Das Projekt "Energiewende, Diskurs und Raum - Der Einfluss von diskursiver Macht und räumlichen Verteilungen auf Transformationen am Beispiel der Energiewende von Holz zur Steinkohle im deutschsprachigen Raum während des 18. und 19. Jahrhunderts" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Freiburg, Fakultät für Umwelt und Natürliche Ressourcen, Professur für Wald- und Forstgeschichte durchgeführt. Forschungsziel ist es, den Einfluss von diskursiver Macht und räumlichen Verteilungen auf gesamt-gesellschaftliche Transformationsprozesse zu erforschen. Aufbauend auf dem konzeptionellen Rahmen der Transformationsforschung und erweitert durch interdisziplinäre Theorien und Ansätze wird Herr Flörkemeier die Energiewende von Holz zur Steinkohle im deutschsprachigen Raum während des 18. und 19. Jahrhunderts anhand von zwei Beispielregionen analysieren. Einerseits werden historische Quellen qualitativ analysiert, um zu klären ob und welche Diskurse über die Energieversorgung während der historischen Debatte kommuniziert und wirksam wurden. Andererseits wird das theoretische Konzept der Transformationsforschung um konzeptionelle Ansätze erweitert, welche sowohl den Einfluss von geteilten Visionen und Institutionen als auch die räumliche Verteilung von Ressourcen und Infrastrukturen auf Transformationsprozesse berücksichtigen. Die dabei identifizierten diskursiven und geographischen Einflussfaktoren, welche den historischen Rahmen aller potenziell denkbaren und technisch realisierbaren Gestaltungsmöglichkeiten von Energiewenden eingegrenzt haben, sind anschließend daraufhin zu überprüfen, inwiefern sie zeitversetzt bei der aktuell betriebenen Energiewende in Deutschland ein Rolle spielen könnten. Die konzeptionelle Erweiterung der Transformationsforschung und der dabei entwickelte Analyserahmen bilden den Grundstein für eine Bewertungsmatrix, welche für Nachhaltigkeitstransitionen im Allgemeinen relevant ist und weiterentwickelt werden kann.
Das Projekt "Diskurs nachhaltiger Entwicklung in Deutschland" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Hohenheim, Institut für Sozialwissenschaften des Agrarbereichs, Fachgebiet Land- und Agrarsoziologie mit Genderforschung durchgeführt.
Das Projekt "Die Umsetzung von Technologiefolgenabschaetzung in Verwaltungsverfahren - Normbildungsprozesse und Risikoentscheidungen in rechtlichen und gesellschaftlichen Kommunikationen ueber Hochtechnologie" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung gGmbH durchgeführt. In diesem Kooperationsprojekt des Wissenschaftszentrums Berlin fuer Sozialforschung (WZB) und des Instituts zur Soziologie - FB Philosophie und Sozialwissenschaften - der Freien Universitaet Berlin wird die Oeffentlichkeitsbeteiligung in gentechnikrechtlichen Genehmigungsverfahren untersucht. Die empirische Analyse solcher Verwaltungsverfahren soll zur Klaerung der Frage beitragen, inwieweit das Rechtssystem mit der Bearbeitung von Risiken ueberfordert ist und welche Effekte hierbei eine breite Oeffentlichkeitsbeteiligung hervorruft. Dazu wird die rechtliche Kommunikation innerhalb solcher Genehmigungsverfahren daraufhin untersucht, ob sie die Problemwahrnehmungen, Strategien und Erwartungen aufnehmen und verarbeiten kann, die von den verschiedenen am Verfahren beteiligten gesellschaftlichen Diskursen repraesentiert werden. Deren Positionen werden als Ensembles impliziter Kommunikationsregeln beschrieben. De lege ferenda sollen sich aus den empirischen Befunden und mit Blick auf die gesamtgesellschaftlichen und systematischen Funktionen des Rechts Kriterien fuer die Formulierung rechtspolitischer Konsequenzen ergeben, die insbesondere das prekaere Verhaeltnis von Rechtsentscheidung und Jedermann-Beteiligung beruecksichtigen. Die zentralen Fragestellungen des Forschungsprojekts sind: 1. Werden in einem gesetzlich vorgeschriebenen Anhoerungsverfahren zur Entscheidung ueber neue Technologien die rechtlichen intendierten Funktionen erfuellt? 2. Worauf lassen sich gegebenenfalls beschreibbare Defizite der Oeffentlichkeitsbeteiligung zurueckfuehren? 3. Kann demnach die Oeffentlichkeitsbeteiligung in der Form des Eroerterungstermins die rechtlichen Funktionen ueberhaupt erfuellen? 4. Welche empirischen Hinweise ergeben sich aus der Perspektive des Verwaltungsverfahrens auf alternative oder ergaenzende Moeglichkeiten zur Verwirklichung der intendierten Funktionen? Gegenstand der Untersuchung sind Genehmigungsverfahren, in denen ueber die Freisetzung gentechnisch veraenderter Organismen zu entscheiden war, sowie moegliche 'Schnittstellen' solcher Verfahren zu ausserrechtlichen Foren der Konfliktregelung und Normbildung, und zwar in diesem Falle zu einem Prozess der Technikfolgenabschaetzung und -bewertung.