Erneuerbare Energien, also vorrangig Solarenergie, Geothermie, Biomasse und Windkraft, sind als unerschöpfliche Quellen elementar wichtig für die heutige und zukünftige Energieversorgung Berlins. Der Ausbau der Solarenergienutzung wird dabei als besonders wichtiger Baustein in der Klimaschutzstrategie Berlins hervorgehoben. Der Senat von Berlin strebt eine klimaneutrale Energieversorgung der Stadt bis 2045 an. Daher wurde der Ausbau der erneuerbaren Energien, insbesondere die Nutzung der Solarpotenziale, im Berliner Energie- und Klimaschutzprogramm 2030 (BEK 2030) durch den Berliner Senat beschlossen. Eine wichtige Grundlage, die zum Abbau der bestehenden Hemmnisse der Solarenergie beitragen soll, ist der „Masterplan Solarcity“ . Am 06. Mai 2025 wurde der Masterplan in seiner zweiten Umsetzungsphase 2025-2030 durch die federführende Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe nach einem breiten Beteiligungsprozess veröffentlicht. Der Maßnahmenkatalog ist damit weiterhin die Basis für den weiteren Ausbau der Solarenergie in Berlin. Berlin nähert sich dem Ziel, bis 2035 einen Solarstromanteil von 25% an der Berliner Stromerzeugung zu erreichen ( Masterplan Solarcity ). Seit 2020 werden jährlich Monitoringberichte zum Masterplan Solarcity veröffentlicht (SenWEB 2025). Im Berliner Klimaschutz- und Energiewendegesetz vom 19. August 2021 (EWG Bln 2021) § 19 ist die vermehrte Erzeugung und Nutzung von erneuerbaren Energien auf öffentlichen Gebäuden als Ziel festgesetzt. Die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe unterstützt insbesondere die Bezirke mit dem Förderprogramm SolarReadiness, unter anderem Statik und Anschlüsse an die Anforderungen von Solaranlagen anzupassen. Durch den so beschleunigten Ausbau von Solaranlagen erfüllt das Land Berlin die Vorbildrolle der öffentlichen Hand. Auf privaten Gebäuden greift außerdem seit dem 01. Januar 2023 bei wesentlichen Dachumbauten sowie bei Neubauten die Solarpflicht nach dem Solargesetz Berlin vom 05. Juli 2021. Bei einer Nutzungsfläche von mehr als 50 Quadratmetern sind Eigentümer:innen zur Installation und zum Betrieb einer Photovoltaikanlage verpflichtet. Weitere Informationen und einen Praxisleitfaden zum Solargesetz finden Sie hier . Zur Unterstützung bei der Erfüllung der Solarpflicht, sowie um die Wirtschaftlichkeit von Photovoltaikanlagen zu verbessern, fördert Berlin mit dem Förderprogramm SolarPLUS als Teil des Masterplan Solarcity den Photovoltaikausbau. So wurden seit Start des Programms im September 2022 bis Mai 2025 24.153 Zuwendungen aus SolarPLUS bewilligt. Im Mai 2019 wurde das Solarzentrum Berlin eröffnet, das als unabhängige Beratungsstelle rund um das Thema Solarenergie arbeitet ( Solarzentrum Berlin ). Das Zentrum wird von der Deutschen Gesellschaft für Sonnenenergie (DGS), Landesverband Berlin Brandenburg, betrieben und von der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe als Maßnahme des Masterplans Solarcity finanziert. Auf Bundesebene wurden durch das Jahressteuergesetz 2022 die Umsatzsteuer für Lieferungen sowie die Installation von Solarmodulen, einschließlich der für den Betrieb notwendigen Komponenten und der Speicher, auf 0 Prozent gesenkt (JStG 2022, UStG § 12 Abs. 3). Diese Regelung betrifft Anlagen auf Wohngebäuden, öffentlichen Gebäuden und Gebäuden, die für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten genutzt werden. Die Voraussetzungen für die Befreiung gelten als erfüllt, wenn die Anlagenleistung 30kWp nicht überschreitet. Der Nullsteuersatz gilt seit dem 1. Januar 2023. Am 15. Mai 2024 ist das Solarpaket I in Kraft getreten und hat Maßnahmen eingeführt, die den Ausbau der Photovoltaik (PV) in Deutschland erleichtern und beschleunigen soll. Ein Fokus liegt dabei auf sogenannten Balkonkraftwerken, also steckerfertigen Solaranlagen für den Eigengebrauch. Zusätzlich wurde ermöglicht, dass Solarstrom vom eigenen Dach vergünstigt an Mieterinnen und Mieter weitergegeben werden kann. Überschussstrom, der nicht selbst genutzt wird, kann kostenfrei und ohne Vergütung an Netzbetreiber abgegeben werden, wodurch Betreiber kleinerer Anlagen entlastet werden. Anlagenzertifikate sind bei größeren Leistungen (ab 270 kW Einspeisung oder 500 kW Erzeugung) erforderlich. Zum Stand Ende 2024 liegt der Solarstromanteil in Berlin bei 4,7 Prozent (SenWEB2025). Da die räumliche Darstellung und Nutzung von energierelevanten Daten, wie z. B. Solardaten, in Berlin zuvor uneinheitlich und durch verschiedene Angebote realisiert wurde, steht mit dem Energieatlas Berlin seit Juli 2018 ein Fachportal zur Unterstützung der Energiewende bereit, das die wichtigsten Daten benutzerfreundlich und anschaulich präsentiert sowie regelmäßig aktualisiert. Die im Umweltatlas an dieser Stelle dargestellten Inhalte für Photovoltaik (PV), d.h. der direkten Umwandlung von Sonnenenergie in elektrische Energie, und Solarthermie (ST), d.h. der Wärmegewinnung aus der solaren Einstrahlung, beziehen sich auf die im Energieatlas veröffentlichten Daten und deren Erfassungsstände: 07.10.2024 für die Standortdaten der Photovoltaik-Anlagen und 31.12.2015 bzw. 29.03.2023 (aggregierte BAFA-Daten) für diejenigen der Solarthermie. Im Rahmen der Fortführung des Energieatlas Berlin werden die Aktualität und Güte der Daten im Bereich der Solaranlagen, vor allem derjenigen mit Photovoltaik, kontinuierlich verbessert. Im Vergleich zur Solarthermie gibt es in Berlin deutlich mehr erfasste Photovoltaikanlagen. So wurden bis zum 31.12.2024 41.723 Anlagen installiert, die zusammen eine installierte Leistung von rund 380,6 MWp aufweisen. Der darüber jährlich zu produzierende Stromertrag kann nur geschätzt werden und wird bei ca. 343 GWh/a liegen (abzüglich 5 % bei der Generatorleistung und durchschnittlichem Stromertrag von 900 kWh/a pro kW). Theoretisch können mit dieser Leistung rund 131.000 Haushalte mit einem angenommenen mittleren Stromverbrauch von je 2.500 kWh/a versorgt werden. Seit der Erstellung des Energieatlas wurde die bisherige Erfassung im Solaranlagenkataster nicht weitergeführt, sondern umgestellt auf eine Kombination mehrerer Quellen (vgl. Datengrundlage) und Auswertungen. Abbildung 1 verdeutlicht die unterschiedlichen Ausbauzahlen je nach Bezirk (Abb. 1a), vor allem Stadtgebiete mit großräumiger Einzel- und Zweifamilienhausbebauung zeigen die größten Anteile. Dazu passend überwiegt mit rund 37.438 von 38.798 Anlagen die geringste Leistungsklasse mit bis zu 30 kWp (Abb. 1b), die auf kleinen Dächern und Balkonkraftanlagen bevorzugt eingesetzt werden. Im Jahr 2019 stieg der jährliche Zuwachs für Anlagen nach dem EEG erstmals wieder auf über 100.000 neuen Anlagen. Zum 01. Juli 2022 wurde die EEG-Umlage auf Null gesetzt und mit der EEG-Novelle 2023 komplett abgeschafft. Im Jahr 2024 wurden nach Daten der Bundesnetzagentur mit 15.556 neuen Anlagen der bis dahin größte Anstieg verzeichnet. Die aktuellsten Informationen über Photovoltaikanlagen in Berlin, wie beispielsweise ihre Standorte oder statistische Auswertungen zum Ausbau in den Bezirken, sind im Energieatlas Berlin in Form von Karten und Diagrammen abrufbar: https://energieatlas.berlin.de/ . Abb. 1a: Entwicklung nach Bezirken (Datenstand 06.03.2025), Datenquelle: Energieatlas Berlin , basierend auf Daten des Marktstammdatenregisters der Bundesnetzagentur. Abb. 1b: Entwicklung nach Leistungsklassen (Datenstand 06.03.2025), Datenquelle: Energieatlas Berlin , basierend auf Daten des Marktstammdatenregisters der Bundesnetzagentur. Der öffentlichen Hand kommt beim PV-Ausbau eine besondere Vorbildfunktion zu. Mit der Novellierung des Berliner Klimaschutz- und Energiewendegesetzes (EWG Bln) im Jahr 2021 ist bei öffentlichen Neubauten die Errichtung von Solaranlagen auf der gesamten technisch nutzbaren Dachfläche Pflicht. Bei öffentlichen Bestandsgebäuden ist grundsätzlich bis zum 31.12.2024 eine Solaranlage nachzurüsten. Ausnahmen gelten u. a. für Dachflächen, die aufgrund ihrer Lage und Ausrichtung ungeeignet sind oder wenn öffentlich-rechtliche Vorschriften der Errichtung von Solar-Anlagen entgegenstehen. Laut Masterplanstudie zum Masterplan Solarcity Berlin ist das Land Berlin Eigentümerin von 5,4 % der Berliner Gebäude, auf deren Dachfläche 8,3 % des Solarpotenzials entfällt (SenWEB 2019). Eine Übersicht über den aktuellen Stand des Solaranlagenausbaus auf öffentlichen Gebäuden in Berlin ist über den folgenden Link im Energieatlas einsehbar: https://energieatlas.berlin.de/?permalink=PGieokF . Auf den öffentlichen Gebäuden Berlins befinden sich 1029 PV-Anlagen mit einer gesamten installierten Leistung von 64,6 MWp (Stand 31.12.2024, Solarcity Monitoringbericht). Es entfielen im Jahr 2024 ca. 17 % der installierten Leistung auf PV-Anlagen auf öffentlichen Gebäuden des Landes Berlin (Erfassungsstand 21.12.2024). Die meisten der 42.723 PV-Anlagen in Berlin befinden sich auf Gebäuden, die natürlichen Personen gehören (92 %). Dabei ist zu beachten, dass zwar die Gebäude Eigentum von natürlichen Personen sind, die PV-Anlagen jedoch nicht zwangsläufig ihnen gehören müssen, weil Gebäudeeigentümer ihre Dachfläche zur Nutzung an Dritte verpachten können. Auf den Gebäuden von Unternehmen und Genossenschaften sind 5 % der PV-Anlagen installiert. Die PV-Anlagen in Eigentum von natürlichen Personen machen einen Anteil von etwa 55 % der gesamten installierten Leistung aus, weitere 31,3 % entfallen auf PV-Anlagen auf Gebäuden von Unternehmen und Genossenschaften. Diese beiden Akteursgruppen zusammen sind demnach für den Großteil der installierten PV-Leistung verantwortlich. Abb. 2: Eigentümerstruktur als Anteil an der Anzahl der Anlagen sowie an der installierten Leistung (Datenstand 31.12.2024, Datenquelle: Energieatlas Berlin , basierend auf Daten des Marktstammdatenregisters der Bundesnetzagentur. Mit der Erstellung des Energieatlas wurde die bisherige Erfassung im Solaranlagenkataster nicht weitergeführt, sondern umgestellt auf eine Kombination mehrerer Quellen (vgl. Datengrundlage) und Darstellungen. Im Land Berlin gab es zum Stand 31.12.2024 rd. 8.900 solarthermische Anlagen. Derzeit wird deren Zubau nicht für Berlin erfasst. Weitere Lücken ergaben sich durch die Übergabe der Förderung von Solarthermieanlagen von der BAFA an die KfW. Die Entwicklung in Abbildung 3 verdeutlicht, dass sich der Zuwachs an Neuinstallationen ab etwa 2013 im Vergleich zu den Vorjahren stark verringert hat. Insgesamt zeigt sich somit seitdem ein abnehmender Trend. Hauptsächlich werden solarthermische Anlagen in Berlin für die Warmwasserbereitung sowie zur Heizungsunterstützung genutzt. Darüber hinaus gibt es einige größere Solaranlagen für die Trinkwasser- und Schwimmbadwassererwärmung sowie für solare Luftsysteme und Klimatisierung. Vergleichbar der Verteilung bei den PV-Anlagen ist ein eindeutiger Schwerpunkt in den Außenbereichen der Stadt in den dort noch überwiegend vorhandenen landschaftlich geprägten Siedlungstypen sichtbar (vgl. Darstellung auf Postleitzahlebene im Geoportal Berlin , Karte Solaranlagen – Solarthermie, Ebene „Summe der solarthermischen Anlagen pro Postleitzahl“). Abb. 3: Entwicklung solarthermischer Anlagen im Land Berlin nach Anlagenanzahl pro Bezirk (Erfassungsstand 20.02.2024), Datenquelle: Energieatlas Berlin , basierend auf Daten des Marktstammdatenregisters der Bundesnetzagentur. Aufgrund der lückenhaften Erfassung von Anlagen für Warmwasserbereitung kann von einer höheren Gesamtanzahl solarthermischer Anlagen in Berlin ausgegangen werden. Für die Mehrheit der Anlagen wurden Flachkollektoren gewählt. Die meisten solarthermischen Anlagen sind in Berlin auf Einfamilienhäusern installiert worden. Die meisten solarthermischen Anlagen sind in Berlin auf Einfamilienhäusern installiert worden. Für die Jahre nach 2015 liegen für Berlin keine Einzelangaben, nur noch höher aggregierte Daten des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) vor, die keine Rückschlüsse nach Kollektorarten, Gebäudetypen oder Kollektorflächen mehr zulassen. Der Zubau neuer solarthermischer Anlagen ist in Berlin seit 2013 gegenüber den Vorjahren deutlich gesunken. Die Anzahl der Solarthermieanlagen im Jahr 2024 beläuft sich auf ca. 8.900 Anlagen mit einer Gesamtkollektorfläche von ca. 94.300 m² (SenWEB/Monitoringbericht 2024 zum Masterplan Solarcity). Dieser Wert bildet jedoch nicht vollständig die tatsächliche Anzahl der in den vergangenen Jahren neu errichteten Solarthermieanlagen in Berlin ab, sodass von einem höheren Anlagenbestand auszugehen ist. Deutschlandweit hat sich der Zubau der Thermie-Kollektorfläche seit 2015 verlangsamt und bis zum Jahresende 2024 auf einen Zuwachs von Rd. 0,22 Mio. qm reduziert. Insgesamt flacht die Kurve an Zuwachsfläche und Anlagen seit einigen Jahren deutlich ab (Bundesverband Solarwirtschaft 2024). Die flächendeckende Analyse der solaren Einstrahlung liefert die Grundlage zur Berechnung der nutzbaren Strahlung und wird als Jahressumme dargestellt. (IP SYSCON 2022). Für den Berliner Raum wird vom Deutschen Wetterdienst (DWD) für den aktuellen langjährigen Betrachtungszeitraum 1991-2020 eine mittlere Jahressumme der Globalstrahlung, also der Summe wechselnder Anteile aus direkter und diffuser Sonneneinstrahlung, auf eine horizontale Fläche in Höhe von 1081-1100 kWh/m² angegeben. Der Berliner Raum liegt damit ziemlich exakt im Mittel der in Deutschland vorkommenden Bandbreite an Einstrahlungswerten (vgl. Abb. 4). Im Vergleich der beiden letzten Referenzzeiträume 1981-2010 zu 1991-2020 nahm die solare Einstrahlung im Zuge des Klimawandels in Berlin und Brandenburg um 40 bis 50 kWh/m² pro Jahr, also rund 5 %, zu. Die Einstrahlung auf eine horizontale Fläche wird je nach örtlicher Lage von verschiedenen Faktoren beeinflusst (vgl. Methode). Abb. 4: Mittlere Jahressummen der Globalstrahlung in Deutschland für den langjährigen Zeitraum 1991-2020 (unveränderte Wiedergabe; Quelle: Deutscher Wetterdienst (DWD) 2022)
Willingmann: Das Thema Energie ist in den Ländern in verschiedenen Ressorts beheimatet, sehr häufig entweder in Verbindung mit Wirtschaft oder mit Umwelt. Da im Umkehrschluss also nicht alle Wirtschafts- oder Umweltminister mit Energie zu tun haben, gab es bereits bis 2022 ein gesondertes Treffen der Energieministerinnen und -minister, um die spezifischen Belange zu erörtern. Doch das Thema Energie hat für uns in Deutschland seit Beginn der 2020er Jahre zunehmend an Bedeutung gewonnen. Das haben wir ja schon 2021 gemerkt, als die Energiepreise stiegen. Darüber hinaus stehen natürlich die Ausstiegsszenarien an: raus aus der Atomkraft, raus aus der Steinkohle, raus aus der Braunkohle. Kurzum, in Hannover, in der letzten Sitzung im Jahr 2022, haben wir beschlossen, das Treffen in eine förmliche Konferenz umzuwandeln und Sachsen-Anhalt als erstes Vorsitzland bestimmt. So ist die erste Energieministerkonferenz in Sachsen-Anhalt entstanden, hatten wir 2023 sozusagen „den Hut auf“, um die Beratungen vorzubereiten. Willingmann: Die Sitzungen der Energieministerkonferenz wurde von meiner Seite aus bewusst an zwei Standorte gelegt, mit denen sich sehr klar energiepolitische Schwerpunktthemen verbinden lassen. Zum einen Merseburg im Frühjahr, ganz in der Nähe unseres großen InfraLeuna-Chemieparks. Hier konnten wir die Problematik rund um Energiepreise sichtbar machen: Was macht eigentlich ein Land, das eine energieintensive Industrie hat, wenn sich die Preise so entwickeln, wie sie sich entwickelt haben? Und wenn möglicherweise − das war ja nicht auszuschließen vor einem Jahr − auch Versorgungsprobleme entstehen könnten, weil Russland den Gashahn zudreht? Zudem kann Leuna auch als Blaupause für die Weiterentwicklung der deutschen Chemieindustrie dienen – von grünem Wasserstoff bis hin zur Bioökonomie. Zum anderen Wernigerode im Herbst. Diese touristische Region mit hohem Waldanteil sollte das Thema Ausbau der erneuerbaren Energien widerspiegeln. Hier wollten wir unter anderem sichtbar machen, dass der Umstieg von fossilen auf regenerative Energieträger nur durch hohe Akzeptanz zu machen ist. Manche Menschen empfinden den Umbau als Bedrohung oder stören sich daran, dass in ihrer Nähe ein Windpark entsteht. Aber die große Mehrheit weiß natürlich, dass wir in Bezug auf Energie unabhängig werden müssen und den Ausbau der erneuerbaren Energien brauchen. Drei Punkte waren uns besonders wichtig: Bezahlbare Energiepreise, der Ausbau der erneuerbaren Energien und eine faire Verteilung der Netzentgelte. Um das etwas näher zu erläutern: Wir wissen, dass unsere Industrie, aber auch starke gewerbliche und handwerkliche Unternehmen, im Moment unter den hohen Energiepreisen ächzen. Daher halten wir übergangsweise einen gestützten Strompreis für erforderlich, einen staatlich subventionierten Preis, der dazu beiträgt, dass die Unternehmen wettbewerbsfähig bleiben. Wir konnten uns einstimmig auf einen so genannten Transformations- oder Brücken- oder Industriestrompreis verständigen. Zudem haben wir uns damit auseinandergesetzt, wie die staatlichen Preisbestandteile bei der Energie künftig auszugestalten sind. Als wir in früheren Zeiten sehr, sehr günstig vor allem Gas aus Russland bezogen haben, konnte man alle möglichen Zusatzbelastungen auf den Energiepreis draufpacken und hatte dadurch staatliche Einnahmen − wie Steuern, Übertragungsnetzentgelte, EEG-Umlagen und vieles mehr. Das ist jetzt anders. Jetzt haben wir Energiepreise, die sich ein Stück weit mit dem decken, was auch unsere europäischen Nachbarn zu zahlen haben – allerdings immer noch belastet mit zusätzlichen staatlichen Abgaben. Dadurch steigt der eigentliche Beschaffungspreis, und deshalb müssen die staatlichen Preisbestandteile reduziert werden. Wir haben uns also dafür eingesetzt, dass beispielsweise die Stromsteuer auf das europäische Mindestmaß gesenkt wird. Ebenso, dass die Netzentgelte reduziert werden, also das, was wir alle dafür zahlen müssen, damit das Netz der erneuerbaren Energien ausgebaut wird. Und siehe da: Die Themen, die wir bei der Energieministerkonferenz diskutiert und in Beschlüsse gefasst haben, sind tatsächlich sofort von politischer Seite in Berlin aufgenommen worden. Die Bundesregierung hat sich bereits verständigt, die Stromsteuer zu senken und zudem über das Energiewirtschaftsgesetz für das Jahr 2024 in Aussicht gestellt, die Netzentgelte fairer zu verteilen. Willingmann: Der Premieren-Vorsitz war für Sachsen-Anhalt eine große Ehre. Der Vorsitz hat ja vor allem die Funktion, die 16 Bundesländer mit ihren sehr unterschiedlichen Interessen zu einen und deren Sprachrohr zu sein. Ebenso wichtig war es, die richtigen Themen zu setzen und dafür zu sorgen, dass dortige Beschlüsse in der Bundesrepublik gehört und umgesetzt werden. Sowohl die Themen, die wir als Sachsen-Anhalt in die Energieministerkonferenz eingebracht haben, als auch das, was wir mit den Kolleginnen und Kollegen diskutiert haben, hat sehr große praktische Auswirkungen gehabt. Bezahlbare Energiepreise, der Ausbau der erneuerbaren Energien und eine Reduzierung der Netzentgelte − das alles sind Ergebnisse, für die wir uns durchaus mal auf die Schulter klopfen dürfen. Da haben wir einiges erreicht. Willingmann: Ich glaube, sie gehört jedenfalls aktuell zu den Konferenzen, deren Beratungen auf breites Interesse in der Öffentlichkeit stoßen. . Selbstverständlich haben alle Fachministerkonferenzen ihre Berechtigung und viele von ihnen greifen ja schon auf eine mehrere Jahrzehnte dauernde Tradition zurück. Diese Tradition haben wir noch nicht. Aber die Notwendigkeit, sich prominent mit Energiethemen zu beschäftigen und die dafür verantwortlichen Ministerinnen und Minister regelmäßig zusammenzuführen, wird, glaube ich, allseits erkannt. Das ist keine Veranstaltung, bei der es nett ist, sich zweimal im Jahr zu treffen und im Kollegenkreis auszutauschen. Hier geht es um harte politische Fragen mit hoher Relevanz für Bürgerinnen und Bürger sowie die Wirtschaft. Das sehen Sie auch daran, dass die Energieministerkonferenz in diesem Jahr gleich viermal getagt hat – zusätzlich zu den zwei turnusmäßigen Sitzungen noch einmal im Juli gemeinsam mit den Fachministerkonferenzen aus Umwelt und Wirtschaft. Und im November gemeinsam mit den Wirtschaftsministern und mit Bundesminister Robert Habeck in Berlin, um die Auswirkungen des Bundesverfassungsgerichtsurteils zum Klima- und Transformationsfonds zu besprechen. Solche Sonderministerkonferenzen werden in ruhigeren Zeiten sicherlich wieder etwas zurückgefahren, aber Sie sehen daran den Stellenwert des Themas Energie. Die Energieministerkonferenz wird sich etablieren, davon bin ich überzeugt. Willingmann: Wir haben die Themen, die nicht der Bund, sondern wir als Land zu regeln haben, auch weiterhin im Fokus. Beispielsweise führen wir in Sachsen-Anhalt als drittes Bundesland ein Akzeptanz- und Beteiligungsgesetz ein. Wir möchten sicherstellen, dass Kommunen sowie Bürgerinnen und Bürger, in deren Nähe große Windenergieanlagen oder Photovoltaikparks entstehen, angemessen an den Erträgen beteiligt werden. Sie bekommen Geld in die Gemeindekasse oder einen reduzierten Strompreis. Das soll auch die Akzeptanz des anstehenden, weiter beschleunigten Ausbaus der erneuerbaren Energien steigern. Eine bundesgesetzliche Regelung dafür wird es nicht geben. Also müssen alle 16 Bundesländer das einzeln für sich entscheiden. Meine Aufgabe habe ich in diesem Jahr darin gesehen, die 16 Landesregelungen nah aneinander heranzuführen. Auch dabei hilft so eine Ministerkonferenz.
Zum Erhebungsprogramm dieser Erhebung gehören die Erfassung der Aufwendungen für den Betrieb von Anlagen für den Umweltschutz (Steuerliche Abschreibungen, Fremdkapitalzinsen, Personalkosten, Energie u. a.), sowie Kosten durch Gebühren und Beiträge (z. B. EEG-Umlage für den Klimaschutz, Abfall- und Abwassergebühren) die den Rechtlichen Einheiten entstehen. Die Angaben werden unterteilt nach den sieben Umweltbereichen Abfallwirtschaft, Abwasserwirtschaft, Lärm- und Erschütterungsschutz, Luftreinhaltung, Arten- und Landschaftsschutz, Schutz und Sanierung von Boden, Grund- und Oberflächenwasser sowie Klimaschutz.
Auch im Jahr 2013 sind diverse Unternehmen nach § 40 bis 44 des EEG von der EEG-Umlage ausgenommen bzw. die Umlage wurde begrenzt. Im Rahmen der Prüfung eines Antrags zur Befreiung von der EEG-Umlage müssen die jeweiligen Unternehmen nach § 41 die Berechtigung nachweisen und dabei u.a. Stromlieferungsverträge, Stromrechnungen vorlegen. Ich nehme an, dass eine Herausgabe dieser Informationen zur Wahrung möglicher Betriebs-/Geschäftsgeheimnisse der Unternehmen nur in anonymisierter oder zusammenfassender Form möglich ist. Die nachfolgenden Informationen sollten sich aus den Nachweisen der Unternehmen ableiten lassen. Liegen dem Ministerium Informationen vor, in welcher Höhe Beträge für die EEG-Umlage in den jeweiligen Stufen nach § 41 Absatz 3 durch die Gesamtheit der ausgenommenen Unternehmen (differenziert nach § 41 Absatz 3 1. und 2., also < 100 GWh und >= 100 GWh) eingespart werden? Gibt es eine Abschätzung, wie sich die Höhe der eigentlichen EEG-Umlage verändern würde, wenn die Ausnahmen nicht möglich wären und die EEG-Umlage auf tatsächlich alle Verbraucher umgelegt werden würde? Gibt es darüber hinaus eine statistische Aufstellung oder eine anonymisierte Liste über den Strombezug der ausgenommenen Unternehmen bzw. wie viele Unternehmen in die jeweiligen Stufen (§ 41 Abs. 3) fallen?
Der vorliegende Bericht dient als maßgebliche Grundlage für den ersten Erfahrungsbericht der Bundesregierung nach § 23 des Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) im Jahr 2022. Er entstand im Rahmen des Forschungsvorhabens "Evaluierung und Weiterentwicklung des nationalen Emissionshandels (nEHS) mit ökonomischem Schwerpunkt". Dieses Vorhaben soll das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) als federführendes Ressort und die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt (UBA) als zuständige Behörde mit wissenschaftlicher Expertise bei dem Prozess der Evaluierung des nationalen Emissionshandels (nEHS) unterstützen. Im Rahmen des vorliegenden Berichts wird die Wirkung des nEHS in den drei folgenden Dimensionen analysiert und ausgewertet: 1) Effekte des nEHS auf die Preisentwicklung von fossilen Brennstoffen, 2) Treibhausgasminderungen durch den nEHS sowie 3) Verteilungswirkungen des BEHG auf die privaten Haushalte. Dazu wird zunächst die Entwicklung der Preise der fossilen Energieträger seit 2010 betrachtet und untersucht, welchen Einfluss die CO2-Bepreisung durch das BEHG auf diese Entwicklung hat. In einem zweiten Schritt wird die Klimaschutzwirkung des BEHG analysiert. Dabei wird auf drei bestehende Studien zurückgegriffen, welche hinsichtlich ihrer methodischen Ansätze und zentralen Ergebnisse verglichen werden. In einem abschließenden dritten Schritt werden die Verteilungswirkungen des nEHS auf die privaten Haushalte in Deutschland analysiert. Dies beinhaltet zum einen die Verteilungswirkungen der Belastungen der privaten Haushalte durch die CO2-Bepreisung, zum anderen die Verteilungswirkungen verschiedene Entlastungs Instrumente, wie der Senkung der EEG-Umlage und der Einführung einer Klimaprämie in Höhe von 100 bzw. 70 Euro je Person. Quelle: Forschungsbericht
Klimaschutzministerin Katrin Eder und Bürgermeister der VG Saarburg-Kell Jürgen Dixius unterzeichnen Solidarpakt: 30 Prozent der Einnahmen von Windenergieanlagen im Staatswald fließen künftig in Verbandsgemeindekasse „Vom Klimaschutz profitieren alle. Das soll sich nun auch in den Haushaltsbüchern der Kommunen widerspiegeln. Künftig geht ein Teil der Einnahmen von Windenergieanlagen, die im Staatswald stehen, in die Kasse der Verbandsgemeinde. So schaffen wir mehr Akzeptanz und bringen gleichzeitig die Energiewende voran“, sagt Klimaschutzministerin Katrin Eder. Zusammen mit Jürgen Dixius, Bürgermeister der Verbandsgemeinde Saarburg-Kell unterschrieb sie am gestrigen Mittwoch einen entsprechenden Solidarpakt für Windenergie. Dieser beinhaltet, dass 30 Prozent der Pachteinnahmen aus künftigen Windenergieanlagen an die Verbandsgemeinde gehen. „Der Abschluss eines solchen Solidarpaktes ist ein starkes Signal für den Klimaschutz, die Energiewende und die damit verbundene Unabhängigkeit von fossilen Energieimporten. Deshalb ist es für mich eine Selbstverständlichkeit auch die staatlichen Waldstandorte von Landesforsten in einen solchen Solidarpakt mit einzubringen“, so Eder. Die abgegebenen Pachteinnahmen und EEG-Umlagen sollen für die Senkung der Verbandsgemeindeumlagen für die an diesem Solidarpakt beteiligten Kommunen verwendet werden. Die Region verfügt über einige der windstärksten Standorte in Rheinland-Pfalz. Der Solidarpakt soll die solidarische Weiterentwicklung der Windenergie begünstigen und zu einer möglichst optimalen und gemeinschaftlichen Windenergieplanung auf den geeigneten Flächen führen. „Mit einem solchen Solidarpakt profitieren alle beteiligten Ortsgemeinden von der Windenergie, auch diejenigen, auf deren Gemarkung sich keine Windräder drehen werden“, so Dixius. Anlass für den Solidarpakt in Saarburg-Kell ist die Fortschreibung des Flächennutzungsplans, in dem weitere Vorranggebiete für Windenergie ausgewiesen werden sollen. So sollen auf zwei Prozent der Fläche Windenergieanlagen für klimafreundlichen Strom sorgen. Insgesamt bedeutet das für die VG, dass hier 30 neue Windenergieanlagen entstehen können. Dabei sollen auch Waldflächen einbezogen werden, die sich teilweise in Landesbesitz befinden. „Ich begrüße es, dass die Gemeinden bereits in diesem frühen Stadium ihre Solidarität vereinbart haben und damit Gewinne aber auch Beeinträchtigungen, die Windenergie mit sich bringen kann, teilen“, so Ministerin Eder.
Mit der Einführung des Regionalnachweisregisters können Verbraucher*innen Strom aus Erneuerbare-Energien-Anlagen in ihrer Region beziehen, die aus der EEG-Umlage finanziert werden. Die Studie betrachtet die Möglichkeiten zur Ausweisung regionalen Grünstroms unter Berücksichtigung aktueller rechtlicher Anforderungen im bestehenden System der Stromkennzeichnung und spricht Empfehlungen für ihre korrekte und verbraucherfreundliche Umsetzung aus. Das verbraucherseitige Interesse an regionalem Grünstrom wurde anhand von Fokusgruppen und einer deutschlandweit repräsentativen Umfrage ermittelt. Ergebnis ist u.a. ein Ranking verschiedener Darstellungsformen der regionalen Grünstromkennzeichnung. Es wird deutlich, dass verbraucherseitig regionalem Grünstrom ein wichtiger Beitrag zur Energiewende zugeschrieben wird. Für regionalen Grünstrom kann die Stromkennzeichnung ein wirkungsvolles Instrument sein, mit dem transparente und glaubwürdige Informationen an Verbraucher*innen vermittelt werden. Voraussetzung sind eine leicht verständliche Darstellung sowie ein einfacher Informationszugang. Veröffentlicht in Climate Change | 50/2021.
Zielsetzung und Anlass des Vorhabens: Im Projekt 'InGraVi - Interaktive Grafiken zur Visualisierung der Energiewende' wurde die Webseite Energy-Charts.info um weitere Kategorien und Darstellungsformen erweitert, um Zusammenhänge besser sichtbar zu machen und zum Erkenntnisgewinn beizutragen. So wurden erstmals in die Zukunft weisende Simulationen auf Basis der Fraunhofer-Studie 'Wege zu einem klimaneutralen Energiesystem' integriert. NutzerInnen können somit den weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien in den Sektoren Wärme, Verkehr und Stromerzeugung bis zum Jahr 2050 simulieren. Die Preise für CO2-Zertifikate wurden neu aufgenommen; setzt man sie in Beziehung zum Börsenstrompreis, werden die Wirtschaftlichkeitsgrenzen für Kohlekraftwerke sichtbar. Mit der Darstellung der Stromerzeugung aller europäischen Kraftwerke von AT-Österreich bis zur UA-Ukraine soll auch das Verständnis für die europäische Dimension der Energiewende gefördert werden. Ein weiterer wichtiger Aspekt des Projekts war das umfassende Redesign und die Optimierung der Darstellung für mobile Endgeräte. Damit werden die Energy-Charts den veränderten Nutzergewohnheiten gerecht, die durch eine zunehmend mobile Nutzung von Webseiten gekennzeichnet sind. Darstellung der Arbeitsschritte und der angewandten Methoden: AP 1: Briefing und Kickoff für alle Beteiligten AP 2 EEG-Daten, EEG-Umlage, EEG-Kontostand AP 3 Neue Grafiken und Datenkategorien AP 4 Kohlendioxidemissionen AP 5 Rentabilitätsrechner für fossile Kraftwerke AP 6 Neue Dimension Satellitendaten AP 7 Weitere Sprachversionen AP 8 Redesign der Energy-Charts-Webseite AP 9 Dokumentation, Verbreitung und Diskussion der Projektergebnisse.
Presse 41,3 Milliarden Euro Aufwendungen zur Erfüllung von Umweltstandards im Jahr 2019 Seite teilen Pressemitteilung Nr. 355 vom 26. Juli 2021 WIESBADEN – Im Jahr 2019 haben die Unternehmen des Produzierenden Gewerbes (ohne Baugewerbe) in Deutschland 41,3 Milliarden Euro für den Umweltschutz aufgewendet. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, fallen diese laufenden Aufwendungen zur Erfüllung von Umweltstandards unter anderem beim Betrieb von Umweltschutzanlagen und -einrichtungen an. Sie umfassen aber auch Gebühren, Beiträge und andere nicht anlagenbezogene Umweltschutzdienstleistungen, etwa Entsorgungsleistungen durch private Firmen, Umweltschutzberatung und -management. Überwiegend handelt es sich um Folgekosten aus Investitionen in Anlagen und Maßnahmen, die Emissionen beseitigen, reduzieren oder vermeiden. Lädt... Für den Betrieb von Umweltschutzanlagen und -einrichtungen haben die Unternehmen 29,2 Milliarden Euro beziehungsweise 70,8 % der laufenden Aufwendungen ausgegeben. Darunter waren Aufwendungen für Personal mit 6,5 Milliarden Euro sowie für Fremdleistungen für Wartungen, Analysen und Messungen an Umweltschutzanlagen mit 5,6 Milliarden Euro die wirtschaftlich bedeutendsten Positionen. Die restlichen 29,2 % beziehungsweise 12,0 Milliarden Euro entfielen auf Gebühren und Beiträge sowie andere nicht anlagenbezogene Umweltschutzdienstleistungen. Unterscheidet man die laufenden Aufwendungen nach Umweltbereichen, so haben die Unternehmen etwa die Hälfte (45,0 % beziehungsweise 18,6 Milliarden Euro) für Abfallwirtschaft, -entsorgung und -verwertung ausgegeben. Auf Maßnahmen der Abwasserwirtschaft entfielen 9,5 Milliarden Euro oder 23,0 %. Der hohe Anteil an Aufwendungen in den klassischen Umweltbereichen Abfall- und Abwasserwirtschaft ist darauf zurückzuführen, dass die wirtschaftlichen Aktivitäten in diesem Bereich fast vollständig dem Umweltschutz zuzurechnen sind. Darunter fallen die Gewinnung von Roh- und Baustoffen durch Unternehmen des Dualen Systems oder die Energiegewinnung aus Abfall. Auf den Klimaschutz entfielen 9,4 Milliarden Euro beziehungsweise 22,8 % der laufenden Aufwendungen der Unternehmen. Auf andere Umweltbereiche (Luftreinhaltung, Schutz und Sanierung von Boden, Grund- und Oberflächenwasser, Lärm- und Erschütterungsschutz, Arten- und Landschaftsschutz) entfielen 3,8 Milliarden Euro oder 9,2 % der Umweltschutzausgaben. Methodischer Hinweis: Die Erhebung der laufenden Aufwendungen für den Umweltschutz wird alle drei Jahre durchgeführt. Für das Jahr 2019 haben etwa 10 000 Unternehmen des Produzierenden Gewerbes (ohne Baugewerbe) in Deutschland Angaben zu ihren laufenden Aufwendungen für den Umweltschutz gemacht. Die Ausgaben für die EEG-Umlage sowie Aufwendungen für das Duale System wurden erstmals gesondert erhoben, was sich auf das Gesamtergebnis ausgewirkt hat und die Vergleichbarkeit mit vorherigen Berichtsjahren einschränkt. Weitere Informationen zur Erhebung sind im Themenbereich Umweltökonomie sowie in der Datenbank GENESIS-Online ( Tabellen 32521 ) verfügbar. Angaben zu den Investitionen in den Umweltschutz sind im Bereich Publikationen zu finden. Laufende Aufwendungen für den Umweltschutz im Produzierenden Gewerbe (ohne Baugewerbe), 2019 Laufende Aufwendungen für den Umweltschutz in Milliarden Euro Insgesamt nach Umweltbereichen 41,3 davon: Abfallwirtschaft 18,6 Abwasserwirtschaft 9,5 Klimaschutz 9,4 Luftreinhaltung 2,9 Schutz und Sanierung von Boden, Grund- und Oberflächenwasser 0,6 Lärm- und Erschütterungsschutz 0,2 Arten- und Landschaftsschutz 0,1 nach Art der Kosten davon: für den Betrieb von Umweltschutzanlagen 29,2 darunter: Personalkosten 6,5 Aufwendungen für Fremdleistungen 5,6 nicht anlagenbezogene Umweltschutzdienstleistungen 12,0 Kontakt für weitere Auskünfte Umweltökonomische Statistiken Telefon: +49 611 75 8412 Zum Kontaktformular Zum Thema Umweltökonomie
| Origin | Count |
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| Bund | 66 |
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| Zivilgesellschaft | 1 |
| Type | Count |
|---|---|
| Ereignis | 1 |
| Förderprogramm | 35 |
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