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DISCOVER: Projekt untersucht Einfluss von Strahlung auf die Bildung von Hirntumoren

DISCOVER: Projekt untersucht Einfluss von Strahlung auf die Bildung von Hirntumoren D issecting rad I ation effect S into the C erebellum micr O en V ironm E nt driving tumour p R omotion ( DISCOVER ) DISCOVER ist ein multidisziplinäres Forschungsprojekt zur Untersuchung des Einflusses von ionisierender, also energiereicher Strahlung auf die Entstehung von Hirntumoren nach Niedrigdosisstrahlung. Die Integration hochinnovativer Ansätze soll besonders das Verständnis des Zusammenspiels von Tumorzellen und Zellen der Mikroumgebung bei der Entwicklung von Krebs, der durch Strahlung hervorgerufen wird, verbessern. Mit dem Wissen sollen Modelle zur Risikoabschätzung verbessert werden, die insbesondere im beruflichen und medizinischen Strahlenschutz angewandt werden können. Hintergrund DISCOVER ist ein multidisziplinäres Forschungsprojekt zur Untersuchung des Einflusses von ionisierender – also sehr energiereicher - Strahlung auf die Entstehung von Hirntumoren nach Niedrigdosisstrahlung. Traditionell wird die durch Strahlung hervorgerufene Karzinogenese durch nicht- oder falsch reparierte DNS-Schäden erklärt. Mittlerweile gibt es jedoch Hinweise auf eine essenzielle Beteiligung der Mikroumgebung im Hirn und epigenetischer Änderungen an der Tumorentstehung. Um wirksamere Strahlenschutzstrategien zu entwickeln, besteht ein dringender Bedarf, diese Prozesse und das Zusammenspiel der Mechanismen strahlungsinduzierter Krebserkrankungen besser zu verstehen. Die neuen Erkenntnisse sind für den Strahlenschutz in beruflichen und medizinischen Situationen, in denen Menschen Strahlung ausgesetzt sind, von besonderem Wert. Zielsetzung DISCOVER soll umfassende Einsichten zum Einfluss von Strahlung auf die Bildung von Hirntumoren am Beispiel des Medulloblastoms liefern, indem sowohl die direkten Effekte auf Zielzellen als auch der Einfluss der Mikroumgebung betrachtet werden. Dazu werden folgende Teilziele angestrebt: Identifizierung von molekularen Veränderungen auf DNA , RNA und Proteinebene in Hirngewebe nach In-vivo-Bestrahlung im Mausmodell Aufklärung von Zellkommunikationsprozessen zwischen Tumorinitiationszellen und Mikroumgebung durch Untersuchungen in Ex-vivo-Gewebeschnitten und anderen In-vitro-Modellen Identifizierung von strahlungsinduzierten Signalwegen durch integrative bioinformatische Analysen in exponierten Geweben Mit diesem Wissen sollen Modelle zur Risikoabschätzung verbessert werden, welche insbesondere im beruflichen und medizinischen Strahlenschutz angewandt werden können. Durchführung Das Projekt untersucht von Strahlung hervorgerufene Effekte in Zielzellen und Zellen der Mikroumgebung. Als Beispiel dient die Entstehung von Medulloblastomen in einem Ptch+/- Modellsystem. Dieses System stellt ein etabliertes Modell dar, welches nach Strahlung eine erhöhte Anzahl von Medulloblastomen zeigt. Zudem tritt die Erkrankung nach kürzerer Latenzzeit auf. Untersucht werden direkte Strahleneffekte in Zielzellen, wie z.B. epigenetische und Proteomveränderungen. Ebenso werden systemische Effekte betrachtet. Dazu gehören Zytokinfreisetzung, Änderung in der extrazellulären Matrix und lokale Immuneffekte. Das etablierte Modellsystem wird mit modernsten Multi-Omics-Analysemethoden und daran gekoppelten Bioinformatik-Pipelines untersucht. Ziel ist es, Veränderungen in der Mikroumgebung des Gehirns und die Rolle extrazellulärer Vesikel bei der Entwicklung strahlungsinduzierter Karzinogenese systemisch zu untersuchen – auch unter dem Aspekt der Dosisabhängigkeit. Die Integration hochinnovativer Ansätze und Vergleiche mit klinischen Daten zielen darauf ab, unser Verständnis von strahlungsinduziertem Krebs und seiner potenziellen Auswirkungen erheblich zu verbessern und dieses für die Risikobewertung und die personalisierte Medizin einzusetzen. Die sieben Arbeitspakete Das DISCOVER Projekt setzt sich aus sieben Arbeitspaketen (work packages, WPs) zusammen: WP1: Untersuchung von Veränderungen in der Mikroumgebung des Kleinhirns nach Strahlenexposition WP2: Untersuchung der Strahlungseffekte in Zielzellen und der Mikroumgebung im Kleinhirn WP3: Untersuchung der Auswirkungen von ionisierender Strahlung auf Vorläuferzellen der Granula und deren Mikroumgebung WP4: Identifizierung von bestimmenden Faktoren in strahleninduzierten Signalwegen WP5: Wirkungsweise von extrazellulären Vesikeln und anderen Einflussfaktoren WP6: Koordination und wissenschaftliches Projektmanagement WP7: Ergebnisverbreitung und -verwertung Projektdaten Koordination: Italian National Agency for New Technologies, Energy and Sustainable Economic Development (ENEA) Rolle des BfS : PD Dr. Simone Moertl, WR1, Projekt Partner und Leitung eines Arbeitspakets Projektbeginn: 1.3.2024 Projektende: 29.2.2027 Beteiligung: ENEA, National Public Health Center (Hungary), Brookes University Oxford ( UK ), BfS Finanzierung: 1,3 Mio. Euro (davon 63 % aus dem EU Euratom-Programm/PIANOFORTE) Stand: 29.01.2025

Entscheidung gegen eine deutsche COSMOS-Studie

Entscheidung gegen eine deutsche COSMOS-Studie COSMOS ( Cohort Study of Mobile Phone Use and Health ) ist eine internationale bevölkerungsbasierte Kohortenstudie . Die Studie untersucht mögliche gesundheitliche Auswirkungen der Langzeitnutzung von Mobiltelefonen und anderen drahtlosen Geräten, die hochfrequente elektromagnetische Felder ( HF - EMF ) nutzen. Nach Abschluss einer Machbarkeitsstudie 2005 entschied sich das BfS 2006 gegen eine Teilnahme. Aufgrund geänderter Rahmenbedingungen prüfte das BfS im Jahr 2022 erneut eine Teilnahme und entschied sich auch dieses mal dagegen. Die COSMOS-Studie COSMOS ( Cohort Study of Mobile Phone Use and Health ) ist eine internationale bevölkerungsbasierte Kohortenstudie . Die Studie untersucht mögliche gesundheitliche Auswirkungen der Langzeitnutzung von Mobiltelefonen und anderen drahtlosen Geräten, die hochfrequente elektromagnetische Felder ( HF - EMF ) nutzen. COSMOS startete 2007 und wird derzeit von einem internationalen Konsortium aus sechs europäischen Ländern durchgeführt. Bei diesen handelt es sich um Dänemark, Finnland, Frankreich, die Niederlande, Schweden und das Vereinigte Königreich. In der Studie werden Daten zu Telekommunikationsverhalten, Lebensstil und Gesundheit der Teilnehmenden per Fragebogen und aus anderen Quellen erhoben und zusammengeführt. Bisherige epidemiologische Studien zeigen bezüglich Handynutzung mehrheitlich kein erhöhtes Risiko für das Auftreten von Tumoren im Allgemeinen und auch nicht für Tumoren im Kopf-, Hals- und Nackenbereich im Speziellen. Die Studienlage erlaubt derzeit aber noch keine abschließende Aussage zum Hirntumorrisiko bei Vielnutzern des Mobilfunks. Eine abschließende Aussage zum Krebsrisiko nach mehr als 15 Jahren Handynutzung ist wegen der immer noch vergleichsweise kurzen Nutzungsdauer dieser Technik ebenso wenig möglich. Prüfung einer deutschen Teilnahme an COSMOS Bereits vor dem Start der internationalen Studie prüfte das Bundesamt für Strahlenschutz ( BfS ) eine deutsche Beteiligung. Nach Abschluss einer Machbarkeitsstudie 2005 entschied sich das BfS 2006 u.a. wegen geringer Bereitschaft in der Allgemeinbevölkerung und des dadurch entstehenden hohen Rekrutierungs- und Kostenaufwandes gegen eine Teilnahme. Mit der nun seit einigen Jahren laufenden deutschen NAKO Gesundheitsstudie (ehemals Nationale Kohorte ) ergab sich eine neue, effizientere Möglichkeit zur Rekrutierung von Teilnehmenden und zur Erhebung der Daten für die deutsche COSMOS-Studie. Daher prüfte das BfS erneut, ob eine deutsche Teilnahme in Zusammenarbeit mit der NAKO sinnvoll wäre. Nach eingehender Prüfung kam das BfS zwar zu dem Schluss, dass Ziele und Themen der Studie weiterhin relevant sind. Insbesondere wegen des späten Beginns einer deutschen Studie und dadurch entstehender Probleme hinsichtlich der Erfassung der Exposition (Ausgesetztsein) und notwendiger Expositionskontraste, die im Folgenden näher erklärt sind, ist es jedoch unwahrscheinlich, dass eine deutsche COSMOS-Studie zur Beantwortung der Frage, ob die untersuchte Exposition durch Mobilfunkgeräte gesundheitliche Folgen hat, noch wesentlich beitragen kann. Probleme bei der Erfassung der Exposition Durch die derzeitige Mobilfunktechnik ist es nicht mehr möglich, die Exposition durch Mobilfunkgeräte ausreichend genau zu bestimmen, um einen ursächlichen Zusammenhang zwischen ihr und möglichen gesundheitlichen Wirkungen untersuchen zu können. Zu Beginn der internationalen COSMOS-Studie konnte man die Exposition relativ zuverlässig schätzen, da die Nutzungsdauer des Mobiltelefons vergleichsweise gut als Maß für die Exposition am Kopf herangezogen werden konnte. Bei den neueren Generationen des Mobilfunks UMTS (3G), LTE (4G) und 5G und den diversen Anwendungen wie Sprach- und Videotelefonie, Chatprogrammen, Social Media oder Datenverkehr ist der Zusammenhang zwischen Nutzungsdauer und individueller Exposition hingegen deutlich schwächer, da viele Faktoren auf die persönliche Exposition einwirken. Die zurzeit verfügbaren Messmethoden können die heutige und zukünftige Exposition im Rahmen einer Kohortenstudie daher nicht aussagekräftig genug erfassen. Es ist auch kein Modell bekannt, mit dem sich aus den verschiedenen Nutzungsparametern ein verwendbares Maß für die Dosis berechnen lässt. Darüber hinaus wären für die deutsche Studie fehlende zuverlässige Informationen über die Exposition der Teilnehmerinnen und Teilnehmer vor Beginn der Studie problematisch. Probleme mit mangelnden Expositionskontrasten Neben der Expositionserfassung ist ein weiteres Problem, dass sich die Expositionskontraste am Kopf - also die Unterschiede in der Exposition zwischen Viel- und Wenignutzern, – im Vergleich zu den Anfangszeiten der Mobiltelefonie deutlich verringert haben. Und mit einer weiteren Abnahme ist zu rechnen. Einerseits liegt das an der weitverbreiteten Nutzung mobiler Endgeräte und dem damit verbundenen Fehlen einer nicht exponierten Vergleichsgruppe. Andererseits liegt es an der Abnahme der Häufigkeit hoher Expositionen im Kopf durch die Einführung der neueren Mobilfunkstandards, dem Ausbau der Netze und einem veränderten Nutzungsverhalten ( u.a. vermehrte Verwendung von Kopfhörern, Lautsprechern oder Chatprogrammen). Klicken Sie auf den folgenden Link für die vollständige Bewertung des BfS . Expertengespräch Um die Einschätzung des BfS durch externe Wissenschaftler überprüfen zu lassen, veranstaltete das BfS am 1. Dezember 2022 ein Expertentreffen. Teilnehmende (Extern): Prof . Dr. M. Blettner (ehemals IMBEI, Universitätsmedizin Mainz) Prof . Dr. A. Enders ( TU Braunschweig) G. Schmid (Seibersdorf Laboratories) PD Dr. J. Schüz (International Agency for Research on Cancer: Environment and Radiation) J. Vogel (Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz) PD Dr. D. Wollschläger (IMBEI, Universitätsmedizin Mainz) Prof . Dr. H. Zeeb (Leibniz-Institut für Präventionsforschung und Epidemiologie - BIPS) Teilnehmende ( BfS ): Dr. P. Scholz-Kreisel (WR3, Strahlenepidemiologie und ‐risikobewertung) T. de las Heras Gala (WR3, Strahlenepidemiologie und ‐risikobewertung) Dr. C. Enzenbach ( KEMF , Kompetenzzentrum Elektromagnetische Felder) PD Dr. M. Kreuzer (WR, Wirkungen und Risiken ionisierender und nichtionisierender Strahlung ) Dr. J. Kuhne ( KEMF , Kompetenzzentrum Elektromagnetische Felder) Dr. E. Saathoff (WR3, Strahlenepidemiologie und ‐risikobewertung) Dr. M. Schnelzer (WR3, Strahlenepidemiologie und ‐risikobewertung) Dr. G. Ziegelberger ( KEMF , Kompetenzzentrum Elektromagnetische Felder) Die teilnehmenden Expertinnen und Experten waren insgesamt der Ansicht, dass trotz der großen Bedeutung der laufenden COSMOS-Studie der zusätzliche wissenschaftliche Nutzen einer jetzt startenden deutschen COSMOS-Studie wegen der diskutierten Probleme sehr ungewiss ist. In Summe gaben sie daher eine Empfehlung gegen die Durchführung der Studie ab. Damit bestätigten sie die Einschätzung des BfS . Die Untersuchung von gesundheitlichen Wirkungen des Mobilfunks wurde jedoch weiterhin als sehr relevant erachtet. Neben Aspekten der Strahlenwirkung werden hierbei auch soziale und kognitive Aspekte ( bspw. Konzentrationsstörungen, Schlafstörungen oder psychische Belastung durch Medien) wichtiger, die nicht in den Bereich des Strahlenschutzes fallen. Auch sollen die Expositionserfassung und Dosimetrie verbessert werden. Die Europäische Union ( EU ) fördert dazu bereits mehrere Projekte. Fazit Nach eingehender interner und externer Prüfung wird das BfS keine deutsche COSMOS-Studie durchführen. Dennoch wird das BfS weiter aktiv die Erforschung möglicher gesundheitlicher Effekte von hochfrequenten elektromagnetischen Feldern verfolgen. Der Fokus wird hierbei unter anderem auf einer verbesserten Expositionserhebung sowie dem Entwickeln neuer Möglichkeiten zum Monitoring von Veränderungen der Exposition im Laufe der Zeit liegen. Stand: 17.05.2024

Tumorwachstumsfördernde Wirkung hochfrequenter elektromagnetischer Felder

Tumorwachstumsfördernde Wirkung hochfrequenter elektromagnetischer Felder Eine Pilotstudie des Fraunhofer Instituts aus dem Jahr 2010 fand bei Mäusen, die mit einer nachgewiesenermaßen krebserregenden Substanz behandelt wurden, dass hochfrequente elektromagnetische Felder ( HF - EMF ) eine wachstumsfördernde Wirkung auf die sich entwickelnden Lungen- und Lebertumoren hatten, nicht jedoch für andere Tumoren. HF - EMF allein lösten keinen Krebs aus. Eine an der Jacobs Universität Bremen durchgeführte Folgestudie bestätigte die Ergebnisse der Pilotstudie : es zeigte sich eine tumorwachstumsfördernde Wirkung von HF - EMF auf den durch eine krebserregende Substanz ausgelösten Krebs. Auch hier war die tumorwachstumsfördernde Wirkung nur für Lungen- und Lebertumore sowie z.T. Lymphome, nicht jedoch Gehirn, Niere und Milz zu beobachten. Des Weiteren wurde kein Anstieg der Tumorraten mit steigender Expositionskategorie (Expositions-Wirkungs-Beziehung) gefunden. Weitere Forschung zu möglichen Wirkmechanismen zeigte, dass HF - EMF die durch die krebserregende Substanz ausgelöste DNA -Schädigung nicht fördern und demzufolge nicht an der Tumorentstehung beteiligt sind. Die tumorfördernde Wirkung von HF - EMF entfaltet sich zu einem späteren Zeitpunkt, wenn der Krebs bereits entstanden ist. Bewertung durch das BfS Die Forschungsergebnisse der Pilot- und Folgestudie zeigen in dem gewählten Mausstamm übereinstimmend eine tumorwachstumsfördernde Wirkung von HF - EMF für bestimmte Tumore bei gleichzeitigem Vorliegen einer krebserregenden Substanz. Die HF - EMF - Exposition alleine löste keine Tumore aus, HF - EMF waren auch nicht an der Tumorentstehung beteiligt. HF - EMF beschleunigten das Tumorwachstum, als der Krebs bereits entstanden war. Die tumorwachstumsfördernde Wirkung zeigte sich hauptsächlich für Lungen- und Lebertumore im verwendeten Mausstamm. Der Wirkmechanismus ist unklar. Da die Exposition des Menschen (mit UMTS -Signalen) völlig andere körperinterne Feldverteilungen zur Folge hat ( z.B. werden Lunge und Leber nicht erreicht), kann dieses Ergebnis nicht direkt auf den Menschen übertragen werden. Zudem wurde in anderen Tiermodellen wie Ratten oder einem anderen Mausstamm keine tumorwachstumsfördernde Wirkung von HF - EMF gefunden. In der Gesamtschau der vorliegenden Studienergebnisse geht das BfS daher nicht von einer tumorwachstumsfördernden Wirkung beim Menschen aus. Um zu prüfen, ob es sich bei den Beobachtungen in dem einen Mausstamm um einen Tiermodell-spezifischen Effekt handelt, der nur unter speziellen Versuchsbedingungen zum Tragen kommt, oder ob ein bisher unbekannter und möglicherweise allgemein relevanter Wirkmechanismus zugrunde liegen könnte, vergibt das BfS weitere Forschung. Pilotstudie Methoden In der Pilotstudie des Fraunhofer Instituts [1] wurde trächtigen Mäusen der Tumorinitiator (krebserregende Substanz) Ethylnitrosoharnstoff ( ENU ) verabreicht. Zusätzlich wurden sie mit einem hochfrequenten elektromagnetischen Feld nach dem UMTS Standard chronisch ganzkörperexponiert. Damit sollte überprüft werden, ob HF - EMF die Wirkung des krebsauslösenden ENU verstärken, also ob sie krebsfördernd wirken, ohne selbst Krebs auslösen zu können. Es wurden fünf Tiergruppen untersucht: Kontrolle: Tiere im Zuchtraum, weder mit ENU noch mit HF - EMF behandelt ENU : Tiere im Zuchtraum, ENU verabreicht, nicht mit HF - EMF exponiert Scheinexposition: Tiere in der EMF -Expositionsanlage, aber weder mit ENU noch mit HF - EMF behandelt ENU + HF - EMF : Tiere in der EMF -Expositionsanlage, ENU verabreicht und niedrige HF - EMF -Expositionsstufe (4,8 W/m 2 ) HF - EMF : Tiere in der Expositionsanlage, hohe EMF -Expositionsstufe (48 W/m 2 ), aber kein ENU verabreicht Die HF - EMF - Exposition begann in utero und wurde bis zum Lebensalter von 24 Monaten fortgeführt. Als Tiermodell wurde ein spezieller Mausstamm (B6C3F1) gewählt, der für Experimente mit ENU besonders gut geeignet ist, da er ENU vergleichsweise gut verträgt. Trotz sich entwickelnder Tumoren leben die Tiere dieses Mausstamms recht lange und können somit langfristig mit EMF exponiert werden. Ergebnisse Kontrolltiere, scheinexponierte Tiere und ausschließlich mit HF - EMF exponierte Tiere (Gruppen 1, 3 und 5) zeigten vergleichbare Tumorinzidenzen. Beide mit ENU behandelten Gruppen (Gruppe 2 und 4) zeigten erhöhte Tumorraten. Die durch ENU verursachten Tumorinzidenzen im Gehirn, in der Niere, der Milz und in den Lymphknoten waren relativ niedrig und wurden durch die zusätzliche HF - EMF Exposition in Gruppe 4 nicht weiter beeinflusst. Es wurde aber eine signifikant erhöhte Tumorrate in Lunge und Leber sowie eine Erhöhung der Zahl der metastasierenden Lungentumoren in der ENU/HF- EMF -Gruppe (Gruppe 4) im Vergleich zur ENU - Gruppe (Gruppe 2) beschrieben. Da die Tumorinzidenzen in der Leber aber auch in allen nicht mit ENU behandelten Gruppen (Gruppe 1, 3 und 5) unerwartet hoch gegenüber historischen Kontrollen waren und alle Gruppen mit Helicobacter infiziert waren, kann nicht ausgeschlossen werden, dass diese Infektion und nicht die Felder zu den erhöhten Krebsraten in der Leber geführt haben. Vom BfS geförderte Wiederholungsstudie Um die Ergebnisse der Pilotstudie zu überprüfen, förderte das BfS die Studie "Tumorpromotion durch hochfrequente elektromagnetische Felder in Kombination mit kanzerogenen Substanzen - synergistische Wirkungen" an der Jacobs Universität Bremen. Die Studie wurde 2015 abgeschlossen, der Abschlussbericht steht im Online- Repositorium DORIS des BfS zur Verfügung. In dieser tierexperimentellen Studie wurde mit einer größeren Anzahl an Versuchstieren und bei mehr Expositionsstufen als in der Pilotstudie untersucht, ob HF - EMF des Mobilfunkstandards UMTS (1,97 GHz ) Entwicklung und Wachstum von Tumoren fördern können. Die Ergebnisse der Pilotstudie konnten im Wesentlichen bestätigt und ausgeweitet werden [2] . Methoden Weibliche B6C3F1-Mäuse wurden lebenslang, beginnend in utero, mit HF - EMF des UMTS -Standards chronisch ganzkörper-exponiert ( SAR 0,04 W/kg , 0,4 W/kg oder 2 W/kg ) oder scheinexponiert. Die Muttertiere erhielten eine Injektion mit dem Tumorinitiator Ethylnitrosoharnstoff ( ENU ), der von den Föten aufgenommen wird. Zusätzlich wurde eine Käfigkontrolle mitgeführt, die weder exponiert, noch scheinexponiert oder mit ENU behandelt wurde. Im Vergleich der HF - EMF -exponierten Gruppen ( SAR 0,04, 0,4 oder 2 W/kg ) mit der scheinexponierten Kontrolle ( SAR 0 W/kg ) wurde geprüft, ob durch die Kombination ENU + HF - EMF am Ende des Untersuchungszeitraums mehr Tumoren auftreten, als mit ENU allein. Untersucht wurden die Organe Gehirn, Lunge, Leber, Niere, Milz und Lymphknoten. Ergebnisse Zwar unterscheiden sich die Ergebnisse beider Studien im Detail, die wesentlichen Ergebnisse der Pilotstudie wurden aber bestätigt. Wie in der Pilotstudie war die Häufigkeit des Auftretens von Tumoren in Gehirn, Nieren oder Milz in allen ENU -Gruppen generell niedrig (unter 10 % ) und wurde durch HF - EMF nicht weiter erhöht. Die mittlere Überlebensdauer lag in beiden Studien in allen ENU -Gruppen unterhalb derjenigen der Käfig-Kontrolle (ohne ENU ), wurde aber durch die zusätzliche UMTS - Exposition nicht weiter beeinflusst. Wie in der Pilotstudie verursachte ENU in Leber und Lunge der scheinexponierten Tiere Krebsraten von mehr als 10% (Käfigkontrolle unter 5 % ). Die Zahl der Leber-Karzinome und der Lungen-Adenome stieg in allen mit ENU und HF - EMF behandelten Gruppen gegenüber den scheinexponierten und nur mit ENU behandelten Tieren signifikant an. Anders als in der Pilotstudie , in der nur eine EMF -Expositionsstufe untersucht wurde, wurde zudem in einer der Untersuchungsgruppen ( ENU + HF - EMF 0,4 W/kg ) ein signifikanter Anstieg der Häufigkeit von Lymphomen beobachtet. In der höher exponierten Gruppe ( ENU + HF - EMF 2 W/kg ) stieg die Häufigkeit von Lymphomen nicht an. Die tumorfördernden Effekte waren bei einigen der untersuchten Leber- und Lungentumorarten bereits in der Gruppe mit dem niedrigsten SAR -Wert von 0,04 W/kg signifikant. Eine Dosis -Wirkungsbeziehung war nicht zu erkennen; in der Pilotstudie wurde dieser Aspekt nicht untersucht. Zusätzliche dosimetrische Untersuchungen Auch wenn die Ergebnisse keine Dosis -Wirkungsbeziehung erkennen ließen, wurde im Abschlussbericht des Vorhabens ein thermisch vermittelter Effekt als Ursache für die Beobachtungen erwogen. Es wurde die Hypothese formuliert, dass Tumoren die absorbierte und in Wärme umgewandelte elektromagnetische Energie nutzen könnten, um schneller zu wachsen. Um diese These zu prüfen, wurde die Dosimetrie der Studie verfeinert: Aus hochauflösenden Magnetresonanzaufnahmen wurden anatomisch korrekte CAD-Modelle von Mäusen unterschiedlicher Altersstufen entwickelt, die repräsentativ für den Entwicklungsstand der Tiere in den unterschiedlichen Projektphasen sind. Diese Modelle wurden eingesetzt, um mittels computergestützter Simulationsverfahren (FDTD-Verfahren) zunächst die SAR - und anschließend die daraus resultierenden Temperaturerhöhungen in den Mäusen auf Organebene zu bestimmen. Da in den ENU+ HF - EMF exponierten Gruppen das Tumorgeschehen nur in Lunge und Leber (und im Lymphsystem), nicht aber in Gehirn, Nieren oder Milz gegenüber den nur mit ENU behandelten Gruppen verstärkt war, könnten entsprechend differenzierte Temperaturerhöhungen in den jeweiligen Geweben die Hypothese der Forschungsnehmer stützen. Eine Unterscheidung von krankem und gesundem Gewebe, zum Beispiel auf Basis der Modellierung einzelner Tumoren, war nicht Bestandteil des Vorhabens. Der Bericht zu den zusätzlichen Untersuchungen ist im Digitalen Online Repositorium und Informations-System des BfS veröffentlicht. Die Untersuchungen haben gezeigt, dass die Lunge von allen in den Körpermodellen unterschiedenen Geweben tatsächlich die höchste gemittelte Absorption ( SAR ) aufwies, dass aber der mittlere Temperaturanstieg in diesem Organ nur durchschnittlich war. Lebergewebe zeigte sich sowohl bezüglich der SAR als auch bezüglich des Temperaturanstiegs unauffällig im Vergleich mit anderen Geweben wie zum Beispiel Nieren und Gehirn, die beide nicht von einem veränderten Tumorgeschehen betroffen waren. Ein weiteres Ergebnis der Studie war die Beobachtung, dass insbesondere in der Anfangsphase des Projekts, als die Tiere noch klein waren, die Exposition deutlich höher gewesen sein könnte als geplant. Grund dafür ist eine Feldüberhöhung am Käfigboden, die in der ursprünglichen Dosimetrie nicht berücksichtigt war. Die Bedeutung dieser Feststellung für das beobachtete Tumorgeschehen ist unklar. Es vermindert aber die Möglichkeiten, die Befunde auf im Alltag tatsächlich vorkommende Expositionsszenarien von Menschen zu übertragen (siehe auch Bedeutung für den Menschen ). Vom BfS geförderte Studie zu Wirkmechanismen Um die Wirkmechanismen, die zu den vorliegenden Ergebnissen führen, abzuklären, förderte das BfS von Anfang 2016 bis 2017 an der Jacobs Universität Bremen die Studie "Synergistische Wirkungen hochfrequenter elektromagnetischer Felder in Kombination mit kanzerogenen Substanzen - Kokanzerogenität oder Tumorpromotion?" Es wurde untersucht, ob durch HF - EMF die Aufnahme und/oder die DNA -schädigende Wirkung von ENU bereits im Anfangsstadium des Versuchs verstärkt wird (Kokarzinogenität) oder ob ENU unabhängig von HF - EMF zunächst gleich viele Tumoren verursacht, die dann später durch HF - EMF in ihrem Wachstum und ihrer Ausbreitung gefördert werden (Tumorpromotion). Die Studie wurde 2017 abgeschlossen [3] , der Abschlussbericht ist im Online- Repositorium DORIS des BfS veröffentlicht. Methoden Es wurde zunächst identisch wie in der vorherigen experimenteller Tierstudie vorgegangen: trächtige Mäuse wurden mit HF - EMF nach dem UMTS -Standard exponiert bzw. scheinexponiert ( SAR 0, 0,04 oder 0,4 W/kg ) und erhielten eine Spritze mit ENU . Um die frühen Effekte der Kombination aus ENU und HF - EMF zu untersuchen, die auf einen kokarzinogenen Effekt hindeuten würden ( s.o. ) wurde jeweils 24, 36 und 72 Stunden nach der Verabreichung von ENU ein Teil der Tiere eingeschläfert. Die Föten wurden entnommen und das Ausmaß der DNA -Schädigung in Gehirn, Lunge und Leber durch immunhistochemische Fluoreszenzfärbung untersucht. Ergebnisse Die wenigsten DNA -Schäden waren in den Gehirnen festzustellen, die meisten in der Leber. Die statistische Analyse ergab keine signifikanten Unterschiede zwischen den unterschiedlichen Expositionsgruppen einschließlich der scheinexponierten Gruppe. HF - EMF fördern also die DNA -Schädigung durch ENU nicht, es handelt sich nicht um einen kokanzerogenen Effekt. Das bedeutet, dass die im Tiermodell Maus beobachteten erhöhten Krebsraten in Leber und Lunge auf einem später auftretenden tumorfördernden Effekt (Tumorpromotion) beruhen. Diskussion Welcher Wirkmechanismus dem beschriebenen tumorwachstumsfördernden Effekt zugrunde liegt, ist unklar. Es gibt Hinweise, dass sich die dielektrischen Gewebeeigenschaften von Lebertumoren und gesundem Gewebe der Leber beim Menschen unterscheiden [4] und dass HF - EMF in Tumoren stärker absorbiert werden. Das Gewebe der Leber ist bei allen Säugetieren ähnlich, deswegen gilt dieser Befund vermutlich auch für Mäuse. Die zusätzlich aufgenommene Energie könnte vom Tumorgewebe für ein schnelleres Wachstum genutzt werden. Der Anstieg der Tumorraten in einzelnen Organen korrelierte kaum mit den organspezifischen SAR -Werten und dem Temperaturanstieg. Unterschiede in der Exposition sind also vermutlich nicht für die Organspezifität des tumorfördernden Effekts verantwortlich. Auffällig ist, dass der Anstieg der Tumorraten nach einer HF - EMF Exposition in den Organen auftrat, in denen ENU eine hohe Anzahl von DNA -Schäden verursacht hat und in denen infolgedessen die Tumorraten bereits ohne eine HF - EMF Exposition relativ hoch waren. Möglicherweise ist der tumorfördernde Effekt der Exposition nicht organspezifisch, macht sich aber erst bemerkbar, wenn bereits viele Tumore durch ENU hervorgerufen wurden. Die Organspezifität der Wirkung von ENU hängt davon ab, wann und wie ENU verabreicht wird und welche Tierart oder -stamm benutzt wurde. Es ist ebenfalls möglich, dass der Metabolismus der Mäuse auf der Ebene des gesamten Organismus durch die Exposition mit elektromagnetischen Feldern beeinflusst wird. Es gibt Untersuchungen, die zeigen, dass die Absorption der Energie der elektromagnetischen Felder zu einer Zunahme des Körpergewichts [5] oder zu einer Abnahme der Futteraufnahme und der metabolische Umsatzrate von Nagetieren [ 6 , 7 ] führen kann. Diese Beobachtungen wurden bei Ganzkörper-Expositionen von 0,4 – 4 W/kg gemacht. Wenn der Metabolismus der Mäuse auf der Ebene des gesamten Organismus durch die Exposition mit elektromagnetischen Feldern beeinflusst würde und dies einen Einfluss auf das Tumorgeschehen hätte, würde dies zu der geringen Korrelation des Tumorgeschehens mit den organspezifischen SAR - und Temperaturwerten passen. Bedeutung für den Menschen Die Übertragbarkeit der Ergebnisse von Tierversuchen auf den Menschen ist grundsätzlich nur beschränkt möglich. In dem hier vorliegenden Fall liegt die Schwierigkeit insbesondere darin, dass die Ursache der Befunde möglicherweise im Bereich des Energiemetabolismus und der damit zusammenhängenden Thermoregulation liegt. Dies sind physiologische Vorgänge, die stark von der Körpergröße abhängen und sich zwischen Nagetieren und Menschen wesentlich unterscheiden. Die metabolische Umsatzrate des Menschen ist geringer, die Thermoregulation aber wesentlich leistungsfähiger als bei Nagetieren. Außerdem werden bei kleinen Tieren wie Mäusen die inneren Organe ( bspw. Leber und Lunge) stärker von den Feldern erreicht als beim Menschen. Grund hierfür ist, dass die Exposition des Menschen mit Mobilfunksignalen im UMTS -Bereich völlig andere körperinterne Feldverteilungen zur Folge hat. Deswegen kann die Frage nach der Übertragbarkeit der Ergebnisse auf den Menschen für keine der Studien beantwortet werden. Bereits die Übertragbarkeit der Ergebnisse auf andere Tiermodelle ist schwierig. Bei Ratten z.B. ist es möglich, mit ENU Hirntumoren hervorzurufen, zu einer Tumorpromotion durch HF - EMF , in diesem Fall nach dem GSM -Standard, kommt es aber nicht [8] . Ob das an der Tierart, der HF - EMF Frequenz , oder anderen methodischen Unterschieden liegt, ist unklar. Bei einem anderen Mausstamm (AKR-Maus), der genetisch bedingt vermehrt Lymphome ausbildet, hatten HF - EMF des GSM - bzw. des UMTS -Standards keinen krebsfördernden Einfluss [ 5 , 9 ]. Für die am niedrigsten exponierte Gruppe (0,04 W/kg ) wurde in der vom BfS geförderten Wiederholungsstudie eine Exposition gewählt, die unterhalb des für den Menschen empfohlenen Höchstwerts für Ganzkörperexpositionen liegt (0,08 W/kg ). Im Alltag der allgemeinen Bevölkerung kommen aber bereits solche Ganzkörper-Expositionen nicht vor. Relevante Quellen sind Mobilfunkbasisstationen. Typischerweise werden die für solche Anlagen geltenden Grenzwerte bis zu 1 % , in einigen wenigen Szenarien bis zu 10 % ausgeschöpft. Bei lokalen Expositionen, die durch die Verwendung von Mobilfunkendgeräten ( z.B. Smartphones) entstehen, kann der maximal zulässige Wert von 2 W/kg zu einem höheren Prozentsatz ausgeschöpft werden. Dabei handelt es sich aber um kurzfristige Expositionen, bei denen ein möglicher geringfügiger lokaler Temperaturanstieg schnell ausgeglichen wird. Mit der hier vorliegenden dauerhaften Exposition der Mäuse ist die Exposition des Menschen während eines Handy-Telefonats nicht vergleichbar. Zur Ableitung von Grenzwerten können die Ergebnisse nicht herangezogen werden. Sie stützen aber die Empfehlungen des BfS zur Minimierung der Exposition gegenüber HF - EMF . Fazit In der Gesamtschau der vorliegenden Studienergebnisse geht das BfS nicht von einer tumorwachstumsfördernden Wirkung durch hochfrequente elektromagnetischer Felder beim Menschen aus. Um zu prüfen, ob es sich bei den Beobachtungen in dem einen Mausstamm um einen Tiermodell-spezifischen Effekt handelt, der nur unter speziellen Versuchsbedingungen zum Tragen kommt, oder ob ein bisher unbekannter und möglicherweise allgemein relevanter Wirkmechanismus zugrunde liegen könnte, vergibt das BfS weitere Forschung. Literatur [1] Tillmann T, Ernst H, Streckert J, Zhou Y, Taugner F, Hansen V, Dasenbrock C (2010). Indication of cocarcinogenic potential of chronic UMTS -modulated radiofrequency exposure in an ethylnitrosourea mouse model. Int J Radiat Biol 86(7): 529-541. [2] Lerchl A, Klose M, Grote K, Wilhelm AF, Spathmann O, Fiedler T, Streckert J, Hansen V, Clemens M (2015). Tumor promotion by exposure to radiofrequency electromagnetic fields below exposure limits for humans. Biochem Biophys Res Commun 459(4): 585-590. [3] Lerchl A, Klose M, Drees K. "No increased DNA damage observed in the brain, liver, and lung of fetal mice treated with ethylnitrosourea and Exposed to UMTS radiofrequency electromagnetic fields." Bioelectromagnetics 41.8 (2020): 611-616. [4] Peyman A, Kos B, Djoki M, Trotovšek B, Limbaeck-Stokin C, Serša G, Miklavčič D (2015). Variation in dielectric properties due to pathological changes in human liver. Bioelectromagnetics 36(8): 603 - 612. [5] Sommer AM, Streckert J, Bitz AK, Hansen VW, Lerchl A (2004). No effects of GSM -modulated 900 MHz electromagnetic fields on survival rate and spontaneous development of lymphoma in female AKR/J mice. BMC Cancer 4(1): 77. [6] Gordon, C.J., Reduction in metabolic heat production during exposure to radio-frequency radiation in the rat. J Appl Physiol (1985), 1987. 62(5): p. 1814-8. [7] Taberski K, Klose M, Grote K, El Ouardi A, Streckert J, Hansen VW, Lerchl A (2014). Noninvasive assessment of metabolic effects of exposure to 900 MHz electromagnetic fields on Djungarian Hamsters (Phodopus sungorus). Radiat Res 181(6): 617-622. [8] Adey WR, Byus CV, Cain CD, Higgins RJ, Jones RA, Kean CJ, Kuster N, MacMurray A, Stagg RB, Zimmerman G (2000). Spontaneous and nitrosourea-induced primary tumors of the central nervous system in Fischer 344 rats exposed to frequency-modulated microwave fields. Cancer Res 60(7): 1857-1863. [9] Sommer AM, Bitz AK, Streckert J, Hansen VW, & Lerchl A (2007). Lymphoma development in mice chronically exposed to UMTS -modulated radiofrequency electromagnetic fields. Radiation research, 168(1), 72-80. Stand: 07.05.2024

Strategische Lärmkarten 2022

Gesetzliche Regelungen und zuständige Behörde Am 18. Juli 2002 trat die “Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Bewertung und die Bekämpfung von Umgebungslärm” (Richtlinie 2002/49/EG) mit der Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften in Kraft. Damit hat die Europäische Gemeinschaft den Weg in Richtung rechtlicher Regelungen – auch im Bereich der Geräuschimmissionen in der Umwelt – beschritten. Die Europäische Kommission beschreibt die Begründung für die Richtlinie unter anderem wie folgt: “Die Gewährleistung eines hohen Gesundheits- und Umweltschutzniveaus ist Teil der Gemeinschaftspolitik, wobei eines der Ziele im Lärmschutz besteht.” Dafür ist es notwendig “schädliche Auswirkungen, einschließlich Belästigung, durch Umgebungslärm zu verhindern, ihnen vorzubeugen oder sie zu mindern. Hierzu werden schrittweise die folgenden Maßnahmen durchgeführt: Ermittlung der Belastung durch Umgebungslärm anhand von Lärmkarten nach für die Mitgliedstaaten gemeinsamen Bewertungsmethoden; Sicherstellung der Information der Öffentlichkeit über Umgebungslärm und seine Auswirkungen; auf der Grundlage der Ergebnisse von Lärmkarten Annahme von Aktionsplänen durch die Mitgliedstaaten mit dem Ziel, den Umgebungslärm soweit erforderlich und insbesondere in Fällen, in denen das Ausmaß der Belastung gesundheitsschädliche Auswirkungen haben kann, zu verhindern und zu mindern und die Umweltqualität in den Fällen zu erhalten, in denen sie zufrieden stellend ist.“ Weiterhin soll die Richtlinie eine Grundlage zur Weiterentwicklung und Ergänzung der Maßnahmen zur Geräuschemission der wichtigsten Lärmquellen bilden und die Europäische Kommission über die Belastung durch Umgebungslärm in den Mitgliedsstaaten informieren. Die Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz (SenUMVK) hat die Lärmkartierung 2022 (Stufe 4 als Aktualisierung der Kartierung von 2017) für den Ballungsraum Berlin nach Maßgabe der Anforderungen der Verordnung über die Lärmkartierung (§§ 4 und 5 der novellierten 34. BImSchV in Verbindung mit § 47 c BImSchG und der Richtlinie 2002/49/EG (EU-Umgebungslärmrichtlinie) sowie unter Berücksichtigung der aktuellen LAI-Hinweise zur Lärmkartierung beauftragt und durchgeführt. Aufgrund unterschiedlicher Verantwortlichkeiten werden hier nur diejenigen Lärmkarten veröffentlicht, deren Erstellung durch die Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz durchgeführt wurde. Das sind die Bereiche Straßenverkehr (Kfz einschl. Lkw und Busse), Straßenbahnverkehr und Verkehr der oberirdischen U-Bahn, Flugverkehr (BER) sowie IED-Anlagen (Kraftwerke). Die Auswertung des Lärms durch Schienenverkehr nach Allgemeinem Eisenbahngesetz (AEG) wird auf den Seiten des Eisenbahn-Bundesamtes (EBA) hier veröffentlicht. Die Zielsetzung des Vorhabens ist die Erstellung von strategischen Lärmkarten und den zugehörigen statistischen Auswertungen (belastete Menschen, Wohnungen, Schulen und Krankenhäuser in bestimmten Immissionspegelklassen). Die Ergebnisse wurden im Hinblick auf folgende Punkte für die weitere Nutzung aufbereitet: Grundlage für die Berichterstellung an die EU einschließlich Information der Öffentlichkeit Grundlage für die Weiterführung des Lärmaktionsplans 2019-2023 ( Lärmminderungsplanung Berlin ) Grundlage für die Verwaltung der Ausgangsdaten (Pflege des Datenmodells) Grundlage für Neuberechnungen und Auswertungen von räumlich begrenzten Flächen. Die Paragraphen 47 a bis f des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) regeln die Umsetzung der EU-Umgebungslärmrichtlinie in deutsches Recht. Die Verordnung über die Lärmkartierung – 34. BImSchV – konkretisiert die Anforderungen an Lärmkarten nach § 47 c BImSchG. Lärmkarten sind grundsätzlich zu berechnen . Diese Berechnungen erfolgen nach EU-weit harmonisierten Berechnungsverfahren (CNOSSOS-EU) und der in diesem Zusammenhang gültigen nationalen Berechnungsvorschriften (BUB-D). Die Lärmkarten sind alle fünf Jahre nach dem Zeitpunkt ihrer Erstellung zu überprüfen und fortzuschreiben (Stufe 1 in 2007, Stufe 2 in 2012, Stufe 3 in 2017, Stufe 4 in 2022 ff). Dieser Verpflichtung ist das Land Berlin für alle genannten Stufen bisher nachgekommen. Die Grenzen des Untersuchungsgebietes sind die Landesgrenzen Berlins. Zu untersuchen sind die Lärmquellen Straßenverkehr (Kfz einschl. Busse), Straßenbahnverkehr und Verkehr der oberirdischen U-Bahn, Industrie- und Gewerbegelände mit Anlagen gemäß Anhang I der Europäischen Industrieemissionsrichtlinie (IED). Flugverkehr, Schienenverkehr nach Allgemeinem Eisenbahngesetz (AEG). Maßgebliche weitere Hauptlärmquellen des Straßenverkehrs im grenznahen Brandenburger Raum, die vorgegebene Immissionspegel überschreiten, wurden mit einbezogen. Einen Überblick über die in der Verantwortung des Landes Berlin einbezogenen Lärmquellen bietet Tabelle 1: Für die Lärmkartierung des Flughafens Berlin Brandenburg (BER) ist das Land Brandenburg zuständig und die Ergebnisse dieser Kartierung im Ballungsraum Berlin wurden übernommen und dokumentiert ( Wölfel 2022 ). Beim Schienenverkehr der Straßenbahn sind Abweichungen der Streckenlänge zur Kartierung 2017 auf neue Streckenabschnitte (bspw. Anbindung Wissenschaftsstandort – Adlershof) zurückzuführen. Die beschriebenen gesetzlichen Regelungen sehen bisher keine Bildung von Gesamtlärmpegeln vor, die einzelnen Hauptlärmquellen werden unabhängig voneinander separat ermittelt und bewertet. Jedoch stellt bereits das Umweltgutachten 2004, S. 490, des Sachverständigenrates für Umweltfragen fest, “eine Verminderung der Lärmbelästigung der Bevölkerung kann daher nur dann erfolgreich sein, wenn auch das Zusammenwirken mehrerer Lärmquellen berücksichtigt wird.” Da jedoch bisher die Dosis-Wirkungs-Beziehungen bei gleichzeitigem Einwirken mehrerer Schallquellen aus medizinischer und psychologischer Sicht äußerst schwierig zu beschreiben sind, wurde hier von einem vereinfachten Ansatz ausgegangen: Alle Immissionswerte für die verschiedenen Hauptlärmquellen weisen einen gleichen Belästigungsgrad auf; d.h. geräuschart-spezifische Belästigungsfaktoren durch ein Bonus-Malus-System werden nicht vergeben. Die einzelnen Geräuschpegel werden nur energetisch addiert. _Hinweis: Die Kartierung der Eisenbahnen nach Allgemeinem Eisenbahngesetz (AEG) durch das Eisenbahn-Bundesamt ist in die Betrachtung der Summenwerte der Lärmbelastung eingeflossen (Stand: Februar 2023)._ Es sind bei der Betrachtung der Summenwerte der Lärmbelastung die Besonderheiten der logarithmischen Dezibelskala zu berücksichtigen. Z.B. addieren sich die Lautstärken zweier 50 dB(A) lauter Ereignisse auf 53 dB(A); diese Erhöhung um 3 dB(A) wird vom Ohr aber als Verdoppelung der Lästigkeit wahrgenommen. Zwei Teilpegel von 50 dB(A) und 60 dB(A) ergeben in der Summe 60,4 dB(A).

Review of internationally proposed critical levels for ammonia

Der vorliegende Bericht enthält einen umfassenden Überblick über die internationale Literatur zu den negativen Auswirkungen von Ammoniak auf Pflanzen, die Vegetation und terrestrische Ökosysteme und stellt die Ergebnisse eines Expertenworkshops vor, der am 28. und 29. März 2022 im Umweltbundesamt in Dessau und online stattfand. Ziel war es, den internationalen wissenschaftlichen Austausch zu dem Thema zu fördern, Ansätze aus verschiedenen Ländern vorzustellen und zu vergleichen sowie Forschungslücken zu identifizieren. Die übergeordnete Frage war, ob neue Informationen vorliegen, um die von der UNECE 2009 vorgeschlagenen Critical Levels von 3 mikro m-3 für stickstoffempfindliche, höhere und 1 Ìg m-3 für niedere Pflanzenarten zu bestätigen oder zu modifizieren. Im Vorfeld des Workshops wurde eine umfassende Synthese der Literatur der letzten zehn Jahre erstellt und mit den Workshop Teilnehmern diskutiert. Diese Literaturanalyse konzentrierte sich hauptsächlich auf Studien, in denen die Auswirkungen von Ammoniak auf Pflanzen und Vegetation untersucht wurden. Während viele Untersuchungen im Freiland durchgeführt wurden, z. B. an Flechten oder mit Hilfe von Gradientenstudien im Windschatten von landwirtschaftlichen Betrieben, wurden nur wenige kontrollierte Begasungsexperimente veröffentlicht, bei denen Referenzkonzentrationen von Ammoniak festgelegt wurden, um Dosis-Wirkungsbeziehungen abzuleiten. Bei den meisten älteren Experimenten wurden Konzentrationen verwendet, die weit über den derzeitigen kritischen Werten lagen. Andererseits war es bei den Feldstudien nicht möglich, zwischen NHx und NOy zu unterscheiden. Neben den Untersuchungen, die sich auf die schädlichen Auswirkungen auf Pflanzen konzentrieren, wurden auch Informationen über zur Messung von Ammoniak in der Umwelt zusammengetragen. Während neue Technologien für die kontinuierliche Bestimmung niedriger NH3-Konzentrationen zwar vorliegen aber nur wenigen Standorten eingesetzt werden, werden kostengünstige Passivsammler heutzutage an Hunderten von Standorten in Europa und Nordamerika eingesetzt. In mehreren Ländern sind diese Geräte zu einer zuverlässigen Routine für die Bestimmung des potenziell schädlichen Ammoniaks in geschützten Ökosystemen, z. B. in Natura2000-Gebieten, geworden. Die Überwachung der Konzentrationen und der Wirkungen auf die Vegetation erfolgt jedoch nur selten gleichzeitig, was zum Teil darauf zurückzuführen ist, dass die Erfassung von Wirkungen aufwendig ist und über langen Zeitraum kontinuierlich beobachtet werden muss. Ein Überblick über veröffentlichte Ergebnisse und die Diskussion während des Workshops bestätigten, dass die Ammoniakkonzentrationen in den letzten Jahren gestiegen sind und dass Maßnahmen erforderlich sind, um stickstoffempfindliche Ökosysteme besser zu schützen. Der Workshop wurde von mehr als 100 interessierten Personen besucht, und die Teilnehmer aus neun Ländern hielten insgesamt 19 Vorträge. Die einzelnen Beiträge sind im Tagungsband zusammengefasst und befassten sich mit neuen Konzepten und Techniken für die Bestimmung/Überwachung von Ammoniak sowie mit wirkungsorientierten Ansätzen für die Bewertung negativer Umweltauswirkungen. Der Tagungsband gibt einen Überblick über den aktuellen Stand der wissenschaftlichen Initiativen und wird als wichtige Informationsquelle für politische Entscheidungsträger dienen. Während der abschließenden Diskussion wurden Empfehlungen vereinbart, die inzwischen an das Übereinkommen über weiträumige grenzüberschreitende Luftverschmutzung (CLTRAP) und die laufenden EU-Konsultationen der Interessengruppen zur Überarbeitung der EU-Richtlinien zur Luftqualität weitergeleitet worden sind. Quelle: Forschungsbericht

Strategische Lärmkarten 2017

Gesetzliche Regelungen und zuständige Behörde Am 18. Juli 2002 trat die “Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Bewertung und die Bekämpfung von Umgebungslärm” (Richtlinie 2002/49/EG) mit der Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften in Kraft. Damit hat die Europäische Gemeinschaft den Weg in Richtung rechtlicher Regelungen – auch im Bereich der Geräuschimmissionen in der Umwelt – beschritten. Das Umweltbundesamt beschreibt die Ziele der Richtlinie wie folgt: “Die Gewährleistung eines hohen Gesundheits- und Umweltschutzniveaus ist Teil der Gemeinschaftspolitik, wobei eines der Ziele im Lärmschutz besteht.” Hierfür ist es notwendig “schädliche Auswirkungen, einschließlich Belästigung, durch Umgebungslärm zu verhindern, ihnen vorzubeugen oder sie zu mindern.” Um dieses Ziel zu erreichen, sind folgende Maßnahmen vorgesehen: Ermitteln der Belastung durch Umgebungslärm anhand von Lärmkarten nach für die Mitgliedstaaten gemeinsamen – Bewertungsmethoden; Sicherstellen der Information für die Öffentlichkeit über Umgebungslärm und seine Auswirkungen; Annahme von Aktionsplänen durch die Mitgliedstaaten auf Grundlage der Ergebnisse von Lärmkarten mit dem Ziel, den Umgebungslärm so weit erforderlich und – insbesondere in Fällen, in denen das Ausmaß der Belastung gesundheitsschädliche Auswirkungen haben kann – zu verhindern, zu mindern sowie die Umweltqualität in den Fällen zu erhalten, in denen sie zufriedenstellend ist. Weiterhin soll die Richtlinie eine Grundlage zur Weiterentwicklung und Ergänzung der Maßnahmen zur Geräuschemission der wichtigsten Lärmquellen bilden und die Europäische Kommission über die Belastung durch Umgebungslärm in den Mitgliedsstaaten informieren. Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz hat die Lärmkartierung 2017 (Stufe 3 als Aktualisierung der Kartierung von 2012) für das Land Berlin nach Maßgabe der Anforderungen der Verordnung über die Lärmkartierung (34. BImSchV) in Verbindung mit §§ 47 a-f BImSchG und der Richtlinie 2002/49/EG (Umgebungslärmrichtlinie) sowie unter Berücksichtigung der aktuellen LAI-Hinweise zur Lärmkartierung beauftragt und durchgeführt. Aufgrund unterschiedlicher Verantwortlichkeiten werden hier nur diejenigen Lärmkarten veröffentlicht, deren Erstellung durch die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz durchgeführt wurde. Das sind die Bereiche Straßenverkehr (Kfz einschl. Busse), Straßenbahnverkehr und Verkehr der oberirdischen U-Bahn, Flugverkehr sowie Industrie- und Gewerbegelände. Die Auswertung des Lärms durch Schienenverkehr nach Allgemeinem Eisenbahngesetz (AEG) wird auf den Seiten des Eisenbahn-Bundesamtes (EBA) hier veröffentlicht. Die Zielsetzung des Vorhabens ist die Erstellung von strategischen Lärmkarten und den zugehörigen statistischen Auswertungen (belastete Menschen, Wohnungen, Schulen und Krankenhäuser in bestimmten Immissionspegelklassen). Die Ergebnisse wurden im Hinblick auf folgende Punkte für die weitere Nutzung aufbereitet: Grundlage für die Berichterstellung an die EU einschließlich Information der Öffentlichkeit Grundlage für die Weiterführung des Lärmaktionsplans ab 2018 ( Lärmminderungsplanung Berlin ) Grundlage für die Verwaltung der Ausgangsdaten (Pflege des Datenmodells) Grundlage für Neuberechnungen und Auswertungen von räumlich begrenzten Flächen. Die Paragraphen 47 a bis f des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) regeln die Umsetzung der EU-Umgebungslärmrichtlinie in deutsches Recht. Die Verordnung über die Lärmkartierung – 34. BImSchV – konkretisiert die Anforderungen an Lärmkarten nach § 47 c BImSchG. Lärmkarten sind grundsätzlich zu berechnen . Die Berechnungen müssen nach EU-konformen vorläufigen Berechnungsvorschriften vorgenommen werden, die in einigen Punkten von den im Zusammenhang mit nationalem Recht verbindlichen technischen Regelwerken abweichen (vgl. Berechnungsverfahren). Die Lärmkarten sollen alle fünf Jahre nach dem Zeitpunkt ihrer Erstellung überprüft und bei Bedarf überarbeitet werden (Stufe 1 in 2007, Stufe 2 in 2012, Stufe 3 in 2017, Stufe 4 in 2022 ff). Allgemeine Beschreibung der Hauptlärmquellen nach Lage, Größe und Verkehrsaufkommen / Kartierungsumfang Die Grenzen des Untersuchungsgebietes sind die Landesgrenzen Berlins. Zu untersuchen sind die Lärmquellen Straßenverkehr (Kfz einschl. Busse), Straßenbahnverkehr und Verkehr der oberirdischen U-Bahn (PBefG), Industrie- und Gewerbegelände mit Anlagen gemäß Anhang I der Europäischen Industrieemissionsrichtlinie (IED). Flugverkehr, Schienenverkehr nach Allgemeinem Eisenbahngesetz (AEG). Maßgebliche weitere Hauptlärmquellen des Straßenverkehrs im grenznahen Brandenburger Raum, die vorgegebene Immissionspegel überschreiten, wurden mit einbezogen. Einen Überblick über die in der Verantwortung des Landes Berlin einbezogenen Lärmquellen bietet Tabelle 1: Beim Straßenverkehr sind Abweichungen der Streckenlängen zur Kartierung 2012 darauf zurückzuführen, dass die Bundesautobahn-Auf- und Abfahrten detailliert digitalisiert worden sind. Beim Schienenverkehr der Straßenbahn sind Abweichungen der Streckenlänge zur Kartierung 2012 auf neue Streckenabschnitte (bspw. Anbindung Hauptbahnhof) zurückzuführen. Randbedingungen bei der Betrachtung der Summenwerte der Lärmbelastung Die beschriebenen gesetzlichen Regelungen sehen bisher keine Bildung von Gesamtlärmpegeln vor, die einzelnen Hauptlärmquellen werden unabhängig voneinander separat ermittelt und bewertet. Jedoch stellt bereits das Umweltgutachten 2004, S. 490 des Sachverständigenrates für Umweltfragen fest, “eine Verminderung der Lärmbelästigung der Bevölkerung kann daher nur dann erfolgreich sein, wenn auch das Zusammenwirken mehrerer Lärmquellen berücksichtigt wird.” Da jedoch bisher die Dosis-Wirkungs-Beziehungen bei gleichzeitigem Einwirken mehrerer Schallquellen aus medizinischer und psychologischer Sicht äußerst schwierig zu beschreiben sind, wurde hier von einem vereinfachten Ansatz ausgegangen: Alle Immissionswerte für die verschiedenen Hauptlärmquellen weisen einen gleichen Belästigungsgrad auf; d.h. geräuschart-spezifische Belästigungsfaktoren durch ein Bonus-Malus-System werden nicht vergeben. Die einzelnen Geräuschpegel werden nur energetisch addiert. (nähere Informationen zum Thema “Gesamtlärmbelastung” enthält eine Studie des TÜV Immissionsschutz und Energiesysteme ). Hinweis: Die Kartierung der Eisenbahnen nach Allgemeinem Eisenbahngesetz (AEG) durch das Eisenbahn-Bundesamt ist in die Betrachtung der Summenwerte der Lärmbelastung eingeflossen (Stand: Dezember 2016). Es sind bei der Betrachtung der Summenwerte der Lärmbelastung die Besonderheiten der logarithmischen Dezibelskala zu berücksichtigen. Z.B. addieren sich die Lautstärken zweier 50 dB(A) lauter Ereignisse auf 53 dB(A); diese Erhöhung um 3 dB(A) wird vom Ohr aber als Verdoppelung der Lästigkeit wahrgenommen. Zwei Teilpegel von 50 dB(A) und 60 dB(A) ergeben in der Summe 60,4 dB(A).

Strategische Lärmkarten 2007

Gesetzliche Regelungen und zuständige Behörde Am 18. Juli 2002 trat die “Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Bewertung und die Bekämpfung von Umgebungslärm” mit der Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften in Kraft. Damit hat die Europäische Gemeinschaft den Weg in Richtung rechtlicher Regelungen – auch im Bereich der Geräuschimmissionen in der Umwelt – beschritten. Das Umweltbundesamt beschreibt die Ziele der Richtlinie wie folgt: “Die Gewährleistung eines hohen Gesundheits- und Umweltschutzniveaus ist Teil der Gemeinschaftspolitik, wobei eines der Ziele im Lärmschutz besteht.” Hierfür ist es notwendig “schädliche Auswirkungen, einschließlich Belästigung, durch Umgebungslärm zu verhindern, ihnen vorzubeugen oder sie zu mindern.” Um dieses Ziel zu erreichen, sind folgende Maßnahmen vorgesehen: Ermitteln der Belastung durch Umgebungslärm anhand von Lärmkarten nach – für die Mitgliedstaaten gemeinsamen – Bewertungsmethoden; Sicherstellen der Information für die Öffentlichkeit über Umgebungslärm und seine Auswirkungen; Annahme von Aktionsplänen durch die Mitgliedstaaten auf Grundlage der Ergebnisse von Lärmkarten mit dem Ziel, den Umgebungslärm so weit erforderlich und – insbesondere in Fällen, in denen das Ausmaß der Belastung gesundheitsschädliche Auswirkungen haben kann – zu verhindern, zu mindern sowie die Umweltqualität in den Fällen zu erhalten, in denen sie zufriedenstellend ist. Weiterhin soll die Richtlinie eine Grundlage zur Weiterentwicklung und Ergänzung der Maßnahmen zur Geräuschemission der wichtigsten Lärmquellen bilden und die Europäische Kommission über die Belastung durch Umgebungslärm in den Mitgliedsstaaten informieren. Die Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz hat die Lärmkartierung für das Land Berlin nach Maßgabe der Anforderungen der Verordnung über die Lärmkartierung (34. BImSchV) in Verbindung mit §§ 47 a-f BImSchG und der Richtlinie 2002/49/EG (Umgebungslärmrichtlinie) sowie unter Berücksichtigung der aktuellen LAI-Hinweise zur Lärmkartierung beauftragt und durchgeführt. Für die Kartierung des Eisenbahnverkehrs besteht eine Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Auftraggeber und dem Eisenbahn-Bundesamt. Die Zielsetzung des Vorhabens bestand in der Erstellung von strategischen Lärmkarten und den zugehörigen statistischen Auswertungen (belastete Menschen, Wohnungen, Schulen und Krankenhäuser in bestimmten Immissionspegelklassen). Die Ergebnisse wurden im Hinblick auf folgende Punkte für die weitere Nutzung durch den Auftraggeber aufbereitet: Grundlage für die Berichterstellung an die EU einschließlich Information der Öffentlichkeit Grundlage für die Aufstellung von Aktionsplänen für Lärmminderungsmaßnahmen (Lärmminderungsplanung Berlin) Grundlage für die Verwaltung der Ausgangsdaten (Pflege des Datenmodells) Grundlage für Neuberechnungen und Auswertungen von räumlich begrenzten Flächen. Die Paragraphen 47 a bis f des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) regeln die Umsetzung der EU-Umgebungslärmrichtlinie in deutsches Recht. Die Verordnung über die Lärmkartierung – 34. BImSchV – konkretisiert die Anforderungen an Lärmkarten nach § 47 c BImSchG. Lärmkarten sind grundsätzlich zu berechnen . Die Berechnungen müssen nach EU-konformen vorläufigen Berechnungsvorschriften vorgenommen werden, die in einigen Punkten von den im Zusammenhang mit nationalem Recht verbindlichen technischen Regelwerken abweichen (vgl. Berechnungsverfahren). Die Lärmkarten sollen alle fünf Jahre nach dem Zeitpunkt ihrer Erstellung überprüft und bei Bedarf überarbeitet werden. Die Kartendarstellungen zur Gesamtlärmbelastung (vgl. 07.05.12 bis 07.05.15) sind nicht Bestandteil der in der Verordnung über die Lärmkartierung vorgeschriebenen Lärmkarten. Sie stellen über die Anforderungen der Verordnung hinaus den Versuch dar, eine summarische Betrachtung der einzelnen untersuchten Lärmquellen zu ermöglichen. Bei der Interpretation dieser Karten sind jedoch bestimmte Randbedingungen zu beachten (vgl. Summenwerte der Lärmbelastung). Allgemeine Beschreibung der Hauptlärmquellen nach Lage, Größe und Verkehrsaufkommen / Kartierungsumfang Die Grenzen des Untersuchungsgebietes sind die Landesgrenzen Berlins. Untersucht wurden die Lärmquellen Straßenverkehr (Kfz einschl. Busse) Straßenbahnverkehr und Verkehr der oberirdischen U-Bahn Industrie- und Gewerbegelände mit Anlagen gemäß Anhang I der Richtlinie 96/61/EG des Rates vom 24 9.1996 über die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung (IVU-Anlagen einschließlich Kraftwerksstandorte und Westhafen) Flugverkehr (Flughafen Tegel) Schienenverkehr nach Allgemeinem Eisenbahngesetz (AEG). Maßgebliche weitere Hauptlärmquellen im grenznahen Brandenburger Raum, die vorgegebene Immissionspegel überschreiten, nicht jedoch der Flughafen Schönefeld, wurden mit einbezogen. Einen Überblick über die einbezogenen Lärmquellen bietet Tabelle 1: Randbedingungen bei der Betrachtung der Summenwerte der Lärmbelastung Die beschriebenen gesetzlichen Regelungen sehen bisher keine Bildung von Gesamtlärmpegeln vor, die einzelnen Hauptlärmquellen werden unabhängig voneinander separat ermittelt und bewertet. Jedoch stellt bereits das Umweltgutachten 2004, S. 490 des Sachverständigenrates für Umweltfragen fest, “eine Verminderung der Lärmbelästigung der Bevölkerung kann daher nur dann erfolgreich sein, wenn auch das Zusammenwirken mehrerer Lärmquellen berücksichtigt wird.” Da jedoch bisher die Dosis-Wirkungs-Beziehungen bei gleichzeitigem Einwirken mehrerer Schallquellen aus medizinischer und psychologischer Sicht äußerst schwierig zu beschreiben sind, wurde hier von einem vereinfachten Ansatz ausgegangen: Alle Immissionswerte für die verschiedenen Hauptlärmquellen weisen einen gleichen Belästigungsgrad auf; d.h. geräuschart-spezifische Belästigungsfaktoren durch ein Bonus-Malus-System werden nicht vergeben. Die einzelnen Geräuschpegel werden nur energetisch addiert. (nähere Informationen zum Thema “Gesamtlärmbelastung” enthält eine Studie des TÜV Immissionsschutz und Energiesysteme). Es sind bei der Betrachtung der Summenwerte der Lärmbelastung die Besonderheiten der logarithmischen Dezibelskala zu berücksichtigen. Z.B. addieren sich die Lautstärken zweier 50 dB(A) lauter Ereignisse auf 53 dB(A); diese Erhöhung um 3 dB(A) wird vom Ohr aber als Verdoppelung der Lästigkeit wahrgenommen. Zwei Teilpegel von 50 dB(A) und 60 dB(A) ergeben in der Summe 60,4 dB(A).

Strategische Lärmkarten 2012

Gesetzliche Regelungen und zuständige Behörde Am 18. Juli 2002 trat die “Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Bewertung und die Bekämpfung von Umgebungslärm” mit der Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften in Kraft. Damit hat die Europäische Gemeinschaft den Weg in Richtung rechtlicher Regelungen – auch im Bereich der Geräuschimmissionen in der Umwelt – beschritten. Das Umweltbundesamt beschreibt die Ziele der Richtlinie wie folgt: “Die Gewährleistung eines hohen Gesundheits- und Umweltschutzniveaus ist Teil der Gemeinschaftspolitik, wobei eines der Ziele im Lärmschutz besteht.” Hierfür ist es notwendig “schädliche Auswirkungen, einschließlich Belästigung, durch Umgebungslärm zu verhindern, ihnen vorzubeugen oder sie zu mindern.” Um dieses Ziel zu erreichen, sind folgende Maßnahmen vorgesehen: Ermitteln der Belastung durch Umgebungslärm anhand von Lärmkarten nach – für die Mitgliedstaaten gemeinsamen – Bewertungsmethoden; Sicherstellen der Information für die Öffentlichkeit über Umgebungslärm und seine Auswirkungen; Annahme von Aktionsplänen durch die Mitgliedstaaten auf Grundlage der Ergebnisse von Lärmkarten mit dem Ziel, den Umgebungslärm so weit erforderlich und – insbesondere in Fällen, in denen das Ausmaß der Belastung gesundheitsschädliche Auswirkungen haben kann – zu verhindern, zu mindern sowie die Umweltqualität in den Fällen zu erhalten, in denen sie zufriedenstellend ist. Weiterhin soll die Richtlinie eine Grundlage zur Weiterentwicklung und Ergänzung der Maßnahmen zur Geräuschemission der wichtigsten Lärmquellen bilden und die Europäische Kommission über die Belastung durch Umgebungslärm in den Mitgliedsstaaten informieren. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt hat die Lärmkartierung 2012 (Stufe 2 als Aktualisierung der Kartierung von 2007) für das Land Berlin nach Maßgabe der Anforderungen der Verordnung über die Lärmkartierung (34. BImSchV) in Verbindung mit §§ 47 a-f BImSchG und der Richtlinie 2002/49/EG (Umgebungslärmrichtlinie) sowie unter Berücksichtigung der aktuellen LAI-Hinweise zur Lärmkartierung beauftragt und durchgeführt. Aufgrund unterschiedlicher Verantwortlichkeiten werden hier nur diejenigen Lärmkarten veröffentlicht, deren Erstellung durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umweltschutz durchgeführt wurde. Das sind Straßenverkehr (Kfz einschl. Busse), Straßenbahnverkehr und Verkehr der oberirdischen U-Bahn, Flugverkehr sowie Industrie- und Gewerbegelände. Die Auswertung des Lärms durch Schienenverkehr nach Allgemeinem Eisenbahngesetz (AEG) wird auf den Seiten des Eisenbahn-Bundesamtes (EBA) hier veröffentlicht. Die Zielsetzung des Vorhabens ist die Erstellung von strategischen Lärmkarten und den zugehörigen statistischen Auswertungen (belastete Menschen, Wohnungen, Schulen und Krankenhäuser in bestimmten Immissionspegelklassen). Die Ergebnisse wurden im Hinblick auf folgende Punkte für die weitere Nutzung durch den Auftraggeber aufbereitet: Grundlage für die Berichterstellung an die EU einschließlich Information der Öffentlichkeit Grundlage für die Weiterführung des Lärmaktionsplans 2013 ( Lärmminderungsplanung Berlin ) Grundlage für die Verwaltung der Ausgangsdaten (Pflege des Datenmodells) Grundlage für Neuberechnungen und Auswertungen von räumlich begrenzten Flächen. Die Paragraphen 47 a bis f des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) regeln die Umsetzung der EU-Umgebungslärmrichtlinie in deutsches Recht. Die Verordnung über die Lärmkartierung – 34. BImSchV – konkretisiert die Anforderungen an Lärmkarten nach § 47 c BImSchG. Lärmkarten sind grundsätzlich zu berechnen . Die Berechnungen müssen nach EU-konformen vorläufigen Berechnungsvorschriften vorgenommen werden, die in einigen Punkten von den im Zusammenhang mit nationalem Recht verbindlichen technischen Regelwerken abweichen (vgl. Berechnungsverfahren). Die Lärmkarten sollen alle fünf Jahre nach dem Zeitpunkt ihrer Erstellung überprüft und bei Bedarf überarbeitet werden (Stufe 1 in 2007, Stufe 2 in 2012, Stufe 3 in 2017 ff). Allgemeine Beschreibung der Hauptlärmquellen nach Lage, Größe und Verkehrsaufkommen / Kartierungsumfang Die Grenzen des Untersuchungsgebietes sind die Landesgrenzen Berlins. Zu untersuchen sind die Lärmquellen Straßenverkehr (Kfz einschl. Busse), Straßenbahnverkehr und Verkehr der oberirdischen U-Bahn, Industrie- und Gewerbegelände mit Anlagen gemäß Anhang I der Richtlinie 96/61/EG des Rates vom 24 9.1996 über die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung (IVU-Anlagen einschließlich Kraftwerksstandorte und Westhafen), Flugverkehr, Schienenverkehr nach Allgemeinem Eisenbahngesetz (AEG). Maßgebliche weitere Hauptlärmquellen des Straßenverkehrs im grenznahen Brandenburger Raum, die vorgegebene Immissionspegel überschreiten, wurden mit einbezogen. Einen Überblick über die einbezogenen Lärmquellen bietet Tabelle 1: Beim Straßenverkehr sind Abweichungen der Streckenlängen zur Kartierung 2007 darauf zurückzuführen, dass Bundesautobahnen getrennt für jede Fahrbahn digitalisiert sind, Bundesautobahnen verlängert wurden, Stadtstraßen in einzelnen Abschnitten aus dem Kartierungsnetz entfernt wurden und Stadtstraßen teilweise für jede Fahrbahn digitalisiert sind. Beim Schienenverkehr (Straßenbahn und oberirdische U-Bahn) sind Abweichungen der Streckenlänge zur Kartierung 2007 sind darauf zurückzuführen, dass einzelne Abschnitte getrennt für jede Fahrtrichtung und insgesamt mit einem höheren Detaillierungsgrad digitalisiert sind. Beim Eisenbahnverkehr nach AEG sind Abweichungen der Streckenlänge zur Kartierung 2007 bzw. 2012 darauf zurückzuführen, dass einzelne Abschnitte nach abgeschlossenen Sanierungsarbeiten am Streckennetz hinzugekommen sind. Die beschriebenen gesetzlichen Regelungen sehen bisher keine Bildung von Gesamtlärmpegeln vor, die einzelnen Hauptlärmquellen werden unabhängig voneinander separat ermittelt und bewertet. Jedoch stellt bereits das Umweltgutachten 2004, S. 490 des Sachverständigenrates für Umweltfragen fest, “eine Verminderung der Lärmbelästigung der Bevölkerung kann daher nur dann erfolgreich sein, wenn auch das Zusammenwirken mehrerer Lärmquellen berücksichtigt wird.” Da jedoch bisher die Dosis-Wirkungs-Beziehungen bei gleichzeitigem Einwirken mehrerer Schallquellen aus medizinischer und psychologischer Sicht äußerst schwierig zu beschreiben sind, wurde hier von einem vereinfachten Ansatz ausgegangen: Alle Immissionswerte für die verschiedenen Hauptlärmquellen weisen einen gleichen Belästigungsgrad auf; d.h. geräuschart-spezifische Belästigungsfaktoren durch ein Bonus-Malus-System werden nicht vergeben. Die einzelnen Geräuschpegel werden nur energetisch addiert. (nähere Informationen zum Thema “Gesamtlärmbelastung” enthält eine Studie des TÜV Immissionsschutz und Energiesysteme). Hinweis: Die Kartierung der Eisenbahnen nach Allgemeinem Eisenbahngesetz (AEG) durch das Eisenbahn-Bundesamt ist in die Betrachtung der Summenwerte der Lärmbelastung eingeflossen (Stand: Dezember 2014). Es sind bei der Betrachtung der Summenwerte der Lärmbelastung die Besonderheiten der logarithmischen Dezibelskala zu berücksichtigen. Z.B. addieren sich die Lautstärken zweier 50 dB(A) lauter Ereignisse auf 53 dB(A); diese Erhöhung um 3 dB(A) wird vom Ohr aber als Verdoppelung der Lästigkeit wahrgenommen. Zwei Teilpegel von 50 dB(A) und 60 dB(A) ergeben in der Summe 60,4 dB(A).

Minderung des Gewerbelärms in Städten

Immer mehr Menschen ziehen in die Städte und Ballungsräume. Durch die zunehmende Verdichtung und das Heranrücken der Wohnbebauung an Gewerbebetriebe können Lärmkonflikte entstehen. In diesem Forschungsvorhaben wurden die Auswirkungen des Gewerbelärms in urbanen Strukturen auf die menschliche Gesundheit untersucht. Hierzu wurde die Immissionssituation an fünf ausgewählten innerstädtischen Gebieten bestimmt. Darüber hinaus wurden Belästigungsbefragungen durchgeführt. Auf dieser Grundlage wurden Expositions-Wirkungsbeziehungen erstellt und Rückschlüsse auf die Belästigungs- und Belastungssituation der Bevölkerung durch Gewerbelärm abgeleitet. Die Forschungsergebnisse zeigen, dass urbaner Gewerbelärm belästigt und Schlafstörungen verursachen kann. Veröffentlicht in Texte | 154/2022.

PFASs: What can we learn from the European Human Biomonitoring Initiative HBM4EU

Per- and polyfluoroalkyl substances (PFASs) were one of the priority substance groups selected which have been investigated under the ambitious European Joint programme HBM4EU (2017-2022). In order to answer policy relevant questions concerning exposure and health effects of PFASs in Europe several activities were developed under HBM4EU namely i) synthesis of HBM data generated in Europe prior to HBM4EU by developing new platforms, ii) development of a Quality Assurance/Quality Control Program covering 12 biomarkers of PFASs, iii) aligned and harmonized human biomonitoring studies of PFASs. In addition, some cohort studies (on mother-child exposure, occupational exposure to hexavalent chromium) were initiated, and literature researches on risk assessment of mixtures of PFAS, health effects and effect biomarkers were performed. The HBM4EU Aligned Studies have generated internal exposure reference levels for 12 PFASs in 1957 European teenagers aged 12-18 years. The results showed that serum levels of 14.3% of the teenagers exceeded 6.9 (micro)g/L PFASs, which corresponds to the EFSA guideline value for a tolerable weekly intake (TWI) of 4.4 ng/kg for some of the investigated PFASs (PFOA, PFOS, PFNA and PFHxS). In Northern and Western Europe, 24% of teenagers exceeded this level. The most relevant sources of exposure identified were drinking water and some foods (fish, eggs, offal and locally produced foods). HBM4EU occupational studies also revealed very high levels of PFASs exposure in workers (P95: 192 (micro)g/L in chrome plating facilities), highlighting the importance of monitoring PFASs exposure in specific workplaces. In addition, environmental contaminated hotspots causing high exposure to the population were identified. In conclusion, the frequent and high PFASs exposure evidenced by HBM4EU strongly suggests the need to take all possible measures to prevent further contamination of the European population, in addition to adopting remediation measures in hotspot areas, to protect human health and the environment. HBM4EU findings also support the restriction of the whole group of PFASs. Further, research and definition for additional toxicological dose-effect relationship values for more PFASs compounds is needed.

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