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Öko-Kontrollkompetenz: Strukturierte Analyse der Anforderungen und Entwicklung von branchenweit abgestimmten Aus- und Weiterbildungskonzepten für Öko-Kontrolleure

Das Projekt "Öko-Kontrollkompetenz: Strukturierte Analyse der Anforderungen und Entwicklung von branchenweit abgestimmten Aus- und Weiterbildungskonzepten für Öko-Kontrolleure" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Forschungsinstitut für biologischen Landbau Deutschland e.V. durchgeführt. Die Erwartungen an das System 'Öko-Kontrolle' haben sich in den zurückliegenden Jahren in vielfacher Weise geändert. In der Praxis zeigt sich, dass diese Anforderungen und Erwartungen von den verschiedenen Akteuren im System der Öko-Kontrolle unterschiedlich gesehen und bewertet werden. An diesem Punkt setzt das beantragte Vorhaben an. Zu Beginn sollen der Status-Quo der Qualifikation sowie der Kompetenz der derzeitigen Kontrolleure erhoben, sowie die Anforderungen und Wünsche an ein zukünftiges Kontrollsystem erarbeitet werden. In späteren Projektphasen werden Strategien und Maßnahmen entwickelt, wie die Kompetenz der Kontrolleure aufgebaut, verbessert und gesichert werden kann, so dass diese den Anforderungen an ein zukünftiges Kontrollsystem gerecht werden. Die Entwicklung der Projektergebnisse wird in Abstimmung mit Kontrollstellen und weiteren Akteuren aus dem Bereich der ökologischen Lebensmittelwirtschaft erfolgen. Eine Phase der Praxiserprobung sowie eine Evaluation und Entwicklung eines Konzeptes zur nachhaltigen Implementierung von Maßnahmen dient dazu, die Projektergebnisse nach Projektende zu einer Verbesserung des Kontrollsystems nutzen zu können. Das Projekt soll gemeinsam von der Uni Kassel, dem Forschungsinstitut für biologischen Landbau und der Konferenz der Kontrollstellen durchgeführt werden. Der Runde Tisch EU-Öko-Verordnung wird eingeladen das Projekt als Beirat zu begleiten. Das Vorhaben wird in Abstimmung mit dem IRM-ORGANIC-Projekt durchgeführt.

Öko-Kontrollkompetenz: Strukturierte Analyse der Anforderungen und Entwicklung von branchenweit abgestimmten Aus- und Weiterbildungskonzepten für Öko-Kontrolleure

Das Projekt "Öko-Kontrollkompetenz: Strukturierte Analyse der Anforderungen und Entwicklung von branchenweit abgestimmten Aus- und Weiterbildungskonzepten für Öko-Kontrolleure" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Kassel, Lehr- und Forschungsgebiet Boden- und Pflanzenbauwissenschaften, Fachgebiet Ökologischer Land- und Pflanzenbau durchgeführt. 1. Vorhabensziel Die Erwartungen an das System 'Öko-Kontrolle' haben sich in den zurückliegenden Jahren in vielfacher Weise geändert. In der Praxis zeigt sich, dass diese Anforderungen und Erwartungen von den verschiedenen Akteuren im System der Öko-Kontrolle unterschiedliche gesehen und bewertet werden. An diesem Punkt setzt das beantragte Vorhaben an. 2. Arbeitsplanung Zu Beginn sollen der Status-Quo der Qualifikation sowie der Kompetenz der derzeitigen Kontrolleure erhoben, sowie die Anforderungen und Wünsche an ein zukünftiges Kontrollsystem erarbeitet werden. In späteren Projektphasen werden Strategien und Maßnahmen entwickelt, wie die Kompetenz der Kontrolleure aufgebaut, verbessert und gesichert werden kann, so dass diese den Anforderungen an ein zukünftiges Kontrollsystem gerecht werden. Die Entwicklung eines Konzeptes zur nachhaltigen Implementierung von Maßnahmen dient dazu, die Projektergebnisse nach Projektende zu einer Verbesserung des Kontrollsystems nutzen zu können. Das Projekt soll gemeinsam von der Uni Kassel, dem Forschungsinstitut für biologischen Landbau und der Konferenz der Kontrollstellen durchgeführt werden. Der Runde Tisch EU-Öko-Verordnung wird eingeladen das Projekt als Beirat zu begleiten. Das Vorhaben wird in Abstimmung mit dem IRM-ORGANIC-Projekt durchgeführt.

Identifikation von kritischen Kontrollpunkten und Vorsorgemaßnahmen zur Absicherung der Öko-Integrität

Das Projekt "Identifikation von kritischen Kontrollpunkten und Vorsorgemaßnahmen zur Absicherung der Öko-Integrität" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Forschungsinstitut für biologischen Landbau Deutschland durchgeführt. Die EU-Öko-Verordnung Nr. 2018/848 (Art. 28 Abs. 1) fordert ab 2021 von allen Unternehmen der Bio-Wertschöpfungskette verhältnismäßige und angemessene Maßnahmen, mit denen Risiken der Kontamination von ökologischen Erzeugnissen durch nicht zugelassene Erzeugnisse/ Stoffe vorgebeugt und entsprechend kritische Punkte bei den Verfahrensschritten identifiziert werden. Insbesondere für Landwirte und Handels-/Importunternehmen sind diese Vorgaben zur systematischen Absicherung der Öko-Integrität weitgehend neu. Ziel des Projektes ist es für Unternehmen aller Teile der Bio-Wertschöpfungskette (Landwirtschaft, Verarbeitung und Handel/ Import) Leitfäden und Arbeitshilfen zu erstellen, die den Unternehmen bei der Umsetzung dieser Vorgaben Hilfestellung bieten.

Identifikation von kritischen Kontrollpunkten und Vorsorgemaßnahmen zur Absicherung der Öko-Integrität

Das Projekt "Identifikation von kritischen Kontrollpunkten und Vorsorgemaßnahmen zur Absicherung der Öko-Integrität" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Büro Lebensmittelkunde und Qualität GmbH durchgeführt. Die EU-Öko-Verordnung Nr. 2018/848 (Art. 28 Abs. 1) fordert ab 2021 von allen Unternehmen der Bio-Wertschöpfungskette verhältnismäßige und angemessene Maßnahmen, mit denen Risiken der Kontamination von ökologischen Erzeugnissen durch nicht zugelassene Erzeugnisse/ Stoffe vorgebeugt und entsprechend kritische Punkte bei den Verfahrensschritten identifiziert werden. Insbesondere für Landwirte und Handels-/Importunternehmen sind diese Vorgaben zur systematischen Absicherung der Öko-Integrität weitgehend neu. Ziel des Projektes ist es für Unternehmen aller Teile der Bio-Wertschöpfungskette (Landwirtschaft, Verarbeitung und Handel/ Import) Leitfäden und Arbeitshilfen zu erstellen, die den Unternehmen bei der Umsetzung dieser Vorgaben Hilfestellung bieten.

Eignung der instrumentellen Analytik für die Unterscheidung von ökologisch und konventionell gefarmtem Speisefisch bei verschiedenen Spezies einschließlich verarbeiteter Produkte

Das Projekt "Eignung der instrumentellen Analytik für die Unterscheidung von ökologisch und konventionell gefarmtem Speisefisch bei verschiedenen Spezies einschließlich verarbeiteter Produkte" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Max Rubner-Institut Bundesforschungsinstitut für Ernährung und Lebensmittel, Institut für Sicherheit und Qualität bei Milch und Fisch durchgeführt. In der Produktion von Speisefisch gewinnt die Aquakultur zunehmend an Bedeutung. Da insbesondere in der ökologischen Produktion hohe Zuwachsraten vorliegen, muss im Hinblick auf den Verbraucherschutz dem potenziellen Risiko der Falschdeklaration konventioneller Produkte als Bio-Ware mit zusätzlichen Instrumenten zur lückenlosen Rückverfolgbarkeit von Speisefisch aus ökologischer Aquakultur begegnet werden. Diese sollten in Ergänzung betrieblicher Kontrollen insbesondere auf Handelsebene anwendbar sein. Das Vorhaben wird daher die Eignung validierter Methoden der instrumentellen Analytik für die Unterscheidung von ökologisch und konventionell gefarmtem Speisefisch an ausgewählten Arten untersuchen. Exemplarisch werden Bachforelle, Tilapia, Dorade sowie Kabeljau untersucht, die innerhalb von zwei Jahren wiederholt aus mehreren ökologisch und konventionell arbeitenden Betrieben beschafft werden. Zusätzlich werden verarbeitete Produkte (geräuchert, gebeizt) aus Lachs und Bachforelle analysiert sowie Fänge aus wild lebenden Beständen von Kabeljau und Dorade in die Differenzierung einbezogen. Nach Speziesidentifizierung der Fische erfolgen die Bestimmung des Carotinoidmusters (Lachs und Forelle), der Fettsäurenzusammensetzung sowie des Stabilisotopenverhältnisses von Kohlenstoff und Stickstoff. Die Identifizierung ggf. auch artspezifischer Unterscheidungskriterien erfolgt unter Zuhilfenahme eines künstlichen neuronalen Netzwerks. Die im Rahmen des Vorhabens erarbeiteten Verfahren werden der Öffentlichkeit durch Publikationen und Vorträge zugänglich gemacht. Die sichere Anwendbarkeit der Unterscheidungskriterien kann anschließend in der Praxis der amtlichen Lebensmittelüberwachung überprüft werden. Im Erfolgsfalle können die Verfahren dauerhaft für den Verbraucherschutz eingesetzt und so die Einhaltung der Durchführungsvorschriften für die unter die EU-Ökoverordnung (EG) 834/2007 fallenden Speisefischerzeugnisse aus Aquakultur überprüft werden.

Ökologischer Landbau

Ökologischer Landbau Die Zahl der Ökolandbaubetriebe und ihre bewirtschaftete Fläche nimmt seit Mitte der 1990er Jahre langsam und stetig zu. 2023 betrug der Anteil der ökologisch bewirtschafteten Fläche an der gesamten landwirtschaftlichen Nutzfläche 11,2 %. Trotz des stetigen Anstiegs ist das 30 %-Ziel der Bundesregierung noch weit entfernt. Ökolandbau in Deutschland Der ökologische Landbau ist eine umwelt- und tiergerechte sowie ressourcenschonende Art der Landwirtschaft. Ziel der Bundesregierung ist ein Flächenanteil von 30 % ökologisch bewirtschafteter Fläche bis 2030. Die europäische Farm-to-Fork-Strategie sieht zudem vor, bis zum Jahr 2030 mindestens 25 % der landwirtschaftlichen Flächen in der EU ökologisch zu bewirtschaften. Die Daten zum ökologischen Landbau werden sowohl vom Statistischen Bundesamt als auch vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (⁠ BMEL ⁠) veröffentlicht. Zur Anwendung kommen zwei unterschiedliche Methoden. Für die Berichterstattung und Trendbewertung zur Nachhaltigkeitsstrategie werden die Daten des Statistischen Bundesamtes verwendet. Die Datenreihe des BMEL wird in der Nachhaltigkeitsstrategie jedoch ebenfalls gezeigt. Das Statistische Bundesamt ermittelt die ökologisch bewirtschaftete Fläche von Agrarbetrieben, die größer als 5 Hektar (ha) sind und dem Kontrollverfahren der EU-Rechtsvorschriften unterliegen. Als Bezugsgröße dient die landwirtschaftlich genutzte Fläche, die jährlich in der Bodennutzungshaupterhebung erfasst wird (ebenfalls ab 5 ha Mindestflächengröße). Im Jahr 2020 wurde die Bodennutzungshaupterhebung im Rahmen der Landwirtschaftszählung (LZ) 2020 als Totalerhebung durchgeführt. In Jahren, in denen keine Landwirtschaftszählung erfolgt, werden die Daten zum ökologischen Landbau extrapoliert bzw. geschätzt. Dies erklärt den starken Anstieg gegenüber dem Vorjahr. Diese Zahlen geben jedoch keine Auskunft über die Entwicklung der Flächenanteile des ökologischen Landbaus im Segment der Betriebe mit Flächengrößen unter 5 ha. Im Jahr 2023 wurden nach Angaben des Statistischen Bundesamtes 1.852.700 ha bzw. 11,2 % der gesamten landwirtschaftlich genutzten Fläche (siehe Abb. „Anteil des ökologischen Landbaus an der landwirtschaftlich genutzten Fläche“) von insgesamt 28.630 Betrieben (11,2 % der Gesamtbetriebe) ökologisch bewirtschaftet. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) verwendet als ⁠ Indikator ⁠ Flächen, die gemäß der europäischen Öko-Basis-Verordnung bewirtschaftet und den Kontrollstellen der Länder zum 31.12. eines Jahres gemeldet werden. Im Jahr 2023 bewirtschafteten laut BMEL insgesamt 36.680 Betriebe (14,4 % aller Betriebe) eine Fläche von 1.888.999 ha ökologisch. Dies entspricht einem Flächenanteil von 11,4 % an der landwirtschaftlich genutzten Fläche Deutschlands. Erfasst werden nach dieser Methode auch Betriebe mit weniger als 5 ha bewirtschafteter Fläche. Allerdings wird bei der Berechnung des Flächenanteils im Zähler die gesamte Ökolandbaufläche auf die landwirtschaftlich genutzte Fläche gemäß Bodennutzungshaupterhebung im Nenner (LF, ab 5 ha) bezogen. In die Berechnung des Anteils gehen im Zähler also auch sehr kleine Flächen ein, während im Nenner nur Flächen ab einer Mindestgröße von 5 ha Berücksichtigung finden. Die Daten des BMEL weisen somit einen höheren Anteil von Ökolandbaufläche an der landwirtschaftlichen Nutzfläche aus. ___ * Die Daten des Statistischen Bundesamtes werden nur alle drei Jahre erhoben und für die Zwischenjahre ab 2012 geschätzt. Diese Methode ist nicht auf die Bundesländer übertragbar. Auf Bundesländerebene liegen die Werte nur für die erhobenen Jahre vor. ** Aufgrund geänderter Erfassung in Thüringen mit den Vorjahren nur eingeschränkt vergleichbar. Quellen: Statistisches Bundesamt 2024: Ökologischer Landbau in Deutschland 2022: Ackerland und Dauergrünland - Schätzung auf Basis der repräsentativen Ergebnisse der Bodennutzungshaupterhebung 2022. Unter: https://www.destatis.de/DE/Themen/Branchen-Unternehmen/Landwirtschaft-Forstwirtschaft-Fischerei/Feldfruechte-Gruenland/Tabellen/oekologisches-dauergruen-ackerland.html Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft 2024: Bodennutzungshaupterhebung Fachserie 3 Reihe 3.1.2 des Statistischen Bundesamtes. Die Bodennutzungshaupterhebung wird als dezentrale Bundesstatistik mit einem Stichprobenumfang von 80.000 durchgeführt. Für die Jahre 2010, 2016 und 2020 erfolgte sie als Vollerhebung. Unter: https://www.statistischebibliothek.de/mir/servlets/MCRFileNodeServlet/DEHeft_derivate_00073566/2030312227004.pdf Unterschiedliche Bedeutung des ökologischen Landbaus in den Bundesländern Der ökologische Landbau hat in den Bundesländern eine unterschiedliche Bedeutung. Nach den Zahlen des Statistischen Bundesamtes verzeichnen das Saarland (19,4 %), Hessen (15,4 %), Brandenburg (17,6 %) und Baden-Württemberg (14 %) hohe Flächenanteile für den ökologischen Landbau. In Niedersachsen (5,7 %), Nordrhein-Westfalen (6,1 %) und Thüringen (8,2 %) wurden deutlich weniger Flächen ökologisch bewirtschaftet. Entwicklung des ökologischen Landbaus Die ökologisch bewirtschafteten Flächen haben in den vergangenen Jahren stetig zugenommen. Zwischenzeitlich stagnierte der Anstieg beim Flächenanteil. Auch der Zuwachs an Betrieben war zwischen 2011 und 2015 gering, obwohl die Einkommensperspektive der Ökobetriebe aufgrund der hohen Nachfrage nach ökologisch produzierten Lebensmitteln zunahm. Die Ökolandwirtschaft ist häufig nicht ausreichend konkurrenzfähig, denn der Verkauf der Biolebensmittel kann die zusätzlichen Kosten des Ökolandbaus allein nicht decken. Auch reichen die Erlöse häufig nicht aus, um mit günstiger Importware zu konkurrieren oder hohe Pachtpreise zu zahlen. Die bestehende staatliche Förderung unterstützt die Landwirte und Landwirtinnen daher bei einem dauerhaften Umstieg auf die ökologische Wirtschaftsweise und gibt ihnen Planungssicherheit. Die positive Bio-Entwicklung der vergangenen Jahre zeigt, dass aufgrund der gestiegenen Nachfrage und des politischen Rückhalts in vielen Bundesländern mehr Bäuerinnen und Bauern umstellten und die ökologisch bewirtschaftete Fläche aktuell wächst. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft hat in einem partizipativen Multi-⁠ Stakeholder ⁠-Prozess die Bio-Strategie 2030 entwickelt und Ende 2023 veröffentlicht. Sie enthält 30 Maßnahmen, um die richtigen Rahmenbedingungen zu schaffen und bestehende Hemmnisse entlang der gesamten Wertschöpfungskette zu beseitigen. Bei konsequenter Umsetzung, ausreichend finanzieller Unterstützung und langfristiger Planungssicherheit gibt diese Strategie wichtige Impulse, um das Ziel zu erreichen. Allerdings würden auch dann noch 70 % der landwirtschaftlichen Flächen konventionell bestellt werden. Um die nationalen Umweltziele zu erreichen, muss auch die konventionelle Landwirtschaft umweltverträglicher werden. Verbände des Ökolandbaus Die meisten ökologischen Landwirtschaftsbetriebe in Deutschland sind in Verbänden organisiert. Die meisten Anbauverbände gehören dem Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft e.V. (⁠ BÖLW ⁠) an. Die Richtlinien der deutschen Anbauverbände des ökologischen Landbaus erfüllen die Kriterien der EG-Öko-Verordnung und sind in einigen Punkten strenger. Die Broschüre Branchenreport 2024 enthält eine Übersicht der Verbände und weitere Informationen zum Thema Ökolandbau. Nachfrage nach ökologisch erzeugten Produkten Der Umsatz ökologisch erzeugter Lebensmittel in Deutschland erhöhte sich von 1997 bis 2023 von 1,5 Milliarden Euro (Mrd. Euro) auf 16,08 Mrd. Euro ( BÖLW 2024 ). Die Nachfrage ist damit gegenüber dem Vorjahr 2022 um 5 % gestiegen. Weil die hohe Nachfrage die einheimische Produktion übersteigt, importiert der Handel Ökoprodukte. Würde dieser Bedarf im eigenen Land produziert, könnten die negativen Umweltwirkungen des Transports vermieden und der Nachfrage nach regionaler Erzeugung entsprochen werden – mit positiven Wirkungen auf Natur und Umwelt. Weiterführende Informationen Thema: Ökolandbau BÖLW: Branchenreport 2024 oekolandbau.de BMEL: Ökologischer Landbau BLE: Strukturdaten zum Ökologischen Landbau in Deutschland BÖLW 2024: Umsatzentwicklung von Bio-Lebensmitteln AMI: Öko-Landbau Marktdaten: Bereich Ernährung Tipp: Lebensmittel mit Bio-Siegel Daten zur Umwelt - Umweltmonitor 2024 Entwicklungsperspektiven der ökologischen Landwirtschaft in Deutschland

Kennzeichnung von Fleisch

Wussten Sie, dass … jeder von uns pro Jahr durchschnitt- lich 55 kg Lebensmittel wegwirft? So landen 4,4 Millionen Tonnen Lebens- mittel aus Privathaushalten im Müll. Das entspricht täglich 150 Gramm pro Person. Mindestens die Hälfte davon wäre vermeidbar gewesen. 20 % der weggeworfenen Lebens- mittel sind Milch und Milchprodukte, Fertiggerichte und Fleisch sowie Wurstwaren. Völlig umsonst wurden hier Tiere gehalten und geschlachtet. Um dies zu vermeiden: • Planen Sie Ihren Einkauf bewusster. • Lagern Sie Ihre Lebensmittel richtig. • Viele Lebensmittel können Sie nach Ablauf des Mindesthaltbarkeitsda- tums noch bedenkenlos verzehren. • Verwerten Sie Reste mit einer kreati-ven Resteküche. Rezeptideen gibt es unter: https://www.zugutfuerdietonne.de/ reste-rezepte/ … Sie beim Einkaufen auf dem Bauern- hof oder Wochenmarkt mit dem Erzeuger Ihrer Lebensmittel sprechen können? Eine Übersicht der Direktver- markter in Sachsen-Anhalt finden Sie unter: https://amg.sachsen- anhalt.de/landwirtschaft/ direktvermarktung Kennzeichnung von Fleisch Label und Siegel zum Tierwohl für den Endverbraucher Impressum Dr. med. vet. Marco König, Tierschutzbeauftragter des Landes Sachsen-Anhalt Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie des Landes Sachsen-Anhalt Leipziger Straße 58 • 39112 Magdeburg Telefon: 0391-567 1844 E-Mail: tierschutzbeauftragter@mule.sachsen-anhalt.de Internet: mule.sachsen-anhalt.de/tierschutz/tierschutzbeauftragter Bildnachweise: Fleischtheke; jenoche/Adobe Stock Wochenmarkt; askoldsb/Shotshop.com Motiv „Zu gut für die Tonne“; Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft Stand 09 / 2019 Label und Siegel bei Discounter & Co. 1. Stufe • die Buchten müssen strukturiert sein, d.h. die Schweine bekommen unter- schiedliche Bereiche zum Ausruhen, Fressen und für die Aktivität Es gibt derzeit in Deutschland zahlrei- che Label und Siegel zur Kennzeichnung von Lebensmitteln im Allgemeinen und Fleisch im Besonderen. Ab 2020 soll das neue Label des Bun- desministeriums für Ernährung und Landwirtschaft Haltungs- und Lebensbe- dingungen der geschlachteten Nutztiere kenntlich machen. 3. Stufe • für Tiere ab 30 Kilogramm Körperge- wicht ist der Auslauf verpflichtend • die Säugezeit der Ferkel beträgt min- destens 35 Tage Haltungskompass des Lebensmittelhandels Der Lebensmitteleinzelhandel hat zum Teil bereits jetzt eine Möglichkeit zur Fleischkennzeichnung installiert. Zuerst soll es nur für Schweinefleischpro- dukte gelten. Später sollen andere Fleisch- arten wie Geflügel dazukommen. Die Teilnahme am Label-Programm wird für die Fleischproduzenten freiwillig sein. Geplant sind drei Stufen. Die Haltungs- bedingungen werden in allen drei Stufen über dem gesetzlichen Mindeststandard liegen. Die Kriterien für die Haltung stei- gen mit der Stufe (z. B. Platzangebot Stu- fe 1: +20 %, Stufe 2: +47 %, Stufe 3: +90 %). In allen drei Stufen müssen Tierhalter den Schweinen Raufutter und organisches Be- schäftigungsmaterial zum Kauen, Wüh- len und Fressen anbieten. Das Siegel darf nur für Lebensmittel verwendet werden, die gemäß EG-Öko- Verordnung 834/2007 erzeugt wurden. Es beinhaltet strenge Kriterien für eine artgerechte Tierhaltung: 2. Stufe • die Säugezeit der Ferkel beträgt min- destens 28 Tage • eine routinemäßige Kürzung der Schwänze bei Ferkeln ist verboten Im Ernährungsreport 2019 des Bundesmi- nisteriums für Ernährung und Landwirt- schaft steht, dass 86 Prozent der Deut- schen bei tierischen Produkten Angaben zu den Haltungsbedingungen der Tiere möchten. Ein staatliches Tierwohllabel wünschen sich 81 Prozent. Staatliches Tierwohllabel Biosiegel Teilnehmer sind bislang ALDI, EDEKA, Kaufland, LIDL, Netto, Penny sowie REWE. • Herkunft der Tiere, • die verwendeten Futtermittel, • die Krankheitsvorsorge und die tier- ärztliche Behandlung sowie Vorschrif- ten zur Reinigung der Ställe. Neuland-Logo Neuland ist ein Verein, der 1988 vom Deutschen Tierschutzbund, vom Bund für Umwelt und Naturschutz Deutsch- land (BUND) sowie von der Arbeitsge- meinschaft bäuerliche Landwirtschaft gegründet wurde. Die Landwirte produzieren kein biozer- tifiziertes Fleisch, legen aber Wert auf eine besonders artgerechte Tierhaltung. Tierschutzlabel des Deutschen Tierschutzbunds Stufe 1: „Stallhaltung“, entspricht den gesetzlichen Mindestanfor- derungen Stufe 2: „Stallhaltung- Plus“ – mehr Platz und Be- schäftigungs- material Stufe 3: „Außenklima“ Außenklima- kontakt durch Kaltscharraum oder Offen- frontstall Stufe 4: „Premium“, entspricht in der Regel den rechtlichen Bestimmung für Bio-Fleisch Die Stufen: Die Einstiegs- stufe liegt bereits deut- lich über dem gesetzlichen Mindeststan- dard. Daneben gibt es noch die Premium- stufe. Dieses Label gibt es seit Januar 2013 für Schweine- und Geflügelfleisch aus tier- gerechter Produktion. Seit 2016 gilt das Label auch für Legehennen (Eier) und seit 2017 für Milchkühe (Milch).

Biolebensmittel

Biolebensmittel tragen zum Umwelt- und Tierschutz bei Wie Sie beim Kauf von Biolebensmitteln richtig handeln Kaufen Sie Lebensmittel aus ökologischer Produktion (Bio-Siegel). Achten Sie auf eine ausgewogene, gesunde und pflanzenbasierte Ernährung. Gewusst wie Biolebensmittel tragen zum Umwelt- und Tierschutz bei, indem sie die mit der konventionellen Landwirtschaft verknüpften Umweltbelastungen reduzieren. Anbau und Herstellung von Biolebensmitteln sind in der EG-Öko-Basisverordnung geregelt. Wichtigste Merkmale sind der Verzicht auf chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel und auf leicht lösliche mineralische Düngemittel sowie eine möglichst artgerechte Tierhaltung. Kauf von Biolebensmitteln: Biolebensmittel erhält man in (fast) jedem Lebensmittelgeschäft. Während Naturkostläden, Biosupermärkte und Lieferdienste Vollsortimente haben, findet man auch in konventionellen Supermärkten, Drogerien, Reformhäusern oder Wochenmärkten eine immer größere Auswahl an Produkten in Bio-Qualität. Alle Biolebensmittel, die nach den EU-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau hergestellt wurden, sind an dem gesetzlich vorgeschriebenen EU-Bio-Logo (siehe Abbildung) erkennbar. Das sechseckige deutsche Bio-Siegel kann zusätzlich und freiwillig auf der Verpackung angebracht sein. Es ist bezüglich der Anforderungen mit dem EU-Bio-Logo identisch. Orientierung im Label-Dschungel: Bioprodukte erkennt man am EU-Bio-Logo. Hat ein Produkt kein EU-Bio-Logo, ist es auch kein Bioprodukt. Daneben gibt es noch viele weitere Bio-Kennzeichnungen auf Lebensmitteln: Label ökologischer Anbauverbände: Die meisten Verbände wie z.B. Bioland, Naturland oder Demeter existierten in Deutschland schon vor der Einführung der EG-Öko-Verordnung im Jahr 1993. Die Verbandsrichtlinien sind in einigen Punkten strenger als der EU-Bio-Standard. Handelsmarken: Viele große Handelsketten haben eigene Bio-Marken gegründet, um Bioprodukte besser vermarkten zu können. Die Umweltanforderungen entsprechen dabei dem EU-Bio-Logo. In den Informationsportalen www.siegelklarheit.de oder label-online.de finden Sie unter der Kategorie "Ernährung" alle Siegel der Anbauverbände und der Bio-Handelsmarken. Bio-Logo (EU) Quelle: EU-Kommission Bio-Siegel (Deutschland) Quelle: BMEL Geschützte Begriffe : Die Bezeichnungen "Bio" und "Öko" sind gesetzlich geschützte Begriffe. Erzeugung und Verarbeitung so gekennzeichneter Lebensmittel sind nach den Richtlinien des ökologischen Landbaus erfolgt. Auch folgende Begriffe auf Lebensmitteln dürfen nur für Bioprodukte verwendet werden: biologisch oder ökologisch kontrolliert biologisch bzw. kontrolliert ökologisch biologischer bzw. ökologischer Landbau. Andere Begriffe hingegen wie z.B. "integrierter Landbau", "natürlich" oder "kontrolliert" stehen nicht für Bioprodukte. Lebensmittel wertschätzen: Eine artgerechte Tierhaltung, umweltschonende Anbaumethoden und Betriebskontrollen sind in der Regel mit Mehrkosten verbunden. Aus diesem Grund sind Biolebensmittel meist teurer gegenüber vergleichbaren konventionellen Lebensmitteln. Trotzdem können Sie auch beim Einkauf von Biolebensmitteln Geld sparen: Weniger Fleischprodukte im Warenkorb und die Vermeidung von Lebensmittelabfällen helfen zum Beispiel dabei. Bedenken Sie: Konventionelle Lebensmittel sind auch deshalb so günstig, weil die Kosten für die damit verbundenen Umweltschäden (sogenannte externe Kosten) an die Allgemeinheit und zukünftige Generationen weitergegeben werden. Auf ausgewogene Ernährung achten: Längst gibt es alle Lebens- und Genussmittel auch in Bio-Qualität: Von der Tiefkühlpizza über Süßigkeiten bis hin zu Hochprozentigem. Das ist im Vergleich zu konventionell hergestellten Produkten besser für die Umwelt, aber nicht automatisch auch gut für die Gesundheit. Die allgemeinen Ernährungsregeln haben deshalb auch für Biolebensmittel ihre Gültigkeit. Die Deutsche Gesellschaft für Ernährung hat zum Beispiel auf der Basis aktueller wissenschaftlicher Erkenntnisse die DGE-Empfehlungen "Gut essen und trinken" formuliert, die Ihnen helfen, genussvoll und gesund erhaltend zu essen. Was Sie noch tun können: Reduzieren Sie den Konsum von Fleisch- und anderen tierischen Produkten (z.B. Margarine statt Butter) und beachten Sie unsere Tipps zur klima- und umweltfreundlichen Ernährung . Beachten Sie unsere Tipps zur Vermeidung von Lebensmittelabfällen . Kaufen Sie – wenn möglich – Produkte aus fairem Handel. Ca. 70 Prozent der Fairtrade-Produkte sind bio-zertifiziert. Kaufen sie Gemüse wie Kohlrabi, Möhren oder Radieschen ohne Blätter, wann immer möglich. Ohne die Blätter bleibt das Gemüse vom Feld zum Laden länger frisch. Außerdem werden für die schönen Blätter häufig zusätzlich Pflanzenschutz- und Düngemittel eingesetzt. Lassen Sie sich beim Kauf von Obst und Gemüse nicht von äußerlichen Makeln leiten. Wählen Sie gezielt Obst und Gemüse ohne Klassenangaben oder der Klasse II. Kaufen Sie Obst und Gemüse nach ihrem persönlichen Mengenbedarf, auch wenn größere Mengen rabattiert sind. Achten Sie bei Obst und Gemüse auf Saisonalität. Auf Wochenmärkten gibt es eine große Auswahl an saisonalen Produkten. Vermeiden Sie das Anfassen und Drücken von losem Obst und Gemüse. Wählen Sie beim Einkauf nicht immer das aller neueste und frischeste Obst oder Gemüse. Verzichten sie gezielt auf eingepacktes Obst und Gemüse und nutzen Sie Obst- und Gemüsenetze für den Transport. Ökolandbau fördert die Artenvielfalt. Quelle: Umweltbundesamt Umsatz und Marktanteil von Biolebensmitteln Quelle: Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW) Diagramm als PDF Diagramm als Excel mit Daten Mit dem Bio-Siegel erkennen Sie schnell und einfach Lebensmittel aus ökologischem Anbau. Quelle: EU-Kommission Hintergrund Umweltsituation: Etwa die Hälfte der Fläche der Bundesrepublik wird landwirtschaftlich genutzt. Entsprechend groß und vielseitig sind die Auswirkungen auf die Umwelt. Insbesondere die intensive Landwirtschaft ist verantwortlich für hohe Nährstoffeinträge in Flüsse, Seen und Grundwasser, für ⁠Treibhausgas⁠-Emissionen, für Bodenerosion und -verdichtung sowie für den Biodiversitätsverlust durch den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln und große Ackerschläge. Rund drei Viertel der Stickstoffeinträge und die Hälfte der Phosphoreinträge in Oberflächengewässer erfolgen beispielsweise aus der Landwirtschaft. Aufgrund hoher Nitratbelastungen sind derzeit 22 Prozent der Grundwasserkörper in Deutschland in einem schlechten chemischen Zustand, das heißt, die Nitratkonzentrationen liegen in diesen Grundwasserkörpern über 50 Milligramm pro Liter. In Oberflächengewässern liegen die Nitratbelastungen auch noch viel zu hoch, sind aber wesentlich geringer als im Grundwasser. Aufgrund der zu hohen Nitratbelastung sind unsere Küstengewässer eutrophiert und in einem schlechten ökologischen Zustand. Im Jahr 2023 war die deutsche Landwirtschaft für die ⁠Emission⁠ von rund 52,2 Millionen Tonnen Kohlendioxidäquivalenten verantwortlich. Das sind 7,7 Prozent der gesamten Treibhausgasemissionen dieses Jahres. Vor allem Methanemissionen (CH 4 ) aus der Tierhaltung und dem Wirtschaftsdüngermanagement sowie Lachgasemissionen (N 2 O) aus landwirtschaftlich genutzten Böden, als Folge der Stickstoffdüngung (mineralisch und organisch), sind dafür verantwortlich. So stammten 75,7 Prozent der CH 4 -Emissionen und 74,5 Prozent der N 2 O-Emissionen aus der Landwirtschaft. Eine ökologische Landwirtschaft entlastet Gewässer und Böden. Der ökologische Landbau hatte in Deutschland 2023 einen Anteil an der Agrarfläche von 11,8 Prozent, 1999 waren es nur 2,9 Prozent. Die Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, den Anteil des ökologischen Landbaus an der gesamten landwirtschaftlich genutzten Fläche bis 2030 auf 30 Prozent zu steigern. Wesentliche Merkmale des ökologischen Landbaus sind: Fruchtfolgen: Wechselnder Anbau verschiedener Kulturen, die sich gegenseitig ergänzen. Mit dieser Methode wird die Bodenfruchtbarkeit verbessert. Außerdem haben Krankheiten und Schädlinge dadurch weniger Chancen, sich zu verbreiten. Humuswirtschaft: Dazu gehören Bodenlockerung und Gründüngung. Ansonsten bildet das aus dem eigenen Betrieb stammende organische Material (Mist und Kompost) die Grundlage für die weitere Anreicherung mit Humus. Stärkung der pflanzeneigenen Abwehrkräfte: Grundprinzip ist die Vorbeugung gegen Krankheiten. Dabei hilft das Wissen über günstige Pflanzen-Nachbarschaften, richtige Saatzeitpunkte, Standort- und Sortenwahl etc. Keine gentechnisch veränderte Organismen (GVO) Unkrautregulierung ohne Chemie: Gelingt durch Fruchtfolge und Bodenbedeckung (z.B. mit Stroh) oder auch durch mechanische Bearbeitung. Artgerechtere Tierhaltung: Mehr Auslauf- und Bewegungsmöglichkeit im Freien, eine längere Mastzeit und geringerer Antibiotikaeinsatz gewähren mehr Tierwohl. Gesetzeslage: Nur Produkte, die nach den Regeln der EU-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau produziert und kontrolliert werden, tragen das "Bio"-Siegel: Lebensmittel, die aus mehreren Zutaten bestehen, müssen zu mindestens 95 Prozent aus dem ökologischen Landbau kommen. Die übrigen 5 Prozent dürfen nur dann aus der konventionellen Landwirtschaft stammen, wenn sie in ökologischer Qualität am Markt nicht verfügbar sind. Nur Erzeuger sowie Verarbeitungs- und Importunternehmen, die den Anforderungen der EU-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau gerecht werden und sich den vorgeschriebenen Kontrollen unterziehen, sind berechtigt, ihre Produkte unter der Bezeichnung "Bio" oder "Öko" zu vertreiben. Zur Kennzeichnung der Produkte muss die Codenummer der zuständigen Öko-Kontrollstelle angegeben werden. Marktbeobachtung: Im Jahr 2023 wurde mit Biolebensmitteln ein Umsatz von gut 16 Mrd. Euro erzielt (siehe Marktdaten: Ernährung ). Trotzdem liegt der Marktanteil von Biolebensmitteln am gesamten Lebensmittelmarkt lediglich bei 7 Prozent (⁠ BÖLW ⁠-Branchenreport 2023). Es gibt sowohl Handlungsbedarf als auch Potenzial für ein stärkeres Marktwachstum: Die Bundesregierung verfolgt das Ziel, dass 30 Prozent der landwirtschaftlich genutzten Fläche im Jahr 2030 vom Ökolandbau belegt werden soll. Überträgt man dies auf die Nachfrage nach Biolebensmittel, muss sich der heutige Marktanteil mehr als vervierfachen. Andere Länder lagen bei den Pro-Kopf-Ausgaben für Bioprodukte deutlich vor Deutschland mit 184 Euro pro Person und Jahr: 437 Euro sind es in der Schweiz, 365 Euro in Dänemark und 274 Euro in Österreich. Auch beim Marktanteil wird Deutschland unter anderem von Dänemark mit 12 Prozent, von Österreich mit 11,5 Prozent und der Schweiz mit 11,2 Prozent deutlich geschlagen und belegt den 6. Platz (in Europa). Das Marktwachstum korrespondiert mit einer höheren Kaufbereitschaft für Bioprodukte. Während 2014 nur 20 Prozent der Konsumentinnen und Konsumenten angaben, immer oder häufig Bioprodukte zu kaufen, waren es 2022 rund 36 Prozent der Befragten. Insgesamt gaben 85 Prozent der Befragten an, zumindest gelegentlich Bio-Lebensmittel zu kaufen. 3 Prozent der Befragten gaben an, dies "ausschließlich", 33 Prozent "häufig" und weitere 49 Prozent "gelegentlich" zu tun (⁠BMEL⁠ 2023). Als die wichtigsten Gründe für den Kauf von Biolebensmitteln wurden artgerechte Tierhaltung, Naturbelassenheit, Regionalität sowie Sozialstandards bzw. faires Erzeugereinkommen genannt. Das deutsche Bio-Siegel, das für Lebensmittel aus ökologischer Landwirtschaft steht, kennen 95 Prozent der deutschen Konsumenten. Es ist deutlich bekannter als sein europäisches Pendant, das nur gut einem Viertel der Bevölkerung ein Begriff ist. Weitere Informationen finden Sie auf unseren Themenseiten: Boden (⁠ UBA ⁠-Themenseite) Landwirtschaft (UBA-Themenseite) Ökologischer Landbau (UBA-Themenseite) Marktbeobachtung: Ernährung (Daten zur Umwelt) Landwirtschaft (Daten zur Umwelt) Quellen Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (⁠BMEL⁠): Ökobarometer 2022 – Umfrage zum Konsum von Bio-Lebensmitteln. Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (2023): Branchen Report 2023 - Ökologische Lebensmittelwirtschaft.

StN LTSB Immunokastration Schweine im ökologischen Landbau

Die Tierschutzbeauftragten der Bundesländer und die Tierärztliche Vereinigung für Tierschutz e.V. zur Immunokastration in der Ökobranche: Die Immunokastration von Mastschweinen als Methode der Wahl für den Tierschutz auch im ökologischen Landbau ermöglichen Stuttgart, 26.08.2020 – Die EU-Kommission vertritt die Auffassung, dass die Immunokastration mit den Prinzipien der ökologischen Erzeugung nicht vereinbar wäre. Leider folgt dieser Fehleinschätzung der EU-Kommission auch die Länderarbeitsgemeinschaft ökologischer Landbau (LÖK). Damit würde ökologisch arbeitenden Schweinebetrieben als Alternative zur Ebermast nur eine chirurgische Kastration zur Verfügung stehen. Die Tierschutzbeauftragten der Bundesländer und die Tierärztliche Vereinigung für Tierschutz e.V. fordern auf, gerade ökologisch erzeugenden Betrieben nicht die tierschonendste Methode zur Verhinderung des Geschlechtsgeruchs des Fleisches von männlichen Schweinen zu verwehren. Die EU-Kommission gibt an, dass die Immunokastration nicht mit den Regeln zur ökologischen Erzeugung vereinbar sei, eine weiterführende Erläuterung bleibt sie schuldig. An diesem Standpunkt hält sie auch fest, nachdem der Sachverhalt bei der Implementierung der neuen EU-Ökoverordnung VO (EU) 2018/848 umfangreich debattiert worden ist. Ein möglicher Ablehnungsgrund könnte sein, dass bei ökologischer Erzeugung der Einsatz von externen Produktionsmitteln auf natürliche oder naturgemäß gewonnene Stoffe zu beschränken ist. Dass bei ökologischer Erzeugung eine chirurgische Kastration mit Schmerz- und/oder Betäubungsmitteln zulässig ist, entkräftet diese Argumentation, da auch Schmerzmittel wie Meloxicam oder Betäubungsmittel wie Isofluran keinesfalls natürlich oder naturgemäß gewonnen werden. Als weiterer Ablehnungsgrund steht im Raum, dass bei der ökologischen Erzeugung immunologische Arzneimittel nur im Rahmen der Krankheitsvorsorge und einer tierärztlichen Behandlung zulässig sind. Dem ist das Gebot der Leidensminimierung, welches auch bei der ökologischen Erzeugung rechtlich verankert ist, entgegenzusetzen. Dieses gebietet, stets die tierschonendste Methode zu verwenden – dies ist nach übereinstimmender Auffassung aber die Immunokastration, da hier der chirurgische Eingriff am Tier ausbleibt. Die Tierschutzbeauftragten der Bundesländer und die Tierärztliche Vereinigung für Tierschutz e.V. appellieren deshalb – auch im Hinblick auf das in Deutschland im Grundgesetz verankerte Staatsziel Tierschutz –, die Abwägung zu Gunsten des Tierschutzes zu treffen und die Anwendung der Immunokastration auch für ökologisch arbeitende Betriebe zu ermöglichen. Denn sie sind sich einig: „Es kann nicht sein, dass ausgerechnet der Biobranche die Immunokastration als Alternative zur chirurgischen Kastration verwehrt wird. Denn damit würde man ökologisch erzeugende Betriebe dazu zwingen, Methoden einzusetzen, die aufgrund des Tierschutzes aber auch des Umweltschutzes weniger geeignet sind, wie die Isoflurannarkose.“ So fordern die Tierschutzbeauftragten der Bundesländer und die Tierärztliche Vereinigung für Tierschutz e.V. die Bundesländer dazu auf, von ihren Möglichkeiten zur Auslegung Gebrauch zu machen, um die Immunokastration in der Biobranche zu ermöglichen und sich also nicht der Auffassung der EU-Kommission anzuschließen, da diese auch nicht rechtlich bindend ist. Dr. Julia Stubenbord Prof. Dr. Thomas Blaha Landestierschutzbeauftragte von 1. Stellvertretender Vorsitzender der TVT Baden-Württemberg Sprecherin der Tierschutzbeauftragten von Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Hessen, Niedersachsen, Saarland, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein Dr. Marco König Landestierschutzbeauftragter von Sachsen-Anhalt Sprecher der Tierschutzbeauftragten von Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Hessen, Niedersachsen, Saarland, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein

Ökolandbau in Sachsen-Anhalt auf dem Vormarsch

Normal 0 21 false false false DE X-NONE X-NONE MicrosoftInternetExplorer4 Existenzgründungsbeihilfe für Junglandwirte kurz vor dem Start Die Zahlen sprechen für sich: Für den ab 2018 beginnenden Förderzeitraum zur Flächenförderung der ökologischen Landwirtschaft wurden 17.000 Hektar neu beantragt. Der Anteil an ökologisch bewirtschafteter Fläche in Sachsen-Anhalt würde damit von 4,7 Prozent auf 6,1 Prozent steigen. Das entspricht einem Zuwachs bei Flächen und Betrieben (neu: 135 Betriebe) von etwa einem Drittel. Dazu sagt Landwirtschaftsministerin Claudia Dalbert: ?Diese Zahlen zeigen, dass es im Jahr 2016 die richtige Entscheidung war, die Flächenprämie und die Prämie für sogenannte ?Umsteller? für die ökologische Bewirtschaftung auf den maximal von der EU zugelassenen Betrag zu erhöhen. Für viele Betriebe ist dies ein wichtiger Anreiz, auf Ackerbau und Viehzucht nach der EU-Öko-Verordnung umzustellen. Damit kommen wir unserem im Koalitionsvertrag festgelegten Ziel von 20 Prozent Anteil Ökolandbau an der gesamten Landwirtschaft einen Schritt näher.? Neben den verbesserten Fördermöglichkeiten für den Ökolandbau wird das Landwirtschaftsministerium in Zukunft auch junge Landwirtinnen und Landwirte unter 40 Jahren bei der Gründung eines Betriebes finanziell unterstützen. Dalbert erläutert: ?Wenn jemand seine Zukunft im ländlichen Raum sieht und sich selbstständig machen möchte, unterstützen wir das finanziell mit 70.000 Euro für einen Zeitraum von 5 Jahren. Unternehmen, die ökologisch wirtschaften, werden im Auswahlverfahren bevorzugt berücksichtigt. Zusätzlich bietet die Landgesellschaft mit der Hofbörse Pachtland an.? ?Das Programm ist für alle Existenzgründer offen, für ökologisch und konventionell wirtschaftende Betriebe. Ich würde mich über viele Anträge aus dem Bereich des ökologischen Landbaus sehr freuen. Ich habe die Erfahrung gemacht, dass die junge Generation sehr viel Wert auf die Belange von Umwelt, Natur und Gesellschaft legt. Ich bin mir sicher, dass wir verantwortungsvollen jungen Menschen hier einen Weg ebnen. Ausgestattet mit dem neuesten Wissen werden sie eine Bereicherung sowohl für die Branche als auch für die Dörfer sein, in denen sie sich niederlassen.? ?Ich freue mich über jeden jungen Landwirt, der den Mut und eine Zukunftsvision hat, um sich selbstständig zu machen. Denn in der Landwirtschaft steht in den nächsten Jahren ein Generationenwechsel an.?Hintergrund: Flächenförderung der ökologischen Landwirtschaft Die Fläche, die derzeit in der Förderung der ökologischen Landwirtschaft ist, beträgt: 55.076 ha. Daraus ergibt sich ein Anteil an der gesamten landwirtschaftlich genutzten Fläche des Landes von 4,7 %. Durch die hinzukommende Fläche von 17.000 ha erhöht sich die ab 1. Januar 2018 in der Förderung befindliche Fläche auf 72.076 ha. Daraus ergibt sich ein Anteil an der gesamten landwirtschaftlich genutzten Fläche des Landes von 6,1 %. Da einige Betriebe in Natura 2000-Gebieten ökologisch wirtschaften und hier eine andere Förderung erhalten, liegt der Gesamtanteil ökologischer Landwirtschaft noch höher. ?Umsteller? Umsteller sind Betriebe, die von konventionelle auf ökologische Bewirtschaftung umstellen. Diese Förderung ermöglicht eine Abfederung der wirtschaftlich schwierigen Umstellungsphase (3 Jahre), in der schon ökologisch gewirtschaftet wird - also beispielsweise auf synthetische Düngemittel und Pflanzenschutzmittel verzichtet wird - die Produkte aber noch nicht als Bio-Produkte gemäß EU-Öko-Verordnung vermarktet werden dürfen. ?Junglandwirteprogramm? Das ?Junglandwirtegrogramm? umfasst die Existenzgründungsbeihilfe Junglandwirte, deren Antragsverfahren im Juli startet. Innerhalb von 24 Monaten nach der Existenzgründung ist eine Antragstellung in diesem Programm möglich, wenn die Junglandwirte jünger als 40 Jahre sind. 70.000 Euro werden für einen Zeitraum von fünf Jahren ausgezahlt. Diese Starthilfe ist mit der Forderung verbunden, dass sie Leistungen für ökologische Nachhaltigkeit und Ressourceneffizienz erbringen. Ökologisch wirtschaftende Unternehmen werden im Auswahlverfahren bevorzugt berücksichtigt. Anträge können die Junglandwirte und Jugendlandwirtinnen beim für den Betriebssitz zuständigen Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten stellen. Alle Unterlagen finden sich auch auf www.elaisa-sachen-anhalt.de, sobald der Startschuss im Juli fällt. Es wird eine gesonderte Presseinformation geben. Bereits angelaufen sind zwei weitere Bausteine des Junglandwirteprogramms: Die Landesanstalt für Landwirtschaft und Gartenbau (LLG) bietet ein umfangreiches Beratungsangebot an. Die Landgesellschaft hält für die interessierten Junglandwirte eine Hofbörse vor und kann unter bestimmten Voraussetzungen passgenau Flächen bereitstellen. Informationen: https://www.lgsa.de/de/grundstuecke/hofboerse-angebote/index.html /* Style Definitions */ table.MsoNormalTable {mso-style-name:"Normale Tabelle"; mso-tstyle-rowband-size:0; mso-tstyle-colband-size:0; mso-style-noshow:yes; mso-style-priority:99; mso-style-parent:""; mso-padding-alt:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt; mso-para-margin:0cm; mso-para-margin-bottom:.0001pt; mso-pagination:widow-orphan; font-size:10.0pt; font-family:"Times New Roman",serif;} Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Hegelstraße 42 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

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