Das gebäudebezogene Energierecht teilt sich bislang in die Energieeinsparverordnung und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz auf. Diese Vorschriften des materiellen Rechts sind auf der Bundesebene angesiedelt, der Vollzug und auch dessen rechtliche Regelung liegen bei den Bundesländern. Auf der Basis einer Erhebung der Praxiserfahrungen werden verschiedene realistisch in Betracht kommende Grundkonzepte für die Nachweis- und Überwachungsregelungen bei Neubauten identifiziert, beschrieben und ihre Stärken und Schwächen erörtert. Der Bericht arbeitet die verschiedenen Möglichkeiten zur Ausgestaltung von Rechtsvorschriften für einen effektiven Vollzug des gebäudebezogenen Energierechts heraus. Veröffentlicht in Texte | 37/2020.
Der Deutsche Bundestag hat am 6. Juni 2008 das Gesetz zur Förderung Erneuerbarer Energien im Wärmebereich (Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz – EEWärmeG) beschlossen. Eigentümer von Gebäuden, die neu gebaut werden, müssen ihren Wärmebedarf anteilig mit erneuerbaren Energien decken. Genutzt werden können alle Formen von erneuerbaren Energien. Wer keine erneuerbaren Energien einsetzen will, kann andere klimaschonende Maßnahmen ergreifen. Das Gesetz wird am 1. Januar 2009 in Kraft treten. Fortan muss grundsätzlich bei allen Neubauten, die nach diesem Datum errichtet werden, das Wärmegesetz beachtet werden.
Mit diesen Datenpaketen stellt das LANUV aktuelle und kleinräumige Fachdaten zur Unterstützung der kommunalen Wärmeplanung zur Verfügung. Diese werden im Rahmen der 2023/2024 in Bearbeitung befindlichen LANUV-Potenzialstudie zur zukünftigen Wärmeversorgung in NRW erarbeitet und anschließend für das OpenData-Angebot aufbereitet. Die Datenpakete werden entsprechend kontinuierlich um fertiggestellte Daten ergänzt. Der Raumwärme- und Warmwasserbedarf der Wohn- und Nichtwohngebäude wurde für das Modell 2024 neu berechnet und beinhaltet nun auch Fortschreibungen in drei unterschiedlichen Sanierungsszenarien für die Jahre 2025, 2030, 2035, 2040, 2045. Es steht als Shapefile auf Gebäudeebene und pro Straßenzug (Wärmelinien) für jede Gemeinde einzeln zur Verfügung. Zudem gibt es eine NRW-weite Geodatabase mit Feature Classes (ESRI). Ergänzt wird das Modell durch eine Kurzdokumentation (pdf) zu genutzten Quellen und zum methodischen Vorgehen sowie durch eine Excel-Tabelle zur Erklärung der Spalteninhalte der Attributtabellen der Geodaten. Zusätzlich zum Raumwärme- und Warmwasserbedarf beinhalten die Wärmelinien die Prozesswärmebedarfe von Gewerbe, Handel und Dienstleistung, die aufgrund ihres Temperaturniveaus ebenfalls durch Wärmenetze gedeckt werden könnten. Allen Gebäuden wurde ein Gebäudetyp samt Baualtersklasse zugewiesen. Trotz des hohen Detaillierungsgrads kann es insbesondere auf Ebene der Einzelgebäude zu großen Abweichungen zur Realität kommen, insbesondere bei der Fortschreibung der Wärmebedarfe, da hier statistisch abgeleitete Sanierungswahrscheinlichkeiten eine große Rolle spielen. Bei der Wärmeplanung sollte dementsprechend eine größere Anzahl von Einzelgebäuden aggregiert betrachtet werden. Berücksichtigter Gebäudebestand: Sommer 2022 (LoD1/LoD2 3DGebäudemodell). Der Datensatz zu Modernisierungspotenzialen, Realisierungschancen und den vor Ort genutzten Heizenergieträgern wird auf Ebene der Baublöcke und Flure zur Verfügung gestellt. Die Daten basieren auf Immobilienscout24-Inseraten und Modellen des InWIS. Sie bieten einen guten Überblick über die Ausgangssituation in den Kommunen für die Status quo Analyse. Bitte beachten Sie bei der Arbeit mit den Daten unbedingt die beiliegenden Dokumentationen! Die Excel-Tabelle zu den Ergebnissen der Wärmestudie bündelt alle Ergebnisse der Potenzialanalyse pro Verwaltungseinheit. Ausgewiesen wird der Wärmebedarf (Gebäude/Prozesswärme) und die Potenziale der Freiflächensolarthermie, Gewässer, Rechenzentren, Elektrolyseure, direkteinleitender Betriebe, Abwasser, industrielle Abwärme, Klärgas/-schlamm, Müllverbrennung, Biomasse, Grubenwasserhaltung, Geothermie und Luftwärmepumpe. Außerdem werden die Ergebnisse der Szenarienanalyse für drei verschiedene Szenarien mit jeweils drei verschiedenen Wärmebedarfsfortschreibungen hinsichtlich der möglichen künftigen Wärmeerzeugung ausgegeben. Bitte hierzu die Dokumentationen beachten, die unter https://www.energieatlas.nrw.de/site/waermestudienrw_ergebnisse verfügbar sind.
Das Forschungsprojekt leistet einen Beitrag für einen möglichst wirksamen Vollzug des Energieeinspar- und Erneuerbare-Energien-Wärmerechts durch die Bundesländer - gerade vor dem Hintergrund der geplanten Verschmelzung der bestehenden Regelwerke zu einem einheitlichen Gebäudeenergiegesetz (GEG). Aufgabe dieses Projekts war es, die verschiedenen Möglichkeiten zur Ausgestaltung von Rechtsvorschriften für einen effektiven Vollzug des gebäudebezogenen Energierechts herauszuarbeiten und daraus konzeptionelle Vorschläge zur rechtlichen Gestaltung abzuleiten, die den für den Vollzug zuständigen Ländern eine Hilfestellung bieten. Im Mittelpunkt stehen dabei die Vorgaben für den Vollzug der Anforderungen an Neubauten. Hierbei wurde die rechtliche Ausgangslage im Bundesrecht sowie in allen 16 Bundesländern aufgearbeitet und die Vollzugspraxis ausgewertet. In engem Austausch mit fachlich befassten Vertreterinnen und Vertreter der für den Vollzug zuständigen Ministerien der Bundesländer wurden konkrete Optionen für Vollzugsregelungen in den Ländern sowie für eine Weiterentwicklung des Bundes- und Landesrechts erörtert und entwickelt. Quelle: Forschungsbericht
Das Forschungsprojekt leistet einen Beitrag für einen möglichst wirksamen Vollzug des Energieeinspar- und Erneuerbare-Energien-Wärmerechts durch die Bundesländer - gerade vor dem Hintergrund der geplanten Verschmelzung der bestehenden Regelwerke zu einem einheitlichen Gebäudeenergiegesetz (GEG). Aufgabe dieses Projekts war es, die verschiedenen Möglichkeiten zur Ausgestaltung von Rechtsvorschriften für einen effektiven Vollzug des gebäudebezogenen Energierechts herauszuarbeiten und daraus konzeptionelle Vorschläge zur rechtlichen Gestaltung abzuleiten, die den für den Vollzug zuständigen Ländern eine Hilfestellung bieten. Im Mittelpunkt stehen dabei die Vorgaben für den Vollzug der Anforderungen an Neubauten. Hierbei wurde die rechtliche Ausgangslage im Bundesrecht sowie in allen 16 Bundesländern aufgearbeitet und die Vollzugspraxis ausgewertet. In engem Austausch mit fachlich befassten Vertreterinnen und Vertreter der für den Vollzug zuständigen Ministerien der Bundesländer wurden konkrete Optionen für Vollzugsregelungen in den Ländern sowie für eine Weiterentwicklung des Bundes- und Landesrechts erörtert und entwickelt. Quelle: Forschungsbericht
Das Projekt "Smart Solar Geothermal Energy Grid Ruhr" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Hochschule Bochum, Fachbereich Geodäsie, Internationales Geothermiezentrum durchgeführt. Im FUNDAMENT-Projekt Smart Solar Geothermal Energy Grid Ruhr (GeoSmaGriR, 01/2017-12/2018) wird auf Basis der spezifischen infrastrukturellen Randbedingungen im Ruhrgebiet ein intelligentes System aus dezentralen Erzeugern von solarer und geothermischer Wärme, saisonalen Speichern in den Grubengebäuden des ehemaligen Steinkohlebergbaus und dem bestehenden Fernwärmeverbundnetz entwickelt. Dabei sind die besonderen Marktstrukturen im Bereich der Wärmeversorgung und auch aktuell begonnene Maßnahmen der Integration von Netzinfrastrukturen, wie der Zusammenschluss der Fernwärmeverbundsysteme des Rheinlandes mit denen des Ruhrgebietes (Fernwärmeschiene Rhein-Ruhr) zu berücksichtigen. Während sich die Virtualisierung der Elektrizitätsversorgung und -nutzung in intelligenten Stromnetzen inzwischen in der Standardisierungsphase befindet, sind viele Wärmeverbraucher, -speicher und auch -erzeuger bisher entweder nicht elektronisch steuerbar oder nicht mit entsprechenden Komponenten (M2M) ausgestattet. Eine Verknüpfung im Sinne eines intelligenten Energienetzes und eine verteilte Planungs- und Optimierungsebene fehlt. Wie attraktiv die dezentrale Erzeugung und Netzeinspeisung dabei ist, hängt wesentlich auch vom politischen und regulatorischen Rahmen ab (insb. EEWärmeG, MAP, ENEV, KWKG). Neben der Erstellung des energetischen Gesamtkonzeptes für das GeoSmaGriR sollen dabei bedeutende Fortschritte bei der Auswahl geeigneter Grubenwärmespeicher unter Einbeziehung (hydro-)geologischer und thermophysikalischer Modelle erzielt werden. Aus der Modellierung und Simulation der zeitlichen Abläufe des Gesamtsystems sind geeignete Regelungsstrategien für die Prozessleitebene zu generieren. Zum Erfassen, Sammeln, Vorverarbeiten und Weiterleiten bzw. Verteilen von analogen und digitalen physikalischen Kenngrößen ist ein Smart Device Controller (SDC) zu entwickeln. Für diese FuEuI-Aufgaben bilden WEI und if(is) der Westfälischen Hochschule, IDiAL und IKT der FH Dortmund und das internationale Geothermiezentrum der Hochschule Bochum einen Verbund.
Das Projekt "Evaluation und Perspektiven des Marktanreizprogramms zur Nutzung EE im Wärmemarkt im Förderzeitraum 2015 bis 2017" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Fichtner GmbH & Co. KG durchgeführt. Evaluation des Marktanreizprogramms zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt im Förderzeitraum 2015 bis 2017. Das seit vielen Jahren etablierte Marktanreizprogramm (MAP) ist das zentrale Förderinstrument zum Ausbau des Einsatzes erneuerbarer Energien im Wärme- und Kältebereich. Mit Hilfe der MAP-Förderung konnte die Wärme- und Kältebereitstellung aus erneuerbaren Energien auf 12,9 % (UBA 2018) ausgebaut werden. Im Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG), das im Jahr 2009 in Kraft trat, wurde die MAP-Förderung zudem gesetzlich verankert. Das MAP umfasst zwei Förderteile, für die je nach Art und Größe der Investitionsmaßnahme folgende Stellen zuständig sind: - Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA): für die Förderung von überwiegend kleinen Anlagen bis 100 kW Leistung in den Bereichen Solarthermie, Biomasse und Wärmepumpen (Investitionszuschüsse) - Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW): für alle anderen und größeren Anlagen. Die Abwicklung erfolgt über das KfW-Programm 'Erneuerbare Energien, Premium' (Tilgungszuschüsse zu zinsgünstigen KfW-Darlehen). Der Ausbau erneuerbarer Energien wurde bereits in der Vergangenheit kontinuierlich gefördert und bedarf angesichts der Ziele der Bundesregierung auch in der Zukunft einer weiteren stetigen öffentlichen Förderung. Die Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energie im Wärmemarkt des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) sind ein Investitionsmotor, denn die ausgelösten Investitionen schonen nicht nur das Klima, sondern schaffen Arbeitsplätze und tragen zu einem nachhaltigen Umbau des Wärmesektors bei. Durch die Förderung wird eine zusätzliche Nachfrage induziert, die mittelfristig erneuerbare Energien zu einer breitenwirksamen und konkurrenzfähigen Option für die Bereitstellung von Wärme entwickelt. Mit gezielt definierten Fördertatbeständen sollen die Energiegestehungskosten dieser erneuerbaren Technologien im Vergleich zu den fossilen Konkurrenztechnologien reduziert, d.h. die Differenzkosten gesenkt und Anreize für besonders effiziente Technologien geschaffen werden. Zukünftig werden diese Technologien so auch ohne Förderung zu wirtschaftlichen Alternativen. Die Fichtner GmbH & Co. KG führt mit Experten für erneuerbare Energietechnologien im Auftrag des BMWi die Evaluation des Marktanreizprogramms durch. Es werden die Wirkungen des Förderprogramms im Hinblick auf die umwelt- und energiepolitischen Zielsetzungen der Bundesregierung bewertet und abschließend Handlungsoptionen aus den Ergebnissen abgeleitet. Weiterhin wird bewertet, ob die Ziele der Förderung richtig gewählt wurden, ob die Ziele mit den eingesetzten Instrumenten erreicht wurden, wie effektiv der Einsatz der Instrumente war und welche Konsequenzen und Wechselwirkungen mit anderen (Förder-) Instrumenten sich daraus ergeben.
Das Projekt "Beiträge zur Novellierung des EWärmeG Baden-Württemberg" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt, Institut für Technische Thermodynamik, Abteilung Systemanalyse und Technikbewertung durchgeführt. Auf Initiative der neuen Regierung Baden-Württembergs wird eine Novellierung des seit Anfang 2008 geltenden Gesetzes zur Nutzung erneuerbarer Wärmeenergie in Baden-Württemberg (EWärmeG) erwogen. Etwaige Änderungen können sich auf eine Ausweitung des derzeit auf Wohngebäude beschränkten Anwendungsbereichs auch auf Nichtwohngebäude, auf höhere Mindestanforderung für die Pflichterfüllung oder auf ein Auslaufen der Sonderrolle der Solarthermie als Ankertechnologie beziehen. Der Schwerpunkt der Arbeiten des DLR liegt bei einer Bewertung einer möglichen Erhöhung des solaren Mindest-Deckungsanteils von derzeit 10% auf 15%. Die beratende Tätigkeit erstreckt sich aber auch auf alle anderen Teile des EWärmeG, wobei die Erfahrungen, die vom DLR schon bei der Erstellung der noch geltenden Fassung des EWärmeG sowie bei der Konzeption des Bundesgesetzes EEWärmeG gesammelt wurden, in das Projekt eingebracht werden.
Das Projekt "Verbesserung der rechtlichen Rahmenbedingungen der Nutzung von Wärme aus KWK und von Abwärme" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Mannheimer Swartling Advokatbyra AB durchgeführt. Zur Vorbereitung des im Herbst 2011 vom BMU vorzulegenden Berichts sollen nun im Rahmen einer Projektstudie die geltenden rechtlichen Vorschriften für die Nutzung von Wärme aus KWK und von Abwärme auf kommunaler Ebene sowie in den Bereichen Gebäude und Industrie/Gewerbe untersucht und geprüft werden, ob und wie diese verbessert werden können. Im Einzelnen: Förderung der Nutzung von Wärme aus KWK und von Abwärme - durch die Kommunen (Verbesserung der rechtlichen Rahmenbedingungen insbesondere im Bauplanungsrecht, Raumordnungsrecht Kommunalrecht und Wegenutzungs- und Konzessionsabgabenrecht) - im Gebäudebereich Anknüpfung an Vorschriften (insbesondere EEWärmeG, EnEG, EnEV, Mietrecht sowie im Allgemeinen Energierecht (Contracting). - in der Industrie bzw. im Gewerbe (insbesondere Einführung bzw. Erweiterung der Verpflichtungen für Anlagenbetreiber zu Energieeinsparmaßnahmen sowie zur Nutzung und Einspeisung von Abwärme; Ausgangspunkt ist die Regelung zur Nutzung von Abwärme in Abfallverbrennungsanlagen in Paragraph 8 der 17. BImSchV).
Das Projekt "Wissenschaftliche Analyse des Wärme- und Kältemarktes und Vorbereitung des Erfahrungsberichts zum EEWärmeG" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Prognos AG, Büro Berlin durchgeführt. 1. Vorhabenziel Ziel des Projekts ist es, die Entwicklung des Wärme- und Kältemarkts wissenschaftlich zu untersuchen und das BMU bei der Vorbereitung des Erfahrungsberichts zum EEWärmeG zu unterstützen. Insbesondere soll das Projekt dazu beitragen, die Datenbasis im Wärmemarkt weiter zu verbessern, in dem eine regelmäßige Fortschreibung der Datenbasis erfolgt. Darauf aufbauend werden mit Hilfe von Modellen Prognosen zur Entwicklung des Wärmemarkts bis 2020 durchgeführt. Des Weiteren erfolgt die Konzeption und Bewertung von Instrumenten im Gebäudebestand. Abschließend erfolgt die Zusammenführung aller Ergebnisse im Hinblick auf die Erarbeitung von wissenschaftlichen Grundlagen für die Novelle des EEWärmeG sowie zur Vorbereitung und Unterstützung des Erfahrungsberichts. 2. Arbeitsplanung Folgende Arbeitspakete sind vorgesehen: 1. Bestandsaufnahme Daten & Statistik, 2. Prognose EE im Wärmemarkt, 3. Analyse von Instrumenten im Wärmemarkt, 4. Wissenschaftliche Unterstützung der Novellierung des EEWärmeG, 5. Vorbereitung des Erfahrungsberichtes nach EEWärmeG.
Origin | Count |
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Bund | 42 |
Land | 8 |
Type | Count |
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Ereignis | 1 |
Förderprogramm | 37 |
Gesetzestext | 1 |
Text | 4 |
unbekannt | 6 |
License | Count |
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closed | 7 |
open | 39 |
unknown | 3 |
Language | Count |
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Deutsch | 49 |
Englisch | 4 |
Resource type | Count |
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Datei | 1 |
Dokument | 3 |
Keine | 36 |
Webseite | 12 |
Topic | Count |
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Boden | 24 |
Lebewesen & Lebensräume | 23 |
Luft | 8 |
Mensch & Umwelt | 49 |
Wasser | 10 |
Weitere | 49 |