Der Windatlas 2025 vom Landesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW stellt der Öffentlichkeit Daten zur Windsituation in Nordrhein-Westfalen zur Verfügung. Im Rahmen einer landesweiten Windmodellierung sind verschiedene Parameter berechnet und validiert worden. Die Daten liegen im 30 m x 30 m Rasterformat vor und sind teilweise ergänzend als Vektordatensatz aufbereitet. Der Windatlas 2025 beinhaltet: 1) Mittlere Windgeschwindigkeit in m/s für sieben unterschiedliche Höhen von 75 m bis 225 m Die mittlere Windgeschwindigkeit bezeichnet die im langjährigen Mittel durchschnittlich auftretende Geschwindigkeit der Luft gegenüber dem Boden. Hierbei wird ausschließlich die für die Windenergieerzeugung maßgebliche, horizontale Komponente betrachtet. 2) Mittlere Windleistungsdichte in W/qm für sieben unterschiedliche Höhen von 75 m bis 225 m Die Windgeschwindigkeit gibt das Produktionsverhalten einer Windenergieanlage nur bedingt wieder. Neben dem mittleren Windangebot spielen hierbei insbesondere die Luftdichte, die Häufigkeitsverteilung der Windgeschwindigkeit und die Abregelung der Leistung von Windenergieanlagen bei Nennwindgeschwindigkeit eine Rolle. Diese Aspekte werden von der mittleren gekappten Windleistungsdichte berücksichtigt. 3) & 4) Standortgüte und Jahresertrag für drei typische Windenergieanlagen in den Höhen von 150 m, 175 m, 200 m Für drei in NRW gängige, unterschiedlich große Windenergieanlagen-Typen wurden durchschnittliche Jahreserträge sowie die Standortgüte nach EEG berechnet: • Enercon E-115 EP3 E3 in 150 m über Grund • Nordex N 149 5.X in 175 m über Grund • Vestas V-172 in 200 m über Grund 5) A und k Parameter für sieben unterschiedliche Höhen von 75 m bis 225 m (nur Raster) Die Windgeschwindigkeit folgt in Mitteleuropa und in vergleichbaren Windklimaten einer Weibull-Verteilung, die durch zwei Parameter beschrieben wird: den A-Parameter (Skalierungsparameter) und den k-Parameter (Formparameter). Diese sind entscheidend für die Bewertung des Windpotenzials und die Ertragsprognosen für Windenergieanlagen. 6) Umgebungsturbulenz für sieben unterschiedliche Höhen von 75 m bis 225 m (nur Raster) Für den Windatlas NRW wurde die mittlere meteorologische Turbulenzintensität bestimmt. Unter Turbulenz versteht man bei der Windenergienutzung die kurzzeitigen Schwankungen der Windgeschwindigkeit um einen Mittelwert – typischerweise einen 10-Minuten Mittelwert. Sie werden durch Störeinflüsse der Geländebeschaffenheit auf die Windströmung ausgelöst, z. B. durch Waldgebiete, bewegtes Gelände oder städtische Bebauung. 7) Unsicherheit bezogen auf die mittlere Windgeschwindigkeit (nur Raster) Ausgehend von der in einer Vielzahl von Projekten gewonnenen Kenntnis der Ergebnisqualität des eingesetzten Modellsystems, vor allem aber aufgrund der Validierungsergebnisse, erfolgte im Rahmen der Modellierungen des Windatlas auch eine Kartierung der mit den Ergebnissen verbundenen Unsicherheiten.
Die Karte zeigt die Standortgüte für eine fiktive Windenergieanlage (WEA) mit Rotordurchmesser von 148 m und Nennleistung von 5 MW in 140 m Höhe über Grund. Die Standortgüte wird aus dem Standortertrag und dem Referenzertrag für eine WEA bestimmt. Der Referenzertrag ist der Ertrag am sog. Referenzstandort, der im EEG 2017 festgelegt ist.
Das Unternehmen INEOS E&P A/S plant in der dänischen AWZ der Nordsee die Feldesentwicklung des Öl- und Gasfeldes „Hejre“. Das „Hejre-Feld“ liegt ca. 300 km von der dänischen Küste und ca. 49 km von der Grenze zwischen der deutschen und der dänischen Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) entfernt. Das Projekt beinhaltet die Sanierung des bereits im Betrieb befindlichen Hejre-Feldes mit einer Anbindung (tie-back) des Hejre-Feldes an Süd Arne unter Nutzung der bestehenden Hejre-Anlagen. Es handelt sich bei diesem Espoo-Verfahren um eine Wiederholung des bereits durchgeführten Genehmigungsverfahrens für das Projekt „Hejre to South Arne“. Die erteilte Genehmigung der dänischen Energiebehörde wurde aufgrund einer unzureichenden UVP annulliert. Das Genehmigungsverfahren wird nun mit überarbeiteten Unterlagen wiederholt. Aufgrund der Nähe des Vorhabens zum deutschen Sektor der Nordsee können grenzübergreifende Auswirkungen des Vorhabens nicht von vornherein ausgeschlossen werden. Im Rahmen der Espoo-Konvention wurde die Bundesrepublik Deutschland deshalb in das Verfahren zur Prüfung der Umweltverträglichkeit einbezogen. Gemäß § 59 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) macht das LBEG als zuständige deutsche Behörde das Vorhaben hiermit der Öffentlichkeit bekannt. Die zu diesem Zweck in deutscher Sprache übermittelten Unterlagen, eine nichttechnische ESPOO-Zusammenfassung und der Espoo-Bericht, der eine Beschreibung der möglichen projektbezogenen grenzübergreifenden Umweltauswirkungen des „Hejre to South Arne – Projektes“ enthält, sind unter den Download-Dokumenten auf dieser Internetseite einsehbar. Der gesamte UVP-Bericht (Environmental Impact Assessment documentation) ist auf der Seite der dänischen Energiebehörde https://ens.dk/energikilder/offentliggoerelser-om-olie-og-gas einsehbar. Der Konsultationsprozess findet in der Zeit vom 30.01.2026 bis zum 02.03.2026 statt. Die deutsche Öffentlichkeit und die anerkannten Naturschutzvereinigungen können das Projekt betreffende Anmerkungen und Hinweise beziehungsweise Stellungnahmen in deutscher Sprache bis zum 02. März 2026 an den dänischen Espoo-Kontaktpunkt an folgende Adresse und unter Angabe des Aktenzeichens 2020-19605 senden: Espoo Point Of Contact Ministeriet for Grøn Trepart Miljøvurdering & Espoo Styrelsen for Grøn Arealomlægning og Vandmiljø Lerchesgade 35 5000 Odense C Denmark espoo@sgav.dk Es gelten die Datenschutzbestimmungen des Staates Dänemark. Es ist möglich, dass in Dänemark progressivere Transparenzregelungen hinsichtlich abgegebener Stellungnahmen gelten. Die Unterlagen werden gemäß § 59 Abs. 4 UVPG wie oben beschrieben öffentlich zugänglich gemacht.
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis Inhaltsübersicht Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften § 1 Aufgabe und Leitvorstellung der Raumordnung § 2 Grundsätze der Raumordnung § 3 Begriffsbestimmungen § 4 Bindungswirkung der Erfordernisse der Raumordnung § 5 Beschränkung der Bindungswirkung nach § 4 § 6 Ausnahmen und Zielabweichung § 7 Allgemeine Vorschriften über Raumordnungspläne § 8 Umweltprüfung bei der Aufstellung von Raumordnungsplänen § 9 Beteiligung bei der Aufstellung von Raumordnungsplänen § 10 Bekanntmachung von Raumordnungsplänen; Bereithaltung von Raumordnungsplänen und von Unterlagen § 11 Planerhaltung § 12 Untersagung raumbedeutsamer Planungen und Maßnahmen Abschnitt 2 Raumordnung in den Ländern § 13 Landesweite Raumordnungspläne, Regionalpläne und regionale Flächennutzungspläne § 14 Raumordnerische Zusammenarbeit § 15 Raumverträglichkeitsprüfung § 16 Beschleunigte Raumverträglichkeitsprüfung; Absehen von Raumverträglichkeitsprüfungen Abschnitt 3 Raumordnung im Bund § 17 Raumordnungspläne für die deutsche ausschließliche Wirtschaftszone und für den Gesamtraum § 18 Beteiligung bei der Aufstellung von Raumordnungsplänen des Bundes; Bekanntmachung von Raumordnungsplänen des Bundes § 19 Zielabweichung bei Raumordnungsplänen des Bundes § 20 Untersagung raumbedeutsamer Planungen und Maßnahmen bei Raumordnungsplänen des Bundes § 21 Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen § 22 Zuständigkeiten des Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung § 23 Beirat für Raumentwicklung Abschnitt 4 Ergänzende Vorschriften und Schlussvorschriften § 24 Zusammenarbeit von Bund und Ländern § 25 Beteiligung bei der Aufstellung von Raumordnungsplänen der Nachbarstaaten § 26 (weggefallen) § 27 Anwendungsvorschrift für die Raumordnung in den Ländern § 28 Sonderregelung für die Windenergie an Land Anlage 1 (zu § 8 Absatz 1) Anlage 2 (zu § 8 Absatz 2) Anlage 3 (zu § 28 Absatz 4 Satz 3)
Der Datensatz beinhaltet überregionale und regionale Vorranggewässer für die fischökologische Durchgängigkeit der Fließgewässer Brandenburgs. Innerhalb der Flussgebietsgemeinschaft (FGG) Elbe wurden im Jahr 2009 zunächst überregionale Vorranggewässer ausgewiesen, deren Durchgängigkeit insbesondere für Langdistanzwanderfischarten, wie z.B. Aal, Stör, Lachs, Meerforelle, Meer- und Flussneunauge, Nordseeschnäpel oder Maifisch, lebensnotwendig ist. Auf das Land Brandenburg entfielen dabei zunächst sechs Gewässer. Für das Odergebiet erfolgte eine derartige überregionale Ausweisung damals jedoch nicht. Die Auswahl und Festlegung zusätzlicher regionaler Vorranggewässer für die ökologische Durchgängigkeit erfolgte anschließend durch das Landesumweltamt Brandenburg und wurde im Rahmen der Erarbeitung des Teiles I des Landeskonzeptes zur ökologischen Durchgängigkeit der Fließgewässer Brandenburgs durch das Institut für Binnenfischerei (IfB) insbesondere mit fischökologischen Anforderungen validiert und ergänzt (2010) und anschließend als GIS-Datensatz veröffentlicht. Auf Basis von aktuellen Befischungsergebnissen hinsichtlich des Vorkommens von rheophilen Arten (Döbel, Hasel, Neunaugen) wurde diese Liste als Bestandteil des Teiles IV des Landeskonzeptes durch das IfB erweitert (2020). Bei hohen Fischaufkommen bzw. hohen Artenzahlen wurden die entsprechenden Gewässer zusätzlich in die Vorranggewässerliste und -datenbank aufgenommen. Diese Ergänzungen machten auch eine Aktualisierung des digitalen GIS-Datensatzes der Vorranggewässer Brandenburgs notwendig. Weiterführende Informationen siehe Dokumentation. Der Datensatz beinhaltet überregionale und regionale Vorranggewässer für die fischökologische Durchgängigkeit der Fließgewässer Brandenburgs. Innerhalb der Flussgebietsgemeinschaft (FGG) Elbe wurden im Jahr 2009 zunächst überregionale Vorranggewässer ausgewiesen, deren Durchgängigkeit insbesondere für Langdistanzwanderfischarten, wie z.B. Aal, Stör, Lachs, Meerforelle, Meer- und Flussneunauge, Nordseeschnäpel oder Maifisch, lebensnotwendig ist. Auf das Land Brandenburg entfielen dabei zunächst sechs Gewässer. Für das Odergebiet erfolgte eine derartige überregionale Ausweisung damals jedoch nicht. Die Auswahl und Festlegung zusätzlicher regionaler Vorranggewässer für die ökologische Durchgängigkeit erfolgte anschließend durch das Landesumweltamt Brandenburg und wurde im Rahmen der Erarbeitung des Teiles I des Landeskonzeptes zur ökologischen Durchgängigkeit der Fließgewässer Brandenburgs durch das Institut für Binnenfischerei (IfB) insbesondere mit fischökologischen Anforderungen validiert und ergänzt (2010) und anschließend als GIS-Datensatz veröffentlicht. Auf Basis von aktuellen Befischungsergebnissen hinsichtlich des Vorkommens von rheophilen Arten (Döbel, Hasel, Neunaugen) wurde diese Liste als Bestandteil des Teiles IV des Landeskonzeptes durch das IfB erweitert (2020). Bei hohen Fischaufkommen bzw. hohen Artenzahlen wurden die entsprechenden Gewässer zusätzlich in die Vorranggewässerliste und -datenbank aufgenommen. Diese Ergänzungen machten auch eine Aktualisierung des digitalen GIS-Datensatzes der Vorranggewässer Brandenburgs notwendig. Weiterführende Informationen siehe Dokumentation. Der Datensatz beinhaltet überregionale und regionale Vorranggewässer für die fischökologische Durchgängigkeit der Fließgewässer Brandenburgs. Innerhalb der Flussgebietsgemeinschaft (FGG) Elbe wurden im Jahr 2009 zunächst überregionale Vorranggewässer ausgewiesen, deren Durchgängigkeit insbesondere für Langdistanzwanderfischarten, wie z.B. Aal, Stör, Lachs, Meerforelle, Meer- und Flussneunauge, Nordseeschnäpel oder Maifisch, lebensnotwendig ist. Auf das Land Brandenburg entfielen dabei zunächst sechs Gewässer. Für das Odergebiet erfolgte eine derartige überregionale Ausweisung damals jedoch nicht. Die Auswahl und Festlegung zusätzlicher regionaler Vorranggewässer für die ökologische Durchgängigkeit erfolgte anschließend durch das Landesumweltamt Brandenburg und wurde im Rahmen der Erarbeitung des Teiles I des Landeskonzeptes zur ökologischen Durchgängigkeit der Fließgewässer Brandenburgs durch das Institut für Binnenfischerei (IfB) insbesondere mit fischökologischen Anforderungen validiert und ergänzt (2010) und anschließend als GIS-Datensatz veröffentlicht. Auf Basis von aktuellen Befischungsergebnissen hinsichtlich des Vorkommens von rheophilen Arten (Döbel, Hasel, Neunaugen) wurde diese Liste als Bestandteil des Teiles IV des Landeskonzeptes durch das IfB erweitert (2020). Bei hohen Fischaufkommen bzw. hohen Artenzahlen wurden die entsprechenden Gewässer zusätzlich in die Vorranggewässerliste und -datenbank aufgenommen. Diese Ergänzungen machten auch eine Aktualisierung des digitalen GIS-Datensatzes der Vorranggewässer Brandenburgs notwendig. Weiterführende Informationen siehe Dokumentation.
Die deutschen Anteile an Nord- und Ostsee sind in die Territorial- und Küstengewässer der Küstenbundesländer sowie die Ausschließliche Wirtschaftszone unterteilt. Jedes Küstenbundesland und der Bund für die AWZ sind für die Aufstellung von Raumordnungsplänen (-programmen, -konzepten) zuständig. Da allerdings die Nutzung des Meeres grenzüberschreitend erfolgt, besteht der Bedarf für ein harmonisiertes Produkt das das gesamte deutsche Meeresgebiet abdeckt. Dieser Download-Dienst (WFS) der Marinen Dateninfrastruktur Deutschland (MDI-DE) stellt unterschiedliche Nutzungen aus den Raumordnungsplänen der Küstenländer harmonisiert zur Verfügung. Die Daten schließen nahtlos and den Raumordnungsplan AWZ des BSH an und enthalten die Nutzungen Schifffahrt, Windenergie, Leitungen, Natur und Landschaft, Fischerei, Tourismus sowie Rohstoffe und Küstenschutz. Datenquellen: Landesraumordnungsprogramme und -entwicklungspläne sowie Flächennutzungspläne der Küstenländer. Harmonisierte Attribute: Nutzung, Vorrang- / Vorbehaltsgebiet, Gültigkeit, Lizenz, Planungsdokument sowie an die EU Raumordnung angeglichene fachliche Typisierung.
Die deutschen Anteile an Nord- und Ostsee sind in die Territorial- und Küstengewässer der Küstenbundesländer sowie die Ausschließliche Wirtschaftszone unterteilt. Jedes Küstenbundesland und der Bund für die AWZ sind für die Aufstellung von Raumordnungsplänen (-programmen, -konzepten) zuständig. Da allerdings die Nutzung des Meeres grenzüberschreitend erfolgt, besteht der Bedarf für ein harmonisiertes Produkt das das gesamte deutsche Meeresgebiet abdeckt. Dieser Darstellungs-Dienst (WMS) der Marinen Dateninfrastruktur Deutschland (MDI-DE) stellt unterschiedliche Nutzungen aus den Raumordnungsplänen der Küstenländer harmonisiert zur Verfügung. Die Daten schließen nahtlos and den Raumordnungsplan AWZ des BSH an und enthalten die Nutzungen Schifffahrt, Windenergie, Leitungen, Natur und Landschaft, Fischerei, Tourismus sowie Rohstoffe und Küstenschutz. Datenquellen: Landesraumordnungsprogramme und -entwicklungspläne sowie Flächennutzungspläne der Küstenländer. Harmonisierte Attribute: Nutzung, Vorrang- / Vorbehaltsgebiet, Gültigkeit, Lizenz, Planungsdokument sowie an die EU Raumordnung angeglichene fachliche Typisierung.
Die Gemeinde Schmelz hat eine Übersicht zu Freiflächen, die theoretisch für die Photovoltaiknutzung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) geeignet sind, erstellt. Nach Durchführung der Restriktionsanalyse kann der Suchraum in weitgehend restriktionsfreie (grün) und abzuwägende Potenzialbereiche (gelb) unterteilt werden. Grundsätzlich sollte eine Entwicklung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen (FFPVA) möglichst in den grün dargestellten weitgehend restriktionsfreien Potenzialbereichen angestrebt werden. Dennoch können auch gelb dargestellte Potenzialbereiche mit erhöhtem Abwägungserfordernis für eine Entwicklung in Frage kommen oder zumindest teilweise (im Sinne einer Flächenarrondierung) mit einbezogen werden. Die dort vorhandenen Restriktionen und damit verbundene Einschränken bzw. Voraussetzungen für eine mögliche Entwicklung von FFPVA müssen spätestens in den nachgelagerten Planverfahren bzw. im Rahmen einer Vorprüfung genauer betrachtet werden.
Die Landesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, den Stromverbrauch im Saarland über den 2020 erreichten 20-Prozentanteil an Erneuerbarem Strom weiter auszubauen. Um der Flächenknappheit für die Errichtung von PV-Anlagen zu begegnen, hatte das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr einen „Runden Tisch Photovoltaik auf Agrarflächen“ einberufen. Vertreten waren der Bauernverband, die Landwirtschaftskammer, Projektierer aus dem Photovoltaik-Bereich, die Bürgerenergiegenossenschaften, die Landesplanung (Ministerium für Inneres, Bauen und Sport), die Fachvertretungen des Naturschutzes und der Landwirtschaft (Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz) sowie das federführende Referat F/1 (Grundsatzfragen der Energie- und Klimaschutzpolitik) des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr. Ergänzend wurde Referat F/1 (Landesdenkmalamt) im Ministerium für Bildung und Kultur beteiligt. Es wurde eine grundsätzliche Einigung erzielt, dass eine Verordnung auf Landesebene erstellt werden kann, die der Option des Erneuerbare-Energien-Gesetzes zur Nutzung von Agrarflächen in benachteiligten Gebieten für Photovoltaikfreiflächenanlagen entspricht. Benachteiligte Gebiete sind nach der Begriffsbestimmung in § 3 Nr. 7 Erneuerbare-Energien-Gesetz Gebiete im Sinne der Richtlinie 86/465/EWG des Rates vom 14. Juli 1986 betreffend das Gemeinschaftsverzeichnis der benachteiligten landwirtschaftlichen Gebiete im Sinne der Richtlinie 75/268/EWG (ABI. L 273 vom 24.09.1986, S. 1), in der Fassung der Entscheidung 97/172/EG (ABI. L 72 vom 13.03.1997, S. 1). Das saarländische Kabinett hatte diese Verordnung am 27.11.2018 verabschiedet. Mittlerweile sind die in der Verordnung benannten 100 MW peak an Leistung in den Ausschreibungen der Bundesnetzagentur vergeben worden. Daher wurde eine Änderungsverordnung notwendig, diese umfasst weitere 250 MW peak und gilt bis zum 31.12.2025. Verändert hat sich auch die Flächenkulisse. Durch Herausnahme weiterer Vorranggebiete verringert sie sich von 8.300 ha auf 7.470 ha. Die Änderungsverordnung wurde am 02.03.2021 vom saarländischen Kabinett verabschiedet.
WFS Downloaddienst der Schutzgebiete in Deutschland. Die harmonisierten Datensätze der Schutzgebiete werden vom Bundesamt fuer Naturschutz einmal jährlich aus den Datensätzen der Bundesländer und des Bundes zusammengeführt. Dabei werden die Gebietsgrenzen, soweit erforderlich, an den Verlauf der Bundeslandgrenzen des Datenbestandes Verwaltungsgrenzen 1: 25.000 (VG 25, BKG) angepasst. Stand der Daten: FFH-Gebiete (2019), Vogelschutzgebiete (2019), Nationalparke (2024), Naturschutzgebiete (2022), Nationale Naturmonumente (2024), Biosphärenreservate (2024), Naturparke (2024), Landschaftsschutzgebiete (2022).
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