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Microsoft PowerPoint - Online-Vortrag Leitlinie (2) [Schreibgeschützt]

Kommunale Leitlinien für erneuerbare Energien Ausgangslage  Fortschreibung des REP Teilplan „Windenergie“ führt zu Wettrennen unterschiedlichster Betreiber und Projekteure um vorhandene Potentialflächen für Windenergieanlagen (WEA)  Flächenanfragen für Freiflächen-PV nach wie vor wöchentlich eingehend  „Klassisches Bau – Weiterverkauf - Modell“ dominant  Vermehrt nun auch von Landwirten im Rahmen der Diversifizierung Kernfragen 1. Wie lässt sich Wertschöpfung regional über die Gewerbesteuer und die EEG6-Umlage hinaus vor Ort halten? 2. Wie ist bürgerschaftliche Partizipation möglich und wie können Bürgerinnen und Bürger direkt partizipieren?

Kleinfahrzeugtabelle ( KFT-G )

Kleinfahrzeugtabelle GDWS Tabellarische Zusammenstellung der rechtlichen Behandlung von Kleinfahrzeugen und anderen kleineren Objekten auf Binnenschifffahrtsstraßen KFT-G Version 8.0 -G – Stand 1. September 2024 Hinweise Die Kleinfahrzeugtabelle wurde in Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) entwickelt und wird regelmäßig in Abstimmung mit dem BMDV (dem Verordnungsgeber der KlFzKV-BinSch, der BinSch-SportbootVermV, der BinSchStrO, der MoselSchPV, und der RheinSchPV) überarbeitet und ergänzt. Die Tabelle dient der rechtlichen Abgrenzung zwischen Kleinfahrzeugen und anderen kleinen Objekten auf Bundeswasserstraßen. Nicht alle hier dargestellten Objekte sind Kleinfahrzeuge im Sinne der Kleinfahrzeugkennzeichenordnung (KlFzKV-BinSch). Es können auch Objekte aufgeführt sein, die nicht oder nur eingeschränkt auf Bundeswasserstraßen benutzt werden dürfen. Neu aufgenommenen bzw. geänderten Passagen geht dabei als Orientierungshilfe in Hochschrift ein Hinweis voran, mit welcher Version (beginnend ab der Version 6.4) ein Neueintrag vorgenommen wurde. Version 6.4: Im Juni 2021 erstmals an die WSÄ sowie die Wasserschutzpolizeien der Länder verteilte Auflage Version 6.5 bis 7.0: Neuzugänge und Überarbeitungen Juni 2021 bis Nov. 2021 Version 7.1 bis 7.2: Neuzugänge und Überarbeitungen Dez. 2021 bis Juni 2022 Version 7.3 bis 7.5: Neuzugänge und Überarbeitungen Juli 2022 bis Nov. 2022 Version 7.6 bis 7.8: Neuzugänge und Überarbeitungen Dez. 2023 bis Juni. 2023 Version 7.8:Im Juni 2023 erstmals bei ELWIS veröffentlichte Auflage Version 7.9Neuzugänge und Überarbeitungen Juni 2022 bis März 2024 Version 8.0Bereinigung aus Anlass der Ausdehnung des Anwendungsbereiches der BinSchStrO auf die Bundeswasserstraße Donau I Einleitung Auf den Binnenschifffahrtsstraßen verkehren zunehmend neuartige Wasser-fahrzeuge. Der technische Fortschritt (insbesondere die Entwicklung leichter, mittels Stromakkumulatoren betriebener Objekte) führt zum Bau schneller und sehr wendiger Fahrzeuge. Hinzu kommt eine zunehmende Diversifizierung in der Nutzung der Bundes-wasserstraßen in überwiegend vom Güterverkehr genutzte Bereiche einerseits sowie stark von der Freizeitschifffahrt genutzte Regionen andererseits. Dies führt dazu, dass neuartige Wasserfahrzeuge in einigen Regionen in großer Zahl und in anderen Bereichen gar nicht oder nur äußerst selten in Erscheinung treten. Die vorstehende Tabelle zeigt auf, in welche rechtliche Kategorien die einzelnen Objekte einzuordnen sind, wenn sie auf den unter der Verwaltung des Bundes stehenden Binnenschifffahrtsstraßen verwendet werden und erläutert die Auswirkungen für die Rechtsanwendung. Als Bundesbehörde kann die GDWS indes nur Aussagen zu den Regelungen auf Bundeswasserstraßen treffen. Inwieweit diese Regelungen zur Gewässernutzung auch auf Landeswasserstraßen oder Seen gelten bzw. entsprechend zur Anwendung kommen, muss bei der für das Gewässer zuständigen Stelle in Erfahrung gebracht werden. II

Beteiligung gibt neuer Klimaanpassungsstrategie Rückenwind

Beteiligung gibt neuer Klimaanpassungsstrategie Rückenwind Mit dem „Dialog KlimaAnpassung“ haben das Bundesumweltministerium und das Umweltbundesamt im Herbst 2023 einen breiten Beteiligungsprozess durchgeführt. Bürgerinnen und Bürger sowie Fachleute unterstützen die neue vorsorgende Klimaanpassungsstrategie der Bundesregierung mit konkreten Anregungen für Ziele und Maßnahmen der Klimaanpassung. Die Weiterentwicklung der Deutschen ⁠ Anpassungsstrategie ⁠ wurde im Koalitionsvertrag 2021-2025 der Bundesregierung beschlossen. Mit einer komplett neu konzipierten vorsorgenden Anpassungsstrategie soll die Klimaanpassungspolitik in Deutschland vor allem an messbaren Zielen ausgerichtet werden. Die neue Strategie soll dazu beitragen, Maßnahmen des Bundes und möglichst auch weiterer Akteurinnen und Akteure noch zielgerichteter aufzusetzen. Erfolge der Klimaschaden-Vorsorge – und gegebenenfalls Lücken – sollen so besser zu bewerten sein, damit im Bedarfsfall nachgesteuert werden kann. Zur Entwicklung der neuen, vorsorgenden Klimaanpassungsstrategie der Bundesregierung fand frühzeitig ein umfassender informeller Beteiligungsprozess statt. Im „Dialog KlimaAnpassung“ wurden ⁠ Stakeholder ⁠ aus Ländern, Verbänden und der Wissenschaft sowie Bürgerinnen und Bürger aktiv einbezogen. Mit dem Start der „Woche der Klimaanpassung“ konnten vom 18. September bis 22. Oktober 2023 bundesweit Bürgerinnen und Bürger an einem Online-Dialog teilnehmen und ihre Ideen und Anliegen zu einem klimaangepassten Deutschland einbringen. 1749 Personen nahmen die Möglichkeit wahr, eine Umfrage zu beantworten und sich frei an einer digitalen Pinnwand zu äußern. Parallel dazu fand eine Online-Jugendbeteiligung statt, die sich speziell an junge Menschen zwischen 14 und 25 Jahren richtete. Deren langfristige Betroffenheit durch die Folgen des Klimawandels und ihre Zukunftsvorstellungen sollten gesondert erhoben werden. An der Jugend-Umfrage und Ideenpinnwand beteiligten sich 230 Personen; die Resonanz blieb damit unter den Erwartungen. Im Oktober und November 2023 fanden zudem fünf regionale Dialogveranstaltungen in den unterschiedlich vom ⁠ Klimawandel ⁠ betroffenen Regionen Ostseeküste (Wismar), Mittelelbe (Dessau-Roßlau), Rhein-Ruhr (Duisburg), Rhein-Main (Worms) und Bayerischer Wald (Zwiesel) statt. Jeweils zwei Tage lang erarbeiteten insgesamt 331 Bürgerinnen und Bürger Ideen und Empfehlungen dazu, wie sich ihre jeweilige Region in Zukunft an die Folgen des Klimawandels anpassen und somit lebenswert gestalten ließe. Sehr engagiert diskutierten die Teilnehmenden anhand der Leitthemen „Unser Wohnen“, „Unser Arbeiten und Wirtschaften“, „Unsere Gesundheit“, „Unsere Versorgung und Mobilität“, „Unsere Freizeit, Reisen und Naherholung“, „Unsere Lebensgrundlagen“ sowie „Unsere Bildung, Kommunikation und Beteiligung“. Bürgerdelegierte aus den verschiedenen Regionen haben die finalen Empfehlungen am 7. März 2024 dem Bundesumweltministerium übergeben. Im Dezember 2023 wurde die Fachwelt einbezogen: Stakeholder aus Ländern, Verbänden und der Wissenschaft gaben in einer zweitägigen Dialogveranstaltung sowie einer Online-Konsultation Rückmeldungen zu ersten Ziel- und Maßnahmenentwürfen der Bundesministerien für die neue Anpassungsstrategie und formulierten ihre Ergänzungs- und Änderungsbedarfe. Hier ging es vor allem um spezifische Ziele und Maßnahmen in den Clustern Wasser, Infrastruktur, Land & ⁠ Landnutzung ⁠, Gesundheit, Wirtschaft, im Cluster Stadtentwicklung, Raumplanung und Bevölkerungsschutz sowie im Cluster Übergreifendes. Auch Fragen zum Umgang mit etwaigen Zielkonflikten wurden behandelt. Ebenso wurde thematisiert, welche Beiträge Wirtschaft und Zivilgesellschaft zur Zielerreichung leisten können und sollten. An der Veranstaltung nahmen 60 Stakeholder teil, online nutzten 95 Akteurinnen und Akteure das Angebot. Die Ergebnisse aus dem umfangreichen Beteiligungsprozess werden zu einem Synthesebericht aufbereitet und durch das Umweltbundesamt veröffentlicht. Die Empfehlungen aus den unterschiedlichen Beteiligungsformaten wurden inhaltlich den einzelnen Clustern zugeordnet. Dabei ging es unter anderem um Fragen wie: Wurden im Beteiligungsprozess neue Ziele und Maßnahmen vorgeschlagen, gewichten Bürgerinnen und Bürger sowie Expertinnen und Experten Ziele und Maßnahmen anders als die Bundesministerien? Die Beteiligungsergebnisse konnten von den Bundesministerien bereits für die Weiterentwicklung der Anpassungsstrategie genutzt werden. Es zeigt sich: Bürgerinnen und Bürgern sowie Fachleute haben bei vielen Themen – unabhängig voneinander – ähnliche Vorstellungen zu Anpassungszielen und wie diese Ziele durch Maßnahmen erreicht werden können. Die Teilnehmenden betonten zum Beispiel, dass vulnerable Personen besser zu schützen und natürliche Lebensgrundlagen zu erhalten seien. Das zeigt, dass die Folgen des Klimawandels in direktem Zusammenhang mit Umwelt- und Lebensqualität gesehen werden. Hier einige zentrale Anliegen aus dem Beteiligungsprozess: gesundheitlicher Hitzeschutz, insbesondere für vulnerable Personen wie Ältere, junge Menschen, Kinder, Erkrankte und im Freien Arbeitende Erhöhung der Vielfalt von Lebensräumen in der Landschaft mehr Stadtbegrünung Umsetzung einer wassersensiblen Stadtentwicklung („Schwammstadt“) Erhaltung und Verbesserung der Bodenfruchtbarkeit Reduzierung der Bodenversiegelung und Förderung der Entsiegelung Diversifizierung landwirtschaftlicher Betriebe Entwicklung resilienter Mischwälder Förderung der ⁠ Grundwasserneubildung ⁠ Renaturierung von Flüssen, kleinen Fließgewässern und Mooren stärkere Berücksichtigung vulnerabler Gruppen bei der Kommunikation im Bevölkerungsschutz Wesentliche Ergebnisse der Beteiligung decken sich auch mit den Handlungserfordernissen der Klimawirkungs- und Risikoanalyse für Deutschland 2021. Diese stellt eine wichtige wissenschaftliche Grundlage für die Ausrichtung der vorsorgenden Klimaanpassungsstrategie des Bundes dar. Insgesamt erhalten die Bundesministerien Rückenwind für die weitere Arbeit an der vorsorgenden Klimaanpassungsstrategie. Die Ergebnisse des Beteiligungsprozesses weisen aber auch auf einige Themen hin, die mehr in den Blick genommen werden sollten. Vorgeschlagen wurde unter anderem, die ⁠ Klimafolgen ⁠ im Arbeitsschutz sowie im Küstenschutz stärker zu berücksichtigen. Nach der Ressortabstimmung des Strategieentwurfs folgt im Herbst 2024 das formelle Konsultationsverfahren, das die Beteiligung abschließen wird: Bundesländer und Verbände können schriftliche Stellungnahmen zu dem von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf der neuen Klimaanpassungsstrategie einreichen. Anpassung an die Folgen des Klimawandels funktioniert am besten im Schulterschluss staatlicher, wirtschaftlicher und zivilgesellschaftlicher Akteurinnen und Akteure. Durch die Beteiligung der breiten Öffentlichkeit unter dem Titel „Dialog KlimaAnpassung – Leben im Klimawandel gemeinsam meistern“ sollte die Debatte zur notwendigen Anpassung an die Folgen des Klimawandels weiter in die Gesellschaft hineingetragen werden. Zahlreiche Rückmeldungen von Teilnehmenden der Dialogveranstaltungen zeigen: Durch die Beteiligung fühlen sich viele Bürgerinnen und Bürger darin bestärkt, Themen der Klimaanpassung auch privat weiterzutragen und sich konkret dafür zu engagieren. Im eigenen Garten, Verein, am Arbeitsplatz oder in der Lokalpolitik. Diese Motivation deckt sich mit Ergebnissen des Online-Dialogs: 71 Prozent der Befragten gaben die Bereitschaft an, sich ehrenamtlich für die ⁠ Anpassung an den Klimawandel ⁠ einzusetzen, beispielsweise bei Hitze Nachbarschaftshilfe für vulnerable Personen zu leisten. Hierin liegt eine große Chance, um Klimaanpassung auch vor Ort umzusetzen. Durch die verschiedenen Präsenz- und Onlineformate konnten im „Dialog KlimaAnpassung“ vielfältige Sichtweisen frühzeitig in die Erarbeitung der neuen Klimaanpassungsstrategie eingebunden werden. Die Beteiligungsangebote wurden insgesamt gut angenommen. In den regionalen Dialogveranstaltungen erarbeiteten die Bürgerinnen und Bürger fundierte Empfehlungen für die Erarbeitung einer vorsorgenden Klimaanpassungsstrategie und konnten als Multiplikatoren für die Klimaanpassung vor Ort gewonnen werden. In Zukunft sollte bei der Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern noch stärker auf die Einbindung von Personen mit geringem Bildungsstand sowie von Jugendlichen geachtet werden. Diese Gruppen waren – trotz sorgfältiger Auswahl der Teilnehmenden und breiter Bewerbung des öffentlichen Online-Dialogs – unterrepräsentiert. Es gilt zu überlegen, welche Formate diese Gruppen noch stärker abholen könnten. Der „Dialog KlimaAnpassung“ wurde zusammen mit den externen Auftragnehmenden Institut für ökologische Wirtschaftsforschung (IÖW), IKU – Die Dialoggestalter, ecolo – Agentur für Ökologie und Kommunikation, Bosch & Partner sowie polidia und ifok durchgeführt. Dieser Artikel wurde als Schwerpunktartikel im Newsletter Klimafolgen und Anpassung Nr. 89 veröffentlicht. Hier können Sie den Newsletter abonnieren.

Klimaschutz- und Energiepolitik in der EU

Klimaschutz- und Energiepolitik in der EU Als Antwort auf den Klimawandel will die Europäische Union bis 2050 zum ersten treibhausgasneutralen Kontinent werden. Wichtige Bausteine dafür sind eine ambitionierte Klimaschutz- und Energiepolitik, die den Ausbau der erneuerbaren Energien und die Steigerung der Energieeffizienz fokussiert mit dem Ziel, die Treibhausgasemissionen zu reduzieren und die Risiken für Mensch und Umwelt zu minimieren. Die europäische Klimaschutzpolitik hat zum Ziel, die Auswirkungen des Klimawandels abzuschwächen, die EU an den ⁠ Klimawandel ⁠ anzupassen und die umwelt- und klimaschädlichen Aktivitäten zu reduzieren. Dabei wird sie auch von internationalen Klimaschutzpolitiken beeinflusst. Auf Grund dessen beruht die europäische Klimaschutzpolitik in erster Linie auf dem Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen (⁠ UN ⁠ Convention on Climate Change), dem Kyoto Protokoll und dem Übereinkommen von Paris  und wird von deren Grundprinzipien und Zielen maßgeblich beeinflusst, zum Beispiel das 1,5-Grad-Ziel des Übereinkommen von Paris. Laut der Europäischen Umweltagentur lagen die gesamten Treibhausgasemissionen (THG) in 2020 in der EU bei etwa 3 Mio. Kilotonnen CO₂eq basierend auf dem ⁠ Treibhausgas ⁠ Inventar der ⁠ UNFCCC ⁠. Diese Gesamtemissionen sind unterschiedlich auf die einzelnen Sektoren in der EU verteilt. Der Energiesektor der EU stellt mit etwa 26 %, den Großteil der Treibhausgasemissionen in der EU. Der inländische Verkehr und die Industrie folgen mit jeweils 22 %. Der Gebäudesektor emittiert 13 % und die Agrarwirtschaft 12 % der Emissionen. Die restlichen 5 % der Emissionen teilen sich auf in die Sektoren Internationaler Schiffsverkehr, Abfall, andere Verbrennung und internationaler Flugverkehr. Dem gegenüber steht mit etwa -7 % der Land Use, Land-use Change und Forestry (⁠ LULUCF ⁠) Sektor. Die für 2020 gesteckten Ziele der EU wurden damit erreicht. Das Ziel, die Treibhausgase bis 2020 um 20 % gegenüber 1990 zu mindern, wurde sogar übertroffen. Diese Entwicklungen sind jedoch besonders auf die kurzfristigen Effekte der Corona Pandemie zurückzuführen. Die Verfehlung der Klimaziele einzelner Mitgliedstaaten wurde dabei von anderen Mitgliedsstaaten kompensiert. Auch die Ziele zur Erhöhung des Anteils der erneuerbaren Energien auf 20 % sowie zur Energieeffizienzsteigerungen um 20 % wurden erzielt. Im Folgenden werden die wichtigsten Säulen der aktuellen Energie- und Klimaschutzpolitik in der EU kurz erläutert. EU-Langzeitstrategie „a clean planet for all“ Um dem internationalen Kampf gegen den ⁠ Klimawandel ⁠ entgegen zu wirken, veröffentlichte die Europäische Kommission am 18. November 2018 ihre strategische Langzeit-Vision „ Ein sauberer Planet für alle “. In dieser Vision schlug die Kommission die Netto-Null-Treibhausgasemissionen als Ziel für 2050 vor. Dabei betonten sie, dass ein ⁠ Treibhausgas ⁠ neutrales Europa technologisch machbar und auf sozial gerechte und kosteneffiziente Weise zu erreichen ist. Die Langzeit-Strategie wurde von einer detaillierten Analyse komplimentiert, welche mögliche Pfade hin zu dieser Netto-Null-Treibhausgasemissionen aufzeigt. Die EU Langzeitstrategie stieß auf weitgehend positive Reaktionen und so machte Ursula von der Leyen sie zu einer zentralen Säule des Programms für ihre Amtszeit als Kommissionspräsidentin. Darüber hinaus erklärte sie die Langzeitstrategie später zum zentralen Leitziel des europäischen Green Deal. EU Green Deal Um dem Netto-Null-Treibhausgasemissionen Ziel und dem Übereinkommen von Paris nachzukommen, verabschiedete die EU im Dezember 2019 ihren EU Green Deal . Der EU Green Deal ist eine Wachstumsstrategie, mit der die europäische Wirtschaft moderner, ressourcenschonender und wettbewerbsfähiger gemacht werden soll. Er gibt dabei Strategien und Transformationspfade vor, wie Klimaneutralität bis 2050 erreicht werden kann. Sämtliche Politikfelder, wie zum Beispiel Energie, Industrie, ⁠ Biodiversität ⁠, Landwirtschaft und Mobilität, sollen deshalb auf die europäischen Klimaschutzziele ausgerichtet werden. Im Rahmen dieser Strategie werden daher laufend bestehende Gesetze angepasst und neue entworfen. Energieunion und Governance-Verordnung Die 2015 in der Juncker-Präsidentschaft entworfene Strategie " Energieunion " ist eine wichtige Instanz zur Bewältigung der energiepolitischen Aufgaben der EU. Die Energieunion steht auf den fünf Säulen Energieversorgungssicherheit, integrierter Energiebinnenmarkt, Energieeffizienz, Dekarbonisierung der Wirtschaft sowie Forschung und Innovation. Zur Stärkung dieser und insbesondere um die ⁠ Klima ⁠- und Energiepolitischen Ziele in 2030 zu erreichen, wurde 2018 die Governance-Verordnung erlassen. Mit ihr wurde angestrebt die Planungs- und Berichtspflichten der Mitgliedsstaaten zu Klima und Energie Themen zu vereinen und neu zu orientieren. Als Teil dieser Verordnung wurden die EU-Mitgliedstaaten zudem dazu verpflichtet Langzeitstrategien für 2050 zu entwickeln, in welchen ihre Nationalen Energie und Klimaschutzpläne (NECP) eingegliedert werden können. Nationale Energie- und Klimaschutzpläne Teil der Energie- und Klimaschutzziele der EU ist die verpflichtende Erstellung der sogenannten Nationalen Energie und Klimaschutzpläne der EU-Mitgliedstaaten. In diesen müssen die Mitgliedsstaaten darlegen, wie sie die Emissionsreduktionen, den Anteil der erneuerbaren Energien sowie die erhöhte Energieeffizienz der EU Ziele umsetzen wollen. Das Umweltbundesamt liefert mit dem Projektionsbericht einen wichtigen Baustein für diese Berichterstattung Deutschlands. Die aktuellen Pläne wurden für den Zeitraum von 2021-2030 erstellt und sollen im Einklang mit dem im Übereinkommen von Paris ausgegebenem 1,5-Grad-Ziel stehen. Eine EU-weite Analyse der von den Mitgliedstaaten eingereichten NECPs ergab, dass das Emissionsreduzierungsziel von 40 % in 2030 übertroffen werden könnte, wenn die Pläne so umgesetzt werden, wie beschrieben. Dies ebnete den Weg für noch ambitioniertere Emissionsreduktionsziele, wie der Treibhausgasreduktion um 55 % im Jahr 2030 gegenüber 1990 aus dem EU Green Deal, welcher ein Zwischenschritt für das in der EU-Langzeitstrategie ausgegebene Ziel der EU-weiten Treibhausgasneutralität in 2050 ist und im EU-Klimaschutzgesetz gesetzlich festgeschrieben wurde. EU-Klimaschutzgesetz Im Juli 2021 wurde das EU-Klimagesetz beschlossen. Es macht nun die Zielvorschläge des EU Green Deals und der Langzeitstrategie rechtlich verbindlich und bildet seitdem das Fundament der europäischen Klimaschutzpolitik. Zentrale Aspekte des Klimagesetzes sind dabei die rechtliche Verankerung der Treibhausgasneutralität in 2050 sowie einer Treibhausgasreduktion in 2030 von 55 % gegenüber 1990. Desweiteren etabliert das Klimagesetz einen neuen europäischen Klimarat, welcher unabhängige wissenschaftliche Beratung zu den Maßnahmen und Klimazielen der EU liefern wird, und verpflichtet die Kommission für 2040 Treibhausgasreduktions-Zwischenziele zu definieren. Im Februar 2024 veröffentlichte die EU-Kommission nun auch fristgerecht einen ersten Vorschlag für ein Minderungsziel für 2040 mit einer Nettoreduktion der THG-Emissionen um 90 % gegenüber 1990. Mit diesem Vorschlag liegt die KOM an der unteren Grenze der wissenschaftlichen Empfehlungen für das 2040-Ziel des European Scientific Advisory Board on Climate Change , welches eine Reduktion von 90-95 % bis 2040 empfohlen hat. Das UBA empfiehlt eine ambitionierte Reduktion um 95 %. Damit ist nun der Prozess eröffnet, sodass die neue EU-Legislatur ein 2040-Ziel aushandeln kann. Das EU-Klimagesetz umfasst zudem Maßnahmen, um die Fortschritte der EU-Mitgliedstaaten zu verfolgen und die Bemühungen gegebenenfalls anzupassen. Dies orientiert sich an dem bestehenden Governance-Prozess der Energieunion, in dem die Mitgliedsstaaten regelmäßig Berichte über Ihre Fortschritte der Europäischen Umweltagentur melden sowie Nationale Energie- und Klimaschutzpläne erstellen müssen. Die Fortschritte werden alle fünf Jahre im Einklang mit der globalen Bestandsaufnahme im Rahmen des Übereinkommens von Paris überprüft. Fit-for-55 Am 14. Juli 2021 und am 15. Dezember 2021 veröffentlichte die Kommission das „Fit for 55“-Klimapaket – ein Bündel aus 13 Strategie- und Legislativvorschlägen, mit denen die entscheidenden Weichen für die Umsetzung des EU-weiten Treibhausgasreduktionsziels, mindestens 55 % bis 2030 gegenüber 1990, sowie die Treibhausgasneutralität in 2050 gestellt werden sollen. Das umfangreiche Maßnahmen-Paket besteht aus einer Überarbeitung aller für die Bereiche ⁠ Klima ⁠ und Energie relevanten EU-Rechtsakte. Darunter fallen die Erneuerbare-Energien-Richtlinie , die Energieeffizienz-Richtlinie , die Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden , die Gasrichtlinie , die Gasverordnung , die EU- Emissionshandelsrichtlinie, sowie die Verordnung für einen CO 2 -Grenzausgleichsmechanismus . Neben der Überarbeitung bestehender Dossiers sieht das Paket ebenfalls neue Gesetzesvorschläge vor. Dazu zählen eine Verordnung über den Aufbau einer Infrastruktur für alternative Kraftstoffe , die Initiative „ RefuelEU Aviation “ und die Initiative „ FuelEU Maritime “. REPower EU Das von der Kommission am 18. Mai 2022 veröffentlichte „ REPower EU “-Maßnahmenpaket wurde gestaltet, um den geopolitischen Veränderungen und deren Auswirkungen auf den europäischen Energiemarkt Rechnung zu tragen. Ziel des Plans ist es, den Übergang zu sauberer Energie zu beschleunigen und die Europäische Union unabhängig von russischen fossilen Brennstoffen, insbesondere russischem Gas, zu machen. Dafür fokussiert sich die Kommission auf drei Kernstrategien: Diversifizierung der Energiezufuhr Einsparung von Energie & Steigerung der Energieeffizienz Beschleunigung der Energiewende So wurde beispielsweise die Anhebung des Effizienzziels der Energieeffizienzrichtline von 9 % auf 13 %, ehrgeizigere nationale Energieeinsparverpflichtungen und energieeffiziente Renovierung und Modernisierung von Gebäuden beschlossen. Zur Beschleunigung der Energiewende fordert die Kommission, die Erneuerbaren-Energien-Richtlinie anzupassen und die Zielvorgabe des Anteils Erneuerbarer Energien in 2030 von 40 % auf 45 % anzuheben.

Transformation der Gasinfrastruktur zum Klimaschutz

Die Umsetzung der Energie- und Klimaziele der Bundesregierung führen zu einem deutlichen Rückgang des Gasbedarfs. Eine resiliente Gasversorgung, Diversifizierung der Gasimporte und Unabhängigkeit der Energieversorgung stehen spätestens nach dem Beginn des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine im Fokus der politischen Handlungen. Damit gehen im Gasmarkt und den Gasinfrastrukturen erhebliche Änderungen und Herausforderungen einher. Die Studie gibt einen Überblick zum Stand der nationalen und europäischen Infrastrukturplanungen sowie zu den erforderlichen Weichenstellung, in Abhängigkeit der Anwendung und Bereitstellung von Wasserstoff, für eine robuste Wasserstoffinfrastruktur. Gleichwohl ist mit einem Rückgang des Gasverbrauches zu rechnen, so dass auch die anderweite Umnutzung der Gasinfrastrukturen bspw. für Kohlendioxid oder zur Digitalisierung, im Vorhaben betrachtet wurde. Veröffentlicht in Climate Change | 09/2023.

Fracking zur Schiefergasförderung in Deutschland – Eine energie- und umweltfachliche Einschätzung

Mit Blick auf die zwischenzeitlich hohen Gaspreise und die Debatten zur Diversifizierung der Energieabhängigkeiten, ⁠ Resilienz ⁠ bei der Versorgungssicherheit und mehr Unabhängigkeit scheinen die nationalen Schiefergasreserven verlockend. Das Umweltbundesamt begleitet die Debatte zu Fracking seit Jahren und ist per Gesetz in der Expertenkommission Fracking vertreten. Unserer aktuellen Einschätzung nach ist die Schiefergasförderung in Deutschland weder notwendig, noch kann sie kurzfristig zur Vermeidung von Gasmangellagen und signifikanten Preissignalen beitragen. Darüber hinaus hat sie als fossile Technik keine mittel- und langfristige Perspektive in einer treibhausgasneutralen Energieversorgung. Veröffentlicht in Fact Sheet.

Rückblick und Ausblick

Rückblick Ausblick Das Landschaftsprogramm hat etliche Erfolgsgeschichten für das Berliner Stadtgrün initiiert. Dazu gehören beispielsweise die Schaffung eines durchgängigen Spreeuferwegs im Regierungsviertel sowie wichtige Lückenschlüsse im Netz der 20 grünen Hauptwege. Im innerstädtischen Raum konnten Schlüsselflächen für neue Parks gesichert werden. So sind der Park am Gleisdreieck, das Schöneberger Südgelände oder der Mauerpark heute selbstverständliche Bestandteile des städtischen Lebens und Empfehlung touristischer Reiseführer. Auch viele Stadtplätze wurden saniert und Freiflächen in den Großsiedlungen aufgewertet. Auch eher randstädtische Erholungsräume – wie das Wuhletal oder die Hobrechtsfelder Rieselfeldlandschaften – bieten der Berliner Bevölkerung schnell erreichbare Gelegenheiten, die Seele baumeln zu lassen und die Natur zu entdecken. Durch eine erleichterte Zugänglichkeit, durch Beschilderung und Erneuerung des Wegesystems oder durch eine verbesserte Aufenthaltsqualität wurde viel für die Erholung getan. Als Ergänzung zu den drei großen waldgeprägten Naherholungsgebieten (Tegeler/Spandauer Forst, Grunewald/Havel und Müggelsee) fügt sich die Landschaft des Berliner Barnim (Naturpark Barnim und Regionalpark Barnimer Feldmark) als viertes Naherholungsgebiet im Nordosten in das Berliner Freiraumsystem ein. Der Naturpark Barnim ist das einzige gemeinsame Großschutzgebiet der Länder Berlin und Brandenburg und durch S- und Regionalbahn gut angebunden. Somit ist es auch direkt von der Innenstadt erreichbar. Zum Schutz bestimmter Arten und Lebensräume für die Erhaltung eines intakten Naturhaushaltes, aufgrund ihres besonderen Landschaftsbildes oder für die Erholung des Menschen wurden neue Schutzgebiete ausgewiesen. Weitere sollen noch folgen. Bei großen Nutzungsänderungen in der Stadt wird dem Schutz von Natur und Landschaft durch vorsorgende Planung Rechnung getragen. So beispielsweise bei der Nachnutzung der beiden großen innerstädtisch gelegenen früheren Flughäfen Tempelhof und Tegel. Auf dem Tempelhofer Feld konnten bereits große Erfolge für den Erhalt und die Entwicklung artenschutzfachlicher Qualitäten durch ein gezieltes Pflegemanagementerreicht werden. Auf den Flächen der Tegeler Stadtheide wird bereits auf der Grundlage eines differenzierten Entwicklungs- und Pflegekonzeptes der Einklang von Naturschutzfachlicher Entwicklung und städtischer Naherholung vorbereitet. In den letzten Jahren ermöglichte die Gesamtstädtische Ausgleichskonzeption eine anteilige Finanzierung vieler neuer Parkanlagen. Dadurch konnten vielfältige Freiräume für Mensch und Natur geschaffen werden, wie beispielsweise der Park am Nordbahnhof, die Landschaftsparks Johannisthal-Adlershof und Rudow-Altglienicke oder entlang des ehemalgien Mauerstreifens in Pankow. Auf diese Weise gelingt es, Ausgleichsmaßnahmen für Bauvorhaben zu bündeln und in größere, für Natur und Landschaft nutzvollere Maßnahmen umzusetzen. Verdichtung, Freiraumunterversorgung, Klimawandel, Rückgang von Tier- und Pflanzenarten, demografischer Wandel und soziale Diversifizierung – all diese Schlagworte stehen für Prozesse, die planerische Herausforderungen auf unterschiedliche Ebenen mit sich bringen. Mit dem Wachstum der Stadt gehen stadträumliche Veränderungen einher: Mehr Menschen auf gleicher Fläche bedeutet auch: mehr Flächenbedarf für verschiedene Infrastrukturen wie Verkehr, Ver- und Entsorgung. Einer Planung für morgen müssen die Prinzipien einer geordneten und nachhaltigen Stadt- und Freiraumentwicklung zu Grunde liegen. Im Kontext anderer Planungen und Konzepte wie der Berlin Strategie des Stadtentwicklungskonzepts 2030, dem Flächennutzungsplan oder den Stadtentwicklungsplänen Wohnen, Industrie und Gewerbe liefert das LaPro die Entwicklungsziele und Maßnahmen für ein qualitätsvolles Wachstum und die Basis für eine zukunftsfähige und lebenswerte Stadtentwicklung. Das Ziel der Gestaltung und Entwicklung anspruchsvoller, vielfältiger Freiräume gilt hierbei sowohl für die Entwicklung großer Stadtquartiere als auch für die Verdichtung der vorhandenen Siedlungen. Nach wie vor liegt die große Herausforderung für die Berliner Landschaftsplanung darin, ihre umweltbezogenen Ziele in die unterschiedlichsten Planverfahren zu integrieren, bei deren Umsetzung ausreichend dimensionierte, vielfaltig nutzbare Grünflächen und Freiräume für die Berliner Bevölkerung zur Verfügung stehen. An das Berliner Stadtgrün werden vielfältigste Anforderungen gestellt. Öffentliche Grünflächen müssen immer mehr Bedürfnissen und diverseren Nutzungsansprüchen gerecht werden: Sport und Spiel im Park, besondere Bewegungsflächen für neue Freizeitaktivitäten, kultureller Treffpunkt und sozialer Aufenthaltsbereich, Kinderspielflächen, Ruhezonen, Flächen für die Förderung der biologischen Vielfalt und vieles mehr. Freiräume sind für alle Menschen mit ihren unterschiedlichen Bedürfnissen zu gestalten und zugänglich zu machen. Dabei ist die Rolle des öffentlichen Freiraums als sozialer Interaktionsraum besonders zu beachten. Hinzu treten die Auswirkungen des Klimawandels und notwendige Anpassungsstrategien wie z.B. die Verwendung hitze- und trockenstresstoleranterer Pflanzenarten, die in Einklang mit den Biodiversitätszielen zu bringen sind. Gleichzeitig trägt das Stadtgrün entscheidend dazu bei, die Auswirkungen des Klimawandels auf die Stadt zu mildern. Grünflächen, Bäume, Dach- und Fassadenbegrünung wirken ausgleichend auf die „Wärmeinsel Stadt“, spenden Schatten und schaffen durch ihre Verdunstung kühlere Rückzugsräume. Das Mosaik der grünen Infrastruktur weiter zu entwickeln, zu fördern und zu vernetzen, ist und bleibt ein Kernziel des LaPro. Durch begrünte Quartiere, grüne Höfe, Dächer und Fassaden muss die Stadt noch lebenswerter gemacht werden – nicht nur für die Menschen. Ansätze, wie das Animal Aided Design bieten die Chance, in die Gestaltung von urbanen Räumen die Bedürfnisse von stadtbewohnenden Tieren einzubinden und in die konkrete Stadt- und Freiraumplanung zu integrieren. Grundstückteilung, Kies, Betonpflaster, Zaunelemente mit PVC Sichtschutz, blaue Scheinzypressen und Kirschlorbeer ersetzen heute oft die ehemals strukturreichen (Vor)Gärten. Dieser aktuelle Trend führt im Kleinen wie im Großen zu einem Verlust von Arten und Biodiversität. Um diesem Trend zu begegnen und Natur zu fördern sollten orts- und landschaftstypische Gestaltungselemente künftig die Vermittlung zwischen Tradition und Moderne übernehmen. Trinkwasser, Verdunstungskühle, Frischluft – all diese scheinbar selbstverständlichen „Ökoksystemleistungen“ bedürfen stadtweit großflächig unversiegelter und unbelasteter Böden. Da wesentliche Prozesse der Stadtentwicklung jedoch mit einer Zunahme der Versiegelung einhergehen, muss die Entwicklung von Ausgleichsmaßnahmen bei jedem Vorhaben von Anfang an mitgeplant werden. Die planerischen Herausforderungen müssen vor Ort – in unmittelbarer Nähe, am besten direkt im Plangebiet – bewältigt werden. Die Höhe des extern zu erbringenden Ausgleichs kann künftig als Gradmesser für die Nachhaltigkeit der Planung betrachtet werden. Die umfassende Entwicklung dieser grünen Infrastruktur muss im Zusammenhang mit der Stadtentwicklung zum Bestandteil langfristiger Planungsleitlinien werden. Im 21. Jahrhundert ist Nachhaltigkeit und Ressourceneffizienz ein zentrales Leitbild städtischer Entwicklung. Das LaPro beinhaltet Schlüsselinformationen zur Situation der Umwelt und formuliert Ziele und Maßnahmen zur Sicherung, Pflege und Entwicklung von Natur und Landschaft. Anliegen ist es, die natürlichen Lebensbedingungen zu erhalten und die Lebensqualität der Berliner Bevölkerung zu verbessern. Die Umsetzung dieser Ziele ist ein gesamtgesellschaftliches Anliegen und bedarf der Akzeptanz auf allen städtischen Handlungsfeldern.

Fracking zur Schiefergasförderung in Deutschland - eine energie- und umweltfachliche Einschätzung

Mit Blick auf die zwischenzeitlich hohen Gaspreise und die Debatten zur Diversifizierung der Energieabhängigkeiten, Resilienz bei der Versorgungssicherheit und mehr Unabhängigkeit scheinen die nationalen Schiefergasreserven verlockend. Das Umweltbundesamt begleitet die Debatte zu Fracking seit Jahren und ist per Gesetz in der Expertenkommission Fracking vertreten. Unserer aktuellen Einschätzung nach ist die Schiefergasförderung in Deutschland weder notwendig, noch kann sie kurzfristig zur Vermeidung von Gasmangellagen und signifikanten Preissignalen beitragen. Darüber hinaus hat sie als fossile Technik keine mittel- und langfristige Perspektive in einer treibhausgasneutralen Energieversorgung. Quelle: www.umweltbundesamt.de

Die Anpassung der Wälder an den Klimawandel - eine waldwirtschaftliche Perspektive

Ziel der Anpassung der Wälder an den Klimawandel sollte die Bereitstellung der vielfältigen Ökosystemleistungen der Wälder für jetzige und künftige Generationen sein. Dazu müssen nicht nur Wälder selbst, sondern auch Betriebe, Institutionen und unsere Nutzung der Ökosystemleistungen transformiert werden. In vielen Fällen geht dies aufgrund der hohen Geschwindigkeit des Klimawandels nur durch eine aktive Steuerung. Waldbauliche Optionen umfassen insbesondere eine Erhöhung der Vitalität von Einzelbäumen mittels ausreichender Durchforstung, eine Vermeidung von Risiken durch Verkürzung von Produktionszeiten einerseits und Erhaltung alter Waldstrukturen auf dafür tauglichen Refugialstandorten andererseits sowie eine Streuung von Risiken durch Diversifizierung auf Landschafts-, Bestands- und genetischer Ebene. Die erforderlichen Anpassungen durch die Waldbesitzenden stellen die Grundlage für die zukünftige Bereitstellung von Ökosystemleistungen dar und sollten daher eine entsprechende Honorierung durch die Gesellschaft erfahren.

UBA aktuell - Nr.: Sonderausgabe: Digitale Podiumsdiskussion mit Vizekanzler Habeck

Einladung zur digitalen Podiumsdiskussion: Wie gelingt die Transformation unserer Wirtschaft hin zur Klimaneutralität? Logos Quelle: Stiftung KlimaWirtschaft und Umweltbundesamt Die Stiftung KlimaWirtschaft und das Umweltbundesamt laden ein zur digitalen Podiumsdiskussion: Wie gelingt die Transformation unserer Wirtschaft hin zur Klimaneutralität? Aufgaben für die neue Ampel-Regierung in Zeiten des Kriegs gegen die Ukraine Es diskutieren: Dr. Robert Habeck (MdB), Vizekanzler und Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz, Jan-Hendrik Goldbeck, geschäftsführender Gesellschafter der Goldbeck GmbH, Ola Källenius, Vorstandsvorsitzender der Mercedes Benz Group AG, Martina Merz, Vorstandsvorsitzende der thyssenkrupp AG und Prof. Dirk Messner, Präsident des Umweltbundesamtes. Die Veranstaltung wird moderiert von Sabine Nallinger, Vorständin der Stiftung KlimaWirtschaft. Die digitale Veranstaltung findet statt am Dienstag, den 05.04.2022, 17:00-18:30 Uhr. Mit dem Krieg der russischen Regierung gegen die Ukraine erhält die Debatte über die Transformation unserer Wirtschaft und Energieversorgung eine neue Dynamik. Die Energieunabhängigkeit, Diversifizierung von Importländern und Versorgungssicherheit müssen entsprechend der veränderten geopolitischen Situation mit angepassten Konzepten unterlegt werden. Der beschleunigte Ausstieg aus fossilen Energien und Ausbau Erneuerbarer Energien waren klimapolitisch immer richtig, jetzt sind sie auch sicherheitspolitisch von zentraler Bedeutung. Neben dem massiven Ausbau der Erneuerbaren Energien ist ein wesentlicher Baustein zum Erreichen der Klimaneutralität bis 2045 die Transformation der deutschen Wirtschaft. Dafür müssen klimafreundliche Produktionsprozesse, Technologien und Geschäftsmodelle in großem Maßstab schnell wettbewerbsfähig werden. Welche Auswirkungen aber hat Putins Krieg auf die Transformation der Wirtschaft hin zur Klimaneutralität? Was sind die zentralen transformativen Hebel, mit denen die neue Ampel-Regierung rasch den Wandel gestalten kann? Wir freuen uns, diese und weitere Fragen mit Ihnen zu diskutieren.

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