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Luftqualität 2019: NO2-Rückgang setzt sich fort

Noch etliche Städte über dem NO2-Grenzwert – erstmals keine Überschreitung bei Feinstaub, hohe Ozon-Spitzen 2019 wurde der Jahresmittelgrenzwert für Stickstoffdioxid (NO2) von 40 µg/m³ Luft an rund 20 Prozent der verkehrsnahen Messstationen überschritten. 2018 waren es noch 42 Prozent. Insgesamt ist die Belastung mit Stickstoffdioxid deutschlandweit weiter rückläufig. Das zeigt die vorläufige Auswertung der Messdaten der Länder und des Umweltbundesamtes (UBA). Hierbei sind überwiegend nur die etwa 400 automatisch messenden Stationen berücksichtigt. Die Daten von ca. 130 der 140 in Laboren analysierten Passivsammlern liegen erst im Mai 2020 vor. Beim Feinstaub gab es 2019 erstmals keine Überschreitungen des derzeit geltenden Grenzwertes. Dirk Messner, Präsident des Umweltbundesamtes (⁠ UBA ⁠): „Dass die Luft besser wird, ist erfreulich, und zeigt, dass Umweltpolitik wirkt. Bund, Länder und Kommunen, die viel für bessere Luft investiert haben, können den Erfolg nun an den niedrigeren Messwerten ablesen. Der bereits 1999 beschlossene NO2-Grenzwert zum Schutz der menschlichen Gesundheit muss seit 10 Jahren eingehalten werden. Trotz der Erfolge liegen immer noch etliche deutsche Städte über dem Grenzwert. Aktuell sind es 19, wenn alle Daten ausgewertet sind, könnte die Zahl noch auf 25 bis 30 Städte steigen.“ Hauptquelle der Stickstoffoxide in Städten ist der Straßenverkehr und hier vor allem Diesel-Pkw. Dirk Messner: „Heute haben moderne Diesel-Autos der Abgasnorm Euro 6d-TEMP auch auf der Straße niedrige Stickstoffoxid-Emissionen, was zur Abnahme der NO2-Belastung beiträgt. Dies zeigt, dass wir schon längst die Grenzwerte in den Städten hätten einhalten können, wenn bereits ältere Diesel-Pkw sauber gewesen wären, und zwar nicht nur auf dem Prüfstand, sondern real auf der Straße. Und eins bleibt klar: Der beste Garant für saubere Luft in den Städten sind weniger Autos auf den Straßen.“ Der Rückgang der mittleren NO2-Konzentrationen an verkehrsnahen Messstationen um etwa drei Mikrogramm pro Kubikmeter lässt sich auf mehrere Faktoren zurückführen: Lokale Maßnahmen wie zum Beispiel Tempolimits, Fahrverbote oder der Einsatz schadstoffärmerer Busse, nationale Maßnahmen wie Softwareupdates sowie die jährlich stattfindende Erneuerung der Fahrzeugflotte und meteorologische Einflüsse, die die Ausbreitung von Luftschadstoffen beeinflussen. Modellierungen zeigen, dass Softwareupdates und Flottenerneuerung 2019 eine Minderung von ein bis zwei Mikrogramm NO2 pro Kubikmeter bewirkten. Davon sind rund drei Viertel auf neue, sauberere Fahrzeuge zurückzuführen und nur etwa ein Viertel auf die Wirkung der Softwareupdates. Im Sinne des Gesundheitsschutzes müssen die NOx-Emissionen während des gesamten Fahrzeuglebens niedrig bleiben. Bei der Weiterentwicklung der europäischen Abgasnormen (Post-Euro-6/VI-Gesetzgebung) sollten daher die Anforderungen an die Dauerhaltbarkeit der Abgasreinigungssysteme erhöht werden. Zudem sollte in der regelmäßig durchzuführenden Abgasuntersuchung (AU) die Messung der NOx-Emissionen aufgenommen werden, um die Wirksamkeit der Stickstoffoxid-Katalysatoren überprüfen und mögliche Defekte frühzeitig erkennen zu können. Feinstaub (⁠ PM10 ⁠): 2019 war das am geringsten mit Feinstaub belastete Jahr seit Beginn der Feinstaubmessungen Ende der 1990er Jahre. Die Feinstaubgrenzwerte (höchstens 35 Tage pro Jahr über 50 µg/m³ Luft im Tagesmittel und maximal 40 µg/m³ Luft im Jahresmittel) wurden erstmals deutschlandweit eingehalten. Dirk Messner: „Was zunächst wie ein Erfolg klingt, ist im Sinne des Gesundheitsschutzes leider noch nicht ausreichend. Feinstaub ist ein deutlich größeres Gesundheitsproblem als Stickstoffoxide – global und auch in Deutschland. Die Grenzwerte für Feinstaub sind mittlerweile mehr als 20 Jahre alt und bedürfen dringend einer Anpassung an die neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse der Weltgesundheitsorganisation (⁠ WHO ⁠). Solange die von der WHO empfohlenen, deutlich niedrigeren Werte nicht eingehalten werden, ist der Schutz der menschlichen Gesundheit vor Feinstaub noch nicht ausreichend. Auch die EU-Kommission hat im europäischen Green Deal festgestellt, dass eine Überarbeitung der Grenzwerte notwendig ist. Dies empfehlen wir auch: Um die Gesundheit der Menschen zu schützen sollten die Feinstaub-Grenzwerte strenger werden.“ Auf der Grundlage wissenschaftlicher Studien empfiehlt die WHO, dass die PM10-Konzentrationen den Wert von 20 µg/m3 im Jahresmittel nicht überschreiten sollen. Hintergrund ist die erhebliche gesundheitliche Gefahr, die von Feinstaub ausgeht. Laut der Studie zur weltweiten Krankheitslast (oder: Global Burden of Disease Studie) des Institute for Health Metrics and Evaluation (IHME) sind statistisch gesehen weltweit im Jahr 2017 etwa 2,9 Millionen Todesfälle auf die Feinstaubbelastung (⁠ PM2,5 ⁠) zurückzuführen. Im Vergleich dazu sind es für Rauchen und Alkohol, als die klassischen Risiken, etwa 7 beziehungsweise 2,8 Millionen Todesfälle. Feinstaub gehört weltweit, in Europa und in Deutschland zu den 10 Risikofaktoren mit der höchsten Krankheitslast. Für Europa geht das IHME von etwa 415.000 attributablen Todesfällen aus. Eigene Berechnungen des UBA zeigen im jährlichen Durchschnitt für Deutschland etwa 44.900 attributable Todesfälle. 2019 wurde an 13 Prozent aller Messstationen der WHO Richtwert im Jahresmittel nicht eingehalten. Die Empfehlung der WHO in Bezug auf die Tagesmittelwerte (höchstens drei Tage pro Jahr über 50 µg/m³ im Tagesmittel) hielten rund ein Drittel (36%) aller Messstationen in Deutschland nicht ein. Dirk Messner: „Während der Ausstoß von Feinstaub aus Verbrennungsmotoren schon länger zurück geht, sollten besonders die Emissionen aus der Landwirtschaft und aus Holzfeuerungen reduziert werden.“ Ozon: Im Vergleich zu den letzten 20 Jahren war 2019 ein durchschnittlich mit Ozon belastetes Jahr. Die außergewöhnlich hohen Temperaturen von 40° Celsius und mehr in den Tagen Ende Juli 2019 führten jedoch zu zahlreichen Überschreitungen der Informations- und Alarmschwelle (180 bzw. 240 µg/m³ Luft) und einem Maximalwert über 300 µg/m³ Luft. Zudem wurde das Langfristziel zum Schutz der Gesundheit (maximal 120 µg/m³ Luft im Mittel über 8 Stunden) wie bereits im Vorjahr an allen 260 Stationen überschritten, und zwar an durchschnittlich 24 Tagen pro Station. Die Empfehlung der WHO, 100  µg/m3 Luft im 8-Stundenmittel nicht zu überschreiten, wurde, wie auch in der Vergangenheit, weit verfehlt. Ozon wird bei intensiver Sonneneinstrahlung durch komplexe Reaktionen aus Vorläuferschadstoffen − überwiegend Stickstoffoxiden und flüchtigen organischen Verbindungen − gebildet. Stickstoffoxide stammen zum großen Teil aus dem Verkehrsbereich, flüchtige organische Stoffe aus der Verwendung von Lösemitteln, wie Farben und Lacke, Klebstoffe, Reinigungsmitteln. Aber auch viele Pflanzenarten geben flüchtige organische Verbindungen (biogene ⁠ VOC ⁠ bzw. BVOC) ab und liefern daher, neben den vom Menschen verursachten Emissionen, selbst Vorläuferstoffe für die Ozonbildung. Das Ausmaß des Einflusses der BVOC auf die Ozonbildung wird neben anderen Faktoren – wie z.B. Vegetationscharakteristik, Schädlingsbefall – maßgeblich von der Lufttemperatur und der Wasserversorgung der Pflanzen beeinflusst. Hohe Temperaturen über 30° Celsius führen bei ausreichender Wasserversorgung zu einem starken Anstieg der BVOC-Emissionen, die zur verstärkten Ozonbildung beitragen. Dirk Messner: „Hitzeperioden werden im Zuge des Klimawandels künftig häufiger auftreten, was hohe Ozonspitzen nach sich ziehen könnte. Um gesundheitliche Risiken durch Ozon zu verringern müssen wir die Emissionen der von Menschen verursachten Ozonvorläuferstoffe deutlich mindern.“

Sustainable Pathways out of the Corona Crisis

The Covid 19 pandemic is causing considerable social and economic disruption worldwide. Short and midterm financial support measures for mitigating the acute consequences of the pandemic must be structured in a way, that they support the needed longterm changes towards a sustainable and climate-neutral society. The ⁠ UBA ⁠ position paper proposes an action plan for Germany, that takes into account the framework conditions for fostering a sustainable economy and that focuses on concrete measures in the building. mobility and energy sectors. As central element of all these measures, the European Green Deal must be implemented ambitiously. Veröffentlicht in Position.

Widening the European Green Deal’s perspective towards a sustainable Europe

The European Green Deal, published by the European Commission in 2019, represents a new and ambitious approach to put environment and sustainability at the heart of European policy. Its ambitions are high, yet the planned measures might not be sufficient to actually meet them. The report analyzes the European Green Deal from the perspective of the German Environment Agency and places it in the context of the global challenge of achieving the United Nations’ sustainable development goals. In addition to necessary measures in the thematic fields of the European Green Deal, the report also addresses the structural adjustments needed as key levers to achieve the desired goals. The report concludes that the European Green Deal is an important step forward, but that further efforts beyond those described there are still needed in order to achieve a sustainable Europe. Veröffentlicht in Texte | 20/2021.

European Green Recovery – Building back better based on the Green Deal

This position paper is the result of the work of the EPA Network’s group on Green Stimulus and reflects the inputs of all participants of the group. It emphasizes the urgent need to use the EU’s Covid-19 recovery efforts to also address the climate and biodiversity crises. Applying ambitious sustainability criteria to the economic recovery programmes of the EU will not only contribute to meeting the EU`s climate and biodiversity targets, but also deliver broad social and economic benefits, e.g., sustainable jobs and long-term competitive advantages. To achieve those goals, however, the recovery programmes need to go beyond sectoral support measures to include structural reforms like an ambitious carbon pricing, the reduction of environmentally harmful subsidies, and the establishment of sustainable financial markets. Moreover, all recovery measures should undergo a sustainability check and be monitored for their impacts, and adjusted where necessary. Dieses Positionspapier ist das Ergebnis der Arbeit der Gruppe "Green Stimulus" des EPA-Netzwerks und spiegelt die Beiträge aller Teilnehmer der Gruppe wider. Es betont die dringende Notwendigkeit, die Covid-19-Bemühungen der EU zu nutzen, um auch die ⁠ Klima ⁠- und Biodiversitätskrise anzugehen. Die Anwendung ambitionierter Nachhaltigkeitskriterien auf die wirtschaftlichen Wiederaufbauprogramme der EU wird nicht nur dazu beitragen, die Klima- und Biodiversitätsziele der EU zu erreichen, sondern auch breite soziale und wirtschaftliche Vorteile bringen, z.B. nachhaltige Arbeitsplätze und langfristige Wettbewerbsvorteile. Um diese Ziele zu erreichen, müssen die Konjunkturprogramme jedoch über sektorale Unterstützungsmaßnahmen hinausgehen und Strukturreformen wie eine ambitionierte ⁠ CO2 ⁠-Preisgestaltung, den Abbau umweltschädlicher Subventionen und die Schaffung nachhaltiger Finanzmärkte umfassen. Darüber hinaus sollten alle Sanierungsmassnahmen einer Nachhaltigkeitsprüfung unterzogen und auf ihre Auswirkungen hin überwacht und gegebenenfalls angepasst werden. Veröffentlicht in Position.

Zustand der Umwelt in Europa 2020

Pressemitteilung der Europäischen Umweltagentur Kurswechsel dringend erforderlich, um dem Klimawandel zu begegnen, die Zerstörung der Umwelt zu stoppen und künftigen Wohlstand zu sichern Europa wird seine Ziele für 2030 nicht erreichen, wenn es in den nächsten zehn Jahren nicht dringend gebotene Maßnahmen gegen den alarmierenden Rückgang der Artenvielfalt, die zunehmenden Auswirkungen des Klimawandels und den übermäßigen Verbrauch natürlicher Ressourcen ergreift. Der heute veröffentlichte Bericht „Zustand der Umwelt“ der Europäischen Umweltagentur (EUA) stellt fest, dass Europa im Umweltbereich vor Herausforderungen von nie da gewesener Größenordnung und Dringlichkeit steht. Dem Bericht zufolge besteht jedoch auch Anlass zur Hoffnung. Sie gründet sich auf dem gestiegenen öffentlichen Bewusstsein für Nachhaltigkeit, technologische Innovationen, wachsende Gemeinschaftsinitiativen und neue EU-Maßnahmen wie dem „Europäischen Green Deal“. Zwar hat die europäische Umwelt- und Klimapolitik in den letzten Jahrzehnten dazu beigetragen, den Umweltzustand zu verbessern, doch sind die Fortschritte unzureichend, und die Aussichten für die Umwelt in den kommenden zehn Jahren sind laut dem Bericht „Die Umwelt in Europa – Zustand und Ausblick 2020 (SOER 2020)“ nicht positiv. Der SOER 2020 ist die umfassendste Umweltbewertung, die jemals für Europa vorgenommen wurde. Er bietet eine schonungslose Momentaufnahme der Position Europas mit Blick auf das Erreichen der Politikziele für 2020 und 2030 sowie der längerfristigen Ziele und Ambitionen für 2050 für einen Wandel hin zu einer nachhaltigen, kohlenstoffarmen Zukunft. Der Bericht weist darauf hin, dass Europa in den vergangenen zwei Jahrzehnten bereits bedeutende Fortschritte bei der Eindämmung des Klimawandels durch eine Verringerung der Treibhausgasemissionen erzielt hat. Auch in anderen Bereichen zeigen sich Anzeichen für Fortschritte. Beispiele sind die Bekämpfung der Luft- und Wasserverschmutzung, neue Strategien gegen Plastikabfälle, Fortschritte bei der ⁠ Anpassung an den Klimawandel ⁠ sowie in den Bereichen Kreislaufwirtschaft und Bioökonomie. Darüber hinaus adressiert die EU-Initiative für ein nachhaltiges Finanzwesen zum ersten Mal die Rolle des Finanzsektors für den notwendigen Wandel hin zu einer nachhaltigen Zukunft. Auch wenn diese Erfolge erheblich sind, wird Europa seine Nachhaltigkeitsvision „Gut leben innerhalb der Belastbarkeitsgrenzen unseres Planeten“ nicht verwirklichen, wenn es weiterhin hauptsächlich auf Förderung von Wirtschaftswachstum und Eindämmung der damit verbundenen schädlichen ökologischen und sozialen Nebeneffekte setzt. In dem Bericht werden die europäischen Länder, führenden Politiker und Entscheidungsträger aufgefordert, die nächsten zehn Jahre für einen radikalen Strukturwandel zu nutzen. Nur so kann Europa seine mittel- und längerfristigen umweltpolitischen Ziele erreichen und damit unumkehrbare Umweltschäden vermeiden. Das derzeitige Spektrum der europäischen Politikmaßnahmen bildet eine wesentliche Grundlage für künftige Fortschritte, reicht aber nicht aus. Europa muss die derzeitigen Umwelt- und Klimaprobleme besser und völlig anders angehen sowie seine Investitionen überdenken. Die Erreichung der europäischen Ziele wird eine bessere Umsetzung und Koordinierung der derzeitigen Politik erfordern. Darüber hinaus werden zusätzliche Maßnahmen erforderlich sein, um grundlegende Veränderungen in den wichtigsten Produktions- und Konsumsystemen zu erreichen, die erhebliche Auswirkungen auf die Umwelt haben und die die Grundlage für unsere moderne Lebensweise bilden, wie etwa Ernährung, Energie und Mobilität. Der Bericht betont auch, wie wichtig es ist, dass Regierungen die Transformation hin zur ⁠ Nachhaltigkeit ⁠ aktiv gestalten. Beispielsweise sollte Europa überdenken, wie bestehende Innovationen und Technologien genutzt und Produktionsprozesse optimiert werden, wie Forschung und Entwicklung zu mehr Nachhaltigkeit gefördert sowie Veränderungen von Konsumverhalten und Lebensstilen angeregt werden könnten. Solche Veränderungen erfordern, in eine nachhaltige Zukunft zu investieren und die Subventionierung umweltschädlicher Aktivitäten mit öffentlichen Mitteln zu beenden. Europa würde von einer solchen Änderung der Investitionsprioritäten enorm profitieren, da sie neue wirtschaftliche und soziale Chancen schaffen kann. Gleichzeitig wird es von entscheidender Bedeutung sein, den Sorgen der Öffentlichkeit Gehör zu schenken und eine breite Unterstützung für einen solchen Wandel – eine sozial gerechte Transformation – sicherzustellen. „Der Bericht über den Zustand der Umwelt erscheint genau zum richtigen Zeitpunkt und gibt uns den zusätzlichen Impuls, den wir brauchen, da wir in der Europäischen Kommission einen neuen Fünfjahreszyklus beginnen und uns darauf vorbereiten, den Europäischen Green Deal vorzustellen. In den nächsten fünf Jahren werden wir eine wirklich transformative Agenda aufsetzen, indem wir neue saubere Technologien einführen, den Bürgern helfen, sich an neue Beschäftigungsmöglichkeiten und sich verändernde Branchen anzupassen und sich auf sauberere und effizientere Mobilitätssysteme sowie nachhaltigere Lebensmittel und Landwirtschaft umzustellen. Wenn wir dies richtigmachen, werden Europa und die Europäer auf vielfältige Weise profitieren, und auch unsere Wirtschaft und unser Planet werden dadurch gewinnen. Dies ist eine dringliche globale Herausforderung und eine einzigartige Chance für Europa“, so Frans Timmermans, Vizepräsident der Europäischen Kommission. „Die Umwelt Europas befindet sich an einem Scheidepunkt. Wir haben in den nächsten zehn Jahren ein enges Zeitfenster, um Maßnahmen zum Schutz der Natur auszuweiten, Auswirkungen des Klimawandels zu verringern und unseren Verbrauch an natürlichen Ressourcen drastisch zu reduzieren. Unsere Bewertung zeigt, dass schrittweise Änderungen in einigen Bereichen zu Fortschritten geführt haben, aber nicht annähernd ausreichen, um unsere langfristigen Ziele zu erreichen. Wir verfügen bereits über das Wissen, die Technologien und die Instrumente, die wir brauchen, um wichtige Produktions- und Konsumsysteme wie Ernährung, Mobilität und Energie nachhaltig zu gestalten. Unser künftiges Wohlergehen und unser Wohlstand hängen entscheidend von der Umsetzung dieses Wissen ab. Außerdem muss die ganze Gesellschaft dafür gewonnen werden, solche Veränderungen herbeizuführen und eine bessere Zukunft zu gestalten“, erklärt Hans Bruyninckx, Exekutivdirektor der EUA. Insgesamt haben sich die Umwelttrends in Europa seit dem letzten Umweltbericht der EUA von 2015 nicht verbessert. In der Bewertung wird darauf hingewiesen, dass die meisten Ziele für 2020, insbesondere im Bereich der biologischen Vielfalt, nicht erreicht werden, aber immer noch die Möglichkeit zur Erreichung der längerfristigen Vorgaben und Ziele für 2030 und 2050 besteht. Europa hat bedeutende Erfolge bei der Ressourceneffizienz und Kreislaufwirtschaft erzielt. Die jüngsten Entwicklungen deuten jedoch auf eine Verlangsamung des Fortschritts in Bereichen wie der Reduzierung der Treibhausgasemissionen, der Industrieemissionen und des Abfallaufkommens sowie der Steigerung der Energieeffizienz und des Anteils erneuerbarer Energien hin. Mit Blick auf die Zukunft wird das aktuelle Tempo der Fortschritte nicht ausreichen, um die ⁠ Klima ⁠- und Energieziele für 2030 und 2050 zu erreichen. Die Fortschritte beim Schutz und der Erhaltung der biologischen Vielfalt und der Natur in Europa sind wenig ermutigend. Von den 13 spezifischen Politikzielen für 2020 in diesem Bereich werden vermutlich nur zwei erreicht: die Ausweisung von Schutzgebieten auf den Meeren und an Land. Wenn die derzeitige Entwicklung anhält, wird dies bis 2030 zu weiteren Schäden an der Natur sowie weiterer Verschmutzung von Luft, Wasser und Boden führen. Auch die Auswirkungen des Klimawandels, der Luftverschmutzung und der Lärmbelastung auf die Umwelt und die menschliche Gesundheit geben nach wie vor Anlass zur Sorge. Die ⁠ Exposition ⁠ gegenüber Feinstaub ist für jährlich rund 400 000 vorzeitige Todesfälle in Europa verantwortlich, wobei die mittel- und osteuropäischen Länder überproportional betroffen sind. Zunehmende Besorgnis besteht auch im Hinblick auf gefährliche Chemikalien und mit ihnen verbundene Risiken. Die Aussichten auf eine künftige Verringerung der umweltbedingten Gesundheitsrisiken könnten durch eine bessere Integration von Umwelt- und Gesundheitspolitik verbessert werden. Europa kann seine Vision von einer kohlenstoffarmen und nachhaltigen Zukunft durchaus noch verwirklichen. Der Bericht nennt sieben Schlüsselbereiche, in denen mutige Maßnahmen erforderlich sind, um Europa wieder auf Kurs zu bringen, seine Ziele und Ambitionen für 2030 und 2050 zu erreichen. Der Bericht „Die Umwelt in Europa – Zustand und Ausblick 2020“ wird von der EUA gemäß ihrer Gründungsverordnung alle fünf Jahre veröffentlicht. Der SOER 2020 ist der sechste Bericht dieser Art, die seit 1995 von der EUA veröffentlicht werden. Er bietet fundierte und wissenschaftlich begründete Erkenntnisse darüber, wie wir auf die gewaltigen und komplexen Herausforderungen, wie beispielsweise Klimawandel, Verlust an biologischer Vielfalt sowie Luft- und Wasserverschmutzung, reagieren müssen. SOER 2020 wurde in enger Zusammenarbeit mit dem Europäischen Umweltinformations- und Umweltbeobachtungsnetz (EIONET) der EUA ausgearbeitet. Der Bericht stützt sich auf das große Fachwissen führender Expertinnen und Experten, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler im Umweltbereich in den 33 Mitgliedsländern und sechs kooperierenden Ländern der EUA. Dies ist eine Pressemitteilung der EUA, verbreitet vom Umweltbundesamt. Bei Nachfragen kontaktieren Sie bitte die Pressestelle der EUA: Antti Kaartinen Pressesprecher Mobil: +45 2336 1381 Constant Brand Pressesprecher Mobil: +45 2174 1872 https://www.eea.europa.eu/de/pressroom

Nachhaltig aus der Corona-Krise

UBA legt 15-Punkte-Plan zur Konjunkturbelebung vor – Fokus auf Energie und Mobilität Das Umweltbundesamt (UBA) hat ein Konzept vorgelegt, wie die Corona-Konjunkturpakete gezielt am Umweltschutz ausgerichtet werden können. „Umwelt- und Klimaschutz standen in letzter Zeit weit oben auf der politischen Agenda. Beides bleibt auch nach Corona von übergeordneter Bedeutung. Wir sollten uns davor hüten, diese sehr gravierenden Probleme beim wirtschaftlichen Neustart aus dem Blick zu verlieren. Der Neustart ist nur zukunftsfähig, wenn wir die Finanzhilfen auch zum Umbau zu einer nachhaltigen und klimaneutralen Gesellschaft nutzen. Falls wir in überholte Technologien und Strukturen investieren, verschärft dies die Umweltkrise, behindert Innovation, mindert unsere Wettbewerbsfähigkeit und lässt die Umsetzung des Pariser Klimaabkommens in weite Ferne rücken“, sagte UBA-Präsident Dirk Messner. Wichtig ist laut ⁠ UBA ⁠ eine Verschiebung der Steuer- und Abgabenlast vom Faktor Arbeit hin zu den Umweltschadenskosten. Dazu sollten umweltfreundliche Techniken wie die Nutzung erneuerbarer Energien im Verkehrssektor oder ressourcensparendes Verhalten steuerlich entlastet werden. Perspektivisch sollte der Anteil der Umweltsteuern am Gesamtsteueraufkommen steigen, so dass die Kosten der Umweltschäden den Verursachern stärker angelastet werden und nicht der Gesellschaft. Das UBA rät auch zu einem schrittweisen Abbau umweltschädlicher Subventionen – zum Beispiel der zu geringen Dieselbesteuerung oder der Steuerbefreiung für Kerosin. Die Einnahmeverluste des Staates liegen allein durch den Verzicht auf die Kerosinbesteuerung bei 8,3 Milliarden Euro (Jahr 2018). Ein wesentlicher Treiber für grüne und nachhaltige Arbeitsplätze war in den vergangenen Jahren die Wind- und Solarbranche. Leider ist der Ausbau der Windkraft in Deutschland nahezu zum Erliegen gekommen; auch die Solarbranche lahmt. „Erneuerbare Energien werden aber zur wichtigsten Energiequelle für den Strom-, Wärme- und Transportsektor. Die installierte Leistung der Windenergie muss bis zum Jahr 2050 auf 150 bis 200 Gigawatt (GW) steigen, die Leistung der Photovoltaik auf 200 bis 300 GW, um unsere Treibhausgasreduktionsziele zu erreichen. Das bedeutet mitelfristig einen Bruttozubau von jährlich 7,7 bis 10 GW Wind- und Photovoltaikkapazitäten. Der gegenwärtig deutlich geringere Ausbau muss deutlich gesteigert werden.“, sagte Prof. Dr. Harald Bradke, Leiter des Competence Centers Energietechnologien und Energiesysteme am Fraunhofer-Institut für System- und Innovationsforschung (ISI), der das UBA-Papier zusammen mit UBA-Präsident Messner vorstellte. Auch das UBA schlägt ein Ausbaupaket für Windenergie und Photovoltaik vor, das die Ausbaupfade für Windenergie an Land und Photovoltaik auf jeweils 6 GW/Jahr anhebt und den 52 GW-Ausbaudeckel bei der Solarenergie streicht. Neuen Schub vor allem für das lokale Handwerk könnte eine Pflicht zum Einbau von Photovoltaikanlagen beim Neubau und bei der Dachsanierung geben. Im Bereich Mobilität schlägt das UBA vor, den Bundesanteil am „Umweltbonus“ für Elektro-Fahrzeuge zeitlich befristet zu verdoppeln. Auch eine dazugehörige Kaufprämie für private Ladepunkte sei sinnvoll. „Von einer Kaufprämie für Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor halte ich dagegen wenig. Das kann ich mir nur bei ganz besonders effizienten Hybridfahrzeugen vorstellen. Öffentliche Gelder sollten besser genutzt werden, um Einnahmeausfälle bei Bus und Bahn als Folge der Coronakrise auszugleichen, den ÖPNV weiter auszubauen sowie den Rad- und Fußverkehr weiter zu stärken“, sagte Messner. „Die Krise als Chance zu nutzen hin zu nachhaltigem Wirtschaften ist fundamental wichtig, denn es stellt Deutschland gut auf, mittel- und langfristig Einkommen zu erwirtschaften“, kommentierte Dr. Fritzi Köhler-Geib, Chefvolkswirtin der Kreditanstalt für Wiederaufbau (⁠ KfW ⁠) das Papier des UBA. „Die Rückkehr auf einen Wachstumspfad und die Veränderung hin zu nachhaltigerem Wirtschaften ist gleichzeitig auch möglich. Dabei ist Planungssicherheit und ausreichend Zeit für die Anpassung entscheidend. Aus meiner Sicht müssen wir hierfür an folgenden 5 Punkten ansetzen: Krisenfestigkeit stärken, Klimaneutralität erreichen, Produktivitätssteigerungen durch Innovation und Digitalisierung steigern, internationale Vernetzung nutzen und Nationalisierung von Wertschöpfungsketten vermeiden sowie Europa stärken.“ Eine weitere Empfehlung des neuen UBA-Papieres ist eine sozial-ökologische Reform des Finanzsystems in Deutschland. Besonders in den Sektoren Energie und Mobilität will das UBA deutlich mehr finanzielle Anreize für umweltfreundliches Verhalten setzen – und gleichzeitig für mehr Gerechtigkeit sorgen: „Wir müssen umweltschädliche Subventionen abbauen und die Fairness unseres Finanzsystems stärker in den Blick nehmen. Eine ökologische Steuereform gelingt, wenn sie von den Menschen als gerecht empfunden wird. Nur dann bekommen wir Akzeptanz für einen grünen Neustart der Wirtschaft“, so Messner. Der Anfang für mehr Fairness könnte laut UBA eine deutliche Absenkung der Strompreise durch eine kurzfristig reduzierte EEG-Umlage machen. Bestandsanlagen, die vor dem 31. Dezember 2016 ans Netz gingen, würden laut UBA-Vorschlag über den Bundeshaushalt und ab 2021 zunehmend aus der ⁠ CO2 ⁠-Bepreisung finanziert. Die geringeren Stromkosten kämen vor allem ärmeren Haushalten sofort zugute und sollten mit einer kurzfristigen Anpassung der monatlichen Stromabschlagszahlungen einhergehen. Dies erhöht die Kaufkraft und belebt die Konjunktur. Profitieren würden von der Krise besonders betroffene Bereiche wie Gastronomie, Handel und Dienstleistungen. Die EEG-Differenzkosten bertragen derzeit jährlich rund 25 Mrd. Euro. Eine Verringerung der Umlage um 75 Prozent würde den nicht privilegierten Stromkunden eine Entlastung von 18,7 Mrd. Euro pro Jahr bringen. Das Dach aller nationalen Maßnahmen bildet Europa, vor allem der European Green Deal. „Der Green Deal muss bei der Bekämpfung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise eine zentrale Rolle einnehmen. Deutschland sollte versuchen, die EU-Kommission im Rahmen seiner EU-Ratspräsidentschaft bis Ende 2020 dabei zu unterstützen. Darüber hinaus sollte sich die Bundesregierung für eine Anhebung des europäischen Klimaziels auf mindestens 55 Prozent bis 2030 einsetzen. Nur so kommen wir auf einen verlässlichen Pfad in Richtung Klimaneutralität bis zum Jahr 2050“, sagte UBA-Präsident Messner.

Neue EU-Verordnung: Weniger Pestizide geht nur mit Anreizen für die Landwirtschaft

UBA sieht dringenden Nachbesserungsbedarf, um die Ziele des europäischen Green Deal zu erreichen Die EU-Kommission hat den Entwurf einer neuen Verordnung zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln veröffentlicht, mit der der Pestizideinsatz deutlich verringert werden soll. Das Umweltbundesamt (UBA) begrüßt dies, sieht jedoch deutlichen Nachbesserungsbedarf, damit die Verordnung in der Praxis funktioniert. UBA-Präsident Dirk Messner: „Die Landwirte werden den Pestizideinsatz nur verringern, wenn finanzielle Nachteile abgefedert werden. Hierzu braucht es konkrete Festlegungen in der EU-Verordnung. Auch müssen sensible Lebensräume wie Naturschutzgebiete besser vor Pestiziden geschützt werden.“ Um den Erfolg der Pestizidreduktion messen und nachsteuern zu können, sollte die Verordnung zudem sinnvolle Kennzahlen festlegen, die die gesundheitlichen und ökologischen Risiken von Pestiziden berücksichtigen. Daten über die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln müssen für Behörden verfügbar sein. Am 22. Juni 2022 hat die EU-Kommission den Entwurf einer Verordnung zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln veröffentlicht – die „Sustainable Use Regulation“. Diese legt die Ziele der Farm-to-Fork-Strategie und Maßnahmen zu deren Umsetzung verbindlich fest. Demnach soll der Einsatz und das Risiko von Pestiziden bis 2030 halbiert werden. EU-Kommissarin Stella Kyriakides weist in dem Kontext nachdrücklich darauf hin, dass es nicht um mehr Verbote von Stoffen gehe, sondern um eine Reduzierung von deren Nutzung. Dies sei auch Anliegen der Bürgerinnen und Bürger der EU. Die Verordnung verpflichtet alle EU-Staaten gleichermaßen zur Mitwirkung und ist rechtlich bindender als ihre Vorgängerin, die Rahmenlichtlinie 2009/128/EC. Damit die Umsetzung der Verordnung in der Praxis auch gelingt und die verankerten Ziele erreicht werden, sieht das ⁠ UBA ⁠ jedoch folgenden Nachbesserungsbedarf: Finanzierung von Maßnahmen sichern: Die Verordnung umzusetzen wird Kosten für die Landwirtschaft verursachen. Der Einsatz von chemisch-synthetischen Pestiziden kann durch viele Maßnahmen reduziert oder ersetzt werden. Landwirt*innen sollen diese Methoden nun verbindlich anwenden. Die Anwendung von chemisch-synthetischen Pestiziden soll also die Ausnahme werden. In der Praxis können höhere Kosten und mögliche reduzierte Erträge die Betriebe daran hindern, neue Methoden einzuführen. Daher sollte die EU-Verordnung die Staaten dazu verpflichten, ein konkretes Budget im Staatshaushalt zu reservieren, um Mehrausgaben und Ertragsminderungen auszugleichen, die bei der Reduzierung des Pestizideinsatzes entstehen. Die Höhe des Budgets könnte sich an der landwirtschaftlichen Wertschöpfung orientieren. Pestizidabgabe als Steuerungs- und Finanzierungsinstrument: Eine Pestizidabgabe kann einen Beitrag zur Finanzierung leisten. Die neue EU-Verordnung sollte einen rechtlichen Rahmen hierfür schaffen. In Dänemark hat sich gezeigt, dass eine zweckgebundene Abgabe auf Pflanzenschutzmittel eine Lenkungswirkung entfalten kann – weg von besonders gefährlichen Pestiziden hin zu weniger kritischen Stoffen oder alternativen Methoden. Die Einnahmen sollten vollständig in die Landwirtschaft zurückfließen. Sie könnten Landwirt*innen zugute kommen, die umweltgerechtere Methoden zum Pflanzenschutz einführen. Auch könnten Maßnahmen für einen besseren Schutz der Gewässer vor Pestizideinträgen und den Schutz der biologischen Vielfalt finanziert werden. Wirksamer Schutz für sensible Gebieten : Der Schutz der ⁠ Biodiversität ⁠ ist eines der grundlegenden Ziele der EU-Verordnung. Besonders Naturschutzgebiete und Parks sind ökologisch wertvolle Lebensräume, die besser geschützt werden müssen. Hier braucht es deutlich größere Pufferzonen zu landwirtschaftlichen Flächen als bisher vorgesehen, um Pestizideinträge in diese Gebiete zu vermeiden. Ergänzend sollte der Anteil pestizidfreier Ackerflächen stetig erhöht werden – zum Schutz von bedrohten Tieren wie Feldlerche und Rebhuhn. Hier sollte die Verordnung eine eindeutige, hochgesteckte Zielmarke definieren. Geeignete Indikatoren für Fortschrittsmessung: Der Fortschritt bei der Halbierung des Einsatzes und des Risikos von Pestiziden muss mit EU-weit anwendbaren, sinnvollen Kennzahlen verfolgt werden. Zurzeit sieht die EU-Verordnung vor, beides anhand des Harmonized Risk Indicators (HRI) zu bewerten. Dieser stützt sich praktisch nur auf die verkaufte Menge der Wirkstoffe, betrachtet jedoch kaum, wie giftig sie sind. Hier unterscheiden sich die Wirkstoffe oft um mehrere Größenordnungen. Besser geeignet wären Kennzahlen, die bereits in einigen EU-Mitgliedsstaaten verwendet werden. Der Pesticide Load Indicator (PLI) bezieht die gesundheitlichen und ökologischen Risiken und das Umweltverhalten einzelner Wirkstoffe ein. Der in Dänemark etablierte Treatment Frequency Index (TFI) und der in Frankreich verwendete Number of Dose Unit (NODU) sind gut geeignet, um die Intensität des Pestizideinsatzes in den Flächen abzubilden. Sie erlauben zudem bereits eine Einschätzung zur Belastung der Umwelt. Die Fortschrittmessung zur EU-Verordnung sollte sich an diesen Indikatoren orientieren. Digitale Anwendungsdaten : Laut EU-Verordnung sollen Landwirt*innen alle getätigten Pflanzenschutzmaßnahmen in ein zentrales Register eintragen. Aus Sicht des UBA ist diese Digitalisierung der Dokumentation ein essentieller Schritt für eine erfolgreiche Umsetzung. Nur so kann genau verfolgt werden, ob und wie schnell der Einsatz von chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmitteln zurückgeht, welche Hemmnisse konkret auftreten und welche alternativen Maßnahmen besonders effektiv waren. Wer die Einspeisung der Daten kontrolliert und welche Daten von wem einsehbar sein werden, ist bisher aber noch unklar. Wichtig für den Erfolg der Verordnung ist, dass Behörden und wissenschaftliche Institutionen Zugriff auf die Daten haben. Anonymisierte Auswertungen sollten öffentlich verfügbar sein. Dänischer Pesticide Load Indicator: Kudsk, P, Jørgensen LN, Ørum JE (2018): Pesticide load — A new Danish pesticide risk indicator with multiple applications. Land Use Policy 70, 384–393. https://doi.org/10.1016/j.landusepol.2017.11.010 Möhring N, Kudsk P, Jørgensen LN, Ørum JE, Finger F (2021): An R package to calculate potential environmental and human health risks from pesticide applications using the ‘Pesticide Load’ indicator applied in Denmark. Computers and Electronics in Agriculture 191 (2021). https://doi.org/10.1016/j.compag.2021.106498

Pflanzenschutz im Wandel

Die zunehmende Digitalisierung in allen Lebensbereichen spiegelt sich auch in der Landwirtschaft wider. Neben wirtschaftlichen Vorteilen werden hier auch ökologische Chancen erwartet, insbesondere im Bereich Pflanzenschutz. Ziel der vorliegenden Studie ist es, die vielfältigen Innovationen in der Landwirtschaft aus Umweltsicht zu beleuchten. Ausgehend vom Green Deal der Europäischen Kommission und seinem zentralen Element der Farm-to-fork-Strategie mit einem dort festgeschriebenen Reduktionsziel von 50 Prozent an Pflanzenschutzmitteln, soll überprüft werden, ob die Innovationen zu diesem Ziel beitragen. Da eine reine Reduktion nicht zwangsläufig ein geringeres Umweltrisiko von Pflanzenschutzmitteln bedeutet, wird auch der Frage nachgegangen, welche Chancen, aber auch mögliche Risiken die Innovationen insgesamt für einen ökologisch nachhaltigeren Pflanzenschutz bergen. Veröffentlicht in Texte | 138/2024.

Update of methane emission factors for natural gas supply

The European Green Deal, the Methane Pledge based on the United Nations Climate Change Conference in November 2021, the German Climate Protection Act, and other national and international efforts intend to reduce global methane emissions. Against this background, it is necessary to reflect the efforts of industry and politics in the national inventories. Extensive measurement programs of transmission system gas operators, distribution system operators, and other institutions have been carried out since 2019. Results obtained have been included in the German inventory and are explained in this report. The publication is intended as a companion report to Germany's annually updated national inventory report. Veröffentlicht in Texte | 143/2023.

The European Commission’s Renovation Wave Initiative for the Building Sector

In summer 2020, the European Commission launched the Renovation Wave Initiative as an important building block of the European Green Deal. The aim is to at least double the renovation rates of public and private buildings over the next ten years and to promote deeper renovations. Together with the decarbonization of heat supply, this should enable a significant reduction in direct greenhouse gas emissions in the building sector by 2030. The new discussion paper places the Renovation Wave in its political context, analyzes its main elements with a view to the overall goal of a climate-neutral building stock in 2050, and identifies options for action for revisions of relevant guidelines. Veröffentlicht in Climate Change | 53/2021.

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