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Personendosismessstelle

Personen, die ionisierender Strahlung (Röntgen-, Gamma-, Beta- oder Neutronenstrahlung) ausgesetzt sein können, müssen entsprechend §§ 64, 65 der Strahlenschutzverordnung hinsichtlich der von ihnen empfangenen Körperdosis an radioaktiver Strahlung überwacht werden. In Berlin ermittelt die amtlich bestimmte Personendosismessstelle der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt mit Hilfe von Dosimetern die Personendosis bei äußerer Strahlenexposition. Es werden etwa 17.000 Personen aus ungefähr 930 Betrieben in der Regel monatlich überwacht, woraus sich jährlich ca. 200.000 Ermittlungen ergeben. Für die Messung sind amtliche Personendosimeter erforderlich. Diese werden auf Anforderung in regelmäßigen Abständen von meist einem Monat ausgegeben und ausgewertet. Die Dosimeter der Messstelle für Berlin unterliegen rigorosen Zulassungsbedingungen und erfüllen alle Qualitätsanforderungen. Die Dosimeter sind an einer für die Strahlenexposition repräsentativen Stelle der Körperoberfläche zu tragen, bei Ganzkörperdosimetern ist dieses in der Regel die Vorderseite des Rumpfes. Da es auch vorkommt, dass nur einzelne Körperbereiche der Strahlung ausgesetzt sind, gibt es sogenannte Teilkörperdosimeter (Fingerring-, Augenlinsendosimeter) – die Dosimetersonde muss grundsätzlich an der Stelle getragen werden, an der die Strahlung einwirken kann. Die Bestimmung der Personendosis dient der Kontrolle der Einhaltung der Grenzwerte der Körperdosis. Die Ergebnisse der Auswertung der Personendosimeter gehen an den Auftraggeber sowie an das Strahlenschutzregister. Die Personendosismessstelle Berlin bietet als Ganzkörperdosimeter das OSL-Dosimeter an ( siehe Erklärfilm OSL-Dosimeter ), das hervorragend in Anwendungsbereichen von Röntgen- und Gammastrahlung einsetzbar ist und einen sehr großen Energiebereich abdeckt, sowie das Albedo-Dosimeter, welches verwendet werden sollte, wenn Neutronen-Strahlung auftreten kann. Als Teilkörperdosimeter werden Einmal-Kunststoff-Fingerringe mit einem Thermolumineszenz-Dosimeter angeboten, welche für Beta- bzw. für gemischte Beta-Photonen-Strahlungsfelder geeignet sind, sowie das Augenlinsendosimeter (ALD) auf Basis der OSL-Technologie. Die verantwortlichen Strahlenschutzbeauftragten der Betriebe können in der Messstelle die für zu überwachende Personen erforderlichen Personendosimeter bestellen. Als nichtkommerzielle Messstelle der Öffentlichen Hand gehören umfassende Beratung und Service für kleine und große Kundenbetriebe zu unserem Qualitätsverständnis. Wir beraten Sie auch gerne persönlich. Empfehlungen zum Strahlenschutz bei der Radiosynoviorthese Strahlenschutz beim Umgang mit Betastrahlern in der Nuklearmedizin einschließlich der Positronen-Emissions-Tomografie Empfehlungen zum Strahlenschutz bei der Radioimmuntherapie

Wegweiser: Services des BfS

Wegweiser: Services des BfS An dieser Stelle haben wir Services des Bundesamtes für Strahlenschutz für Sie zusammengefasst. Beim Mausklick auf den gewünschten Service kommen Sie auf die entsprechende Seite, in dem der Service beschrieben ist. Services des BfS Service Worum geht's? Für wen? Dosimetrie - Inkorporationsmessung Überwachung von Personen, die mit höheren Aktivitäten offener radioaktiver Stoffe umgehen, bei denen die Gefahr einer Inkorporation besteht. Inkorporationsmessungen nach Notfällen, bei denen radioaktive Stoffe freigesetzt wurden Beruflich exponierte Personen, Personen, die bei einem Notfall radioaktive Stoffe inkorporiert haben können Leitstelle Inkorporationsüberwachung Ringversuche ( in-vivo und in-vitro ) und dosimetrische Fallbeispiele als qualitätssichernde Maßnahmen für Inkorporationsmessstellen Behördlich bestimmte Inkorporationsmessstellen. sonstige Inkorporationsmessstellen in Deutschland und im Ausland Biologische Dosimetrie Dosisabschätzung bei überexponierten oder vermutlich überexponierten Personen mittels biologischer Indikatoren im zytogenetischen Labor Beruflich exponierte Personen, Strahlenschutzverantwortliche und Strahlenschutzbeauftragte, Personen, bei denen eine höhere Strahlenexposition vermutet wird oder tatsächlich stattgefunden hat Beruflicher Strahlenschutz - Strahlenschutzregister Zentrale Erfassung von Daten über berufliche Strahlenexpositionen , Überwachung der Einhaltung von Grenzwerten und der Ausgabe von Strahlenpässen sowie Vergabe der Strahlenschutzregisternummer ( SSR -Nummer) Beruflich strahlenexponierte Personen, Inkorporationsmessstellen, Luftfahrtbundesamt, Strahlenschutzverantwortliche und Strahlenschutzbeauftragte ProZES Programm zur Berechnung der Zusammenhangswahrscheinlichkeit zwischen Krebs und Exposition durch ionisierende Strahlung Gutachter und Sachbearbeiter bei Verfahren zur Anerkennung strahlenbedingter Berufskrankheiten HRQ-Register Das HRQ-Register des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) erfasst und dokumentiert hochradioaktive Strahlenquellen, um deren sichere Handhabung und Rückverfolgbarkeit zu gewährleisten. Es dient als zentrale Informationsquelle für Behörden zur Überwachung und Kontrolle derartiger Strahlenquellen in Deutschland. Behörden, Betreiber Medizin - BeVoMed Melde- und Informationssystem für bedeutsame Vorkommnisse bei Strahlenanwendungen am Menschen Strahlenschutzverantwortliche in Kliniken und Praxen, Aufsichtsbehörden Bewertung für die Erlaubnis der Anwendung radioaktiver Stoffe oder ionisierender Strahlung am Menschen zur medizinischen Forschung Genehmigungs- bzw. Anzeigeverfahren für die Anwendung radioaktiver Stoffe oder ionisierender Strahlung am Menschen zum Zweck der medizinischen Forschung (gemäß §§ 31, 32 StrlSchG ) Antragstellende bzw. Anzeigende aus dem medizinischen Bereich Radon - Vergleichs- und Eignungsprüfung für Exposimeter (passive Radonmessgeräte) Vergleichsprüfungen zur Qualitätssicherung für Exposimeter, also passive Messgeräte mit Festkörperspurdetektoren (FKSD) in Diffusionskammern oder Elektretionisationskammern Institutionen aus dem In- und Ausland, Professionelle Mess- und Prüfstellen Radon-Kalibrierlabor Kalibrierungen und Kalibrierexpositionen Professionelle Mess- und Prüfstellen, Ingenieurbüros Anerkennung von Anbietern zur Messung der Radon-Aktivitätskonzentration an Arbeitsplätzen Anerkennung durch das BfS nach Überprüfung der Voraussetzungen gemäß ³ 155 des Strahlenschutzgesetzes Professionelle Mess- und Prüfstellen, Ingenieurbüros Bauartzulassung - Bauartzulassung nach Strahlenschutzverordnung Bauartzulassungen von Geräten und Vorrichtungen, in die radioaktive Stoffe eingefügt sind, sowie von Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlung Hersteller und Einführer von entsprechenden Vorrichtungen und Anlagen UV -Schutz - UV -Prognose und UV -Newsletter April bis September 3-Tages-Vorhersagen des zu erwartenden UV -Indexes Menschen, die sich beruflich oder privat viel draußen aufhalten UV -Messdaten Kontinuierliche Messung und Veröffentlichung der am Erdboden einfallenden UV - Strahlung Bürger*innen, die sich über die aktuelle UV -Belastung informieren wollen Handys und Smartphones - SAR -Werte von Handys Exposition durch die hochfrequenten Felder von Handys und Smartphones Bürger*innen, die sich über den maximalen SAR -Wert ihres Handys oder Smartphones informieren wollen Stromnetze & Mobilfunkmasten - Online-Infoveranstaltungen Themen " Strahlenschutz beim Mobilfunk" und " Strahlenschutz beim Ausbau der Stromnetze" zielgruppenspezifisch Sprechstunden, in denen Fragen mit Expert*innen des Kompetenzzentrums erläutert werden Messgeräteverleih Erfassung der Exposition durch die elektromagnetische Felder von Stromleitungen oder Mobilfunkmasten. Bürger, die sich über ihre individuelle Exposition informieren wollen. Stand: 05.03.2025

Handgepäck-Sicherheitskontrollen mit Röntgengeräten

Handgepäck-Sicherheitskontrollen mit Röntgengeräten Das Betreiben von Röntgengeräten zur Sicherheitskontrolle von Handgepäck an Flughäfen unterliegt den Vorschriften des Strahlenschutzgesetzes und der Strahlenschutzverordnung und der Kontrolle der zuständigen deutschen Landesbehörden. Die Strahlenexposition während einer Handgepäckkontrolle beträgt für Passagiere selbst unter ungünstigen Annahmen nicht mehr als 0,2 Mikrosievert. Eine Strahlenexposition von 0,2 Mikrosievert entspricht in etwa der Dosis, die ein Passagier während eines Transatlantikfluges auf Reiseflughöhe innerhalb von zwei Minuten erhält. Die zur Erhöhung der Sicherheit im Flugverkehr weltweit etablierte Kontrolle von Gepäckstücken erfolgt mittels sogenannter Röntgenscanner. Diese Röntgengeräte sind so hergestellt, dass von der im Inneren zur Durchleuchtung des Handgepäcks eingesetzten Röntgenstrahlung außen nur ein sehr geringfügiger Anteil messbar ist. Sowohl bei den Betreibern von Flughäfen als auch bei den zuständigen amtlichen Stellen besteht Konsens, dass der Einsatz von Röntgenscannern gerechtfertigt ist, weil der Gewinn an individueller und kollektiver Sicherheit, der durch deren Einsatz erreicht wird, erheblich höher einzuschätzen ist als eine damit verbundene, vergleichsweise geringe Strahlenexposition Einzelner. Rechtliche Grundlagen der Handgepäck-Kontrollen In Deutschland erfolgt die Sicherheitskontrolle von Handgepäck an Flughäfen mit Röntgengeräten (Röntgenscanner) auf der Grundlage des Luftsicherheitsgesetzes (LuftSiG), das die Verordnung 300/2008 in Verbindung mit 185/2010 der Europäischen Union ( EU ) für die Sicherheit in der Zivilluftfahrt in nationales Recht umsetzt. Bezüglich des Strahlenschutzes gelten für Passagiere und Beschäftigte die Vorschriften des Strahlenschutzgesetzes und der Strahlenschutzverordnung . Vergleichbare rechtliche Vorkehrungen für den Strahlenschutz existieren in allen Staaten der Europäischen Union, da jeder Mitgliedsstaat auch die EU -Richtlinien zum Strahlenschutz in rechtsverbindliche nationale Regelwerke umzusetzen hat. Staaten außerhalb der EU orientieren ihre strahlenschutzrechtlichen Regelwerke an den Empfehlungen der Internationalen Atomenergie-Behörde ( IAEA ) und der Internationalen Strahlenschutzkommission ( ICRP ). Landesbehörden kontrollieren den Betrieb der Röntgenscanner für Handgepäck in Deutschland Das Betreiben von Röntgengeräten zur Sicherheitskontrolle von Handgepäck an Flughäfen unterliegt den Vorschriften des Strahlenschutzgesetzes und der Strahlenschutzverordnung und der Kontrolle der zuständigen deutschen Landesbehörden. Die eingesetzten Röntgengeräte werden regelmäßig von behördlich bestimmten Sachverständigen für Strahlenschutz geprüft. Die Prüfergebnisse müssen belegen, dass im Umfeld der Anlage, in dem sich Beschäftigte oder andere Dritte aufhalten können, auch bei dauerhaftem Aufenthalt der Grenzwert der zulässigen Jahresdosis für eine Einzelperson der Bevölkerung von einem Millisievert (1 mSv , Schwangere und Kinder eingeschlossen) nicht überschritten wird. Aus diesem Grund ist die Einrichtung eines Strahlenschutzbereichs nicht erforderlich. Deshalb gelten die mit Gepäckkontrollen Beschäftigten auch nicht als beruflich strahlenexponierte Personen und müssen daher kein Dosimeter tragen. Strahlendosis bei Gepäckkontrollen ist selbst für Vielflieger unproblematisch Die Strahlenexposition während einer Handgepäckkontrolle beträgt für Passagiere selbst unter ungünstigen Annahmen nicht mehr als 0,2 Mikrosievert (μSv). Diese Strahlenexposition ist selbst bei Personen, die häufig fliegen, weitaus geringer als die des Sicherheitspersonals, das sich während einer Schicht permanent im Umfeld der Anlagen aufhält. Jeder Flugpassagier ist während des Fluges ständig der natürlich bedingten Höhenstrahlung ausgesetzt, die um ein Vielfaches höher ist als die maximal mögliche Strahlenexposition während einer Gepäckkontrolle. So entspricht eine Strahlenexposition von 0,2 μSv in etwa der Dosis , die ein Passagier während eines Transatlantikfluges auf Reiseflughöhe innerhalb von zwei Minuten erhält. Somit beträgt der Anteil der bei der Gepäckkontrolle entstandenen Dosis an der gesamten bei einem Transatlantikflug erhaltenen Strahlendosis maximal einige Promille. Stand: 25.03.2025

Fachgespräche

Fachgespräche Das Bundesamt für Strahlenschutz ( BfS ) tauscht sich neben dem jährlich stattfindenden „Konsultationstreffen Medizinische Forschung“ auch anlassbezogen in Fachgesprächen mit Vertretern der Verbände und Fachgesellschaften aus, um wichtige Themen im Dialog zu klären. Hier finden Sie zu Ihrer Information Inhalte aus dem jüngsten Fachgespräch zum Thema "Dosimetrie bei Studien zu therapeutischen Anwendungen in der Nuklearmedizin", das vom BfS durchgeführt wurde: Präsentation zum Fachgespräch „Dosimetrie bei Studien zu therapeutischen Anwendungen in der Nuklearmedizin" vom 15.11.2022 Stand: 25.03.2025

Fachgespräch Wirkmechanismen elektrischer, magnetischer und elektromagnetischer Felder auf biologische Systeme – Von der Molekulardynamik-Simulation bis zum Experiment

Fachgespräch Wirkmechanismen elektrischer, magnetischer und elektromagnetischer Felder auf biologische Systeme – Von der Molekulardynamik-Simulation bis zum Experiment Vom 23. bis 25. Mai 2022 fand in München ein vom BfS organisiertes internationales Fachgespräch zu Wirkmechanismen elektrischer und magnetischer Felder ( z.B. der Stromversorgung) und elektromagnetischer Felder ( z.B. des Mobilfunks) auf Zellen, Organe und andere biologische Systeme, statt. Internationale Expert*innen aus den Fachgebieten Dosimetrie , Biologie und theoretische Biophysik präsentierten den aktuellen Stand der Forschung im Bereich der Wechselwirkungen von elektrischen, magnetischen und elektromagnetischen Feldern mit Biosystemen. Ausgehend von großen Gewebestrukturen wie der Haut über einzelne Zellen bis hin zu Proteinen und Quanteneffekten wurden Wirkmechanismen dargestellt und interdisziplinär diskutiert. Die beobachteten Effektstärken, insbesondere von Magnetfeldern, sind sehr klein im Vergleich zu thermischen Effekten, die uns täglich umgeben. Es ist weitere Forschung notwendig, um die Wirkung von elektromagnetischen Feldern auf komplexe biologische Prozesse besser zu verstehen. Worum geht es? In den meisten Ländern der Welt ist die Bevölkerung mittlerweile nahezu ununterbrochen exponiert gegenüber vom Menschen verursachten elektromagnetischen Feldern. Nach wie vor wird erforscht, ob schwache Magnetfelder (unterhalb der Grenzwerte) biologische Effekte auslösen können, die möglicherweise von gesundheitlicher Relevanz sind. Ein erster Schritt zu einem Verständnis gesundheitlicher Wirkungen ist die Identifikation der physikalischen Wechselwirkungen von elektrischen, magnetischen und elektromagnetischen Feldern ( EMF ) mit Teilen des menschlichen oder tierischen Körpers. Diese können sehr unterschiedliche Größen haben: von Gewebestrukturen wie etwa der Haut über einzelne Zellen bis zu Proteinen und schließlich den Eigendrehimpulsen ( sog. Spins) von ungepaarten Elektronen in Molekülen (Radikale). Im Rahmen des Fachgesprächs diskutierten international anerkannte Expert*innen aus Dosimetrie , Biologie und theoretischer Biophysik den aktuellen Stand der Forschung und offene Fragestellungen. Wie ist die Ausgangssituation? Seit Jahrzehnten werden Studien initiiert, die einen Zusammenhang von schwachen magnetischen Feldern (unterhalb bestehender internationaler Grenzwertempfehlungen) und möglichen gesundheitsrelevanten Wirkungen untersuchen. Vereinzelt gibt es in epidemiologischen oder experimentellen Studien Hinweise darauf. Mechanismen zur Erklärung solcher Wirkungen sind bisher nicht nachgewiesen. Seit Jahren werden verschiedene biophysikalische Effekte erforscht. Einige davon stehen momentan im Fokus, weil es neue Erkenntnisse gibt. Dazu zählen unter anderem der Radikalpaar-Mechanismus (bei diesem ändern äußere Magnetfelder chemische Reaktionen, bei denen Moleküle mit ungepaarten Elektronen beteiligt sind), die Protein-Fehlfaltung (die Entwicklung von großen Molekülen in einen stabilen Zustand, der nicht dem natürlichen Zustand entspricht) oder die Reaktion neuronaler Netzwerke (in Netzwerken zusammenhängende Nervenzellen) auf äußere Felder. Welche Ziele verfolgte das Fachgespräch? Das Fachgespräch diente als Austausch zwischen Expert*innen aus Fachgebieten, die das volle Spektrum vom Molekül bis zum Menschen abdecken. Neben dem aktuellen Stand der Forschung waren die Identifikation offener Fragen und die interdisziplinäre Diskussion zentrale Anliegen des Fachgesprächs. Folgende Punkte fanden dabei besondere Beachtung: Was sind die derzeit am meisten diskutierten und nicht geklärten biophysikalischen Wirkmechanismen, die gesundheitsrelevant sein könnten? Welche theoretischen und experimentellen Methoden werden derzeit für deren Erforschung verwendet? Welche Rolle spielt das Rechnen mit Supercomputern in der Erforschung der Wirkmechanismen? An dem hybrid abgehaltenen Fachgespräch nahmen über 50 Expert*innen (davon 22 in Präsenz) aus sieben Ländern (Deutschland, Österreich, Frankreich, Großbritannien, Finnland, Italien und Japan) teil. Welche Ergebnisse lieferte das Fachgespräch? Aufgrund der sich auf verschiedenen Größenbereichen (Organe, einzelne Zellen, Proteine) abspielenden Effekte werden die Ergebnisse in drei Themenkomplexen zusammenfasst: Effekte auf atomarer oder subatomarer Ebene (Quanteneffekte), Wirkungen auf Proteinfaltung und Wirkungen auf Körpergewebe. Effekte auf atomarer oder subatomarer Ebene (Quanteneffekte) Den Radikalpaar-Mechanismus versteht die Forschung inzwischen relativ gut, verglichen mit anderen möglichen nicht-thermischen Wechselwirkungseffekten von Magnetfeldern und biologischen Systemen. Das liegt vor allem an Studien zum Orientierungssinn verschiedener Tierarten. Die in Radikalpaaren auftretenden Wechselbeziehungen (Fluktuationen) zwischen Spin-Systemen bewegen sich hin und her zwischen zwei charakteristischen Zuständen: dem Singlett-Zustand und dem Triplett-Zustand. Ein externes Magnetfeld , wie z.B. das Erdmagnetfeld, kann die auftretenden Fluktuationsraten und damit chemische Reaktionen beeinflussen, deren Endprodukte vom Spin-Zustand der beteiligten Radikale abhängen. In der Untersuchung des Radikalpaar-Mechanismus bieten kombinierte Quantenmechanik- und Molekulardynamik-Simulationen einen - im Experiment unzugänglichen - Einblick in die Abläufe der beteiligten Reaktionen, weshalb man vom "rechnergestützten Mikroskop" spricht. Bisher simulierte Systeme zeigen sehr kurze Radikal-Lebensdauern, welche die bei Zugvögeln beobachtete Empfindlichkeit gegenüber Magnetfeldern nicht vollständig erklären können. Die bei Tieren bekannten Radikalpaar-Reaktionen benötigen Licht und entsprechende Lichtrezeptoren, die der Mensch nicht besitzt. Bisher sind im Menschen somit keine chemischen Prozesse bekannt, bei denen der Radikalpaar-Mechanismus eine Rolle spielen könnte. Es wird allerdings weiter dazu geforscht. Wirkung auf Proteinfaltung Generell ist die Wirkung von schwachen EMF auf große Moleküle wie Eiweiße äußerst gering im Vergleich zur üblichen Molekülbewegung bei Raumtemperatur (Brownsche Molekularbewegung). Das Einbinden von Magnetfeldern in Simulationsstudien bedarf weiterer Forschung. Eine offene Frage ist, wie Magnetfelder molekulare Transportprozesse beeinflussen und ob Teile von Molekülen andere Moleküle binden können. Eine große Schwierigkeit stellt nach wie vor dar, dass Simulationen auf Atomebene nur kleinste Sekundenbruchteile berechnen können, aber biologische Prozesse Sekunden dauern. Wirkung auf Körpergewebe Um ermitteln zu können, wie groß EMF sind, die in biologischem Gewebe erzeugt werden, wird insbesondere bei niedrigen EMF -Frequenzen (unterhalb von 1 MHz ) auf computergestützte Verfahren zurückgegriffen. Dafür ist eine Verbesserung der Datenlage hinsichtlich der dielektrischen Eigenschaften von Geweben erforderlich. Mittels bildgebender Verfahren, wie z.B. der Magnetresonanztomographie, ist es möglich, sehr detaillierte Körpermodelle zu erstellen, mit denen z.B. Schwellenströme zur Erzeugung von Phosphenen (flackernde Lichterscheinungen am Blickfeldrand bei hohen Feldstärken) sehr realistisch simuliert werden können. Eine offene Frage besteht hinsichtlich der mikroskopischen Größenskala, bis zu der man noch von Leitfähigkeit und Permeabilität als makroskopischen Größen sprechen kann: Ist es das Mitochondrium (Kraftwerk der Zelle) oder doch die ganze Zelle? Stand: 19.02.2025

Messungen am Menschen

Messungen am Menschen Im Notfall kann es nötig sein, betroffene Personen zu untersuchen, ob sie radioaktive Stoffe in den Körper aufgenommen (inkorporiert) haben oder erhöhter Strahlung ausgesetzt waren. In den Inkorporationsmessstellen des BfS in Berlin und München lassen sich mit einem " Ganzkörperzähler " die in den Körper aufgenommenen Radionuklide messen. Im zytogenetischen Labor des BfS in München kann mit Hilfe der "Biologischen Dosimetrie " ermittelt werden, ob und in welchem Maße jemand Strahlung ausgesetzt war. Wird bei einem radiologischen oder nuklearen Notfall in Deutschland oder auch im Ausland radioaktives Material in erheblichem Maß freigesetzt, kann es nötig sein, betroffene Personen zu untersuchen, ob sie radioaktive Stoffe in den Körper aufgenommen (inkorporiert) haben oder erhöhter Strahlung ausgesetzt waren. Notfallstationen beraten Betroffene Die Bundesländer richten in einem Notfall in den betroffenen Gebieten Notfallstationen ein. Dort können sich Betroffene registrieren und beraten lassen. Die Mitarbeiter der Notfallstationen schätzen unter anderem ab, ob jemand der freigesetzten Strahlung ausgesetzt war und wie hoch die Dosis ist. Abhängig von der Höhe der geschätzten Dosis verweisen die Notfallstationen die betroffenen Personen anschließend an eine spezialisierte Inkorporationsmessstelle für genauere Untersuchungen. Inkorporationsmessstellen des BfS Das Bundesamt für Strahlenschutz ( BfS ) betreibt Inkorporationsmessstellen in seinen Dienststellen in Berlin (Karlshorst) und München (Neuherberg). Dort lassen sich mit einem sogenannten " Ganzkörperzähler " die in den Körper aufgenommenen Radionuklide messen. Untersuchung im Ganzkörperzähler des BfS Insgesamt existieren in Deutschland rund 20 Inkorporationsmessstellen. Träger der Messstellen sind neben dem BfS Behörden, Forschungszentren, Universitäten, Kliniken und die Industrie. In diesen Messstellen werden normalerweise beruflich strahlenexponierte Personen auf Inkorporationen überwacht, wie zum Beispiel Mitarbeiter in einem Kernkraftwerk. Sie können jedoch in radiologischen Notfällen auch für Inkorporationsmessungen der Bevölkerung herangezogen werden. Biologische Dosimetrie im BfS Ob jemand Strahlung ausgesetzt war und wie hoch die individuelle Dosis war, kann mithilfe der " Biologischen Dosimetrie " auch anhand so genannter biologischer Indikatoren abgeschätzt werden. Dabei werden bestimmte Zellen im Körper auf Veränderungen untersucht. Durch ionisierende Strahlung können biologische Veränderungen in der Erbsubstanz entstehen. Diese lassen sich zum Beispiel als Chromosomenveränderungen in weißen Blutkörperchen nachweisen. Das BfS betreibt in seiner Dienststelle in München (Neuherberg) ein zytogenetisches Labor, in dem biologische Dosimetrie angewendet wird. Da die Kapazität eines einzelnen Labors alleine bei einem großen Strahlenunfall nicht ausreicht, werden die Ressourcen fachkundiger Labore in Europa in dem Netzwerk RENEB (Running the European Network of Biological and Physical Retrosprective Dosimetry e.V. ) gebündelt. Die insgesamt 26 beteiligten Organisationen aus 16 europäischen Ländern sind bereit, sich bei einem größeren Strahlenunfall gegenseitig zu unterstützen. Medien zum Thema Mehr aus der Mediathek Strahlenschutz im Notfall Auch nach dem Ausstieg Deutschlands aus der Kernkraft brauchen wir einen starken Notfallschutz. Wie das funktioniert, erklärt das BfS in der Mediathek. Stand: 19.12.2024

Der Strahlenpass

Der Strahlenpass Personen, die aus beruflichen Gründen in Strahlenschutzbereichen fremder Anlagen oder Einrichtungen tätig werden, benötigen einen gültigen Strahlenpass ( § 68 Strahlenschutzverordnung ). Auf der Grundlage des Strahlenschutzgesetzes ( § 170 StrlSchG ) benötigen seit 31.12.2018 alle Personen, für die Eintragungen ins Strahlenschutzregister des BfS erfolgen (beruflich exponierte Personen und Inhaber von Strahlenpässen), ein eindeutiges Personenkennzeichen: die sogenannte Strahlenschutzregisternummer ( SSR -Nummer ). Der Strahlenpass ist ein amtliches Dokument und persönliches Eigentum des Passinhabers. Er wird von der zuständigen Registrierbehörde eines Bundeslandes ausgestellt. Die amtlichen Vorgaben, nach denen die Ausgabe von Strahlenpässen zu erfolgen hat, sind in der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift ( AVV Strahlenpass) vom 01. Juli 2020 geregelt. Personen, die aus beruflichen Gründen in Strahlenschutzbereichen fremder Anlagen oder Einrichtungen tätig werden, benötigen einen gültigen Strahlenpass ( § 68 Strahlenschutzverordnung ). Sie können in der fremden Anlage oder Einrichtung Reinigungs-, Handwerks- oder Montagearbeiten verrichten, aber auch hochspezialisierte Tätigkeiten wie zum Beispiel in Kernkraftwerken während der Revision. Dieser Personenkreis wird oftmals auch als "Fremdarbeiter" bezeichnet. Für den Zutritt in den Strahlenschutzbereich einer fremden Anlage oder Einrichtung ist die Vorlage eines gültigen Strahlenpasses zwingend vorgeschrieben. Auf Grund von Passeinträgen kann dem Inhaber eines Passes der Zutritt zu einer Anlage, z. B. wegen einer vorangegangenen Strahlenbelastung oder wegen gesundheitlicher Einschränkungen, verwehrt werden. Änderungen durch das Strahlenschutzgesetz: Einführung einer eindeutigen persönlichen Kennnummer Auf der Grundlage des Strahlenschutzgesetzes ( § 170 StrlSchG ) benötigen seit 31.12.2018 alle Personen, für die Eintragungen ins Strahlenschutzregister des BfS erfolgen (beruflich exponierte Personen und Inhaber von Strahlenpässen), ein eindeutiges Personenkennzeichen: die sogenannte Strahlenschutzregisternummer ( SSR -Nummer ). Die SSR -Nummer erleichtert und verbessert die Zuordnung und Bilanzierung der individuellen Dosiswerte aus der beruflichen Strahlenexposition im Strahlenschutzregister. Sie ersetzt die vormalige Strahlenpassnummer gemäß AVV 2004. Die SSR -Nummer wird vom BfS vergeben. Sie wird durch eine nicht rückführbare Verschlüsselung aus der Sozialversicherungsnummer ( § 147 SGB VI) und den Personendaten des zu überwachenden Beschäftigten abgeleitet. Die Beantragung der SSR -Nummer und die Übertragung der dafür nötigen Personendaten für beruflich exponierte Personen und Inhaber von Strahlenpässen erfolgt durch den Strahlenschutzverantwortlichen bzw. den entsprechenden Verpflichteten/Verantwortlichen des Beschäftigungsbetriebs oder eine von ihm autorisierte Person. Nähere Informationen zur SSR -Nummer und zu ihrer Beantragung finden Sie hier . Angaben im Strahlenpass Ein Strahlenpass enthält: Angaben zur Person des Passinhabers, Angaben über die Firma, für die er tätig ist, Angaben über die festgestellte äußere und gegebenenfalls innere Strahlenexposition in einer fremden Anlage (betriebliche Dosimetrie ), Expositionszeiträume, Vordosiswerte (amtliche Dosimetrie ), Dosisbilanzierungen, Grenzwertüberschreitungen, gesundheitliche Eignung, Strahlenschutzausbildung und anderes mehr. In der Regel stammen die Daten zur Strahlenexposition aus der betrieblichen Strahlenschutzüberwachung der fremden Anlage und werden zeitnah vom Strahlenschutzbeauftragten dieser Anlage in den Strahlenpass eingetragen. Der Strahlenpass ist ein amtliches Dokument und persönliches Eigentum des Passinhabers. Er wird von der zuständigen Registrierbehörde eines Bundeslandes ausgestellt. Die amtlichen Vorgaben, nach denen die Ausgabe von Strahlenpässen sowie alle damit zusammenhängenden amtlichen Vorgänge ( z. B. Ungültigkeitserklärungen, Ausstellen eines Folgepasses, Umregistrierungen, Namensänderung, Verlustmeldungen) zu erfolgen haben, sind in der zum 01. Juli 2020 in Kraft getretenen Allgemeinen Verwaltungsvorschrift ( AVV Strahlenpass 2020) zu finden. Meldungen an das Strahlenschutzregister Anzahl der Personen mit gültigem Strahlenpass und Anzahl der Personen, für die mehr als ein Strahlenpass ausgegeben wurde (Mehrfachausgaben) für die Jahre 2013 – 2023 Die Registrierbehörden melden dem Strahlenschutzregister im Bundesamt für Strahlenschutz die Ausstellung eines Strahlenpasses sowie alle mit dem Strahlenpass zusammenhängenden amtlichen Vorgänge. Die Daten, die dabei an das Strahlenschutzregister übermittelt werden, sind in einer Tabelle zusammengefasst (siehe "Welche Daten sind in welchem Format an das BfS zu übermitteln?"). Eine der Aufgaben des Strahlenschutzregisters ist es, anhand dieser Vorgänge herauszufinden, ob eine Person mehr als nur einen gültigen Strahlenpass besitzt. In diesen Fällen benachrichtigt das Strahlenschutzregister die jeweils zuständige Behörde, damit diese die so genannte "Mehrfachausgabe" für ungültig erklärt. Der Anteil dieser Mehrfachausgaben betrug für das Jahr 2023 ca. 0,1 % bezogen auf die Anzahl der gültigen Pässe. Stand: 19.12.2024

Minister Meyer unterstützt NLWKN-Kampagne: Radonschutz ist Gesundheitsschutz

Hameln/Holzminden. Es entweicht dem Boden, ist mit den menschlichen Sinnen nicht wahrnehmbar und versteckt überall vorhanden: Das radioaktive Edelgas Radon. Wird es längerfristig in erhöhter Konzentration eingeatmet, kann es das Lungengewebe schädigen und möglicherweise Krebs verursachen. Um das Radon-Vorkommen in Privathaushalten erfassen zu können, bietet der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) Messkampagnen in ausgewählten niedersächsischen Gemeinden an, aktuell in den Landkreisen Hameln-Pyrmont und Holzminden. Bis zum 30. November haben interessierte Anwohnerinnen und Anwohner aus dieser Region noch die Möglichkeit sich beim NLWKN zu melden, um kostenlos die individuelle Radonsituation in den eigenen Räumlichkeiten bestimmen zu lassen. Privathaushalte werden dafür vom Landesbetrieb mit kleinen Messgeräten (sogenannte Dosimeter) ausgestattet. Es entweicht dem Boden, ist mit den menschlichen Sinnen nicht wahrnehmbar und versteckt überall vorhanden: Das radioaktive Edelgas Radon. Wird es längerfristig in erhöhter Konzentration eingeatmet, kann es das Lungengewebe schädigen und möglicherweise Krebs verursachen. Um das Radon-Vorkommen in Privathaushalten erfassen zu können, bietet der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) Messkampagnen in ausgewählten niedersächsischen Gemeinden an, aktuell in den Landkreisen Hameln-Pyrmont und Holzminden. Bis zum 30. November haben interessierte Anwohnerinnen und Anwohner aus dieser Region noch die Möglichkeit sich beim NLWKN zu melden, um kostenlos die individuelle Radonsituation in den eigenen Räumlichkeiten bestimmen zu lassen. Privathaushalte werden dafür vom Landesbetrieb mit kleinen Messgeräten (sogenannte Dosimeter) ausgestattet. Niedersachsens Umweltminister Christian Meyer, gebürtiger Holzmindener, unterstützt die aktuelle Kampagne des NLWKN in seiner Heimatregion. „Die Messungen des NLWKN sind für die Bürgerinnen und Bürger eine sehr gute Gelegenheit, um sich Klarheit über eine mögliche Radon-Belastung in den eigenen vier Wänden zu verschaffen. Die Teilnahme kostet nichts, die Dosimeter sind einfach und unkompliziert aufgestellt und über zwölf Monate werden automatisch wichtige Erkenntnisse gesammelt, die vor allem dem eigenen Gesundheitsschutz dienen“, betont Meyer. Der Minister ruft deshalb Anwohnerinnen und Anwohner, vor allem diejenigen, die sich regelmäßig länger in Keller- oder Erdgeschossräumen aufhalten, auf, sich beim NLWKN zu melden und für eine kostenlose Teilnahme zu bewerben. „Ich nutze diese Gelegenheit selber und mache sehr gern mit“, so Meyer. Organisiert und durchgeführt wird die Kampagne von der niedersächsischen Radonberatungsstelle des NLWKN in Hildesheim. Die erfahrenen Strahlenschützer haben zuvor bereits drei große Radon-Messkampagnen in Niedersachsen betreut, zuletzt im Südharz. Die Auswahl der Untersuchungsgebiete erfolgt nicht zufällig, sondern hängt von der Bodenbeschaffenheit in den ausgewählten Regionen ab. „In den Landkreisen Hameln-Pyrmont und Holzminden liegen im landesweiten Vergleich prinzipiell ergiebigere Quellen im Untergrund für Radon vor. Durch Festgesteinsschollen der Mittelgebirgsschwelle ist hier mit höheren Radon-Messwerten zu rechnen als beispielsweise in der norddeutschen Tiefebene“, erklärt NLWKN-Mitarbeiterin Susanne Herrmann aus der Radonberatungsstelle. Sie unterstreicht die Bedeutung einer möglichst großen Bürgerbeteiligung. „Je mehr Privathaushalte sich freiwillig bei uns zur Teilnahme bewerben, desto aussagekräftiger wird die anschließende Auswertung. Zum einen können dadurch wichtige Informationen zum Radon-Vorkommen in Niedersachsen erfasst werden, zum anderen dient es dem langfristigen Gesundheitsschutz der Bevölkerung. Bei erhöhten Radonwerten in Innenräumen ist oft durch einfache Maßnahmen eine rasche Abhilfe möglich. Der NLWKN steht hier den Betroffenen beratend zur Seite.“ Im Südharz konnte sich der NLWKN durch eine große Resonanz aktiv im Strahlenschutz einbringen. Mehr als 900 Dosimeter wurden aus den Privathaushalten nach Ablauf des zwölfmonatigen Messzeitraums an den NLWKN zurückgesendet. Die Auswertung führte zu dem erfreulichen Ergebnis, dass für 84 Prozent der Privathaushalte im Südharz keine kritischen Radonwerte vorlagen. Die verbliebenen 16 Prozent des Teilnehmerkreises erhielt ein Empfehlungsschreiben über mögliche Maßnahmen zur Reduzierung von Radon. „Die gesammelten Messergebnisse werden durch den NLWKN anonymisiert ausgewertet und sind für die Einschätzung der Radonsituation in Niedersachsen sehr wertvoll. Aber auch positive Erkenntnisse zu gesammelten Messdaten wie beispielsweise im Südharz sind nur dann möglich, wenn wir eine möglichst große Datenbasis haben. Wir freuen uns über jeden Interessenten!“, betont Herrmann. Bewerbungen sind bis zum 30. November über die Webseite des NLWKN möglich unter www.nlwkn.de/radonmessung oder telefonisch werktags von 8 bis 16 Uhr unter 05121 509 313. Bei grundsätzlichen Fragen rund um das Thema Radon steht die Radonberatungsstelle Niedersachsen als Ansprechpartner zur Verfügung. Weitere Informationen und eine Möglichkeit zur Kontaktaufnahme gibt es unter www.nlwkn.niedersachsen.de/Radon Hintergrundinformationen: Hintergrundinformationen: Radon ist ein natürlich vorkommendes Edelgas, welches fortlaufend in unterschiedlichen Mengen überall im Untergrund entsteht. Durch die Bodenporen gelangt es in die Atmosphäre und verflüchtigt sich dort. Über undichte Stellen in Gebäude kann Radon jedoch eindringen und sich dort bei unzureichender Belüftung in der Innenraumluft ansammeln. Nach aktuellem Stand der Wissenschaft kann eine langfristige Einatmung von Radon und dessen Folgeprodukte in erhöhter Konzentration eine gesundheitsgefährdende Wirkung zeigen. Aufgrund der möglichen gesundheitlichen Auswirkungen wurde das Thema Radon und der Umgang damit 2017 im Strahlenschutzgesetz und der zugehörigen Strahlenschutzverordnung verankert. Da Menschen Radon weder riechen, schmecken noch sehen können, verschafft nur eine Radonmessung Gewissheit darüber, ob in einem Innenraum tatsächlich ein überdurchschnittlicher Radonwert vorliegt. Finanziert werden diese Messkampagnen durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) mit der gesetzlich festgelegten Zielsetzung, das Thema Radon im Rahmen des Gesundheitsschutzes einer breiteren Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Zugleich werden wertvolle Daten für wissenschaftliche Studien über die bundesweite Radonsituation gewonnen. Die Ergebnisse dieser Messungen werden durch den NLWKN anonymisiert ausgewertet.

RadoNorm - Risikomanagement von Radon und NORM

RadoNorm - Risikomanagement von Radon und NORM Koordination: Bundesamt für Strahlenschutz Projektbeginn: September 2020 Projektende: August 2025 Beteiligung: 57 Partner aus 22 EU -Mitgliedstaaten und assoziierten Ländern Finanzierung: 18 Mio. Euro ( EU -Rahmenprogramm Horizont 2020) Hintergrund Die Richtlinie 2013/59/ EURATOM fordert die Festlegung grundlegender Sicherheitsnormen (BSS) zum Schutz vor Gefahren durch ionisierende Strahlung auf gesetzlicher, exekutiver und operativer Ebene. Das multidisziplinäre Forschungsvorhaben RadoNorm " Towards effective radiation protection based on improved scientific evidence and social considerations – focus on radon on NORM " wurde konzipiert, um die Umsetzung der Richtlinie auf europäischer und nationaler Ebene zu unterstützen. Mit den Ergebnissen der Forschung sollen die Mitgliedstaaten der Europäischen Union, assoziierte Länder und die Europäische Kommission befähigt werden, grundlegende Sicherheitsstandards für den europäischen Strahlenschutz umzusetzen. Zielsetzung Stärkung der wissenschaftlichen und technischen Basis in der Risikovorsorge von Radon und NORM (natürlich vorkommende radioaktive Stoffe - Naturally Occurring Radioactive Materials ) Aus- und Weiterbildung des wissenschaftlichen Nachwuchses Stärkung der Kommunikation mit Interessengruppen im Bereich Strahlenschutz Förderung der Bürgerwissenschaften ( Citizen Science ) Das RadoNorm-Projekt unterstützt die europäischen Staaten und die EU -Kommission bei der Umsetzung der Richtlinie 2013/59/ EURATOM (Festlegung der grundlegenden Sicherheitsnormen, BSS, zum Schutz vor Gefahren durch ionisierende Strahlung auf gesetzlicher, exekutiver und operativer Ebene). Projektziele von RadoNorm sind u.a. die Stärkung der wissenschaftlichen und technischen Basis in der Risikovorsorge von Radon und NORM , die Aus- und Weiterbildung des wissenschaftlichen Nachwuchses, die Stärkung der Kommunikation mit Interessengruppen im Bereich Strahlenschutz, die Förderung der Bürgerwissenschaften, auch Citizen Science genannt, die wichtige Impulse für Forschungsfragen und Rückmeldungen zur Relevanz und Anwendbarkeit von wissenschaftlichen Ergebnissen geben können. Im Ergebnis sollen am Ende offene Fragen im Zusammenhang mit der Radon- und NORM -Exposition von Mensch und Umwelt beantwortet sein sowie solide, praktikable und anwendbare Lösungen zur Reduzierung des Strahlenrisikos bereitgestellt sein. Die Ergebnisse von RadoNorm sollen direkt für die weitere Umsetzung in Empfehlungen und Gesetzgebung zur Verfügung stehen. Die Zusammensetzung des RadoNorm-Konsortiums garantiert hier die bestmögliche Verbreitung und Verwendung der Projektergebnisse, sowohl für Entscheidungsträger und Regulierungsbehörden als auch für verschiedene Interessengruppen auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene. Durchführung Um diese Ziele zu erreichen, ist das RadoNorm-Projekt in acht Arbeitspakete (WP) unterteilt: Koordination und Management des EU -Projektes einschließlich wissenschaftlicher und finanzieller Administration: Ulrike Kulka, Bundesamt für Strahlenschutz ( BfS ), Deutschland Detaillierte Charakterisierung der Radon- und NORM -Exposition: Laureline Février, Institut de Radioprotection et de Sûreté Nucléaire ( IRSN ), Frankreich Optimierung der Dosimetrie für spezifische Expositionsszenarien: Balázs Madas, Hungarian National Nuclear Research Programme (MTA-EK), Ungarn Bewertung der Auswirkungen und Risiken von Radon und NORM für Mensch und Umwelt: Sisko Salomaa, Radiation and Nuclear Safety Authority (STUK), Finnland (bis August 2022); Päivi Roivainen, University of Eastern Finland, Finnland (ab September 2022). Verbesserung der technischen Maßnahmen zur Verringerung der Exposition: Aleš Froňka, Státní ústav radiační ochrany, v.v.i. (SÚRO), Tschechische Republik Einbeziehung sozialer und gesellschaftlicher Aspekte in wissenschaftliche Empfehlungen und Risikokommunikation: Tanja Perko, Studiecentrum voor Kernenergie - Centre d'Étude de l'énergie Nucléaire (SCK - CEN), Belgien Aus- und Weiterbildung des wissenschaftlichen Nachwuchses: Andrzej Wojcik, Stockholms universitet (SU), Schweden Verbreitung der Erkenntnisse unter Stakeholdern und Bevölkerung: Nadja Železnik, Elektroinštitut Milan Vidmar (EIMV), Slowenien Finanzierung RadoNorm wird mit insgesamt 18 Mio. EUR aus dem das Rahmenprogramm für Forschung und Innovation Horizont 2020 ergänzenden Programm der Europäischen Atomgemeinschaft ( EURATOM ) für Forschung und Ausbildung (2019–2020) finanziert. Das Projekt begann Anfang September 2020 und hat eine Laufzeit bis August 2025. RadoNorm wird vom Bundesamt für Strahlenschutz koordiniert und umfasst 57 Partner aus 22 EU -Mitgliedstaaten und assoziierten Ländern. Darüber hinaus erfolgt eine Zusammenarbeit mit Gruppen in den USA und Kanada. Stand: 17.09.2024

Radon-Messkampagne des NLWKN im Südharz endet mit erfreulichen Ergebnissen

Hildesheim. Mehr als 1.000 sogenannte Dosimeter hat der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) Anfang 2023 an Privathaushalte in ausgewählten niedersächsischen Gemeinden im Südharz versendet. Viele Bürgerinnen und Bürger hatten sich zuvor beworben, um an einer großen Messkampagne des NLWKN zum Radon-Vorkommen teilzunehmen. Zwölf Monate lang erfassten die kleinen, schwarzen Messgeräte dabei die Konzentration des natürlich vorkommenden Edelgases in Innenräumen und Kellern. Durch die Auswertung der inzwischen vorliegenden Ergebnisse konnte der NLWKN wichtige und positive Erkenntnisse gewinnen – auch dank einer sehr hohen Resonanz. Mehr als 1.000 sogenannte Dosimeter hat der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) Anfang 2023 an Privathaushalte in ausgewählten niedersächsischen Gemeinden im Südharz versendet. Viele Bürgerinnen und Bürger hatten sich zuvor beworben, um an einer großen Messkampagne des NLWKN zum Radon-Vorkommen teilzunehmen. Zwölf Monate lang erfassten die kleinen, schwarzen Messgeräte dabei die Konzentration des natürlich vorkommenden Edelgases in Innenräumen und Kellern. Durch die Auswertung der inzwischen vorliegenden Ergebnisse konnte der NLWKN wichtige und positive Erkenntnisse gewinnen – auch dank einer sehr hohen Resonanz. „90 Prozent der angemeldeten Personen, die wir mit Dosimetern ausgestattet hatten, haben diese an uns zurückgesendet. Aus insgesamt 362 Privathaushalten liegen uns nun mehr als 900 Messergebnisse vor – eine insgesamt sehr gute Auswertungsgrundlage. Die hohe Rücklaufquote zeigt dabei das große öffentliche Interesse an einer besseren Informationslage zur persönlichen Radon-Belastung und ist insgesamt ein toller Erfolg. Wir möchten uns herzlich bei allen Beteiligten für die rege Teilnahme bedanken“, sagt Susanne Herrmann von der niedersächsischen Radonberatungsstelle des NLWKN in Hildesheim. Erfreulich sind auch die Jahresmittelwerte, die der NLWKN ermittelt hat. „84 Prozent der Radonmesswerte liegen unterhalb des bestehenden Referenzwertes von 300 Becquerel pro Kubikmeter Raumluft. In diesem Fall sind keine weiteren Maßnahmen zur Reduzierung von Radon nötig, doch regelmäßiges Lüften wird prinzipiell empfohlen“, erklärt Susanne Herrmann. Durch einen Jahresmittelwert lässt sich die tatsächliche Radonkonzentration für die Gebäudenutzer am besten einschätzen, denn aufgrund eines unterschiedlichen Lüftungsverhaltens sind die gemessenen Werte in den Wintermonaten häufig höher als im Sommer. Die verbleibenden 16 Prozent der Messwerte werden nach aktuellem Stand der Wissenschaft als Referenzwertüberschreitungen eingeordnet. „Dabei gilt es allerdings zu beachten, dass ein Referenzwert kein Grenzwert ist und somit überschritten werden darf“, so Herrmann. Er diene als Maßstab für die Prüfung der Angemessenheit von Maßnahmen, denn Radon ist natürlichen Ursprungs und somit ist jeder Mensch immer und überall Radon unvermeidbar ausgesetzt, erläutert die Strahlenschützerin des NLWKN. Alle Teilnehmenden wurden nach der Auswertung über die Ergebnisse in ihrem Haushalt informiert. Eine detaillierte Auswertung der Messkampagne wird der Landesbetrieb in den kommenden Wochen auf seiner Webseite veröffentlichen. Bei den erhöhten Werten gibt es klar erkennbare Auffälligkeiten hinsichtlich der Räumlichkeiten. Die überwiegende Anzahl dieser Referenzwertüberschreitungen tritt demnach in Kellerräumen auf. Grundsätzlich ist der zeitliche Aufenthalt in Kellern als eher gering bis vernachlässigbar einzuschätzen. Ausnahmen bilden dabei Aufenthaltsräume wie beispielsweise Büros oder Gästezimmer, die regelmäßig für längere Zeiträume genutzt werden. Unabhängig von der Raumnutzung oder der Etage gibt es für die meisten Situationen oftmals rasche Hilfe, um die Radonkonzentration zu reduzieren. „Die Erfahrung der vergangenen Jahre hat gezeigt, dass hier sehr oft bereits eine kleine Maßnahme eine große Wirkung erzielen kann: Regelmäßiges und konsequentes Lüften!“, betont Susanne Herrmann. Ist durch regelmäßigen Luftaustausch keine Verbesserung der Radonsituation eingetreten, rät der NLWKN dazu, einen auf entsprechende Sanierungsmaßnahmen spezialisierten Fachbetrieb zu kontaktieren. Bei grundsätzlichen Fragen rund um das Thema Radon steht die Radonberatungsstelle Niedersachsen zur Verfügung. Weitere Informationen und Kontaktmöglichkeiten gibt es unter www.nlwkn.niedersachsen.de/Radon Hintergrundinformationen: Hintergrundinformationen: Radon ist ein natürlich vorkommendes Edelgas, welches fortlaufend in unterschiedlichen Mengen überall im Untergrund entsteht. Durch die Bodenporen gelangt es in die Atmosphäre und verflüchtigt sich dort. Über undichte Stellen kann Radon jedoch in Gebäude eindringen und sich dort bei unzureichender Belüftung in der Innenraumluft ansammeln. Nach aktuellem Stand der Wissenschaft kann eine langfristige Einatmung von Radon in erhöhter Konzentration eine gesundheitsgefährdende Wirkung zeigen. Aufgrund der möglichen gesundheitlichen Auswirkungen wurde das Thema Radon und der Umgang damit 2017 im Strahlenschutzgesetz und der zugehörigen Strahlenschutzverordnung verankert. Da Menschen Radon weder riechen, schmecken noch sehen können, verschafft nur eine Radonmessung Gewissheit darüber, ob in einem Innenraum tatsächlich ein überdurchschnittlicher Radonwert vorliegt. Zu diesem Zweck stellte die niedersächsische Radonberatungsstelle des NLWKN im Rahmen einer Radon-Innenraummesskampagne 2023/24 kostenfreie Messgeräte (Dosimeter) an Privathaushalte zur Verfügung und wertete diese nach Beendigung der Messung für alle Teilnehmenden aus. Finanziert werden diese Messkampagnen durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) mit der gesetzlich festgelegten Zielsetzung, das Thema Radon im Rahmen des Gesundheitsschutzes einer breiteren Öffentlichkeit zugänglich zu machen und anonymisierte Daten für wissenschaftliche Studien über die bundesweite Radonsituation zu erfassen. Die Auswahl des Untersuchungsgebietes für diese Messkampagne erfolgte nicht zufällig, sondern ist durch die unmittelbare Nähe zum Harz begründet. Geologisch bedingt bieten die Grundgesteine des Mittelgebirges im landesweiten Vergleich zur norddeutschen Tiefebene prinzipiell ergiebigere Quellen für Radon. In der Harzregion und Umgebung ist daher statistisch betrachtet mit höheren Radon-Messwerten zu rechnen als in den übrigen Regionen Niedersachsens.

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