strategieplan. Diese weichen von der tatsächlichen Mittelverwendung&nbsp;und den ausgezahlten Fördergeldern ab. Die tatsächliche Mittelverwendung ist den <a href="https://www.bmleh.de/SharedDocs/Downloads/DE/_Landwirtschaft/EU-Agrarpolitik-Foerderung/leistungsbericht-gap-strategieplan-2024.pdf?">Leistungsberichten</a> des <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/bmleh">BMLEH</a> zu entnehmen.&nbsp;</p> <p>Ausblick: Im Juli 2025 veröffentlichte die Europäische Kommission ihre Vorschläge zur Ausgestaltung der GAP nach 2027. Diese beinhalten eine größere nationale Gestaltungsfreiheit bei der Verwendung der EU-Mittel, gehen jedoch zugleich mit Budgetkürzungen und einer Neustrukturierung der Förderinstrumente einher. Nach Einschätzung verschiedener Akteure könnten die vorgeschlagenen Regelungen die Bedeutung umwelt- und klimabezogener Fördermaßnahmen verringern und damit das Niveau entsprechender Förderungen in den Mitgliedstaaten senken.</p> <strong> GAP-Mittel für Deutschland 2023 bis 2027 </strong> <p>___<br> * GAP: Gemeinsame Agrarpolitik der Europäischen Union (EU)</p> <p>https://www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/DE/_Landwirtschaft/EU-Agrarpolitik-Foerderung/gap-strategieplan-kurzueberblick.pdf</p> Quelle: Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft Downloads: <ul> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/3_Abb_GAP-Mittel-fuer-D_2026-07-07.pdf">Diagramm als PDF (50,28 kB)</a></li> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/3_Abb_GAP-Mittel-fuer-D_2026-06-03.xlsx">Diagramm als Excel mit Daten (27,79 kB)</a></li> </ul> </p><p> Weiterführende Informationen <p><a href="http://www.bmelv.de/DE/Landwirtschaft/Foerderung-Agrarsozialpolitik/AgrarUmweltmassnahmen/agrar-umweltmassnahmen_node.html">BMEL: Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM)</a></p> <p><a href="https://www.bmel.de/DE/themen/landwirtschaft/eu-agrarpolitik-und-foerderung/gap/gap_node.html">BMEL: Die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) der Europäischen Union</a></p> <p><a href="https://www.bmel-statistik.de/laendlicher-raum-foerderungen/gemeinschaftsaufgabe-zur-verbesserung-der-agrarstruktur-und-des-kuestenschutzes/uebersicht-ueber-die-gak-rahmenplaene/">GAK Rahmenpläne</a></p> <p><a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/8859">Thema: Gemeinsame Agrarpolitik der EU</a></p> <p><a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/71619">Thema: FAQ zur EU-Agrarförderung</a></p> <p><a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/89163">Eco-Schemes sinnvoll in die Grüne Architektur integrieren</a></p> <p><a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/88406">Verbesserung der Wirksamkeit und Praktikabilität der GAP aus Umweltsicht</a></p> <p><a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/96050">Evaluierung der GAP-Reform von 2013 aus Sicht des Umweltschutzes anhand einer Datenbankanalyse von InVeKoS-Daten der Bundesländer</a></p> <p><a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/97907">Klimaschutz in der GAP 2023 - 2027</a></p> </p><p> </p><p>Informationen für...</p>

Ministerpräsident Sven Schulze bringt Anliegen Sachsen-Anhalts bei EU-Spitzengesprächen in Brüssel voran – Zusammenarbeit wird 2027 durch Besuche der beiden Präsidentinnen und des Kommissars in Sachsen-Anhalt fortgesetzt

Welche Auswirkungen haben europäische Entscheidungen auf Arbeitsplätze, Unternehmen und den ländlichen Raum in Sachsen-Anhalt? Darüber hat Ministerpräsident Sven Schulze bei Gesprächen mit führenden Vertreterinnen und Vertretern der Europäischen Union in Brüssel gesprochen. Im Mittelpunkt standen die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft, die Zukunft der Gemeinsamen Agrarpolitik, die europäischen Fördermittel sowie Fragen der Migration und Fachkräftesicherung. Ministerpräsident Sven Schulze hat bei seinem Besuch in Brüssel die Interessen Sachsen-Anhalts gegenüber europäischen Spitzenpolitikern vertreten. In Gesprächen mit der Präsidentin der Europäischen Kommission, Ursula von der Leyen, der Präsidentin des Europäischen Parlaments, Roberta Metsola, sowie dem EU-Kommissar für Inneres und Migration, Magnus Brunner, warb er für wettbewerbsfähige Rahmenbedingungen für Unternehmen, Planungssicherheit für die Landwirtschaft und eine stärkere Berücksichtigung der Interessen der Regionen bei europäischen Entscheidungen. Ministerpräsident Sven Schulze sagt: „Ich habe in Brüssel deutlich gemacht, was Sachsen-Anhalt braucht: weniger Bürokratie, wettbewerbsfähige Rahmenbedingungen und verlässliche Perspektiven für unsere Unternehmen, unsere Landwirtschaft und unsere Regionen. Viele Entscheidungen der Europäischen Union haben direkte Auswirkungen auf die Menschen in unserem Land. Deshalb ist es mir wichtig, die Interessen Sachsen-Anhalts frühzeitig einzubringen und für sie zu werben.“ Bereits zu Beginn seines Brüssel-Besuchs tauschte sich Ministerpräsident Sven Schulze mit den deutschen Mitgliedern der EVP-Fraktion im Europäischen Parlament aus. Im Mittelpunkt standen die Vorstellungen der Europäischen Kommission zum Mehrjährigen Finanzrahmen ab 2028 sowie die Zukunft der Gemeinsamen Agrarpolitik. Schulze warb für eine starke Rolle der Regionen bei der Ausgestaltung künftiger EU-Förderprogramme und thematisierte die Herausforderungen der Landwirtschaft durch den Wegfall wichtiger Pflanzenschutzwirkstoffe sowie die Ausbreitung der Schilf-Glasflügelzikade. Gespräch mit Roberta Metsola: Wettbewerbsfähigkeit stärken, Bürokratie abbauen Im Gespräch mit der Präsidentin des Europäischen Parlaments, Roberta Metsola, standen die Wettbewerbsfähigkeit Europas, der weitere Bürokratieabbau sowie aktuelle Gesetzgebungsvorhaben des Europäischen Parlaments im Mittelpunkt. Ministerpräsident Sven Schulze warb für eine konsequente Entlastung von Unternehmen, Landwirtschaft und Verwaltung von übermäßigen Berichtspflichten und Dokumentationsanforderungen. Europa müsse dort vereinfachen, wo Vorschriften Innovationen, Investitionen und Wachstum erschweren. Zudem sprach er sich für eine zügige Umsetzung angekündigter Vereinfachungen im Agrar- und Umweltbereich aus. Gespräch mit Ursula von der Leyen: Zukunft von Landwirtschaft, Industrie und EU-Fördermitteln Mit der Präsidentin der Europäischen Kommission, Ursula von der Leyen, sprach Ministerpräsident Sven Schulze über die künftige Ausrichtung der Europäischen Union, den Mehrjährigen Finanzrahmen ab 2028, die Energiepolitik sowie die Zukunft der industriellen Wertschöpfung in Europa. Besonderes Augenmerk lag auf der Zukunft der Gemeinsamen Agrarpolitik nach 2027, den Auswirkungen möglicher Änderungen bei Agrarbeihilfen sowie auf den Interessen der für Sachsen-Anhalt wichtigen Chemie- und Grundstoffindustrie. Schulze äußerte erhebliche Bedenken gegenüber Überlegungen, europäische Fördermittel künftig in einem einheitlichen Fonds zu bündeln. Landwirtschaft und Kohäsionspolitik dürften nicht in einem zentralisierten Ansatz aufgehen. Ziel müsse es sein, die Wettbewerbsfähigkeit Europas zu stärken, ohne die Regionen aus dem Blick zu verlieren. Auch die Diskussionen über Kappung und Degression von Direktzahlungen wurden angesprochen. Schulze machte deutlich, dass diese Ansätze den unterschiedlichen Betriebsstrukturen in Europa nicht gerecht würden. „Ein Hektar ist ein Hektar – unabhängig davon, ob er in Sachsen-Anhalt, Bayern oder einem anderen Mitgliedstaat bewirtschaftet wird. Die Größe eines Betriebes darf kein Nachteil sein“, betonte der Ministerpräsident. Ein weiterer Schwerpunkt war die Zukunft der energieintensiven Industrie. Schulze sprach sich für wettbewerbsfähige Energiepreise, Planungssicherheit im Emissionshandel und den Erhalt industrieller Wertschöpfung in Europa aus. Zudem betonte er die Bedeutung des CO₂-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM) zum Schutz der heimischen Produktion von z.B. Düngemitteln. Darüber hinaus wurde über die strategische Souveränität Europas gesprochen. Schulze begrüßte Überlegungen für einen europäischen „Chips Act 2.0“, um Schlüsseltechnologien, Innovationen und Start-ups gezielt zu stärken. Außerdem vereinbarten Ministerpräsident Sven Schulze und Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen einen engen Austausch zwischen Brüssel und Sachsen-Anhalt zum Ausbau der europäischen Pharma- und Wirkstoffproduktion. Ziel ist es, die strategische Unabhängigkeit Europas bei Arzneimitteln zu stärken und bestehende Industriestandorte weiterzuentwickeln. Ministerpräsident Sven Schulze sagte: „Sachsen-Anhalt verfügt über starke Standorte in der Pharma- und Chemieindustrie. Gemeinsam mit der Europäischen Kommission wollen wir daran arbeiten, Produktion, Forschung und Innovation in Europa zu stärken und strategische Abhängigkeiten abzubauen. Magdeburg und Brüssel werden dabei künftig noch enger zusammenarbeiten.“ Gespräch mit Magnus Brunner: Migration ordnen und Fachkräfte sichern Im Gespräch mit EU-Kommissar Magnus Brunner standen die europäische Migrationspolitik, der Schutz der EU-Außengrenzen sowie die Umsetzung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems im Mittelpunkt. Ministerpräsident Sven Schulze begrüßte die europäische Rückführungsverordnung als wichtigen Baustein für eine geordnete und konsequente Migrationspolitik. Darüber hinaus wurde über die Gewinnung qualifizierter Fachkräfte gesprochen. Schulze betonte: „Unsere Unternehmen brauchen qualifizierte Fachkräfte. Deshalb müssen wir irreguläre Migration wirksam begrenzen und zugleich legale Arbeitsmigration praxisnah und unbürokratisch gestalten.“ Zum Abschluss seines Besuchs lud Ministerpräsident Sven Schulze die Präsidentin der Europäischen Kommission, Ursula von der Leyen, die Präsidentin des Europäischen Parlaments, Roberta Metsola, sowie EU-Kommissar Magnus Brunner ein, den begonnenen Austausch im Jahr 2027 in Sachsen-Anhalt fortzusetzen. Alle drei Gesprächspartner zeigten starkes Interesse, Sachsen-Anhalt im kommenden Jahr zu besuchen. „Europa wird nicht nur in Brüssel gestaltet, sondern auch in seinen Regionen. Deshalb freue ich mich, dass wir die Gespräche in Sachsen-Anhalt fortsetzen werden.“ Sommerfest Den Abschluss des Tages bildete das Sommerfest der Vertretung des Landes Sachsen-Anhalt bei der Europäischen Union. Unter dem Motto „Halle (Saale) trifft Europa – an der Schnittstelle der digitalen Transformation von Wissenschaft, Wirtschaft und Gesellschaft“ präsentierte sich die Stadt Halle (Saale) als diesjähriger Veranstaltungspartner.400 Gäste aus europäischen Institutionen, Politik, Wirtschaft, Wissenschaft, Kultur und Gesellschaft folgten der Einladung des Gastgebers Ministerpräsident Sven Schulze. Die Präsidentin der Europäischen Kommission, Ursula von der Leyen, begrüßte die Gäste mit einem Grußwort. Mit dem diesjährigen Partner Halle (Saale) rückt Sachsen-Anhalt insbesondere seine Stärken als Wissenschafts-, Innovations- und Wirtschaftsstandort in den Mittelpunkt. Hintergrund Ministerpräsident Sven Schulze war von 2014 bis 2021 Mitglied des Europäischen Parlaments und kennt die europäischen Entscheidungsprozesse aus eigener Erfahrung. Die Europäische Union ist für Sachsen-Anhalt ein wichtiger Partner bei Wirtschaftsförderung, Strukturwandel, Landwirtschaft, Forschung und Innovation. Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Hegelstraße 42 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

Landschaftselemente INVEKOS Schleswig-Holstein

Landschaftselemente in Schleswig Holstein zum Stichtag 01.01.2026. Das System zur Identifizierung landwirtschaftlicher Parzellen (LPIS) nach Artikel 66 der Verordnung (EU) Nr. 2021/2116 ist Bestandteil des Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems (InVeKoS). Landschaftselemente sind nicht landwirtschaftlich nutzbare natürliche oder naturnahe Strukturelemente, die Teil der beihilfefähigen Fläche sein können, wenn sie in unmittelbarem räumlichen Zusammenhang zur förderfähigen landwirtschaftlichen Fläche stehen. Nach § 23 der GAPKondV unterliegen die Landschaftselemente einem Beseitigungsverbot.

Frühjahrs-Agrarministerkonferenz: Länder setzen klare Signale für Zukunft der Landwirtschaft

Bad Reichenhall/München. Die Agrarministerinnen und Agrarminister der Länder haben auf der Frühjahrs-Agrarministerkonferenz in Bad Reichenhall zentrale Weichen für Landwirtschaft, Forstwirtschaft und ländliche Räume gestellt. Als Vorsitzland setzte Bayern wichtige Impulse – von der Weiterentwicklung der Gemeinsamen Agrarpolitik über einen Neustart im Düngerecht bis hin zu verlässlichen Rahmenbedingungen für die Nutztierhaltung. Die Bayerische Landwirtschaftsministerin und Vorsitzende der Agrarministerkonferenz, Michaela Kaniber, zog eine positive Bilanz: „Unsere Landwirtinnen und Landwirte leisten jeden Tag Enormes. Sie erzeugen hochwertige Lebensmittel, pflegen unsere Kulturlandschaft und halten unsere ländlichen Räume lebendig. Dafür brauchen sie vor allem eines: Vertrauen, Planungssicherheit und weniger Bürokratie.“ Ein Schwerpunkt lag auf dem Mehrjährigen Finanzrahmen der Europäischen Union und der Weiterentwicklung der Gemeinsamen Agrarpolitik. Die Länder betonten die Bedeutung einer verlässlich finanzierten Agrarpolitik Ziel bleibt eine praxistaugliche, standortangepasste Förderung. Einig waren sich die Länder, dass die Agrarpolitik stärker auf die konkreten Bedürfnisse der Betriebe ausgerichtet werden muss – unabhängig von Bewirtschaftungs- und Rechtsform. Alle Betriebsformen sollen berücksichtigt, die Förderung der ersten Hektare fortgeführt und benachteiligte Regionen gezielt unterstützt werden. Die Länder forderten den Bund auf, sich für eine Aufstockung des Budgets der Gemeinsamen Agrarpolitik einzusetzen und frühzeitig die nationale Umsetzung vorzubereiten. Das bisherige Kofinanzierungsniveau für Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen soll erhalten bleiben. „Die Gemeinsame Agrarpolitik muss auch künftig verlässlich finanziert und deutlich einfacher werden. Nur so kommt die Unterstützung dort an, wo sie gebraucht wird – auf unseren Höfen“, unterstrich Kaniber. Die europäische Wiederherstellungsverordnung war ein weiterer zentraler Punkt. Die Länder bekräftigten, Biodiversität zu stärken und gleichzeitig eine nachhaltige land- und forstwirtschaftliche Nutzung zu sichern. Zugleich verwiesen sie auf erhebliche Zielkonflikte – insbesondere bei der Wiedervernässung von Flächen sowie im Wasser- und Naturschutzrecht und vor dem Hintergrund des Klimawandels. Die Länder betonten den Grundsatz „Freiwilligkeit vor Ordnungsrecht“ und forderten eine verlässliche, langfristig gesicherte Finanzierung durch Europäische Union und Bund. Ohne ausreichende Mittel und Personal sei die Umsetzung nicht leistbar. Auch die Belange der Grundeigentümer müssten stärker berücksichtigt werden. „Wir stehen zum Schutz unserer natürlichen Lebensgrundlagen. Aber die Umsetzung muss machbar, fair und finanzierbar sein. Ohne ausreichende Mittel und ohne die Menschen vor Ort wird es nicht gelingen“, erklärte Kaniber. Auch die Entwicklung am Milchmarkt wurde intensiv diskutiert. Die Länder nahmen den aktuellen Milchpreisrückgang mit Sorge zur Kenntnis und unterstrichen die zentrale Bedeutung der Milchviehhaltung für die Landwirtschaft und den Erhalt von Grünlandstandorten. Die Mehrzahl der Agrarminister machte deutlich, dass staatliche Eingriffe in den Markt keine Lösung sind. Stattdessen setzen sie auf unternehmerische Freiheit, funktionierende Märkte und verlässliche politische Rahmenbedingungen. Um Betriebe besser gegen Marktschwankungen abzusichern, sprachen sich die meisten Länder für die zügige Einführung einer Risikoausgleichsrücklage aus. „Staatliche Markteingriffe helfen unseren Betrieben nicht – sie schwächen sie. Unsere Milchbäuerinnen und Milchbauern brauchen faire Wettbewerbsbedingungen und verlässliche Perspektiven. Mit der Risikoausgleichsrücklage könnten wir ihnen ein Instrument an die Hand geben, mit denen sie besser durch schwierige Marktphasen kommen“, machte Kaniber deutlich. Bei der Neuausrichtung des Düngerechts drängten die Länder auf schnelle und rechtssichere Lösungen. Hintergrund sind insbesondere Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts, die eine grundlegende Überarbeitung erforderlich machen. Die Länder forderten den Bund auf, die Vorgaben der Rechtsprechung vollständig zu berücksichtigen und rasch Klarheit über das nationale Aktionsprogramm Nitrat zu schaffen. Ziel ist eine gemeinsam entwickelte Neuausrichtung, die praktikabler, kontrollierbarer und wirksamer ist, Bürokratie reduziert und gleichzeitig den Gewässerschutz stärkt. Zudem sollen Alternativen zur pauschalen Ausweisung belasteter Gebiete geprüft und stärker an den Ursachen angesetzt werden. Eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe wird hierzu ein tragfähiges Konzept erarbeiten. Der Bund soll bis zur Herbst-Agrarministerkonferenz 2026 Vorschläge vorlegen und rechtzeitig vor der Düngesaison 2027 Planungssicherheit schaffen. „Wir brauchen ein Düngerecht, das rechtssicher, praxistauglich und wirksam ist. Entscheidend ist, dass wir gezielt an den Ursachen ansetzen und unsere Betriebe spürbar entlasten“, führte Kaniber aus. Für eine zukunftsfähige Nutztierhaltung drängen die Länder auf klare, verlässliche und langfristig planbare Rahmenbedingungen. Die Betriebe benötigen Planungssicherheit. Die Länder forderten den Bund auf, die Finanzierung für den Umbau hin zu tierwohlgerechten Haltungsverfahren deutlich zu stärken und dauerhaft abzusichern. Dazu gehört insbesondere, die Mittel in die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ zu überführen. Zugleich sprach sich eine breite Allianz der Länder für den Abbau genehmigungsrechtlicher Hürden, 20jährigen Bestandsschutz für Tierwohlställe sowie mehr Flexibilität bei neuen Stallkonzepten aus. Auch bei der Tierhaltungskennzeichnung fordern sie praxistaugliche und bürokratiearme Lösungen. „Wer in Tierwohl investiert, braucht Verlässlichkeit über Jahrzehnte. Unsere Betriebe müssen sich darauf verlassen können, dass sich ihre Investitionen auch tragen. Deshalb brauchen wir weniger Hürden, mehr Planungssicherheit und eine langfristig gesicherte Förderung“, betonte Kaniber. Der bayerische Vorsitz der Agrarministerkonferenz 2026 steht unter dem Leitmotiv, Zielkonflikte offen anzusprechen und tragfähige Lösungen zwischen Umweltansprüchen, wirtschaftlicher Stabilität und Versorgungssicherheit zu entwickeln. Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer: „Die AMK hat erneut gezeigt: Demokratie lebt vom konstruktiven Miteinander, aber sie braucht auch entschlossenes Handeln. Unsere Landwirtschaft steht unter Druck durch geopolitische Krisen, volatile Energiepreise, überbordende Regulierung und die notwendige Neuordnung des Düngerechts. Gerade deshalb sorge ich dafür, dass aus Debatten konkrete Entscheidungen werden. Ich habe beim Wolf die gesetzliche Grundlage für mehr Rechtssicherheit auf den Weg gebracht, ich habe bei der GAK klargemacht, dass Kürzungen nicht zur Debatte stehen, und ich setze mich bei der EUDR für wirksamen Schutz ohne neue unnötige Bürokratie ein. Mein Anspruch ist eine Politik, die nicht abstrakt bleibt, sondern in der Praxis funktioniert. Denn am Ende geht es um Ernährungssicherheit, um starke Betriebe und um lebendige ländliche Räume.“ Mecklenburg-Vorpommerns Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus, Sprecher der SPD-geführten Agrarländer: „Die Landwirtschaft steht wirtschaftlich unter erheblichem Druck. Steigende Betriebsmittelkosten, volatile Märkte und zusätzliche Anforderungen im Umwelt- und Klimaschutz treffen auf sinkende Erlöse. Deshalb setzen wir als SPD-geführte Länder ein klares Signal: Einkommenssicherung und Kostendämpfung müssen jetzt im Mittelpunkt der Agrarpolitik stehen. Die Gemeinsame Agrarpolitik bleibt dafür das zentrale Instrument. Das aktuell vorgesehene Budget von rund 300 Milliarden Euro ist nicht ausreichend. Gleichzeitig lehnen wir Kappung und Degression entschieden ab. In Mecklenburg-Vorpommern würden sich die Direktzahlungen von derzeit rund 314 Millionen Euro auf etwa 151 Millionen Euro mehr als halbieren – mit gravierenden Folgen für über 2.000 Betriebe und den gesamten ländlichen Raum. Beim Düngerecht brauchen wir endlich Rechtssicherheit und weniger Bürokratie. Ziel ist ein System, das Gewässerschutz wirksam gewährleistet, aber zugleich praxistauglich und wirtschaftlich tragfähig ist. Perspektivisch müssen wir uns auch ehrlich fragen, ob das System der sogenannten ‚Roten Gebiete‘ noch zielführend ist. Gleichzeitig müssen wir die Kostenentwicklung aktiv begrenzen. Dazu gehört, die Belastungen im Energiebereich zu senken und Anreize für erneuerbare Energien und alternative Antriebstechnologien zu stärken. Nur so können wir die Wettbewerbsfähigkeit unserer Betriebe sichern. Besonders deutlich zeigt sich der Handlungsbedarf aktuell im Milchmarkt. Sinkende Preise – zuletzt teils nur noch rund 38 Cent pro Kilogramm – treffen auf steigende Produktionskosten. Hier brauchen wir bessere Marktbedingungen, mehr Transparenz und eine stärkere Position der Erzeuger in der Wertschöpfungskette. Unser Ziel ist klar: Wir wollen eine Landwirtschaft, die wirtschaftlich tragfähig ist, die Ernährungssicherheit gewährleistet und den ländlichen Raum stärkt. Dafür braucht es jetzt verlässliche politische Entscheidungen.“ Niedersachsens Agrarministerin Miriam Staudte: „Die Welt von heute ist geprägt von Krisenherden. Da braucht es Politik mit Weitblick, damit auch unsere Landwirtschaft unabhängiger von weltweiten Einflüssen wird. Das erreichen wir als demokratische Parteien nur gemeinsam. Dafür müssen wir alle Instrumente für mehr Krisenresilienz nutzen und uns insgesamt verlässlich für eine zukunftsfeste Landwirtschaft stark machen. Der Auswirkungen der Klimakrise, verändertem Konsumverhalten und dem gesellschaftlich gewollten Umbau der Tierhaltung, fordert unsere Landwirtschaft insgesamt, die tierhaltenden Betriebe jedoch besonders. Während viele schweinehaltende Betriebe mit hohen Investitionsbedarfen nach dem ersatzlosen Aus des Bundesprogramms vom Bund alleingelassen wurden, steht den Milchbauern aufgrund der desaströsen Preiskrise das Wasser bis zum Hals. Es ist eine vergebene Chance, wenn ein so einfaches, bereits wirksam erprobtes Instrument wie der freiwillige Lieferverzicht im Milchsektor nicht genutzt wird. Mit der neuen Förderperiode der GAP ab 2028 haben wir jetzt die große Chance, die Förderung der Agrarwirtschaft und des ländlichen Raums auf eine nachhaltige Entwicklung auszurichten. Wenn wir gute Lebensmittel nachhaltig und bei fairen Erlösen für die Erzeuger in Deutschland weiter produzieren wollen, braucht es den Mut, manchmal über die persönliche Haltung hinweg, neue Wege zu gehen und Kompromisse einzugehen.“ Baden-Württembergs Agrarminister Peter Hauk, Sprecher der unionsgeführten Agrarressorts: „Die Vielzahl globaler Krisen führt uns deutlich vor Augen, unter welchem Druck unsere Landwirtschaft steht. Es ist unsere gemeinsame Verantwortung, bürokratische Hürden abzubauen, Preistreiber zu identifizieren und unsere landwirtschaftlichen Betriebe spürbar zu entlasten. Unsere Landwirte brauchen Perspektive, Verlässlichkeit und Planungssicherheit, insbesondere bei der Tierhaltung. Als unionsgeführte Agrarressorts haben daher bekräftigt, dass es einen Bestandsschutz für neu- und umgebaute Tierwohlställe für mindestens 20 Jahre geben muss. Ansonsten wird doch niemand mehr investieren, wenn der neue Stall gerade fertig ist und es schon wieder neue Auflagen gibt. Ebenso brauchen wir ein verursachergerechtes, wirksames und unbürokratisches Düngerecht, das Gewässerschutz zielgenau sicherstellt, ohne unsere Betriebe über Gebühr zu belasten. Hier haben wir uns für einen Prüfauftrag ausgesprochen, künftig auf die Ausweisung belasteter Gebiete zu verzichten und dabei die Möglichkeit einer Regionalisierung auf Länderebene mit aufzunehmen. Darüber hinaus erwarten wir verlässliche Rahmenbedingungen für den Ausbau von Biogas als regional verfügbare, flexible Energiequelle, die einen wichtigen Beitrag zur Unabhängigkeit von fossilen Energieimporten leisten kann. Gleichzeitig dürfen wir die Menschen hinter unseren Betrieben nicht aus dem Blick verlieren. Mit dem Präventionsprojekt „In Verantwortung“ geht Baden-Württemberg hier voran und setzt ein starkes Signal für mehr Unterstützung für bäuerliche Familienbetriebe in Krisensituationen sowie für die mentale Gesundheit in der Landwirtschaft. Ich bin dankbar, dass dieser Ansatz aus Baden-Württemberg bundesweit bei allen Kolleginnen und Kollegen Anklang findet und wir uns darauf verständigen konnten, dass der Bund eine Studie zur Thematik mentale Gesundheit in der Landwirtschaft durchführen soll. Unser Ziel ist klar: Wir wollen eine zukunftsfähige und resiliente Landwirtschaft, die wirtschaftlich tragfähig ist und zugleich gesellschaftliche Verantwortung übernimmt.“

Landschaftselemente

Das System zur Identifizierung landwirtschaftlicher Parzellen (LPIS) nach Artikel 66 der Verordnung (EU) Nr. 2021/2116 ist Bestandteil des Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems (InVeKoS). Definition Landschaftselement (LE): Landschaftselemente sind nicht landwirtschaftlich nutzbare natürliche oder naturnahe Strukturelemente, die Teil der beihilfefähigen Fläche sein können, wenn sie - in unmittelbarem räumlichen Zusammenhang zur förderfähigen / landwirtschaftlichen Fläche stehen (d. h. in der landwirtschaftlich genutzten Fläche liegen oder direkt an eine landwirtschaftlich genutzte Fläche angrenzen). - Nach § 23 der GAPKondV einem Beseitigungsverbot unterliegen. Landschaftselement-Typen: Baumreihe (BR) Hecken/ Knicks (HK) Feuchtgebiet, Tümpel, Sölle, Dolinen (FG) Feldgehölz (FH) Einzelbaum (EB) Trocken- und Natursteinmauern, Lesesteinwälle (NT) Gräben (GR) Aktueller Stand: Januar 2024

Nichtlandwirtschaftlich förderfähige Flächen INVEKOS Schleswig-Holstein

Nichtlandwirtschaftlich förderfähige Flächen in Schleswig-Holstein zum Stichtag 31.12.2024. Bei NAEA-Flächen handelt es sich um Flächen, für die gemäß § 11, Abs. 1 Nr. 3 GAPDZV ein Anspruch auf Einkommensgrundstützung besteht, jedoch infolge von Maßnahmen zur Erhaltung der Biodiversität, dem Anbau von Paludi-Kulturen oder Verringerung der Treibhausgasemissionen landwirtschaftlich nicht mehr genutzt werden.

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