s/eu -kommunalabwasserrichtlinie/EU-Kommunalabwasserrichtlinie/gi
Der Datensatz umfasst alle deutschen Kläranlagenstandorte (i.d.R 2.000 Einwohnerwerten) die nach EU Kommunalabwasserrichtlinie an die Kommission berichtet werden. Die Daten werden von den Bundesländern bereitgestellt und beim UBA für die Berichterstattung zusammengeführt.
Der Datensatz umfasst alle deutschen Kläranlagenstandorte (i.d.R. 2.000 Einwohnerwerten) die nach EU-Kommunalabwasserrichtlinie an die Kommission berichtet werden. Die Daten werden von den Bundesländern bereitgestellt und von UBA für die Berichterstattung zusammengeführt.
Der Datensatz umfasst alle deutschen Kläranlagenstandorte (i.d.R 2.000 Einwohnerwerten) die nach EU Kommunalabwasserrichtlinie an die Kommission berichtet werden. Die Daten werden von den Bundesländern bereitgestellt und beim UBA für die Berichterstattung zusammengeführt.
Der Datensatz umfasst alle deutschen Kläranlagenstandorte (i.d.R 2.000 Einwohnerwerten) die nach EU Kommunalabwasserrichtlinie an die Kommission berichtet werden. Die Daten werden von den Bundesländern bereitgestellt und beim UBA für die Berichterstattung zusammengeführt.
Kommunale Abwasseranteile im Gewässer, Stand 31.12.2020: Um den Einfluss von Abwässern ausgehend von kommunalen Kläranlagen (KA) auf den Zustand der Gewässer beurteilen zu können, wurde flächendeckend zum einen der Abwasseranteil der kommunalen Kläranlage bezogen auf die Abflusskennwerte mittlerer Niedrigwasserabfluss (MNQ) und Median des Abflusses (0,5 MQ ~ Q183) und zum anderen der kumulierte kommunale Abwasseranteil bezogen auf die Abflusskennwerte mittlerer Niedrigwasserabfluss (MNQ) und Median des Abflusses (0,5 MQ ~ Q183) in den Gewässern ermittelt, mit dem Ziel in einer ersten Näherung die relevanten Stellen unter Einfluss einer Abwassereinleitung zu ermitteln. Unter dem kumulierten kommunalen Abwasseranteil versteht man den Abwasseranteil der Kläranlage an der Einleitstelle einschließlich der Anteile aller oberhalb liegenden einleitenden Kläranlagen bezogen auf den mittleren Niedrigwasserabfluss bzw. Median des Abflusses (0,5 MQ ~ Q183) im Gewässer.
This scientific opinion paper discusses the key topics of the European Commission’s Proposal for a Recast Urban Wastewater Treatment Directive. It shows how the proposed changes could affect wastewater treatment in Germany and highlights further refinement needs. In general, the proposal of the revised UWWTD is endorsed. The clear shift from basic wastewater collection and treatment to efficient wastewater management will have a positive influence on various environmental targets. It will also reduce the impact of wastewater treatment on the receiving water bodies as well as the impact of climate change on both, our cities, and the environment. Veröffentlicht in Scientific Opinion Paper.
Umweltbundesamt empfiehlt Politikmaßnahmen für den Umbau zur Schwammstadt Schwammstadtkonzepte sind eine wesentliche Grundlage, um Städte an künftig zunehmende Extremereignisse wie Starkregen, Hitze und Trockenheit anzupassen. Viele Kommunen sind hier bereits aktiv. Dennoch wird es immer wichtiger, Hemmnisse abzubauen, damit sich Städte besser auf geänderte Klimabedingungen vorbereiten können. Der Bund hat daher unter Federführung des Bundesumweltministeriums (BMUV) das erste bundesweite Klimaanpassungsgesetz auf den Weg gebracht. Dieses ist am 1.7.2024 in Kraft getreten. Weitere Stellschrauben liegen u. a. im Wasserhaushaltsgesetz, dem Baugesetzbuch und Förderprogrammen. Die Jahresmitteltemperatur sowie die Häufigkeit und die Intensität von Extremereignissen nehmen mit dem fortschreitenden Klimawandel in Deutschland stetig zu. Damit steigt auch der Handlungsbedarf, um die Folgen dieser Ereignisse abzumildern. Das Konzept der Schwammstadt verfolgt das Ziel, urbane Räume so zu gestalten, dass sie Niederschlagswasser auffangen und im Wasserkreislauf halten sowie gegebenenfalls nutzbar machen können. So können Freiräume und Stadtgrün im Fall von Starkniederschlägen Wasser zurückhalten, versickern und somit Überschwemmungen, aber auch Hitze und Trockenheit entgegenwirken. Viele Akteure aus der Verwaltungspraxis, der Wissenschaft und der Politik plädieren für die Umsetzung des Schwammstadtkonzeptes. Der Präsident des Umweltbundesamtes ( UBA ), Dirk Messner, sagt: „Die Gestaltung von Städten mit mehr Grün und mehr Wasser erhöht nicht nur ihre Widerstandsfähigkeit gegenüber Starkregen , Hitze und Trockenheit, sondern fördert Gesundheit und Wohlbefinden ihrer Anwohner*innen und steigert somit die Lebensqualität aller Bevölkerungsgruppen.“ Immer mehr Kommunen sind bereits auf dem Weg zur Schwammstadt: Sie legen Ziele fest, beschließen Strategien, setzen Maßnahmen um oder fördern die Umsetzung durch private Akteure. Dennoch stehen einer flächendeckenden Anwendung des Schwammstadtkonzeptes rechtliche, organisatorische und finanzielle Hemmnisse im Wege. Die frühzeitigere Einbindung von Fachämtern und Kommunalbetrieben in Planungsverfahren, themenbezogene Arbeitsgruppen oder Gremien können manche dieser Hemmnisse abbauen. Auch die Bundesebene kann dies durch eine Verbesserung der Rahmenbedingungen von kommunalem Handeln unterstützen. Das Klimaanpassungsgesetz, das am 1.7.2024 in Kraft getreten ist, bildet dafür eine wichtige Grundlage, indem es einen neuen strategischen Rahmen schafft, um die Klimaanpassung durch Bund, Länder und Gemeinden systematisch und möglichst flächendeckend voranzubringen. Die Länder werden u. a. verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass auf der Ebene der Landkreise und Kommunen lokale Klimaanpassungskonzepte auf der Grundlage von Risikoanalysen aufgestellt werden, die auch konkrete Maßnahmenpläne enthalten. Ergänzend schlägt das UBA in der aktuell veröffentlichten Fachbroschüre „Ziele und Politikinstrumente für klimaresiliente Schwammstädte“ ein Set von Politikinstrumenten vor. Hervorzuheben sind: Niederschlagswasser als lokale Ressource stärker nutzen und diesen Ansatz durch entsprechende Regelungen im Wasserhaushaltsgesetz zu verankern; den Fachbegriff „grün-blaue Infrastruktur“ und Schwammstadtmaßnahmen zur Minderung von Klimarisiken und zur Verbesserung des lokalen Wasserhaushalts im Baugesetzbuch zu integrieren. Der Umbau zu Schwammstädten kann dabei nur unter Mitwirkung privater Unternehmen und Personen gelingen. Daher sind Anreize dafür erforderlich, bspw. durch die Integration von Entsiegelungs- und Begrünungsmaßnahmen von Außenanlagen und Begrünung von Gebäuden in Programmen zum klimaresilienten Bauen. In Zusammenspiel mit weiteren Instrumenten können langfristige Veränderungen im kommunalen Handeln erreicht werden. Zum Beispiel unterstützen verbesserte Datengrundlagen sowie Kennwerte für die quantitative und qualitative Ausstattung mit grün-blauer Infrastruktur auf kommunaler Ebene die Entwicklung von Leitstrategien zur Umsetzung der Schwammstadt. Die in Überarbeitung befindliche EU-Kommunalabwasserrichtlinie sieht ebenfalls vor, dass die Kommunen in den zukünftig erforderlichen Abwassermanagementplänen grün-blauen Infrastrukturmaßnahmen einen Vorrang einräumen. Finanzielle Förderung zur Umsetzung und Evaluierung von Schwammstadtprojekten ermöglichen es, lokale Erfahrungen und Lösungsansätze zu gewinnen und auszuwerten. Gleichzeitig bestehen nach wie vor offene Forschungsfragen zur Umsetzung von Schwammstädten – eine davon lautet: Wie können gute Beispiele und kleinräumige Ansätze Nachahmer und damit Verbreitung finden? Wie können Schwammstadtansätze Städte und ihr Umland im Sinne einer klimaangepassten Entwicklung besser verbinden? Diese und andere Fragen werden zum Beispiel im laufenden UBA-Projekt „Neues Europäisches Bauhaus weiterdenken“ untersucht.
Ziel der Europäischen Kommunalabwasser-Richtlinie 91/271/EWG ist es, die Umwelt vor schädlichen Einwirkungen durch nicht ausreichend gereinigtes kommunales Abwasser zu schützen. Um dies zu erreichen, stellt die Richtlinie Anforderungen an die Mitgliedstaaten für das Sammeln und Reinigen von Abwasser aus Siedlungsgebieten einer bestimmten Größe. Die Mitgliedstaaten sind verpflichtet der EU Kommission regelmäßig über den Stand der Umsetzung der Anforderungen der Richtlinie zu berichten. Deutschland erfüllt grundsätzlich die Anforderungen der Richtlinie. An dieser Stelle finden Sie von den Ländern bereitgestellte Informationen zu allen berichtspflichtigen kommunalen Kläranlagen, die Deutschland an die EU-Kommission berichtet. Von der Kommunalabwasser-Richtlinie erfasste Kläranlagen können unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls im Schadstofffreisetzungs- und Verbringungsregister (PRTR) berichtspflichtig sein ( www.thru.de ). Abwassermenge: 700721 Abwassermenge Einheit: "m³/Jahr" Ausbaugröße: 9800 Ausbaugröße-Einheit: "EW (Einwohnerwerte)" Chlorination: "" Fracht Phosphor Ablauf: 651.67053 Fracht Phosphor Einheit: "kg/Jahr" Fracht Stickstoff Ablauf: 5101.24888 Fracht Stickstoff Ablauf Einheit: "kg/Jahr" Gezielte Phosphoreliminierung: "Ja" Gezielte Stickstoffeliminierung: "Ja" Mikrofiltration: "" Ozonierung: "" Sandfiltration: "" UV-Desinfektion: "" andere Technik: ""
Ziel der Europäischen Kommunalabwasser-Richtlinie 91/271/EWG ist es, die Umwelt vor schädlichen Einwirkungen durch nicht ausreichend gereinigtes kommunales Abwasser zu schützen. Um dies zu erreichen, stellt die Richtlinie Anforderungen an die Mitgliedstaaten für das Sammeln und Reinigen von Abwasser aus Siedlungsgebieten einer bestimmten Größe. Die Mitgliedstaaten sind verpflichtet der EU Kommission regelmäßig über den Stand der Umsetzung der Anforderungen der Richtlinie zu berichten. Deutschland erfüllt grundsätzlich die Anforderungen der Richtlinie. An dieser Stelle finden Sie von den Ländern bereitgestellte Informationen zu allen berichtspflichtigen kommunalen Kläranlagen, die Deutschland an die EU-Kommission berichtet. Von der Kommunalabwasser-Richtlinie erfasste Kläranlagen können unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls im Schadstofffreisetzungs- und Verbringungsregister (PRTR) berichtspflichtig sein ( www.thru.de ). Abwassermenge: 732000 Abwassermenge Einheit: "m³/Jahr" Ausbaugröße: 7750 Ausbaugröße-Einheit: "EW (Einwohnerwerte)" Chlorination: "" Fracht Phosphor Ablauf: 1281 Fracht Phosphor Einheit: "kg/Jahr" Fracht Stickstoff Ablauf: 2042 Fracht Stickstoff Ablauf Einheit: "kg/Jahr" Gezielte Phosphoreliminierung: "Ja" Gezielte Stickstoffeliminierung: "Ja" Mikrofiltration: "" Ozonierung: "" Sandfiltration: "" UV-Desinfektion: "" andere Technik: ""
Ziel der Europäischen Kommunalabwasser-Richtlinie 91/271/EWG ist es, die Umwelt vor schädlichen Einwirkungen durch nicht ausreichend gereinigtes kommunales Abwasser zu schützen. Um dies zu erreichen, stellt die Richtlinie Anforderungen an die Mitgliedstaaten für das Sammeln und Reinigen von Abwasser aus Siedlungsgebieten einer bestimmten Größe. Die Mitgliedstaaten sind verpflichtet der EU Kommission regelmäßig über den Stand der Umsetzung der Anforderungen der Richtlinie zu berichten. Deutschland erfüllt grundsätzlich die Anforderungen der Richtlinie. An dieser Stelle finden Sie von den Ländern bereitgestellte Informationen zu allen berichtspflichtigen kommunalen Kläranlagen, die Deutschland an die EU-Kommission berichtet. Von der Kommunalabwasser-Richtlinie erfasste Kläranlagen können unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls im Schadstofffreisetzungs- und Verbringungsregister (PRTR) berichtspflichtig sein ( www.thru.de ). Abwassermenge: 743081 Abwassermenge Einheit: "m³/Jahr" Ausbaugröße: 9800 Ausbaugröße-Einheit: "EW (Einwohnerwerte)" Chlorination: "" Fracht Phosphor Ablauf: 978 Fracht Phosphor Einheit: "kg/Jahr" Fracht Stickstoff Ablauf: 5296 Fracht Stickstoff Ablauf Einheit: "kg/Jahr" Gezielte Phosphoreliminierung: "Ja" Gezielte Stickstoffeliminierung: "Ja" Mikrofiltration: "" Ozonierung: "" Sandfiltration: "" UV-Desinfektion: "" andere Technik: ""
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