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Kläranlage Landau a. d. Isar, Neuerteilung gehobene Erlaubnis

Die Kläranlage Landau wurde im Jahr 1974 in Betrieb genommen und zuletzt im Jahr 2020 erweitert. Teil der letzten Umbaumaßnahme war die Errichtung eines zweiten Belebungsbeckens sowie die verfahrenstechnische Umstellung auf eine Kaskadendenitrifikation. Die aktuelle Ausbaugröße der Kläranlage beträgt 35.000 EW. Auf der Kläranlage Landau wird das Abwasser der Stadt Landau a. d. Isar sowie des Marktes Pilsting gereinigt. Die aktuelle Belastung der Kläranlage wurde auf Grundlage der Betriebstagebücher der Jahre 2021 bis 2023 detailliert ermittelt. Derzeit beträgt die Belastung. bezogen auf den Parameter BSB5, 28.900 EW und, bezogen auf den Parameter CSB, 26.700 EW. Somit liegt eine theoretische Kapazitätsreserve von knapp 20% vor. Die Kläranlage Landau wird seit 1974 betrieben und wurde im Laufe der Jahre mehrfach an die gestiegenen Anforderungen angepasst. Das Kläranlagengelände liegt auf öffentlichem Grund, Gemarkung Landau a. d. Isar (Grundstücke mit den Flurnummern 1245 und 1247), auf einer mittleren Geländehöhe von 336,50 m ü. NN. Das gereinigte Abwasser fließt über einen Ableitungskanal DN 1200 bei Fluss-km 27,98 in die Isar. Die Stadtwerke Landau betreiben für die Stadt Landau a. d. Isar und den Markt Pilsting umfassende Kanalnetze zur Sammlung des anfallenden Abwassers. Das Abwasser aus Pilsting wird in Übergabeschächten in das Kanalnetz Landau eingeleitet und gemeinsam mit dem Abwasser aus dem Stadtgebiet Landau sowie den Ortsteilen Kleegarten, Poldering, Zeholfing, Oberframmering, Thalham, Zulling, Usterling und Nieder- und Oberhöcking zur Kläranlage Landau gefördert und dort behandelt. Das Abwasser der Ortsteile Hilgersdorf, Kammern, Fichtheim, Wolfsdorf, Möding, Wildthurn, Thanhöcking, Weihern, Rottersdorf, Mettenhausen, und Reichersdorf der Stadt Landau a. d. Isar wird in der Vilstalkläranlage Reichersdorf behandelt. In den vergangenen Jahren wurden das Stadtgebiet Landau und das Gemeindegebiet Pilsting weitgehend erschlossen. Alle maßgeblichen Ortsteile sind kanalisiert. Lediglich Gehöfte oder kleinere Weiler werden ggf. noch angeschlossen. Insgesamt wird aktuell das Abwasser von rund 21.000 Einwohnern gesammelt und behandelt. Der überwiegende Teil des Stadtgebiets Landau a. d. Isar wird im Mischsystem entwässert. Dabei erfolgt die Ableitung des anfallenden Schmutzwassers gemeinsam mit dem Oberflächenabfluss bei Niederschlägen. Einige Stadtteile entwässern im Trennsystem. Dort wird das Abwasser in reinen Schmutzwasserkanälen abgeleitet. Für den Oberflächenabfluss besteht ein getrenntes Ableitungssystem. Zur Überleitung des Abwassers zwischen den Ortsteilen sowie zur Kläranlage wurden Pumpwerke mit weiterführenden Druckleitungen errichtet. Der überwiegende Teil des Gemeindegebiets Pilsting wird ebenfalls im Trennsystem entwässert. Dabei wird das anfallende Schmutzwasser zur Behandlung zur Kläranlage geleitet. Für den Oberflächenabfluss bei Niederschlägen besteht ein getrenntes Kanalnetz mit Ableitung in die Vorflut. Mit einer derzeitigen Belastung von 28.800 EW ist die Kläranlage Landau a. d. Isar, bezogen auf die Ausbaugröße von 35.000 EW ausreichend groß dimensioniert und besitzt eine Kapazitätsreserve von etwa 20 %. Die vorhandenen Gebläse sind ausreichend groß dimensioniert. Aktuell befinden sich maximal 2 der 4 Gebläse gleichzeitig im Betrieb. Das Volumen des Faulturms ist ausreichend bemessen. Der eingebrachte Rohrschlamm kann gut stabilisiert werden. Alle anderen Anlagenteile sind ebenfalls ausreichend groß dimensioniert und weisen ausreichende Reserven auf. Zusammenfassend zeigt sich, dass die Kläranlage Landau a. d. Isar in allen Bereichen ausreichende Reserven aufweist.

Landesverwaltungsamt bewilligt zwei Abwasserprojekte im Landkreis Börde in Höhe von 1,5 Mio. Euro

Das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt hat die Förderung für zwei Abwasserprojekte im Landkreis Börde bewilligt. Die Maßnahmen werden mit 1,5 Mio. Euro bezuschusst und durch den Trink- und Abwasserverband Börde realisiert. Die Förderung erfolgt im Rahmen der Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von wasserwirtschaftlichen Vorhaben und deckt 65 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben der Projekte. Die Fördermaßnahmen: Das erste Projekt beinhaltet eine Maßnahme in Barneberg. Der Trink- und Abwasserver-band Börde plant entsprechend Abwasserbeseitigungskonzept die Ablösung der Kläranlage Barneberg. Für die derzeit vorhandene Teichkläranlage der Ortschaft Barneberg mit 573 Einwohnern läuft die wasserrechtliche Erlaubnis zum 31.12.2027 aus. Hierbei handelt es sich um eine belüftete Oxydationsteichanlage mit Überleitung in den Kupferbach, der in die Schöninger Aue einleitet. Mit der Ablösung der Teichklaranlage soll das Abwasser aus Barneberg zur Kläranlage Hötensleben übergeleitet werden. Dazu ist die Herstellung eines Schmutzwasserpumpwerkes auf dem Gelände der Teichkläranlage sowie die Verlegung einer Schmutzwasserdruckleitung (im unterirdischen Rohrvortriebsverfahren) vorgesehen. Die Kläranlage verfügt über eine Kapazität von 3 000 EW. Hier werden rund 720.000 Euro beigesteuert. Die zweite Maßnahme wird in Altbrandsleben umgesetzt. Hier entsteht im Zuge der Umsetzung des Abwasserbeseitigungskonzeptes des Trink- und Abwasserverbandes Börde ein neues Abwasserpumpwerk sowie eine neue Abwasserdruckleitung bis nach Emmeringen (Oschersleben). Es wird die Abwässer aus der Ortslage übernehmen und zur zentralisierten Abwasserbehandlung in der Kläranlage Oschersleben befördern. Die Klaranlage verfügt über eine Kapazität von 46.000 EW. In dem ersten Bauabschnitt wurde bereits ein neuer Freigefällekanal in der Ortslage Altbrandsleben (beginnend mit dem südlichen Abschnitt in der Straße „An der Schmiedebreite“ und weiterführend in der Straße „Zum Tannenberg" gemeinsam mit einem ersten Abschnitt der Druckleitung und einer neuen Trinkwasserversorgungsleitung bis zum Pumpwerkstandort) verlegt. Nach Abschluss der Gesamtmaßnahme (inkl. 2. Bauabschnitt) werden die abflusslosen Gruben, Klein- und Gruppenklaranlagen in Altbrandsleben außer Betrieb genommen und zurückgebaut. Der 2. Bauabschnitt des Bauvorhabens Schmutzwasserentsorgung Oschersleben (Bode) OT Altbrandsleben soll als Gemeinschaftsmaßnahme mit der Stadt Oschersleben (Bode) durchgeführt werden. Nach Realisierung des Vorhabens ist der Anschluss von 46 Einwohnern möglich. Nach Realisierung des 2. BA (Pumpwerk und Schmutzwasserdruckleitung nach Emmeringen) kann der gesamte Ort (328 Einwohner) an die zentrale Abwasserentsorgung angeschlossen werden. Das Projekt wird mit rund 830.000 Euro unterstützt. „Mit dieser Förderung unterstützen wir die nachhaltige Verbesserung der Abwasserinfrastruktur im Landkreis Börde. Dies ist ein wichtiger Schritt zur Sicherstellung einer modernen und effizienten Abwasserentsorgung in der Region“, erklärte der Präsident des Landesverwaltungsamtes, Herr Thomas Pleye. Die zuwendungsfähigen Bauausgaben der Projekte belaufen sich insgesamt auf 2,4 Mio. Euro . Die Förderung wird über die Haushaltsjahre 2024 bis 2027 bereitgestellt. „Die Förderung solcher Projekte ist essenziell für den Schutz unserer Umwelt und die Lebensqualität der Bürger. Wir freuen uns, diese wichtigen Vorhaben unterstützen zu können“, so Thomas Pleye abschließend. Impressum: Landesverwaltungsamt Pressestelle Ernst-Kamieth-Straße 2 06112 Halle (Saale) Tel: +49 345 514 1244 Fax: +49 345 514 1477 Mail: pressestelle@lvwa.sachsen-anhalt.de

Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt bewilligt 2,1 Mio. Euro-Förderung für Abwasserprojekt in der Gemeinde Südharz

Das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt hat die Förderung für das Abwasserprojekt „Schmutzwasserkanalisation Gemeinde Südharz – OT Breitenstein“ in Höhe von 2,1 Mio. Euro bewilligt. Die Maßnahme wird durch den Zweckverband Wasserversorgung und Abwasserentsorgung Ostharz realisiert. Die Förderung erfolgt im Rahmen der Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von wasserwirtschaftlichen Vorhaben und deckt 65 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben des Projekts. Das Projekt ist der 2. Bauabschnitt einer Gesamtmaßnahme, die den Anschluss von 408 Einwohnern an ein modernes Abwassernetz und damit an die Kläranlage Straßberg gewährleistet. Aktuell erfolgt die Abwasserbehandlung in der Ortschaft Breitenstein über private abflusslose Sammelgruben und zum Teil durch Kleinkläranlagen. Das behandelte Abwasser wird größtenteils über bestehende Mischwasserkanäle in örtliche Gewässer eingeleitet. Im 1. Bauabschnitt erfolgt der abwasserseitige Abschluss der Ortschaft Breitenstein durch den Bau eines Pumpwerks inklusive Druckleitung, welche das Abwasser nach Güntersberge überleitet. Von dort aus wird das Abwasser zur Behandlung der KA Straßberg zugeführt. Der hier beantragte 2. BA beinhaltet die Ersterschließung der öffentlichen Abwasserkanalisation der Ortschaft Breitenstein sowie des Anschlusses von 164 Grundstücken. Nach Abschluss der Gesamtmaßnahme ist die Ortschaft Breitenstein abwasserseitig vollständig erschlossen. Die teilweise vorhandene Mischwasserkanalisation übernimmt nach Abschluss der Baumaßnahme die Funktion des Niederschlagswasserkanals. Dadurch wird das Abwasser der gesamten Ortschaft im Trennsystem abgeführt. Die Kläranlage Straßberg verfügt über eine Kapazität von 2.700 EW und ist mit aktuell etwa 2.000 EW zu 74 % ausgelastet. Nach Anschluss aller 408 Einwohner der Ortslage Breitenstein wird die Auslastung etwa 89 % betragen. „Mit dieser Förderung unterstützen wir die nachhaltige Verbesserung der Abwasserinfrastruktur in der Gemeinde Südharz und darüber hinaus. Dies ist ein wichtiger Schritt zur Sicherstellung einer modernen und effizienten Abwasserentsorgung in der Region“, erklärte der Präsident des Landesverwaltungsamtes, Herr Thomas Pleye. Die zuwendungsfähigen Bauausgaben des bewilligten Projekts belaufen sich auf rund 3.2 Mio.  Euro. „Die Förderung solcher Projekte ist essenziell für den Schutz unserer Umwelt und die Lebensqualität der Bürger. Wir freuen uns, dieses wichtige Vorhaben in der Gemeinde Südharz unterstützen zu können“, so Thomas Pleye weiter. Impressum: Landesverwaltungsamt Pressestelle Ernst-Kamieth-Straße 2 06112 Halle (Saale) Tel: +49 345 514 1244 Fax: +49 345 514 1477 Mail: pressestelle@lvwa.sachsen-anhalt.de

Wasserrechtliche Genehmigung für die zentrale Abwasserbehandlung in der Kläranlage Karlskron

Die Gemeinde Karlskron sieht eine zentrale Abwasserbehandlung auf der Kläranlage Karlskron vor. Die bestehenden Teichkläranlagen in den Ortsteilen Adelshausen, Pobenhausen und Aschelsried, um die das Einzugsgebiet erweitert werden soll, sollen aufgelassen werden. Das anfallende Abwasser wird über Druckleitungen zur zukünftig zentralen Kläranlage Karlskron gefördert. Für das zukünftige Einzugsgebiet wird die Kläranlage auf eine Ausbaugröße von 7.500 EW 60 (entspricht 450 kg/d BSB 5 (roh)) erweitert und die bestehenden Anlagenteile modernisiert und saniert.

Höhenfreier Umbau Eichstätter Kreuzung

Gegenstand des Vorhabens ist der höhenfreie Umbau der Kreuzung Bundesstraße 2/Bundesstraße 13/Kreisstraße WUG 1 (Eichstätter Kreuzung, auch „Hörnleinkreuzung“ genannt) im östlichen Stadtgebiet der Stadt Weißenburg i. Bay. Derzeit münden an dieser Kreuzung die Bundesstraße 13 und die Kreisstraße WUG 1 höhengleich in die Bundesstraße 2 ein, der Verkehrsablauf an der Kreuzung wird mit Hilfe von Lichtsignalanlagen gesteuert. Im Rahmen des höhenfreien Umbaus der Kreuzung wird die Bundesstraße 2 unterhalb des heutigen Kreuzungsbereichs in Tieflage hindurchgeführt und mit Hilfe von insgesamt vier Verbindungsrampen und eines Kreisverkehrs mit den kreuzenden Straßen verbunden. Die derzeitige Trasse der Bundesstraße 2 wird dabei um bis zu 5 m abgesenkt. Zur Tieferlegung der Bundesstraße 2 ist ein knapp 280 m langes Trogbauwerk mit Grundwasserwanne nötig; zur Überführung des geplanten Kreisverkehrs über die Bundesstraße sind zwei sog. Deckelbauwerke geplant. Die südwestlich der Eichstätter Kreuzung bereits heute existierende Einfahrrampe der Anschlussstelle Römerbrunnenweg in Fahrtrichtung Nürnberg wird im Rahmen des Vorhabens baulich angepasst und an die Verbindungsrampe angeschlossen, die von der Bundesstraße 2 aus Richtung Augsburg zum neu geplanten Kreisverkehr führt. Der Verlauf der Bundesstraße 2 orientiert sich bis zum nördlichen Ende des Trogbauwerks am vorhandenen Straßenverlauf. Nördlich davon rückt die Bundesstraßentrasse allmählich vom existierenden Trassenverlauf ab. Am Ende der geplanten Baustrecke liegt die geplante Achse der Bundesstraße etwa 7 m von der Achse der vorhandenen Bundesstraßentrasse entfernt; dies ist bereits den bestehenden Ausbauplanungen für den nördlich des vorhabensgegenständlichen Bereichs liegenden Abschnitt der Bundesstraße 2 geschuldet. Für die voraussichtlich etwa drei Jahre in Anspruch nehmende bauliche Umsetzung des Vorhabens wird im Vorhabensbereich unmittelbar östlich der Bundesstraßentrasse eine grob parallel zu dieser verlaufende bauzeitliche Umfahrungsstrecke von ca. 600 m Länge angelegt, um auch in der Bauzeit die verkehrliche Durchgängigkeit der Bundesstraße und der kreuzenden Straßen zu gewährleisten. Eine ca. 60 m südlich der Eichstätter Kreuzung bestehende Geh- und Radwegunterführung wird im Rahmen des Vorhabens um etwa 90 m nach Süden verschoben und dort neu errichtet. Die Zuwegungen zur Unterführung werden entsprechend verlängert bzw. baulich angepasst. Der etwa 70 m nördlich der Kreuzung liegende Wülzburgsteg wird bei der Vorhabensverwirklichung ebenso abgebrochen und ca. 8 m nördlich seiner aktuellen Lage neu errichtet. Während der baulichen Umsetzung wird hier durchgängig eine Querungsmöglichkeit für den Fußgänger- und Radverkehr gegeben sein. Hierzu wird während der Bauzeit auch eine Behelfsbrücke über die geplante bauzeitliche Umfahrung errichtet, die direkt an den neuen Wülzburgsteg anschließt. Die entlang des Areals des Kaufland-Einkaufsmarkts nördlich der Kreuzung stehende Gabionenwand wird im Zuge des Vorhabens abgebrochen und durch eine gut 230 m lange Stützwand ersetzt. Vom Vorhaben betroffene öffentliche Feld und Waldwege sowie Geh und Radwege werden baulich angepasst bzw. abschnittsweise in neuer Lage wieder errichtet. Neben der Verbindungsrampe vom neu geplanten Kreisverkehr zur Bundesstraße 2 in Fahrtrichtung Nürnberg wird ein unterirdisches Betriebsgebäude errichtet, mit dessen Hilfe u. a. in Teilbereichen der gegenständlichen Straßenplanung anfallendes Oberflächenwasser weitertransportiert wird. Ferner wird nördlich der Bundesstraße 2 auf der Freifläche zwischen dem Römerbrunnenweg und der Straße „Am Volkammersbach“ ein neues Retentionsboden-filter- und Regenrückhaltebecken errichtet. In diesem Becken wird u. a. das vom Betriebsgebäude über eine Druckleitung ankommende Wasser gereinigt. Danach wird das Wasser aus den Becken dem Volkammersbach zugeführt. Das Retentionsbodenfilter- und Regenrückhaltebecken wird über einen Wartungsweg, der grob parallel zur Bundesstraße verläuft, an den Römerbrunnenweg angebunden. Dem Volkammersbach wird daneben an drei weiteren Stellen im Vorhabensbereich Oberflächenwasser zugeführt. Vor der Einleitung in den Bach ist jeweils eine Vorreinigung mit Hilfe von Fertigteilbehandlungsanlagen geplant. Am Nordrand der Bundesstraße 2 ist zwischen dem Römerbrunnenweg und der Straße „Am Volkammersbach“ ein 5 m hoher Lärmschutzwall vorgesehen. Entlang der geplanten vier Verbindungsrampen werden daneben jeweils auf gewisser Länge 5 m hohe Lärmschutzwände errichtet. Am südlichen Rand der Bundesstraße 13 schließt sich an die Lärmschutzwand, die entlang der Verbindungsrampe von der Bundesstraße 2 aus Richtung Augsburg zum neuen Kreisverkehr geplant ist, auf gewisser Länge noch eine 2 m hohe Lärmschutzwand an. Für das Bauvorhaben einschließlich der landschaftspflegerischen Kompensationsmaßnahmen werden Grundstücke in der Gemarkung Weißenburg i. Bay. (Stadt Weißenburg i. Bay.) beansprucht.

Einleiten von behandeltem Abwasser aus der Kläranlage Burgebrach in die Mittelebrach durch die Verwaltungsgemeinschaft Burgebrach, Landkreis Bamberg

Die Verwaltungsgemeinschaft Burgebrach erhielt mit Bescheid des Landratsamtes Bamberg vom 8. Januar 2003, Az.: 52-632/1-Nr. 46/92 die wasserrechtliche gehobene Erlaubnis zum Einleiten von behandeltem Abwasser aus der Kläranlage Burgebrach in die Mittelebrach. Diese Erlaubnis war befristet erteilt worden und erlischt mit Ablauf des 31. Dezember 2022. Die Kläranlage der Verwaltungsgemeinschaft Burgebrach ist substantiell verbraucht. Die maschinen- und elektrotechnischen Anlagenteile sind teilweise veraltet. Die bestehende Tropfkörperanlage (Alter Stufe 1 > 50 Jahre, Ausbaugröße 13.000 EW) ist nicht dazu in der Lage, die künftig erhöhten Anforderungen an die Ablaufwerte einzuhalten. Die auf dem Grundstück Fl.-Nr. 862 (Gmkg. Burgebrach) bestehende Kläranlage der Verwaltungsgemeinschaft Burgebrach soll daher innerhalb des Grundstücks in Richtung Westen baulich erweitert und modernisiert werden. Es erfolgt der Umbau bzw. die Umwandlung der bestehenden Tropfkörper- in eine moderne Belebungsanlage. Die Größe des Erweiterungsbereiches beträgt ca. 0,21 ha, davon werden ca. 0,15 ha erstmalig und zusätzlich versiegelt. Direkt westlich an den Bestand anschließend ist die Errichtung eines Vorklärbeckens (L x B: 16,0 m x 6,5 m), eines dreiteiligen SBR-Beckens (Belebungsanlage, jedes Becken mit Volumen von ca. 1.600 m³, Durchmesser ca. 19,0 m), eines Kombibauwerks (bestehend aus Vorlagebehälter, Kompressor-/Pumpenanlage und Schlammeindicker), befestigter Betriebs-/Bewegungsflächen im Umfeld der neuen Anlagenbauteile sowie einer neuen, ca. 128 m langen Druckleitung (Ablauf Dekanter, DN 350) zwischen dem Erweiterungsbereich im Westen und dem bestehenden Nachklärbecken im Osten der Kläranlage. Dieses wird zukünftig in ein Ausgleichsbecken umgewandelt, insofern baulich nachgenutzt und mit einer Überdachung versehen. Die in der Bestandsanlage vorhandenen, künftig nicht mehr benötigten Tropfkörper-, Vor- und Zwischenklärbecken werden aufgelassen. Ihr Rückbau ist derzeit nicht vorgesehen. Die vorhandene Grundstückseinfriedung wird an der derzeitigen westlichen Ausbaugrenze abgebrochen und um die Erweiterungsfläche herumgeführt/verlängert. Eine hier ebenfalls vorhandene Hecke (überwiegend Ziersträucher) muss hierfür abschnittsweise gerodet werden.

Wesentliche Änderung der Deponie "Im Dienstfeld" durch Errichtung und Betrieb einer Sickerwasserbehandlungsanlage (Aktivkohleanlage) zur Behandlung des in der Deponie anfallenden Sickerwassers

Das Änderungsvorhaben besteht aus der Errichtung und dem Betrieb einer Sickerwasserbehandlungsanlage im Aktivkohleverfahren als dauerhafter Ersatz für die bisher auf der Deponie betriebene Umkehrosmoseanlage. Die Aktivkohleanlage dient wie bisher der Behandlung des in der Deponie anfallenden Abwassers (Sickerwasser und belastetes Oberflächenwasser). Das Deponieabwasser wird durch eine mehrstufige Aktivkohlefiltration gereinigt. Das gereinigte Abwasser wird nicht mehr in den Haselmühlgraben direkt eingeleitet, sondern über eine Druckleitung der öffentlichen Abwasseranlage der Gemeinde Aurach zugeführt (Indirekteinleitung). Der Betrieb der Aktivkohleanlage soll voraussichtlich am 01.01.2025 beginnen. Die bestehende Sickerwasserbehandlungsanlage wird dann zurückgebaut.

Abwasserwärme

Die Berliner Wasserbetriebe (BWB) haben im Projekt Urbane Wärmewende einen simulationsgestützen Abwasserwärmeatlas erstellt. Der Abwasserwärmeatlas zeigt die Potenziale an Abwasserwärme in den Druckleitungen und Abwasserkanälen auf. Neben der theoretischen Entzugsleistung in Kilowatt enthält der Abwasserwärmeatlas Informationen zum System (Kanal oder Druckleitung, Dimension, Bauart, Schmutz- oder Mischkanal), Simulationsdaten (Trockenwetterdurchfluss und -pegel im Mittel, Minimum und Maximum) sowie eine Abschätzung zum Sanierungsbedarf der Infrastruktur. Der Abwasseratlas stellt somit Basisinformationen zur Verfügung, die der Ersteinschätzung und Vorprüfung einer möglichen Nutzung von Abwasserwärme zum Heizen und Kühlen dienen. Für eine konkrete Planung bedarf es einer ausführlichen Prüfung des konkreten Standorts durch die Berliner Wasserbetriebe. Die Potenziale an einem Standort sind häufig deutlich höher als die erforderliche Leistung für ein Einzelgebäude. Somit ist Abwasserwärme eine geeignete Wärmequelle für Wärmenetze. Eine gemeinschaftliche Nutzung durch nahe gelegene Gebäuden sollte daher bei Planungen stets geprüft werden. Darüber hinaus bestehen Potenziale an Wärme aus Abwasser an den teilweise im Berliner Umland liegenden Kläranlagen. Diese Potenziale werden derzeit durch die BWB erhoben. Website der Berliner Wasserbetriebe: Weiterführende Informationen zum Thema Abwasserwärme

Erläuterungen zu Teil 8 und 9 ADN

Erläuterungen zu Teil 8 und 9 ADN Zu Teil 8 ADN Zu Unterabschnitt 8.1.6.1 ADN 8-1.B Für diese Aufgabe können von der zuständigen Behörde ( GDWS ) im Einzelfall oder durch Allgemeinverfügung insbesondere auch von einer IHK öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für Feuerlöschgeräte oder Feuerlöschschläuche zugelassen werden. Zu Unterabschnitt 8.1.6.2 ADN 8-2.B Es kann bei Bedarf auch ein Mitarbeiter/eine Mitarbeiterin des Herstellers von der GDWS für diese Prüftätigkeit zugelassen werden. Zu Unterabschnitt 8.2.2.7 ADN 8-3.B Soweit Kapitel 8.2 ADN keine abschließenden oder vollständigen Regelungen zur Durchführung der Prüfungen zum Nachweis der besonderen Kenntnisse des ADN (Basiskurs und Aufbaukurse) enthält, sind die Prüfungen bei der GDWS bis zum Erlass einer besonderen Prüfungsordnung in sinngemäßer Anwendung der Vorschriften in Teil III Kapitel 7 Abschnitt 2 der Verordnung über das Schiffspersonal auf dem Rhein (Schiffspersonalverordnung-Rhein - RheinSchPersV ) vom 16. Dezember 2011 ( BGBl. 2011 II Seite 1300 und Anlageband) in der jeweils geänderten Fassung und in sinngemäßer Anwendung der Dienstanweisung Nummer 2 nach § 1.03 RheinSchPersV der Zentralkommission für die Rheinschifffahrt vom 30. Mai 2016 durchzuführen. Die Abnahme der Prüfung zum Basiskurs kann nach Abschnitt I. der Richtlinie des Verwaltungsausschusses für die Verwendung des Fragenkatalogs für die Prüfung von ADN-Sachkundigen (Kapitel 8.2 ADN) auch durch einen einzelnen Prüfer erfolgen. Zu Abschnitt 8.3.5 ADN 8-4.B "Arbeiten an Bord" umfassen alle Arbeiten an der Struktur (am Schiffskörper) oder der Ausrüstung des Schiffes, einschließlich z. B. Ankerketten oder Propeller. Die Gasfreiheitsbescheinigung für Tankschiffe nach Absatz 7.2.3.7.1.6 oder 7.2.3.7.2.6 muss sich auf das gesamte Schiff beziehen. Die zuständige Behörde kann abweichend davon Arbeiten genehmigen, wenn die Gasfreiheit nur für Teilbereiche eines Schiffes gegeben ist. Die Gasfreiheitsbescheinigung muss für Arbeiten, die im Geltungsbereich der GGVSEB durchgeführt werden, von einer in Deutschland zugelassenen Person ausgestellt werden. Andere einschlägige Rechtsvorschriften zur Arbeits- und Betriebssicherheit bleiben neben den Vorschriften dieses Abschnitts und bei der Erteilung einer Genehmigung durch die zuständige Behörde unberührt. Zu Teil 9 ADN Zu Absatz 9.1.0.40.2.7 Buchstabe a, 9.3.1.40.2.7 Buchstabe a, 9.3.2.40.2.7 Buchstabe a und 9.3.3.40.2.7 Buchstabe a ADN 9-1.B Ortsfeste Druckbehälter, Armaturen und Druckleitungen, die für einen nicht spezifizierten Einsatzzweck hergestellt, in Verkehr gebracht und auf Binnenschiffen für die fest installierte Feuerlöschanlage verwendet werden, müssen den Vorschriften der Vierzehnten Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (Druckgeräteverordnung) vom 13. Mai 2015 (BGBl. I Seite 692) in der jeweils geltenden Fassung entsprechen. Ortsfeste Druckbehälter, Armaturen und Druckleitungen, die speziell für den dauerhaften Einbau in Binnenschiffen, auch in fest installierten Feuerlöscheinrichtungen, bestimmt sind, müssen den Vorschriften einer anerkannten Klassifikationsgesellschaft entsprechen. Für ortsbewegliche Druckgeräte sind die Vorschriften der Ortsbewegliche-Druckgeräte-Verordnung zu beachten. Zu Absatz 9.3.1.23.1 ADN 9-2.B Druckbehälter, die Teile von Binnenschiffen sind oder speziell für den dauerhaften Einbau in diese bestimmt sind, unterliegen nicht der Vierzehnten Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (Druckgeräteverordnung). Sie müssen den Vorschriften einer anerkannten Klassifikationsgesellschaft entsprechen. Stand: 29. August 2023

Ehemalige Rieselfelder 2010

Rieselfeldnutzung seit 1874 Als erstes Rieselgut erwarb die Stadt Berlin im Jahre 1874 das Rittergut Osdorf. Nach Fertigstellung der Druckleitung und Einrichtung des Rieselfeldes Osdorf wurde hier im Jahre 1876 mit der Verrieselung Berliner Abwässer begonnen. In den darauffolgenden Jahren wurden 20 Rieselfeldbezirke und zwei Rieselfeldkleinstandorte in Betrieb genommen (vgl. Tab. 1). Etwa um 1928 wurde mit etwa 12.500 ha aptierter Fläche die maximale Ausdehnung erreicht. Seit den 1920er Jahren kam es zu immer schwerwiegenderen Problemen auf den Rieselböden. Die anfänglich hohen landwirtschaftlichen Erträge gingen seit dieser Zeit erheblich zurück. Bei zu schneller Aufeinanderfolge der Berieselungen wurde die Oberfläche des Bodens durch sedimentierte Abwasserbestandteile verschlämmt, wodurch der Lufthaushalt des Standorts beeinträchtigt wurde. Zusätzlich führten Ungleichgewichte im Nährstoffhaushalt sowie die zunehmende Schadstoffbelastung der Böden zu Ertragsminderungen bei den angebauten Kulturen. Dieser sogenannten ”Rieselmüdigkeit” versuchte man durch Belüftung im Rahmen einer regelmäßigen Bodenbearbeitung sowie durch Gefüge verbessernde Maßnahmen, wie z. B. Kalkung und die Aufbringung von Stallmist, entgegenzuwirken. Dabei zeigte sich jedoch, dass die Ertragsfähigkeit des Bodens nur durch eine Herabsetzung der verrieselten Abwassermenge erhalten werden konnte. Nach 1945 wurden im Zuge der Intensivierung der Landwirtschaft immer mehr Flächen für den Anbau von Hackfrüchten und Getreide in Anspruch genommen. Aufgrund der veränderten Produktionszyklen verringerte sich für diese Standorte der für die Verrieselung nutzbare Zeitraum, so dass insgesamt weniger Abwasser aufgebracht werden konnte. Diese Kapazitätseinbußen versuchte man durch die intensivere Beaufschlagung auf den verbliebenen Grünlandstandorten auszugleichen. Nach dem Mauerbau 1961 wurde die Mehrzahl der Rieselfelder von der Wasserversorgung und Abwasserbehandlung Ost-Berlin weiterbetrieben. Ein Teilbereich des Rieselfelds Karolinenhöhe ist von den Berliner Wasserbetrieben weitergeführt worden. Ein Großteil der südlichen Rieselfelder wurde seit den 1960er Jahren durch die WAB Potsdam betrieben. Trotz der getrennten Verwaltung wurden Abwässer aus West-Berlin auch weiterhin auf Rieselfeldern in Ost-Berlin bzw. im Umland entsorgt (vgl. Tab. 1). Der Ausbau des Klärwerks Nord in Schönerlinde wurde zur Verbesserung der Wasserqualität in Panke, Tegeler Fließ und Nordgraben vom Land Berlin finanziell unterstützt. Bis in die 1960er Jahre blieb der Rieselfeldbestand weitgehend erhalten. Stilllegungen von Rieselland erfolgten nur kleinflächig, etwa für den Straßenausbau oder im Bereich des ehemaligen Grenzgebietes. Großflächige Stilllegungen erfolgten erst mit dem Ausbau der Berliner Klärwerke . So wurden im Bereich des Rieselfelds Karolinenhöhe für die Verrieselung genutzte Flächen nach Erstellung des Klärwerks Ruhleben 1963 erheblich verkleinert. Mit der Inbetriebnahme des Klärwerks Falkenberg (1969) erfolgten die großflächigen Stilllegungen der Rieselfelder Falkenberg , Malchow und Hellersdorf . Ein Großteil der Flächen wurde für Wohnungsbau und Gewerbeansiedlung zur Verfügung gestellt. Nach Inbetriebnahme des Klärwerks Marienfelde (1974) erfolgte 1976 die Stilllegung des Rieselfeldgebietes Osdorf . Die Rieselfelder Münchehofe und Tasdorf wurden ab 1976 mit der Inbetriebnahme des Klärwerks Münchehofe aus der Nutzung genommen. Ab Mitte der 1970er Jahre wurden die in Ost-Berlin und im Umland verbliebenen Rieselfelder im Hinblick auf die notwendige Entsorgung der steigenden Abwassermengen mit besonders hohen Abwassermengen beschickt. Hierzu wurden insbesondere in den nördlichen Rieselfeldgebieten Hobrechtsfelde , Mühlenbeck , Schönerlinde und Buch sowie in den südlichen Gebieten Waßmannsdorf , Boddinsfelde und Deutsch-Wusterhausen Intensivfilterflächen angelegt. Ende der 1970er Jahre wurde dann die endgültige Aufgabe der Rieselfelder beschlossen. Die Voraussetzungen hierfür wurden mit der Inbetriebnahme des Klärwerks-Nord in Schönerlinde (1986) sowie der Erweiterung des bereits seit 1931 bestehenden Klärwerks Stahnsdorf geschaffen. Mit dem Ausbau des Klärwerks Waßmannsdorf konnten Ende der 80er Jahre weitere Rieselfeldflächen aus der Nutzung genommen werden. Die genannten Klärwerke wurden häufig auf ehemaligem Rieselland errichtet. Im engeren Umfeld der verschiedenen Klärwerke werden Teilbereiche der stillgelegten Rieselfelder weiterhin im Rahmen der Abwasserbehandlung, insbesondere für die Lagerung und Kompostierung von Schlämmen genutzt. Anfang der 1980er Jahre wurden Untersuchungen zur Schadstoffbelastung und Nährstoffsituation der Rieselfeldböden begonnen (BBA 1982, Metz/Herold 1991, Salt 1987). Dabei zeigten sich in Böden und angebauten Nahrungspflanzen erhebliche Belastungen mit Schwermetallen. Ausgehend von diesen Ergebnissen wurde z. B. der Gemüseanbau im Bereich des Rieselfeldes Karolinenhöhe 1985 untersagt. Zu ähnlichen Konsequenzen führten Untersuchungen im Bereich der südlichen und nordöstlichen Rieselfelder. Auch hier wurde der Anbau von Nahrungspflanzen zugunsten von Futtermitteln eingeschränkt bzw. auf Kulturen umgestellt, die Schadstoffe in geringerem Maße anreichern. Bis 1994 wurden noch etwa 1.250 ha zur Abwasserverrieselung genutzt. Dabei handelte es sich um Teilflächen der Rieselfeldbezirke Karolinenhöhe , Sputendorf , Großbeeren , Deutsch-Wusterhausen und Wansdorf . Allerdings wurden insbesondere aufgrund von Teilflächenstilllegungen deutlich geringere Abwassermengen aufgebracht als noch in den 1970er Jahren. So verminderte sich die Beaufschlagungsmenge im Bereich Sputendorf von 1971 von 21 auf 7,6 Mio. m³/Jahr Anfang der 1990er Jahre. Gleiches gilt für das Rieselfeld Großbeeren . Dort sank die verbrachte Abwassermenge von 25,0 bis auf 3,2 Mio. m³/Jahr Anfang der 1990er Jahre. Nach der Vereinigung ging die Betriebshoheit über die verbliebenen Rieselfelder mit Ausnahme von Wansdorf , Deutsch-Wusterhausen und dem in Brandenburg gelegenen Teil des Rieselfelds Karolinenhöhe wieder auf die Berliner Wasserbetriebe über. In Teilbereichen des Rieselfelds Sputendorf wurde täglich bis zu 30.000 m³ mechanisch-biologisch gereinigtes Klarwasser aus dem Klärwerk Stahnsdorf versickert. Im Fall einer Überlastung des Klärwerks war die Aufbringung von mechanisch gereinigtem Abwasser vorgesehen. Auf der als Schlammlagerplatz ausgewiesenen Teilfläche des Rieselfelds Sputendorf wurde daher eine Schlammdekantierungsanlage errichtet. Hier sollten Klärschlämme des Klärwerks Stahnsdorf durch Zentrifugen entwässert werden. Das dabei anfallende Abwasser wurde zur Kläranlage zurückgeführt. Die Abwassermengen für das Rieselfeld Großbeeren wurden über die dortigen Absetzbecken, für das Rieselfeld Wansdorf über die vor Ort befindliche Vorreinigungsanlage mechanisch gereinigt. Das auf das Rieselfeld Deutsch-Wusterhausen geleitete Abwasser wurde in der Kläranlage Königs-Wusterhausen mechanisch gereinigt. Auf dem Berliner Teil des Rieselfelds Karolinenhöhe wurden 1990 etwa 0,9 Mio. m³ mechanisch-biologisch gereinigtes Abwasser aus dem Klärwerk Ruhleben sowie weitere 1,7 Mio. m³ vor Ort mechanisch gereinigtes Abwasser versickert. Vorrangiges Ziel der Beschickung war die andauernde Immobilisierung der im Boden angereicherten Nähr- und Schadstoffe sowie die Grundwasseranreicherung. Nach der Fertigstellung der technischen Voraussetzungen wurde nur noch im Klärwerk Ruhleben mechanisch-biologisch gereinigtes Abwasser aufgebracht. Gleichzeitig wurden die Flächen als Havarieflächen für einen eventuellen Klärwerksausfall freigehalten. Bis 1994 wurden die Rieselfelder Sputendorf , Großbeeren , Deutsch-Wusterhausen und Karolinenhöhe vollständig stillgelegt. Das Rieselfeld Wansdorf befand sich noch bis 1998 in der Nutzung. Mit dem Abschluss der Elutionsstudien zur Klarwasserverrieselung der Berliner Wasserbetriebe auf den Flächen des Rieselfeldes Karolinenhöhe endete 2010 die fast 135-jährige Geschichte des Rieselfeldbetriebes in Berlin und Umland. Exemplarisch für ökologische Nachnutzungen ehemaliger Rieselfeldstandorte wird ein Großteil der Fläche dieses Rieselfeldes sei 1987 als „Landschaftsschutzgebiet Rieselfelder Karolinenhöhe“ ausgewiesen, um Vielfalt und Eigenart des Landschaftsbildes zu schützen, die Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts wiederherzustellen und dauerhaft zu erhalten sowie eine großräumige Erholungslandschaft zu bewahren (Verordnung Karolinenhöhe 1987, Abgeordnetenhaus Berlin 2021). Die Karte und Tabelle 1 zeigen die maximale Ausdehnung der Rieselfeldbezirke im jeweiligen Betriebszeitraum. In Abbildung 3 und Tabelle 1 wird die Landbedeckung nach Stilllegung zum Zeitpunkt 2018 veranschaulicht. Hierfür wurden die Landbedeckungsdaten aus den „Corine Land Cover 5ha“-Daten (© GeoBasis-DE / BKG (2018)) zu sechs Klassen zusammengefasst: Städtisch geprägt / bebaut (clc18: 111, 112, 121, 122, 132, 133), Städtisches Grün / Sportflächen (clc18: 141, 142), Landwirtschaft inkl. Wiesen und Weiden (clc18: 211, 231), Wald (clc18: 311, 312, 313), Natürliches Grün (clc18: 321, 324, 411, 412), Gewässer (clc18: 512) (Bundesamt für Kartographie und Geodäsie 2021).

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