Die belgische Regierung hat aufgrund der russischen Invasion in die Ukraine und der daraus entstandenen Energiekrise entschieden, die Laufzeit der beiden Reaktoren Tihange 3 und Doel 4 zu verlängern. Der Druckwasserreaktor Tihange 3 hat eine elektrische Leistung von ca. 1000 MW und ist seit 1985 in Betrieb. Die Entscheidung der belgischen Regierung sieht eine Verlängerung der bis dato geltenden Laufzeit bis 2025 um weitere zehn Jahre auf 2035 vor. Die kürzeste Entfernung des Kraftwerksstandortes Tihange zur nordrhein-westfälischen Grenze beträgt ca. 60 km. Der Druckwasserreaktor Doel 4 hat ebenfalls eine elektrische Leistung von ca. 1000 MW und ist gleichfalls seit 1985 in Betrieb. Auch hier ist eine Verlängerung der Laufzeit um zehn Jahre bis 2035 vorgesehen. Die kürzeste Entfernung des Kraftwerksstandortes Doel zur nordrhein-westfälischen Grenze beträgt ca. 130 km. Nach derzeitigen Planungen sollen beide Reaktoren nach einer technischen Überprüfung ab November 2026 wieder ans Netz gehen. Nähere Einzelheiten zum Projekt ergeben sich aus den untenstehenden Dokumenten zur Umweltverträglichkeitsprüfung.
ID: 1729 Allgemeine Informationen Kurzbeschreibung des Vorhabens: Mit Schreiben vom 06.03.2013 hat die E.ON Kernkraft GmbH als Vorgängerin der PreussenElektra GmbH, für das Standort-Zwischenlager in Grohnde (SZL Grohnde, vormals auch als ZL-KWG bezeichnet) die Aufbewahrung von mit Sonderbrennstäben aus dem Druckwasserreaktor des Kernkraftwerks Grohnde beladenen Köchern in Transport- und Lagerbehältern der Bauart CASTOR ® V/19 beantragt. Dieser Antrag wurde mit Schreiben vom 23.03.2021 präzisiert und um den Einsatz einer zweiten Innenkorbvariante (6AR-Korb) ergänzt. Am 20.12.2021 erfolgte eine weitere Antragspräzisierung. Der Antragsumfang wurde um die unterbrechungsfreie Behälterabfertigung bei einer festgestellten Aktivitätsfreisetzung in den Behälterinnenraum erweitert. Das Genehmigungsverfahren wird seit dem 01.01.2019 von der BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH (BGZ) geführt. Die Ergänzung der Aufbewahrungsgenehmigung um mit Sonderbrennstäben beladenen Köchern in Transport- und Lagerbehältern der Bauart CASTOR® V/19 stellt eine wesentliche Änderung der genehmigten Aufbewahrung von Kernbrennstoffen im SZL Grohnde dar. Die im Rahmen des Änderungsgenehmigungsverfahrens vorgenommene allgemeine Vorprüfung nach § 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) hat ergeben, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung für dieses Änderungsvorhaben nicht durchzuführen ist. Kontakt zur verfahrensführenden Behörde - Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung: uvp@base.bund.de Ort des Vorhabens: Gemeinde Emmerthal, Ortsteil Grohnde, Landkreis Hameln-Pyrmont (Niedersachsen) Ort des Vorhabens Verfahrenstyp und Daten Art des Zulassungsverfahrens: Änderungsgenehmigungsverfahren nach § 6 AtG Abschlussdatum: 03.05.2022 UVP-Kategorie: Kernenergie Zuständige Behörde Verfahrensführende Behörde: Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung Willy-Brandt-Straße 5 38226 Salzgitter Deutschland https://www.base.bund.de Vorhabenträger Vorhabenträger BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH BGZ mbH Frohnhauser Straße 67 45127 Essen Deutschland Homepage: https://bgz.de/ Dokument Dokument UVP-Vorprüfung SZL KWG Köcher V19-Abschluss_03-05-2022_zur_Veröffentlichung.pdf
ID: 1095 Allgemeine Informationen Kurzbeschreibung des Vorhabens: Mit Schreiben vom 06.03.2013 hat die E.ON Kernkraft GmbH als Vorgängerin der PreussenElektra GmbH, für das Standort-Zwischenlager in Brokdorf (SZL Brokdorf, vormals auch als ZL-KBR bezeichnet) die Aufbewahrung von mit Sonderbrennstäben aus dem Druckwasserreaktor des Kernkraftwerks Brokdorf beladenen Köchern in Transport- und Lagerbehältern der Bauart CASTOR® V/19 beantragt. Dieser Antrag wurde mit Schreiben vom 23.03.2021 präzisiert und um den Einsatz einer zweiten Innenkorbvariante (6AR-Korb) ergänzt. Das Genehmigungsverfahren wird seit dem 01.01.2019 von der BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH (BGZ) geführt. Die Ergänzung der Aufbewahrungsgenehmigung um mit Sonderbrennstäben beladenen Köchern in Transport- und Lagerbehältern der Bauart CASTOR® V/19 stellt eine wesentliche Änderung der genehmigten Aufbewahrung von Kernbrennstoffen im SZL Brokdorf dar. Die im Rahmen des Änderungsgenehmigungsverfahrens vorgenommene allgemeine Vorprüfung nach § 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) hat ergeben, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung für dieses Änderungsvorhaben nicht durchzuführen ist. Kontakt zur verfahrensführenden Behörde - Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung: uvp@bfe.bund.de Ort des Vorhabens: Gemeinde Brokdorf im Kreis Steinburg (Schleswig-Holstein) Ort des Vorhabens Verfahrenstyp und Daten Art des Zulassungsverfahrens: Änderungsgenehmigungsverfahren nach § 6 AtG Abschlussdatum: 19.08.2021 UVP-Kategorie: Kernenergie Zuständige Behörde Verfahrensführende Behörde: Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung Willy-Brandt-Straße 5 38226 Salzgitter Deutschland https://www.base.bund.de Vorhabenträger Vorhabenträger BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH BGZ mbH Frohnhauser Straße 67 45127 Essen Deutschland Homepage: https://bgz.de/ Dokument Dokument UVP-Vorprüfung SZL KBR_KöcherV19 - zur Veröffentlichung Stand 25-08-2021.pdf
ID: 922 Allgemeine Informationen Kurzbeschreibung des Vorhabens: Mit Schreiben vom 06.03.2013 hat die E.ON Kernkraft GmbH als Vorgängerin der PreussenElektra GmbH für das Standort-Zwischenlager in Niederaichbach (im Folgenden als SZL Isar bezeichnet) die Aufbewahrung von mit Sonderbrennstäben aus dem Druckwasserreaktor des Kernkraftwerks Isar 2 beladenen Köchern in Transport- und Lagerbehältern der Bauart CASTOR® V/19 (96er Zulassung) beantragt. Dieser Antrag wurde mit Schreiben vom 13.12.2018 präzisiert und um Sonderbrennstäbe aus dem Siedewasserreaktor des Kernkraftwerks Isar 1 und weitere Inventare sowie den Einsatz einer zweiten Tragkorbvariante ergänzt. Das Genehmigungsverfahren wird seit dem 01.01.2019 von der BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH geführt. Die Ergänzung der Aufbewahrungsgenehmigung um zusätzliche optionale Komponenten sowie um zusätzliche Behälterinventare und damit verbundene Beladevarianten für Behälter der Bauart CASTOR® V/19 stellt eine wesentliche Änderung der genehmigten Aufbewahrung von Kernbrennstoffen im SZL Isar dar. Die im Rahmen des Änderungsgenehmigungsverfahrens vorgenommene allgemeine Vorprüfung nach § 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) hat ergeben, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung für dieses Änderungsvorhaben nicht durchzuführen ist. Kontakt zur verfahrensführenden Behörde – Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung: uvp@bfe.bund.de Ort des Vorhabens: Gemeinde Niederaichbach im Landkreis Landshut, Regierungsbezirk Niederbayern (Bayern) Ort des Vorhabens Verfahrenstyp und Daten Art des Zulassungsverfahrens: Änderungsgenehmigungsverfahren nach § 6 Atomgesetz Abschlussdatum: 24.02.2021 UVP-Kategorie: Kernenergie Zuständige Behörde Verfahrensführende Behörde: Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung Willy-Brandt-Straße 5 38226 Salzgitter Deutschland https://www.base.bund.de Vorhabenträger Vorhabenträger BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH Frohnhauser Straße 67 45127 Essen Deutschland Homepage: https://bgz.de Dokument Dokument UVP-Vorprüfung SZL KKI KöcherV19 - zur Veröffentlichung Stand_25-01-2021.pdf
ID: 830 Allgemeine Informationen Kurzbeschreibung des Vorhabens: Mit Schreiben vom 28.02.2014 hat die EnBW Kernkraft GmbH (EnKK) für das Standort-Zwischenlager Neckarwestheim (SZL Neckarwestheim, auch als GKN-ZL bezeichnet) die Aufbewahrung von Kernbrennstoffen in Form von Sonderbrennstäben (SBS) aus den Druckwasserreaktoren (DWR) GKN I und GKN II des Gemeinschaftskernkraftwerkes Neckarwestheim (GKN) in Köchern für Sonderbrennstäbe (DWR-KSBS) in Transport- und Lagerbehältern der Bauart CASTOR® V/19 beantragt. Außerdem wurde mit Schreiben vom 07.05.2018 der Antrag um die Aufnahme auch des Brennelements Nr. 173 ergänzt. Schließlich soll gemäß Antrag vom 15.11.2018 das zulässige Inventar eines CASTOR® V/19-Behälters (96er Zulassung) um das GKN-Nicht-Standard-Brennelement „GN2 0860 R“ erweitert werden. Die Genehmigungsverfahren werden seit dem 01.01.2019 von der BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH (BGZ) geführt. Die Aufbewahrung von Kernbrennstoffen in Form von in Köchern verpackten Sonderbrennstäben in Transport- und Lagerbehältern der Bauart CASTOR® V/19 sowie die Ergänzung der Aufbewahrungsgenehmigung um die Nicht-Standard-Brennelemente Nr. 173 und „GN2 0860 R“ als zusätzliche Behälterinventare stellen wesentliche Änderungen der genehmigten Aufbewahrung von Kernbrennstoffen im SZL Neckarwestheim dar. Die im Rahmen des Änderungsgenehmigungsverfahrens nach § 6 Atomgesetz vorgenommene allgemeine Vorprüfung gemäß § 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) hat ergeben, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung für dieses Änderungsvorhaben nicht durchzuführen ist. Kontakt zur verfahrensführenden Behörde - Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung: uvp@bfe.bund.de Ort des Vorhabens: Gemarkung Gemmrigheim im Landkreis Ludwigsburg, Baden-Württemberg Ort des Vorhabens Verfahrenstyp und Daten Art des Zulassungsverfahrens: Änderungsgenehmigungsverfahren nach § 6 Atomgesetz Abschlussdatum: 09.07.2020 UVP-Kategorie: Kernenergie Zuständige Behörde Verfahrensführende Behörde: Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung Willy-Brandt-Straße 5 38226 Salzgitter Deutschland https://www.base.bund.de Vorhabenträger Vorhabenträger BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH Frohnhauser Straße 67 45127 Essen Deutschland Homepage: http://bgz.de Dokument Dokument UVP-Vorprüfung SZL GKN KöcherV19+Nicht-Standard-BE - zur Veröffentlichung Stand_02-07-2020.pdf
ID: 631 Allgemeine Informationen Kurzbeschreibung des Vorhabens: Mit Schreiben vom 15.11.2004 hat die EnBW Kraftwerke AG, heute firmierend unter EnBW Kernkraft GmbH, für das Standort-Zwischenlager Philippsburg (SZL Philippsburg) die Aufbewahrung von bestrahlten Brennelementen aus dem Druckwasserreaktor KKP 2 des Kernkraftwerkes Philippsburg (KKP) in Transport- und Lagerbehältern der Bauart TN® 24 E beantragt. Das Genehmigungsverfahren wird seit dem 01.01.2019 von der BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH (BGZ) geführt. Das Änderungsvorhaben hat die Ergänzung der Aufbewahrungsgenehmigung um die zusätzliche Behälterbauart TN® 24 E im SZL Philippsburg zum Ziel. Das Änderungsvorhaben erfordert keine baulichen Veränderungen des SZL Philippsburg und die bestehenden Anlagen des Zwischenlagers bleiben unverändert. Die im Rahmen des Änderungsgenehmigungsverfahren nach § 6 Atomgesetz durchgeführte Vorprüfung nach § 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 in Verbindung mit § 7 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) hat ergeben, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung für dieses Änderungsvorhaben nicht durchzuführen ist. Kontakt zur verfahrensführenden Behörde - Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit: uvp@bfe.bund.de Ort des Vorhabens: Stadt Philippsburg im Landkreis Karlsruhe, RegierungsbezirkKarlsruhe (Baden-Württemberg) Ort des Vorhabens Verfahrenstyp und Daten Art des Zulassungsverfahrens: Änderungsgenehmigungsverfahren nach § 6 Atomgesetz Abschlussdatum: 21.08.2019 UVP-Kategorie: Kernenergie Zuständige Behörde Verfahrensführende Behörde: Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung Willy-Brandt-Straße 5 38226 Salzgitter Deutschland https://www.base.bund.de Vorhabenträger Vorhabenträger BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH Frohnhauser Straße 67 45127 Essen Deutschland Homepage: https://bgz.de/ Dokument Dokument Vorprüfung SZL KKP TN24E - Endfassung 18-07-2019 zur Veröffentlichung.pdf
ID: 546 Allgemeine Informationen Kurzbeschreibung des Vorhabens: Mit Schreiben vom 04.07.2016 hat die Kernkraftwerke Lippe-Ems GmbH (KLE) für das Standort-Zwischenlager in Lingen (SZL Lingen) die Aufbewahrung von Kernbrennstoffen in Form von Sonderbrennstäben des Druckwasserreaktors des Kernkraftwerkes Emsland in Köchern für Sonderbrennstäbe in Transport- und Lagerbehältern der Bauart CASTOR® V/19 beantragt. Als weiteren Antragsgegenstand hat die KLE außerdem die Verwendung des Fügedeckel-Reparaturkonzeptes als alternative Reparaturvariante für das Doppeldeckel-Dichtsystem von CASTOR® V/19-Behältern beantragt. Das Genehmigungsverfahren wird seit dem 01.01.2019 von der BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH (BGZ) geführt. Die Ergänzung der Aufbewahrungsgenehmigung von Kernbrennstoffen in Form von in Köchern verpackten Sonderbrennstäben Behältern der Bauart CASTOR® V/19 stellt eine wesentliche Änderung der genehmigten Aufbewahrung von Kernbrennstoffen im SZL Lingen dar. Die im Rahmen des Änderungsgenehmigungsverfahrens vorgenommene allgemeine Vorprüfung nach § 9 Abs. 3 Nr. 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) hat ergeben, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung für dieses Änderungsvorhaben nicht durchzuführen ist. Kontakt zur verfahrensführenden Behörde - Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit: uvp@bfe.bund.de Ort des Vorhabens: Gemarkungen Bramsche der Stadt Lingen (Ems), Landkreis Emsland (Niedersachsen) Ort des Vorhabens Verfahrenstyp und Daten Art des Zulassungsverfahrens: Änderungsgenehmigungsverfahren nach § 6 AtG Abschlussdatum: 04.03.2019 UVP-Kategorie: Kernenergie Zuständige Behörde Verfahrensführende Behörde: Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung Willy-Brandt-Straße 5 38226 Salzgitter Deutschland https://www.base.bund.de Vorhabenträger Vorhabenträger BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH Frohnhauser Straße 67 45127 Essen Deutschland Homepage: https://bgz.de/ Dokument Dokument UVP-Vorprüfung SZL_KKE KöcherV19+Fügedeckel - zur Veröffentlichung.pdf
ID: 536 Allgemeine Informationen Kurzbeschreibung des Vorhabens: Mit Schreiben vom 28.02.2014 hat die EnBW Kernkraft GmbH (EnKK) für das Standort-Zwischenlager Philippsburg (SZL Philippsburg) die Aufbewahrung von Kernbrennstoffen in Form von Sonderbrennstäben des Siedewasserreaktors KKP 1 und des Druckwasserreaktors KKP 2 des Kernkraftwerkes Philippsburg in Köchern für Sonderbrennstäbe in Transport- und Lagerbehältern der Bauart CASTOR® V/19 beantragt. Das Genehmigungsverfahren wird seit dem 01.01.2019 von der BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH (BGZ) geführt. Die Ergänzung der Aufbewahrungsgenehmigung von Kernbrennstoffen in Form von in Köchern verpackten Sonderbrennstäben Behältern der Bauart CASTOR® V/19 stellt eine wesentliche Änderung der genehmigten Aufbewahrung von Kernbrennstoffen im SZL Philippsburg dar. Die im Rahmen des Änderungsgenehmigungsverfahrens vorgenommene allgemeine Vorprüfung nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) hat ergeben, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung für dieses Änderungsvorhaben nicht durchzuführen ist. Kontakt zur verfahrensführenden Behörde - Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit: uvp@bfe.bund.de Ort des Vorhabens: Gemeinde Philippsburg im Landkreis Karlsruhe, Regierungsbezirk Karlsruhe (Baden-Württemberg) Ort des Vorhabens Verfahrenstyp und Daten Art des Zulassungsverfahrens: Änderungsgenehmigungsverfahren nach § 6 AtG Abschlussdatum: 30.01.2019 UVP-Kategorie: Kernenergie Zuständige Behörde Verfahrensführende Behörde: Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung Willy-Brandt-Straße 5 38226 Salzgitter Deutschland https://www.base.bund.de Vorhabenträger Vorhabenträger BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH Frohnhauser Straße 67 45127 Essen Deutschland Homepage: https://bgz.de/ Dokument Dokument Vorprüfung SZL KKP Köcher-V19 - zur Veröffentlichung.pdf
Am 9. April 2017 veröffentlichte Frankreich die Schließung des umstrittenen Atomkraftwerks Fessenheim in einem Dekret im Amtsblatt. Deutschland und Umweltschützer sehen das älteste französische Atomkraftwerk schon lange als Sicherheitsrisiko. Immer wieder gab es in Fessenheim, das nur 30 Kilometer südwestlich von Freiburg liegt, Pannen und Zwischenfälle. Kritiker verweisen zudem auf das Erdbebenrisiko in der Region. Der Betreiber EDF hatte der Schließung allerdings nur unter Bedingungen zugestimmt. Fessenheim soll erst dann geschlossen werden, wenn der Europäische Druckwasserreaktor (EPR) in Flamanville am Ärmelkanal ans Netz geht. Ein Rechtsstreit könnte die geplante Schließung verzögern. Die französische Region Grand Est mit Sitz in Straßburg kündigte an, eine Klage des Bürgermeisters von Fessenheim gegen die Stilllegung zu unterstützen.
Das Ministerium für Umwelt der Tschechischen Republik hat die Bundesrepublik Deutschland nach Art. 3 des Übereinkommens vom 25. Februar 1991 über die Umweltverträglichkeitsprüfung im grenzüberschreitenden Rahmen (Espoo-Konvention) als durch das Vorhaben „Neue Kernkraftanlage am Standort Dukovany“ betroffene Vertragspartei benachrichtigt. Im Rahmen des Genehmigungsvorhabens zu diesem Vorhaben wird durch die Tschechische Republik eine grenzüberschreitende Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchgeführt. Geplant ist die Errichtung von bis zu zwei Druckwasserreaktoren mit einer elektrischen Nettoleistung von zusammen bis zu 2400 MW. Die Projektdauer soll 60 Jahre betragen. Im Rahmen der UVP hat das Ministerium für Umwelt der tschechischen Republik die weiter unten auf dieser zum Download bereitgestellten Dokumente in deutscher Sprache zur Verfügung gestellt. Stellungnahmen, Kommentare (Einwendungen) an die tschechische Behörde Durch die tschechische Behörde wurde der deutschen Öffentlichkeit die Möglichkeit eingeräumt, bis zum 22. Januar 2018 Stellungnahmen, Kommentare etc. (Einwendungen) zur Bewertung der grenzüberschreitenden Umweltauswirkungen auf Deutschland per E-Mail oder postalisch an die zuständige tschechische Behörde zu senden. Dies kann in deutscher Sprache erfolgen. Postanschrift der tschechischen Behörde: Ministerstvo Životního Prostředí EIA Department, Vršovická 65, 100 10 Praha 10, Tschechische Republik E-Mail Adresse für Stellungnahmen: dukovany@mzp.cz
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Bund | 159 |
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