In Teil II des Moorschutzprogramms wurden 1986 - ergänzend zu den Mooren des Moorschutzprogramms Teil I mit industrieller Abtorfung – die restlichen 263 Hochmoore des Flachlandes sowie 148 Kleinsthochmoore aufgenommen. Die Kulisse umfasst damit Moore überwiegend ohne abbauwürdige Teilflächen sowie – in Ergänzung zum MSP Teil I – 5 weitere Moore, die Bedeutung als Torflagerstätte haben. Es liegen Informationen vor über die aus landesweiter Sicht für den Naturschutz wertvollen Teilflächen außerhalb der Kleinsthochmoore, differenziert nach den Kategorien "natürliches und naturnahes Hochmoor" sowie "degeneriertes oder stark verändertes Hochmoor". Die Kleinsthochmoore sind nicht digital erfasst.
In Teil I des Moorschutzprogramms wurden 1981 insgesamt 88 Hochmoore des Flachlandes erfasst, die als Torflagerstättenbedeutsam sind und eine hohe Bedeutung für den Naturschutz haben. Überwiegend wird bzw., wurde in diesen Mooren industrieller Torfabbau betrieben. Es liegen Informationen vor über die aus landesweiter Sicht für den Naturschutz wertvollen Flächen, differenziert nach den Kategorien "wertvollster Bereich – keine Abtorfung", "Abtorfung unter Berücksichtigung der Ziele des Naturschutzes möglich" sowie "laufende oder abgeschlossene Abtorfung- Regeneration anzustreben".
Die eutrophierten Gebiete wurden nach den Vorgaben der Verwaltungsvorschrift zur Ausweisung von mit Nitrat belasteten und eutrophierten Gebieten (AVV GeA 2022) auf Grundlage der Oberflächenwasserkörper-Teileinzugsgebiete abgeleitet. Änderungen gegenüber der Version der Kulisse der eutrophierten Gebiete nach §13a Düngeverordnung (Stand 12/2022) resultierten aus der Verwendung des aktualisierten Datensatzes der Feldblöcke (09/2023). Grundlage für die Ausweisung sind die Monitoringergebnisse für Phosphat und ausgewählte biologische Qualitätskomponenten, die im Zeitraum 2012-2019 zur Umsetzung der EG-WRRL erhoben wurden. Für Oberflächenwasserkörper, die sowohl für Phosphat als auch eine der biologischen Komponenten in einem „nicht guten“ Zustand sind, wird außerdem der Anteil der landwirtschaftlichen Phosphoreinträge (>20% des Gesamteintrags) und deren Gesamtmenge (>20 kg/km2/a im Mittelgebirge, >5 kg/km2/a im Tiefland) betrachtet. Die Höhe der landwirtschaftlichen gegenüber der gesamten Phosphoreinträge wurde aus der Phosphormodellierung des Kooperationsprojekts GROWA+ NRW 2021 abgeleitet (https://www.flussgebiete.nrw.de/growa-nrw-2021-4994). Nur wenn alle angegebenen Kriterien erfüllt sind, wird ein Oberflächenwasserkörper-Teileinzugsgebiet als eutrophiertes Gebiet ausgewiesen. Durch eine neue Methode in der Neufassung der AVV GeA (08/2022) hat sich der Flächenzuschnitt der eutrophierten Gebiete, insbesondere an den Rändern, gegenüber des Standes 01/2022 leicht geändert. Für die o.g. eutrophierten Gebiete sieht die Düngeverordnung zusätzliche Maßnahmen der Landwirtschaft vor. Die Ermittlung dieser betroffenen Feldblöcke erfolgte auf Basis der von der LWK NRW bereitgestellten Feldblöcke (Stand: 09/2023) durch das LANUV NRW nach den Vorgaben der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Ausweisung von mit Nitrat belasteten und eutrophierten Gebieten (AVV GeA) vom 10.08.2022. Enthalten sind alle Feldblöcke (Stand 09/2023), die mit einem Flächenanteil von mindestens 20 Prozent innerhalb der nach §§ 8-13 AVV GeA ausgewiesenen Eutrophierten Gebiete liegen.
Geologisch definierte Hochmoorgrenzen (Grenze der Torflager mit mindestens 30 cm Mächtigkeit) der Moore des Moorschutzprogramms. In Teil I des Moorschutzprogramms wurden 1981 insgesamt 88 Hochmoore des Flachlandes erfasst, die als Torflagerstätten bedeutsam sind und eine hohe Bedeutung für den Naturschutz haben. Überwiegend wird bzw. wurde in diesen Mooren industrieller Torfabbau betrieben.
Bäche und Flüsse in Nordrhein-Westfalen sind in Fließgewässertypen eingeteilt, die durch die geologischen Verhältnisse im Untergrund, die Höhenlage, das Gefälle, die Besiedlung und durch physiko-chemische Messwerte definiert sind. Diese Einteilung gehört zu den fachlichen Grundlagen bei der Planung von Maßnahmen zur naturnahen Entwicklung von Fließgewässern, bei der Bewertung des ökologischen Zustandes, bei der Abgrenzung von Wasserkörpern und bei der Umsetzung der Ziele nach der EG_Wasserrahmenrichtlinie. Für die Typzuweisung sind im Wesentlichen kartographische Daten zugrunde gelegt worden, die vom Menschen weitgehend unveränderbar sind. Aktuelle Untersuchungsergebnisse wurden zur Unterstützung herangezogen. • Geologie (Digitale Geologische Karte NRW 1:100.000) • Naturraum (Karten der Fließgewässerlandschaften „BRD“ und „NRW“ und naturräumliche Gliederung NRW) • Einzugsgebietsgröße (Digitale Gewässerstationierungskarte NRW 1:25.000) • Gefälle (Digitales Geländemodell NRW) • Boden (Digitale Bodenkarte NRW) • Physiko-chemische Messwerte (für die Abgrenzung von silikatischen und karbonatischen Gewässertypen des Mittelgebirges) • Biologische Daten (z. B. zur Ermittlung der Verbreitung von Gammarus fossarum (Bachflohkrebs) als Indikatortaxon für die Abgrenzung von Mittelgebirge und Tiefland) Die Aufgabe der Fließgewässertypologie ist es, die natürliche Vielfalt der Fließgewässer nach gemeinsamen morphologischen, physiko-chemischen, hydrologischen und auch biozönotischen Merkmalen zu ordnen. In Nordrhein-Westfalen liegen zwei Typenkarten vor: die NRW- und die LAWA-Typenkarte. Die „gröberen“ LAWA-Typen gelten insbesondere für die Fließgewässer mit einem Einzugsgebiet über 10 km2, zu deren Zustand im Zuge der Umsetzung der europäischen Wasserrahmenrichtlinie regelmäßig zu berichten ist. Die Zielsetzung bei der NRW-Typenkarte ist die kleinräumige Darstellung der feiner differenzierten NRW-Typen. Sie dienen als Orientierungshilfe bei der ökologischen Verbesserung und naturnahen Entwicklung der Fließgewässer. Der erste Fließgewässertypenatlas erschien 2002 als LUA-Merkblatt Nr. 36. Die mit der Anwendung des Fließgewässertypenatlas gewonnenen Erfahrungen und Erkenntnisse sind in den überarbeiteten und 2015 veröffentlichten Fließgewässertypenatlas als LANUV-Arbeitsblatt 25 eingeflossen.
Wie effektiv sind Schutzgebiete bei der Erhaltung von Artvorkommen? Um diese Frage anzugehen, verwendeten wir einen Datensatz, für den Tausende historischer Fundorte von Pflanzenarten in der Schweiz wiederbesucht und auf das aktuelle Vorkommen dieser Arten überprüft wurden. Unsere Ergebnisse zeigen: Je mehr geschützte Flächen in einer Landschaft vorhanden sind, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass Pflanzenarten an ihren historischen Fundorten in Mooren sowie Trockenwiesen und -weiden überleben. Schutzgebiete erfüllen damit ihren Zweck. Allerdings überleben selbst bei einem sehr hohen Anteil an geschützter Fläche in einer Landschaft (>80 %) nicht alle Arten, und viele typische Arten der Moore, Trockenwiesen und -weiden kommen auch außerhalb von Schutzgebieten vor und haben dort überlebt. Zudem sind Vorkommen von Pflanzenarten in höheren Lagen für ihr Überleben weniger auf Schutzgebiete angewiesen als Arten im Flachland.
Dieses Einzugsgebietsmodell wurde mit Hilfe des Modellierungssystems ArcEGMO erstellt. ArcEGMO ist ein öko-hydrologisches Modellierungssystem zur räumlich und zeitlich hoch aufgelösten, physikalisch fundierten Simulation aller maßgeblichen Prozesse des Gebietswasserhaushaltes und des Abflussregimes. - in unterschiedlichen Maßstabsbereichen vom Einzelstandort (Lysimeter) über Kleinsteinzugsgebiete von wenigen km² bis hin zu großen Flussgebieten (wie z.B. dem Haveleinzugsgebiet), - in unterschiedlichen Regionen vom Tiefland über das Mittel- bis hin zum Hochgebirge und - für unterschiedliche Zielstellungen mit verschiedenen Modellbausteinen.
Die Karte der ursprünglichen Moorverbreitung von Niedersachsen zeigt die maximale Ausdehnung der Moore im niedersächsischen Flachland. Das Kartenwerk stellt die Verbreitung von Niedermooren, Kleinsthochmooren und Hochmooren auf der Basis historischer Karten dar. Die Ausweisung der Moore in der Karte der ursprünglichen Moorverbreitung erfolgte in erheblichem Maße nach der Vegetation, d.h. geobotanisch oder auch teilweise nach Flurnamen und entspricht nicht der geologischen Definition von Mooren. Für die Karte der ursprünglichen Moorverbreitung wurde die Vegetation ausgewertet, die auf historischen Karten seit dem 18. Jahrhundert dargestellt ist, unabhängig von der Torfmächtigkeit. Im Unterschied dazu werden in anderen geologischen Karten Moore erst mit einer Torfmächtigkeit von mindestens 0,3 m dargestellt. Allein aufgrund der unterschiedlichen Definitionen des Moor-Begriffes ist die Moorfläche in der Karte der ursprünglichen Moorverbreitung daher größer als in den anderen geologischen Kartenwerken des LBEG.
Die Studie untersuchte die Perspektiven für den Schutz der bundesdeutschen Verantwortungsart Scheidiger Gelbstern (Gagea spathacea) im Rahmen einer nachhaltigen Waldbewirtschaftung. Hierzu wurden autökologische und populationsbiologische Untersuchungen in verschiedenen Wäldern Norddeutschlands durchgeführt. Das Stickstoff-Angebot im Boden und die Bodenfeuchte beeinflussten positiv die Blattlänge und die Blütenbildung der Art und ihr Potenzial Tochterzwiebeln zu bilden. Ein höheres Lichtangebot führte lediglich zu einer vermehrten Blütenbildung. Die Populationsdichte wird in erster Linie offenbar vom Alter eines Waldstandorts beeinflusst. Verpflanzungsexperimente zeigten, dass eine Neuansiedlung der Art selbst in Wäldern mit optimalen Standortbedingungen schwierig ist. Schutzmaßnahmen sollten daher in erster Linie auf eine Erhaltung der bestehenden Populationen abzielen. Dabei spielen Feuchtwälder (Alno-Ulmion) eine besondere Rolle, da G. spathacea in diesen Waldgesellschaften besonders vital ist und große Populationen aufweist. Da Feuchtwälder im Tiefland sehr artenreich sind, kann mit einem Schutz von G. spathacea zugleich der Schutz vieler weiterer lebensraumtypischer Waldarten erreicht werden.
Die Karte der ursprünglichen Moorverbreitung von Niedersachsen zeigt die maximale Ausdehnung der Moore im niedersächsischen Flachland. Das Kartenwerk stellt die Verbreitung von Niedermooren, Kleinsthochmooren und Hochmooren auf der Basis historischer Karten dar. Die Ausweisung der Moore in der Karte der ursprünglichen Moorverbreitung erfolgte in erheblichem Maße nach der Vegetation, d.h. geobotanisch oder auch teilweise nach Flurnamen und entspricht nicht der geologischen Definition von Mooren. Für die Karte der ursprünglichen Moorverbreitung wurde die Vegetation ausgewertet, die auf historischen Karten seit dem 18. Jahrhundert dargestellt ist, unabhängig von der Torfmächtigkeit. Im Unterschied dazu werden in anderen geologischen Karten Moore erst mit einer Torfmächtigkeit von mindestens 0,3 m dargestellt. Allein aufgrund der unterschiedlichen Definitionen des Moor-Begriffes ist die Moorfläche in der Karte der ursprünglichen Moorverbreitung daher größer als in den anderen geologischen Kartenwerken des LBEG.
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