Das Projekt "Die neue Ökodesign-Verordnung: Anforderungen an das Ökodesign von Textilien und die mögliche Überführung in ein Ökodesign-Label" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Öko-Institut. Institut für angewandte Ökologie e.V. durchgeführt. Am 30. März 2022 wurde von der Europäischen Kommission der Vorschlag für die neue 'EU Verordnung zum Ökodesign für nachhaltige Produkte' (Regulation of the European Parliament and of the Council establishing a framework for setting ecodesign requirements for sustainable products and repealing Directive 2009/125/EC – ESPR) veröffentlicht. Diese soll die bestehende EU Ökodesign-Richtlinie ablösen. Ziel der neuen EU Ökodesign-VO ist, dass in der EU nachhaltige Produkte zum Standard werden. Eine relevante Produktgruppe sind die Textilien. Darüber hinaus wurde für die Produktgruppe der Textilien im Jahr 2022 die EU Textilstrategie (EU strategy for sustainable and circular textiles) seitens der Europäischen Kommission veröffentlicht. Diese ist sehr umfassend und adressiert eine Vielzahl an textilrelevanten Fragestellungen bzw. benennt viele neue und zu ändernde rechtliche Anforderungen.
Ziel des Forschungsprojektes ist es zum einen, mögliche Ökodesignanforderungen für Textilien zu erarbeiten, diese möglicherweise in ein Kennzeichnungslabel zu überführen sowie die europäischen Prozesse zur neuen Ökodesign-VO für die Produktgruppe der Textilien zu begleiten. Zum anderen sind die Arbeiten rund um die Product Environmental Footprint Category Rules (sog. PEFCRs) für Bekleidung zu begleiten.