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Strahlenschutz in der Klinik - Expositionen von Klinikpersonal bei nuklearmedizinischen Therapien, Teilprojekt E

Das Projekt "Strahlenschutz in der Klinik - Expositionen von Klinikpersonal bei nuklearmedizinischen Therapien, Teilprojekt E" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt. Es wird/wurde ausgeführt durch: Sarad GmbH.

Der Strahlenpass

Der Strahlenpass Personen, die aus beruflichen Gründen in Strahlenschutzbereichen fremder Anlagen oder Einrichtungen tätig werden, benötigen einen gültigen Strahlenpass ( § 68 Strahlenschutzverordnung ). Auf der Grundlage des Strahlenschutzgesetzes ( § 170 StrlSchG ) benötigen seit 31.12.2018 alle Personen, für die Eintragungen ins Strahlenschutzregister des BfS erfolgen (beruflich exponierte Personen und Inhaber von Strahlenpässen), ein eindeutiges Personenkennzeichen: die sogenannte Strahlenschutzregisternummer ( SSR -Nummer ). Der Strahlenpass ist ein amtliches Dokument und persönliches Eigentum des Passinhabers. Er wird von der zuständigen Registrierbehörde eines Bundeslandes ausgestellt. Die amtlichen Vorgaben, nach denen die Ausgabe von Strahlenpässen zu erfolgen hat, sind in der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift ( AVV Strahlenpass) vom 01. Juli 2020 geregelt. Personen, die aus beruflichen Gründen in Strahlenschutzbereichen fremder Anlagen oder Einrichtungen tätig werden, benötigen einen gültigen Strahlenpass ( § 68 Strahlenschutzverordnung ). Sie können in der fremden Anlage oder Einrichtung Reinigungs-, Handwerks- oder Montagearbeiten verrichten, aber auch hochspezialisierte Tätigkeiten wie zum Beispiel in Kernkraftwerken während der Revision. Dieser Personenkreis wird oftmals auch als "Fremdarbeiter" bezeichnet. Für den Zutritt in den Strahlenschutzbereich einer fremden Anlage oder Einrichtung ist die Vorlage eines gültigen Strahlenpasses zwingend vorgeschrieben. Auf Grund von Passeinträgen kann dem Inhaber eines Passes der Zutritt zu einer Anlage, z. B. wegen einer vorangegangenen Strahlenbelastung oder wegen gesundheitlicher Einschränkungen, verwehrt werden. Änderungen durch das Strahlenschutzgesetz: Einführung einer eindeutigen persönlichen Kennnummer Auf der Grundlage des Strahlenschutzgesetzes ( § 170 StrlSchG ) benötigen seit 31.12.2018 alle Personen, für die Eintragungen ins Strahlenschutzregister des BfS erfolgen (beruflich exponierte Personen und Inhaber von Strahlenpässen), ein eindeutiges Personenkennzeichen: die sogenannte Strahlenschutzregisternummer ( SSR -Nummer ). Die SSR -Nummer erleichtert und verbessert die Zuordnung und Bilanzierung der individuellen Dosiswerte aus der beruflichen Strahlenexposition im Strahlenschutzregister. Sie ersetzt die vormalige Strahlenpassnummer gemäß AVV 2004. Die SSR -Nummer wird vom BfS vergeben. Sie wird durch eine nicht rückführbare Verschlüsselung aus der Sozialversicherungsnummer ( § 147 SGB VI) und den Personendaten des zu überwachenden Beschäftigten abgeleitet. Die Beantragung der SSR -Nummer und die Übertragung der dafür nötigen Personendaten für beruflich exponierte Personen und Inhaber von Strahlenpässen erfolgt durch den Strahlenschutzverantwortlichen bzw. den entsprechenden Verpflichteten/Verantwortlichen des Beschäftigungsbetriebs oder eine von ihm autorisierte Person. Nähere Informationen zur SSR -Nummer und zu ihrer Beantragung finden Sie hier . Angaben im Strahlenpass Ein Strahlenpass enthält: Angaben zur Person des Passinhabers, Angaben über die Firma, für die er tätig ist, Angaben über die festgestellte äußere und gegebenenfalls innere Strahlenexposition in einer fremden Anlage (betriebliche Dosimetrie ), Expositionszeiträume, Vordosiswerte (amtliche Dosimetrie ), Dosisbilanzierungen, Grenzwertüberschreitungen, gesundheitliche Eignung, Strahlenschutzausbildung und anderes mehr. In der Regel stammen die Daten zur Strahlenexposition aus der betrieblichen Strahlenschutzüberwachung der fremden Anlage und werden zeitnah vom Strahlenschutzbeauftragten dieser Anlage in den Strahlenpass eingetragen. Der Strahlenpass ist ein amtliches Dokument und persönliches Eigentum des Passinhabers. Er wird von der zuständigen Registrierbehörde eines Bundeslandes ausgestellt. Die amtlichen Vorgaben, nach denen die Ausgabe von Strahlenpässen sowie alle damit zusammenhängenden amtlichen Vorgänge ( z. B. Ungültigkeitserklärungen, Ausstellen eines Folgepasses, Umregistrierungen, Namensänderung, Verlustmeldungen) zu erfolgen haben, sind in der zum 01. Juli 2020 in Kraft getretenen Allgemeinen Verwaltungsvorschrift ( AVV Strahlenpass 2020) zu finden. Meldungen an das Strahlenschutzregister Anzahl der Personen mit gültigem Strahlenpass und Anzahl der Personen, für die mehr als ein Strahlenpass ausgegeben wurde (Mehrfachausgaben) für die Jahre 2013 – 2023 Die Registrierbehörden melden dem Strahlenschutzregister im Bundesamt für Strahlenschutz die Ausstellung eines Strahlenpasses sowie alle mit dem Strahlenpass zusammenhängenden amtlichen Vorgänge. Die Daten, die dabei an das Strahlenschutzregister übermittelt werden, sind in einer Tabelle zusammengefasst (siehe "Welche Daten sind in welchem Format an das BfS zu übermitteln?"). Eine der Aufgaben des Strahlenschutzregisters ist es, anhand dieser Vorgänge herauszufinden, ob eine Person mehr als nur einen gültigen Strahlenpass besitzt. In diesen Fällen benachrichtigt das Strahlenschutzregister die jeweils zuständige Behörde, damit diese die so genannte "Mehrfachausgabe" für ungültig erklärt. Der Anteil dieser Mehrfachausgaben betrug für das Jahr 2023 ca. 0,1 % bezogen auf die Anzahl der gültigen Pässe. Stand: 19.12.2024

Jahresbericht 2022 Gewerbeaufsicht

Jahresbericht der Gewerbeaufsicht Rheinland-Pfalz für das Jahr 2022 [Redaktioneller Hinweis: Die folgende Beschreibung ist eine unstrukturierte Extraktion aus dem originalem PDF] JAHRESBERICHT 2022 GEWERBEAUFSICHT Jahresbericht der Gewerbeaufsicht Rheinland-Pfalz für das Jahr 2022 IMPRESSUM Herausgeber: Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz Kaiser-Friedrich-Str. 1, 55116 Mainz Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz Bauhofstr. 9, 55116 Mainz Redaktion Textteil: Dr. Martin Göttgen, Jenny Hema, Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität, Mainz Redaktion Statistik: Martin Franz, Landesamt für Umwelt, Mainz Layout: Tatjana Schollmayer, Landesamt für Umwelt, Mainz Titelbild: Wasserstofftank ©SCHOTT AG Fotos: Seite 7 (Infrarot-Thermometer) ©SGD Süd; Seite 11 (Wasserstofftank) ©SCHOTT AG; Seite 15 (Gewerbearzt) ©SGD Nord © Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz, Juli 2024 VORWORT Liebe Bürgerinnen und Bürger, sehr geehrte Damen und Herren, das Jahr 2022 war ein Jahr der Herausforde- rungen: mit dem Krieg in der Ukraine löste eine neue Krise die Coronavirus-Pandemie ab und prägte die öffentliche Debatte. Lieferengpässe sowie die drohende Gas- und Energieknappheit befeuerten die Inflation. Der Ukraine-Russland- Konflikt ging einher mit Sanktionen, Einfuhrver- boten von russischer Steinkohle und Erdöl sowie drastischer Minderung der Gasliefermengen. Diese Umstände bedrohten die Existenz von vie- len Unternehmen, sodass ein Notfallplan Gas ins Leben gerufen wurde. Um die Produktion zu ge- währleisten, mussten viele Firmen kurzfristig auf Ersatzbrennstoffe oder Hilfskraftwerke auswei- chen. Jede Zulassung von Ausnahmen zur Bewäl- tigung der Gasmangellage stellte eine große He- rausforderung für die Fachbehörden dar und war eine Aufgabe, welche die SGDen auch im Jahr 2023 weiter beschäftigte. Nicht nur für die Aufrechterhaltung der Gasver- sorgung musste eine Lösung gefunden werden, sondern auch im Hinblick auf den Klimawandel: die Landesregierung hat sich die Klimaneutralität bis 2040 im Koalitionsvertrag zum Ziel gesetzt. Ein wichtiger Aspekt zur Erreichung dieses Klima- zieles ist dabei der treibhausgasneutral erzeug- te sogenannte grüne Wasserstoff. Dieser wird durch Elektrolyse von Wasser gewonnen, die mit elektrischer Energie aus regenerativen Quellen betrieben wird. Beim Unternehmen SCHOTT AG in Mainz lau- fen erste Versuche, Wasserstoff in der industri- ellen Produktion als möglichen Ersatz für fossile Brennstoffe zu nutzen und somit CO2-Emissio- nen zu vermeiden. Auch finanziell unterstützt das Land die Klimawende in Rheinland-Pfalz Katrin Eder Staatsministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität tatkräftig wie zum Beispiel mit der Förderung einer Elektrolyseanlage für den Wirtschaftsbe- trieb Mainz AöR. Die Inbetriebnahme der Anlage ist für das Jahr 2024 geplant, womit ein weiterer Grundstein für die Klimaneutralität des Landes gelegt ist. Die Gewerbeaufsicht übernimmt als zuständige Arbeitsschutzbehörde vielfältige Aufgaben, die zu einer nachhaltigen Verbesserung des Arbeits- schutzes und der Arbeitssicherheit beitragen. Besonders bedeutsam ist dabei neben der risiko- orientierten Inspektion von Betrieben und Bau- stellen die Untersuchung von Arbeitsunfällen. Im Jahr 2022 wurde im Rahmen der Programm- arbeit die Schwerpunktaktion „Arbeitsschutz bei Paketzustellern“ aus dem vorangegangenen Jahr fortgesetzt. Ferner wurde eine Programmarbeit Jugendarbeitsschutz bei Landschaftsgärtnern und Floristen durchgeführt. Als Teil der Gemein- samen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA) beteiligt sich die rheinland-pfälzische Gewerbe- aufsicht an der Überprüfung der betrieblichen Arbeitsschutzorganisation und der Gefährdungs- beurteilung auf Basis gemeinsamer Leitlinien. In ausgewählten Betrieben wird im Rahmen der ak- tuellen GDA-Periode (2021-2025) zusätzlich der Gesundheitsschutz der Beschäftigten hinsicht- lich psychischer Belastungen, Muskel-Skelett-Be- lastungen und beim Umgang mit krebserzeugen- den Gefahrstoffen überprüft. Ein herzliches Dankeschön gilt allen Mitarbei- terinnen und Mitarbeitern der rheinland-pfäl- zischen Gewerbeaufsicht, die tagtäglich ihren Anteil am Schutz von Mensch und Umwelt auch unter schwierigen Rahmenbedingungen leisten. Dörte Schall Staatsministerin für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Jahresbericht der Gewerbeaufsicht Rheinland-Pfalz 2022 3 INHALT 4 AGENDA 2022 – ZUR ARBEIT DER GEWERBEAUFSICHT 20226 Arbeitsschutz in Corona-Testzentren7 Bewältigung der Gasmangellage9 Wasserstofftechnologie11 Untersuchung von Arbeitsunfällen13 COVID-19 als Ursache für die starke Zunahme der Berufskrankheiten15 ANHÄNGE – STATISTISCHE ANGABEN 202217 Personal Gewerbeaufsicht und Gewerbeärztlicher Dienst (Anhang 1 – Stand 30. 06. 2022)18 Betriebsstätten und Beschäftigte in Rheinland-Pfalz (Anhang 2)19 Dienstgeschäfte in Betriebsstätten (Anhang 3.1 Teil A)20 Dienstgeschäfte in Betriebsstätten (Anhang 3.1 Teil B)21 Dienstgeschäfte außerhalb von Betriebsstätten (Anhang 3.2)22 Produktorientierte Darstellung der Tätigkeiten (Anhang 4 Teil A)23 Produktorientierte Darstellung der Tätigkeiten (Anhang 4 Teil B)24 Marktüberwachung nach dem Produktsicherheitsgesetz (Anhang 5)25 Begutachtete Berufskrankheiten (Anhang 6)26 Begutachtung von Berufskrankheiten von 2012 bis 2022 (Anhang 7)26 Arbeitsunfälle (Anhang 8)27 Kontrollen Fahrpersonalrechtlicher Vorschriften 2022 (Anhänge 9.1 und 9.2)28 Genehmigungspflichtige Anlagen nach dem Anhang zur 4. BImSchV (Anhang 10)29 Störfallrelevante Betriebsbereiche der oberen Klasse (erweiterte Pflichten) nach Tätigkeiten (NACE-Code) und Aufsichtsbereichen (Anhang 11.1)30 Störfallrelevante Betriebsbereiche der unteren Klasse (Grundpflichten) nach Tätigkeiten (NACE-Code) und Aufsichtsbereichen (Anhang 11.2)31 Meldepflichtige Ereignisse nach § 19 der Störfall-Verordnung (Anhang 12)32 Verfahren nach Strahlenschutzgesetz (Anhang 13)33 Gentechnische Anlagen – Genehmigungs- und Anzeigeverfahren (Anhang 14)34 Jahresbericht der Gewerbeaufsicht Rheinland-Pfalz 2022 KURZ NACHGESCHAUT * Regionalstellen der Gewerbeaufsicht Gewerbeaufsichtsbeamte mit Überwachungsaufgaben Staatliche Gewerbeärzte Betriebe Beschäftigte - davon jugendliche Beschäftigte Meldepflichtige Arbeitsunfälle 2) - davon tödliche Arbeitsunfälle 5Begutachtete Krankheiten10.470 1711)Getroffene Entscheidungen24.680 Zugelassene LKW35.6703) 3 218.730- davon Omnibusse3.2053) 1.628.000Verwender radioaktiver Stoffe340 36.630Röntgeneinrichtungen7.531 46.160Mit Dosimeter überwachte Personen18.154 40Radioaktivitätsmessstationen in Rheinland- Pfalz 4) – vom BfS betriebene ODL- Messstrationen103 Betriebsrevisionen9.597Genehmigungsbedürftige Anlagen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz5.124 Beanstandungen15.820Störfallrelevante Betriebsbereiche147 828Anlagen nach dem Gentechnikgesetz187 Überprüfte Produkte *Die Angaben sind teilweise gerundet. 1) 2) 3) 4)In dieser Zahl sind die Teilzeitkräfte enthalten. Die Angaben für 2022 lagen bei Drucklegung nicht vor, daher sind hier die Zahlen für 2021 enthalten. Angaben des Bundesamtes für Güterverkehr (BAG) in Köln. Fahrzeuge im Sinne des Artikels 2 der Richtlinie (RL) 2006/22/EG. Bedingt durch geänderte Zuständigkeiten aufgrund der neuen Strahlenschutzgesetzgebung und ministeriellen Beschluss wurde der RFÜ-Betrieb in den Umgebungsbereichen Cattenom und Biblis Ende 2018 eingestellt. Parallel hat das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) in eigener Verant- wortung Ortsdosisleistungs(ODL)-Messstationen auch in Rheinland-Pfalz aufgebaut und so sein bundesweites Messnetz verdichtet. Jahresbericht der Gewerbeaufsicht Rheinland-Pfalz 2022 5

Physikalische und biologische Charakterisierung nuklearer Neutronen-Photonen Mischfelder, Teilprojekt B

Das Projekt "Physikalische und biologische Charakterisierung nuklearer Neutronen-Photonen Mischfelder, Teilprojekt B" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt. Es wird/wurde ausgeführt durch: Technische Universität Dortmund, Lehrstuhl Experimentelle Physik IV.

Beiträge für eine Normentwurfsvorlage im Hinblick auf die Erzeugung unerwünschter Röntgenstrahlung bei der Ultrakurzpulslaser-Materialbearbeitung, Beiträge für eine Normentwurfsvorlage im Hinblick auf die Erzeugung unerwünschter Röntgenstrahlung bei der Ultrakurzpulslaser-Materialbearbeitung

Das Projekt "Beiträge für eine Normentwurfsvorlage im Hinblick auf die Erzeugung unerwünschter Röntgenstrahlung bei der Ultrakurzpulslaser-Materialbearbeitung, Beiträge für eine Normentwurfsvorlage im Hinblick auf die Erzeugung unerwünschter Röntgenstrahlung bei der Ultrakurzpulslaser-Materialbearbeitung" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. Es wird/wurde ausgeführt durch: GFH GmbH.

Beiträge für eine Normentwurfsvorlage im Hinblick auf die Erzeugung unerwünschter Röntgenstrahlung bei der Ultrakurzpulslaser-Materialbearbeitung, Beiträge für eine Normentwurfsvorlage im Hinblick auf die Erzeugung unerwünschter Röntgenstrahlung bei der Ultrakurzpulslaser-Materialbearbeitung

Das Projekt "Beiträge für eine Normentwurfsvorlage im Hinblick auf die Erzeugung unerwünschter Röntgenstrahlung bei der Ultrakurzpulslaser-Materialbearbeitung, Beiträge für eine Normentwurfsvorlage im Hinblick auf die Erzeugung unerwünschter Röntgenstrahlung bei der Ultrakurzpulslaser-Materialbearbeitung" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. Es wird/wurde ausgeführt durch: Hochschule Mittweida University of Applied Sciences, Fakultät Ingenieurwissenschaften (INW), Professur Laserfertigungstechnik/Hochleistungsmaschinenbau.

Physikalische und biologische Charakterisierung nuklearer Neutronen-Photonen Mischfelder

Das Projekt "Physikalische und biologische Charakterisierung nuklearer Neutronen-Photonen Mischfelder" wird/wurde ausgeführt durch: Universitätsmedizin der Johannes Gutenberg-Universität Mainz, Klinik und Poliklinik für Radioonkologie und Strahlentherapie.

Beiträge für eine Normentwurfsvorlage im Hinblick auf die Erzeugung unerwünschter Röntgenstrahlung bei der Ultrakurzpulslaser-Materialbearbeitung, Beiträge für eine Normentwurfsvorlage im Hinblick auf die Erzeugung unerwünschter Röntgenstrahlung bei der Ultrakurzpulslaser-Materialbearbeitung

Das Projekt "Beiträge für eine Normentwurfsvorlage im Hinblick auf die Erzeugung unerwünschter Röntgenstrahlung bei der Ultrakurzpulslaser-Materialbearbeitung, Beiträge für eine Normentwurfsvorlage im Hinblick auf die Erzeugung unerwünschter Röntgenstrahlung bei der Ultrakurzpulslaser-Materialbearbeitung" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. Es wird/wurde ausgeführt durch: Active Fiber Systems GmbH.

Beiträge für eine Normentwurfsvorlage im Hinblick auf die Erzeugung unerwünschter Röntgenstrahlung bei der Ultrakurzpulslaser-Materialbearbeitung

Das Projekt "Beiträge für eine Normentwurfsvorlage im Hinblick auf die Erzeugung unerwünschter Röntgenstrahlung bei der Ultrakurzpulslaser-Materialbearbeitung" wird/wurde ausgeführt durch: Hochschule Mittweida University of Applied Sciences, Fakultät Ingenieurwissenschaften (INW), Professur Laserfertigungstechnik/Hochleistungsmaschinenbau.

Physikalische und biologische Charakterisierung nuklearer Neutronen-Photonen Mischfelder, Teilprojekt A

Das Projekt "Physikalische und biologische Charakterisierung nuklearer Neutronen-Photonen Mischfelder, Teilprojekt A" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt. Es wird/wurde ausgeführt durch: Universitätsmedizin der Johannes Gutenberg-Universität Mainz, Klinik und Poliklinik für Radioonkologie und Strahlentherapie.

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