HBM-Kommission am Umweltbundesamt veröffentlicht Stellungnahme Die Kommission Human-Biomonitoring (HBM-Kommission) am Umweltbundesamt (UBA) hat bei ihrer Sitzung am 22. März einen gesundheitsbezogenen Beurteilungswert (HBM-Wert) für Mono-n-hexylphthalat (MnHexP) im Urin abgeleitet. Bis zu einem Wert von 60 Mikrogramm pro Liter (µg/L) Urin ist nach aktuellem wissenschaftlichen Kenntnisstand nicht mit einer gesundheitlichen Beeinträchtigung des Menschen durch diesen Stoff zu rechnen. Mono-n-hexylphthalat wurde mittels einer im Auftrag des UBA neu entwickelten Nachweis-Methode im Rahmen der derzeit laufenden Deutschen Umweltstudie zur Gesundheit (GerES VI) in Urinproben von Erwachsenen nachgewiesen. Von den bisher ausgewerteten 750 Proben liegen alle unterhalb des neuen Beurteilungswerts. Dazu sagt Claudia Röhl, Leiterin des Fachbereichs „Gesundheitlicher Umweltschutz, Schutz der Ökosysteme“ im UBA : „Der von der HBM-Kommission festgelegte HBM-Wert ist ausgesprochen hilfreich für unsere Arbeit. Während wir bislang mit einem vorläufigen Beurteilungswert arbeiten mussten, können wir und unsere Partnerinnen und Partner jetzt daran gehen, die aktuellen Befunde in Urinproben im Detail auszuwerten und eine fundierte gesundheitliche Einschätzung vorzunehmen.“ Mono-n-hexylphthalat kann im Körper als Abbauprodukt (als sogenannter Metabolit) unter anderem aus Di-n-hexylphthalat entstehen. Di-n-hexylphthalat ist als fortpflanzungsschädigend eingestuft und sollte deswegen möglichst nicht in den menschlichen Körper gelangen. Weiterhin wird auch die Möglichkeit anderer bislang unbekannter Vorläufersubstanzen in Betracht gezogen, die vom Körper zu Mono-n-hexylphthalat abgebaut werden könnten. Im Januar hat das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) über Funde von Mono-n-hexylphthalat in Urinproben von Kindern berichtet. Die Substanz wurde ebenfalls vom UBA im Rahmen der sechsten Deutschen Umweltstudie zur Gesundheit (GerES VI) nachgewiesen. Von den bisher ausgewerteten 750 Urinproben von Erwachsenen wurde Mono-n-hexylphthalat in mehr als einem Drittel (35 Prozent der Proben) nachgewiesen. Alle Proben liegen unterhalb des neuen Beurteilungswerts. Im nächsten Schritt wird das UBA nun die vorliegenden Messergebnisse hinsichtlich ihrer gesundheitlichen Bedeutung einordnen und hierbei auch berücksichtigen, inwieweit die untersuchten Personen mit weiteren Weichmachern belastet sind. Darüber hinaus wird sich das UBA zusammen mit anderen Behörden auch weiterhin mit der Aufklärung der Ursachen für die gefundenen Belastungen befassen. Die HBM-Kommission ist ein interdisziplinär zusammengesetztes Gremium unabhängiger Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus Forschungseinrichtungen und Behörden sowie Gästen aus dem UBA, dem Bundesinstitut für Risikobewertung ( BfR ), dem Robert Koch-Institut ( RKI ), der Länderarbeitsgruppe Umweltbezogener Gesundheitsschutz (LAUG) sowie dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz ( BMUV ) und dem Bundesgesundheitsministerium ( BMG ). Die HBM-Kommission berät das UBA in allen das Human-Biomonitoring betreffenden Fragen und leitet u. a. toxikologisch begründete Beurteilungswerte zur Bewertung von HBM-Messergebnissen ab. Die Mitglieder werden für jeweils drei Jahre vom UBA berufen, aktuell für die Periode 2024–2026. Die Geschäftsführung ist dem Fachgebiet „Toxikologie, gesundheitsbezogene Umweltbeobachtung“ im UBA zugeordnet. Die berufenen Mitglieder sind in ihrer Funktion als Kommissionsmitglieder unabhängig und unterliegen keinerlei Weisungen durch das UBA.
Das Projekt "Humanbiomonitoring-Analytik GerES VI: Uvinul A Plus (DHHB) und DnHexP Metaboliten im Urin" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von ABF Analytisch-Biologisches Forschungslabor GmbH durchgeführt. Zielstellung: Ziel des Vorhabens ist es, die in GerES VI gewonnenen HBM-Proben der Erwachsenen auf Schadstoffe zu analysieren, die besondere Gesundheitsrelevanz aufweisen und denen die erwachsene Bevölkerung im nennenswerten Maße ausgesetzt ist. Darüber hinaus sollen im Vorhaben Substanzen, für die im Rahmen der BMU/VCI-Kooperation zur Förderung des Human-Biomonitorings analytische Methoden entwickelt wurden, in den HBM-Proben von GerES VI analysiert werden. Output: Zusammen mit den Ergebnissen der Befragung der teilnehmenden Personen liefern die Analysen der Urinproben belastbare, repräsentative Informationen zur Belastung der in Deutschland lebenden Bevölkerung mit gesundheitsrelevanten Substanzen. Hinweis Fast-Track-Verfahren: Die Messung von Uvinul A Plus mit einer im Rahmen der BMUV/VCI-Kooperation neu entwickelten Analysemethode war im Refoplan 2025 eingeplant. Aufgrund der aktuellen Funde von DnHexP-Metaboliten in den bereits gemessenen GerES VI Proben und einem möglichen Zusammenhang zwischen einer Belastung mit Uvinul und DnHexP besteht ein hohes politisches Interesse an aktuellen Daten zur Uvinul Belastung der Bevölkerung, insbesondere zur Messung der bereits auf DnHexP-Metaboliten untersuchten GerES VI Proben. Die Daten sollen schnellstmöglich vorliegen.
Fund eines Weichmachers in Urinproben – Fragen & Antworten Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) berichtete am 31.01.24 zum Fund von Mono-n-hexylphthalat in Urinproben von Kindern. Die Substanz wurde ebenfalls in Urinproben von Erwachsenen im Rahmen der sechsten Deutschen Umweltstudie zur Gesundheit (GerES VI) nachgewiesen. Das Umweltbundesamt (UBA) hat die häufigsten Fragen und Antworten dazu zusammengestellt. FAQ vom 06.02.2024, zuletzt aktualisiert am 28.06.2024 1. Was sind Phthalate? Stoffe aus der Gruppe der Phthalate werden als Weichmacher verwendet, um spröden Kunststoff, insbesondere PVC, die gewünschte Elastizität zu verleihen. Weitere Informationen zu Phthalaten haben das Umweltbundesamt das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) zusammengestellt. 2. Was ist Mono-n-hexylphthalat? Mono-n-hexylphthalat kann als ein Abbauprodukt im Körper (als sogenannter Metabolit) aus verschiedenen Stoffen, z. B. aus Di-n-hexylphthalat, entstehen. Di-n-hexylphthalat wurde 2013 als besonders besorgniserregender Stoff im Rahmen der REACH-Verordnung (REACH-VO) identifiziert , da es die Fortpflanzungsfähigkeit des Menschen gefährden kann. 2020 erfolgte dann die Aufnahme in den Anhang XIV der REACH-VO . Damit darf der Stoff in der EU seit 2023 ohne Zulassung grundsätzlich nicht mehr verwendet werden. Zulassungsanträge wurden für Di-n-hexylphthalat bislang nicht gestellt. Da es für den Stoff keine Registrierung gemäß REACH-VO gibt, ist davon auszugehen, dass der Stoff wirtschaftlich in der EU keine große Rolle spielt bzw. in der Vergangenheit gespielt hat. Möglich sind Gehalte von Di-n-hexylphthalat als Verunreinigung in anderen Stoffen, z. B. durch eine Entstehung im Herstellungsprozess, Altlasten sowie Di-n-hexylphthalat-haltige Importerzeugnisse. Die SCIP-Datenbank bei der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) listet eine größere Anzahl von Erzeugnissen, für die Di-n-hexylphthalat als Bestandteil angegeben wird. 3. Wie wurde die Substanz entdeckt? Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) veranlasste im Herbst 2023 eine Untersuchung der Urinproben von Kindern, die es im Rahmen seiner regelmäßigen Human-Biomonitoring-(HBM)-Untersuchungen sammelt ( Info ). Ergebnisse des LANUV zur Belastung von Kindern mit Mono-n-hexylphthalat wurden in einer Pressemitteilung veröffentlicht. Umweltbundesamt und LANUV stehen zu diesen Ergebnissen in Austausch. Das Umweltbundesamt selbst führt seit Mai 2023 die sechste Deutsche Umweltstudie zur Gesundheit ( GerES VI ) durch. Deutschlandweit werden vorausgewählte Erwachsene zwischen 18 und 79 Jahren um ihre Teilnahme gebeten, um unter anderem auf ihre körperliche Belastung mit Umweltschadstoffen hin untersucht zu werden. Unter den im Rahmen dieses Human-Biomonitoring-(HBM)-Programms aktuell untersuchten Stoffen befindet sich auch das Mono-n-hexylphthalat. 4. Wie groß ist das Ausmaß der Belastung? Erste vorläufige Ergebnisse aus GerES VI zeigen, dass in ca. einem Viertel von bislang rund 1.000 untersuchten Urinproben Mono-n-hexylphthalat nachweisbar ist. Die Probenahme und Befragung der Teilnehmenden läuft noch bis in den Spätsommer 2024. Endergebnisse der Studie werden im nächsten Jahr erwartet. Der reine Nachweis von (Einzel-)Substanzen im Körper deutet nicht zwangsläufig auf ein gesundheitliches Risiko hin. Die Kommission Human-Biomonitoring (HBM-Kommission) hat einen toxikologischen Beurteilungswert (HBM-Wert) von 60 Mikrogramm pro Liter (µg/L) Urin abgeleitet. Von den bisher ausgewerteten Proben aus GerES VI liegen alle unterhalb dieses Beurteilungswerts. Gleichzeitig sollte eine Mehrfachbelastung durch ähnlich wirkende Substanzen bei der Bewertung der HBM-Messergebnisse berücksichtigt werden. Die bisher ausgewerteten Proben aus GerES VI zeigen deutliche saisonale Schwankungen: In den Wintermonaten wurde Mono-n-hexylphthalat nur in einem geringen Teil der Proben (<10 Prozent) gefunden. Der bislang höchste Anteil an mit Mono-n-hexylphthalat belasteten Proben wurde dagegen im September (ca. 50 Prozent) beobachtet. 5. Worauf sind die Belastungen mit Mono-n-hexylphthalat im menschlichen Körper zurückzuführen? Vorläufige Auswertungen von GerES VI deuteten bereits frühzeitig auf einen möglichen Zusammenhang zwischen der Belastung mit Mono-n-hexylphthalat und der Nutzung von kosmetischen Mitteln, insbesondere Sonnenschutzmitteln, hin. Im Folgenden geriet ein bestimmter UV-Filter (DHHB, Diethylamino Hydroxybenzoyl Hexyl Benzoate) in den Fokus, da bei dessen Herstellung Di-n-hexylphthalat als Verunreinigung entstehen kann. So wurde beispielsweise bei Untersuchungen des Chemischen und Veterinäruntersuchungsamt (CVUA) Karlsruhe Di-n-hexylphthalat in DHHB-haltigen Sonnenschutzmitteln nachgewiesen. Gleichzeitig zeigte sich aber auch, dass nicht alle Produkte, die den UV-Filter DHHB enthielten, mit Di-n-hexylphthalat belastet waren. 6. Was unternimmt das Umweltbundesamt? Das Umweltbundesamt führt seit den 1980er Jahren die Deutsche Umweltstudie zur Gesundheit (GerES) durch. Im Rahmen dieser Studien werden u. a. Urin- und Blutproben der Teilnehmenden auf verschiedene Umweltschadstoffe untersucht und Befragungen durchgeführt. Mithilfe der Daten dieser Studien können Rückschlüsse auf die Belastung der gesamten Bevölkerung in der jeweils untersuchten Altersgruppe (Kinder, Erwachsene) in Deutschland gezogen werden. Zur Beurteilung der gefundenen Belastung mit Mono-n-hexylphthalat hat das UBA die Kommission Human-Biomonitoring um eine Bewertung gebeten. Die Kommission hat einen toxikologischen Beurteilungswert (HBM-Wert) abgeleitet. Aktuell wertet das Umweltbundesamt auch weitere Urinproben der Umweltprobenbank des Bundes aus. Diese sollen zeigen, ob es über die Jahre einen Zeittrend in der Belastung gibt.
Beurteilungswert für Weichmacher in Urin festgelegt HBM-Kommission am Umweltbundesamt veröffentlicht Stellungnahme Die Kommission Human-Biomonitoring (HBM-Kommission) am Umweltbundesamt (UBA) hat bei ihrer Sitzung am 22. März einen gesundheitsbezogenen Beurteilungswert (HBM-Wert) für Mono-n-hexylphthalat (MnHexP) im Urin abgeleitet. Bis zu einem Wert von 60 Mikrogramm pro Liter (µg/L) Urin ist nach aktuellem wissenschaftlichen Kenntnisstand nicht mit einer gesundheitlichen Beeinträchtigung des Menschen durch diesen Stoff zu rechnen. Mono-n-hexylphthalat wurde mittels einer im Auftrag des UBA neu entwickelten Nachweis-Methode im Rahmen der derzeit laufenden Deutschen Umweltstudie zur Gesundheit (GerES VI) in Urinproben von Erwachsenen nachgewiesen. Von den bisher ausgewerteten 750 Proben liegen alle unterhalb des neuen Beurteilungswerts. Dazu sagt Claudia Röhl, Leiterin des Fachbereichs „Gesundheitlicher Umweltschutz, Schutz der Ökosysteme“ im UBA : „Der von der HBM-Kommission festgelegte HBM-Wert ist ausgesprochen hilfreich für unsere Arbeit. Während wir bislang mit einem vorläufigen Beurteilungswert arbeiten mussten, können wir und unsere Partnerinnen und Partner jetzt daran gehen, die aktuellen Befunde in Urinproben im Detail auszuwerten und eine fundierte gesundheitliche Einschätzung vorzunehmen.“ Mono-n-hexylphthalat kann im Körper als Abbauprodukt (als sogenannter Metabolit) unter anderem aus Di-n-hexylphthalat entstehen. Di-n-hexylphthalat ist als fortpflanzungsschädigend eingestuft und sollte deswegen möglichst nicht in den menschlichen Körper gelangen. Weiterhin wird auch die Möglichkeit anderer bislang unbekannter Vorläufersubstanzen in Betracht gezogen, die vom Körper zu Mono-n-hexylphthalat abgebaut werden könnten. Im Januar hat das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) über Funde von Mono-n-hexylphthalat in Urinproben von Kindern berichtet. Die Substanz wurde ebenfalls vom UBA im Rahmen der sechsten Deutschen Umweltstudie zur Gesundheit (GerES VI) nachgewiesen. Von den bisher ausgewerteten 750 Urinproben von Erwachsenen wurde Mono-n-hexylphthalat in mehr als einem Drittel (35 Prozent der Proben) nachgewiesen. Alle Proben liegen unterhalb des neuen Beurteilungswerts. Im nächsten Schritt wird das UBA nun die vorliegenden Messergebnisse hinsichtlich ihrer gesundheitlichen Bedeutung einordnen und hierbei auch berücksichtigen, inwieweit die untersuchten Personen mit weiteren Weichmachern belastet sind. Darüber hinaus wird sich das UBA zusammen mit anderen Behörden auch weiterhin mit der Aufklärung der Ursachen für die gefundenen Belastungen befassen. Die HBM-Kommission ist ein interdisziplinär zusammengesetztes Gremium unabhängiger Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus Forschungseinrichtungen und Behörden sowie Gästen aus dem UBA, dem Bundesinstitut für Risikobewertung ( BfR ), dem Robert Koch-Institut ( RKI ), der Länderarbeitsgruppe Umweltbezogener Gesundheitsschutz (LAUG) sowie dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz ( BMUV ) und dem Bundesgesundheitsministerium ( BMG ). Die HBM-Kommission berät das UBA in allen das Human-Biomonitoring betreffenden Fragen und leitet u. a. toxikologisch begründete Beurteilungswerte zur Bewertung von HBM-Messergebnissen ab. Die Mitglieder werden für jeweils drei Jahre vom UBA berufen, aktuell für die Periode 2024–2026. Die Geschäftsführung ist dem Fachgebiet „Toxikologie, gesundheitsbezogene Umweltbeobachtung“ im UBA zugeordnet. Die berufenen Mitglieder sind in ihrer Funktion als Kommissionsmitglieder unabhängig und unterliegen keinerlei Weisungen durch das UBA.
Chemikalien gehören zu den am stärksten regulierten Bereichen im Umweltschutz. Gleichwohl besteht immer noch Handlungsbedarf: Chronische Gesundheitsschäden durch Chemikalien in Innenraumluft, Gebrauchsgegenständen oder Nahrungsmitteln bleiben ein Thema. Pflanzenschutzmittel treffen nicht nur „Schadorganismen“ sondern auch viele Nützlinge. Biozide belasten die Gewässer. Arzneimittelrückstände in Böden und Wasser sind ein Risiko für die dort lebenden Organismen. Hormonelle Wirkungen von Stoffen beeinflussen die Fortpflanzungsfähigkeit von Pflanzen und Tieren. Und schließlich wirken die Stoffe nicht einzeln, sondern als Gemische auf die Umwelt – häufig addiert sich ihre Wirkung. Einige Schritte sind getan, aber der Weg zur Nachhaltigkeit in der Chemie ist noch weit. Die App „Chemie im Alltag“ bietet einen schnellen Zugang zu verlässlichen Informationen über chemische Substanzen – jetzt gibt es eine neue Auflage! Mit verbesserten Suchoptionen, modernem Design und barrierefreiem Zugang ist die App ideal für alle, die sich für Chemikalien und ihre Verwendungen interessieren. Version 2.0 ist ab sofort im App Store und im Google Play Store verfügbar. weiterlesen Das Insektizid Parathion ist seit Jahren nicht mehr zugelassen. Dennoch kommt es vor allem in längere Zeit ungenutzten Kleingärten immer wieder zu Funden des auch als E 605 bekannten Nervengifts. E 605 ist umweltgefährdend, schon bei Hautkontakt giftig für Menschen und aufgrund seiner toxischen Wirkung ein chemischer Kampfstoff – viele Gründe, um über den Umgang mit Parathion-Funden aufzuklären. weiterlesen Vom 10. bis 11. September 2024 fand der 6. REACH-Kongress mit mehr als 500 Fachexpert*innen von Unternehmen, Wissenschaft, Nicht-Regierungsorganisationen und Behörden im Umweltbundesamt (UBA) in Dessau-Roßlau statt. Im Fokus des Austausches standen Lösungsansätze, um schädliche Emissionen von Chemikalien in die Umwelt zu vermeiden. weiterlesen Anfang 2024 ist das Interreg-Projekt "ECHT" gestartet, bei dem das UBA Projektpartner ist. Das Ziel: Die Förderung der Kreislaufwirtschaft durch die Rückverfolgbarkeit von Chemikalien in Produkten mittels eines digitalen Produktpasses. weiterlesen Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) berichtete am 31.01.24 zum Fund von Mono-n-hexylphthalat in Urinproben von Kindern. Die Substanz wurde ebenfalls in Urinproben von Erwachsenen im Rahmen der sechsten Deutschen Umweltstudie zur Gesundheit (GerES VI) nachgewiesen. Das Umweltbundesamt (UBA) hat die häufigsten Fragen und Antworten dazu zusammengestellt. weiterlesen In einer aktuellen Studie des Umweltbundesamtes (UBA) wurden Abfälle auf die langlebigen Chemikalien der Stoffgruppe PFAS untersucht. PFAS wurden in allen Materialien in niedrigen Konzentrationen (0,04 - 5 mg/kg) nachgewiesen. Die Ergebnisse zeigen unter anderem, dass Regenjacken und andere eventuell mit PFAS-behandelte Textilprodukte nicht über das normale Textilrecycling entsorgt werden sollten. weiterlesen Unter REACH werden besonders besorgniserregende Stoffe (SVHCs) identifiziert und in der sogenannten Kandidatenliste geführt. Werden diese SVHCs in Erzeugnissen verarbeitet (z.B. ein Farbstoff in einem Kunststoffprodukt), gelten für Unternehmen die REACH Auskunftspflichten. weiterlesen Das Projekt AskREACH sensibilisiert europaweit Bevölkerung, Handel und Industrie für sogenannte „besonders besorgniserregende Stoffe“ in Erzeugnissen. Im Projekt wurde die Smartphone-App Scan4Chem entwickelt, mit der sich Verbraucher über solche Stoffe informieren oder Erzeugnis-Lieferanten dazu anfragen können. Die europäische Chemikalienverordnung REACH bildet hierfür den gesetzlichen Rahmen. weiterlesen
Im Zentrum unserer Arbeit steht der Schutz der menschlichen Gesundheit vor unerwünschten Einwirkungen aus der Umwelt. Wir forschen und vergeben Forschungsaufträge, um Erkenntnisse über Herkunft und Ausmaß von gesundheitlich relevanten Umweltbelastungen zu gewinnen. Dabei ist der fachübergreifende Ansatz besonders wichtig. Die verschiedenen Bereiche der Hygiene, der Medizin, der Natur- und Sozialwissenschaften und der Epidemiologie arbeiten hier zusammen: Sie analysieren, wie stark die Schadstoffbelastungen des Körpers sind und kombinieren dieses Wissen mit Daten der Verunreinigung von Wasser, Boden und Luft. Die Ergebnisse fließen bundesweit in die Praxis ein und werden fortlaufend in die Normsetzung und Regulierung auf nationaler und internationaler Ebene eingebracht. Durch den Klimawandel erlebt auch Deutschland immer mehr Hitzetage und tropische Nächte. Besonders in dicht bebauten Innenstädten kann die Hitze zum Gesundheitsproblem werden. Unsere Tipps und Hinweise, wie Sie sich und andere vor extremer Hitze schützen. weiterlesen Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) berichtete am 31.01.24 zum Fund von Mono-n-hexylphthalat in Urinproben von Kindern. Die Substanz wurde ebenfalls in Urinproben von Erwachsenen im Rahmen der sechsten Deutschen Umweltstudie zur Gesundheit (GerES VI) nachgewiesen. Das Umweltbundesamt (UBA) hat die häufigsten Fragen und Antworten dazu zusammengestellt. weiterlesen Bei der Erarbeitung der kürzlich veröffentlichten neuen Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE) wurden erstmals auch Umweltwirkungen einbezogen. Wie sich eine Ernährung nach diesen Empfehlungen im Vergleich zum derzeitigen Verzehr und zur Planetary Health Diet auf wichtige Umweltaspekte auswirken würde, zeigt eine erste Abschätzung im Auftrag des Umweltbundesamtes (UBA). weiterlesen Am Weltumwelttag informierte das Bundesumweltministerium (BMUV) zusammen mit dem Umweltbundesamt (UBA), dem Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) und dem Bundesamt für Naturschutz (BfN) auf der Woche der Umwelt umfassend über die gesundheitlichen Risiken der Klimakrise und wie man sich davor schützen kann. weiterlesen Die Zeitschrift UMID informiert über aktuelle Themen aus Umwelt und Gesundheit. Titelthema der aktuellen Ausgabe: austretende Stoffe aus rostender Weltkriegsmunition. Weitere Themen: neues Prüfverfahren für Formaldehydemissionen aus Holzwerkstoffen, Pflanzenschutzmittel in der Luft, Deutschlands Beitrag zu PARC, Gesundheitsbelastung durch Feinstaub, Nutzen eines Chatbots im radiologischen Notfall. weiterlesen Im Projekt „Abwassermonitoring für die epidemiologische Lagebewertung“ erheben Umweltbundesamt und Robert Koch-Institut die Viruslast von SARS-CoV-2 und anderen Erregern im Abwasser. Das interdisziplinäre Team setzt direkt den One-Health Gedanken um: Forschungsdaten aus dem Bereich Umwelt und öffentliche Gesundheit werden zeitnah aufgearbeitet, zusammengeführt und öffentlich bereitgestellt. weiterlesen Die Abwassersurveillance wird in Deutschland ergänzend zu bestehenden Krankheitsüberwachungssystemen der öffentlichen Gesundheit („Public Health“) genutzt. Das Ziel der Abwassersurveillance ist es, Informationen zum Auftreten sowie zu der Verbreitung von bekannten und neuen Infektionserregern und deren Varianten zu erfassen, um so das regionale Infektionsgeschehen besser einschätzen zu können. weiterlesen Das Hessische Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG) hat die Emission ultrafeiner Partikel und die Wirksamkeit eines elektrostatischen Staubabscheiders (umgangssprachlich „Elektrofilter“) zur Minderung der Feinstaubemissionen eines Kaminofens untersucht. Das Ergebnis: Die Emissionen von Staub und UFP können mit Hilfe eines integrierten Staubabscheiders erheblich reduziert werden. weiterlesen
Auswertungen des LANUV stützen den Verdacht auf Sonnenschutzprodukte Aktuelle Auswertungen des LANUV zeigen einen statistisch signifikanten Zusammenhang zwischen der Nutzung von Sonnenschutzprodukten und erhöhten Mono-n-hexyl-Phthalat (MnHexP)-Werten bei den Kita-Kindern aus dem Messzeitraum 2020/21. Der so genannte Metabolit kann u.a. aus dem Weichmacher Di-n-hexyl-Phthalat (DnHexP) entstehen. Der Weichmacher ist wegen seiner reproduktionstoxischen Wirkung in der EU als besonders besorgniserregend eingestuft. Untersucht wurden Urinproben von Kindergartenkindern, wobei im Untersuchungszeitraum 2020/21 erhöhte Werte des Weichmachermetaboliten festgestellt wurden. Am Tag der Probenahme hatten die Eltern auf Fragebögen unter anderem angegeben, ob bei ihrem Kind an diesem Tag oder an den beiden Tagen davor Sonnenschutzprodukte angewendet wurden. Der Mittelwert der MnHexP-Belastung der Kinder mit Anwendung einer Sonnencreme lag bei 6,87 Mikrogramm pro Liter Urin, bei den Kindern ohne diese Anwendung bei 1,51 Mikrogramm pro Liter Urin. Der Unterschied zwischen beiden Gruppen beträgt somit Faktor 4,6. Dies unterstreicht die ersten Hinweise des Umweltbundesamtes (UBA) auf Sonnenschutzprodukte als eine Ursache für die Belastungen. Allerdings waren auch bei Kindern ohne explizite Nutzung von Sonnenschutzprodukten Werte oberhalb der Bestimmungsgrenze zu finden. Das LANUV interpretiert das als Hinweis darauf, dass neben den Sonnenschutzprodukten weitere Quellen für die MnHexP-Belastung verantwortlich sein können. Auf Sonnenschutzprodukte soll laut UBA nicht verzichtet werden, weil die UV-Strahlung (ultraviolette Strahlung) der Sonne ein bedeutender Risikofaktor für die Entstehung von Hautkrebs ist. Die Daten des LANUV zu den Funden der Substanz MnHexP im Kinderurin wurden beim Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) einer ersten, vorläufigen Bewertung unterzogen. Das BfR sieht für die im Human-Biomonitoring des LANUV gemessenen Belastungen keinen Anlass für eine erhöhte Besorgnis. Die vorläufige Bewertung des BfR beruht auf Modellrechnungen, mit denen die vom LANUV gemessenen Konzentrationen gesundheitlich eingeordnet wurden. Das BfR leitet auf Basis der Erkenntnisse zu den Wirkungen anderer Weichmacher einen vorläufigen Bewertungsmaßstab für den Metaboliten MnHexP im Urin von Kindern zwischen 21 und 44 Mikrogramm pro Liter Urin ab. In 98 Prozent der Proben aus 2020/21 wurde der Wert von 21 Mikrogramm pro Liter Urin nicht überschritten. In einer Probe wurde eine Belastung von 46 Mikrogramm pro Liter Urin gemessen. Im Messzeitraum 2017/18 wurden keine Überschreitungen festgestellt. Auch folgert das BfR aus seiner vorläufigen Bewertung, dass gesundheitliche Beeinträchtigungen durch die Verwendung solcher Sonnenschutzprodukte, die möglicherweise durch eine Verunreinigung DnHexP enthalten, jedoch unwahrscheinlich sind. Aktuell wird die Kommission Human-Biomonitoring (HBM) am Umweltbundesamt die weitere Konkretisierung der bislang vorläufigen BfR-Bewertung voranbringen. In der HBM-Kommission ist das LANUV mit zwei Personen aus dem Fachbereich Umweltmedizin und Toxikologie vertreten. Das LANUV untersucht regelmäßig im Auftrag des NRW-Umweltministeriums die Schadstoffbelastung von Kindern aus Nordrhein-Westfalen. Alle drei Jahre wird seit dem Jahr 2011 der Urin von jeweils 250 Kindern im Alter von zwei bis sechs Jahren auf verschiedene Schadstoffe wie Weichmacher, Pestizide oder Konservierungsmittel analysiert. Solche Untersuchungen werden als Human-Biomonitoring bezeichnet. Mit den LANUV-Daten aus dem Human-Biomonitoring lassen sich zeitliche Veränderungen in der Schadstoffbelastung der Kinder aufzeigen. Derzeit ist das LANUV im Rahmen des 5. Querschnitts 2023/24 erneut in Kindertagesstätten in Nordrhein-Westfalen unterwegs, um neue Kinderurin-Proben zu gewinnen. Erste Ergebnisse zur Belastung mit Weichmachern, wie auch dem hier bewerteten DnHexP, werden Ende 2024 vorliegen. Hintergrund Bei einer verdachtsbezogenen Untersuchung im Herbst 2023 war die Substanz Mono-n-hexyl-Phthalat (MnHexP) erstmals in Urinproben von Kindern aus dem Zeitraum 2020/21 gefunden worden. Auch in Rückstellproben aus den Jahren 2017/18 wurde die Substanz gefunden, allerdings in geringeren Konzentrationen. Die Substanz MnHexP kann u.a. als ein Abbauprodukt des Phthalates Di-n-hexyl-Phthalat (DnHexP) im Körper entstehen. Diese Abbauprodukte werden als Metaboliten bezeichnet. Phthalate werden als Weichmacher Kunststoff-Produkten zugesetzt und können aus diesen freigesetzt werden und so zu einer Belastung führen. Seit dem Jahr 2013 steht der Weichmacher DnHexP in der Europäischen Union auf der Liste der besonders besorgniserregenden Stoffe. Als Weichmacher ist dieses Phthalat in kosmetischen Mitteln, Lebensmittelkontaktmaterialien und in Spielzeug deshalb nicht mehr zugelassen. Informationen zur Studie des LANUV: www.lanuv.nrw.de/umwelt/umweltmedizin/umwelt-und-epidemiologie/bestimmung-von-schadstoffen-und-schadstoffmetaboliten Download: Pressemitteilung <<<