Das Projekt "Regelwerk für Gewässerunterhaltungsmaßnahmen, die dem Ziel dienen für kleine Gewässer den 'Guten ökologischen Zustand' laut Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) zu erreichen" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Planungsbüro Koenzen - Wasser und Landschaft Dr. Uwe Koenzen durchgeführt. A) Problemstellung: Für 62 Prozent der Fließgewässer hat die Bestandsaufnahme 2004 ergeben, dass die Erreichung des Zieles 'Guter ökologischer Zustand' ohne weitere Maßnahmen unwahrscheinlich ist. Für weitere 26 Prozent ist es unsicher. Hierfür verantwortlich sind in erster Linie eine weit vom Naturzustand abweichende Morphologie und die fehlende Durchgängigkeit. Bei kleinen Gewässern verursachen die regelmäßige Gewässerunterhaltung und die Regelung des Wasserstandes der Gewässer zur Sicherung von Nutzungen, wie z.B. Flächennutzung als Acker- und Grünland diese Defizite. Der gute Zustand soll gemäß WRRL soll 2015 erreicht werden. Die biologischen Verfahren zur Zustandsbeschreibung werden 2006 anwendungsbereit für das dann beginnende Monitoring sein. Die Wirkungen der Gewässerunterhaltungsmaßnahmen auf die biologischen Zustandsgrößen können erst danach im Detail aufgearbeitet und adäquate Verfahren der Unterhaltung ausgesucht und vorgeschlagen werden, die beiden Zielen - Nutzungssicherung und WRRL - entsprechen. Dabei sind technische und ökonomische Machbarkeit, rechtliche Sicherung der Nutzungen einschließlich eventueller versicherungsmäßiger Fragen zu berücksichtigen. Solche Aspekte bestimmen die Durchsetzbarkeit bei Unterhaltungsverantwortlichen und Flächennutzern. B) Handlungsbedarf (BMU; ggf. auch BfS, BfN oder UBA):Empfehlungen für WRRL-konforme Unterhaltungsmaßnahmen existieren nicht. Die Umsetzung der Richtlinie wäre ohne solche gefährdet. C) Ziel des Vorhabens ist die Prüfung existierender und ggf. im Rahmen der Umsetzungsaktivitäten zur WRRL neu vorgeschlagener Maßnahmen auf ihre Konformität mit den Kriterien des 'Guten Zustandes' der Richtlinie und o.g. Aspekte der Durchführbarkeit. Die Ergebnisse sollen in Empfehlungen münden, die in einem Handbuch zusammenzufassen sind. Ggf. durch Unteraufträge ist eine Zusammenarbeit zwischen Gewässerökologen, Juristen und Ökonomen vorzusehen.