Die Qualität des Hamburger Trinkwassers gehört zu den besten im Lande. Davon können sich sowohl Hamburger:innen als auch Tourist:innen von April bis Oktober an den verschiedenen öffentlichen WC-Standorten, die außen mit Trinkbrunnen ausgestattet sind, selbst überzeugen. An den Trinkbrunnen gibt es auf Knopfdruck kostenlos erfrischendes Wasser in bester Qualität. Jeder von der Stadtreinigung Hamburg betriebene Spender ist mit einer automatischen Spülvorrichtung ausgestattet, die auch bei geringer Nutzung und Temperaturen über 30 °C immer für erfrischend kühles und vor allem qualitativ einwandfreies Trinkwasser aus dem Hahn sorgt.
Web Feature Service (WFS) zum Thema Trinkwasserbrunnen Hamburg. Zur genaueren Beschreibung der Daten und Datenverantwortung nutzen Sie bitte den Verweis zur Datensatzbeschreibung.
Web Mapping Service (WMS) zum Thema Trinkwasserbrunnen Hamburg. Zur genaueren Beschreibung der Daten und Datenverantwortung nutzen Sie bitte den Verweis zur Datensatzbeschreibung.
Die Qualität des Hamburger Trinkwassers gehört zu den besten im Lande. Davon können sich sowohl Hamburger:innen als auch Tourist:innen von Mai bis Oktober an den verschiedenen Standorten selbst überzeugen. An den Trinkwasserbrunnen und -säulen gibt es auf Knopfdruck kostenlos erfrischendes Wasser in bester Qualität. Jeder von HAMBURG WASSER betriebene Spender ist mit einer automatischen Spülvorrichtung ausgestattet, die auch bei geringer Nutzung und Temperaturen über 30 °C immer für erfrischend kühles und vor allem qualitativ einwandfreies Trinkwasser aus dem Hahn sorgt.
Als Programmkinos werden kleinere Kinos bezeichnet, die "künstlerisch anspruchsvolle" Autorenfilme zeigen. In Rahmen eines Projektes für die Metropolregion Hamburg wurden die Programmkinos für diesen Bereich einmal erfasst.
Zu viele umweltschädliche Chemikalien in Outdoorjacken Aus wetterfesten Funktionsjacken treten umweltschädliche fluorhaltige Chemikalien aus, die aus der wasserabstoßenden Schicht dieser Textilien stammen. Sie gelangen unter anderem beim Waschen in die Umwelt. In Kläranlagen werden sie nicht abgebaut und gelangen so in Flüsse, Meere und das Grundwasser und reichern sich letztlich im Körper von Mensch und Tier an. Das Umweltbundesamt ließ 15 wetterfeste Funktionsjacken und fünf Imprägniermittel auf poly- und perfluorierte Chemikalien, kurz PFC, untersuchen. Mit der Studie sollten die Emissionen von PFC aus Jacken und das damit verbundene Risiko für Mensch und Umwelt ermittelt werden. Maria Krautzberger, Präsidentin des Umweltbundesamtes: „Leider bleiben die Imprägnierungen nicht in den Jacken, sondern verflüchtigen sich in die Luft oder gelangen beim Waschen in die Kläranlagen und von dort in die Gewässer. Die Jacken geben im Vergleich zu anderen Quellen zwar relativ wenig PFC an die Umwelt ab, dennoch stellt sich die Frage, ob diese Art der Imprägnierung wirklich sein muss.“ Das Umweltbundesamt plädiert für strengere Vorschriften für PFC. Einige Hersteller setzen bereits auf PFC-freie Imprägnierungen. In allen 15 getesteten Jacken wurden PFC nachgewiesen, die durch Waschprozesse und Ausgasung in die Umwelt freigesetzt werden. Dort verbleiben sie eine lange Zeit, werden weltweit in der Umwelt verteilt und reichern sich in Organismen an. Für einige PFC ist nachgewiesen, dass sie die Fortpflanzung schädigen. Poly- und perfluorierte Chemikalien (PFC) werden häufig in Jacken, Hosen oder Sportbekleidung eingesetzt, um diese wasser- und schmutzabweisend zu machen. Weltweit lassen sich diese Chemikalien in der Umwelt und in Organismen nachweisen: in Flüssen, Meeren, der Tiefsee und im Grundwasser, in unserem Blut und sogar in Eisbären. In der Umwelt werden sie nicht abgebaut, sondern mit Luft- und Wasserströmungen bis in die Arktis transportiert. Organismen nehmen PFC über die Luft, das Wasser und mit der Nahrung auf und reichern sie im Körper an. Die neue Untersuchung im Auftrag des Umweltbundesamtes zeigt, inwieweit wetterfeste Funktionsjacken zu PFC-Belastungen in der Umwelt beitragen. Die Konzentrationen der PFC in den Jacken fallen sehr unterschiedlich aus. Sie reichen von 0,03 bis 718 Mikrogramm pro Quadratmeter Stoff (µg/m²). Es ließen sich 20 verschiedene PFC nachweisen. Davon überschritten einige eine Konzentration von 1 µg/m². Dieser Wert gilt bisher nur für die verbotene Perfluoroktansulfonsäure, PFOS als gesetzlich festgelegter Grenzwert. Bei der Bewertung anderer PFC kann man sich an diesem Grenzwert orientieren. Erfreulicherweise wurde in keiner der Jacken PFOS oberhalb dieses Wertes gefunden. Nachweisen ließen sich dagegen höhere Konzentrationen der besonders besorgniserregenden Perfluoroktansäure, PFOA . Hier lag der Höchstwert bei 4,6 µg/m². Besonders auffällig waren die Mengen bestimmter Vorläuferverbindungen von PFOA und anderen PFC. Ihre Konzentrationen erreichten bis zu 698 µg/m². Sie dünsten schnell in die Luft aus und werden in der Umwelt zu langlebigen PFC wie PFOA abgebaut. Imprägniermittel, die ebenfalls im Rahmen dieser Studie getestet wurden, enthielten überwiegend diese flüchtigen Verbindungen. Hier wurden Werte bis zu 225 Mikrogramm pro Milliliter (µg/ml) gemessen. Das UBA hat bereits 6 PFC als besonders besorgniserregende Stoffe für die REACH -Kandidatenliste vorgeschlagen. Besonders besorgniserregende Stoffe sollen nach der REACH-Verordnung schrittweise durch geeignete Alternativstoffe ersetzt werden, sofern diese wirtschaftlich und technisch tragfähig sind. Um die Risiken der PFC in Erzeugnissen zu minimieren, empfiehlt das UBA zusätzlich den Import solcher Erzeugnisse durch die REACH-Verordnung beschränken zu lassen. Einige Textilunternehmen sind bereits auf fluorfreie Imprägnierungen umgestiegen oder haben dies für die kommenden Jahre angekündigt. Maria Krautzberger: „Der Wetterschutz vieler Textilien ist zu übertrieben. Hier orientieren sich die Hersteller eher an extremen Verhältnissen. Kunden sollten daher zunächst überlegen, wie stark die Produkte wirklich Wasser oder Schmutz abweisen müssen. Uns bestätigt die Studie darin, die Herstellung und den Einsatz von PFC mit der EU-Chemikalienverordnung REACH weiter zu beschränken“. In Kürze wird Deutschland gemeinsam mit Norwegen der EU eine gesetzliche Beschränkung für PFOA und deren Vorläuferverbindungen vorschlagen. Dazu gehören auch Grenzwerte für Erzeugnisse, beispielsweise Textilien, Medizinprodukte- und Haushaltswaren. Die Hochschule Fresenius in Idstein untersuchte für das UBA 15 wetterfeste Funktionsjacken und fünf Imprägniermittel. Zum Vergleich wurde auch eine Arbeitsjacke in den Test einbezogen. Bestimmt werden sollte, welche PFC und wie viel davon aus den Jacken in die Umwelt gelangen können; durch Ausgasung, Waschen und Imprägnieren. Die Jacken stammen aus verschiedenen Preissegmenten und von mehreren Herstellern. Sie wurden 2011 für den Test eingekauft. Eine Unterscheidung nach Herstellungsländern war nicht möglich, weil keine der Jacken komplett in der EU hergestellt wurde. Zusätzlich untersuchten die Chemiker Imprägniersprays und Imprägnierwaschmittel. Bisher standen überwiegend die sogenannten „langkettigen“ PFC im Fokus von Wissenschaft und Behörden. Wegen ihrer hohen Stabilität und der Anreicherung in der Umwelt und im Körper ersetzen die fluorchemische Industrie und die Textilunternehmen die „langkettigen“ PFC zunehmend durch „kurzkettige“ PFC. Doch auch diese Ersatzstoffe verursachen Probleme: Sie sind genauso stabil, jedoch viel mobiler und gelangen so in das Grund- und das Trinkwasser. Noch gibt es keine effizienten und kostengünstigen Verfahren, sie wieder aus dem Wasser zu entfernen.
Jetzt ist Hochsaison für Marone, Steinpilz und Co. Der Herbst ist bekanntlich die Hochsaison der Speisepilze. Daher sind in den Herbstferien viele Pilz-Liebhaber in den Wiesen und Laubwäldern NRWs unterwegs, um Pilze zu sammeln. Neben der gebotenen Vorsicht zur Vermeidung von Pilzvergiftungen sind auch rechtliche Aspekte zu beachten: Wo und wie viele Pilze dürfen gesammelt werden? Für alle Pilze, die nicht unter besonderem Schutz stehen gilt: Außerhalb von Schutzgebieten (z.B. Naturschutzgebiete) ist das Sammeln in Deutschland generell erlaubt. Doch mit folgender Einschränkung: Die generelle Erlaubnis gilt nur für den privaten Verzehr, d.h. für den „Eigenbedarf“. Das Sammeln zu kommerziellen Zwecken, d.h. für den Weiterverkauf ist verboten. Der Grund liegt auf der Hand: Es geht um den Schutz der Pilze vor massenhaftem Abschneiden der Fruchtkörper. Denn auch wenn das Abschneiden der Fruchtkörper das unsichtbare Pilzgeflecht im Boden nicht schädigt, bleibt das massenhafte Abernten der Fruchtkörper auf lange Sicht nicht ohne Folgen für den gesamten Pilzbestand einer Region. Denn auch Pilze müssen sich verbreiten, um ihren Fortbestand zu sichern. Das gelingt ihnen nur mit den weit fliegenden Pilzsporen. Und genau die werden in den Fruchtkörpern produziert, die der Pilzsammler erntet. In Deutschland ist die genaue Höchstmenge, die gesammelt werden darf, je nach Bundesland geregelt und beträgt in den meisten Fällen ein Kilo pro Person und Tag. Nicht alle Pilze dürfen gesammelt werden. Einige Pilze stehen unter besonderem Schutz. Die deutschlandweit geltende Bundesartenschutzverordnung benennt folgende Pilzarten, die nicht gesammelt werden dürfen: Alle heimischen Trüffel-Arten, Semmel-Porlinge, Saftlinge sowie die Arten Schaf-Porling, Kaiserling, Weißer Bronze-Röhrling, Gelber Bronze-Röhrling, Sommer-Röhrling, Echter Königs-Röhrling, Blauender Königs-Röhrling, Erlen-Grübling, März-Schneckling, und Grünling. In nur geringen Mengen dürfen gesammelt werden: Alle Arten von Pfifferlingen, Birkenpilze, Rotkappen und Morcheln sowie die Arten Steinpilz, Schweinsohr und Brätling. Gefährdung: In Nordrhein-Westfalen gibt es 3.615 so genannte Großpilze. Davon sind 1.352 gefährdet, sie stehen in NRW auf der aktuellen Roten Liste (2011). Das entspricht knapp 40%. Seit der letzten Roten Liste von 1999 ist das eine Zunahme von 6%. Was macht den Pilzen zu schaffen? Es sind Entwässerung, Anbau gebietsfremder Arten wie Fichten, Lärchen und Kiefern anstelle von natürlicherweise vorkommenden Eichen und Buchen sowie die Stickstoff- und Phosphatdüngung. Auf großer Fläche verlieren dadurch Pilze ihre Lebensräume. Deswegen fällt den unbewirtschafteten und nicht gedüngten Wildnis- und Naturschutzgebieten eine sehr wichtige Rolle für den Schutz der Pilzarten in NRW zu. Auskunft über die in NRW vorkommenden Großpilze gibt die vierte Fassung der NRW-Roten Liste: www.lanuv.nrw.de. Pilzvergiftungen Zu fast jedem essbaren Pilz gibt es ein ähnlich aussehendes, giftiges oder zumindest ungenießbares Gegenstück. Deswegen sollte nur Pilze sammeln, wer das sichere Bestimmen der Pilze erlernt hat. Das rät die Deutsche Gesellschaft für Mykologie (DGfM). Allzu leicht können z.B. die beliebten Champignon-Arten mit den hochgiftigen und tödlich wirkenden Knollenblätterpilzen verwechselt werden. Auf Ihrer Homepage warnt die Deutsche Gesellschaft für Mykologie zudem auch vor Pilzvergiftungen durch zu alte, zu lange, falsch gelagerte oder falsch zubereitete Pilze. So kann bereits unzureichendes Erhitzen (braten, dünsten) bei bestimmten Arten gesundheitsschädigend wirken. An wen wende ich mich bei Fragen? Pilzberater und Pilzberatungsstellen gibt es in den meisten der 54 Kreise und kreisfreien Städte in NRW. Auskünfte hierzu können in vielen Fällen die Stadt- bzw. Kreisverwaltungen geben. Eine deutschlandweite Zusammenstellung von Pilzsachverständigen teilt die Deutsche Gesellschaft für Mykologie (DGfM) auf ihrer Homepage unter der Adresse http://www.dgfm-ev.de mit. Ein sog. „Giftnotruf“ ist bundesweit in Berlin 24 Stunden unter 030-19240 und per Mail unter mail(at)giftnotruf.de erreichbar. Pilz des Jahres: Seit 1994 gibt es den „Pilz des Jahres“, in diesem Jahr wählte die Deutsche Gesellschaft für Mykologie e. V. den „Lilastielige Rötelritterling“, 2017 ist das „Judasohr“ zum Pilz des Jahres gekürt. Mehr zum Pilz des Jahres 2017: http://bit.ly/2dxDE66 Download s Foto: Einer der bekanntesten Speisepilze ist der Parasolpilz. Er wächst unter anderem auf auf magerem Grünland, Heiden und Waldrändern . © LANUV/P.Schütz. Der Abdruck der Fotos ist nur bei Nennung des Autors und in Verbindung mit dieser Pressemitteilung kostenfrei. Pressemitteilung
Die Saison für Marone, Steinpilz und Co. hat früh begonnen Pilze wachsen das ganze Jahr über – auch im Winter. Als Hochsaison für wichtige Speisepilze ist aber traditionell der Herbst bekannt. Doch in diesem Jahr lassen viele Pilz-Arten ihre Fruchtkörper früher aus dem Boden „sprießen“ als in den letzten Jahren – dank der Kombination von Wärme und viel Regen, also guter Wasserversorgung der oberen Bodenschichten. Daher sind jetzt schon, Ende der der Sommerferien und nicht wie früher erst in den Herbstferien viele Pilz-Liebhaber in den Wiesen und Laubwäldern NRWs unterwegs, um Pilze zu sammeln. Neben der gebotenen Vorsicht zur Vermeidung von Pilzvergiftungen sind auch rechtliche Aspekte zu beachten: Wo und wie viele Pilze dürfen gesammelt werden? Für alle Pilze, die nicht unter besonderem Schutz stehen gilt: Außerhalb von Schutzgebieten (z.B. Naturschutzgebiete) ist das Sammeln in Deutschland generell erlaubt. Doch mit folgender Einschränkung: Die generelle Erlaubnis gilt nur für den privaten Verzehr, d.h. für den „Eigenbedarf“. Das Sammeln zu kommerziellen Zwecken, d.h. für den Weiterverkauf ist verboten. Der Grund liegt auf der Hand: Es geht um den Schutz der Pilze vor massenhaftem Abschneiden der Fruchtkörper. Denn auch wenn das Abschneiden der Fruchtkörper das unsichtbare Pilzgeflecht im Boden nicht schädigt, bleibt das massenhafte Abernten der Fruchtkörper auf lange Sicht nicht ohne Folgen für den gesamten Pilzbestand einer Region. Denn auch Pilze müssen sich verbreiten, um ihren Fortbestand zu sichern. Das gelingt ihnen über weite Distanz nur mit den weit fliegenden Pilzsporen. Und genau die werden in den Fruchtkörpern produziert, die der Pilzsammler erntet. In Deutschland ist die genaue Höchstmenge, die gesammelt werden darf, je nach Bundesland geregelt und beträgt in den meisten Fällen ein Kilo pro Person und Tag. Nicht alle Pilze dürfen gesammelt werden. Einige Pilze stehen unter besonderem Schutz. Die deutschlandweit geltende Bundesartenschutzverordnung benennt folgende Pilzarten, die nicht gesammelt werden dürfen: Alle heimischen Trüffel-Arten, Semmel-Porlinge, Saftlinge sowie die Arten Schaf- Porling, Kaiserling, Weißer Bronze-Röhrling, Gelber Bronze-Röhrling, Sommer-Röhrling, Echter Königs-Röhrling, Blauender Königs-Röhrling, Erlen-Grübling, März-Schneckling, und Grünling. In nur geringen Mengen dürfen gesammelt werden: Alle Arten von Pfifferlingen, Birkenpilze, Rotkappen und Morcheln sowie die Arten Steinpilz, Schweinsohr und Brätling. Wieviel Pilzarten gibt es in Nordrhein-Westfalen? In Nordrhein-Westfalen gibt es 3706 so genannte Großpilze (Stand 01.01.2017). Davon sind 1.352 gefährdet, sie stehen in NRW auf der aktuellen Roten Liste (2011). Das entspricht knapp 40%. Seit der letzten Roten Liste von 1999 ist das eine Zunahme von 6%. Was macht den Pilzen zu schaffen? Es sind Entwässerung, Anbau gebietsfremder Arten wie Fichten, Lärchen und Kiefern anstelle von natürlicherweise vorkommenden Eichen und Buchen sowie die Stickstoff- und Phosphatdüngung. Auf großer Fläche verlieren dadurch Pilze ihre Lebensräume. Deswegen fällt den unbewirtschafteten und nicht gedüngten Wildnis- und Naturschutzgebieten eine sehr wichtige Rolle für den Schutz der Pilzarten in NRW zu. Auskunft über die in NRW vorkommenden Großpilze gibt die vierte Fassung der NRW-Roten Liste: http://bit.ly/2wgyhDN Pilzberatung Pilzberater und Pilzberatungsstellen gibt es in den meisten der 54 Kreise und kreisfreien Städte in NRW. Auskünfte hierzu können in vielen Fällen die Stadt- bzw. Kreisverwaltungen geben. Eine deutschlandweite Zusammenstellung von Pilzsachverständigen teilt die Deutsche Gesellschaft für Mykologie (DGfM) http://www.dgfm-ev.de auf ihrer Homepage unter der Adresse https://www.dgfm-ev.de/speise-und-giftpilze/pilzberatung/pilzsachverstaendige mit. Die Zusammenstellung unter diesem Link wird von einer Googel-Maps-Karte unterstützt, so dass die Kontaktdaten zu den Pilz-Sachverständigen in NRW genauso schnell sind finden sind wie die außerhalb NRWs in möglichen Urlaubsregionen. Giftnotruf 030-19240 bei Verdacht auf Pilzvergiftungen Zu fast jedem essbaren Pilz gibt es ein ähnlich aussehendes, giftiges oder zumindest ungenießbares Gegenstück. Deswegen sollten nur Pilze sammeln, wer das sichere Bestimmen der Pilze erlernt hat. Das rät die Deutsche Gesellschaft für Mykologie (DGfM). Allzu leicht können z.B. die beliebten Champignon-Arten mit den hochgiftigen und tödlich wirkenden Knollenblätterpilzen verwechselt werden. Auf Ihrer Homepage warnt die Deutsche Gesellschaft für Mykologie zudem auch vor Pilzvergiftungen durch zu alte, zu lange, falsch gelagerte oder falsch zubereitete Pilze. So kann bereits unzureichendes Erhitzen (braten, dünsten) bei bestimmten Arten gesundheitsschädigend wirken. Ein sog. „Giftnotruf“ ist bundesweit in Berlin 24 Stunden unter 030-19240 und per Mail unter mail(at)giftnotruf.de erreichbar. Pilz des Jahres Seit 1994 gibt es den „Pilz des Jahres“, in diesem Jahr kürte die Deutsche Gesellschaft für Mykologie e. V. das „Judasohr“ zum Pilz des Jahres. Mehr zum Pilz des Jahres 2017: http://bit.ly/2dxDE66 Downloads Foto: Einer der bekanntesten Speisepilze ist der Parasolpilz . Er wächst auf mageren Wiesen und Weiden, in Heiden und an Waldrändern. Foto: © LANUV /P.Schütz Foto: Einer der bekanntesten Speisepilze ist der Parasolpilz . Er wächst auf mageren Wiesen und Weiden, in Heiden und an Waldrändern. Foto: © LANUV /P.Schütz Pressemitteilung Pressemitteilung
Datensatz zu KunstOffen im Landkreis Ludwigslust-Parchim und der Landeshauptstadt Schwerin GDIMRH
Aktion KunstOffen im Landkreis Ludwigslust-Parchim WMS
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