Das Projekt "Umsetzung der ECE-'Unfall'-Konvention und 'Gewaesser'-Konvention: Auswertung von Messdaten zur Ermittlung grenzueberschreitender Stoerfalleintraege im Elbeeinzugsgebiet" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Forschungsinstitut für Wasserwirtschaft Masaryk durchgeführt. An der Elbe muss mit einer hohen Dunkelziffer an Unfaellen mit gefaehrlichen Stoffen gerechnet werden. Dies erschliesst sich zum einen aus dem im Gegensatz zu anderen Flusssystemen ueberproportionalen Anteil von Oelunfaellen bei den Stoerfallmeldungen der vergangenen Jahre und zum anderen aus dem mangelhaften sicherheitstechnischen Zustand vieler Chemieanlagen an der Elbe. Schaetzungen aus den Jahren 1996 und 1997 ergeben fuer die Elbe eine um den Faktor 100 hoehere Stoerfallbelastung im Vergleich zum Rhein. Bislang werden an der Elbe eine Reihe von Messdaten kontinuierlich und diskontinuierlich erfasst, jedoch noch keine Analysen dahingehend vorgenommen, welche Schadstoffe von stoerfallbedingten Gewaessereintraegen stammen. Da aus diesem Grund Schadstoffwellen haeufig nicht erkannt werden, ist auch keine Alarmierung ueber den Internationalen Warn- und Alarmplan Elbe (IWAE) seitens der Elbemessstationen vorgesehen. Fuer eine verbesserte Ueberwachung des Elbeeinzugsgebietes hat die Internationale Kommission zum Schutz der Elbe (IKSE) ein Vorhaben zur modellhaften Entwicklung einer Stoerfallbilanzierung aus Messdaten als besonders dringlich empfohlen. Als Ergebnis sollte ein immissionsorientierter Bewertungsrahmen fuer den IWAE realisiert werden. Diese Zielsetzung korrespondiert mit der notwendigen Etablierung einer grenzueberschreitenden Warn- und Alarmplanung sowohl nach der ECE-'Unfall' 1)-als auch der ECE- Gewaesser' 2)-Konvention. Zur beispielhaften Durchfuehrung wurde das tschechische Elbeeinzugsgebiet sowie die saechsische Messstation 'Schmilka' als besonders geeignet empfohlen. 1) 'Unfall'-Konvention = ECE-Uebereinkommen ueber die grenzueberschreitenden Auswirkungen von Indusrieunfaellen', 2) 'Gewaesser'-Konvention = 'ECE-Uebereinkommen zum Schutz und der Nutzung grenzueberschreitender Wasserlaeufe und internationaler Seen'