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Umweltzeichen Blauer Engel für Druckfarben, Tinten und Toner für Papier und Karton auf professionellen Druckmaschinen DE-UZ 237

Dieser Hintergrundbericht dokumentiert die Entwicklung eines neuen Umweltzeichens für Druckfarben, Tinten, Toner für Papier und Karton auf professionellen Druckmaschinen DE-UZ 237. Das Umweltzeichen steht für deutlich geringere Umwelt- und Gesundheitsbelastungen, die durch Herstellung und Gebrauch der Produkte entstehen können. Schadstoffe wie ⁠ PFAS ⁠, Schwermetalle, Feinstäube und polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (⁠ PAK ⁠) werden minimiert oder ganz ausgeschlossen. Es sichert eine hohe Recyclingfähigkeit der Druckprodukte, die durch Deinkingtests der Druckfarben, Tinten und Toner nachgewiesen werden muss. Zusätzlich beinhaltet das Umweltzeichen strenge Kriterien an die Herkunft der wichtigsten Öle und ihrer Derivate aus nachwachsenden Rohstoffen, was den Schutz natürlicher Wälder stärkt. Als B2B-Umweltzeichen, das eng mit dem Umweltzeichen DE-UZ 195 abgestimmt ist, erleichtert es die Antragstellung für umweltfreundliche Druckerzeugnisse. Veröffentlicht in Texte | 149/2024.

Altpapier

Altpapier Die Papierindustrie setzte im Jahr 1990 knapp 49 Prozent Altpapier ein, 2015 74 Prozent und im Jahr 2023 rund 83 Prozent. Diese Steigerung senkte den Holz-, Wasser- und Primärenergieverbrauch pro Tonne Papier. Das Mehr an Papierkonsum relativierte jedoch den Effizienzgewinn. Zudem gefährden Verunreinigungen aus Druckfarben, Kleb- und Papierhilfsstoffen inzwischen das Altpapierrecycling. Vom Papier zum Altpapier Im Jahr 2023 wurden rechnerisch in Deutschland 175,6 Kilogramm (kg) Pappe, Papier und Karton pro Kopf verbraucht. Diese Zahl bezieht neben dem Verbrauch in den privaten Haushalten auch den gesamten Verbrauch an Papier in Wirtschaft, Medien und Verwaltungen mit ein. In privaten Haushalten beträgt die jährlich verbrauchte Papiermenge ca. 105 kg pro Kopf ( INTECUS GmbH ). Dies entspricht einem rechnerischen Gesamtverbrauch von 14,9 Millionen Tonnen (Mio. t). Im gleichen Jahr haben private und kommunale Entsorger 12,7 Mio. t Altpapier gesammelt. Dies ergibt eine Altpapierrücklaufquote von 85 % (siehe Tab. „Papiererzeugung, Papierverbrauch und Altpapierverbrauch“). Die deutsche Papierindustrie Die deutsche Papierindustrie stellte im Jahr 2023 rund 18,6 Mio. t Papier, Pappe und Kartonagen her. Sie setzte dafür rund 15,5 Mio. t Altpapier ein. Die Altpapiereinsatzquote – also der Altpapieranteil an der gesamten inländischen Papierproduktion – lag damit bei rund 83 %. Diese Quote stieg seit dem Jahr 2000 um 23 Prozentpunkte (siehe Tab. „Altpapiereinsatzquoten in Prozent“). Der deutschen Papierindustrie gelang es auf diese Weise, ihre spezifischen Umweltbelastungen zu verringern. Die hohe Altpapiereinsatzquote von 83 % lässt sich kaum noch erhöhen. Dennoch ist es technisch etwa möglich, mehr Altpapier bei der Herstellung von Zeitschriften-, Büro- und Administrationspapieren und vor allem bei der Herstellung von Hygienepapieren zu nutzen. Eine Nachfragesteigerung seitens Verbraucherinnen und Verbraucher würde dies befördern. Der Altpapiereinsatz bei der Herstellung von Hygienepapieren fällt erneut auf nunmehr 40 %. Dies liegt an der Abnahme weißer Altpapiere im Markt durch den Rückgang der graphischen Papiere, bedingt durch die fortschreitende Digitalisierung, bei gleichzeitiger Zunahme von Verpackungspapieren. Der Rohstoff Altpapier ist knapp. Der Einsatz von Altpapier ist vorteilhaft, da Fasern aus Hygienepapieren nach der Nutzung nicht für ein weiteres Recycling zur Verfügung stehen. Bei der Herstellung von Zeitungsdruck- und Wellpappenrohpapieren wurde im Jahr 2023 statistisch gesehen mehr als 100 % Altpapier eingesetzt. Der Grund ist, dass bei der Aufbereitung von Altpapier Sortierreste und alle Verunreinigungen, welche die Qualität des Neupapiers beeinträchtigen, abgeschieden werden. Dabei gehen auch in geringem Umfang Papierfasern verloren, deshalb wird in der Produktion bis zu 20 % mehr Rohstoff, der aber auch papierfremde Bestandteile enthält, eingesetzt. Die Altpapierverwertungsquote, also der Altpapierverbrauch im Verhältnis zum gesamten Papierverbrauch, lag 2023 bei über 100 % (siehe Abb. „Altpapierverwertungsquoten“). Es wurde mehr Altpapier für die Herstellung von Recyclingpapier verbraucht als Papier in Deutschland verbraucht wurde. Das liegt daran, dass mehr Papier für den Export produziert wurde und weniger im Inland verbraucht wurde. Tab: Altpapiereinsatzquoten in Prozent Quelle: DIE PAPIERINDUSTRIE e. V. Diagramm als PDF Diagramm als Excel mit Daten Altpapierverwertungsquote Quelle: DIE PAPIERINDUSTRIE e. V. Diagramm als PDF Diagramm als Excel mit Daten Energieeffiziente Papierherstellung Papier, Pappe und Kartonagen wurden im Jahr 2023 energieeffizienter hergestellt als im Jahr 1990. Der mittlere Energieeinsatz bezogen auf eine Tonne erzeugtes Papier sank in diesem Zeitraum von 3,413 auf 2,789 Megawattstunden (MWh). Diese Effizienzsteigerung wurde durch die erhöhte Produktion im selben Zeitraum überkompensiert. So stellte die deutsche Papierindustrie im Jahr 2023 rund 32 % mehr Papier, Pappe und Kartonagen her als im Jahr 1990. Die Emissionen an fossilem Kohlendioxid pro Tonne Papier konnten trotzdem seit 1990 um etwa ein Drittel gesenkt werden. Sie liegen jetzt bei 526 kg Kohlendioxid pro Tonne produzierten Papiers. Das liegt vor allem am zunehmenden Einsatz von alternativen Brennstoffen und dem steigenden Anteil an erneuerbaren Strom im deutschen Strommix. Die Papierbranche bemüht sich einerseits, den Energieverbrauch weiter zu senken. Gleichzeitig investieren viele Unternehmen in zusätzliche Prozessstufen, um aus dem Rohstoff Altpapier Papiere mit höheren Weißgraden und glatterer Oberfläche herzustellen. Dafür benötigen sie mehr Energie, da mehr Fasern aussortiert und diese stärker gereinigt und gebleicht werden. Der Gesamtenergieeinsatz stieg daher von 157 Petajoule (PJ) im Jahr 1990 um gut 20 % auf 188 PJ im Jahr 2023 (Leistungsbericht Papier 2024). Tipp zum Weiterlesen: DIE PAPIERINDUSTRIE e. V., Leistungsbericht PAPIER 2024. Der Bericht kann beim Verband DIE PAPIERINDUSTRIE e. V. unter https://www.papierindustrie.de/papierindustrie/statistik bestellt werden Grafische Papiere Die grafischen Papiere sind nach den Verpackungspapieren das mengenmäßig wichtigste Papiersegment. Darunter fallen alle Papiere, die für Zeitungen, Zeitschriften, Schreib- oder Kopierpapiere verwendet werden. Für diese grafischen Papiere hat das Umweltbundesamt 2020 in einer Ökobilanz erneut überprüfen lassen, welche Umweltwirkungen während des gesamten Lebensweges der Papiere entstehen und welche Umweltentlastungspotenziale der Einsatz von Altpapieren im Produktionsprozess bietet. Demnach besitzt Recyclingpapier deutliche ökologische Vorteile gegenüber Frischfaserpapieren (Primärfaserpapieren). Der Holzverbrauch verringert sich und steht für langlebigere Nutzungen zur Verfügung. Recyclingpapier muss nicht so intensiv gebleicht werden, wie es bei der Herstellung von Frischfaserpapier der Fall ist. Für die Gewinnung von Recyclingpapier wird damit nur die Hälfte an Energie benötigt und zwischen einem Siebtel bis zu einem Drittel der Wassermenge, die bei Frischfaserpapier eingesetzt wird. Auch die ⁠ Treibhausgas ⁠-Emissionen sind bei Recyclingpapieren auf dem deutschen Markt durchschnittlich 15 % geringer als bei Frischfaserpapieren, auch wenn integrierte Zellstoff- und Papierfabriken aus Frischfaser bessere Treibhausgasbilanzen aufweisen können. Die Wälder werden durch die Verwendung von Recyclingpapier geschont und damit Verlust an ⁠ Biodiversität ⁠ durch intensive Forst- und Plantagenwirtschaft und deren soziale und ökologische Folgen weltweit verringert. Ein höheres Altpapierrecycling ist für praktisch alle betrachteten Wirkungskategorien günstiger zu bewerten: Dies betrifft die Knappheit fossiler Energieträger, Treibhauspotenzial, Sommersmog, Versauerungspotenzial und Überdüngung von Böden und Gewässern. Das heißt konkret: Wer beim Kauf von einem Paket Papier mit 500 Blatt, das etwa 2,5 Kilogramm (kg) wiegt, zu Recyclingqualität greift, spart 5,5 kg Holz. Mit den 7,5 Kilowattstunden Energie, die man bei Kauf eines Paketes Recyclingkopierpapier zusätzlich spart, kann man 525 Tassen Kaffee kochen. Der Wald wird geschont. Tipp zum Weiterlesen: Broschüre „Papier. Wald und Klima schützen“ Mögliche Schadstoffanreicherung im Papier Das Schließen von globalen Stoffkreisläufen und die hohe Zahl an Recyclingzyklen kann jedoch auch einen negativen Aspekt haben: So treten immer wieder erhöhte Gehalte unerwünschter Stoffe in den Altpapierkreisläufen auf. Es handelt sich dabei um Chemikalien, die an Papierfasern gut haften und wasserlöslich sind. Beispiele hierfür sind bestimmte Mineralölbestandteile in Druckfarben, per- und polyfluorierte Verbindungen (⁠ PFAS ⁠), Bisphenol S aus Kassenzetteln und gewisse Phthalate aus Klebstoffen. Diese Chemikalien können Altpapier verunreinigen, wenn etwa neue Papierprodukte wie Thermopapier oder neue Druckverfahren mit den dazugehörige Druckfarben, Bindungen, oder Verbundmaterialien entwickelt werden, die nicht auf ihre Auswirkungen auf die Recyclingkreisläufe geprüft werden. Dabei kommt erschwerend hinzu, dass auch Stoffe, die in Deutschland schon seit Jahren nicht mehr eingesetzt werden, wie z.B. Phthalate in Klebstoffen, in anderen Ländern noch im Einsatz sind und hier in Deutschland über den Recyclingkreislauf wieder in das Papier eingetragen werden. Diese Verunreinigungen gefährden den Einsatz von Altpapier etwa als Verpackung für Cerealien, Mehl oder Reis und anderen Lebensmittelkontaktpapieren. Denn sowohl die Bedarfsgegenständeverordnung als auch die Empfehlung „XXXVI. Papiere, Kartons und Pappen für den Lebensmittelkontakt“ des Bundesinstitutes für Risikobewertung geben für den Gehalt an Schadstoffen in Papier, Pappe und Kartons Obergrenzen vor. Einige dieser Verunreinigungen gelangen nicht bei der Papierherstellung in den Kreislauf, sondern wenn etwa Wellpappenhersteller, Drucker und Verpacker Papier nutzen und weiter verarbeiten. Diese Unternehmen sind mitunter nicht ausreichend sensibilisiert oder motiviert, nur Stoffe einzusetzen, die für das Recycling unkritisch sind. Hier gilt es, durch ein vernetztes Denken und Handeln bei allen Beteiligten die erforderliche Sensibilität zu schaffen, damit das erreichte hohe Verwertungsniveau bei Altpapier nicht gefährdet wird und durch die Verwertung von Altpapier auch zukünftig ein wichtiger Beitrag zum ressourceneffizienten Umgang mit Rohstoffen geleistet werden kann. Das Umweltbundesamt setzt sich für eine Vermeidung von Verunreinigungen möglichst an der Quelle ein.

Blauer Engel für Veranstaltungen und für Druckfarben

Blauer Engel für Veranstaltungen und für Druckfarben Auch Veranstaltungen sowie Druckfarben, Tinten und Toner können künftig mit dem Umweltzeichen „Blauer Engel“ ausgezeichnet werden. Die Jury Umweltzeichen hat in ihrer Sitzung im Juni 2024 die Vergabekriterien für diese beiden neuen Umweltzeichen beschlossen. Für weitere Produktgruppen wurden die Kriterien aktualisiert. Veranstalter*innen von Konferenzen, Messen oder auch kulturellen Events, wie Konzerte und Theaterfestivals, haben zukünftig die Möglichkeit, ihre Veranstaltungen , mit dem Umweltzeichen zu bewerben, wenn sie ein hohes Umwelt- und Nachhaltigkeitsniveau einhalten. Vor dem Hintergrund einer vielseitigen Veranstaltungsbranche sind die potenziellen Umweltwirkungen entsprechend unterschiedlich gelagert, doch die Bereiche Mobilität, Gastronomie, Energieverbrauch in den Veranstaltungsstätten, und auch Kreislaufwirtschaftsthemen, spielen eine wichtige Rolle und werden vom Umweltzeichen adressiert, um Treibhausgasemissionen zu reduzieren und die Ressourcen zu schonen. Zudem können Hersteller in Kürze das Umweltzeichen für Druckfarben, Tinten und Toner beantragen. Papierprodukte und damit auch die Druckfarben, Tinten und Toner gelangen am Ende ihrer Nutzung größtenteils in die Altpapiersammlung. Um aus Altpapier wieder hochwertige Produkte herzustellen, müssen Verunreinigungen weitgehend entfernt werden. Aus diesem Grund sollten Druckfarben, Tinten und Toner gut vom Druckerzeugnis entfernbar sein. Folgende weitere Umweltzeichen wurden zudem überarbeitet und aktualisiert: Softwareprodukte (DE-UZ 215) Computer, Tastaturen und Mäuse (DE-UZ 78) Tapeten und Raufaser (DE-UZ 35) Druckerzeugnisse (DE-UZ 195) Die überarbeiteten und die neuen Kriteriendokumente werden in den kommenden Wochen finalisiert und auf der Homepage des Umweltzeichens Blauer Engel verfügbar sein. Hersteller von besonders umweltfreundlichen Produkten können dann das Zeichen beantragen. Die Jury Umweltzeichen setzt sich aus 14 zivilgesellschaftlichen Vertreter*innen aus Wissenschaft, Wirtschaft und Umwelt zusammen und berät über die Vergabekriterien des Umweltzeichens Blauer Engel.

Umweltzeichen Blauer Engel für Druckfarben, Tinten und Toner für Papier und Karton auf professionellen Druckmaschinen DE-UZ 237

Dieser Hintergrundbericht dokumentiert die Entwicklung eines neuen Umweltzeichens für Druckfarben, Tinten, Toner für Papier und Karton auf professionellen Druckmaschinen DE-UZ 237. Das Umweltzeichen steht für deutlich geringere Umwelt- und Gesundheitsbelastungen, die durch Herstellung und Gebrauch der Produkte entstehen können.Schadstoffe wie PFAS, Schwermetalle, Feinstäube und polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) werden minimiert oder ganz ausgeschlossen. Es sichert eine hohe Recyclingfähigkeit der Druckprodukte, die durch Deinkingtests der Druckfarben, Tinten und Toner nachgewiesen werden muss. Zusätzlich beinhaltet das Umweltzeichen strenge Kriterien an die Herkunft der wichtigsten Öle und ihrer Derivate aus nachwachsenden Rohstoffen, was den Schutz natürlicher Wälder stärkt. Als B2B-Umweltzeichen, das eng mit dem Umweltzeichen DE-UZ 195 abgestimmt ist, erleichtert es die Antragstellung für umweltfreundliche Druckerzeugnisse.

UV -Strahlung in Alltag und Technik

UV -Strahlung in Alltag und Technik Künstlich erzeugte UV - Strahlung wird für vielfältige Schulungs-, Arbeits- und Analyseprozesse, zur Desinfektion und auch in der Kunst verwendet. Aushärtung Künstliche UV - Strahlung wird für die Aushärtung spezieller Materialien verwendet wie etwa zur Trocknung spezieller Druckfarben, zur Aushärtung von Lacken oder Klebstoffen, zur Härtung optischer Gläser, zum Modellieren künstlicher Fingernägel oder zur Reparatur von Verbundglas. Analyse UV - Strahlung wird auch bei Analysemethoden in Medizin und Forschung verwendet, zum Beispiel zur Bestimmung von Fettschichten an Reibungspunkten zweier Objekte oder zur Bestimmung der Zinnseite von so genanntem Floatglas in der Photovoltaik-Branche. Anwendung in der Chemie In der Chemie wird UV - Strahlung etwa bei der Synthese und der Zersetzung unterschiedlicher Stoffe wie die chlorfreie Bleiche von Zellstoff oder bei der Wasseraufbereitung im Schwimmbad angewendet. Anwendung in der Elektronik Künstlich erzeugte UV - Strahlung wird in der Elektronik bei der Herstellung von mikroelektronischen Bauelementen und Schaltkreisen sowie entsprechenden Geräten genutzt – beispielweise zur Herstellung von Leiterbahnen auf Leiterplatten oder integrierter Schaltkreise. Desinfektion Ein Teil der UV - Strahlung , die UV -C- Strahlung , wird zur Desinfektion von Wasser, Luft und Oberflächen eingesetzt. Weitere Informationen finden Sie im Artikel Desinfektion mit UV -C-Strahlung . Materialprüfung Im Rahmen der Materialprüfung wird UV - Strahlung zum Beispiel dafür genutzt, Sprünge oder Fehler in Glasoberflächen zu erkennen, Ölschläuche auf Defekte zu prüfen, Oberleitungs- und Hochspannungsanlagen zu inspizieren, die Belastbarkeit von Materialien zu prüfen oder Haarrisse in dünnen Metallen zu erkennen. Schulung Künstlich erzeugte UV - Strahlung lässt sich auch zur Schulung einsetzen. Man kann damit beispielsweise den korrekten Auftrag von Hautschutzmitteln oder Handdesinfektionsmitteln visualisieren, indem Substanzen dieser Mittel mittels Fluoreszenzfarbstoffen markiert werden. Diese Farbstoffe werden durch UV - Strahlung zum Aufleuchten angeregt. Kunst UV -A- Strahlung , umgangssprachlich auch als "Schwarzlicht" bekannt, wird auch in der Kunst für Showeffekte (Stichwort: Schwarzlichttheater) sowie in Diskotheken genutzt. UV -A- Strahlung regt fluoreszierende Stoffe (zum Beispiel optische Aufheller in Waschmitteln für weißen Baumwollstoff, Fluoreszenzfarbstoffe, weißes Pigment oder Mineralien) zum Leuchten an. Stand: 20.06.2024

Papier, Recyclingpapier

Recyclingpapier ist gut für die Umwelt So gelingt ein klimafreundlicher Umgang mit Papier Kaufen Sie Papierprodukte aus Recyclingpapier (Blauer Engel). Entsorgen Sie benutztes Papier getrennt (Altpapier-Container, Blaue Tonne, andere Altpapier-Sammlungen). Gewusst wie Die Herstellung von Papier belastet die Umwelt stark. Sie benötigt viel Holz, Energie und Wasser und kann zur Einleitung gefährlicher Chemikalien in Gewässer führen. Durch den Einsatz von Altpapier und beste verfügbare Techniken bei der Produktion von neuem Papier können diese Umweltbelastungen stark reduziert werden. Kauf von Recyclingpapier: Für fast jeden Papierbedarf gibt es ein passendes Recyclingpapier. Ob für Drucker oder Kopierer, für Klopapier oder Küchenrolle, ob weiß oder bunt: Recyclingpapier kann fast überall bedenkenlos eingesetzt werden. Der Blaue Engel garantiert dabei, dass die Papierfasern zu 100 Prozent aus Altpapier gewonnen werden. Andere Produktkennzeichnungen wie FSC- oder PEFC-Label oder die Bezeichnung "Chlorfrei gebleicht" sind bei Papierprodukten aus Umweltsicht weniger hilfreich (siehe Hintergrund). Papier getrennt entsorgen: Benutztes Papier ist ein wertvoller Rohstoff und gehört deshalb getrennt entsorgt. Dabei sind die örtlich unterschiedlichen Sammelsysteme zu berücksichtigen (Altpapier-Container, Blaue Tonne, andere Altpapier-Sammlungen). Ins Altpapier gehören: Zeitungen/Zeitschriften/Broschüren/Bücher, Schulmaterial aus Papier, Papiere, Kartons und Pappen aus Büros und Verwaltungen, Geschenkpapier und –karton, Verpackungen aus Papier, Pappe und Karton, leere Pizzakartons Eierkartons. Nicht ins Altpapier gehören: Verbundmaterialien – Getränkekartons, Coffee-to-go-Becher (Gelber Sack), Tapeten (Restmüll), Wachs-, Paraffin-, Bitumen- und Ölpapiere beziehungsweise -pappen (Restmüll bzw. bei Verpackungen gelber Sack), Thermopapier – Kassenzettel, Fahrkarten (Restmüll). Eine Ausnahme hiervon sind Thermopapiere, die mit dem Blauen Engel gekennzeichnet sind. Diese halten die Rezyklierbarkeitsanforderungen des Blauen Engels für Thermopapiere ein. Diese Papiere können mit dem Altpapier entsorgt werden. Selbstdurchschreibepapier, Nassfeste und/oder fettdicht imprägnierte und/oder geleimte Papiere und Pappen – gebrauchte Taschentücher, Plakate, Coffee-to-go-Becher, Hamburger-Verpackungen, Backpapier, Muffinförmchen, Trinkhalme (Restmüll bzw. bei Verpackungen gelber Sack), Verschmutzte, restentleerte Papierverpackungen – Pappschalen für Ofengerichte wie Lasagne oder Fisch (gelber Sack) Mit Kunststofflacken oder -folien hergestellte Lack-, Glacé- und Chromopapiere und -pappen (Restmüll bzw. bei Verpackungen gelber Sack), Papiere mit Klebstoffanwendungen, die sich nicht leicht abtrennen lassen (Haftnotizen, Adressetiketten, Selbstklebeverschluss bei Kuverts) (Restmüll bzw. bei Verpackungen gelber Sack). Eine Ausnahme hiervon sind Papierprodukte, die mit dem Blauen Engel gekennzeichnet sind. Diese dürfen nur Klebstoffe enthalten, die nach den anerkannten Prüfmethoden INGEDE 12 & Score Card als ausreichend abtrennbar bewertet werden. Diese Papiere können mit dem Altpapier entsorgt werden. Was Sie noch tun können: Bestellen Sie unerwünschte Kataloge, Prospekte und Zeitschriften ab: Per Anruf aus Verteilerlisten streichen lassen oder Werbebrief oder Werbekatalog retour mit dem Vermerk "Unfrei zurück an Absender! Unverlangte Sendung" Digitalisierung von Dokumenten und Scan-to-E-Mail sparen Papier und Archivraum. Informationen im Internet machen manches Archivieren überflüssig. Bringen Sie das Altpapier zu Fuß oder per Fahrrad an seinen Bestimmungsort. Sparen Sie sich damit zusätzliche Spritkosten durch einen Transport mit dem Auto. Auch bei Recyclingpapier gilt: Sparsam verwenden. Nutzen Sie beim Papier beide Seiten. Nutzen Sie bei Druckern – wenn vorhanden – die Duplex-Funktion (beidseitiges Drucken) und die Verkleinern-Funktion (2 Seiten auf 1 Seite drucken). Green-Printing-Software entfernt leere Seiten und unnötige Informationen aus der zu druckenden Datei. Hintergrund Umweltsituation: Für die Produktion von einem Kilogramm neuem Kopierpapier (200 Blatt - Primärfaserpapier) werden ca. 50 Liter Wasser und circa fünf Kilowattstunden Energie verbraucht. Die Produktion von Recyclingpapier hingegen benötigt nur etwa 50 Prozent an Energie und nur rund 33 Prozent der Wassermenge. Außerdem werden pro Kilogramm Sekundärfaserpapier bis zu 2,2 Kilogramm Holz eingespart. Dem stehen 1,2 Kilogramm Altpapier für die Herstellung von einem Kilogramm Recyclingpapier gegenüber. Vorteile in der Ökobilanz hat Recyclingpapier auch bei: Photooxidantienpotenzial, Eutrophierungspotenzial für Land- und Wasserökosysteme, Giftigkeit für die Umwelt (Ökotoxizität) und Giftigkeit für den Menschen (Humantoxizität). Die Holzentnahme für Frischfaserpapier bedeutet immer einen Eingriff in das Wald-⁠ Ökosystem ⁠ und ist daher mit Risiken für die biologische Vielfalt verbunden. Die Nutzung von Recyclingfasern wirkt diesem Risiko entgegen. In nahezu allen untersuchten Regionen besteht ein Risiko für Landnutzungsänderungen aufgrund der Holzversorgung für die Zellstoff- und Papierproduktion. Einzig in Mittel- und Südeuropa ist das Risiko gering, weil Primärwälder hier bereits fast vollständig verschwunden sind. Der beste Weg, um das Risiko weiterer Landnutzungsänderungen zu vermeiden, ist die Nutzung von Recyclingfasern. Bestimmte Papierfabrikationshilfsstoffe oder Inhaltsstoffe von Druckfarben oder Klebstoffen können sich im Recyclingkreislauf anreichern. Teilweise können diese nicht entfernt werden. Es besteht bei manchen Stoffen die Gefahr, dass sie aus Recyclingpapierverpackungen auf Lebensmittel übergehen. Für besonders gefährdete Lebensmittel ist daher eine wirksame Barriere in der Verpackung zum Schutz des Verbrauchers notwendig. Es ist allerdings auch sehr wichtig, dass alle Akteure in der Wertschöpfungskette ihren Beitrag zur Verringerung der Einträge in den Stoffkreislauf leisten. Durch den Ersatz schadstoffbelasteter Druckfarben, Klebstoffe und Fabrikationshilfsstoffe kann bereits an der Quelle ein großer Schritt für ein sauberes Papierrecycling getan werden. Damit wird sowohl dem Verbraucherschutz wie auch dem Umweltschutz nachhaltig Rechnung getragen. Gesetzeslage: Es gelten die Grundsätze und Pflichten des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG), zum Beispiel die Verwertungshierarchie des Paragraf 6 KrWG und die Verpflichtung zur getrennten Sammlung (§ 14). Die Vorbereitung zur Wiederverwendung und das Recycling von Siedlungsabfällen sollen spätestens ab dem 1. Januar 2020 mindestens 65 Gewichtsprozent insgesamt betragen. Für Verpackungen aus Papier, Pappe und Karton regelt das Verpackungsgesetz (VerpackG) die Entsorgung. Diese sind von privaten Haushalten (und den sogenannten vergleichbaren Anfallstellen nach § 3 Abs. 11 VerpackG wie Hotels, Gastronomie etc.) grundsätzlich in der Altpapiersammlung zu entsorgen. Verpackungen aus Glas gehören in die Altglassammlung, solche aus anderen Materialien (z.B. Kunststoffen, Verbunden, Getränkekartons etc.) in den gelben Sack oder die gelbe Tonne. Für Verpackungen, die in Industrie und Großgewerbe anfallen, müssen die Hersteller eine Rückgabemöglichkeit anbieten. Sie können von den Unternehmen auch gemäß Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) entsorgt werden. Die 16 führenden Druck- und Gerätehersteller haben sich auf europäischer Ebene u.a. verpflichtet, ihren Kunden die Verwendung von Recyclingpapier in ihren Geräten zu empfehlen. Außerdem wollen sie auf die Umweltvorteile von Recyclingpapier aufmerksam machen. Die EU-Kommission hat im Juni 2015 die Umsetzung dieser freiwilligen Selbstverpflichtung bestätigt. Marktbeobachtung: Im Jahre 2021 lag der rechnerische Verbrauch von Papier, Pappe und Karton in Deutschland bei 228 Kilogramm pro Einwohner. Dies entspricht einem Gesamtverbrauch von 19 Millionen Tonnen. Die Altpapierrücklaufquote lag bei rund 14,5 Millionen Tonnen (77%). Die inländische Papierproduktion betrug 23,1 Millionen Tonnen mit einem Altpapieranteil von rund 18,3 Millionen Tonnen (77,9%). Die Altpapiereinsatzquote einzelner Papiersorten, beispielsweise bei den Wellpappenrohpapieren oder bei Zeitungsdruckpapier, lag bei über 100 Prozent. Denn bei der Aufbereitung von Altpapier müssen Sortierreste und alle Verunreinigungen, welche die Qualität des Neupapiers beeinträchtigen, abgeschieden werden. Steigerungsmöglichkeiten des Altpapiereinsatzes bestehen noch bei den Zeitschriftenpapieren sowie Büro- und Administrationspapieren, aber auch bei den Hygienepapieren. Der Blaue Engel ist für Papiere der beste Orientierungsmaßstab. Andere Produktkennzeichnungen sind aus Umweltsicht für Papiere weniger hilfreich: FSC und PEFC auf Papier: FSC und PEFC sind Label für nachhaltige Waldbewirtschaftung. Am Markt findet man überwiegend FSC Mix-Papiere. "Mix" besagt, dass mindestens 70 Prozent der Fasern aus FSC-Holz und /oder Altpapier stammen. Meistens handelt es sich um reine Frischfaserpapiere. Zwar gibt es auch einige Papiere mit dem FSC Recycling-Siegel. Doch dieses erfüllt nicht die strengen Anforderungen des Blauen Engels, beispielsweise zum Mindestanteil niedriger Altpapiersorten, an den Energie- und Wasserverbrauch oder an den Einsatz von Chemikalien bei der Produktion. Papiere mit dem FSC oder dem PEFC Zeichen sind deshalb im Vergleich zu Waren, die mit dem Blauen Engel ausgezeichnet sind, weniger empfehlenswert. Chlorfrei gebleicht: Bedeutet, dass kein Altpapier enthalten ist und trifft keine Aussage über die Art der Waldbewirtschaftung. Es macht lediglich Aussagen über den Chemikalieneinsatz bei der Bleichung. Heutzutage überwiegt die Elementarchlorfreie (ECF) mit 90 Prozent vor der vollständig chlorfreien Bleiche (TCF) mit fünf Prozent. Nur fünf Prozent der weltweiten Produktion wird noch mit reinem Chlor produziert. EU-Ecolabel (EU Blume) und skandinavisches Umweltzeichen Nordic Ecolabel (Nordischer Schwan): Beide Siegel fordern weniger Energieverbrauch und Abwasserbelastung als bei der durchschnittlichen Papierherstellung üblich. Das Nordic Ecolabel verlangt keinen Altpapiereinsatz. Das EU Ecolabel fordert nur beim Zeitungsdruckpapier einen Altpapieranteil von 70 Prozent. Beide Zeichen erfüllen die Anforderungen an eine nachhaltige Forstwirtschaft nicht ausreichend. Es ist nicht ausgeschlossen, dass ein Anteil der Hölzer aus Urwäldern stammt. Österreichische Umweltzeichen: Dieses Zeichen setzt Grenzwerte zum Energieverbrauch, zur Abwasserbelastung sowie zum Chemikalieneinsatz. Bei Büropapier verlangt es den Einsatz von 100 Prozent Altpapier. Bei Zeitungsdruckpapier sind nur 50 Prozent, bei hochwertigen gestrichenen und ungestrichenen Druckpapieren sogar nur zehn beziehungsweise 20 Prozent Altpapier vorgeschrieben. Die eingesetzten Primärfasern müssen nur zur Hälfte aus zertifizierter Forstwirtschaft stammen. Die Kriterien für eine umweltverträgliche Rohstoffbeschaffung werden dabei also nicht erfüllt. Weitere Informationen finden Sie hier: FAQs Recyclingpapier - Antworten auf häufig gestellte Fragen (⁠ UBA ⁠-Broschüre) Papier- und Altpapierverbrauch (UBA-Themenseite) Altpapier (BMUV-Themenseite) Papierprodukte (UBA-Themenseite, öffentliche Beschaffung) Quellen: Umweltbundesamt (Hrsg.) (2022): Aktualisierte Ökobilanz von Grafik- und Hygienepapier . Forum Ökologie und Papier (Hrsg.) (2012): Papier. Wald und Klima schützen. DIE PAPIERINDUSTRIE e.V. (VDP) (2022): Papier 2022: Ein Leistungsbericht . Altpapierverwertungsquote Quelle: DIE PAPIERINDUSTRIE e. V. Diagramm als PDF Diagramm als Excel mit Daten Tab: Altpapiereinsatzquoten in Prozent Quelle: DIE PAPIERINDUSTRIE e. V. Diagramm als PDF Diagramm als Excel mit Daten Tab: Papiererzeugung, Papierverbrauch und Altpapierverbrauch Quelle: DIE PAPIERINDUSTRIE e. V. Tabelle als PDF Tabelle als Excel

Recyclingfähigkeit von Verpackungen: Mindeststandard 2023

Recyclingfähigkeit von Verpackungen: Mindeststandard 2023 Hersteller bestimmter Verpackungen müssen sich an dualen Systemen beteiligen, damit die Verpackungen gesammelt, sortiert und verwertet werden. Seit 2019 sind die Entgelte hierfür auch danach zu bemessen, wie gut sich eine Verpackung recyceln lässt. Der Mindeststandard dafür, wie die Recyclingfähigkeit zu ermitteln ist, wurde nun an neue Entwicklungen im Verpackungssektor angepasst. Damit die Recyclingfähigkeit der Verkaufs- und Umverpackungen, die nach Gebrauch typischerweise beim privaten Endverbraucher als Abfall anfallen, methodisch auf einheitlicher Basis ermittelt wird, veröffentlicht die Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) im Einvernehmen mit dem Umweltbundesamt (⁠ UBA ⁠) seit 2019 jährlich bis zum 1. September einen Mindeststandard zur Bemessung der Recyclingfähigkeit. Wesentliche Neuregelungen betreffen Glasverpackungen und Polyethylen (PE)-Folien größer DIN A4 . Glasanteile, die beispielsweise durch Lackierung oder Einfärbung einen optischen Transmissionsgrad von 10 Prozent unterschreiten, sind nicht dem verfügbaren Wertstoffanteil zuzurechnen. Damit wird auf Grundlage von aktuellen Praxisuntersuchungen nunmehr berücksichtigt, dass entsprechende Glasanteile bei der Glasaufbereitung nicht als Glas erkannt und deshalb ausgeschleust werden. Bei PE-Folien größer DIN A4 wird als neue Recyclingunverträglichkeit „Nitrocellulose-basierte Druckfarben im Zwischenlagendruck“ aufgenommen. Nitrocellulose (NC) erweist sich aufgrund ihrer eingeschränkten Temperaturbeständigkeit als Beeinträchtigung für den mechanischen Recyclingprozess. In Untersuchungen wurden starke, atemwegsreizende Ausgasungen sowie ein unangenehmer Geruch und eine farbliche Veränderung der ⁠ Rezyklate ⁠ beobachtet. Deshalb haben sich ZSVR und UBA dazu entschlossen, NC-basierte Druckfarben zumindest im Zwischenlagendruck als Recyclingunverträglichkeit zu definieren. Weitere Änderungen erfolgten in Bezug auf faserbasierte Verpackungen, um die im Vorjahr eingeführten Regelungen zu konkretisieren und besser verständlich zu machen. Noch nicht aufgenommen wurde die in der öffentlichen Konsultation vorgestellte Umstrukturierung des Anhangs 1, der das Vorhandensein von Sortier- und Recyclinginfrastruktur für verschiedene Verpackungen beziehungsweise das Erfordernis für Einzelnachweise eines erfolgten Recyclings abbildet. Aufgrund der in zahlreichen Stellungnahmen geäußerten Aspekte haben ZSVR und UBA entschieden, das Thema zunächst zurückzustellen. Es ist beabsichtigt, erneut nach zweckmäßigen Lösungen zu suchen und dabei die vorgebrachten Aspekte nochmals vertieft zu prüfen. Weiterführende Informationen zum Mindeststandard Nach einem Konsultationsverfahren zum Entwurf des Mindeststandards hat die ZSVR in Abstimmung mit dem UBA die eingegangenen Stellungnahmen ausgewertet und, soweit zielführend, in dem nun veröffentlichten Mindeststandard berücksichtigt. Nähere Informationen zum Mindeststandard finden Sie auf der Homepage der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister . Das UBA sieht den verbindlichen Mindeststandard als wichtige methodische Basis für die Ermittlung der Recyclingfähigkeit von systembeteiligungspflichtigen Verpackungen an. Er gibt Mindestkriterien unter Berücksichtigung der Praxis der Sortierung und Verwertung vor. Bei der Ermittlung der Recyclingfähigkeit sind danach mindestens folgende Anforderungen zu berücksichtigen: Vorhandensein von Sortier- und Verwertungsinfrastruktur für ein hochwertiges werkstoffliches Recycling für diese Verpackung, Sortierbarkeit der Verpackung sowie, bei technischer Notwendigkeit, Trennbarkeit ihrer Komponenten, Keine Unverträglichkeiten von Verpackungskomponenten oder enthaltenen Stoffen, die nach der Verwertungspraxis einen Recyclingerfolg verhindern können. Die Anforderungen für diese Kriterien wurden entsprechend den Entwicklungen im Verpackungssektor aktualisiert und geschärft. Die Ergebnisse der UBA-Eigenforschung zur Praxis der Sortierung und Verwertung 2021/2022 wurden bereits berücksichtigt. Der Mindeststandard ist eine in Branchenkreisen weithin akzeptierte Hilfestellung für die ökologische Verbesserung von Verpackungen. Zahlreiche Verpackungshersteller nutzen ihn zur Ermittlung der Recyclingfähigkeit ihrer Verpackungen und eine daran anknüpfende Optimierung. Die Methode zur Ermittlung der tatsächlichen Recyclingfähigkeit wurde auch in der EU und international mit großem Interesse aufgenommen. Für eine umweltfreundliche Verpackungsgestaltung sind neben der Recyclingfähigkeit weitere Faktoren von Bedeutung. Informationen dazu finden Sie auf unserer Webseite .

Errichtung der Lagerfläche 103 und des Komissionier-Gebäudes 222

Öffentliche Bekanntgabe gemäß § 5 Abs. 2 UVPG über die Feststellung der UVP-Pflicht für ein Vorhaben der Firma Siegwerk Druckfarben AG & Co. KGaASiegburg Bezirksregierung Köln Köln, 25.04.2022 Az.: 300-53.0017/22/Ho Auf der Grundlage des § 5 Absatz 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) wird hiermit folgendes bekannt gegeben: Die Firma Siegwerk Druckfarben AG & Co. KGaA hat gem. § 16 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) die Genehmigung einer wesentlichen Änderung der Anlage zur Herstellung von Druckfarben in Siegburg, Gemarkung Siegburg, Flur 3, Flurstück 1557/54 und Gemarkung Wolsdorf, Flur 4, Flurstück 1662, beantragt. Der Genehmigungsantrag beinhaltet im Wesentlichen die Errichtung der Lagerfläche 103 und des Komissionier-Gebäudes 222 sowie die zukünftige zusätzliche Nutzung der Kommissionier- und Verladefläche 102 als Lagerfläche. Auf beiden Flächen sollen entzündbare Flüssigkeiten in Transportbehältern passiv gelagert werden. Der vorliegende Antrag stellt ein Änderungsvorhaben nach Nr. 4.4 der Anlage 1 des UVPG dar. Es wurde eine allgemeine Vorprüfung nach § 9 Absatz 1 Nr. 2 i.V.m. § 7 Absatz 1 UVPG durchgeführt. Diese hat ergeben, dass zusätzliche erhebliche nachteilige Auswirkungen hinsichtlich der Schutzgüter Menschen, insbesondere die menschliche Gesundheit, Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt, Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft, kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter sowie Wechselwirkungen zwischen den vorgenannten Schutzgütern nicht zu erwarten sind. Das Änderungsvorhaben wird innerhalb einer bereits durch das Siegwerk industriell genutzten Werksgeländes umgesetzt. Relevante Auswirkungen auf den Naturhaushalt (Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt) werden daher am Ort der Errichtung nicht hervorgerufen. Es sind keine Eingriffe in das Grundwasser vorgesehen. Eine Gefährdung des Wassers ist ebenfalls nicht zu besorgen, da die geplanten Anlagen entsprechend den Vorgaben der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) betrieben werden. Die Änderung hat keine Auswirkung auf die Emissionen der Anlage über den Luftpfad. Die Art und Menge der anfallenden Abfälle ändert sich nur geringfügig im Bereich der nicht gefährlichen Abfälle; die Entsorgung ist über die bestehenden Entsorgungswege gesichert. Bezogen auf die Schallemissionen liefert die Änderung keinen relevanten Beitrag an den Immissionsorten. Die Erhöhung der Menge an entzündlichen Stoffen führt nicht zu einer Anpassung des angemessenen Abstands zu schutzwürdigen Objekten. Damit ist die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung in diesem Verfahren entbehrlich. Diese Feststellung ist nicht selbstständig anfechtbar. Im Auftrag gez. M. Hoffmann

Umweltzeichen Blauer Engel für Druckerzeugnisse

Das  Forschungsprojekt unterstützte den Revisionsprozess des Umweltzeichens Blauer Engel für Druckerzeugnisse (DE-UZ 195). Der Hintergrundbericht stellt das Vorgehen, die Methodik und die Ergebnisse ausführlich vor. Um das Recycling der Druckerzeugnisse zu verbessern, wurden die Anforderungen an die Entfernbarkeit der Druckfarben, Lacke und Klebstoffe weiterentwickelt. Neu eingeführt wurde die Pflicht zur Vorlage anerkannter Nachhaltigkeitszertifikate, wenn natürliche Rohstoffe wie Sojaöle für Druckfarben oder Maschinenreiniger verwendet werden. Neu ist auch die Anforderung zur Vermeidung von persistenten per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen (⁠ PFAS ⁠) in den Druckfarben. Zudem wurden die Grenzwerte für die Emissionen leicht flüchtiger organischer Verbindungen (⁠ VOC ⁠) verschärft. Veröffentlicht in Texte | 127/2021.

Weiterentwicklung und Einsatz mineralölfreier Zeitungsdruckfarben im Zeitungsdruck

In diesem Projekt wurden zwei mineralöloptimierte Zeitungsdruckfarbensysteme so weit entwickelt, dass ihr Einsatz in der Praxis mit freiwilligen Instrumenten wie Umweltzeichen gefordert werden kann. Die Ergebnisse sind für Zeitungsdruckereien, Farbhersteller, Papierhersteller, Lebensmittelüberwachungsämter, das Umweltbundesamt und die Europäische Kommission sowie interessierte Verbraucher von Interesse. Es wurden zwei Farbsysteme für den Zeitungsdruck entwickelt und in einer Zeitungsdruckerei in Langzeitdruckversuchen getestet. Mineralölgehalt und Deinkbarkeit der erzeugten Druckerzeugnisse wurden untersucht. Die Mineralölbelastung des Altpapierkreislaufes aus Druckfarben soll reduziert werden. Die Belastung graphischer Altpapiere mit gesundheitlich bedenklichen Mineralölbestandteilen schränkt den Einsatz von Altpapier für die Herstellung von direkte und indirekte Lebensmittelverpackungen ein. Mit diesen Forschungsergebnissen wird es zukünftig besser möglich, Lebensmittelverpackungen aus dem nachhaltigen Rohstoff Altpapier herzustellen. Dies trägt zum ⁠ Klima ⁠- und Ressourcenschutz sowie zum Schutz der ⁠ Biodiversität ⁠ bei. Gleichzeitig wird die menschliche Gesundheit vor der Aufnahme von Mineralöl über Lebensmittel aus altpapierbasierten Verpackungen besser geschützt. Veröffentlicht in Texte | 99/2021.

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