Das Emissionskataster Luft (Quellgruppe Gewerbe) enthält Angaben über - bestimmte nicht-genehmigungsbedürftige Anlagen - Art der Anlagen - Art und Menge der eingesetzten Arbeitsstoffe - Austrittsort von Schadstoffen in die Atmosphäre - Art und Menge der austretenden Schadstoffe Die Daten werden von der Behörde bei Bedarf in unregelmäßigen Abständen aktualisiert.
Die Schumacher Packaging GmbH ist Teil der Schumacher Packaging Gruppe, einem familiengeführten Konzern mit Stammsitz in Ebersdorf bei Coburg (Bayern), der europaweit Verpackungen aus Pappe herstellt und vertreibt. Zur Unternehmensgruppe gehören 16 produzierende Werke an 14 Standorten in Deutschland, Polen, Tschechien, dem Vereinigten Königreich und den Niederlanden. In seinem Werk in Greven (Nordrhein-Westfalen) beabsichtigt das Unternehmen die Investition in ein automatisches Transport- und Schälsystem für Papierrollen. Bisher werden die für die Produktion benötigten Papierrollen im Werk mit Gabelstaplern mit Greifklammer bzw. mit Niederflurhubwagen transportiert. Dabei kommt es zu Beschädigungen der äußeren Papierbahnen, die vor Verwendung entfernt werden müssen. Dieser Schälvorgang geschieht bisher manuell, wobei im Durchschnitt auch 8 Lagen unbeschädigtes Papier von der Rolle entfernt werden. Künftig sollen die Papierrollen durch ein Fahrerloses Transport System (FTS) einer Schälstation zugeführt werden. Dort trennt ein Roboter die erste Lage präzise ab und übergibt die Rolle anschließend einer Inspektionseinheit. Diese kontrolliert die Papierbahn durch den Einsatz von LED- und Kameratechnik auf Beschädigungen und veranlasst weitere Trennschnitte, bis die Papierbahn frei von Beschädigungen ist. Nach dem vollautomatisierten Schälvorgang wird die Papierrolle zur Vermeidung erneuter Beschädigungen wieder auf dem FTS abgelegt und zur Produktionsanlage transportiert, wo sie für die Verarbeitung übernommen wird. Das Vorhaben leistet einen Beitrag zur Verbesserung der Ressourceneffizienz und Abfallvermeidung. Durch neue Technik sollen jährlich 548 Tonnen Wellpappenrohpapier eingespart und somit indirekt ca. 274 Tonnen CO 2 -Emissionen pro Jahr vermieden werden. Das Verfahren ist prinzipiell auf alle Anlagen übertragbar, bei denen mit Papierrollen umgegangen wird, z.B. bei der Fertigung von Papiererzeugnissen oder in Druckereien. Branche: Papier und Pappe Umweltbereich: Ressourcen Fördernehmer: Schumacher Packaging GmbH Bundesland: Nordrhein-Westfalen Laufzeit: seit 2021 Status: Laufend
Die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt ist zuständig für: Lärm durch den Betrieb genehmigungsbedürftiger Anlagen; Lärm durch den Betrieb von Baustellen, Baulagerplätzen und Baumaschinen; Auskunftstelefon Baustellen ; Technische Auskünfte Baustellen-Genehmigungen ; Verwaltungsauskünfte Baustellen-Genehmigungen ; Lärm durch öffentliche Veranstaltungen im Freien mit gesamtstädtischer Bedeutung (z.B. Rock-Musikveranstaltungen und andere Großveranstaltungen in der Waldbühne, dem Olympia-Stadion Berlin und der Parkbühne Wuhlheide, vor dem Brandenburger Tor, auf dem Alexanderplatz); Lärm durch Sportveranstaltungen mit gesamtstädtischer Bedeutung (z.B. Berlin Marathon, Motorbootrennen auf der Regattastrecke Berlin-Grünau); Verwaltungsauskünfte Genehmigungen und Ausnahmezulassungen für Veranstaltungen mit gesamtstädtischer Bedeutung . Das örtliche Bezirksamt mit Umweltamt und Ordnungsamt ist zuständig für: Lärm von nicht genehmigungsbedürftigen Anlagen (mit Ausnahme von Baustellen, Baulagerplätzen und Baumaschinen sowie bei Veranstaltungen mit gesamtstädtischer Bedeutung) wie z.B. Betriebsstätten (Schankwirtschaften, Schankvorgärten, Diskotheken, Druckereien, Bäckereien, Fleischereien, Kfz-Reparaturwerkstätten u.ä.), ortsfeste Einrichtungen (feste Veranstaltungsplätze, Sportanlagen u.ä.), Maschinen und Geräte (Rasenmäher, Wärme- und Umwälzpumpen u.ä.); mit einer Anlage im Zusammenhang stehenden verhaltensbedingten Lärm (z.B. Ladetätigkeiten und Reparaturarbeiten im Freien durch Gewerbebetriebe); verhaltensbedingten Lärm (z.B. Lärm durch Singen und Grölen im Haus- und Nachbarschaftsbereich, Lärm auf Bolz- und Spielplätzen, Lärm durch private Feierlichkeiten, Lärm durch häusliche Renovierungsarbeiten, Lärm durch den Betrieb von Tonwiedergabegeräten und Musikinstrumenten, Lärm durch Tiere); Lärm durch öffentliche Veranstaltungen im Freien von bezirklicher Bedeutung (z.B. Haus- und Straßenfeste, Bürgerfeste, Kinderfeste, Sommerfeste von Kleingartenkolonien, Veranstaltungen von Verbänden, Vereinen und Kirchen, Eröffnungs-, Jubiläums- und Werbeveranstaltungen von Gewerbebetrieben, Konzerte und Rock-Musikveranstaltungen im Freien; Lärm durch Motorsportveranstaltungen von bezirklicher Bedeutung (z.B. Geschicklichkeits- und Slalomturniere oder Mofa-Turniere innerhalb eines oder mehrerer Bezirke bzw. Veranstaltungen mit Modellautos mit Verbrennungsmotoren); Lärmmessungen und technische Begutachtungen bzw. Ortsbesichtigungen im Rahmen der Überwachung von nicht genehmigungsbedürftigen Anlagen (mit Ausnahme von Baustellen, Baulagerplätzen und Baumaschinen, Veranstaltungen mit gesamtstädtischer Bedeutung) sowie im Rahmen eines Ausnahmezulassungs-, Genehmigungs- oder Ordnungswidrigkeitenverfahrens nach dem Landes-Immissionsschutzgesetz Berlin bei Angelegenheiten von bezirklicher Bedeutung; (Erst-) Ermittlungen zur Feststellung des tatsächlichen Verursachers bei zunächst unbekannten Lärmquellen (Sollte sich ergeben, dass der Lärm durch den Betrieb einer genehmigungsbedürftigen Anlage oder einer Baustelle, eines Baulagerplatzes oder einer Baumaschine verursacht wird, ist für das weitere Verfahren die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt zuständig.). Das örtliche Bezirksamt ist außerdem zuständig für: Schallschutz an baulichen und haustechnischen Anlagen Lärm in Naturschutz- und Landschaftsschutzgebieten Lärm auf öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen Bezirkämter in Berlin Ordnungsämter in Berlin Umwelt- und Naturschutzämter der Bezirke Der Polizeipräsident in Berlin Wasserschutzpolizei Berlin Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt – Außenstelle Ost Die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt hat für die Entgegennahme von Beschwerden über baustellenbedingte Immissionen (insbesondere Lärm und Staub durch Bauarbeiten) ein Beschwerdetelefon eingerichtet. Die Telefonnummer lautet: Tel.: (030) 9025-2253 Unter dieser Nummer werden regelmäßig in der Geschäftszeit montags bis freitags von 09:00 bis 11:00 Uhr telefonische Beschwerden entgegengenommen. Ferner können Sie Ihre Beschwerde direkt online einreichen. Beschwerde über eine Baustelle Um eine zügige und effiziente Bearbeitung sicherzustellen, sollte eine Beschwerde zumindest folgende Angaben enthalten: Beschwerdeführer (Name, Vorname, Wohnanschrift und Telefonnummer) Baustellenanschrift und Verursacher der Belästigung, soweit bekannt (Firmenname, Ansprechpartner, Telefonnummer) Art der Belästigung (Welche Arbeiten werden durchgeführt? Welche Maschinen kommen zum Einsatz?) Auswirkungen der Belästigung Datum und Zeitpunkt der Belästigung (Seit wann werden die belästigenden Arbeiten durchgeführt? An welchen Wochentagen und zu welchen Tageszeiten werden die belästigenden Arbeiten durchgeführt?) Kersten Klempin Tel.: (030) 9025-2279 E-Mail: baulaerm@senmvku.berlin.de Dirk Wiemer Tel.: (030) 9025-2263 E-Mail: baulaerm@senmvku.berlin.de Susanne Lauer Tel.: (030) 9025-2229 E-Mail: baulaerm@senmvku.berlin.de Harald Kern Tel.: (030) 9025-2264 E-Mail: veranstaltungslaerm@senmvku.berlin.de Raimo Schaaf Tel.: (030) 9025-2170 E-Mail: veranstaltungslaerm@senmvku.berlin.de Hier erhalten Sie auch Auskünfte zu bereits erteilten Genehmigungen und Ausnahmezulassungen. Einen Antrag für die Durchführung von Veranstaltungen mit gesamtstädtischer Bedeutung finden Sie im Bereich Formular-Center. Formular-Center Einen Antrag auf Genehmigungen gemäß § 8 LImSchG Bln für Bauarbeiten während der gesetzlich geschützten Ruhezeiten (Sonn- und Feiertags oder zwischen 20:00 Uhr und 07:00 Uhr) können Sie an uns online über die Berliner Dienstleistungsdatenbank stellen. Berliner Dienstleistungsdatenbank
Emission flüchtiger organischer Verbindungen ohne Methan (NMVOC) Der Ausstoß flüchtiger organischer Verbindungen ohne Methan konnte zwischen 1990 und 2022 um fast 74 % gesenkt werden. Entwicklung seit 1990 Von 1990 bis 2022 konnten die NMVOC -Emissionen von 3,9 Millionen Tonnen (Mio. t) auf 1,0 Mio. t gesenkt und somit um 73,7 % zurückgeführt werden (siehe Abb. „Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen ohne Methan (NMVOC) nach Quellkategorien“). Der Rückgang lässt sich in erster Linie mit der Entwicklung der Emissionen aus dem Straßenverkehr sowie bei den Lösemittelanwendungen im industriellen und gewerblichen Bereich erklären. Entwicklungen im Verkehrssektor Die Emissionen im Straßenverkehr aus Antrieb und Verdunstung (nur Ottokraftstoff) wurden von 1,5 Millionen Tonnen (Mio. t) (1990) auf 82 Tausend Tonnen (Tsd. t) (2022) gemindert. Durch die Einführung und Weiterentwicklung der geregelten Katalysatoren bei Otto-Pkw und die Verringerung der Zahl der Zweitakt-Fahrzeuge in den neuen Ländern ist der Anteil der Emissionen des Straßenverkehrs von 39 % im Jahr 1990 auf unter 8 % im Jahr 2022 gesunken. Die Menge der durch Verdunstung aus den Fahrzeugtanks freigesetzten NMVOC nahm – parallel zur Menge der verbrauchsbedingten Emissionen – zwischen 1990 und 2022 um fast 90 % ab. Ihr Anteil an den Emissionen des Straßenverkehrs stieg dabei von 13,9 auf 29,6 %. Gegenüber den deutschen NMVOC-Gesamtemissionen schrumpfte der Anteil fahrzeugseitiger verdunstungsbedingter Emissionen von rund 5,4 auf 2,3 %. Die Verteilungsverluste von Kraftstoffen sanken - insbesondere durch die fortschreitende Ausstattung der Tankstellen mit Gaspendel- und Gasrückführungssystemen - von 87,8 auf rund 15,8 Tsd. t. Der Anteil der Verteilungsverluste an den NMVOC-Gesamtemissionen sank damit von rund 2,3 % im Jahr 1990 auf knapp über 1,5 % im Jahr 2022. Entwicklung in Industrie und Gewerbe Die unter den Industrieprozessen berichteten Lösemittelanwendungen dominieren die NMVOC -Emissionen in Deutschland. Die NMVOC-Emissionen durch die Verwendung von Lacken und Reinigungsmitteln konnten zwar mit geringerem Lösemittelgehalt beziehungsweise durch die teilweise Umstellung auf wasserbasierende Systeme vor allem in Lackierereien, Druckereien und Metallbe- und verarbeitenden Betrieben seit 1990 mehr als halbiert werden. Der prozentuale Anteil an den Gesamtemissionen stieg im Zeitraum von 1990 bis 2022 jedoch, da die Minderung gegenüber den anderen Quellkategorien nur unterdurchschnittlich ausfiel. Die Emissionen der gesamten industriellen Produktionsprozesse sank in den letzten Jahren auf 0,54 Mio. t, der Anteil an den NMVOC-Gesamtemissionen stieg aber ebenfalls zwischen den Jahren 1990 (33 %) und 2022 (53 %) (siehe Tab. „Emissionen ausgewählter Luftschadstoffe nach Quellkategorien“). Entwicklung in der Landwirtschaft Die NMVOC -Emissionen aus der Landwirtschaft stammen zu über 95 % aus dem Bereich Wirtschaftsdüngermanagement (vornehmlich aus der Rinderhaltung) und der verbleibende Rest wird von Pflanzen bei der Getreideproduktion emittiert. Die Emissionen sind zwischen 1990 und dem Jahr 2006 von ca. 0,40 Mio. t auf 0,31 Mio. t gesunken, stiegen anschließend bis 2014 wieder leicht an und sanken bis zum Jahr 2022 unter das Niveau von 2006. Im Jahr 2022 betrugen die NMVOC-Emissionen aus der Landwirtschaft wieder 0,29 Mio. t, dies entspricht einer Reduktion um 28 % seit 1990. Da die anderen großen Quellen von NMVOC deutlich stärker zurückgegangen sind, stieg der Anteil der Landwirtschaft an den Gesamtemissionen von 10 % in 1990 auf 28 % im Jahr 2022. Wirkung von flüchtigen organischen Substanzen Flüchtige organische Substanzen ( VOC ) umfassen eine Vielzahl von Stoffen, deren Molekülstruktur auf einem Kohlenstoffgrundgerüst aufbaut. Sie können die unterschiedlichsten Einwirkungen auf die Umwelt haben, etwa großräumig über die Bildung von Photooxidantien, lokal als Geruchsbelästigung oder sogar als krebserregende Substanzen (zum Beispiel Benzol). Allein aus der Gesamtemission kann daher nicht auf das Wirkungspotenzial geschlossen werden. Die Gesamtmenge der Emissionen ist jedoch in Hinblick auf die Rolle der VOC als Vorläufer sekundärer Luftverunreinigungen von Bedeutung: zusammen mit Stickstoffoxiden führen sie zur Bildung von bodennahem Ozon, zum Beispiel „Sommersmog“ (siehe „Ozon-Belastung“ ). Verursacher Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen ohne Methan ( NMVOC ) entstanden noch 1990 zu mehr als der Hälfte bei unvollständig ablaufenden Verbrennungsvorgängen, wovon wiederum gut zwei Drittel auf Kraftfahrzeuge entfielen. Neben dem Ausstoß von Abgasen stammen aus dem Verkehr auch Emissionen durch Verdunstung am Fahrzeug bei der Tankbelüftung, durch Undichtigkeiten (vor allem am Vergaser) sowie bei der Verteilung des leichtflüchtigen Ottokraftstoffes (Lagerung, Umschlag und Betankung). Bis heute ist der Anteil der verbrennungsbedingten Emissionen am Gesamtausstoß auf gut 16 % zurückgegangen. Auch bei industriellen Produktionsprozessen, dem Einsatz von Dünger in der Landwirtschaft sowie durch Kleinfeuerungsanlagen kommt es zu nennenswerten Emissionen. Größere Kraftwerksanlagen und Industriefeuerungen setzen hingegen nur sehr wenig NMVOC frei. Die mit Abstand wichtigste Quellkategorie ist heute jedoch, bedingt durch den starken Rückgang der verkehrsbedingten Emissionen, die Verwendung von Lösemitteln und lösemittelhaltigen Produkten. Erfüllungsstand der Emissionsminderungsbeschlüsse Im Göteborg-Protokoll zur UNECE -Luftreinhaltekonvention und in der NEC-Richtlinie ( EU 2016/2284 ) der EU wird festgelegt, dass die jährlichen NMVOC -Emissionen ab 2020 um 13 % niedriger sein müssen als 2005. Diese Ziele wurden 2021 und 2022 eingehalten. Auf EU-Ebene legt die NEC-Richtlinie ( EU 2016/2284 ) auch fest, dass ab 2030 die jährlichen Emissionen 28 % niedriger gegenüber 2005 sein sollen. Auch dieses Ziel konnte 2021 und 2022 erreicht werden.
Berichtsjahr: 2022 Adresse: Gutenbergstraße 3 37412 Herzberg Bundesland: Niedersachsen Flusseinzugsgebiet: Weser Betreiber: Jungfer Druckerei und Verlag GmbH Haupttätigkeit: Oberflächenbehandlung mit organischen Lösungsmitteln >150 kg/h oder >200 t/a
Berichtsjahr: 2022 Adresse: Industriestr. 1 31135 Hildesheim, Stadt Bundesland: Niedersachsen Flusseinzugsgebiet: Weser Betreiber: Arwed Löseke Papierverarbeitung und Druckerei GmbH Haupttätigkeit: Oberflächenbehandlung mit organischen Lösungsmitteln >150 kg/h oder >200 t/a
Umweltfreundlich drucken mit dem Blauem Engel – neue Kriterien Der Blaue Engel für Druckerzeugnisse (DE-UZ 195) kennzeichnet im Vergleich umwelt- und ressourcenschonend hergestellte Produkte. Die Kriterien liegen aktualisiert vor: die Entfernbarkeit der Druckfarben, Lacke und Klebstoffe wurde weiterentwickelt, die Vermeidung von persistenten per- und polyfluorierten Stoffen vorgegeben und die Grenzwerte für leicht flüchtige organische Verbindungen verschärft. Seit 2015 existiert der Blaue Engel für Druckerzeugnisse. Aktuell stellen 65 Druckereien Bücher, Zeitschriften, Zeitungen, Broschüren, Kataloge und Prospekte entsprechend den Kriterien des Umweltzeichens her. An den Materialeinsatz wie Recycling-Papiere, Druckfarben, Klebstoffe, Reinigungsmittel und an den Druckprozess werden hohe Anforderungen gestellt. In regelmäßigen Abständen werden die Kriterien einer Überprüfung unterzogen, die der Weiterentwicklung des Blauen Engel dient. Im Forschungsbericht „ Umweltzeichen Blauer Engel für Druckerzeugnisse, Hintergrundbericht zur Überprüfung der Vergabekriterien DE-UZ 195, Ausgabe Januar 2021 “ sind alle Ergebnisse dieses Entwicklungsprozesses ausführlich dokumentiert. Zur Verbesserung der Rezyklierbarkeit sind die Mindestanforderungen an die Deinkbarkeit und Klebstoffentfernung entsprechend den Vorgaben des EPRC (European Paper Recycling Council) konkretisiert worden, verbunden mit Vorgaben an die zu erreichende Punktezahl nach dem Bewertungsschema der “Scorecards“. Unterstützt wurde die Anpassung der Anforderung durch Auswertung von Testergebnissen, die bei bisherigen Blaue Engel-Druckerzeugnissen gewonnen werden konnten. Neu aufgenommen wurde ein Verbot von per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen ( PFAS ) in Druckfarben und Lacken. Diese persistenten Substanzen sind in der Umwelt kaum abbaubar. Das Umweltbundesamt fordert schon lange, die Verwendung dieser gesundheitsschädlichen Stoffe einzuschränken oder zu verbieten. Zur Reduzierung der Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen ( VOC ) durch den Druckprozess wurden die Anforderungen verschärft. So dürfen nur noch Reinigungsmittel für Druckmaschinen und Zubehör eingesetzt werden, die mindestens einen Flammpunkt von 60° C aufweisen. Weiter sind für alle Druckverfahren strengere VOC-Mengenkennzahlen aufgenommen worden. Auch das Umweltbundesamt druckt mit dem Blauen Engel. Das Umweltzeichen gibt öffentlichen Auftraggebern eine gute Orientierung, wie Umweltanforderungen bei der Beschaffung von Druckerzeugnissen adressiert werden können. Der Blaue Engel kann durch einen pauschalen Verweis auf die Kriterien direkt in der Leistungsbeschreibung gefordert werden. Der Blaue Engel ist das Umweltzeichen der Bundesregierung und kennzeichnet besonders umweltschonende Produkte und Dienstleistungen. Seit über 40 Jahren setzt der Blaue Engel dabei Maßstäbe für umweltfreundliche, gesundheitsverträgliche sowie langlebige Produkte und Dienstleistungen. Als Typ I Umweltzeichen nach DIN EN ISO 14024 werden die Kriterien vom Umweltbundesamt und in Zusammenarbeit mit unabhängigen wissenschaftlichen Institutionen erarbeitet. Ein Dialog mit der Fachöffentlichkeit und entsprechenden Branchen schließt sich an. Dieser Prozess trägt entscheidend zur Transparenz und Glaubwürdigkeit des Umweltzeichens bei. Inzwischen gibt es über 12.000 Produkte und Dienstleistungen von über 1.600 Unternehmen, die mit dem Blauen Engel zertifiziert sind.
Berichtsjahr: 2020 Adresse: Weimarsche Straße 16 99439 Buttelstedt Bundesland: Thüringen Flusseinzugsgebiet: Elbe/Labe Betreiber: Fa. Gebr. Dürrbeck Kunststoffe GmbH Haupttätigkeit: Oberflächenbehandlung mit organischen Lösungsmitteln >150 kg/h oder >200 t/a
LANDESENERGIEAGENTUR SACHSEN-ANHALT Ein Leitfaden für energieeffizientes Bauen und Sanieren BAUHERREN MAPPE Egal, ob Neubau oder Sanierung – Argumente für eine energieeffiziente Bauweise gibt es genug: ▪ ▪ ▪ ▪ Deutliche Einsparung bei den Betriebskosten Immobilienwert-Sicherung Beitrag zum Klimaschutz Zukunftsweisend BAUHERRENMAPPE Ein Leitfaden für energieeffizientes Bauen und Sanieren. IMPRESSUM HERAUSGEBERIN Landesenergieagentur Sachsen-Anhalt GmbH Olvenstedter Straße 66 39108 Magdeburg Telefon: 0391 5067-4040 Telefax: 0391 5067-4033 E-Mail: lena@lena-lsa.de USt.IdNr: DE 286800023 Vertreten durch: Marko Mühlstein Eingetragen im Handelsregister: Register-Nr: HRB 18884 Gericht: Amtsgericht Stendal Verantwortlich für den Inhalt gem. § 55 Abs. 2 RStV: Marko Mühlstein Olvenstedter Straße 66 39108 Magdeburg REDAKTION Sylvia Westermann (ITG Energieinstitut) Ulrike Nestmann (LENA) Robert Koch (LENA) Inhaltliche Urheberin: Sächsische Energieagentur-SAENA GmbH GESTALTUNG | LAYOUT Alle Rechte sind vorbehalten. Alle Inhalte wurden mit größtmöglicher Sorgfalt und mit bestem Wissen erstellt. Die Landesenergieagentur Sachsen-Anhalt GmbH übernimmt keine Gewähr für die Aktualität, Richtigkeit, Vollständigkeit oder Quali- tät der bereitgestellten Informationen. Dies gilt auch für angegebene Verlinkungen, auf die direkt oder indirekt verwiesen wurde. Für Schäden materieller und immate- rieller Art, die durch Nutzung oder Nicht-Nutzung der dargebotenen Informationen unmittelbar oder mittelbar verursacht werden, haftet die LENA GmbH nicht, sofern ihr nicht nachweislich vorsätzliches oder grob fährlässiges Verschulden zur Last gelegt werden kann. © Diese Inhalte sind geistiges Eigentum der Sächsische Energieagentur-SAENA GmbH und der LENA Landesenergieagentur Sachsen-Anhalt GmbH und dienen nicht zur Weiterverwendung Dritter bzw. nicht ohne Einwilligung des Urhebers. Pluszee | werbung + design www.pluszee.de DRUCK Druckerei Lohmann 4. Auflage | Redaktionsschluss: 30.03.2021 BAUHERRENMAPPE Ein Leitfaden für energieeffizientes Bauen und Sanieren. VORWORT Sehr geehrte Leserinnen, sehr geehrte Leser, Die Bauherrenmappe – Ein Leitfaden für energieeffizientes Bauen und Sanieren Sachsen-Anhalt gestaltet aktiv die Energiewende, der Schlüs- sel für ihren Erfolg liegt in der Energieeffizienz. Wer heute bauen bzw. sanieren will, ist unweigerlich mit Fragen nach energieeffizienten, nachhaltigen Lösungen konfrontiert. Sie sollen den CO2-Ausstoß deutlich minimieren und so unser Klima dauerhaft schützen. Es ist das Zukunftsthema der Zeit. So kann der Einsatz moderner Gebäudetechnik und fachge- rechtes Sanieren nach Angaben der Bundesregierung bis zu 80 % des Energiebedarfs einsparen. Das schont nicht allein den Geldbeutel von Bauwilligen und Sanierern, auch das Klima gewinnt. Denn: Energie, die nicht benötigt wird, muss weder produziert, transportiert noch bezahlt werden. Eine einfache Rechnung, die für uns alle aufgeht. Wer heute bauen bzw. sanieren will, ist aber zugleich mit Neuland konfrontiert. Eine Fülle formaler, rechtlicher und bautechnischer Kriterien ist zu beachten. Zudem gibt es mitt- lerweile breite Möglichkeiten, ein zeitgemäßes, energieeffizi- entes Bauvorhaben umzusetzen, allein die Übersicht fehlt. Thomas Webel Minister für Landesentwicklung und Verkehr des Landes Sachsen-Anhalt Um hier umfassende Orientierung und Information zu geben und frühzeitig alle beim Planen und Bauen beteiligten Akteu- re ins Boot zu holen, hat die Landesenergieagentur Sach- sen-Anhalt GmbH (LENA) diese Bauherrenmappe mit freund- licher Unterstützung der Sächsischen Energieagentur SAENA GmbH aufgelegt. Als Leitfaden gibt sie zukünftigen Bauherren vom Beginn der Planung bis zur Endabnahme unterstützende Hilfe geben. Dies ist ein Anliegen, das wir im Zuge der nach- haltigen Entwicklung unserer Städte und Gemeinden nur be- grüßen können. So gehören alle, die heute energieeffizient bauen bzw. sanie- ren, zu den aktiven Gestaltern der Energiewende. Mit der LE- NA-Bauherrenmappe haben Sie dabei eine zuverlässige Rat- geberin und Begleiterin an Ihrer Seite.
Das Naturschutzgebiet „Ahrschleife bei Altenahr“, Teil 3 [Redaktioneller Hinweis: Die folgende Beschreibung ist eine unstrukturierte Extraktion aus dem originalem PDF] Beiträge zur Landespflege in Rheinland-Pfalz Das Naturschutzgebiet „Ahrschleife bei Altenahr“ (einschließlich angrenzen- der schutzwürdiger Bereiche) – Fauna, Flora, Geologie und Landschaftspfle- geaspekte III, 2018 von DR. DR. BÜCHS, W. et. al. Impressum Fotos: ■■ Oben rechts: Der Dunkelblaue Laufkäfer (Carabus intricatus; Coleoptera: Cara‑ bidae), üblicherweise ein Bewohner von Schluchtwäldern, tritt an der Ahr auch in Weinbergen auf. Foto: F. Köhler, Bornheim/Rheinland ■■ Oben links: Die Raupenfliege Tachina fera (Diptera: Tachinidae), ein Parasitoid von Eulenraupen (Lepidoptera: Noctuidae). Foto. Dr. H.-P. Tschorsnig, Stuttgart ■■ Mitte rechts: Rebflächen und Felsnasen bei Laach. Foto: PD Dr. W. Büchs, Braun‑ schweig ■■ Unten links: Coxelus pictus (Coleoptera: Zopheridae) ein typischer Totholzbewoh‑ ner im NSG „Ahrschleife bei Altenahr“. Foto: F. Köhler, Bornheim/Rheinland ■■ Unten rechts: Die Raupenfliege Ectophasia crassipennis (Diptera: Tachinidae), ein Parasitoid von Baumwanzen (Heteroptera: Pentatomidae). Foto: Dr. H.-P. Tschorsnig, Stuttgart Titelbildgestaltung Tatjana Schollmayer Herausgeber Landesamt für Umwelt, Kaiser-Friedrich-Straße 7, 55116 Mainz Schriftleitung: PD Dr. Dr. habil. Wolfgang Büchs, Neißeweg 22, 38108 Braunschweig Datenkonvertierung, Layout und Aufbreitung als Online-Publikation: Heiko Wingert, Landesamt für Umwelt, Kaiser-Friedrich-Straße 7, 55116 Mainz Beiträge zur Landespflege Rheinland-Pfalz Band 3 Landesamt für Umwelt Rheinland-Pfalz 2 Vorwort Mit der vorliegenden Publikation kann nach langer Zeit der dritte Band der Gebietsmonographie über das NSG „Ahrschleife bei Altenahr“ vorgelegt werden. Nachdem der erste Band seinen Schwerpunkt bei der Einführung in das Gebiet, der Erfassungsmethodik, bei den naturräumlichen Gegebenheiten (Geologie, Klima, Hydrologie) und bei der Botanik hatte, und der zweite Band historische Aspekte der Landschaftsentwicklung im Mittleren Ahrtal in den Mittelpunkt stellte, dokumentiert der hier nun vorliegende dritte Band mit über 2600 Arten mehr als 60% der insgesamt im Rahmen der Untersuchungen ca. 4300 erfassten Arten. Die überwiegende Mehrheit davon gehört zu den Käfern (ca. 2000 Arten) sowie zu den Zweiflüglern (ca. 580 Arten). Dass es gelungen ist, die Zweiflügler (Diptera: Nematocera et Brachycera) in diesem Umfang zu dokumentieren ist besonders bemerkenswert, da hier für fast jede Familie ein/e eigene/r Spezialist/in gefunden und zu ehrenamtlicher Mitarbeit motiviert werden musste. Das Naturschutzgebiet „Ahrschleife bei Altenahr“ gehört damit zu den Gebieten in Rheinland-Pfalz, wenn nicht sogar von Deutschland insgesamt, deren Arteninventar insbesondere wirbelloser Taxa am besten dokumentiert ist. Die Tatsache, dass nach dem überraschenden Konkurs der mit der Drucklegung beauftragten Druckerei Originalmanuskripte, Dateien mit Druckfahnen im fertigen Layout und Originalabbildungen (die damals noch als Diapositive vorlagen) verloren gingen, erforderte es, dass die einzelnen Beiträge mühsam neu aufgebaut und drucktechnisch aufbereitet werden mussten. Auch im Kontext der rein ehrenamtlichen Struktur des Projektes führte dies zu einer erheblichen Verzögerung der Drucklegung dieses Bandes. Umso freuen wir uns über die jetzt vorliegenden Arbeiten. Während die ersten beiden Bände in klassischer Buchform gedruckt wurden, wurde hier der moderne Weg der Internetpublikation beschritten. Nur dieser Weg schaffte überhaupt die Möglichkeit den Druck der neu aufgebauten Manuskripte noch zu realisieren, mit dem Vorteil, dass die sonst aus Kostengründen sehr restriktiv gehandhabte Anzahl an Farbabbildungen sowie die Seitenzahl insgesamt erweitert werden konnte. Zudem wird so erreicht, dass die Publikation für jedermann leicht zugänglich ist und nicht in gedruckter Form unentdeckt in einem Keller verstaubt. Ebenso können Beiträge zu weiteren Taxa jederzeit problemlos ergänzt werden. Beiträge zur Landespflege Rheinland-Pfalz Band 3 Landesamt für Umwelt Rheinland-Pfalz 3 Ist es sinnvoll, faunistische Daten, die aus o.g. Gründen in etwa dem Stand der Jahrtausendwende entsprechen heute noch zu veröffentlichen? Wir meinen ja, denn wir erhalten ein in seiner Umfassenheit einmaliges und nicht wiederholbares Dokument der Biodiversität einer Region bzw. einer sowohl ästhetisch als faunistisch und floristisch sehr herausragenden Landschaft. Darüber hinaus enthalten die Beiträge Hintergrundinformationen zu zwei Arten, die im Rahmen der Untersuchungen als neu für die Wissenschaft erkannt wurden. Inventarisierungen von Pflanzen- und Tierarten sind auch nicht altmodisch – ganz im Gegenteil: Nur wenn wir wissen, welche Arten in unseren Naturräumen wo und unter welchen Bedingungen Beiträge zur Landespflege Rheinland-Pfalz Band 3 Landesamt für Umwelt Rheinland-Pfalz 4 Inhaltsverzeichnis 3. Fauna 3.8 Zur Käferfauna (Insecta: Coleoptera) des Naturraumes ”Mittleres Ahrtal” und ihr Beitrag zur ökologischen Charakterisierung relevanter Biotoptypen [BÜCHS, W., KÖHLER, F., KOCH, K. †] 6 3.9 Fliegen (Diptera: Brachycera) des Naturschutzgebietes „Ahrschleife bei Altenahr“ [TESCHNER, D. †, BÜCHS, W.]229 3.10 Biologie und Ökologie der Buckelfliegen (Diptera: Phoridae) des Naturschutzgebietes „Ahrschleife bei Altenahr“ [PRESCHER, S., WEBER, G.]296 3.11 Die Faulfliegenfauna (Diptera, Lauxaniidae) brachliegender Weinberge und benachbarter Lebensräume des Naturschutzgebietes „Ahrschleife bei Altenahr“ [OELERICH, H.-M.]323 3.12 Schwing- und Dungfliegen (Diptera: Sepsidae et Scathophagidae) aus dem Naturschutzgebiet „Ahrschleife bei Altenahr“ und angrenzenden Gebieten [PÜCHEL-WIEHLING, F.]334 3.13 Lanzenfliegen (Diptera: Lonchaeidae) aus dem Naturschutzgebiet „Ahrschleife bei Altenahr“ und seiner Umgebung [BROZOWSKI, F.]349 3.14 Die Halmfliegen (Diptera, Acalyptrata: Chloropidae) des Naturschutzgebietes „Ahrschleife bei Altenahr“ (Rheinland-Pfalz) und angrenzender Bereiche [WENDT, H.]360 3.15 Die Raupenfliegen und Asselfliegen (Diptera: Tachinidae et Rhinophoridae) des Naturschutzgebietes „Ahrschleife bei Altenahr“ und angrenzender Bereiche (Rheinland-Pfalz) [TSCHORSNIG, H.-P.]373 3.16 3.16 Die Vogelwelt (Vertebrata: Aves) des Naturschutzgebietes „Ahrschleife bei Altenahr“; Kommentierte Artenliste [FUCHS, F.; BAMMERLIN, R.]396 Beiträge zur Landespflege Rheinland-Pfalz Band 3 Landesamt für Umwelt Rheinland-Pfalz 5
Origin | Count |
---|---|
Bund | 519 |
Land | 25 |
Zivilgesellschaft | 3 |
Type | Count |
---|---|
Förderprogramm | 492 |
Gesetzestext | 1 |
Messwerte | 1 |
Text | 30 |
Umweltprüfung | 1 |
unbekannt | 19 |
License | Count |
---|---|
geschlossen | 44 |
offen | 496 |
unbekannt | 4 |
Language | Count |
---|---|
Deutsch | 531 |
Englisch | 28 |
Resource type | Count |
---|---|
Archiv | 2 |
Dokument | 12 |
Keine | 274 |
Webseite | 266 |
Topic | Count |
---|---|
Boden | 284 |
Lebewesen & Lebensräume | 249 |
Luft | 259 |
Mensch & Umwelt | 544 |
Wasser | 180 |
Weitere | 534 |