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Instationaere Stroemung in viskoelastischen Leitungen

Das Projekt "Instationaere Stroemung in viskoelastischen Leitungen" wird/wurde gefördert durch: Deutsche Forschungsgemeinschaft. Es wird/wurde ausgeführt durch: Technische Universität München, Institut für Wasserwesen, Lehrstuhl und Laboratorium für Hydraulik und Gewässerkunde.Die Dehnung einer Kunststoffleitung bei Innendruckaenderungen kann durch eine Kriechfunktion beschrieben werden. Sie bildet die Grundlage unterschiedlicher Verfahren, um bei einer Berechnung instationaerer Stroemungsvorgaenge in Druckleitungen den Einfluss viskoelastischer Werkstoffeigenschaften beruecksichtigen zu koennen. Diese Berechnungsmodelle sollen fertig entwickelt werden und die dabei getroffenen Vereinfachungen anhand von Versuchen auf ihre Gueltigkeit ueberprueft werden.

Wasserrechtliche Genehmigung für die zentrale Abwasserbehandlung in der Kläranlage Karlskron

Die Gemeinde Karlskron sieht eine zentrale Abwasserbehandlung auf der Kläranlage Karlskron vor. Die bestehenden Teichkläranlagen in den Ortsteilen Adelshausen, Pobenhausen und Aschelsried, um die das Einzugsgebiet erweitert werden soll, sollen aufgelassen werden. Das anfallende Abwasser wird über Druckleitungen zur zukünftig zentralen Kläranlage Karlskron gefördert. Für das zukünftige Einzugsgebiet wird die Kläranlage auf eine Ausbaugröße von 7.500 EW 60 (entspricht 450 kg/d BSB 5 (roh)) erweitert und die bestehenden Anlagenteile modernisiert und saniert.

Einleiten von behandeltem Abwasser aus der Kläranlage Burgebrach in die Mittelebrach durch die Verwaltungsgemeinschaft Burgebrach, Landkreis Bamberg

Die Verwaltungsgemeinschaft Burgebrach erhielt mit Bescheid des Landratsamtes Bamberg vom 8. Januar 2003, Az.: 52-632/1-Nr. 46/92 die wasserrechtliche gehobene Erlaubnis zum Einleiten von behandeltem Abwasser aus der Kläranlage Burgebrach in die Mittelebrach. Diese Erlaubnis war befristet erteilt worden und erlischt mit Ablauf des 31. Dezember 2022. Die Kläranlage der Verwaltungsgemeinschaft Burgebrach ist substantiell verbraucht. Die maschinen- und elektrotechnischen Anlagenteile sind teilweise veraltet. Die bestehende Tropfkörperanlage (Alter Stufe 1 > 50 Jahre, Ausbaugröße 13.000 EW) ist nicht dazu in der Lage, die künftig erhöhten Anforderungen an die Ablaufwerte einzuhalten. Die auf dem Grundstück Fl.-Nr. 862 (Gmkg. Burgebrach) bestehende Kläranlage der Verwaltungsgemeinschaft Burgebrach soll daher innerhalb des Grundstücks in Richtung Westen baulich erweitert und modernisiert werden. Es erfolgt der Umbau bzw. die Umwandlung der bestehenden Tropfkörper- in eine moderne Belebungsanlage. Die Größe des Erweiterungsbereiches beträgt ca. 0,21 ha, davon werden ca. 0,15 ha erstmalig und zusätzlich versiegelt. Direkt westlich an den Bestand anschließend ist die Errichtung eines Vorklärbeckens (L x B: 16,0 m x 6,5 m), eines dreiteiligen SBR-Beckens (Belebungsanlage, jedes Becken mit Volumen von ca. 1.600 m³, Durchmesser ca. 19,0 m), eines Kombibauwerks (bestehend aus Vorlagebehälter, Kompressor-/Pumpenanlage und Schlammeindicker), befestigter Betriebs-/Bewegungsflächen im Umfeld der neuen Anlagenbauteile sowie einer neuen, ca. 128 m langen Druckleitung (Ablauf Dekanter, DN 350) zwischen dem Erweiterungsbereich im Westen und dem bestehenden Nachklärbecken im Osten der Kläranlage. Dieses wird zukünftig in ein Ausgleichsbecken umgewandelt, insofern baulich nachgenutzt und mit einer Überdachung versehen. Die in der Bestandsanlage vorhandenen, künftig nicht mehr benötigten Tropfkörper-, Vor- und Zwischenklärbecken werden aufgelassen. Ihr Rückbau ist derzeit nicht vorgesehen. Die vorhandene Grundstückseinfriedung wird an der derzeitigen westlichen Ausbaugrenze abgebrochen und um die Erweiterungsfläche herumgeführt/verlängert. Eine hier ebenfalls vorhandene Hecke (überwiegend Ziersträucher) muss hierfür abschnittsweise gerodet werden.

Bemessung von Stroemungsverteilern (ueber die gezielte Angabe von Massen-, Impuls- und Energiestroemen aus in Laengsrichtung geschlitzten oder gelochten Druckleitungen)

Das Projekt "Bemessung von Stroemungsverteilern (ueber die gezielte Angabe von Massen-, Impuls- und Energiestroemen aus in Laengsrichtung geschlitzten oder gelochten Druckleitungen)" wird/wurde gefördert durch: Deutsche Forschungsgemeinschaft. Es wird/wurde ausgeführt durch: Technische Hochschule Darmstadt, Institut für Wasserbau, Fachgebiet Hydraulik und Hydrologie.

Abwasserwärme

Die Berliner Wasserbetriebe (BWB) haben im Projekt Urbane Wärmewende einen simulationsgestützen Abwasserwärmeatlas erstellt. Der Abwasserwärmeatlas zeigt die Potenziale an Abwasserwärme in den Druckleitungen und Abwasserkanälen auf. Neben der theoretischen Entzugsleistung in Kilowatt enthält der Abwasserwärmeatlas Informationen zum System (Kanal oder Druckleitung, Dimension, Bauart, Schmutz- oder Mischkanal), Simulationsdaten (Trockenwetterdurchfluss und -pegel im Mittel, Minimum und Maximum) sowie eine Abschätzung zum Sanierungsbedarf der Infrastruktur. Der Abwasseratlas stellt somit Basisinformationen zur Verfügung, die der Ersteinschätzung und Vorprüfung einer möglichen Nutzung von Abwasserwärme zum Heizen und Kühlen dienen. Für eine konkrete Planung bedarf es einer ausführlichen Prüfung des konkreten Standorts durch die Berliner Wasserbetriebe. Die Potenziale an einem Standort sind häufig deutlich höher als die erforderliche Leistung für ein Einzelgebäude. Somit ist Abwasserwärme eine geeignete Wärmequelle für Wärmenetze. Eine gemeinschaftliche Nutzung durch nahe gelegene Gebäuden sollte daher bei Planungen stets geprüft werden. Darüber hinaus bestehen Potenziale an Wärme aus Abwasser an den teilweise im Berliner Umland liegenden Kläranlagen. Diese Potenziale werden derzeit durch die BWB erhoben. Website der Berliner Wasserbetriebe: Weiterführende Informationen zum Thema Abwasserwärme

Kläranlage Landau a. d. Isar, Neuerteilung gehobene Erlaubnis

Die Kläranlage Landau wurde im Jahr 1974 in Betrieb genommen und zuletzt im Jahr 2020 erweitert. Teil der letzten Umbaumaßnahme war die Errichtung eines zweiten Belebungsbeckens sowie die verfahrenstechnische Umstellung auf eine Kaskadendenitrifikation. Die aktuelle Ausbaugröße der Kläranlage beträgt 35.000 EW. Auf der Kläranlage Landau wird das Abwasser der Stadt Landau a. d. Isar sowie des Marktes Pilsting gereinigt. Die aktuelle Belastung der Kläranlage wurde auf Grundlage der Betriebstagebücher der Jahre 2021 bis 2023 detailliert ermittelt. Derzeit beträgt die Belastung. bezogen auf den Parameter BSB5, 28.900 EW und, bezogen auf den Parameter CSB, 26.700 EW. Somit liegt eine theoretische Kapazitätsreserve von knapp 20% vor. Die Kläranlage Landau wird seit 1974 betrieben und wurde im Laufe der Jahre mehrfach an die gestiegenen Anforderungen angepasst. Das Kläranlagengelände liegt auf öffentlichem Grund, Gemarkung Landau a. d. Isar (Grundstücke mit den Flurnummern 1245 und 1247), auf einer mittleren Geländehöhe von 336,50 m ü. NN. Das gereinigte Abwasser fließt über einen Ableitungskanal DN 1200 bei Fluss-km 27,98 in die Isar. Die Stadtwerke Landau betreiben für die Stadt Landau a. d. Isar und den Markt Pilsting umfassende Kanalnetze zur Sammlung des anfallenden Abwassers. Das Abwasser aus Pilsting wird in Übergabeschächten in das Kanalnetz Landau eingeleitet und gemeinsam mit dem Abwasser aus dem Stadtgebiet Landau sowie den Ortsteilen Kleegarten, Poldering, Zeholfing, Oberframmering, Thalham, Zulling, Usterling und Nieder- und Oberhöcking zur Kläranlage Landau gefördert und dort behandelt. Das Abwasser der Ortsteile Hilgersdorf, Kammern, Fichtheim, Wolfsdorf, Möding, Wildthurn, Thanhöcking, Weihern, Rottersdorf, Mettenhausen, und Reichersdorf der Stadt Landau a. d. Isar wird in der Vilstalkläranlage Reichersdorf behandelt. In den vergangenen Jahren wurden das Stadtgebiet Landau und das Gemeindegebiet Pilsting weitgehend erschlossen. Alle maßgeblichen Ortsteile sind kanalisiert. Lediglich Gehöfte oder kleinere Weiler werden ggf. noch angeschlossen. Insgesamt wird aktuell das Abwasser von rund 21.000 Einwohnern gesammelt und behandelt. Der überwiegende Teil des Stadtgebiets Landau a. d. Isar wird im Mischsystem entwässert. Dabei erfolgt die Ableitung des anfallenden Schmutzwassers gemeinsam mit dem Oberflächenabfluss bei Niederschlägen. Einige Stadtteile entwässern im Trennsystem. Dort wird das Abwasser in reinen Schmutzwasserkanälen abgeleitet. Für den Oberflächenabfluss besteht ein getrenntes Ableitungssystem. Zur Überleitung des Abwassers zwischen den Ortsteilen sowie zur Kläranlage wurden Pumpwerke mit weiterführenden Druckleitungen errichtet. Der überwiegende Teil des Gemeindegebiets Pilsting wird ebenfalls im Trennsystem entwässert. Dabei wird das anfallende Schmutzwasser zur Behandlung zur Kläranlage geleitet. Für den Oberflächenabfluss bei Niederschlägen besteht ein getrenntes Kanalnetz mit Ableitung in die Vorflut. Mit einer derzeitigen Belastung von 28.800 EW ist die Kläranlage Landau a. d. Isar, bezogen auf die Ausbaugröße von 35.000 EW ausreichend groß dimensioniert und besitzt eine Kapazitätsreserve von etwa 20 %. Die vorhandenen Gebläse sind ausreichend groß dimensioniert. Aktuell befinden sich maximal 2 der 4 Gebläse gleichzeitig im Betrieb. Das Volumen des Faulturms ist ausreichend bemessen. Der eingebrachte Rohrschlamm kann gut stabilisiert werden. Alle anderen Anlagenteile sind ebenfalls ausreichend groß dimensioniert und weisen ausreichende Reserven auf. Zusammenfassend zeigt sich, dass die Kläranlage Landau a. d. Isar in allen Bereichen ausreichende Reserven aufweist.

Höhenfreier Umbau Eichstätter Kreuzung

Gegenstand des Vorhabens ist der höhenfreie Umbau der Kreuzung Bundesstraße 2/Bundesstraße 13/Kreisstraße WUG 1 (Eichstätter Kreuzung, auch „Hörnleinkreuzung“ genannt) im östlichen Stadtgebiet der Stadt Weißenburg i. Bay. Derzeit münden an dieser Kreuzung die Bundesstraße 13 und die Kreisstraße WUG 1 höhengleich in die Bundesstraße 2 ein, der Verkehrsablauf an der Kreuzung wird mit Hilfe von Lichtsignalanlagen gesteuert. Im Rahmen des höhenfreien Umbaus der Kreuzung wird die Bundesstraße 2 unterhalb des heutigen Kreuzungsbereichs in Tieflage hindurchgeführt und mit Hilfe von insgesamt vier Verbindungsrampen und eines Kreisverkehrs mit den kreuzenden Straßen verbunden. Die derzeitige Trasse der Bundesstraße 2 wird dabei um bis zu 5 m abgesenkt. Zur Tieferlegung der Bundesstraße 2 ist ein knapp 280 m langes Trogbauwerk mit Grundwasserwanne nötig; zur Überführung des geplanten Kreisverkehrs über die Bundesstraße sind zwei sog. Deckelbauwerke geplant. Die südwestlich der Eichstätter Kreuzung bereits heute existierende Einfahrrampe der Anschlussstelle Römerbrunnenweg in Fahrtrichtung Nürnberg wird im Rahmen des Vorhabens baulich angepasst und an die Verbindungsrampe angeschlossen, die von der Bundesstraße 2 aus Richtung Augsburg zum neu geplanten Kreisverkehr führt. Der Verlauf der Bundesstraße 2 orientiert sich bis zum nördlichen Ende des Trogbauwerks am vorhandenen Straßenverlauf. Nördlich davon rückt die Bundesstraßentrasse allmählich vom existierenden Trassenverlauf ab. Am Ende der geplanten Baustrecke liegt die geplante Achse der Bundesstraße etwa 7 m von der Achse der vorhandenen Bundesstraßentrasse entfernt; dies ist bereits den bestehenden Ausbauplanungen für den nördlich des vorhabensgegenständlichen Bereichs liegenden Abschnitt der Bundesstraße 2 geschuldet. Für die voraussichtlich etwa drei Jahre in Anspruch nehmende bauliche Umsetzung des Vorhabens wird im Vorhabensbereich unmittelbar östlich der Bundesstraßentrasse eine grob parallel zu dieser verlaufende bauzeitliche Umfahrungsstrecke von ca. 600 m Länge angelegt, um auch in der Bauzeit die verkehrliche Durchgängigkeit der Bundesstraße und der kreuzenden Straßen zu gewährleisten. Eine ca. 60 m südlich der Eichstätter Kreuzung bestehende Geh- und Radwegunterführung wird im Rahmen des Vorhabens um etwa 90 m nach Süden verschoben und dort neu errichtet. Die Zuwegungen zur Unterführung werden entsprechend verlängert bzw. baulich angepasst. Der etwa 70 m nördlich der Kreuzung liegende Wülzburgsteg wird bei der Vorhabensverwirklichung ebenso abgebrochen und ca. 8 m nördlich seiner aktuellen Lage neu errichtet. Während der baulichen Umsetzung wird hier durchgängig eine Querungsmöglichkeit für den Fußgänger- und Radverkehr gegeben sein. Hierzu wird während der Bauzeit auch eine Behelfsbrücke über die geplante bauzeitliche Umfahrung errichtet, die direkt an den neuen Wülzburgsteg anschließt. Die entlang des Areals des Kaufland-Einkaufsmarkts nördlich der Kreuzung stehende Gabionenwand wird im Zuge des Vorhabens abgebrochen und durch eine gut 230 m lange Stützwand ersetzt. Vom Vorhaben betroffene öffentliche Feld und Waldwege sowie Geh und Radwege werden baulich angepasst bzw. abschnittsweise in neuer Lage wieder errichtet. Neben der Verbindungsrampe vom neu geplanten Kreisverkehr zur Bundesstraße 2 in Fahrtrichtung Nürnberg wird ein unterirdisches Betriebsgebäude errichtet, mit dessen Hilfe u. a. in Teilbereichen der gegenständlichen Straßenplanung anfallendes Oberflächenwasser weitertransportiert wird. Ferner wird nördlich der Bundesstraße 2 auf der Freifläche zwischen dem Römerbrunnenweg und der Straße „Am Volkammersbach“ ein neues Retentionsboden-filter- und Regenrückhaltebecken errichtet. In diesem Becken wird u. a. das vom Betriebsgebäude über eine Druckleitung ankommende Wasser gereinigt. Danach wird das Wasser aus den Becken dem Volkammersbach zugeführt. Das Retentionsbodenfilter- und Regenrückhaltebecken wird über einen Wartungsweg, der grob parallel zur Bundesstraße verläuft, an den Römerbrunnenweg angebunden. Dem Volkammersbach wird daneben an drei weiteren Stellen im Vorhabensbereich Oberflächenwasser zugeführt. Vor der Einleitung in den Bach ist jeweils eine Vorreinigung mit Hilfe von Fertigteilbehandlungsanlagen geplant. Am Nordrand der Bundesstraße 2 ist zwischen dem Römerbrunnenweg und der Straße „Am Volkammersbach“ ein 5 m hoher Lärmschutzwall vorgesehen. Entlang der geplanten vier Verbindungsrampen werden daneben jeweils auf gewisser Länge 5 m hohe Lärmschutzwände errichtet. Am südlichen Rand der Bundesstraße 13 schließt sich an die Lärmschutzwand, die entlang der Verbindungsrampe von der Bundesstraße 2 aus Richtung Augsburg zum neuen Kreisverkehr geplant ist, auf gewisser Länge noch eine 2 m hohe Lärmschutzwand an. Für das Bauvorhaben einschließlich der landschaftspflegerischen Kompensationsmaßnahmen werden Grundstücke in der Gemarkung Weißenburg i. Bay. (Stadt Weißenburg i. Bay.) beansprucht.

Erwin Manz: „Mit modernen Kläranlagen schützen wir unser Wasser, unsere Umwelt und das Klima“

Umweltstaatssekretär weiht zu Hybridpumpwerk umgerüstete Kläranlage der VG Ulmen ein – Ministerium förderte Maßnahme mit 686.200 Euro „Angesichts des Klimawandels, der sowohl zu mehr Starkregenereignissen als auch zu Trockenperioden führt, sind die Herausforderungen in der Wasserwirtschaft besonders hoch. Investitionen in den Ausbau von Kläranlagen sind Investitionen in die Zukunft: Sie sorgen für gesunde Ökosysteme und sind damit auch eine der Grundlagen für die Reinhaltung unseres Lebensmittels Nummer eins – sauberem Trinkwasser. Die Hybridpumpstation hier in Gillenbeuren kann besser auf Dürreperioden mit sehr geringen und auf Regenwetter mit sehr starken Wasserzuläufen reagieren und stellt so den Betriebslauf und die Abwasserreinigung in der Region zukunftsfähig auf“, sagte Umweltstaatssekretär Dr. Erwin Manz anlässlich der Einweihung des Hybridpumpwerks der Verbandsgemeinde Ulmen im Landkreis Cochem-Zell. Anstatt die in die Jahre gekommene Kläranlage in Gillenbeuren am alten Standort neu aufzubauen, wurde sich für den Anschluss einer Hybridpumpstation mittels Druckleitung an die bestehende Kläranlage Auderath-Schmitt entschieden. Die Abwasserförderung passiert hier pneumatisch, also mithilfe von Druckluft. Das ist eine energieeffiziente, wirtschaftliche und geruchsarme Lösung zum Transport von Abwasser über längere Strecken zur Kläranlage. Darüber hinaus ergeben sich durch die neue Hybridpumpstation neben der Sicherstellung der Abwasserbeseitigung bei Starkregen und Niedrigwasser zudem flexiblere Lösungen für die Anpassung des demografischen Wandels im Siedlungsgebiet. Aufgrund der sehr langen Nutzungsdauer von Abwasserinfrastruktursystemen, verbunden mit hohen Investitions- und Unterhaltungskosten, kann so besser auf sich wandelnde Bevölkerungsstrukturen in der Region reagiert werden. Das hat auch positive Auswirkungen auf die finanzielle Belastung der Anwohnerinnen und Anwohner. Darüber hinaus wird mithilfe einer PV-Anlage mit Stromspeicher eine teilweise Eigenversorgung der Anlage mit Strom möglich. „Angesichts des Klimawandels ist es enorm wichtig, dass wir bei allen wasserwirtschaftlichen Maßnahmen darauf achten, dass realisierbare CO2-Minderungsmaßnahmen wie auch Maßnahmen zur Eigenstromerzeugung aus regenerativen Energien konsequent genutzt werden. Hier zählt jeder einzelne Baustein“, erläuterte Erwin Manz. Durch die Gesamtmaßnahme, die vom Umweltministerium bisher mit 686.200 Euro gefördert wurde, kann bei geringerem Energieaufwand zugleich auch eine Verbesserung der ökologischen Rahmenbedingungen hergestellt werden. Der sogenannte Vorfluter, also das oberirdische Gewässer, in das das Abwasser eingeleitet wurde, wird durch den Anschluss an die leistungsstärkere Kläranlage entlastet. Dadurch ist eine Verbesserung der Gewässerqualität im Vorfluter zu erwarten. „Fließgewässer gehören zu den Hotspots der heimischen Tier- und Pflanzenwelt. Mit der neuen Hybridpumpstation wird bei geringerem Energieaufwand und besserer Reinigungsleistung neben dem Wasser und dem Klima auch die umliegende Natur geschützt“, so der Staatssekretär.

Wesentliche Änderung der Deponie "Im Dienstfeld" durch Errichtung und Betrieb einer Sickerwasserbehandlungsanlage (Aktivkohleanlage) zur Behandlung des in der Deponie anfallenden Sickerwassers

Das Änderungsvorhaben besteht aus der Errichtung und dem Betrieb einer Sickerwasserbehandlungsanlage im Aktivkohleverfahren als dauerhafter Ersatz für die bisher auf der Deponie betriebene Umkehrosmoseanlage. Die Aktivkohleanlage dient wie bisher der Behandlung des in der Deponie anfallenden Abwassers (Sickerwasser und belastetes Oberflächenwasser). Das Deponieabwasser wird durch eine mehrstufige Aktivkohlefiltration gereinigt. Das gereinigte Abwasser wird nicht mehr in den Haselmühlgraben direkt eingeleitet, sondern über eine Druckleitung der öffentlichen Abwasseranlage der Gemeinde Aurach zugeführt (Indirekteinleitung). Der Betrieb der Aktivkohleanlage soll voraussichtlich am 01.01.2025 beginnen. Die bestehende Sickerwasserbehandlungsanlage wird dann zurückgebaut.

Erläuterungen zu Teil 8 und 9 ADN

Erläuterungen zu Teil 8 und 9 ADN Zu Teil 8 ADN Zu Unterabschnitt 8.1.6.1 ADN 8-1.B Für diese Aufgabe können von der zuständigen Behörde ( GDWS ) im Einzelfall oder durch Allgemeinverfügung insbesondere auch von einer IHK öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für Feuerlöschgeräte oder Feuerlöschschläuche zugelassen werden. Zu Unterabschnitt 8.1.6.2 ADN 8-2.B Es kann bei Bedarf auch ein Mitarbeiter/eine Mitarbeiterin des Herstellers von der GDWS für diese Prüftätigkeit zugelassen werden. Zu Unterabschnitt 8.2.2.7 ADN 8-3.B Soweit Kapitel 8.2 ADN keine abschließenden oder vollständigen Regelungen zur Durchführung der Prüfungen zum Nachweis der besonderen Kenntnisse des ADN (Basiskurs und Aufbaukurse) enthält, sind die Prüfungen bei der GDWS bis zum Erlass einer besonderen Prüfungsordnung in sinngemäßer Anwendung der Vorschriften in Teil III Kapitel 7 Abschnitt 2 der Verordnung über das Schiffspersonal auf dem Rhein (Schiffspersonalverordnung-Rhein - RheinSchPersV ) vom 16. Dezember 2011 ( BGBl. 2011 II Seite 1300 und Anlageband) in der jeweils geänderten Fassung und in sinngemäßer Anwendung der Dienstanweisung Nummer 2 nach § 1.03 RheinSchPersV der Zentralkommission für die Rheinschifffahrt vom 30. Mai 2016 durchzuführen. Die Abnahme der Prüfung zum Basiskurs kann nach Abschnitt I. der Richtlinie des Verwaltungsausschusses für die Verwendung des Fragenkatalogs für die Prüfung von ADN-Sachkundigen (Kapitel 8.2 ADN) auch durch einen einzelnen Prüfer erfolgen. Zu Abschnitt 8.3.5 ADN 8-4.B "Arbeiten an Bord" umfassen alle Arbeiten an der Struktur (am Schiffskörper) oder der Ausrüstung des Schiffes, einschließlich z. B. Ankerketten oder Propeller. Die Gasfreiheitsbescheinigung für Tankschiffe nach Absatz 7.2.3.7.1.6 oder 7.2.3.7.2.6 muss sich auf das gesamte Schiff beziehen. Die zuständige Behörde kann abweichend davon Arbeiten genehmigen, wenn die Gasfreiheit nur für Teilbereiche eines Schiffes gegeben ist. Die Gasfreiheitsbescheinigung muss für Arbeiten, die im Geltungsbereich der GGVSEB durchgeführt werden, von einer in Deutschland zugelassenen Person ausgestellt werden. Andere einschlägige Rechtsvorschriften zur Arbeits- und Betriebssicherheit bleiben neben den Vorschriften dieses Abschnitts und bei der Erteilung einer Genehmigung durch die zuständige Behörde unberührt. Zu Teil 9 ADN Zu Absatz 9.1.0.40.2.7 Buchstabe a, 9.3.1.40.2.7 Buchstabe a, 9.3.2.40.2.7 Buchstabe a und 9.3.3.40.2.7 Buchstabe a ADN 9-1.B Ortsfeste Druckbehälter, Armaturen und Druckleitungen, die für einen nicht spezifizierten Einsatzzweck hergestellt, in Verkehr gebracht und auf Binnenschiffen für die fest installierte Feuerlöschanlage verwendet werden, müssen den Vorschriften der Vierzehnten Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (Druckgeräteverordnung) vom 13. Mai 2015 (BGBl. I Seite 692) in der jeweils geltenden Fassung entsprechen. Ortsfeste Druckbehälter, Armaturen und Druckleitungen, die speziell für den dauerhaften Einbau in Binnenschiffen, auch in fest installierten Feuerlöscheinrichtungen, bestimmt sind, müssen den Vorschriften einer anerkannten Klassifikationsgesellschaft entsprechen. Für ortsbewegliche Druckgeräte sind die Vorschriften der Ortsbewegliche-Druckgeräte-Verordnung zu beachten. Zu Absatz 9.3.1.23.1 ADN 9-2.B Druckbehälter, die Teile von Binnenschiffen sind oder speziell für den dauerhaften Einbau in diese bestimmt sind, unterliegen nicht der Vierzehnten Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (Druckgeräteverordnung). Sie müssen den Vorschriften einer anerkannten Klassifikationsgesellschaft entsprechen. Stand: 29. August 2023

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