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Umsetzung eines wichtigen Vorhabens des Bundes im Kontext der Dekarbonisierung des deutschen Straßengüter-Fernverkehrs mit Hilfe der Errichtung von Wasserstofftankstellen für LKW

Im Zuge der Erreichung der Pariser Klimaziele bzw. des Green Deals sowie in Folge des völkerrechtswidrigen Überfalls Russlands auf die Ukraine kommt der Dekarbonisierung von Industrie und Verkehr eine besonders hohe Relevanz zu. In diesem Kontext sind die Herstellung, der Transport, die Speicherung und die Nutzung von Wasserstoff von zentraler Bedeutung. Das Bundeswirtschaftsministerium und das Bundesverkehrs¬ministerium haben im Mai 2021 62 Wasserstoff-Großprojekte ausgewählt, die im Rahmen eines gemeinsamen europäischen Wasserstoffprojekts (sog. Important Project of Common European Interest, IPCEI) staatlich gefördert werden sollen. Die 8 Mrd. EURO staatlichen Fördermittel setzen sich aus Bundes- und Landesmitteln zusammen. Rund 5,8 Mrd. EURO werden hierbei vom Bund an Förderung aufgebracht. Hinsichtlich der übrigen Fördermittel (rund 30 Prozent) verlangt der Bund verpflichtend, dass diese von den Ländern, in denen das jeweilige Projekt durchgeführt wird, zur Verfügung gestellt werden. Der Bund setzt damit eine wichtige Maßnahme der Nationalen Wasserstoffstrategie um. Die Förderung der deutschen Vorhaben erfolgt im Rahmen eines europäischen Projekts (IPCEI Wasserstoff) gemeinsam mit 22 europäischen Partnerländern. Die verschiedenen nationalen Projekte sollen so miteinander vernetzt werden, dass alle Länder voneinander profitieren und gemeinsam eine europäische Wasserstoffwirtschaft aufgebaut werden kann. Neben den IPCEI-Projekten der Daimler Truck AG in Wörth und der BASF SE in Ludwigshafen hatte der Bund auch die bundesweite Förderung des Aufbaus eines Netzes von Wasserstofftankstellen für schwere Nutzfahrzeuge im Grundsatz ausgewählt, da der Aufbau eines solchen Netzes unabdingbar ist, wenn es gelingen soll, Wasserstoff-getriebene Nutzfahrzeuge wirtschaftlich und technologisch erfolgreich im europäischen Fernverkehrsnetz zu etablieren. Im Zuge der IPCEI-Wasserstoff-Ausschreibung des Bundes kamen drei Konsortien mit Projekten zum Zuge, deren Ziel der nationale Aufbau einer Tankstelleninfrastruktur (350 bar und 700 bar) für Wasserstoff-betriebene LKW in einem europäischen Netz in Rheinland-Pfalz ist. Der Bund wählte hier die Shell Deutschland GMBH (am Standort Koblenz), die Projekt H2 Mobility Deutschland GmbH & Co. KG (am Standort Gensingen) sowie die TotalEnergies Marketing Deutschland GmbH (am Standort Waldlaubersheim) zur Förderung aus. Der vom Bund genannte 30-prozentige Kofinanzierungsanteil beträgt über alle drei Projekte hinweg ca. 6,3 Mio. EURO. Mit Blick auf die erforderlichen Landesmittel steht eine entsprechende Verpflichtungsermächtigungs-Deckung in anderen Titeln des Einzelplans des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau im Doppelhaushalt 2023/2024 zur Verfügung; die entsprechenden Mittel müssen für die kommenden Haushaltsverhandlungen angemeldet werden.

Umsetzung eines „wichtigen Vorhabens von gemeinsamem europäischen Interesse“ des Bundes zur Entwicklung und Erprobung von 100 innovativen, emissionsfreien Schwerlast-Brennstoffzellen-LKW im kommerziellen Fernverkehr

Im Zuge der Erreichung der Pariser Klimaziele bzw. des Green Deals sowie in Folge des völkerrechtswidrigen Überfalls Russlands auf die Ukraine kommt der Dekarbonisierung von Industrie und Verkehr eine besonders hohe Relevanz zu. In diesem Kontext sind die Herstellung, der Transport, die Speicherung und die Nutzung von Wasserstoff von zentraler Bedeutung. Das Bundeswirtschaftsministerium und das Bundesverkehrsministerium haben im Mai 2021 62 Wasserstoff-Großprojekte ausgewählt, die im Rahmen eines gemeinsamen europäischen Wasserstoffprojekts (sog. Important Project of Common European Interest, IPCEI) staatlich gefördert werden sollen. Die 8 Mrd. Euro staatlichen Fördermittel setzen sich aus Bundes- und Landesmitteln zusammen. Rund 5,8 Mrd. Euro werden hierbei vom Bund an Förderung aufgebracht. Hinsichtlich der übrigen Fördermittel (rund 30 Prozent) verlangt der Bund verpflichtend, dass diese von den Ländern, in denen das jeweilige Projekt durchgeführt wird, zur Verfügung gestellt werden. Der Bund setzt damit eine wichtige Maßnahme der Nationalen Wasserstoffstrategie um. Die Förderung der deutschen Vorhaben erfolgt im Rahmen eines europäischen Projekts (IPCEI Wasserstoff) gemeinsam mit 22 europäischen Partnerländern. Die verschiedenen nationalen Projekte sollen so miteinander vernetzt werden, dass alle Länder voneinander profitieren und gemeinsam eine europäische Wasserstoffwirtschaft aufgebaut werden kann. Auch in Rheinland-Pfalz soll ein Projekt dieser transnationalen, wichtigen Vorhaben von gemeinsamem europäischen Interesse durchgeführt werden. Es handelt sich um das Projekt „PEGASUS“ der Daimler Truck AG. Innerhalb des Projektes „PEGSUS“ geht es insbesondere um die Entwicklung, den Umbau und die Alltagserprobung von 100 schweren LKW mit Brennstoffzellen-Antrieben, die Klärung sämtlicher technischer Zulassungs- und Genehmigungsfragen, die Erstellung von Entwicklungs- und Produktionsnormen sowie die Implementierung der Produktion dieser neuen Fahrzeugtypen in eine vorhandene Produktion am Standort Wörth. Das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr Landwirtschaft und Weinbau hat den Ministerrat bereits am 19. Juli 2022 umfassend über das Vorhaben informiert und der Ministerrat hat der anteiligen Kofinanzierung des Vorhabens in Höhe von 30 Prozent zugestimmt. Entsprechende Mittel bzw. Verpflichtungsermächtigungen wurden daraufhin in der vom BMDV kommunizierten Höhe von insgesamt 99 Mio. Euro im Doppelhaushalt 2023/2024 beantragt und vom Haushaltsgesetzgeber bereitgestellt. Zwischenzeitlich haben der Antragsteller, die Daimler Truck AG, das BMDV sowie die Europäische Kommission die beihilferechtlichen und inhaltlichen Themenstellungen abschließend geklärt, so dass das BMDV nun einen abschließenden Finanzierungsplan und den Entwurf einer Verwaltungsvereinbarung vorgelegt hat.

Raumwissenschaftliches Kolloquium: „Zu viel des Wandels? - Widersprüche und Aufbrüche in der sozial-ökologischen Transformation“

Kommt die „Große Transformation“ ins Stocken, bevor sie richtig begonnen hat? In den Augen vieler Menschen verläuft der Übergang zu einer nachhaltigen und klimaneutralen Gesellschaft zu langsam. Allerdings sehen sich selbst begrenzte Bemühungen derzeit mit massiven Gegenreaktionen konfrontiert. Themen wie Wärmewende, Verkehrswende oder der ökonomische Wandel im Kontext des „Green Deals“ werden emotional diskutiert. Politische Entscheidungsverantwortliche sehen sich Lobbyinteressen, Fehlinformationen und einer zunehmenden politischen Radikalisierung ausgesetzt. Menschen, die in ihren Kommunen und Regionen die Transformation vorantreiben und innovative Projekte umsetzen, sind zahlreichen Sachzwängen, emotionalen Debatten und Protesten bis hin zu gewalttätigen Übergriffen ausgesetzt. Dabei sind Regionen, Städte und Gemeinden entscheidende Arenen für das, was als „Große Transformation“ bezeichnet wird. Dieser große Wandel kann nur gelingen, wenn sich viele lokale und regionale Einzelinitiativen zusammenfügen. Daher stellt sich die Frage: wie können wir der Transformation auf lokaler Ebene und in größerem Maßstab neuen Schwung verleihen? Dieser Frage wollen wir in Impulsvorträgen und Workshops nachgehen. Eingeladen sind nationale und internationale Expert:innen aus der Wissenschaft sowie Gestalter:innen aus der Praxis, politische Verantwortliche in Kommunen, Bund und Ländern, Verwaltungsangestellte, Mitglieder von Initiativen, Journalist:innen und alle anderen, die sich mit dem Wandel auseinandersetzen. Mehr Informationen und ab Januar 2025 auch die Anmeldung finden Sie hier .

Kreislaufwirtschaft Grundsätze der Kreislaufwirtschaft Entwicklung von der Abfall- zur Kreislaufwirtschaft Reparaturatlas Sachsen-Anhalt Informationen, Veranstaltungen, Termine Initiativen Europäische Union Dokumente

Die wichtigsten Grundsätze der Kreislaufwirtschaft sind, Abfälle in ihrer Menge so gering wie möglich zu halten sowie die Schädlichkeit von Abfällen zu vermindern. Nicht vermiedene Abfälle sind einer Wiederverwendung zuzuführen, zu recyceln oder anderweitig ordnungsgemäß und schadlos zu verwerten. Nicht verwertbare Abfälle müssen gemeinwohlverträglich beseitigt werden. In den letzten Jahren hat sich die Abfallwirtschaft zunehmend zu einer Kreislauf- und Ressourcenwirtschaft weiterentwickelt. Der Ausbau der Kreislaufwirtschaft wird abgesichert durch die Getrennthaltung der Abfallströme, die Steigerung der verwertbaren Abfallmenge sowie die Etablierung hochwertiger Verfahren und Stoffströme. Mit den Aktionsplänen der Europäischen Union zur Kreislaufwirtschaft, dem Europäischen Grünen Deal für eine nachhaltige und klimafreundliche Wirtschaft sowie dem Legislativpaket zur Kreislaufwirtschaft wurden zentrale Abfallrichtlinien geändert. Anliegen dieser Fortentwicklung ist es, die Abfallvermeidung  zu stärken, das Recycling voran zu bringen sowie einen Binnenmarkt für Sekundärrohstoffe zu schaffen. Im Rahmen der Kunststoffstrategie wurde unter anderem die EU-Einwegkunststoff-Richtlinie erlassen. Diese Regelungen führten zu zahlreichen Änderungen im nationalen Recht. So waren Novellierungen des Kreislaufwirtschafts-, des Batterie- des Elektroaltgeräte- und des Verpackungsgesetzes erforderlich. Wesentliche Änderungen hat das Bundesumweltministerium hier zusammengestellt. Der Reparaturatlas für Sachsen-Anhalt bietet einen Überblick über Reparaturmöglichkeiten in der Region. Gewerbliche und nicht-gewerbliche Reparaturanbieter können ihre Dienstleistungen unter https://reparaturatlas.sachsen-anhalt.de/mitmachen anmelden. Mit dem Reparaturatlas möchte das Umweltministerium dazu beitragen, dass künftig mehr defekte Elektro- und Elektronikgeräte instandgesetzt werden und nicht direkt auf dem Müll landen. Denn eine Reparatur schont Ressourcen und den Geldbeutel. Bestätigung der Anspruchsberechtigung nach Einwegkunststofffondsgesetz ab sofort möglich: Zuständige Behörde, Verfahren, weitere Informationen AURA-Award 2025 für nachhaltiges Unternehmertum u.a. in den Bereichen Ressourceneffizienz, Recycling oder Abfallminderung: Bewerbung bis zum 25. April 2025 möglich Aktionswochen E-Schrott "Jeder Stecker zählt" vom 6. bis 19. Oktober 2025 Dialog zur Nationalen Kreislaufwirtschaftsstrategie Aktion Biotonne Deutschland: Biotonnen-Challenge Kein Plastik in die Biotonne : Warum Plastiktüten oder Gummibänder nicht in den Bioabfall gehören. Aktion Biotonne: Informationen zur Getrenntsammlung von Bioabfällen Mülltrennung wirkt - eine Initiative der Dualen Systeme für Verpackungsabfälle Nachhaltige abfallarme Sport(groß)veranstaltungen Weniger ist mehr - Kampagne des BMUV Initiative Recyclingpapier Recht auf Reparatur Sonderbericht 17/2023 des Europäischen Rechnungshofes : Kreislaufwirtschaft - Langsame Umsetzung in den Mitgliedsstaaten trotz EU-Maßnahmen SCIP-Datenbank für besonders besorgniserregende Stoffe Der europäische Grüne Deal Aktionsplan zur Kreislaufwirtschaft European Circular Economy Stakeholder Platform

Pflanzenschutz im Wandel

Die zunehmende Digitalisierung in allen Lebensbereichen spiegelt sich auch in der Landwirtschaft wider. Neben wirtschaftlichen Vorteilen werden hier auch ökologische Chancen erwartet, insbesondere im Bereich Pflanzenschutz. Ziel der vorliegenden Studie ist es, die vielfältigen Innovationen in der Landwirtschaft aus Umweltsicht zu beleuchten. Ausgehend vom Green Deal der Europäischen Kommission und seinem zentralen Element der Farm-to-fork-Strategie mit einem dort festgeschriebenen Reduktionsziel von 50 Prozent an Pflanzenschutzmitteln, soll überprüft werden, ob die Innovationen zu diesem Ziel beitragen. Da eine reine Reduktion nicht zwangsläufig ein geringeres Umweltrisiko von Pflanzenschutzmitteln bedeutet, wird auch der Frage nachgegangen, welche Chancen, aber auch mögliche Risiken die Innovationen insgesamt für einen ökologisch nachhaltigeren Pflanzenschutz bergen. Veröffentlicht in Texte | 138/2024.

Das Umweltbundesamt feiert 50-jähriges Jubiläum

Rückblick auf 50 Jahre Umweltschutz mit Ausstellung, digitaler Zeitreise und Jubiläumsfest am 15. Juni 2024 in Dessau-Roßlau Vor über 50 Jahren brachte die sozial-liberale Koalition unter Kanzler Willy Brandt frischen Wind für den Umweltschutz. Mit dem Start des ersten Umweltprogramms der Bundesregierung und der Ernennung des ersten deutschen Umweltministers im Jahr 1971 wird Umweltpolitik zunächst im Bundesministerium angesiedelt. Kurze Zeit später gründet die Bundesrepublik Deutschland als erstes europäisches Land eine wissenschaftliche Umweltbehörde: Am 22. Juli 1974 nahm das Umweltbundesamt (UBA) im Berliner Westen mit rund 170 Mitarbeitenden seine Arbeit auf. Umweltthemen nahmen in Deutschland und Europa mehr und mehr Einzug in die politische Agenda. Seit dem Umzug des UBA an den Hauptsitz in Dessau-Roßlau im Mai 2005, ist die Zahl der Mitarbeitenden – heute über 1.800 an 16 Standorten in ganz Deutschland – mindestens genauso stark gewachsen, wie die Bandbreite seiner Themen. Anlässlich des 50. Jubiläums im Jahr 2024 führen eine neue Ausstellung am UBA-Hauptsitz und eine virtuelle Zeitreise Interessierte durch die Herausforderungen, Maßnahmen und Erfolge aus 50 Jahren UBA und zeigen eines ganz klar: In den vergangenen 50 Jahren hat sich in Sachen Umweltschutz vieles getan und das wird mit einem Jubiläumsfest am 15. Juni 2024 in Dessau auch öffentlich gefeiert. Aufgabe des ⁠ UBA ⁠ ist seit seiner Gründung, mögliche zukünftige Beeinträchtigungen von Mensch und Umwelt frühzeitig zu erkennen, zu bewerten und Politik und Gesellschaft praktikable Lösungen vorzuschlagen. Dazu erhebt das UBA umfassende Daten über den Zustand der Umwelt und berät mit diesem Wissen die gesamte Bundesregierung. Es forscht dazu in eigenen Laboren oder vergibt Forschungsaufträge an wissenschaftliche Einrichtungen und Institute im In- und Ausland. Darüber hinaus vollzieht das UBA Umweltgesetze, beispielsweise für den Emissionshandel oder die Zulassung von Chemikalien, Arznei- und Pflanzenschutzmitteln. Weitere Aufgabe ist seit 1974 die Information der Öffentlichkeit in Umweltfragen. Wie facettenreich die Arbeit des UBA ist, zeigt ein Blick auf die Themenpalette: Die Mitarbeitenden arbeiten, forschen und informieren über unterschiedlichste Aspekte des Zusammenlebens von Mensch und Umwelt: vom Schutz der Weltmeere über die Abfallvermeidung und Ressourcenschonung, Auswirkungen unterschiedlicher chemischer Stoffe auf die Gesundheit der Menschen bis zur Mobilität und Ernährung von Morgen. Im Mittelpunkt der Arbeit stand und steht immer der Schutz von Mensch und Umwelt. Das UBA heute : Derzeit arbeiten hierzu 1.837 (Stand: Juni 2023) Mitarbeitende an 16 Standorten des UBA. Der Hauptsitz ist seit 2005 in Dessau-Roßlau (Sachsen-Anhalt). Weitere Standorte hat das UBA in Berlin, Bad Elster (Sachsen), Langen (Hessen), Merseburg (Sachsen-Anhalt), Salzgitter (Niedersachsen) und Cottbus (Brandenburg). Darüber hinaus betreibt das UBA ein Messnetz mit sieben Messstellen von Zingst bis zur Zugspitze. Dirk Messner, Präsident des Umweltbundesamtes: „In aller Bescheidenheit können wir durchaus mit Stolz sagen, dass durch die Hingabe und Hartnäckigkeit unserer Kolleginnen und Kollegen über die Jahre einiges im Umweltschutz passiert ist. Wir haben nicht nur Veränderungen angestoßen, sondern sie auch aktiv mitgeprägt und umgesetzt – vom Asbest- und ⁠FCKW⁠-Halon-Verbot bis hin zum Start des Emissionshandels. Trotz der Erfolge richten wir den Blick im Jubiläumsjahr auf neue gesellschaftspolitische Herausforderungen. Um Umwelt- und ⁠ Klimaschutz ⁠ voranzutreiben und Wohlstand in den Grenzen der Ökosysteme weiterhin zu ermöglichen, ist eine verstärkte, interdisziplinäre Zusammenarbeit auf nationaler und internationaler Ebene notwendig. Sie erfordert einen ganzheitlichen Blick auf den Klimaschutz und die Arbeit zum Schutz von Mensch und Umwelt – beispielsweise durch die konsequente Transformation der Wirtschaft und Gesellschaft oder die Förderung der Zirkularität der Ökonomie, ohne die uns sozial gerechter und erfolgreicher Klimaschutz heute und in Zukunft nicht gelingen kann. Das 50-jährige Jubiläum markiert einen Meilenstein, gibt uns die Chance, Partnerschaften zu stärken und mit anderen Organisationen zusammenzuarbeiten, um globale Umweltziele zu erreichen – allen voran die Ziele des 2019 verabschiedeten European Green Deals, der Klimaneutralität bis 2045 und damit einer lebenswerten Zukunft, der wir als Gesellschaft durch unsere gemeinschaftliche Transformationsarbeit optimistisch entgegen gehen wollen.“ Jubiläumsfest am 15. Juni 2024: Mit seinem Jubiläumsfest am 15.06.2024 am Hauptsitz in Dessau-Roßlau lädt das UBA herzlich dazu ein, gemeinsam einen Blick auf die Herausforderungen, Meilensteine, Erfolge und Misserfolge der vergangenen 50 Jahre zu werfen und bei informativen Aktionen und Ständen der unterschiedlichen Fachleute und Mitarbeitenden des UBA einen Ausblick in die aktuellen Schwerpunkte und die Themen der Zukunft zu erhalten. Bei den unterschiedlichen Ständen und Mitmach-Aktionen ist für Groß und Klein von 10:00 bis 17:00 Uhr etwas dabei. Auch für musikalisches, kulturelles und kulinarisches Rahmenprogramm ist gesorgt. Der Eintritt ist frei, es ist keine Voranmeldung notwendig. UBAwegs in Dessau-Roßlau am 26. April 2024 : Einen Einstieg in das Jubiläumsjahr bietet neben der Ausstellung und virtuellen Zeitreise auf uba.de auch die am 26.04.2024 startende Veranstaltungsreihe „UBAwegs in Dessau-Roßlau für Mensch und Umwelt“. Ab 15:00 Uhr lädt das UBA zu einem geführten Spaziergang mit historischer Einordnung um das Quartier des Hauptgebäudes am ehemaligen Wörlitzer Bahnhof ein. Im Anschluss begrüßen UBA-Präsident Dirk Messner und der Oberbürgermeister der Stadt Dessau-Roßlau, Robert Reck, zu einem Vortrag und Gespräch im UBA-Hörsaal. Weitere Informationen : Die Ausstellung „50 Jahre Umweltbundesamt“ ist am UBA-Hauptsitz zu sehen: Wörlitzer Platz 1, 06844 Dessau-Roßlau. Weitere Informationen hier . Die Inhalte der Ausstellung und darüber hinaus weitere interessante Anekdoten und Informationen sind als digitale Zeitreise hier zu finden. Die Tourenreihe „UBAwegs in Dessau-Roßlau für Mensch und Umwelt“ startet am 26.04.2024 um 15:00 Uhr in Dessau. Eine Anmeldung für die kostenpflichtige Teilnahme ist erforderlich. Weitere Informationen zu Anmeldung, Treffpunkt und Ablauf hier . Das Jubiläumsfest findet am 15.06.2024 in der Zeit von 10:00 -17:00 Uhr am Hauptsitz in Dessau-Roßlau statt. Der Eintritt ist frei. Eine Voranmeldung ist nicht nötig. Weitere Informationen hier .  Details zum Programm werden in Kürze veröffentlicht.

Umweltverwaltung, BSR, Handwerkskammer und anstiftung stellen neues Reparaturnetzwerk „repami“ vor

Umweltsenatorin Ute Bonde, BSR-Chefin Stephanie Otto, Berlins Handwerkspräsidentin Carola Zarth und Linn Quante von der gemeinnützigen Stiftung anstiftung haben heute im Meistersaal der Handwerkskammer das neue Reparaturnetzwerk „repami“ vorgestellt. Auf der Online-Plattform www.repami.de finden Berlinerinnen und Berliner einen einfachen Zugang zu gewerblichen Reparaturbetrieben und ehrenamtlichen Reparaturcafés. Unter dem Motto „Reparieren statt Wegwerfen“ können sie so die Lebensdauer ihrer Gebrauchsgegenstände verlängern. Damit leisten die Projektbeteiligten Berliner Stadtreinigung (BSR), Handwerkskammer Berlin und Stiftung anstiftung in Zusammenarbeit mit dem BUND Berlin einen wichtigen Beitrag zur Abfallvermeidung sowie zur Ressourcenschonung. Gefördert wird das Netzwerk Qualitätsreparatur „repami“ vom Land Berlin. „repami“ bietet Bürgerinnen und Bürgern eine Übersicht über Berliner Handwerksbetriebe und Reparatur-Initiativen sowie deren Angebote. Das Netzwerk vereint erstmalig einen großen Teil der kommerziellen Reparaturbetriebe und ehrenamtlichen Reparaturcafés der Stadt zentral in einer einzigen Plattform. Damit können sich Berlinerinnen und Berliner einfach über Reparaturmöglichkeiten informieren und gezielt entscheiden, ob sie einen gewerblichen Betrieb in Anspruch nehmen oder ihre Gebrauchsgegenstände lieber in einem Reparaturcafé unter Anleitung von Ehrenamtlichen selbst reparieren möchten. Insgesamt leisten kommerzielle und nicht-kommerzielle Anbieter in der Hauptstadt derzeit hochgerechnet etwa 1,4 Millionen Reparaturen pro Jahr. Um diese Zahl weiter zu erhöhen, soll deren Engagement durch das „repami“-Netzwerk nachhaltig unterstützt werden. Ute Bonde, Senatorin für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt: „Wenn ein Gegenstand defekt ist, entscheiden sich die Menschen oft zu schnell dafür, ihn wegzuwerfen und durch ein neues Produkt zu ersetzen. Das ist zum einen schade um das Geld und verursacht zum anderen mehr Abfall. Deshalb freue ich mich sehr, heute gemeinsam mit den Projektbeteiligten die digitale Plattform ‚repami‘ vorzustellen. Hier finden wir eine breite Übersicht der Berliner Reparaturbetriebe und -initiativen mit ihren Angeboten und Möglichkeiten sowie viele nützliche Informationen zum Thema Reparatur. Also statt einfach wegzuwerfen lieber einfach reparieren lassen.“ Stephanie Otto, BSR-Vorstandsvorsitzende: „Als Partnerin der ‚Zero-Waste-Stadt‘ Berlin leisten wir mit ‚repami‘ einen wesentlichen Beitrag, um die Kreislaufwirtschaft zu transformieren und wertvolle Ressourcen zu schonen. Wenn wir unsere Elektrogeräte, Möbel, Kleidungsstücke und Herzensgegenstände durch qualitätsvolle Reparaturen länger nutzen, lassen sich große Mengen Rohstoffe und Energie einsparen. Mit ‚repami‘ möchten wir es den Berlinerinnen und Berlinern einfacher machen, dieses enorme Potenzial auszuschöpfen und gemeinsam einen wichtigen Schritt von der Wegwerfmentalität hin zu mehr Reparatur und Nachhaltigkeit zu gehen.“ Carola Zarth, Präsidentin der Handwerkskammer Berlin: „In Deutschlands privaten Haushalten werden reparaturbedürftige Produkte oftmals vorschnell weggeworfen, anstatt ihnen ein zweites Leben zu schenken. Der Königsweg zu längerer Produktnutzung ist die Reparatur. Diese Praxis bewahrt wertvolle Ressourcen und reduziert Abfall in Zeiten des so notwendigen Klimaschutzes. Mit der Berliner Online-Plattform ‚repami‘ schaffen wir eine unkomplizierte Vernetzung zwischen Kundschaft und seriösen Handwerksbetrieben. Das Netzwerk leistet damit einen wichtigen Beitrag zur Nachhaltigkeit und zur Stärkung des Handwerks in unserer Stadt.“ Linn Quante, anstiftung: „Seit zehn Jahren koordinieren wir das ‚Netzwerk Reparatur-Initiativen‘, in dem wir bundesweit ehrenamtliche Reparaturcafés beraten und vernetzen. Diese Erfahrung bringen wir jetzt lokal in Berlin ein, um eine starke Allianz aus Abfallwirtschaft, gewerblichen Reparaturdienstleistern und der zivilgesellschaftlichen Reparierbewegung zu fördern. Selbst reparieren stärkt die Selbstwirksamkeit und schützt Ressourcen – aber auch reparieren lassen ist ein Beitrag zur Nachhaltigkeit.“ Die Entwicklung von „repami“ erfolgte im Rahmen des vom Land Berlin unterstützten Projekts „Netzwerk Qualitätsreparatur“, dessen Ziel die Umsetzung lokaler Maßnahmen zur Förderung der Reparatur von Gebrauchsgegenständen ist. Dies stellt einen wichtigen Schritt in der landesweiten „Zero-Waste-Strategie“ dar, weil durch die Weiternutzung der reparierten Produkte Abfälle vermieden, Ressourcen geschont und CO 2 -Emissionen reduziert werden. Gleichzeitig wird auch der neuen EU-Richtlinie zum „Recht auf Reparatur“ Rechnung getragen: Diese soll es Verbraucherinnen und Verbrauchern leichter machen, durch die Reparatur von defekten Geräten Kosten zu sparen. Außerdem sollen mit der Richtlinie die europäische Kreislaufwirtschaft gefördert und die Ziele des nachhaltigen Konsums im Sinne des europäischen Green Deals unterstützt werden. Neben der BSR, die als sogenannte Konsortialführerin für das Gesamtprojekt verantwortlich zeichnet, sind die Handwerkskammer Berlin und die gemeinnützige Stiftung anstiftung am Netzwerk Qualitätsreparatur „repami“ beteiligt. Die Handwerkskammer bildet hierbei die Schnittstelle zu den gewerblichen Reparaturbetrieben in Berlin und legt zudem für Reparaturbetriebe einen Qualitätsstandard für die Aufnahme in das Netzwerk fest. Die Stiftung anstiftung, die als gemeinnützige Organisation gezielt das Selbermachen fördert, übernimmt in Zusammenarbeit mit dem BUND Berlin die Einbindung in die ehrenamtlichen Reparaturcafés. In den kommenden Monaten wollen die Projektbeteiligten weitere innovative Konzepte zur Förderung von Reparaturen entwickeln und verschiedene Maßnahmen wie öffentlichkeitswirksame Kampagnen, Veranstaltungen und Vernetzungstreffen umsetzen. Ziel ist es, möglichst viele qualifizierte Mitglieder für das Netzwerk „repami“ zu gewinnen und das positive Image des Themas Reparatur weiter zu steigern. Das Foto ist unter der Quellenangabe „BSR“ frei verwendbar.

Internationale Kooperationen

Bild: ICLEI Europäische „Circular Cities Declaration“ des Städtenetzwerks ICLEI Der europäische Green Deal erfordert den Übergang von einer linearen "nehmen-machen-wegwerfen"-Wirtschaftsweise hin zu einer ressourcenschonenden Kreislaufwirtschaft. Weitere Informationen Bild: Europäische Kommission EU-Initiative „Kreislauforientierte Städte und Regionen“ Berlin folgte dem Aufruf, sich an der Initiative kreislauforientierter Städte und Regionen der Europäischen Kommission zu beteiligen. Weitere Informationen

Ressourcenschonung in der Umweltpolitik

Ressourcenschonung in der Umweltpolitik Die Nutzung natürlicher Ressourcen und die Konkurrenzen um knappe Ressourcen wie Frischwasser, Land und Rohstoffe steigen weltweit. Gleichzeitig nehmen damit globale Umweltprobleme wie Klimawandel, Bodendegradierung oder Biodiversitätsverlust zu. Ein schonender Umgang mit natürlichen Ressourcen ist daher eine zentrale Herausforderung unserer Zeit und ein wichtiges Thema der Umweltpolitik. Natürliche Ressourcen wie zum Beispiel Rohstoffe, Boden, Wasser und Luft sind die Grundlage unseres täglichen Lebensbedarfs und unseres Wohlstands. Die Nutzung natürlicher Ressourcen und die Konkurrenz um knapper werdende Ressourcen wie Rohstoffe, Boden oder Frischwasser nehmen weltweit stetig zu. Ursache hierfür sind unter anderem ein nicht nachhaltiges Wirtschaftssystem, der Wohlstand der Industrieländer und neuerdings die rasante Entwicklung der Schwellen- und Entwicklungsländer. Damit verbunden ist die Zunahme globaler Umweltprobleme wie ⁠ Klimawandel ⁠, Bodendegradation oder der Verlust an biologischer Vielfalt. Die gegenwärtigen Produktions- und Konsummuster der industrialisierten Welt führen bei zukünftig neun Milliarden Menschen dazu, dass die Naturschranken weit überschritten sein werden. Auch aufgrund der teilweisen hohen Importabhängigkeit Deutschlands für bestimmte Rohstoffe und Produkte muss Ressourcenschonung im internationalen Kontext gesehen und müssen globale Aspekte berücksichtigt werden. Denn mit den steigenden Importen werden zunehmend auch Umweltwirkungen in die Zulieferländer verlagert. Auch die zunehmenden Ressourcenkonflikte müssen vermieden und Rohstoffsicherheit gewährleistet werden. Die Reduzierung der Ressourceninanspruchnahme und der damit verbundenen Umweltwirkungen entlang der gesamten Wertschöpfungskette ist somit eine globale Aufgabe unserer Umweltpolitik. Ressourcenschonung folgt dem Leitbild einer in natürliche Stoffkreisläufe eingebetteten Wirtschaft mit minimalem Ressourcenverbrauch, deren Entwicklung weder zu Lasten anderer Regionen noch künftiger Generationen geht. Sie lässt sich daher nur ganzheitlich aus einer Lebenszyklusperspektive heraus gestalten: von der Rohstoffgewinnung über Verarbeitung, Gestaltung der Produkte, Handel und Konsum bis zur Wiederverwendung oder Entsorgung. Aufgabe der Politik ist es, die Rahmenbedingungen so zu gestalten, dass Anreize für einen effizienten und umweltverträglichen Umgang mit natürlichen Ressourcen gegeben werden. Dafür gilt es, einen sorgfältig zusammengestellten „Policy Mix“ mit passgenauen Instrumenten zu wählen. Dabei sind vielfältige Strategien für abiotische und biotische Materialien, Wasser, Fläche und Energie konsistent zu verbinden und Politik, Wirtschaft und Gesellschaft zu vernetzen. Ressourcenschonung ist somit ein ressortübergreifendes Handlungsfeld und Großthema der Umweltpolitik. Verlässlichkeit durch politischen Konsens und wissenschaftlich fundierte Ziele dienen der Orientierung aller Akteure, insbesondere auch für langfristige Investitionsentscheidungen. Das ⁠ UBA ⁠ unterstützt hierbei. Es entwickelt Instrumente und Strategieansätze und schlägt anspruchsvolle Ziele und richtungssichere Indikatoren vor. Der Schutz natürlicher Ressourcen hat in den letzten Jahrzehnten einen zunehmend hohen politischen Stellenwert erreicht. Seit der ⁠ UN ⁠-Konferenz in Rio de Janeiro 1992 wird der Schutz und Erhalt der natürlichen Ressourcen international als wesentliche Voraussetzung für eine nachhaltige Entwicklung gesehen. Auf europäischer Ebene hat Ressourcenschonung mit dem im Jahr 2011 von der Kommission verabschiedete „Fahrplan für ein ressourcenschonendes Europa“ im Rahmen der Strategie Europa 2020 an Bedeutung gewonnen. Im Ende 2019 veröffentlichten European Green Deal (EGD) ist die Entkopplung des Wirtschaftswachstums von der Ressourcennutzung als zentrales Ziel enthalten. Im März 2020 wurde ein neuer Aktionsplan für Kreislaufwirtschaft und für ein saubereres und wettbewerbsfähigeres Europa verabschiedet. Weitere Strategien und Programme wurden von verschiedenen supranationale Organisationen entwickelt (u. a. UN, ⁠ OECD ⁠, G7/G20) oder finden in europäischen oder interenationalen Ländern statt. Deutschland entwickelt eine Nationale Kreislaufwirtschaftsstrategie. Das Umweltbundesamt unterstützt die Umsetzung der verschiedenen nationalen, europäischen und internationalen Strategien und Programme und arbeitet an deren Fortentwicklung mit.

Neue Regeln zur Verringerung schädlicher Industrieemissionen

Neue Regeln zur Verringerung schädlicher Industrieemissionen Nach intensiven Verhandlungen im Rat und Parlament der Europäischen Union ist die neue Industrieemissionsrichtlinie (IED 2.0) am 15.07.2024 im EU-Amtsblatt erschienen. Die Mitgliedstaaten haben nun 22 Monate Zeit, sie in nationales Recht umzusetzen. Mit ihr kommen neue Regeln zur Verringerung schädlicher Emissionen, für mehr Ressourceneffizienz und Umweltmanagement in der Industrie. Ende 2019 kündigte die EU-Kommission im Kontext des Europäischen Green Deal die Revision der Industrieemissionsrichtlinie 2010/75/EU (IE-RL) an. Im April 2022 legte sie dann ihren Vorschlag für eine geänderte IE-RL vor. Die neue IE-RL 2.0 zielt darauf ab, in integrierter und medienübergreifender Weise die menschliche Gesundheit und die Umwelt noch besser zu schützen , indem schädliche Emissionen in Luft, Wasser und Boden aus Industrieanlagen einschließlich größerer Tierhaltungsbetriebe vermieden oder reduziert werden. Die IE-RL regelt Genehmigung, Betrieb, Überwachung und Stilllegung der umweltrelevantesten Industrieanlagen in Europa. In Deutschland betrifft das derzeit ca. 13.000 Anlagen, in der EU etwas über 50.000 Anlagen. Zu den wesentlichsten Neuerungen der geänderten IE-RL gehört, bei der Anwendung von besten verfügbaren Techniken (BVT) strengere Emissionsgrenzwerte festzulegen: Der neuen IE-RL zufolge ist das untere (strengere) Ende der mit BVT assoziierten Emissionsbandbreite bei der Festlegung von Grenzwerten mit zu berücksichtigen, in jedem Fall aber die gesamte mit BVT assoziierte Emissionsbandbreite, wenn die beste Umweltleistung insgesamt für eine Anlage bestimmt wird. Neu in der IE-RL 2.0 sind auch verbindliche Bandbreiten für Verbrauchsniveaus von materiellen Ressourcen einschließlich Wasser und Energie. Dadurch sollen die effiziente Nutzung und Wiederverwendung von Rohstoffen, Energie und Wasser befördert werden. Solche verbindlichen Verbrauchswerte sind aber in der Regel nur für vergleichbare industrielle Betriebe oder Prozesse zu erwarten, die durch ähnliche Merkmale, Verfahren und Produkte charakterisiert sind. Für IED-Anlagen ist zudem ein Umweltmanagementsystem (UMS), welches auch ein Chemikalienmanagementsystem umfasst, verbindlich einzuführen und zu betreiben. Das UMS wird alle drei Jahre externen Audits unterzogen. Darüber hinaus unterstützt die IE-RL-Revision die industrielle Transformation, indem die Fortentwicklung des Standes der Technik bzw. der BVT stärker auf die Dekarbonisierung ausgerichtet wird. Verschiedene Artikel der Richtlinie sowie Instrumente unterstützen und flankieren die Dekarbonisierung der Industrie und Schritte zur Klimaneutralität von Industrieanlagen. Der Dynamik der anstehenden industriellen Transformation entsprechend, soll ein neu gegründetes Innovationszentrum für industrielle Transformation und Emissionen (INCITE) Informationen über innovative industrielle Techniken sammeln, analysieren und für die Fortentwicklung der BVT im Sevilla-Prozess aufbereiten.

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