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Establishment of a concept for comparative risk assessment of plant protection products with special focus on the risks to the environment

Die EU Verordnung 1107/2009 führt das Substitutionsprinzip für die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln ein, die Wirkstoffe enthalten, die als Substitutionskandidaten identifiziert wurden. Für dieses neue rechtliche Verfahren werden Wirkstoffe auf Kommissionsebene als Substitutionskandidaten gekennzeichnet, wenn sie bestimmte Kriterien hinsichtlich der Gefährdung der menschlichen Gesundheit oder der Umwelt erfüllen. Nachfolgend ist auf Ebene der Mitgliedstaaten eine vergleichende Risikobewertung für Präparate vorzunehmen, falls für ein Produkt eine Zulassung beantragt wird, welches einen solchen Substitutionskandidaten enthält. Fast ein Viertel der gegenwärtig in der EU zugelassenen Wirkstoffe könnten als Substitutionskandidaten gekennzeichnet werden, und viele davon werden aufgrund ihrer Persistenz, Bioakkumulation oder aquatischen Toxizität eine Kennzeichnung erfahren. Für Pflanzenschutzmittel, die gegenwärtig in Deutschland zugelassen sind, ist zu erwarten, dass rund ein Drittel der Präparate in die Kategorie fallen würde, für die bei einer Neuzulassung eine vergleichende Bewertung mit Alternativprodukten erforderlich werden könnte. Für rund 40% aller betroffenen Anwendungsgebiete existieren Alternativprodukte die keine Substitutionskandidaten enthalten, und alle Produkte mit Substitutionskandidaten weisen mindestens ein Anwendungsgebiet auf, in dem eine potentielle Alternative vorhanden ist. Die vergleichende Umweltrisikobewertung von Pflanzenschutzmitteln kann daher absehbar einen wesentlichen zusätzlichen Aufwand im Zulassungsprozess bewirken. Für die Durchführung einer vergleichenden Umweltrisikobewertung wird aus diesem Projekt heraus ein Satz von generischen Kriterien vorgeschlagen, die die rechtliche Bezugsgröße umsetzt, wonach ein Faktor von mindestens 10 für das Toxizitäts-/Expositions-Verhältnis als ein signifikanter Risikounterschied aufzufassen sei. Wir schlagen weiterhin vor, Risikovergleiche für alle unterschiedlichen Endpunkte vorzunehmen, die gegenwärtig in der Umweltrisikobewertung verwendet werden, und keinem Substitutionskandidaten die Zulassung zu verweigern, falls sich für das Alternativprodukt eine signifikante Risikoerhöhung in irgendeinem anderen Risikoendpunkt zeigt. Für zehn Fallstudien konnte dargelegt werden, dass mit Hilfe der verfügbaren zusammenfassenden nationalen Bewertungsberichte eine vergleichende Risikobewertung auf der Basis der vorgeschlagenen Prinzipien prinzipiell vorgenommen werden kann. Allerdings können bei Risikowerten, die nur als Grenzwertangaben vorliegen, beim Risikovergleich uneindeutige Befunde erzeugt werden. Um die bevorstehenden vergleichenden Bewertungen möglichst effizient vornehmen zu können, wäre es aus Ressourcensicht besonders lohnend, Risikomaße wie TER- oder HQ-Werte elektronisch zugänglich zu machen. Wir schlagen daher vor, die Etablierung von elektronischen Datenbasen vorzusehen, Bewertungsprozeduren zu harmonisieren und Konsens über Entscheidungsregeln herzustellen.<BR>Quelle: Forschungsbericht

Understanding of 'negligible exposure' in international science, policy and law, and qualification of the term in relation to the exposure of endocrine substances to the environment

Dieses Gutachten zielt darauf ab, den Begriff "vernachlässigbare Exposition" gegenüber endokrinen Disruptoren im Zusammenhang mit den europäischen Pflanzenschutzmittelverordnungen zu klären. Es wurde eine gründliche Recherche der wissenschaftlichen, politischen und rechtlichen Literatur durchgeführt. Sie resultierte in 3.087 zwischen 2010 und 2023 veröffentlichten Publikationen, von denen sich 204 überwiegend auf die Verwendung und das Verständnis des Begriffs in den Bereichen Umwelt und menschliche Gesundheit konzentrierten. Definitionen des Begriffs "vernachlässigbare Exposition" wurden aus einer Untergruppe von 49 Veröffentlichungen zu (chemischen) Stoffen in der Umwelt extrahiert. Die Ergebnisse wurden nach narrativen, qualitativen und quantitativen Definitionen des Begriffs gruppiert. Narrative Definitionen umschrieben "vernachlässigbar" als nicht signifikant, unwichtig, ohne Bedeutung oder nicht bedenkenswert. Qualitative und quantitative Definitionen waren komplizierter und kontextabhängig und definierten vernachlässigbare Konzentrationen/Expositionen/Auswirkungen anhand von niedrigen Werten, Werten unterhalb der Nachweisgrenze und Vergleichswerten wie einer Kontrolle, einem Benchmark oder einem gesetzlichen Schwellenwert. Aus diesen Erkenntnissen wurde eine Definition der "vernachlässigbaren Exposition von endokrin aktiven Substanzen" abgeleitet, die von den Ergebnissen der Identifizierung und Umweltrisikobewertung dieser Stoffe und deren Unsicherheiten abhängt. Eine quantitative Definition kann auf die Exposition endokrin aktiver Stoffe gegenüber Arten angewandt werden, bei denen die Wirkungsweise bekannt ist und Testmethoden zur Verfügung stehen, die ein akzeptables Maß an Unsicherheit zulassen (risikobasierter Ansatz). Bei größerer Ungewissheit ist eine Definition angemessener, die darauf abzielt zu verhindern, dass endokrin wirksame Stoffe in die Umwelt gelangen, indem ihre Verwendung auf geschlossene Systeme beschränkt wird (gefahrenbasierter Ansatz). Quelle: Forschungsbericht

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