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Begleitung des UNGA-Prozesses zum Biodiversitätsschutz der Hohen See (BBNJ Prozess)

Das Projekt "Begleitung des UNGA-Prozesses zum Biodiversitätsschutz der Hohen See (BBNJ Prozess)" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von International Union for Conservation of Nature and Natural Resources durchgeführt. Gegenwärtig werden die rechtlichen Verhältnisse in internationalen Gewässern v.a. durch das SRÜ der VN geregelt. Nach Teil VII des SRÜ gelten dort die 'freedom of the high seas' - die Nutzung dieser Gebiete ist frei, ein umfassendes Naturschutzregime besteht nicht. Daneben gibt es eine Reihe von weiteren internationalen Übereinkommen, die spezifische Aspekte des Verhaltens in verschiedenen Meeresgebieten reglementieren. Gegenwärtig besteht kein Regelwerk, das den Schutz von Gebieten auf hoher See umfassend und verbindlich regelt. Der Nutzungsdruck auf Hochseegebiete steigt kontinuierlich. Die Konzeption des SRÜ stammt aus den siebziger und achtziger Jahren, als eine Nutzung dieser Gebiete weniger möglich war. Ein umfassendes Schutzregime für Hochseegebiete ist im SRÜ nicht vorgesehen, erscheint aber notwendig. Im Rahmen der VN Generalversammlung wurde vor allem auf Drängen der EU im Jahr 2011 ein Prozess beschlossen, in dem Regelungslücken für den Schutz der biologischen Vielfalt auf Hoher See von allen VN Staaten analysiert sowie Maßnahmen beschlossen werden, um diese Lücken zu schließen. Die EU setzt sich dabei zusammen mit den G 77 Staaten für die Einrichtung eines Durchführungsübereinkommens unter dem Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen ein. Ein mögliches Durchführungsübereinkommen könnte aus den folgenden Elementen bestehen: Regelungen zu Meeresnaturschutzgebieten, Regelungen zum Zugang zu meeresgenetischen Ressourcen und der fairen und gerechten Verteilung der Vorteile die sich aus ihrer Nutzung ergeben, UVP bei diversen menschlichen Nutzungen der Meere und zugehörige Kontrollmechanismen. In diesem Kontext dient das Vorhaben der wissenschaftlichen und aktiven Begleitung des VN-Prozesses. Es soll analysiert und erforscht werden, wie ein mögliches Durchführungsübereinkommen sich in das bestehende Geflecht von Übereinkommen und sonstigen Regelwerken einfügen und ausgestaltet werden könnte.

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