Um Vorbilder in Energieeffienz sichtbar zu machen und zur Nachahmung anzuregen, vergibt die dena seit November 2009 das Label „Good Practice Energieeffizienz“. Das Good-Practice-Label wird für abgeschlossene Energieeffizienzprojekte in verschiedenen Bereichen vergeben: von der Senkung des Energieverbrauchs von Maschinen und Prozessen über die energetische Sanierung von Gebäuden bis hin zu Maßnahmen, die auf eine Änderung im Verbraucherverhalten abzielen. Unternehmen und öffentliche Institutionen, deren Effizienzprojekte ausgezeichnet wurden, können das Label aktiv in der externen und internen Kommunikation oder bei Veranstaltungen nutzen. Die dena hat die beiden ersten Good-Practice-Label vergeben. Ausgezeichnet wurden Energieeffizienzprojekte der Deutschen Bundesstiftung Umwelt (DBU) und der Host Europe GmbH. Die bundesweite Kampagne "Haus sanieren - profitieren!" der DBU erhielt das Label in der Kategorie Motivation & Information. Sie setzt sich für die Erhöhung der Energieeffizienz im Gebäudebestand ein. Die Host Europe GmbH leistet mit ihrem vorbildlichen Energieeffizienzprojekt Grünes Rechenzentrum einen Beitrag zur Ressourcenschonung und zum Klimaschutz. Das Label wurde in der Kategorie Objektbezogene Projekte vergeben. Mit dem Good-Practice-Kommunikationsangebot unterstützt die dena die nationale Umsetzung der EU-Energiedienstleistungs-Richtlinie (2006/32/EG, EDL-Richtlinie).
Das Projekt "Klimaschutz und die Effizienzpolitiken für die EU (Europäischen Union)" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Wuppertal Institut für Klima, Umwelt, Energie gGmbH durchgeführt. Ausgangslage: Die Steigerung der Energieeffizienz ist ein Schlüsselelement für die Erreichung der nationalen und internationalen Klimaschutzziele. Energiepolitik in Deutschland wird zunehmend auch durch die Energiepolitik der EU gestaltet. Es ist daher von grundlegender Bedeutung, die energiepolitischen Prozesse auf EU Ebene mit zu gestalten und dazu fachlich beizutragen. Dabei stellen sich auf EU-Ebene oft andere Herausforderungen an die strategischen Spielräume und politischen Instrumente. Im Bereich der Energieeffizienz bleiben die Fortschritte auf EU-Ebene derzeit weit hinter den Möglichkeiten und gesetzlichen Zielen zurück. Im Juni 2011 legte die EU-Kommission daher ihren Vorschlag für eine EU-Energieeffizienz-Richtlinie vor. Diese trat am 05.12.20 12 in Kraft und soll bis zum 05.06.2014 national umgesetzt werden. Bis Ende Juni 2014 soll die EU-Kornmission die Fortschritte durch die Richtlinie bei der Erreichung des EU-Ziels, bis 2020 die Energieeffizienz um 20 Prozent zu erhöhen, überprüfen. Bei Abweichung vom Zielpfad werden weitere Maßnahmen notwendig sein. Zielstellung/Methodik: Es sollen der Maßnahmen- und Instrumentenmix auf EU-Ebene und in (ausgewählten) Mitgliedstaaten analysiert werden. Dabei sollen die Beiträge und Interaktion verschiedener Maßnahmen quantitativ und qualitativ untersucht und gute Beispiele identifiziert werden. Auf dieser Grundlage werden Aussagen zur Erreichung der Energieeffizienzziele für das Jahr 2020 und zu weiteren Potenzialen bis 2030 getroffen. Die (Zwischen)Ergebnisse werden in drei Workshops in verschiedenen EU-Mitgliedsländern vorgestellt und diskutiert.
Das Projekt "Energie- und CO2-Einsparpotential von Industriedämmungen in der EU27" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Ecofys Germany GmbH durchgeführt. Die EU-Energieeffizienzrichtlinie sieht bis zum Jahr 2020 eine Verringerung des Energieverbrauchs um 20 Prozent vor. Bleibt es jedoch bei der aktuellen Entwicklung, wird Europa nur die Hälfte davon tatsächlich erreichen. Deshalb sind beste verfügbare Techniken, die zu einer Reduzierung des Energieverbrauchs innerhalb der EU beitragen können, notwendiger denn je. Die technische Dämmung von Industrieanlagen ist eine solche beste und bereits seit Jahren verfügbare Technik. Eine von der European Industrial Insulation Foundation (EiiF) in Auftrag gegebene Ecofys-Studie belegt, dass eine bessere Dämmung von Industrieanlagen großes Potential für Energie- und CO2-Einsparungen birgt. Die dazu erforderlichen Maßnahmen könnten kosteneffizient umgesetzt werden. Der Studie zufolge sind mindestens 10 Prozent der Oberflächen in industriellen Anlagen ungedämmt oder weisen eine beschädigte Isolierung auf. Darüber hinaus sind die meisten existierenden Dämmsysteme auf Basis von allgemeinen und heute deutlich zu hohen Wärmeverlustraten oder Minimalstandards für Oberflächentemperaturen angelegt. Anforderungen wie Wirtschaftlichkeit oder maximale Energieeffizienz werden dabei in der Regel nicht berücksichtigt. Würde die Industrie in der EU auf kosteneffiziente Dämmsysteme umstellen, wären - so die Studie - jährliche Energieeinsparungen von 620 PJ und eine Reduktion der CO2-Emissionen um 49 Mt CO2 pro Jahr möglich. Die vollständige Studie kann beim EiiF angefordert werden: http://www.eiif.org/?Extra/50/14.
Das Projekt "Energy Efficiency Watch (EEW)" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Wuppertal Institut für Klima, Umwelt, Energie gGmbH durchgeführt. Die EU-Richtlinie für Endenergieeffizienz und Energiedienstleistungen ('Energy Service Directive, ESD) fordert von den Mitgliedsstaaten, bis zum Jahr 2016 den jährlichen Energieverbrauch durch Energieeffizienzmaßnahmen um einen Betrag zu senken, der neun Prozent des Verbrauchs der einbezogenen Sektoren in einer Basisperiode entspricht. Die Mitgliedstaaten sollen in einem Aktionsplan darlegen, mit welchen Maßnahmen sie das - wenngleich unverbindliche - Ziel der Richtlinie erfüllen wollen. Deshalb haben Mitglieder des Europäischen Parlaments und der nationalen Parlamente die Initiative 'Energy Efficiency Watch ins Leben gerufen. Sie soll die Parlamentarier in die Lage versetzen, größeren Einfluss auf die Erstellung der Pläne zu nehmen. Ziel ist es, über den Status quo der Nationalen Energieeffizienz-Aktionspläne (NEEAP) informiert zu bleiben und sich über Best Practice auszutauschen. Außerdem soll die Initiative die Bewusstseinsförderung für die Aktionspläne in den Mitgliedsstaaten unterstützen. Das Wuppertal Institut und Ecofys sind als wissenschaftliche Beratung für diese Initiative tätig, in dem sie die NEEAPs evaluieren. Das Projekt umfasst drei Phasen: Screening und Kategorisierung der Nationalen Energieeffizienz-Aktionspläne; Detaillierte Analyse von 12 ausgewählten Aktionsplänen; Aktualisierung der Evaluation nach Entgegennahme der endgültigen Aktionspläne durch die EU-Kommission in Hinblick auf die im Jahr 2010 zu erreichenden Zwischenziele. Wesentliche Fragestellungen des Projekts sind: Spiegeln sich die Anforderungen der EU-Richtlinie in den Nationalen Aktionsplänen wider? Welche zusätzlichen Informationen werden geboten? Welche Methoden werden verwendet, um das nationale Einsparziel und die Energieeinsparungen der Einzelmaßnahmen zu errechnen? Wie ist das Verhältnis zwischen bereits eingeführten und zusätzlichen Politikinstrumenten? Gibt es innovative Methoden und wie stellen sich mögliche Innovationen dar?
Das Projekt "Erarbeitung eines Entwurfs eines Energieeffizienz- und Energiedienstleistungsgesetzes zur rechtlichen Umsetzung der EU-Richtlinie 2006/32/EG" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Rechtsanwaltskanzlei Schnutenhaus & Kollegen durchgeführt. Die rechtliche Umsetzung der EDL-Richtlinie muss kurzfristig erfolgen, da sonst Klage der KOM vor EUGH droht. Federführung hat BMWi. Die Umsetzung ist von hoher klimapolitischer Bedeutung. BMU muss daher eigene Position entwickeln.
Das Projekt "Kurzfristige Entwicklung von Instrumenten zum Erreichen der Energieeffizienzziele auf nationaler und europäischer Ebene mit Blick auf laufende bzw. kurzfristig geplante Rechtssetzungsvorhaben" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von GÖRG Partnerschaft von Rechtsanwälten durchgeführt. Deutschland will bis 2020 gegenüber 2008 20 Prozent Primärenergie bzw. 10 Prozent Strom und die EU ebenfalls 20 Prozent Primärenergie einsparen. Beide Ziele werden mit den bisher beschlossenen Maßnahmen deutlich verfehlt. Die KOM hat den Entwurf einer Energieeffizienzrichtlinie vorgelegt. Dieser neue Legislativvorschlaft betrifft die Anwendungsbereiche der bestehenden Kraft-Wärme-Kopplungs-Richtlinie (2004/8/EG) und der Energiedienstleistungsrichtlinie (2006/32/EG). Mit beiden genannten Richtlinien ist es nicht gelungen, das Energieeinsparpotenzial auch nur annähernd auszuschöpfen. Der Richtlinienentwurf geht materiell deutlich über die bisherigen Regelungen hinaus. Er sieht bspw. 1,5 Prozent pro Jahr Endenergieeinsparung durch Maßnahmen von Lieferanten (EVU) vor. Des Weiteren soll dort wo möglich, insbesondere bei Wärmekraftwerken mit mehr als 20 MW KWK eingesetzt werden. BMWi will eine anspruchsvolle EU-Richtlinie verhindern. BMU muss daher aufzeigen, dass und wie Ziele des Richtlinienentwurfs erreicht werden können. Mit dem EDL-Gesetz hat das Kabinett beschlossen, im Ergebnis des Monitoring des IEKP und des Energiekonzeptes weitere Effizienzmaßnahmen (Energieeffizienzgesetz) zu beschließen. Als Follow up des Energiepakets ist und a. eine Novelle des KWKG noch in 2011 vorgesehen. BMU will dabei das KWKG zu einem Stromeffizienzgesetz fortentwickeln. Durch das Verfahren sollen: - eine strukturierte Untersuchung geeigneter Energieeinsparmaßnahmen erfolgen, - relevante Akteure identifiziert werden, - aktionsorientierte Maßnahmen wie z. B. hoch energieeffiziente Querschnittstechnologien, Pumpenaustausch, intelligente Zähler und Netze oder die Nutzung von KWK in allen relevanten Anwendungsbereichen entwickelt, - die erzielbare Energieeinsparung qualitativ und quantitativ bewertet und - Vorschläge für eine rechtliche Begleitung der EU-Rechtssetzung sowie die Gestaltung der nationalen Rechtssetzung ausgearbeitet werden.
Das Projekt "Kurzgutachten zu den Auswirkungen der neuen EU-Effizienzrichtlinie" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Ecofys Germany GmbH durchgeführt. Im September 2012 hat das Europäische Parlament eine Neufassung der EU-Energieeffizienzrichtlinie verabschiedet. Von zentraler Bedeutung ist Artikel 7 der Richtlinie, der vorschreibt, dass alle Staaten verbindlich politische Instrumente einführen, die bis zum 31. Dezember 2020 neue jährliche Energieeinsparungen in einer Höhe von 1,5Prozent erzielen. In einem Kurzgutachten stellte Ecofys die Effektivität der bestehenden Energieeffizienzinstrumente den Zielvorgaben der europäischen Energieeffizienzrichtlinie sowie dem Energiekonzept der Bundesregierung gegenüber. Das Kurzgutachten kommt zu dem Ergebnis, dass in Deutschland und unter Anwendung des Artikel 7 der europäischen Energieeffizienzrichtlinie schätzungsweise kumulierte Endenergieeinsparungen von 125PJ im Jahr 2020 mit einer Fortführung bestehender Maßnahmen erzielt werden können. Mit Blick auf das jährliche Einsparziel der Effizienzrichtlinie von 1,125Prozent bedeutet das, dass eine Umsetzungslücke von rund 0,8Prozent verbleibt, die durch neue Maßnahmen, bzw. durch eine Aufstockung und effektivere Umsetzung bestehender Maßnahmen zu schließen ist.
Das Projekt "Entwicklung eines Benchmarksystems zur Konzipierung und Bewertung von Energieeinsparmaßnahmen der Wirtschaft" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Adelphi Consult GmbH durchgeführt. Für die Energieeinsparung bestehen allgemeine Vorgaben (z.B. EU-Rat: - 20 % Gesamtenergie bis 2020, Nationale Nachhaltigkeitsstrategie: Verdopplung der Energieproduktivität bis 2020, Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie Endenergieeffizienz und Energiedienstleistungen (- 9 % Endenergie in 9 Jahren), deren Erreichen durch verschiedenen Instrumente (gesetzliche Normen, wirtschaftliche Anreize etc.) gesichert werden soll. Dazu gehört auch die konkrete Vorgabe von Einsparzielen für Branchen. Die Wirtschaft will zudem eigenständige Beiträge im Rahmen von Selbstverpflichtungen leisten. Es ist notwendig, die Energieeinsparung durch ein transparentes Monitoring unzweifelhaft nachzuweisen. Benchmarksysteme sind in der Zukunft ein wichtiges Instrument zur Konzipierung bzw. Bewertung der Energieeinsparung bzw. THG-Minderung. Durch Nutzung von Energieeffizienzindikatoren (z.B. spezifischer Energiebedarf pro m3 Druckluft, CO2-Äquivalent bezogen auf die Kälteleistung) soll in der Industrie die Ausrichtung auf die energieeffizientesten Technologien vorangebracht werden. Derzeit fehlen die methodischen Grundlagen, um Benchmarks als Instrument wirksam nutzen zu können. Zu klären ist z.B., wie absolute Einsparziele auf spezifische Indikatoren umgelegt werden können, wie die Indikatoren und die Datenerhebung gestaltet werden müssen und welche Branchen/Bereiche in Frage kommen. Außerdem ist zu untersuchen, ob und in welche rechtliche Regelungen Benchmarks integriert werden können. Durch die Einführung von Benchmarks lassen sich in der Industrie erhebliche Energieeinspar- und damit Klimaschutzpotenziale kostengünstig erschließen. BMU will den Prozess insbesondere auch mit Blick auf die Umsetzung des Aktionsprogramms Energieeffizienz (APEE) voranbringen (Energiegipfel).
Das Projekt "Development of a high quality stainless steel dowel for easy renovation and construction in facades, thermal insulation and solar panels sub-sectors (INNOFIXX)" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Herzsprung-Drehteile GmbH durchgeführt.
Das Projekt "Endenergieeinsparungen in Ländern und Kommunen durch Maßnahmen der öffentlichen Hand im Kontext der EU-Energiedienstleistungsrichtlinie" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Deutsches Institut für Urbanistik gGmbH durchgeführt. Im Mai 2006 ist die 'Richtlinie zu Endenergieeffizienz und zu Energiedienstleistungen' in Kraft getreten (Richtlinie 2006/32/EG), mit der die Mitgliedstaaten zur Senkung des Endenergieverbrauchs um 9 Prozent bis zum Jahr 2016 verpflichtet werden. Dieses 9 Prozent-Effizienzziel soll durch Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen erreicht werden. Länder und Kommunen tragen einen wesentlichen Anteil zur Erreichung dieses Ziels bei. Ziel des Vorhabens ist es, die Energieeinsparungen in Ländern und Kommunen, denen neben dem Bund eine Vorbildfunktion bei der Erreichung des Endenergieeinsparziels zukommt, zu erfassen und abzuschätzen. Mit Unterstützung der kommunalen Spitzenverbände führt das Difu dazu eine Umfrage unter deutschen Städten und Gemeinden durch. Das Erkenntnisinteresse richtet sich dabei auf die Entwicklung des kommunalen Endenergieverbrauches, die Identifizierung von Maßnahmenfeldern, in denen Kommunen bereits aktiv geworden sind und die quantitative Abschätzung umgesetzter Maßnahmen im Bereich der energetischen Gebäudesanierung (kommunale Liegenschaften). Die Ergebnisse der Umfrage und kommunale Good-Practice-Beispiele werden vom Difu veröffentlicht.