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s/eu wasserrahmenrichtlinie/EU-Wasserrahmenrichtlinie/gi

Wasser_Internet - Oberflächenwasserkörper - Linien

Der Kartendienst (WMS Gruppe) stellt ausgewählte Wasserdaten des Saarlandes dar.:Gewässerabschnitte OWK (Oberflächenwasserkörper); Betrachtungsobjekt im GDZ; Aggregation der ATKIS-Gewässer nach OWK-NR, MultiFeatureklasse setzt sich zusammen aus der linienhaften Featureklasse GDZ2010.L_blowk und der flächenhaften Featureklasse GDZ2010.A_blowk und der dazu gehörigen Businessklasse GDZ2010.blowk, exportiert wurden nur die Featureklasse GDZ2010_L_blowk, verknüpft mit der Businesstabelle GDZ2010.w8bwowgz (Handlung Bewertung Gewässerabschnitt OWK Gewässerzustand) in die Filegeodatabase GDZ_GDB.gdb. Oberflächenwasserkörper sind die Gewässer mit Einzugsgebieten größer 10 km² und damit die WRRL (Wasserrahmenrichtlinie) berichtspflichtigen Gewässer. Attribute werden an anderer Stelle erläutert; Aktualisierugszyklus halbjährlich mit dem Export der ATKIS- Daten aus POLYGIS, es werden aber nur Änderungen übernommen, Änderungen der OWK-Nr sind derzeit nicht zu erwarten

Grundwassermessstelle APP_GWMN_227

Dieser Datensatz beschreibt die Grundwassermessstelle APP_GWMN_227 in Schleswig-Holstein. Die Messstelle liegt im Grundwasserkörper ST04 : Angeln - östl. Hügelland West. Es liegen insgesamt 52300 Messwerte vor. Es liegen außerdem 2 Probenentnahmen vor (siehe Resourcen).

Grundwassermessstelle APP_GWMN_38

Dieser Datensatz beschreibt die Grundwassermessstelle APP_GWMN_38 in Schleswig-Holstein. Die Messstelle liegt im Grundwasserkörper ST02 : Flensburg - östl. Hügelland. Es liegen insgesamt 40356 Messwerte vor. Es liegen außerdem 26 Probenentnahmen vor (siehe Resourcen).

Grundwassermessstelle APP_GWMN_634

Dieser Datensatz beschreibt die Grundwassermessstelle APP_GWMN_634 in Schleswig-Holstein. Die Messstelle liegt im Grundwasserkörper EL21 : Bille - östl. Hügelland Mitte B. Es liegen insgesamt 32196 Messwerte vor. Es liegen außerdem 12 Probenentnahmen vor (siehe Resourcen).

Grundwassermessstelle APP_GWMN_104

Dieser Datensatz beschreibt die Grundwassermessstelle APP_GWMN_104 in Schleswig-Holstein. Die Messstelle liegt im Grundwasserkörper EL08 : Stör - Geest und östl. Hügelland. Es liegen insgesamt 21624 Messwerte vor. Es liegen außerdem 7 Probenentnahmen vor (siehe Resourcen).

Band6_GSG

Gewässerstrukturkartierung an den Gewässern Berichtsgewässernetz nach WRRL - Information zu den Hauptparametern (Band6) auf generalisiertem Verlauf

Grundwassermessstelle APP_GWMN_636

Dieser Datensatz beschreibt die Grundwassermessstelle APP_GWMN_636 in Schleswig-Holstein. Die Messstelle liegt im Grundwasserkörper EL04 : NOK - Geest. Es liegen insgesamt 90856 Messwerte vor. Es liegen außerdem 2 Probenentnahmen vor (siehe Resourcen).

Grundwassermessstelle APP_GWMN_123

Dieser Datensatz beschreibt die Grundwassermessstelle APP_GWMN_123 in Schleswig-Holstein. Die Messstelle liegt im Grundwasserkörper EL08 : Stör - Geest und östl. Hügelland. Es liegen insgesamt 25541 Messwerte vor. Es liegen außerdem 12 Probenentnahmen vor (siehe Resourcen).

Joint Danube Survey

Das Projekt "Joint Danube Survey" wird/wurde ausgeführt durch: Zoologisches Forschungsmuseum Alexander König - Leibniz-Institut für Biodiversität der Tiere.The Joint Danube Survey (JDS(link is external)) is one of the most comprehensive investigative surface-water monitoring efforts in the world. Orchestrated by the ICPDR (link is external)(International Commission for the Protection of the Danube River), the key purpose of JDS is to gather vital data on carefully selected elements of water quality across the entire length of the Danube River and its major tributaries. The project harmonizes water monitoring practices across the Danube countries, following the EU Water Framework Directive (WFD) to achieve good water quality. Three JDS events have been previously conducted - in 2001, 2007, and 2013. The fourth survey, JDS4, took place throughout 2019 at 51 sampling sites in 13 countries across the Danube River Basin. The outcome of JDS4 will fill the information gaps necessary to enable the planned 2021 update of the Danube River Basin Management Plan. For the first time, JDS4 included DNA metabarcoding methods, carried out through the University of Essen(link is external). The resulting eDNA samples are centrally archived for JDS at the ZFMK Biobank.

Planfeststellungsverfahren für die Errichtung und den Betrieb einer Gasversorgungsleitung und einer Wasserstoffleitung in Wilhelmshaven der Open Grid Europe GmbH

Die Firma Open Grid Europe GmbH (OGE) plant die Errichtung und den Betrieb der Wilhelmshaven-Küstenlinie (WKL), einer Doppelleitung zum Transport von Wasserstoff (H2) und Erdgas (CH4), und hat die Zulassung dieses Vorhabens bei der Planfeststellungsbehörde, dem LBEG, beantragt. Die WKL-Erdgasleitung soll an die Gasversorgungsleitung Nr. 109 (WAL 2) im Bereich der bestehenden Gasdruckregel- und Messanlage (GDRM) Wilhelmshaven Voslapper Groden anbinden. Die WKL-Wasserstoffleitung soll ihren Startpunkt in einer Molchschleuse westlich unmittelbar neben der bestehenden GDRM Wilhelmshaven haben und bis zur GDRM Wilhelmshaven Voslapper Groden parallel zur WAL 2 verlaufen. Von dort aus sollen die beiden Stränge der WKL in Parallellage bis zum Endpunkt auf dem Gelände der Nord-West Oelleitung GmbH geführt werden. Die Einzelstränge werden eine Nennweite von jeweils DN 1 000 haben (entspricht einem Durchmesser von ca. 1 000 mm) und können mit einem maximal zulässigen Betriebsdruck von 100 bar betrieben werden. Die Leitungsstränge werden überwiegend in offener Bauweise verlegt, einzelne Abschnitte werden in geschlossener Bauweise (bspw. mittels Horizontalbohrverfahren) errichtet. Die Erdgasleitung hat eine Länge von ca. 9,16 km, die Wasserstoffleitung aufgrund des unter-schiedlichen Startpunktes eine Länge von ca. 11,18 km. Von der Maßnahme sind Gebiete im Bereich der Stadt Wilhelmshaven betroffen. Errichtung und Betrieb der Leitung bedürfen der Planfeststellung gem. § 43 Abs. 1 Nr. 5 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG). Für das Vorhaben besteht die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVPG). Aufgrund geänderter Antragsunterlagen, u.a. im Rahmen von Planänderungen, war eine Neuauslegung der Antragsunterlagen und daraus folgend eine Neubeteiligung der Öffentlichkeit erforderlich. Bereits während der ersten Öffentlichkeitsbeteiligung (Auslegung vom 05.02.2024 bis zum 04.03.2024, Einwendungsfrist bis zum 04.04.2024) erhobene Einwendungen und Stellungnahmen behalten ihre Gültigkeit, soweit sie auch auf die im Rahmen der Neuauslegung ausgelegten Antragsunterlagen noch zutreffen. Die Antragsunterlagen enthalten unter anderem einen UVP-Bericht, einen Landschaftspflegerischen Begleitplan, Unterlagen zum speziellen Artenschutz, Natura 2 000-Verträglichkeitsvoruntersuchungen sowie Fachgutachten zur EU-Wasserrahmenrichtlinie, zum Bodenschutz, zur Archäologie und zum Klimaschutz. Die Auslegung der Antragsunterlagen erfolgt gemäß § 43 a EnWG i.V.m. § 73 Abs. 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) in elektronischer Form. Die Planunterlagen können vom 23.01.2025 bis zum 24.02.2025 eingesehen werden. Auf Verlangen eines Beteiligten, das während der Dauer der Auslegung an das LBEG zu richten ist, wird ihm gemäß § 43 a EnWG eine alternative, leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit zur Verfügung gestellt; dies ist in der Regel die Übersendung eines gängigen elektronischen Speichermediums, auf dem die auszulegenden Unterlagen gespeichert sind. Maßgeblich ist der Inhalt der Veröffentlichung im Internet. Gemäß § 75 Abs. 1 VwVfG werden durch die Planfeststellung die Zulässigkeit des Vorhabens einschließlich der notwendigen Folgemaßnahmen an anderen Anlagen im Hinblick auf alle von ihm berührten öffentlichen Belange festgestellt; neben der Planfeststellung sind andere behördliche Entscheidungen, ins-besondere öffentlich-rechtliche Genehmigungen, Verleihungen, Erlaubnisse, Bewilligungen, Zustimmungen und Planfeststellungen, nicht erforderlich. Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann gemäß § 21 Abs. 2 UVPG bis einen Monat nach Ablauf der Auslegungsfrist, also bis zum 24.03.2025, Einwendungen gegen den Plan schriftlich oder zur Niederschrift bei den folgenden Stellen erheben: Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie An der Marktkirche 9 38678 Clausthal-Zellerfeld oder Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie Vitusstraße 6 49716 Meppen Mit Ablauf dieser Frist sind gemäß § 73 Abs. 4 VwVfG und § 21 Abs. 4 UVPG bis zur Feststellung des Planes alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen. Einwendungen müssen erkennen lassen, welches Rechtsgut oder Interesse aus Sicht des Einwenders verletzt wird. Vereinigungen, die auf Grund einer Anerkennung nach anderen Rechtsvorschriften befugt sind, Rechtsbehelfe nach der Verwaltungsgerichtsordnung gegen eine Entscheidung nach § 74 VwVfG (Planfeststellungsbeschluss, Plangenehmigung) einzulegen, können ebenfalls bis einen Monat nach Ablauf der Auslegungsfrist, also ebenfalls bis zum 24.03.2025 Stellungnahmen zu dem Plan abgeben.

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