Wärme- und Verkehrssektor bleiben aber nahezu konstant Aktuelle Zahlen des Umweltbundesamtes (UBA) zum ersten Halbjahr 2024 zeigen: Die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien nahm um neun Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum zu. Für die Klima- und Energieziele muss der Leistungszubau jedoch weiter beschleunigt werden. Im Wärmesektor sorgte eine milde Witterung für geringeren Heizbedarf. Im Bereich der Mobilität stieg die Nutzung erneuerbaren Stroms im Verkehr leicht an. „Es ist ein Erfolg, dass der erneuerbare Anteil am Strom weiter wächst. Die Ausbauzahlen machen zugleich deutlich, dass es weiter erheblicher Anstrengungen bedarf. Allein im Bereich Photovoltaik brauchen wir einen Zuwachs von etwa 50 Prozent, um den Zielen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes zu entsprechen“, sagt Dirk Messner, Präsident des Umweltbundesamtes. „Für das Gelingen sind Planbarkeit und eine behutsame Weiterentwicklung der Fördermechanismen wichtig. Darüber hinaus sollten Verteilnetzgebiete, in denen besonders viel erneuerbare Energieanlagen angeschlossen werden, nicht zusätzlich durch steigende Netzentgelte belastet werden.“ Mit rund 147 Terawattstunden (TWh) wurde etwa neun Prozent mehr Strom aus erneuerbaren Energien erzeugt als im Vorjahreszeitraum (135 TWh). Zwei Faktoren spielten dabei eine entscheidende Rolle: Zum einen ließen windreiche Wintermonate und der Zubau neuer Anlagen die Windstromerzeugung um 10 Prozent ansteigen. Zum anderen führte der große Leistungszuwachs im Photovoltaik (PV)-Bereich trotz sonnenärmerer Verhältnisse zu einem Plus von 13 Prozent im Vergleich zur Vorjahresperiode. Bei der Wasserkraft führte eine regenreiche Witterung zu einem Anstieg von 12 Prozent. Über das gesamte erste Halbjahr 2024 trug die Windstromerzeugung mit etwa 51 Prozent den größten Anteil zur erneuerbaren Stromerzeugung bei. Die Photovoltaik folgte mit 24 Prozent, die Stromerzeugung aus Biomasse mit etwa 15 Prozent und die Wasserkraft mit etwa 8 Prozent des erneuerbaren Stroms. Da im aktuellen Jahr ungefähr gleich viel Strom wie im Vorjahr nachgefragt wurde, stieg der Anteil der erneuerbaren Energien am Bruttostromverbrauch im 1. Halbjahr 2024 deutlich an. Nach Berechnungen der Arbeitsgruppe Erneuerbare Energien-Statistik (AGEE-Stat) lag der Anteil bereits bei rund 57 Prozent . Eine Hochrechnung auf das Gesamtjahr 2024 ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich, da die erneuerbare Stromerzeugung auch von der Witterung abhängt und die Entwicklung des Stromverbrauchs im weiteren Jahresverlauf ebenfalls relevant ist. Der Leistungszuwachs im ersten Halbjahr 2024 war erneut stark vom PV-Zubau dominiert. So belief sich der Netto-Zubau in den ersten beiden Quartalen auf 7,5 Gigawatt (GW), während der Zubau bei Windenergieanlagen an Land nur 0,9 GW erreichte. Bei der installierten Leistung von Windenergieanlagen auf See kamen im zweiten Quartal etwa 0,4 GW an Nettoleistung neu hinzu. Mit einer insgesamt installierten Leistung von über 88 GW ist das PV-Ausbauziel gemäß Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) von 84 GW in 2024 bereits 6 Monate vorher erreicht. Bei Windenergieanalgen auf Land beläuft sich die installierte Leistung derzeit auf knapp 62 GW, womit das vom EEG gesetzte Ziel von 69 GW im Jahr 2024 voraussichtlich nicht erreicht wird. Die gesamte Wärmeerzeugung aus erneuerbaren Quellen belief sich im ersten Halbjahr 2024 auf 111 TWh. Im Vergleich zum ersten Halbjahr 2023 sank die bereitgestellte Wärme aus erneuerbaren Quellen damit insgesamt um sieben Prozent. Hauptursache hierfür war eine wärmere Witterung als im Vorjahreszeitraum, die den Wärmebedarf insgesamt drückte. Gedämpft werden konnte dieser Rückgang durch eine Zunahme der Wärme aus Wärmepumpen. Aufgrund des dynamisch wachsenden Wärmepumpenbestands, insbesondere aufgrund von Installationen in der zweiten Jahreshälfte 2023, wurde im Vergleich zum Vorjahreszeitraum etwa 3,5 Prozent mehr Wärme aus oberflächennaher Geothermie und Umweltwärme gewonnen. Der Absatz von Wärmepumpen ist laut jüngsten Verbandsmeldungen mit einem Rückgang von rund 50 Prozent im Vergleich zum Vorjahr allerdings stark rückläufig. Um das Ziel der Bundesregierung von 500.000 installierten Wärmepumpen pro Jahr zu erreichen, bedarf es einer Umkehr dieses Trends. Drei Viertel der erneuerbaren Wärme stammt noch immer aus Biomasse, ca. 6 Prozent aus biogenem Abfall und etwa 4 Prozent aus Solarthermieanlagen. Im ersten Halbjahr wurden etwa 21,9 TWh aus erneuerbaren Quellen im Verkehr eingesetzt. Dies ist ein Anstieg von 3 Prozent im Vergleich zum ersten Halbjahr 2023. Die Menge der insgesamt eingesetzten Biokraftstoffe lag nach derzeitigem Kenntnisstand auf dem Niveau des Vorjahreshalbjahres. Die Nutzung erneuerbaren Stroms im Verkehrssektor stieg dagegen um 16 Prozent an, da nicht nur der erneuerbare Anteil im Stromsektor wuchs, sondern auch der Bestand der strombetriebenen Fahrzeuge. Die im Verkehr eingesetzte erneuerbare Strommenge entspricht knapp drei Prozent des in Deutschland genutzten grünen Stroms. Dabei wird diese zu etwa 70 Prozent im Schienenverkehr und inzwischen zu ca. 30 Prozent im Straßenverkehr verwendet. Die Arbeitsgruppe Erneuerbare Energien-Statistik (AGEE-Stat) bilanziert im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz ( BMWK ) die Nutzung der erneuerbaren Energien und erstellt kontinuierlich auf der Grundlage aktuell verfügbarer Daten Berichte zur Entwicklung der erneuerbaren Energien. Neben jährlich erscheinenden Publikationen veröffentlicht die AGEE-Stat auch regelmäßig Monats- und Quartalsberichte. Im aktuellen Quartalsbericht finden Sie weitere Grafiken zur aktuellen Entwicklung der erneuerbaren Energien im Jahr 2024. Die Geschäftsstelle der AGEE-Stat befindet sich am Umweltbundesamt in Dessau.
Mit der Einführung des Regionalnachweisregisters können Verbraucher*innen Strom aus Erneuerbare-Energien-Anlagen in ihrer Region beziehen, die aus der EEG-Umlage finanziert werden. Die Studie betrachtet die Möglichkeiten zur Ausweisung regionalen Grünstroms unter Berücksichtigung aktueller rechtlicher Anforderungen im bestehenden System der Stromkennzeichnung und spricht Empfehlungen für ihre korrekte und verbraucherfreundliche Umsetzung aus. Das verbraucherseitige Interesse an regionalem Grünstrom wurde anhand von Fokusgruppen und einer deutschlandweit repräsentativen Umfrage ermittelt. Ergebnis ist u.a. ein Ranking verschiedener Darstellungsformen der regionalen Grünstromkennzeichnung. Es wird deutlich, dass verbraucherseitig regionalem Grünstrom ein wichtiger Beitrag zur Energiewende zugeschrieben wird. Für regionalen Grünstrom kann die Stromkennzeichnung ein wirkungsvolles Instrument sein, mit dem transparente und glaubwürdige Informationen an Verbraucher*innen vermittelt werden. Voraussetzung sind eine leicht verständliche Darstellung sowie ein einfacher Informationszugang. Veröffentlicht in Climate Change | 50/2021.
Seit der Einführung des Regionalnachweisregisters Anfang 2019 haben Verbraucher*innen die Möglichkeit, regionalen Strom aus EEG-geförderten Erneuerbare-Energien-Anlagen zu beziehen. Über den Strombezug aus definierten Anlagen können Verbraucher*innen eine direkte Verbindung zwischen dem eigenen Verbrauch und der Stromerzeugung in ihrer Region herstellen und informierte Kaufentscheidungen treffen. Die Stromkennzeichnung soll dabei der Information dienen und sowohl die Glaubwürdigkeit als auch die Transparenz von regionalen Grünstromprodukten erhöhen. Vor diesem Hintergrund untersucht die vorliegende Studie anhand einer deutschlandweit repräsentativen Befragung mit 2.200 Verbraucher*innen, wie groß das Interesse an regionalem Grünstrom auf Verbraucherseite aktuell ist und welche Ansprüche hinsichtlich der Ausweisung dieser Strommengen in der Stromkennzeichnung bestehen. Veröffentlicht in Climate Change | 17/2021.
Gemeinsame Pressemitteilung von Umweltbundesamt und Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit UBA löscht Gutschriften für Treibhausgasemissionen Die Bundesregierung gleicht die Klimawirkungen ihrer Dienstreisen schrittweise aus. Für 2014, das erste Jahr der derzeitigen Bundesregierung, löschte das Umweltbundesamt (UBA) jetzt Emissionsgutschriften in Höhe von 138.038 Tonnen Kohlendioxidäquivalenten. Bundesumweltministerin Barbara Hendricks: „Wir wollen die Bürger und die Wirtschaft inspirieren, die Treibhausgase ihrer Reisen ebenfalls auszugleichen. Bei unseren Dienstreisen achten wir auf den Grundsatz ‚vermeiden, verringern, kompensieren‘.“ Der Ausgleich erfolgt über Klimaschutzprojekte mit hohen Nachhaltigkeitsstandards. „Wir haben uns für den Ankauf von Gutschriften aus fünf Projekten entschieden, die nach den UN-Regeln unter dem Mechanismus für umweltverträgliche Entwicklung – dem sogenannten Clean Development Mechanism, CDM – zertifiziert sind. Den Schwerpunkt haben wir auf Projekte gelegt, die über die Bündelung von Kleinstprojekten die nachhaltige Entwicklung in dem jeweiligen Entwicklungs- oder Schwellenland in besonderem Maße fördern“, so UBA-Präsidentin Maria Krautzberger. Die Bundesregierung hatte sich 2015 darauf verständigt, die Klimawirkung aller Dienstreisen ihrer Beschäftigten zu neutralisieren, ab Beginn der laufenden Legislaturperiode (2014-2017). Das UBA hat deshalb 138.038 Gutschriften aus dem CDM gelöscht (eine Gutschrift entspricht einer Tonne CO2 -Äquivalente). Dies entspricht den Emissionen aller Dienstreisen der Bundesregierung, die 2014 von 16 Ministerien und 58 Bundesbehörden mit Flugzeug und Dienstfahrzeugen gemacht wurden. Bahnfahrten sind wegen der Nutzung sogenannter „grüner Fahrkarten“ für Dienstreisen der Bundesregierung bereits klimaneutral und deshalb ausgenommen. Bei den Klimaschutzprojekten werden in Ländern des Südens unter anderem Erneuerbare Energieanlagen ausgebaut und die Energieeffizienz gestärkt. Das entspricht den energie- und klimapolitischen Zielen der Bundesregierung. Darüber hinaus berücksichtigt das Umweltbundesamt Zusatzkriterien, um einen besonders hohen Beitrag zu nachhaltiger Entwicklung zu leisten. Das Umweltbundesamt hat daher größtenteils Kleinprojekte ausgewählt. Neben Emissionsminderungen stärken sie die lokalen Arbeitsmärkte und leisten einen direkten Beitrag zur lokalen Armutsbekämpfung. Die Mehrzahl der Projekte erfüllt zudem die strengen Kriterien des sogenannten Gold Standard. Dies ist ein von einem breiten Bündnis von Umweltschutzorganisationen entwickelter internationaler Standard, nach dem CDM-Projekte zusätzlich zertifiziert werden können. Der Gold Standard stellt besonders hohe Anforderungen an die ökologische, wirtschaftliche und soziale Nachhaltigkeit der Projekte. Mit den klimaneutralen Dienstreisen setzt die Bundesregierung ein wichtiges politisches Signal für zusätzliche, freiwillige Aktivitäten für den Klimaschutz . Zugleich ermutigt die Bundesregierung andere Institutionen und Unternehmen, in gleicher Weise ihre Emissionen von Dienstreisen durch Löschung von Emissionsgutschriften zu kompensieren. Die Datenerhebung für die zweite Tranche steht kurz bevor, im zweiten Halbjahr 2016 soll dann das Verfahren für den Ankauf von Gutschriften zur Kompensation der Emissionen des Jahres 2015 erfolgen.
Ab 8. August 2014 führt die Bundesnetzagentur ein umfassendes Register des Zubaus von Anlagen zur Gewinnung von Strom aus erneuerbaren Energien. Erfasst werden hier sowohl alle neuen Windkraftanlagen an Land und auf der See als auch neue Anlagen zur Stromerzeugung aus Biomasse, Geothermie und Wasserkraft. Gesetzliche Grundlage ist die am 8. August 2014 in Kraft getretene Anlagenregister-Verordnung.
Summe der installierten Leistungen der Windenergieanlagen pro Hektar je Landkreis in Bayern.
Summe der installierten Leistungen der Windenergieanlagen pro Hektar je Gemeinde in Bayern.
Summe der installierten Leistungen der Windenergieanlagen pro Hektar je Gemeinde in Bayern.
Statistische Daten zur Wasserkraft in Bayern.
Summe der installierten Leistungen der Biomasseanlagen pro Hektar je Landkreis in Bayern.
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