Das UBA hat mit der 2014 veröffentlichten Studie zum treibhausgasneutralen Deutschland belegt, dass eine nahezu vollständige Minderung der Treibhausgasemissionen in Deutschland bis 2050 möglich ist. Nunmehr wollen wir auch praktisch mit gutem Beispiel vorangehen und haben uns auf den Weg zu einem treibhausgasneutralen UBA gemacht. Was genau wir in diesem und in anderen Bereichen wie Mobilität, Biodiversität oder der umweltfreundlichen Beschaffung bereits tun und noch vor haben, erläutern wir in dieser Umwelterklärung. Sie ist Teil unseres Umweltmanagements nach dem EU-Umweltmanagement- und Auditsystem EMAS . Veröffentlicht in Umweltmanagement im Umweltbundesamt.
In seiner aktuellen Umwelterklärung beschreibt das UBA seinen Weg zu einer treibhausgasneutralen Behörde. Hierzu setzt es sich anspruchsvolle und überprüfbare Ziele in den Handlungsfeldern Gebäude, Mobilität, Beschaffung und Veranstaltungen und setzt zahlreiche Maßnahmen um. Mit seiner Initiative zeigt das UBA konkret auf, wie Verwaltungen, Unternehmen und andere Organisationen aktiv zum Klimaschutzbeitragen können. Zugleich sammelt das UBA mit Hilfe des EU-Umweltmanagement- und Auditsystems EMAS praktische Erfahrungen, wie sich die Transformation zu einem treibhausgasneutralen Deutschland vorantreiben lässt. Dies stärkt die fachliche Expertise des UBA auf diesem Gebiet. Veröffentlicht in Broschüren.
In seiner aktuellen Umwelterklärung beschreibt das UBA seinen Weg zu einer treibhausgasneutralen Behörde. Hierzu setzt es sich anspruchsvolle und überprüfbare Ziele in den Handlungsfeldern Gebäude, Mobilität, Beschaffung und Veranstaltungen und setzt zahlreiche Maßnahmen um. Mit seiner Initiative zeigt das UBA konkret auf, wie Verwaltungen, Unternehmen und andere Organisationen aktiv zum Klimaschutz beitragen können. Zugleich sammelt das UBA mit Hilfe des EU-Umweltmanagement- und Auditsystems EMAS praktische Erfahrungen, wie sich die Transformation zu einem treibhausgasneutralen Deutschland vorantreiben lässt. Dies stärkt die fachliche Expertise des UBA auf diesem Gebiet. Veröffentlicht in Umweltmanagement im Umweltbundesamt.
With this report the Federal Environment Ministry and the Federal Environment Agency present the findings of an extensive survey among German organisations concerning their usage of the European environmental management system, EMAS (Eco-Management and Audit Scheme). The experiences of EMAS users detailed here are important for recognising possible areas for optimisation, and for forming suggestions of improvements to be considered in negotiations for the next amendment of the EMAS Regulation. This report summarises the results of the survey, and gives an overview of problems encountered in using EMAS in day-to-day operations. Veröffentlicht in Broschüren.
Am 9. November 2018 fand mit mehr als 120 Teilnehmenden im Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit eine Konferenz zum Thema "Nachhaltig wirtschaften für die Agenda 2030 – Der Beitrag der Unternehmen zu den globalen Nachhaltigkeitszielen" statt. Neben der Verleihung von Urkunden an die Bewerber für den deutschen EMAS -Award 2018 wurden mit Vertreterinnen und Vertretern von Unternehmen, Verbänden und der Politik aktuelle Themen im Kontext betrieblichen Umweltmanagements vorgestellt und diskutiert. Die Ergebnisse wurden in diese Broschüre aufgenommen, ebenso wie Hintergrunddokumente zu den Themen Klimamanagement, Lieferkettenmanagement, nachhaltige Finanzwirtschaft und integrierte Strategien, und zwar jeweils mit dem Schwerpunkt ihrer Verknüpfung mit dem betrieblichen Umweltmanagementsystem EMAS. Veröffentlicht in Broschüren.
Am 10. April 2008 erhielt das Umweltbundesamt (UBA) in Dessau-Roßlau die EMAS-Registrierungsurkunden aus der Hand vom Präsidenten der Industrie- und Handelskammer (IHK) Halle-Dessau, Albrecht Hatton. Für sein umfangreiches Umweltmanagement nach dem europäischen Umweltaudit-Systems „EMAS” (Eco Management and Audit Scheme) ist das UBA jetzt mit seinem Dienstsitz in Dessau-Roßlau sowie drei weiteren Standorten in Berlin-Grunewald, Berlin-Marienfelde und Langen bei Frankfurt a.M. offiziell im EMAS-Register der IHK Halle-Dessau eingetragen. Das bestätigt offiziell, dass das UBA die hohen Anforderungen der EMAS-Verordnung erfüllt. Damit darf das UBA das EMAS-Logo tragen, die höchste europäische Auszeichnung für betrieblichen Umweltschutz. „Das Umweltbundesamt ist seit 1996 die 119. Organisation und die erste Behörde überhaupt, die in unserem IHK-Bezirk nach EMAS validiert wurde. Damit erfüllt das Umweltbundesamt nicht nur formale selbst gestellte Verpflichtungen, sondern stärkt gleichzeitig seine Rolle als Vorreiter in Sachen Umweltschutz und setzt sich erneut auch regional, wie hier in Sachsen-Anhalt, für die gewerbliche Wirtschaft ein und unterstützt die Umweltallianz.”, so IHK-Präsident Albrecht Hatton. „Wir verwirklichen Umweltschutz konsequent auch im eigenen Haus. Unser Umweltmanagement erfüllt bereits seit Jahren die EMAS-Anforderungen. Das trägt erheblich zur Glaubwürdigkeit des UBA bei und stärkt unsere Position in der umweltpolitischen Diskussion”, sagte UBA-Präsident Prof. Dr. Andreas Troge bei der Übergabe der IHK-Urkunden. „Systematisches Umweltmanagement tut nicht nur Unternehmen gut, auch Behörden sollten mit gutem Beispiel vorangehen”, so Troge. Eine wesentliche Voraussetzung für das erfolgreiche Umweltmanagement des UBA sei, dass es vollständig in die Aktivitäten, Abläufe und Zuständigkeiten innerhalb des Amtes integriert ist. Dies schließt eine an Energie- und Ressourcenschutz orientierte Liegenschaftsbewirtschaftung ebenso ein wie eine umweltverträgliche Beschaffung und Veranstaltungsorganisation. In den letzten Jahren kümmerte sich das UBA besonders um ein umweltorientiertes Mobilitätsmanagement. Dies zielt darauf, Umweltbelastungen bei Dienstreisen, Arbeitswegen, dem Besucherverkehr sowie Dienstwagen zu verringern. Vor allem Video- und Telefonkonferenzen an Stelle von Dienstreisen sowie die Unterstützung von Mitfahrgelegenheiten tragen bisher dazu bei.
Wie effizient geht ein Unternehmen mit Wasser und Rohstoffen um? Welchen Beitrag leistet es zum Klimaschutz ? Der Leitfaden hilft Unternehmen und anderen Organisationen, ihr Umweltengagement mit Hilfe von Kennzahlen mess- und steuerbar zu machen und über die eigene Umweltleistung glaubwürdig zu berichten. Bei der Auswahl und Anwendung von Kennzahlen greift der Leitfaden auf die umfangreiche Erfahrung von Organisationen zurück, die am Umweltmanagement EMAS teilnehmen. Veröffentlicht in Leitfäden und Handbücher.
UBA will die Umweltbelastungen seiner Dienstreisen verringern Das Umweltbundesamt (UBA) hat am 2. Dezember 2008 in Berlin seine neue EMAS-Umwelterklärung vorgestellt und sich für ein anspruchsvolles Umweltmanagement in Behörden und Unternehmen ausgesprochen. „Das Umweltbundesamt praktiziert, was es nach außen verkündet”, sagte Dr. Thomas Holzmann, Vizepräsident des UBA, und verwies darauf, dass nunmehr fünf UBA-Standorte die strengen Anforderungen nach dem europäischen Umweltaudit-Systems „EMAS” (Eco Management and Audit Scheme) erfüllen. Anlässlich der Eröffnung der EMAS-Konferenz in Berlin betonte er besonders die Vorreiterrolle des Amtes. „Wir waren 2001 die erste Behörde überhaupt, die nach EMAS ausgezeichnet wurde. Wir waren 2003 die ersten, die eine umweltfreundliche Beschaffung einführten. Und wir sind 2008 die erste Behörde, die sich Leitlinien für umweltfreundliche Dienstreisen gesetzt hat.” Gleichzeitig ermutigte Holzmann andere Unternehmen und Behörden zu mehr Umweltengagement im eigenen Haus. „Umweltschutz nützt nicht nur der Allgemeinheit, sondern ist auch für die eigene Institution profitabel. Es spart Kosten und verbessert das Ansehen.” Das UBA hat – nach den Standorten Dessau-Roßlau, Berlin-Bismarckplatz, Berlin-Marienfelde, Langen – nun auch für das so genannte Haus 23 in Berlin ein anspruchsvolles Umweltmanagement eingeführt. Die Liegenschaft des UBA auf dem Gelände des Bundesinstituts für Risikobewertung in Berlin-Dahlem erfüllt nun ebenfalls die Anforderungen nach EMAS . In der neuen Umwelterklärung werden somit erstmals die Umweltmanagementaspekte aller fünf EMAS-Standorte des UBA in einer gemeinsamen Veröffentlichung zusammengefasst. Darin beschreibt das Amt die Zuständigkeiten, Abläufe und Aktivitäten zum internen Umweltschutz, informiert über die wesentlichen Umweltaspekte seiner Standorte und stellt die Ziele und Maßnahmen innerhalb seines Umweltmanagementsystems dar. Im Rahmen dieses Umweltmanagements hat das UBA in diesem Jahr Leitlinien für ein umweltverträgliches Dienstreisemanagement eingeführt. Darin verpflichtet sich das Amt unter anderem, Dienstreisen durch Videokonferenzen und das Bündeln von Dienstgeschäften zu vermeiden, die Bahn gegenüber Flugzeug oder Auto zu bevorzugen und die Klimawirkungen der Dienstreisen durch das Finanzieren anspruchsvoller Klimaschutzprojekte zu kompensieren. Auch bei der Wahl der Unterkünfte am Dienstort spielen Umweltaspekte eine Rolle. Vertragspartner sowie Besucherinnen und Besucher des UBA sind nun auch angehalten, die Leitlinien einzuhalten und damit die schädlichen Umweltwirkungen ihrer Reiseaktivitäten zu verringern.
Seit dem Ende der 1990er Jahre befasst sich die deutsche Umweltpolitik mit der Verknüpfung von EMAS mit anderen umweltpolitischen Instrumenten. Es bestehen mittlerweile vielfältige Verknüpfungen von EMAS mit Anforderungen des Umweltordnungsrechts sowie vereinzelte Verknüpfungen im Energieordnungsrecht, mit der Energie- und Stromsteuer, dem Erneuerbare Energien Gesetz sowie mit Förderprogrammen auf Ebene des Bundes und der Länder. Das vorliegende Diskussionspapier befasst sich mit der Frage, welchen Nutzen diese Verknüpfungen für die Unternehmen und Vollzugsbehörden haben, welche Hemmnisse und Barrieren den Nutzen schmälern und welche Handlungsempfehlungen für die Weiterentwicklungen der Verknüpfungen sich daraus ableiten lassen. Es basiert auf einer Umfrage unter Vollzugsfachleuten und EMAS-registrierten Unternehmen des produzierenden Gewerbes. Das Papier wurde im Rahmen des Forschungsvorhabens „Integrierte Strategien für nachhaltiges Wirtschaften in Unternehmen“ (FKZ 3716 14 103 0) erstellt. Veröffentlicht in Texte | 110/2019.
Umweltbundesamt wirbt für betrieblichen Umweltschutz und geht mit gutem Beispiel voran Für ein stärkeres Engagement der Unternehmen und Behörden im betrieblichen Umweltschutz setzt sich die Präsidentin des Umweltbundesamtes (UBA), Maria Krautzberger, ein. Zur Veröffentlichung der neuen EMAS-Umwelterklärung, in der das UBA das Umweltmanagementsystem an seinen insgesamt 15 Standorten beschreibt, erklärt Maria Krautzberger: „Langfristig sollten alle Organisationen, deren Tätigkeiten sich auf die Umwelt auswirken, ein transparentes und überprüfbares Umweltmanagementsystem einführen“. Hierfür seien jedoch mehr Anreize notwendig. „EMAS-Unternehmen, die ihre Umweltauswirkungen systematisch, transparent und nachprüfbar minimieren, sollten von Vollzugs- und Berichtspflichten entlastet werden und Fördermittel einfacher in Anspruch nehmen können“, so die UBA-Präsidentin. Außerdem sollte die öffentliche Beschaffung die rechtlichen Spielräume stärker nutzen und EMAS-Unternehmen bevorzugt berücksichtigen. Um seine Umweltauswirkungen dauerhaft zu minimieren, betreibt das UBA an allen Standorten ein anspruchsvolles Umweltmanagementsystem nach der europäischen EMAS -Verordnung. Seit Jahren ist es für das UBA selbstverständlich, an seinen Standorten Ökostrom zu beziehen, umweltfreundliche und ressourcenschonend hergestellte Produkte zu beschaffen, erneuerbare Energie selbst zu erzeugen sowie Dienstreisen und Arbeitswege möglichst umweltverträglich durchzuführen. Maria Krautzberger: „EMAS hilft uns, konsequent unsere eigenen Empfehlungen zum Umweltschutz einzuhalten. Das stärkt nicht nur unsere Glaubwürdigkeit, wir gewinnen auch praktische Erfahrungen beim Umweltschutz.“ Das Umweltbundesamt setzt sich selbst weiterhin anspruchsvolle Ziele: Künftig sollen alle Veranstaltungen des UBA klimaneutral durchgeführt werden. Der Gesamtenergieverbrauch soll bis 2017 um weitere drei Prozent sinken, von derzeit 13.400 auf knapp 13.000 Megawatt. Die Menge selbst erzeugter und genutzter erneuerbarer Energie will das UBA im gleichen Zeitraum um zwei Drittel, das heißt von derzeit 270 auf 500 Megawatt, steigern. Bei der Mobilität will das UBA seinen hohen Anteil umweltfreundlich zurückgelegter Arbeitswege – knapp 70 Prozent der Beschäftigen kommen mit öffentlichen Verkehrsmitteln, dem Rad oder zu Fuß zur Arbeit – stabilisieren und den CO 2 -Ausstoß seiner Dienstwagen bis 2017 von derzeit gut 73 Tonnen pro Jahr auf 70 Tonnen senken. In Deutschland haben derzeit rund 1.200 Organisationen an 1.900 Standorten ein Umweltmanagement nach EMAS; in Europa sind es knapp 3.400 Organisationen an 10.500 Standorten. UBA-Präsidentin Krautzberger glaubt, dass die Zahl der EMAS-Organisationen in den nächsten Jahren erheblich steigen könnte, sofern bestehende Anreize mehr genutzt und mehr Anreize geschaffen werden. Als Beispiele nennt sie die Berücksichtigung der Umwelterklärung im Rahmen der Emissionsberichterstattung, längere Inspektionsintervalle oder geringere Verwaltungsgebühren. Darüber hinaus hält sie eine Koppelung staatlicher Vergünstigungen an die Einführung eines Umwelt- bzw. Energiemanagementsystems nach dem Vorbild der Ausnahmeregelungen zum Erneuerbare-Energien-Gesetz oder günstigere Kredit- und Versicherungskonditionen für EMAS-Unternehmen für sinnvoll. „Wenn Unternehmen durch EMAS belegen, dass sie ihre Nachbarschaft und die Umwelt weniger belasten, sollten sie auch ökonomisch davon profitieren", so die UBA-Chefin. Damit im Gegenzug auch die Umweltverwaltung von EMAS profitieren könne, sei es sinnvoll, EMAS stärker mit dem Vollzug von Umweltrechtsvorschriften abzustimmen. Die 2016 geplante Novellierung der Europäischen EMAS-Verordnung bietet die Gelegenheit, EMAS attraktiver zu machen. „Wir werden der EU-Kommission hierzu Vorschläge vorlegen“, kündigt Krautzberger an. EMAS – Eco-Management and Auditsystem – ist die englische Abkürzung für ein Umweltmanagement- und Auditsystem, das konkrete Zuständigkeiten und Abläufe im betrieblichen Umweltschutz sowie die Einhaltung aller Umweltrechtsvorschriften vorschreibt. Inwieweit diese eingehalten werden, überprüft jährlich ein zugelassener Umweltgutachter. Zudem verlangt EMAS, dass die Entwicklung aller relevanten Umweltaspekte anhand nachprüfbarer Kennzahlen in einer Umwelterklärung veröffentlicht wird.
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