Förderprogramme für Maßnahmen an Gewässern II. Ordnung nach FöRiWas Als wasserwirtschaftliche Maßnahmen sind förderfähig: 1. Naturschutz- und Landschaftsgestaltungsmaßnahmen als notwendige Begleitmaßnahmen zum Ausgleich des Wasserabflusses als naturnaher Ausbau mit Aspekten der Verbesserung der Wasserqualität und des ökologischen Umfeldes. 2. Schutz gegen die zerstörende Wirkung von Wasser und Wind. Gefördert werden der Aufwand für Planung, Grunderwerb sowie den Bau o.g. Maßnahmen.
Förderprogramme für Maßnahmen an Gewässern zweiter Ordnung. Als wasserwirtschaftliche Maßnahmen sind förderfähig: 1.der naturnahe Gewässerausbau zur Verhütung von Hochwasserschäden 2.Maßnahmen zur naturnahen Entwicklung und Gestaltung von Gewässern und deren Randstreifen einschließlich Rückbau von Schöpfwerken, Deichen und anderen wasserwirtschaftlichenAnlagen 3. Maßnahmen zur Sicherung des Hochwasserabflusses 4. die Beseitigung von Hochwasserschäden an Gewässern und wasserbaulichen Anlagen, soweit diese nicht durch nachweislich unterlassene Unterhaltungsmaßnahmen verursacht wurden
Der Datensatz umfasst die im Zuge des NavLog-Projektes seit März 2007 erfassten und für die Logistik relevanten Wasserbauwerke entlang der derzeit genutzten Holzabfuhrwege im Freistaat Sachsen. Zu den wegbegleitenden Wasserbauwerken gehören Brücken und Durchlässe. Zu jedem Wasserbauwerk werden Angaben über Größe (Länge, Breite, Höhe), Tonnage und Befahrbarkeit im beladenen Zustand gemacht. Das NavLog-Projekt als Gemeinschaftsprojekt der Forst- und Holzwirtschaft hat das Ziel, einen bundesweit einheitlichen navigationsfähigen Datenbestandes über das Abfuhrwegenetz aller Waldbesitzarten zu schaffen. Die Daten werden in der Abfuhrwegekarte, Maßstab 1:25.000 verwendet. Ableitung aus log_abfuhr_p.