Förderprogramme für Maßnahmen an Gewässern II. Ordnung nach FöRiWas
Als wasserwirtschaftliche Maßnahmen sind förderfähig:
1. Naturschutz- und Landschaftsgestaltungsmaßnahmen als notwendige Begleitmaßnahmen zum Ausgleich des Wasserabflusses als naturnaher Ausbau mit Aspekten der Verbesserung der Wasserqualität und des ökologischen Umfeldes.
2. Schutz gegen die zerstörende Wirkung von Wasser und Wind. Gefördert werden der Aufwand für Planung, Grunderwerb sowie den Bau o.g. Maßnahmen.
"Bauwerk im Verkehrsbereich" ist ein Bauwerk, das dem Verkehr dient. In Bremerhaven werden unter dieser Objektart Brücken, Durchlässe, Lärmschutzwände, Treppen, Stützwände oder Überdachungen geführt.
Förderprogramme für Maßnahmen an Gewässern zweiter Ordnung.
Als wasserwirtschaftliche Maßnahmen sind förderfähig:
1.der naturnahe Gewässerausbau zur Verhütung von Hochwasserschäden
2.Maßnahmen zur naturnahen Entwicklung und Gestaltung von Gewässern und deren Randstreifen einschließlich Rückbau von Schöpfwerken, Deichen und anderen wasserwirtschaftlichenAnlagen
3. Maßnahmen zur Sicherung des Hochwasserabflusses
4. die Beseitigung von Hochwasserschäden an Gewässern und wasserbaulichen Anlagen, soweit diese nicht durch nachweislich unterlassene Unterhaltungsmaßnahmen verursacht wurden
Im Kreisgebiet Mettmann befindliche Durchlässe (Stand Mai 2024). Die Daten wurden vom Bergisch-Rheinischen Wasserverband zur Verfügung gestellt.