Der Bebauungsplan Neugraben-Fischbek 60 für den Geltungsbereich östlich der Marktpassage zwischen Cuxhavener Straße, Neugrabener Bahnhofstraße und der Straße Groot Enn (Bezirk Harburg, Ortsteil 718) wird festgestellt.
Planfeststellungsverfahren nach §§ 43 ff. Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) in Verbindung mit §§ 72 ff. Hessisches Verwaltungsverfahrensgesetz (HVwVfG) für den geplanten Neubau des Abschnittes Hessen-Mitte (PLB) der Spessart-Odenwald-Leitung (SPO). Bei der SPO handelt es sich um den Neubau einer ca. 117 km langen Ferngasleitung einschließlich Betriebsanlagen und Nebeneinrichtungen von Wirtheim/Biebergemünd im Main-Kinzig-Kreis bis nach Lampertheim im Kreis Bergstraße mit einer Nennweite von DN 1.000 und einer Druckstufe von PN 90, die wasserstoffready errichtet wird. Das Gesamtvorhaben umfasst vier Planungsabschnitte, wovon drei Abschnitte in Hessen liegen und verläuft in überwiegender Parallellage zur bereits vorhandenen MIDAL-Ferngasleitung (Mitte-Deutschland-Anbindungsleitung): • Hessen-Nord von Wirtheim/Biebergemünd bis Klein-Auheim/Hanau (PLA), • Hessen-Mitte von Klein-Auheim/Hanau bis Herchenrode/Modautal (PL-B), • Hessen-Süd von Herchenrode/Modautal bis Lampertheim (PL-C) und • der Abschnitt Bayern, bei dem es sich um diverse Trassenabschnitte handelt, die sich innerhalb des Abschnitts Hessen-Nord befinden (PL-D). Der hier zur Planfeststellung beantragte Abschnitt Hessen-Mitte verläuft über ca. 48,1 km von der Ortslage Klein-Auheim/Hanau im Main-Kinzig-Kreis bis zur Ortslage Herchenrode/Modautal im Landkreis Darmstadt-Dieburg. Durch das geplante Vorhaben sind Grundstücke der Stadt Hanau im Main-Kinzig-Kreis, der Kommunen Hainburg, Obertshausen und Rodgau im Kreis Offenbach sowie der Kommunen Babenhausen, Groß-Umstadt, Groß-Zimmern, Modautal, Münster, Ober-Ramstadt, Otzberg und Reinheim temporär und/oder dauerhaft betroffen. Das Stadtgebiet Dieburg im Kreis Darmstadt-Dieburg ist temporär durch Baulärm und Absenktrichter aufgrund der Bauwasserhaltung im Rahmen der Bauphase betroffen, eine unmittelbare Grundstücksinanspruchnahme ist in diesem Zusammenhang nicht vorgesehen. Zum Vorhaben SPO, PLB Abschnitt Hessen-Mitte gehören außerdem folgende weiteren wesentlichen Bestandteile: • Kabelschutzrohre und LWL-Begleitkabel im Verlauf der Leitung • 4 Armaturengruppen in Babenhausen, Jügesheim, Groß-Umstadt und Herchenrode mit Betriebsanlagen und Zufahrten • Anschlussleitungen von den Armaturengruppen in Jügesheim, Groß-Umstadt und Herchenrode zu den Anschlusspunkten der nachgelagerten Netzbetreiber • Rohrlagerplätze zur temporären Lagerung von Rohr- und Baustellenmaterial • Schutzeinrichtungen gegen Hochspannungsbeeinflussung • temporäre Arbeits- und Baustelleneinrichtungsflächen, Zuwegungen • Maßnahmen für die Bauwasserhaltung und Druckprüfung
Das Planfeststellungsverfahren für den Genehmigungsabschnitt 3 wurde von der Vorhabenträgerin bei der zuständigen Planfeststellungbehörde, der Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau, gem. § 43 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) am 08.06.2022 beantragt. In der Zeit vom 04.07.2022 bis zum 03.08.2022 wurden unter dem Titel „380-kV-Leitung EnLAG16, Abschnitt 3, Umspannanlage Lüstringen bis Punkt Königsholz“ der Plan und die Antragsunterlagen zur allgemeinen Einsicht ausgelegt. Vom 17.-19.10.2023 wurde ein mehrtägiger Erörterungstermin durchgeführt. Der Planfeststellungsbeschluss wurde der Vorhabenträgerin am 31.07.2024 zugestellt und erlangte somit seine Wirksamkeit. Die öffentliche Auslegung fand vom 31.07.2024 bis einschließlich 13.08.2024 statt. Aus Gründen der Netzstabilität wurde der GA 3 prioritär von der Landesgrenze bis zur UA Lüstringen durchgeplant, um eine Leitungsverbindung zwischen Gütersloh und Osnabrück auch für den Fall einer Verzögerung des GA 4 sicherstellen zu können. Die Amprion GmbH als Vorhabenträgerin plant mit dem Genehmigungsabschnitt 3 den Bau und Betrieb der 110/380-kV Höchstspannungsleitung zwischen Pkt. Königsholz (Landesgrenze NRW/NDS) und der UA Lüstringen. Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens wurden dazu insgesamt acht Maßnahmen bzw. Maßnahmenbündel beantragt. Die nachfolgenden Änderungen beziehen sich dabei ausschließlich auf die Maßnahme III, Bl. 4252, Neubau des 380-kV-Erdkabels zwischen der KÜS-Steingraben und der UA Lüstringen. Die vorliegende Planänderung umfasst: • Bautechnischer Verfahrenswechsel zur Querung der Haseaue • Verschiebung der Standorte der Muffe 1.1 und 1.2 Bei der gegenständlichen Änderung der technischen Planung handelt es sich um eine Planänderung vor Fertigstellung des Vorhabens gem. § 76 Abs. 1 VwVfG. Die planfestgestellte 380-kV Höchstspannungsverbindung ist derzeitig weder errichtet noch in Betrieb genommen und somit noch nicht fertiggestellt. Die Voraussetzungen des § 76 Abs.1 VwVfG sind vorliegend erfüllt, da ein festgestellter Plan vorliegt. Der Planfeststellungsbeschluss erlangte am 31.07.2024 seine Wirksamkeit.
Diese im Auftrag des Bundesverbands WindEnergie e.V. erstellte Studie erläutert die Auswirkungen des Einspeisemanagements auf die Windenergieerzeugung in den Jahren 2010 und 2011. Ecofys analysierte das Einspeisemanagement, welches Verteilnetzbetreiber (VNB) anwenden, um die Netzsicherheit zu gewährleisten. Während des EinspeiseManagement-Vorgangs regelt der Verteilnetzbetreiber temporär die Erneuerbaren Energien (EE) Anlagen in der betroffenen Netzregion ab, um eine Überlastung des Netzes zu vermeiden. Wir führten eine Bestandsaufnahme zum Einspeisemanagement der deutschen Verteilnetzbetreiber durch und entwickelten eine Methode zur Abschätzung der dadurch abgeregelten Energiemenge. Die Ergebnisse der Ausfallarbeit eines Jahres vergleichen wir regelmäßig mit den Ergebnissen der vorangegangenen Jahre, um daraus den sich ergebenden Trend abzuleiten. Bislang veröffentlichen Netzbetreiber die durch Einspeisemanagement verloren gegangene Energie nicht. Darüber hinaus untersuchte Ecofys, ob in Engpasssituationen Einspeisemanagement nach Paragraph 11 EEG durchgeführt wurde und Entschädigungen nach Paragraph 12 EEG gezahlt wurden oder ob Maßnahmen nach Paragraph 13 Abs. 2 EnWG, ohne die Möglichkeit zur Entschädigung der Anlagenbetreiber, durchgeführt wurden.
Ziel des Modells ist die taegliche kurzfristige Prognose des mittleren Abflusses, eine Prognose des mittleren Abflusses ueber das Wochenende sowie eine ein- bis mehrstuendige Hochwasserprognose. Das Modell soll als Grundlage fuer die verbesserte energiewirtschaftliche Nutzung des Wasserdargebotes dienen.
Die Avacon Netz GmbH plant die Errichtung und den Betrieb einer Gas-Anschlussleitung DN400/PN70 mit einer Gesamtlänge von ca. 600 m, die das Netz der Salzgitter Flachstahl GmbH mit dem Netz des regionalen Energieversorgers Avacon Netz GmbH verbindet. Um die neue Leitung an das Netz der Salzgitter Flachstahl GmbH anzuschließen, ist außerdem die Errichtung einer Übergabe- bzw. Gasmessstation geplant. Vorhabenträgerin ist die Salzgitter Flachstahl GmbH. Die Errichtung und der Betrieb der Anschlussleitung erfolgen durch die Avacon Netz GmbH. Das Vorhaben liegt im Südosten Niedersachsens auf dem Gebiet der kreisfreien Stadt Salzgitter. Die von Nordwest nach Südost verlaufende Trasse erstreckt sich über die Gemarkungen Salder und Heerte, östlich von Salzgitter-Lebenstedt. Gemäß Nr. 19.2.4 der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist für die Errichtung und den Betrieb einer Gasversorgungsleitung im Sinne des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) mit einer Länge von weniger als 5 km und einem Durchmesser der Rohrleitung von mehr als 300 mm eine standortbezogene Vorprüfung nach § 7 Absatz 2 des UVPG durchzuführen. Dazu hat die Vorhabenträgerin Unterlagen für die Durchführung einer standortbezogenen Vorprüfung gemäß Anlage 2 UVPG vorgelegt. Diese nach den Vorgaben der Anlage 3 UVPG vorgenommene Vorprüfung hat ergeben, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung für das o. g. Vorhaben nicht erforderlich ist. Die einzelnen Gründe für die Entscheidung können im untenstehenden Prüfvermerk eingesehen werden. Diese Feststellung wird hiermit öffentlich bekannt gegeben. Sie ist nach § 5 Abs. 3 UVPG nicht selbständig anfechtbar.
Wesentlicher Inhalt der Planung ist: • Errichtung und Betrieb einer neuen 380-kV-Höchstspannungsleitung mit einer Länge von ca. 20 km zwischen der Elbe bei Krümmel und dem neu zu errichtenden Umspannwerk (UW) Sahms (Gemeinden Sahms & Grabau) • Mitführung von zwei 110-kV-Systemen der Infrastrukturgesellschaft Nord GmbH zwischen Mast 4 und 48 • Einbindung der neu geplanten 110-kV Leitung LH-13-163 in die Umspannwerke Krümmel (UW Krümmel bis Mast 4 der LH-13-340) und Sahms (Mast 48 der LH-13-340 bis UW Sahms) sowie Anbindung des Abzweigs Schwarzenbek (LH-13-168 (Mast 46 der LH-13-340 bis Mast 046 der LH-13-304)) • Rückbau der 110-kV-Traversen auf der LH-13-304 Krümmel-Siems von Mast 9 bis Mast 17, Rückbau der 110-kV-Beseilung auf den Spannfeldern zwischen Mast 9 und Mast 18 der LH-13-304. • Rückbau der 380-/110-kV Leitung LH-13-312 Mast 1 bis 6 • Rückbau der 110-kV-Leitung LH-13-167 Mast 1 und Mast 7 bis 8 • Darstellung der dauerhaften Inanspruchnahme von Eigentumsflächen für die Maststandorte und die dauerhaften Zuwegungen • Darstellung der temporären Inanspruchnahmen von Eigentumsflächen für das Baufeld sowie die Erschließung des Baufeldes • Darstellung der Erschließung des Baufeldes über das örtliche Wegenetz • Errichtung von temporären Schutzgerüsten im Zuge der Querung von Bundes-, Landes-, Kreis- und Gemeindestraßen bzw. Wirtschaftswegen • Errichtung und Betrieb temporärer Freileitungsprovisorien und Baueinsatzkabel in der Spannungsebene 110-kV • Bauzeitliche Ertüchtigung bzw. Ausbauten diverser Wege und Straßen für die Erschließung der Baustelle • Ausweisung von Kompensationsmaßnahmen im Rahmen des landschaftspflegerischen Begleitplanes sowie weitere aus den Planunterlagen ersichtliche Maßnahmen auf den Gebieten der Gemeinden Sahms, Gülzow, Grabau, Krukow, Wangelau, Juliusburg, Lütau, Müssen, Schulendorf sowie den Städten Geesthacht und Schwarzenbek im Kreis Herzogtum Lauenburg. Die Vorhabenträgerinnen TenneT TSO GmbH, Bernecker Straße 70, 95448 Bayreuth, und die Infrastrukturgesellschaft Nord GmbH (Infra Nord), Schleswag-HeinGas-Platz 1, 25451 Quickborn haben beim Amt für Planfeststellung Energie (AfPE) für das o. g. Bauvorhaben einen Antrag auf Planfeststellung nach dem EnWG gestellt. Das zum Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur des Landes Schleswig-Holstein (MEKUN) gehörende AfPE ist sowohl für das Anhörungsverfahren als auch für die Entscheidung über die Zulässigkeit des Vorhabens zuständig. Diese Entscheidung erfolgt mittels eines Planfeststellungsbeschlusses. Zweck der Planfeststellung ist es, alle durch das Vorhaben berührten öffentlich-rechtlichen Beziehungen zwischen den Vorhabenträgerinnen und den Behörden sowie den durch den Plan Betroffenen rechtsgestaltend zu regeln. Da die Voraussetzungen des § 43m Abs. 1 EnWG vorliegen, war von der Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung und einer Prüfung des Artenschutzes nach den Vorschriften des § 44 Abs. 1 Bundesnaturschutzgesetz abzusehen.
Die Open Grid Europe GmbH (OGE) plant gemeinsam mit der Nowega GmbH den Neubau einer Wasserstoffleitung mit einem Durchmesser von DN 800 im Kreis Borken von der Gemeinde Heek in das Gasspeichergebiet Epe bei Gronau. Die geplante Wasserstoffleitung soll die vorhandene Gasleitung Bad Bentheim – Legden (deren Umstellung auf Wasserstoff geplant ist) mit den Gasspeicherstätten in Epe verbinden und ist ein Baustein der Wasserstoffinitiative GET H2 Nukleus zur bundesweiten Errichtung einer Wasserstoffinfrastruktur. Gemäß Nr. 19.2.3 der Anlage 1 UVPG handelt es sich bei dem vorliegenden Projekt um die Errichtung und den Betrieb einer Gasversorgungsleitung im Sinne des Energiewirtschaftsgesetzes mit einer Länge von 5 bis 40 km und einem Durchmesser von mehr als 300 mm, für das eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls (§ 7 UVPG) durchzuführen ist. Das Ergebnis der Vorprüfung ist, dass bei dem Vorhaben in Verbindung mit dem betroffenen Landschaftsraum erhebliche Auswirkungen auf die Umwelt nicht auszuschließen sind, da sich im Untersuchungsraum viele potenzielle Betroffenheiten – z. B. FFH-Gebiete, Vogelschutz-, Naturschutz-, Wasserschutzgebiete (inkl. WSZ II) und Waldbereiche – auf engem Raum konzentrieren. Daher wird gemäß § 5 UVPG die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung festgestellt.
Die primären Ziele des geplanten Forschungsprojektes sind:- Einrichtung von vegetations- und bodenkundlichen Dauerbeobachtungsflächen in verschiedenen Graslandökosystemen am Talboden der Enns - Dokumentation der Ausgangssituation im Hinblick auf Boden, Vegetation, Pflanzenartenvielfalt, Ertrag und Futterqualität - Pflanzensoziologische und ökologische Charakterisierung der Vegetation sowie Analyse der Phänophasen, Lebensformen und Lebensstrategien der Flora - Erfassung, Dokumentation, Analyse und Bewertung der Pflanzenartenvielfalt - Beschreibung des Bodens und Analyse der ökologisch relevanten Bodeneigenschaften zur Beurteilung der Standortsansprüche der Vegetation - Erstellung eines Folders, worin die Bedeutung der Landwirtschaft für die Biodiversität, Vegetationstypenvielfalt und Landschaftsästhetik in der Kulturlandschaft dargestellt werden soll.
Origin | Count |
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Bund | 98 |
Land | 141 |
Wissenschaft | 2 |
Type | Count |
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Ereignis | 3 |
Förderprogramm | 88 |
Gesetzestext | 1 |
Text | 13 |
Umweltprüfung | 123 |
unbekannt | 13 |
License | Count |
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geschlossen | 142 |
offen | 97 |
unbekannt | 2 |
Language | Count |
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Deutsch | 236 |
Englisch | 15 |
Resource type | Count |
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Archiv | 41 |
Datei | 3 |
Dokument | 118 |
Keine | 85 |
Unbekannt | 1 |
Webdienst | 2 |
Webseite | 68 |
Topic | Count |
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Boden | 99 |
Lebewesen und Lebensräume | 140 |
Luft | 69 |
Mensch und Umwelt | 241 |
Wasser | 85 |
Weitere | 230 |