Das Projekt "Zugang zu Gerichten und gerichtliche Kontrolle im Umweltrecht (ECE-Konvention)" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universite Fribourg, Rechtswissenschaftliche Fakultät, Institut für Europarecht durchgeführt. Im Rahmen des Forschungsvorhabens sollen der Zugang zu Gerichten und die gerichtliche Kontrolle im Hinblick auf die Einhaltung von Umweltrechtsvorschriften in einer Zusammenschau analysiert werden und sollen Vorschlaege fuer eine rechtspolitische Weiterentwicklung erarbeitet werden. Dabei sind die einschlaegigen Vorgaben der ECE-Konvention 'Uebereinkommen ueber den Zugang zu Informationen, die Oeffentlichkeitsbeteiligung und den Zugang zu den Gerichten im Umweltangelegenheiten' mit einzubeziehen. Die gerichtliche Kontrolle in Deutschland, Frankreich, Grossbritannien und ggf. anderen Staaten soll analysiert und vor dem Hintergrund der genannten ECE-Konvention miteinander verglichen werden. Besondere Aufmerksamkeit bedarf zum einen der Zugang zu den Gerichten sowie zum anderen die Art und Weise der gerichtlichen Kontrolle sowie das Zusammenspiel beider Aspekte. Unterschiedliche Konzepte wie die Bindung des Zugangs zu den Gerichten an die moegliche Verletzung einer Rechtsposition vs. einem erweiterten Zugang sowie verschiedene Formen der gerichtlichen Kontrolle sind herauszuarbeiten. Neben Aspekten, die wie der administrative Beurteilungsspielraum oder die administrative Entscheidungspraerogative in der deutschen Rechtsdiskussion bekannt sind, sollen rechtsvergleichend auch die im Ausland massgeblichen Aspekte fuer das Verhaeltnis von Exekutive und gerichtlicher Kontrolle herausgearbeitet werden. Dabei sollten auch konzeptionelle Unterschiede in der gerichtlichen Kontrolle, die sich z.B. in der Betonung entweder individualrechtsorientierter oder gemeinwohlorientierter Belange aeussern, in die Untersuchung einbezogen werden. Die Rechtsschutzgarantie des Artikels 19 Abs. 4 GG und die Frage nach unterschiedlichen Formen der gerichtlichen Kontrolle beduerfen besonderer Aufmerksamkeit. Unter Beruecksichtigung dieser Aspekte sollen konkrete moegliche Zuschnitte fuer ein ausgewogenes Verhaeltnis zwischen den Zugang zu Gerichten und der gerichtlichen Kontrolle entwickelt werden.