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Smarte, nachhaltige und integrierte Stadtentwicklung durch urbane Datenanalyse, Teilvorhaben: Stadtmarketing- und Wirtschaftsförderungsgesellschaft Dormagen mbH

Smarte, nachhaltige und integrierte Stadtentwicklung durch urbane Datenanalyse

Antrag der RWE Power AG auf Zulassung des Rahmenbetriebsplans für den Bau und Betrieb der Rheinwassertransportleitung zu den Tagebauen Garzweiler und Hambach einschließlich Rheinwasserentnahme

Zum Abschluss der Rekultivierung für die Befüllung der Tagebauseen Hambach und Garzweiler, für die Versorgung der Feuchtgebiete im Nordraum des Tagebaus Garzweiler und für die Schaffung dauerhaft stabiler Grundwasserverhältnisse ist der Bau der Rheinwassertransportleitung einschließlich dazugehöriger baulicher Anlagen bis 2030 erforderlich. Dafür sollen aus dem Rhein bei Dormagen in Abhängigkeit vom Rheinwasserstand nach einem gestaffelten Entnahmekonzept bis zu 18 m³/s Wasser entnommen und über ein ca. 45 km langes Rohrleitungssystem zu den Tagebauen Hambach und Garzweiler gefördert werden. Der Zeitraum für die Befüllung der Tagebauseen Hambach und Garzweiler bis zur Erreichung der jeweiligen Zielwasserstände beträgt rund 40 Jahre. Anschließend soll die Rheinwassertransportleitung noch voraussichtlich rund weitere 30 Jahre betrieben werden, um Versickerungsverluste auszugleichen, bis die Seen vollständig vom natürlichen Grundwasserzustrom gespeist werden können. Zuständig für das Verfahren ist die Bezirksregierung Arnsberg als Bergbehörde in Nordrhein-Westfalen.

Prozesskette für Aluminiumrecycling

Die Hydro Aluminium Recycling Deutschland GmbH betreibt in Dormagen (Nordrhein-Westfalen) einen Shredder zur Aufbereitung von Aluminiumschrott. Aluminium-Altschrotte werden derzeit nicht zu qualitativ hochwertigen Knetlegierungen sondern überwiegend zu unspezifischen Gusslegierungen verschmolzen. Damit findet ein systematisches Downcycling statt. Zur Erzeugung hochwertiger Aluminiumknetlegierungen müssen den Schrotten derzeit mindestens 50 Prozent ressourcenintensives Primäraluminium in der Schmelze hinzugegeben werden. Bisher konnten nach dem Schredderprozess zwar verschiedene Metalle (z. B. Aluminium, Kupfer, Stahl) voneinander getrennt werden, es war jedoch nicht möglich, einzelne Aluminiumlegierungen sortenrein zu separieren. Die Hydro Aluminium Recycling Deutschland GmbH hat eine innovative Röntgentransmissions-Sortieranlage für ihre Aluminium-Schredderanlage installiert. Mit Hilfe der neuartigen, vom Unternehmen selbst entwickelten Prozesskette und Software können erstmals sortenreine Aluminiumlegierungen nach Europäischer Norm (EN) aus dem Schreddergut erzeugt werden. Diese können dann ohne Zugabe von Primäraluminium zu hochwertigen Neuprodukten weiterverarbeitet werden. Die neue Sortiertechnik ermöglicht es, bestimmte Aluminiumknetlegierungen voll-ständig aus Sekundärmaterialien herzustellen. Dabei wird nur ca. 1 Prozent der Energie des konventionellen Verfahrens benötigt. Durch die Substitution von ca. 50 Prozent Primäraluminium durch legierungssortenreine Schrotte ergibt sich, bezogen auf eine jährliche Produktionsmenge von 36.000 Tonnen Knetlegierungen, eine indirekte CO 2 -Einsparung von 232.933 Tonnen. Branche: Wasser, Abwasser- und Abfallentsorgung, Beseitigung von Umweltverschmutzungen Umweltbereich: Ressourcen Fördernehmer: WMR Recycling GmbH / Hydro Aluminium Recycling Deutschland GmbH Bundesland: Nordrhein-Westfalen Laufzeit: 2013 - 2014 Status: Abgeschlossen

Hydrologie NRW: Geprüfte Zeitreihen der Wasserstände

Die Messung des Wasserstandes an oberirdischen Gewässern erfolgt durch Pegel. Das LANUK betreibt knapp 300 Pegel, deren Messungen Grundlage für Planung und Steuerung wasserwirtschaftlicher Systeme sind. Der Pegelnullpunkt aller Pegel des LANUK wird durch Vermessungsfestpunkte auf das anerkannte Höhenreferenzsystem eingemessen. Technisch sind alle Pegel redundant mit Messwertgebern und Loggern ausgestattet. Daten werden alle 5-15 Minuten erfasst. Die dadurch erhobenen Zeitreihen werden auf Plausibilität geprüft. Lücken werden gefüllt sowie Tagesmaxima eingepflegt, wenn Sie außerhalb des genannten Messtaktes auftreten. Nach eingehender Prüfung werden die Daten freigeben und zur freien Verfügung bereitgestellt. Durch den aufwendigen Prüfungsvorgang werden diese Daten mit einer zeitlichen Verzögerung von wenigen Wochen bis Monaten veröffentlicht.

Hydrologie NRW: Geprüfte Zeitreihen der Abflüsse

Abfluss: Abflussmengen werden für alle Pegel des LANUK ermittelt. Dazu wird auf Basis von regelmäßig durchgeführten Abflussmessungen eine Wasserstands-Abflussbeziehung erstellt. Auf diese Weise können kontinuierliche Abflusszeitreihen bereitgestellt werden. Generell wird dabei zwischen Staupegeln und ETA-Pegeln unterschieden. Staupegel besitzen ein stabiles Profil wodurch sich eine sehr konsistente Beziehung zwischen Wasserstand und Abfluss herleiten lässt. ETA-Pegel sind vor allem durch Veränderungen der Uferbeschaffenheit geprägt. Beispielsweise durch starken Bewuchs an und im Gerinne. In diesem Zusammenhang durchlaufen die Zeitreihen ein aufwendiges Korrekturverfahren. Daher werden die Daten erst mit einer Verzögerung von einigen Monaten bereitgestellt. An ausgewählten Pegeln werden Fließgeschwindigkeiten gemessen um daraus Abflussmengen zu ermitteln. An diesen Pegeln kann es zu einer deutlich früheren Freigabe kommen.

Öffentliche Bekanntgabe gemäß § 5 Abs. 2 UVPG - Saltigo GmbH, Kaiser-Wilhelm-Allee 40, 51373 Leverkusen

Die Firma Saltigo GmbH, Kaiser-Wilhelm-Allee 40, 51373 Leverkusen, beantragt gemäß § 16 Bundes-Immissionsschutzgesetz die Genehmigung zur wesentlichen Änderung der Anlage zur Herstellung von organischen Zwischen- und Fertigprodukten (CAE-Anlage, Anlage Nr. 503) an ihrem Standort im CHEMPARK Dormagen, Gemarkung Dormagen, Flur 51, Flurstück 40 durch die Neugliederung der Anlage, die Neufestlegung der Rahmenbedingungen zur Herstellung von Zwischen- und Fertigprodukten sowie die Erhöhung der Produktionskapazität von 19.000 t/a auf 24.000 t/a an Reinstoffen.

§ 10.01 Beschränkung der Schifffahrt bei Hochwasser oberhalb der Spyck'schen Fähre

§ 10.01 Beschränkung der Schifffahrt bei Hochwasser oberhalb der Spyck'schen Fähre Zwischen der Mittleren Rheinbrücke in Basel ( km 166,53) und den Schleusen Kembs (km 179,10) sowie zwischen den Schleusen Iffezheim (km 334,00) und der Spyck'schen Fähre (km 857,40) ist die Schifffahrt bei Hochwasserständen zwischen den Marken I und II nachstehenden Beschränkungen unterworfen: alle Fahrzeuge - mit Ausnahme der Kleinfahrzeuge ohne Maschinenantrieb - müssen sich in der Talfahrt möglichst in der Mitte, in der Bergfahrt im mittleren Drittel des Stromes halten; als Breite des Stromes gilt der Abstand zwischen den Uferlinien; beim Fahren einschließlich des Überholens sind höchstens bis zu zwei Schiffs- oder Verbandsbreiten zulässig. erfordern es die örtlichen Verhältnisse, abweichend von Buchstabe a näher an ein Ufer heranzufahren, müssen alle dort genannten Fahrzeuge dennoch möglichst weit vom Ufer entfernt bleiben und ihre Geschwindigkeit entsprechend vermindern; § 9.04 bleibt unberührt. Zwischen Lorch (km 540,20) und St. Goar (km 556,00) hat die Bergfahrt das mittlere Drittel des Stromes aber so weit zum linken Ufer einzuhalten, dass die Begegnung mit der Talfahrt ohne Gefahr Backbord an Backbord stattfinden kann; unbeschadet des § 6.20 darf die Höchstgeschwindigkeit der Fahrzeuge gegenüber dem Ufer 20 km in der Stunde nicht überschreiten, ausgenommen die Talfahrt in der Gebirgsstrecke zwischen Bingen (km 528,50) und St. Goar (km 556,00), in der die Höchstgeschwindigkeit der Fahrzeuge gegenüber dem Ufer 24 km in der Stunde nicht überschreiten darf; nach Überschreiten der Hochwassermarke I dürfen innerhalb des entsprechenden Streckenabschnittes nur solche Fahrzeuge ihre Fahrt fortsetzen, die mit einer Sprechfunkanlage ausgerüstet sind. Sie müssen den Verkehrskreis Nautische Information auf Empfang geschaltet haben. Dies gilt nicht für Kleinfahrzeuge, die mit Muskelkraft fortbewegt werden. nach Überschreiten der Hochwassermarke I ist schnellen Schiffen die Fahrt verboten. Erreicht oder überschreitet der Wasserstand die Hochwassermarke II an dem Richtpegel für den unter Nummer 3 aufgeführten Streckenabschnitt, ist die Schifffahrt mit Ausnahme des Übersetzverkehrs innerhalb des Streckenabschnitts verboten. ie in Nummer 1 und 2 genannten Hochwassermarken werden durch folgende Wasserstände bestimmt und die Richtpegel für die Berg- oder Talfahrt gelten für die nachstehend aufgeführten Streckenabschnitte: Streckenabschnitt Richtpegel für Berg- und Talfahrt Wasserstand Marke I Richtpegel für Berg- und Talfahrt Wasserstand Marke II Basel (km 166,53) bis Kembs (km 179,10) Basel-Rheinhalle 7,00 Basel-Rheinhalle 8,20 Schleusen Iffezheim (km 334,00) bis Germersheim (km 384,00) Maxau 6,20 Maxau 7,50 Germersheim (km 384,00) bis Mannheim-Rheinau (km 410,50) Speyer 6,20 Speyer 7,30 Mannheim-Rheinau (km 410,50) bis Mannheim-Sandhofen (km 431,50) Mannheim 6,50 Mannheim 7,60 Mannheim-Sandhofen (km 431,50) bis Gernsheim (km 462,00) Worms 4,40 Worms 6,50 Gernsheim (km 462,00) bis Eltville (km 511,00) Mainz 4,75 Mainz 6,30 Eltville (km 511,00) bis Lorch (km 540,00) Bingen 3,50 Bingen 4,90 Lorch (km 540,00) bis Bad Salzig (km 566,00) Kaub 4,60 Kaub 6,40 Bad Salzig (km 566,00) bis Engers (km 601,00) Koblenz 4,70 Koblenz 6,50 Engers (km 601,00) bis Bad Breisig (km 624,00) Andernach 5,50 Andernach 7,60 Bad Breisig (km 624,00) bis Mondorf (km 660,00) Oberwinter 4,90 Oberwinter 6,80 Mondorf (km 660,00) bis Dormagen (km 710,00) Köln 6,20 Köln 8,30 Dormagen (km 710,00) bis Krefeld (km 763,00) Düsseldorf 7,10 Düsseldorf 8,80 Krefeld (km 763,00) bis Orsoy (km 794,00) Duisburg-Ruhrort 9,30 Duisburg-Ruhrort 11,30 Orsoy (km 794,00) bis Rees (km 837,00) Wesel 8,70 Wesel 10,60 Rees (km 837,00) bis Spyk'sche Fähre (km 857,40) Emmerich 7,00 Emmerich 8,70 Zwischen den Schleusen Kembs und den Schleusen Iffezheim (km 334,00) wird die Schifffahrt bei Hochwasser wie folgt geregelt: zwischen dem oberen Vorhafen der Schleusen Kembs und dem oberen Vorhafen der Schleusen Vogelgrün ist die Schifffahrt keinen Beschränkungen wegen Hochwassers unterworfen. Die zuständige Behörde kann jedoch, um Ansammlungen von Fahrzeugen in den Vorhäfen der Schleusen Kembs und Vogelgrün zu vermeiden, die Fahrzeuge auf die Vorhäfen der verschiedenen Schleusen verteilen; zwischen den Schleusen Vogelgrün und den Schleusen Iffezheim wird der Betrieb der Schleusen einer gegebenen Haltung eingestellt, wenn die auf einer Mauer bei dem Unterhaupt dieser Schleusen sichtbar angebrachte Hochwassermarke II erreicht oder überschritten ist; ist Kleinfahrzeugen die Fahrt in einer Haltung verboten, wenn die an dem Unterhaupt der jeweils oberhalb liegenden Schleuse sichtbar angebrachte Hochwassermarke II erreicht oder überschritten ist. Jedoch kann die zuständige Behörde einzelnen Fahrzeugen und Verbänden für den Streckenabschnitt von unterhalb der Schleuse Vogelgrün bis unterhalb der Schleuse Straßburg bis zu einem Wasserstand von 0,40 m über der angebrachten Hochwassermarke II die Fahrt und die Schleusungen freigeben, wenn der Wasserstand bereits seit mehr als drei aufeinander folgenden Tagen überwiegend über der Hochwassermarke II lag und die Vorhersagen dahin gehen, dass der Wasserstand auch an den folgenden zwei Tagen noch über dieser Hochwassermarke liegen wird. auf der Stromstrecke zwischen dem südlichen Vorhafen (km 291,30) und dem nördlichen Vorhafen (km 295,50) des Straßburger Hafens wird die Schifffahrt bei Erreichen des höchsten Schifffahrtswasserstandes ( HSW ) wie folgt gesperrt: in der Talfahrt durch ein bei km 291,30 aufgestelltes rotes Licht (Zeichen A.1, Anlage 7); in der Bergfahrt durch ein bei km 294,50 aufgestelltes rotes Licht (Zeichen A.1, Anlage 7). Tafelzeichen A.1 Stand: 01. Dezember 2025

Öffentliche Bekanntmachung Genehmigungsverfahren gemäß Bundes-Immissionsschutzgesetz der LOHC Industrial Solutions NRW GmbH

Auf der Grundlage des § 10 Abs. 3 und 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) vom 17.05.2013 (BGBl. I S. 1274) in der zurzeit gültigen Fassung i. V. mit den §§ 8, 9 und 10 der Neun-ten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (9. BImSchV) vom 29.05.1992 (BGBl. I S. 1001) in der zurzeit gültigen Fassung sowie des § 5 i. V. mit dem § 7 des Ge-setzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) vom 18.03.2021 (BGBl. I S. 540) in der zur-zeit gültigen Fassung wird Folgendes bekannt gegeben: Die Firma LOHC Industrial Solutions NRW GmbH hat bei der Bezirksregierung Köln gemäß § 4 BImSchG mit Antrag vom 24.05.2023 die Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb einer Anlage zur Herstellung von hydriertem Benzyltoluol (LOHC-Hydrieranlage) auf dem Werksgelände des CHEMPARK Dormagen in Köln, Gemarkung Worringen, Flur 33, Flur-stücke 43, 44, 105 und 107 beantragt. Ziel des Vorhabens ist es, Wasserstoff nicht als Gas in einem Druckgasbehälter, sondern in Form einer flüssigen organischen Verbindung unter Normaldruck zu transportieren. Am Bestimmungsort kann bei Bedarf Wasserstoff freigesetzt und ortsnah verbraucht werden. Das Benzyltoluol kann anschließend zur Hydrieranlage im CHEMPARK Dormagen zu-rückgeführt werden. Gleichzeitig wird die Zulassung des vorzeitigen Beginns nach § 8a BImSchG für die Durchführung baulicher und apparativer Maßnahmen sowie die Erprobung der Betriebstüchtigkeit beantragt. Die Anlage soll am 23.07.2025 in Betrieb genommen werden.

Bodenfunktionsbewertungskarte - Rhein-Kreis Neuss

Böden gehören zu unseren wesentlichen Existenzgrundlagen. Sie sind Lebensraum für Menschen, Tiere und Pflanzen und damit auch Grundlage der menschlichen Ernährung. Sie speichern Wasser und Nährstoffe, das sie aufwachsenden Pflanzen zur Verfügung stellen und wandeln abgestorbene organische Substanzen durch Bodenor-ganismen in pflanzenverfügbare Nährstoffe um. Böden spielen damit eine zentrale Rolle in den globalen Stoffkreisläufen und damit auch im klimarelevanten Kohlenstoffkreislauf. Zudem schützen Böden nach Einsickerung von Niederschlagswasser und Passage durch den Bodenkörper durch Ausfilterung und chemisch-physikalische Bindung das sich neu bildende Grundwasser vor Verschmutzung, so dass sauberes Grundwasser entstehen kann, das Oberflächengewässer speist oder als Trinkwasser aufgearbeitet werden kann. Da sich Böden nur sehr langsam (Jahrhunderte bis Jahrtausende) aus dem Gestein entwickeln bzw. neu bilden können, ist der Schutz bestehender Böden vor Abtrag, Versiegelung, Verdichtung etc. eine zentrale Menschheitsaufgabe. Gesetzliche Grundlage zum Schutz der vielfältigen natürlichen Funktionen des Bodens in Deutschland ist das Bundes-Bodenschutzgesetz von 1998 (BBodSchG §2 Abs. 2 Nr. 1 und 2) zusammen mit der erst jüngst novellierten und im August 2023 in Kraft tretenden Bundesbodenschutzverordnung. Die Untere Bodenschutzbehörde des Rhein-Kreises Neuss hat in den vergangenen Jahren mit Förderung des Landes NRW großmaßstäbliche Bodenfunktionskarten für land- und forstwirtschaftlich genutzte Böden erstellen lassen.

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