Flüsse und Bäche nur zu zehn Prozent in „ökologisch gutem Zustand“ – Trinkwasser fast überall sehr gut Das Umweltbundesamt (UBA) plädiert für eine ambitionierte Umsetzung des Aktionsprogramms Klimaschutz im Verkehrssektor: „Der Verkehrssektor ist der einzige Sektor, der seine Emissionen seit 1990 nicht mindern konnte. Weil immer mehr Güter auf der Straße transportiert werden und der Trend zu mehr PS und schwereren Fahrzeugen geht, haben die sparsameren Motoren dem Klimaschutz wenig genützt. Im Verkehrssektor muss daher dringend mehr passieren“, sagte UBA-Präsidentin Maria Krautzberger bei der Vorstellung der „Daten zur Umwelt 2015“ in Berlin. Der Verkehr verursacht derzeit rund 18 Prozent der Treibhausgasemissionen in Deutschland, der wichtigste Emittent ist die Energiewirtschaft mit 39 Prozent. Aber: Im Verkehr sind die Emissionen im Vergleich zu 1990 sogar noch gestiegen (um 0,6 Prozent bis 2014) – anders als im Energie- oder Industriebereich. 95 Prozent der Treibhausgasemissionen im Verkehr verursacht der Straßenverkehr. Nach wie vor werden zu viele Güter auf der Straße transportiert. Zwischen 2000 und 2013 ist der Güterverkehrsaufwand auf der Straße um rund 31 Prozent gestiegen. „Wir raten dringend dazu, mehr Gütertransport von der Straße auf die Schiene und das Schiff zu verlegen – das Aktionsprogramm Klimaschutz setzt hier schon die richtigen Akzente. Es wäre auch sinnvoll, die LKW-Maut auf Fahrzeuge ab 3,5 Tonnen auszuweiten. Und wir müssen endlich eine deutlich intensivere Diskussion über CO2 -Grenzwerte für LKW führen. Wir brauchen auch hier anspruchsvolle Regelungen“, sagte Krautzberger. LKW verursachten in Deutschland im Jahr 2013 rund 38,7 Millionen Tonnen CO2. Besser sieht es beim Wasser aus: 98 Prozent der deutschen Badegewässer erfüllten 2014 die Anforderungen der EU-Badegewässerrichtlinie. Außerdem hat das Trinkwasser nahezu überall eine sehr gute Qualität. Dagegen ist der ökologische Zustand vieler Flüsse und Bäche in Deutschland weniger gut: Nur zehn Prozent der natürlichen deutschen Fließgewässer erreichen das Prädikat „gut“ nach der EU-Wasserrahmen¬richtlinie; und nur eines von 72 Küstengewässern an Nord- und Ostsee schafft dies. Fischen, Pflanzen und wirbellosen Bodentieren wie Muscheln und Schnecken macht vor allem der Stickstoff zu schaffen. Dieser gelangt durch zu viel Dünger aus der Landwirtschaft in Flüsse und Seen. Das führt zu Algenwachstum und raubt Fischen und anderen Wasserlebewesen den Sauerstoff. Krautzberger rief dazu auf, die überhöhten Stickstoffeinträge bei der laufenden Novellierung der Düngeverordnung konsequent anzugehen: „Der Stickstoffüberschuss aus der Landwirtschaft ist ein Umweltproblem großen Ausmaßes. Die neue Düngeverordnung sollte vorschreiben, dass Gülle effizienter eingesetzt und schneller in den Boden eingearbeitet wird. Wichtig sind auch größere Abstände zwischen Gewässern und landwirt-schaftlich genutzten Flächen, damit weniger Nährstoffe vom Feld in Flüsse und Seen gelangen.“ Handlungsbedarf zeigen die „Daten zur Umwelt“ des UBA auch beim effizienten und sparsamen Einsatz von Rohstoffen. Das Ziel, die Ressourcenproduktivität bis zum Jahr 2020 gegenüber 1994 zu verdoppeln, ist erst gut zur Hälfte erreicht. Ein großer Teil dieser Effizienzgewinne geht darauf zurück, dass rohstoffintensive Produktion zunehmend ins Ausland verlagert wird; im Schnitt trägt jede Tonne importierter Güter einen „Rucksack“ von weiteren 2,5 Tonnen Rohstoffen im Ausland. Erfreulich ist, dass die Deutschen beim Recycling EU-weit zu den Spitzenreitern gehören: Immerhin 70 Prozent aller Abfälle wurden recycelt (Daten für 2012). „Es reicht aber nicht aus, möglichst viele Wertstoffe zu sammeln und hochwertig zu recyceln. Besser ist, Abfälle gar nicht entstehen zu lassen. Geräte sollten so konstruiert sein, dass sie lange halten oder zumindest einfach zu reparieren sind“, sagte Krautzberger. Die EU könne über die Ökodesign-Richtlinie etwa für alle Haushaltsgeräte eine gesetzliche Mindestlebensdauer vorschreiben. Die „Daten zur Umwelt 2015“ sind ein Auszug aus dem Datenangebot auf UBA.de – hier werden Daten aufbereitet und ständig aktualisiert.
Staubsauger werden sparsamer - Hersteller müssen Saugkraft nachweisen Am 1. September 2014 treten neue Vorgaben für Staubsauger in Kraft. Die Geräte müssen weniger Strom verbrauchen und robuster gebaut sein. Die Präsidentin des Umweltbundesamtes Maria Krautzberger begrüßt die Regelung: „In den letzten Jahren haben Hersteller Geräte mit hohen Watt-Zahlen vermarktet. Diese sind aber nicht leistungsfähiger, wie viele glauben. Teilweise wurden die Verbraucher hier getäuscht. Besser erkennen lässt sich zukünftig auch, wie laut und wie saugstark der Staubsauger ist. Darauf weist ein Etikett auf dem Gerät hin.“ EU-weit könnten mit der Neuregelung bis zum Jahr 2020 knapp 5 Kraftwerke eingespart werden. Die Vorgaben sind Teil der Ökodesign-Richtlinie, die unter anderem für mehr Energieeffizienz und Sicherheit bei Verbraucherprodukten sorgt. Ein wichtiges Werbeargument für Staubsauger war bislang die Leistungsaufnahme in Watt. Das ist irreführend. Anhand der Watt-Zahl lässt sich nicht erkennen, ob ein Staubsauger eine hohe Saugkraft hat. Fakt ist: Sauger mit hohen Watt-Zahlen ziehen mehr Strom als Geräte mit niedrigen Watt-Zahlen und das häufig bei gleicher Saugkraft. Entscheidend für die Funktionalität ist die Staubaufnahme, die auch mit einer geringeren Watt-Zahl gewährleistet ist. Ab 1. September 2014 kommen daher nur noch Staubsauger auf den Markt, die weniger als 1600 Watt aufnehmen. Damit soll der Stromverbrauch in Haushalten weiter gesenkt und Verbrauchertäuschung vermieden werden. Ab 1. September 2017 müssen die Geräte weniger als 900 Watt verbrauchen. Die Anforderungen gelten für neu auf den Markt gebrachte Produkte. Geräte die bereits im Handel sind, dürfen weiter verkauft werden. Bereits heute gibt es Staubsauger, die die Vorgaben von 2017 einhalten. Bei Produkttests der Stiftung Warentest schneiden Staubsauger mit einer Leistungsaufnahme von 1200 Watt am besten ab. Der jüngste Testsieger aus dem Jahr 2014 benötigt sogar nur 870 Watt. Im Vergleich zum heutigen Trend führen die EU-Vorgaben bis zum Jahr 2020 zu einer Einsparung von rund 18 Milliarden Kilowattstunden, was knapp 5 Kraftwerken entspräche. Laut der Neuregelung müssen die Hersteller nachweisen, dass die Staubsauger voll funktionstüchtig sind. Die EU-Ökodesign-Richtlinie gibt deshalb nicht nur Mindestanforderungen für den Energieverbrauch vor, sondern auch für die Staubaufnahme auf Teppich- und auf Hartboden und begrenzt die Lautstärke der Geräte. Damit die Staubsauger langsamer verschleißen, müssen die Motoren eine Mindestlebensdauer von 500 Stunden aufweisen und der Saugschlauch bestimmten Haltbarkeitskriterien entsprechen. Hilfreich bei der Kaufentscheidung ist das neue Energie-Etikett. Ähnlich dem für Waschmaschinen und Kühlschränken müssen es alle Staubsauger tragen, die ab dem 1. September 2014 neu vermarktet werden. Erstmals ausgewiesen werden die beiden wichtigsten Qualitätsmerkmale des Staubsaugers: die Staubaufnahme und die Staubemissionsklasse. Auf einer Skala von A bis G lässt sich so erkennen, wie gut das Gerät auf Hart- oder Teppichboden saugt und in welchem Maß, es Staub zurückhält. Daneben weist das Etikett die bekannten Energie-Effizienzklassen A bis G, den Jahresstromverbrauch und die Lautstärke in Dezibel aus. Da mit weiteren Effizienzverbesserungen zu rechnen ist, werden ab September 2017 die Energieeffizienzklassen A+, A++ und A+++ hinzukommen und nur noch die Klassen A+++ bis D auf dem Energie-Etikett erscheinen. 2013 wurden die Verordnungen (EU) Nr. 666/2013 über Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung von Staubsaugern (eine Durchführungsmaßnahme unter der EG-Ökodesign-Richtlinie) und die Verordnung (EU) Nr. 665/2013 zur Energieverbrauchskennzeichnung von Staubsaugern beschlossen. Grundlage waren eine wissenschaftliche Studie und ein Entscheidungs- bzw. Konsultationsprozess, in den Hersteller, Verbraucher- und Umweltorganisationen sowie die Mitgliedstaaten eingebunden waren.
UBA und „Blauer Engel“ auf der Internationalen Funkausstellung Das Umweltbundesamt (UBA) ruft die Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten dazu auf, die Energieeffizienz von Fernsehern, Waschmaschinen oder Computern weiter deutlich zu verbessern: „Verbraucher müssen ein Grundvertrauen haben können, dass Produkte eine möglichst gute Energieeffizienz haben. Und gerade deshalb sind strenge Vorgaben für alle Geräte, die verkauft werden, so wichtig.“, sagte UBA Präsident Jochen Flasbarth zum Start der Internationalen Funkausstellung (IFA) am 2. September 2011 in Berlin. Flasbarth verwies auf Neuregelungen der EU-Ökodesign-Richtlinie und der EU-Energieverbrauchskennzeichnungs-Richtlinie. So werde für Fernseher ab 30. November 2011 endlich der Energieverbrauch auf dem Produkt ausgewiesen, bei Computern stecke ein solcher Hinweis allerdings seit Jahren erfolglos in der Diskussion: „Auf Waschmaschinen oder Geschirrspülern kann jeder und jede direkt den Energieverbrauch des Gerätes nach Effizienzklassen ablesen. Ich kann nicht einsehen, warum dieser wichtige Verbraucherhinweis bei Computer, Laptop und Co. noch fehlt.“, sagte Flasbarth. „Die Europäische Kommission sollte auf dem Weg der Mindestanforderungen für die Energieeffizienz rasch voranschreiten.“ Das UBA möchte auch, dass die gesamten Energiefolgekosten eines Produktes deutlich transparenter werden: „Bislang steht für Handel und Verbraucher oft der reine Anschaffungspreis im Vordergrund - der macht aber nur einen Bruchteil der wahren Kosten aus. Pflichtangaben in der Werbung und im Handel zu den gesamten Kosten eines Produktes in Euro und Cent während seiner durchschnittlichen Einsatzzeit wären der beste Weg.“, sagte Flasbarth „Wenn ein Fernseher mit 81 Zentimeter Bilddiagonale der Energieeffizienzklasse C gegenüber einem gleichgroßen Gerät der Effizienzklasse A+ jährlich rund 20 Euro mehr kostet, sollte der Verbraucher das beim Kauf schwarz auf weiß lesen. Das macht Produkte besser vergleichbar und entlarvt automatisch Stromverschwender.“ Die IFA ist die größte Messe weltweit für Unterhaltungselektronik, Informations-und Telekommunikationstechnik sowie Haushaltsgeräte. Sie öffnet vom 2. bis zum 7. September ihre Pforten auf dem Berliner Messegelände am Funkturm. Das Umweltbundesamt informiert auf Stand 177 in Halle 1.2 rund um den Umweltschutz. Besucherinnen und Besucher erleben etwa virtuell, wie viele Materialien in einem Fernseher stecken und warum sich das Recycling alter Geräte daher besonders lohnt: Mit Hilfe eines Touchscreens zerlegen sie dazu mit wenigen Klicks einen Fernseher in seine Bauteile und entdecken, welche kostbaren Rohstoffe sich in der der grauen Mattscheibe und dahinter verstecken. Auch das Thema Energieeffizienz schreibt das UBA groß: Beim Energie-Check am Stand lernen die Verbraucher, was Geräte im vermeintlichen Ruhezustand, dem so genannten Standby, an Energie verschwenden. Oft lohnt sich ein kleiner Knopfdruck, um kräftig Strom zu sparen. Wie mühsam es ist, Energie zu erzeugen, spüren (sportliche) Besucherinnen und Besucher mit den eigenen Beinen: Auf zwei Trimmrädern können sie kräftig in die Pedale treten und so selbst die Energie für einen Teil der UBA-Standbeleuchtung erzeugen (die übrigens ausschließlich energiesparende LED-Technik einsetzt). Auch das Umweltzeichen „Blauer Engel“ ist mit dabei am Stand 177 in Halle 1.2. UBA-Präsident Flasbarth: „Produkte mit dem ‚Blauen Engel‘ beweisen, dass sich Umweltschutz und technische Finesse nicht ausschließen. Bereits heute tragen mehr als 11.500 Produkte das Umweltzeichen und ständig kommen neue hinzu.“ Unter den Geräten, die den Blauen Engel erhalten haben, sind unter anderem der Drucker Brother DCP-195C, die Telefone der Siemens Open Stage Reihe oder der Arbeitsplatzcomputer Fujitsu ESPRIMO.
Maßnahmen gegen stromfressende Büro- und Haushaltsgeräte beschlossen Am 7. Juli haben Vertreterinnen und Vertreter der EU-Mitgliedstaaten und der EU-Kommission eine Verordnung zur Begrenzung der Stromverluste im sogenannten „Bereitschafts- und Schein-Aus-Zustand” von Büro- und Haushaltsgeräten beschlossen. Nach Beteiligung des EU-Parlaments werden die neuen Vorgaben für Elektrogeräte ab 2010 gültig. Die EU-Verordnung wird unmittelbar in allen 27 EU-Mitgliedsstaaten wirksam. Mithilfe der geplanten Maßnahmen ist EU-weit eine Minderung unnützer Stromverluste um 35 Milliarden Kilowattstunden (kWh) pro Jahr bis zum Jahr 2020 zu erwarten. Dies entspricht einer Einsparung von 14 Millionen Tonnen des Klimagases Kohlendioxid (CO2) und etwa 9 Großkraftwerken mit 800 Megawatt Leistung. Dr. Thomas Holzmann, Vizepräsident des Umweltbundesamtes (UBA) sagte: „Der Entwurf der EU-Verordnung zur Begrenzung der Leerlaufverluste bei Elektrogeräten ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Seine Umsetzung kann einen handfesten Beitrag zum Klimaschutz leisten.” Nach der geplanten Regelung dürfen Computer, Waschmaschinen, Fernsehgeräte und weitere Büro- und Haushaltgeräte ab 2010 nicht mehr als ein Watt im Bereitschafts- und im Schein-Aus-Zustand verbrauchen. Haben die Geräte eine Informationsanzeige, dürfen es zwei Watt sein. Nach drei Jahren sinken die Grenzwerte auf die Hälfte. „Damit ist ein langjähriges Ziel deutscher Umweltpolitik – maximal ein Watt Leistungsaufnahme im Bereitschaftszustand – erfüllt und wird später sogar noch unterschritten”, so Holzmann. In Deutschland sind Leerlaufverluste in Privathaushalten und Büros für einen Stromverbrauch in Höhe von mindestens 22 Milliarden kWh pro Jahr verantwortlich. Das verursacht jährlich Kosten von mindestens vier Milliarden Euro. Die neuen EU-Regelungen würden für Deutschland eine Minderung des Stromverbrauchs von mehr als sechs Milliarden kWh pro Jahr bewirken – das entspricht knapp vier Millionen Tonnen CO2 . So ließe sich mindestens ein Großkraftwerk mit 800 Megawatt Leistung einsparen. Die Gerätenutzerinnen und -nutzer sparen zudem jährlich Stromkosten in Höhe von gut 1,2 Milliarden Euro. Da die Verordnung nur einen bestimmten Teil der Leerlaufverluste regelt, sind weitere nennenswerte Einsparungen in EDV-Netzen (sogenannter Netzwerk-Standby) sowie über Null-Watt-Schaltungen möglich: Deutschland sowie die Umweltschutz- und Verbraucherverbände hatten sich in Brüssel dafür eingesetzt, dass in Zukunft nur noch Geräte auf den Markt kommen, die sich vollständig abschalten lassen. Nachdem es gelungen ist, dieses Ziel in den Vorbemerkungen der Verordnung zu verankern, ist bei künftigen produktgruppenspezifischen Regelungen, die technische Machbarkeit und Angemessenheit eines Null-Watt-Modus zu prüfen. Nach Schätzung des UBA ließen sich damit die Stromverluste EU-weit um weitere 7 Milliarden kWh und in Deutschland um etwa 1 Milliarde kWh mindern. Die Verordnung wäre die erste so genannte Durchführungsmaßnahme zur Energiebetriebene-Produkte-Richtlinie (Ökodesign-Richtlinie). Durchführungsmaßnahmen für weitere Produktgruppen sind in Vorbereitung und sollen in den nächsten Monaten folgen Quelle: Umweltbundesamt, Presseinformation Nr. 54/2008 EU Deutschland Leerlaufverluste in Büros und Haushalten insgesamt (2004) Keine Angabe 22 Milliarden kWh Leerlaufverluste, die von der Verordnung betroffen sind, 2020 im Zustand ohne Verordnung (business as usual) 49 Milliarden kWh Knapp 9 Milliarden kWh Einsparpotentiale (im Jahr 2020) 35 Milliarden kWh Über 6 Milliarden kWh Eingespartes CO 2 14 Millionen Tonnen Knapp 4 Millionen Tonnen
EU-weite Regelung spart bis 2020 rund 15,5 Millionen Tonnen Kohlendioxid pro Jahr Die Bandbreite der Stromeffizienz bei Haushaltslampen ist groß. Der Einsatz effizienterer Lampen kann das Klima schützen und die Verbraucherinnen sowie Verbraucher können Geld sparen. Deshalb beschlossen am 8. Dezember 2008 die EU-Mitgliedstaaten auf Vorschlag der EU-Kommission Mindesteffizienzanforderungen an Haushaltslampen. Schrittweise sollen Lampen mit geringerer Effizienz vom Markt verschwinden. Dies bedeutet das Aus für die meisten Glühlampen. Mit den beschlossenen Maßnahmen wird der Stromverbrauch der Privathaushalte EU-weit bis 2020 um 39 Terawattstunden pro Jahr und damit um fünf Prozent sinken. Rund 15,5 Millionen Tonnen klimaschädlichen Kohlendioxides lassen sich so sparen. Der „Glühlampenausstieg” erfolgt in vier Stufen. Mit der ersten Stufe sollen ab dem 1. September 2009 alle matten Glühlampen sowie jegliche Glühlampen mit einer Leistung über 75 Watt nicht mehr zum Verkauf stehen. Bis September 2010 sollen Standardglühlampen - gemeint sind Glühlampen mit Standardkolben, E27-Sockel, Lebensdauer 1.000 Stunden und ohne Kryptonfüllung - mit mehr als 60 Watt vom Markt verschwunden sein. Bis September 2011 solche mit mehr als 40 Watt. Ab 1. September 2012 sollen schließlich keine Glühlampen mit mehr als 10 Watt erhältlich sein. Für Halogenglühlampen gilt: Ab dem Jahr 2016 sollen nur noch die effizienteren Versionen in den Regalen zu finden sein. Kompaktleuchtstofflampen - umgangssprachlich auch Energiesparlampen genannt - sind bereits deutlich effizienter als Halogen- und andere Glühlampen. Dennoch dürfen ab der ersten Stufe auch hier nur noch besonders effiziente Modelle verkauft werden. Als Ersatz für die herkömmliche Glühlampe stehen Kompaktleuchtstofflampen und effiziente Halogenlampen zur Verfügung. In den letzten Jahren ist die Bandbreite der angebotenen Formen und Fassungen von Kompaktleuchtstofflampen gewachsen. Der kommende Glühlampenausstieg dürfte die Entwicklung noch beschleunigen. „Verbraucherinnen und Verbraucher sind gut beraten, so früh wie möglich auf effiziente Lampen, vor allem die Kompaktleuchtstofflampen umzusteigen, denn neben dem klimaschädlichen Kohlendioxid lassen sich damit auch Stromkosten sparen”, rät Dr. Thomas Holzmann, Vizepräsident des Umweltbundesamtes ( UBA ). Die beschlossene Regelung umfasst auch Anforderungen an die Gebrauchseigenschaften der Lampen. Kompaktleuchtstofflampen beispielsweise müssen ab dem 1. September 2009 im Mittel mindestens 6.000 Stunden lang brennen können. Während der Lebensdauer sinkt bei allen Lampen der abgegebene Lichtstrom. Dafür setzt die Regelung Grenzen. Weitere Anforderungen betreffen die Anzahl der Schaltzyklen, die eine Lampe ohne Ausfall leisten muss, die Zeit, bis sie aufleuchtet sowie die Zeit, bis sie eine bestimmte Helligkeit erreicht. Für Kompaktleuchtstofflampen geringer Qualität bedeutet dies das Aus. Kompaktleuchtstofflampen enthalten, wie andere Leuchtstofflampen auch, Quecksilber, damit sie ihre Funktion erfüllen können. Quecksilber ist gesundheitsschädlich. Daher gehören diese Lampen, wenn sie ausgedient haben, nicht in den Hausmüll oder gar Glascontainer, sondern sind bei einer geeigneten Sammelstelle abzugeben. Nur dann kann Quecksilber getrennt erfasst und das Lampenglas verwertet werden. Die Rückgabe ist für Privatpersonen kostenlos. Die Rückgabepflicht ist aber leider nicht ausreichend bekannt. Außerdem sind die Rückgabemöglichkeiten häufig mit langen oder umständlichen Wegen verbunden. UBA-Vizepräsident Holzmann zieht daher die Schlussfolgerung: „Da die EU-Verordnung eine Marktverschiebung zugunsten der Kompaktleuchtstofflampen bringen wird, besteht dringender Handlungsbedarf, verbraucherfreundlichere Lösungen für ihre Rückgabe zu schaffen.” Für Elektrohandel und ‑handwerk biete die freiwillige Rücknahme und ordnungsgemäße Entsorgung ausgedienter Leuchtstofflampen, auch über kommunale Sammelstellen oder Herstellersysteme, die Chance für eine höhere Kundenbindung. Insbesondere für das Gewerbe stehen zahlreiche Rückgabestellen zur Verfügung. Informationen über Rückgabemöglichkeiten können bei der kommunalen Abfallberatung und teilweise auch im Fachhandel bezogen werden. Die EU hat ebenfalls beschlossen, dass Verbraucherinnen und Verbraucher besser informiert sein sollen. So müssen die Hersteller in Zukunft unter anderem den Quecksilbergehalt auf der Verpackung angeben. Die EU-Verordnung ist eine Durchführungsmaßnahme zur Energiebetriebene-Produkte-Richtlinie (Ökodesign-Richtlinie) und gilt direkt in allen Mitgliedstaaten. Das heißt, es ist keine Umsetzung in deutsches Recht notwendig.
Gemeinsame Pressemitteilung von Bundesumweltministerium und Umweltbundesamt Hohe Nachfrage nach grünen Produkten , Angebot aber noch zu klein Das Umweltbewusstsein der Deutschen wandelt sich. Das belegt die neue Umweltbewusstseinsstudie von Bundesumweltministerium und Umweltbundesamt (UBA). Demnach sehen immer mehr Befragte den Umwelt- und Klimaschutz als Teil der Lösung für Zukunftsaufgaben, Wohlstand, Wettbewerbsfähigkeit und Arbeitsplätze. Fast zwei Drittel der Befragten (63 Prozent) geben an, dass sie den Umwelt- und Klimaschutz für eine grundlegende Bedingung zur Bewältigung von Zukunftsaufgaben wie beispielsweise die Globalisierung halten. 2012 taten dies nur 40 Prozent. Knapp die Hälfte aller Befragten hält Umwelt- und Klimaschutz zudem für eine grundlegende Voraussetzung, um den Wohlstand zu sichern (56 Prozent), die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands zu erhalten (48 Prozent) und Arbeitsplätze zu schaffen (46 Prozent). Bundesumweltministerin Barbara Hendricks sagte: „Ich verstehe diese Ergebnisse als Gestaltungsauftrag der Bevölkerung an die Umweltpolitik. Früher haben viele gedacht, Umweltschutz und Wirtschaftskraft würden sich widersprechen. Heute weiß man: Das Gegenteil ist richtig. Gutes Leben und Umweltschutz gehören zusammen.“ Die nächste große Aufgabe für den Umweltschutz müsse nun sein, auch als soziale Triebfeder wahrgenommen zu werden, so Hendricks. „Hier zeigt die Studie noch Nachholbedarf. Mein Ziel als Umweltministerin ist, dass mehr Menschen sagen können: Der Umweltschutz macht unser Land gerechter. Denn es sind ja besonders die sozial Benachteiligten, die unter Lärm und Feinstaub in den Städten leiden. Eine soziale Umweltpolitik, die auf Energieeffizienz setzt, auf öffentlichen Nahverkehr, mehr Grün in der Stadt und eine lebenswerte Gestaltung unserer Siedlungen, ist gut für die Umwelt, aber auch gut für Gesundheit und Lebensqualität der Menschen.“ Ein wichtiges Gesundheitsproblem ist laut Studie der Lärm: „Zwei Drittel der Befragten fühlen sich von Lärm mittelmäßig oder etwas gestört. Jede oder jeder Zehnte meint gar, Lärm belästige sie oder ihn stark oder äußerst stark. Wir wissen seit langem, dass Lärm nicht nur nervt, sondern Ausmaße erreicht, die krank machen können.“, sagte Maria Krautzberger, Präsidentin des UBA . Am meisten belastet der Straßenverkehrslärm; wie schon 2012 gaben auch in der aktuellen Studie 54 Prozent der Befragten an, sich zumindest „etwas belästigt“ zu fühlen. Die Studie zeigt ein anhaltend hohes Umweltbewusstsein in der Bevölkerung. Fast neun von zehn Befragten meinen, dass wir in Deutschland durch unsere Lebensweise auch für Umweltprobleme in anderen Ländern verantwortlich sind. Und fast drei Viertel zeigen sich beunruhigt, wenn sie daran denken, in welchen Umweltverhältnissen unsere Kinder und Enkelkinder wahrscheinlich leben müssen. Bei den Jugendlichen zwischen 14 und 17 Jahren ist dieser Anteil mit 85 Prozent noch deutlich höher. Auch beim Konsum gibt es in einigen Bereichen eine hohes Umweltbewusstsein: So gibt knapp die Hälfte der Befragten an, dass sie beim Kauf von Haushaltsgeräten beziehungsweise Leuchtmitteln immer zu energieeffizienten Alternativen greifen. Ein weiteres Viertel tut dies sehr häufig. Das zeigt, dass das Engagement der Bundesregierung für klimafreundliche, energieeffiziente und haltbare Geräte im Rahmen der Ökodesign-Richtlinie dem Wunsch der Verbraucher entspricht. UBA-Präsidentin Maria Krautzberger sagte: „Die Nachfrage nach grünen Produkten ist groß, der Wille zum Umstieg auf umweltfreundliche Alternativen weit verbreitet. 43 Prozent der Befragten etwa kaufen häufig umweltschonende Reinigungsmittel, 39 Prozent haben schon einmal Ökostrom bezogen und rund ein Fünftel setzt beim Einkauf häufig auf Bio-Lebensmittel.“ Das Interesse an Öko-Produkten ist aber unterschiedlich ausgeprägt; Öko-Textilien etwa kaufen derzeit nur 10 Prozent der Befragten häufig. „Bei umweltfreundlich hergestellter Kleidung stimmt schlicht das Angebot der Hersteller noch nicht. Biobaumwolle hat derzeit einen Anteil von unter ein Prozent am gesamten Baumwollmarkt. Hier müssen die Hersteller nachlegen, dann steigt auch die Nachfrage“, sagte Krautzberger. 82 Prozent der Befragten sind dafür, Städte und Gemeinden gezielt so umzugestalten, dass man kaum noch auf ein Auto angewiesen ist. Bei jungen Menschen (14- bis 17-Jährige) sind sogar 92 Prozent für diese Umgestaltung. Eine hohe Zustimmung gibt es für neue Mobilitätskonzepte in den Städten. Auch steigt die Bereitschaft, auf alternative Angebote wie Carsharing zuzugreifen. Ein Car-Sharing-Fahrzeug kann fünf normale Fahrzeuge ersetzen. Carsharing hat daher das Potenzial, sich zu einem wichtigen Beitrag für Klimaschutz und Ressourceneffizienz zu entwickeln. Die Repräsentativumfrage zum Umweltbewusstsein in Deutschland wird seit 1996 alle zwei Jahre durchgeführt. Erstmals wurde in diesem Jahr die deutsche Wohnbevölkerung ab 14 Jahren befragt (in den Vorgängerstudien ab 18). Diese Studie wurde als Online-Befragung im Zeitraum vom 8. Juli bis 6. August 2014 mit 2117 Personen durchgeführt.
Gemeinsame Pressemitteilung von Umweltbundesamt und Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit Bundesumweltministerin Barbara Hendricks und die Präsidentin des Umweltbundesamtes, Maria Krautzberger, haben heute in Berlin die Gewinner des Bundespreises Ecodesign 2014 ausgezeichnet. Insgesamt wurden 13 Projekte in den Wettbewerbskategorien Produkt, Konzept, Service und Nachwuchs prämiert. Dazu gehören energiesparende und reparaturfähige elektronische Produkte, innovative Transportsysteme für den Stadtverkehr, eine nachhaltige Modekollektion, umweltverträgliche Produktionsverfahren in der Leder-, Brillenglas- und Textilherstellung sowie ein Online-Spiel zur CO2-Reduzierung im Alltag. Bundesumweltministerin Hendricks: „Zukunftsfähige Produkte sind eine wichtige Voraussetzung für einen umweltverträglichen Konsum. Dafür brauchen wir Menschen mit Ideenreichtum, Phantasie und unternehmerischem Mut. Der Bundespreis Ecodesign unterstützt und anerkennt ein solches Engagement. Die einzelnen Projekte haben einmal mehr gezeigt, dass ökologisch anspruchsvolle Modelle auch ästhetisch sehr ansprechend gestaltet werden können.“ Aus über 200 Einreichungen wählten die Umwelt- und Designexperten der Jury – darunter auch die Parlamentarische Staatssekretärin im BMUB , Rita Schwarzelühr-Sutter – die Nominierten und Preisträger aus. Der Juryvorsitzende Günter Horntrich sieht in den qualitativ hochwertigen Einreichungen ein klares Zeichen dafür, dass der Stellenwert des ökologischen Designs wächst und nachhaltige Gestaltung sich längst vom früheren Image des Öko-Looks verabschiedet hat. UBA -Präsidentin Krautzberger hob die positiven Entwicklungen hervor, merkte aber auch an: „Wir dürfen in unseren Bemühungen nicht nachlassen, um ökologische Kriterien selbstverständlich in der Produktentwicklung zu verankern. Wichtig dabei sind vor allem rechtliche Vorgaben in der Ökodesignrichtlinie oder auch die Designausbildung. Denn eine nachhaltige, lebenswerte Zukunft muss gestaltet werden, und dafür brauchen wir engagierte Produktgestalter und Gestalterinnen.“ Die ausgezeichneten Projekte werden in einer Wanderausstellung präsentiert, die 2015 an unterschiedlichen Orten im Bundesgebiet gezeigt wird. Anfang Februar 2015 wird der Bundespreis Ecodesign erneut ausgeschrieben und geht damit bereits in die vierte Runde. Das Bundesumweltministerium und das Umweltbundesamt loben den Bundespreis Ecodesign seit 2012 jährlich in Zusammenarbeit mit dem Internationalen Design Zentrum Berlin e. V. aus. Ein Projektbeirat unterstützt das Vorhaben. Werner Aisslinger (Designer mit Schwerpunkt auf Produktdesign und Architektur) Dr. Kirsten Brodde (Campaignerin Greenpeace e. V., Autorin) Dr. Thomas Holzmann (Vizepräsident des Umweltbundesamtes) Prof. em. Günter Horntrich (emeritierter Professor für Design und Ökologie an der KISD) Theresa Keilhacker (Architektin mit Schwerpunkt auf nachhaltigem Planen und Bauen) Dr. Dietlinde Quack (Leiterin der Gruppe Konsum im Bereich Produkte und Stoffströme und der Verbraucher-Informationskampagne EcoTopTen.de am Öko-Institut) Rita Schwarzelühr-Sutter (Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit) Prof. Dr. h.c. Erik Spiekermann (Kommunikationsdesigner, Schriftgestalter und Autor) Victoria Ringleb, Allianz deutscher Designer (AGD) Anne Farken, BMW Group DesignworksUSA Prof. Matthias Held und Sabine Lenk, Deutsche Gesellschaft für Designtheorie und -forschung (DGTF) Lutz Dietzold, Rat für Formgebung Prof. Susanne Schwarz-Raacke (Produktdesign), Prof. Heike Selmer (Modedesign) und Prof. Dr. Zane Berzina (Textil- und Flächendesign), Kunsthochschule Berlin-Weißensee (KHB) Karin-Simone Fuhs und Dorothea Hess, ecosign/Akademie für Gestaltung Dr. Stephan Kabasci und Hendrik Roch, Fraunhofer-Institut UMSICHT Stephan Rabl, Handelsverband Deutschland (HDE) Dr. Dominik Klepper, Markenverband Johanna Kardel, Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) Internationales Design Zentrum Berlin e. V. (IDZ)
Ineffiziente Klimageräte verschwinden ab 2013 vom Markt Der Stromverbrauch von Klimageräten soll in der EU deutlich gesenkt werden. Ineffiziente Geräte werden darum ab 2013 schrittweise vom Markt genommen. Gleichzeitig führt die EU eine bessere Kennzeichnung ein, die Verbraucherinnen und Verbraucher besser über den Stromverbrauch der Klimageräte informiert. Jochen Flasbarth, Präsident des Umweltbundesamtes (UBA), begrüßt die neuen EU-Regelungen: „Für den Umstieg in eine klimaverträgliche Energieversorgung sind Energieeffizienz und Energiesparen das A und O. Es ist beeindruckend, dass wir allein durch den Einsatz von energieeffizienten Klimageräten knapp drei Kohlekraftwerke in der EU überflüssig machen könnten.“ Da Klimageräte immer beliebter werden, könnte sich deren Stromverbrauch ohne die Regeln bis 2020 insgesamt mehr als verdoppeln. Dem wirkt die EU nun entgegen. Bisherige Klimageräte haben einen hohen Stromverbrauch und setzen klimaschädliche Kältemittel frei. Beides belastet die Umwelt mit Treibhausgasen. In Deutschland wie in der EU sind die Verkaufszahlen seit 2005 stark angestiegen. Hierzulande werden etwa 100.000 - 140.000 Klimageräte pro Jahr verkauft, in Italien und Spanien jeweils etwa das 10-Fache. Infolgedessen steigt auch der Stromverbauch für Kühlung und Klimatisierung. Dieser betrug in Deutschland 2008 etwa 8 % des Gesamtverbrauches. Zwar gibt es bereits effizientere Klimageräte, vor allem solche, die mit dem umweltschonenden Kältemittel Propan arbeiten. Doch oft reichen ein paar einfache Maßnahmen aus, die ein Klimagerät unnötig machen. Wer nachts auf Durchzug lüftet, tagsüber die Fenster schließt und die Jalousien herunterlässt, kann Räume ebenso auskühlen. Wärmequellen wie Elektro-Geräte und Lampen sollten nur dann angeschaltet sein, wenn sie genutzt werden. Alternativ helfen auch Ventilatoren, die weniger Strom verbrauchen. Falls dennoch ein Klimagerät nötig ist, rät das UBA zu sparsamen Geräten mit hohen Energieeffizienzklassen, wie sie die EU nun auch in ihren Regelungen festgelegt hat. Ein einzelnes Klimagerät mit 7 Kilowatt (kW) Kühlleistung kann im Jahr 900 Kilowattstunden (kWh) verbrauchen, ein kleines Einkanal-Klimagerät mit 2,2 kW etwa 400 kWh. Das kostet 225 € bzw. 100 € pro Jahr. Die neuen EU-Regelungen betreffen solche Klimageräte bis zu einer Kühl- oder Heizleistung von 12 Kilowatt. Dazu zählen in erster Linie so genannte „Split-Klimageräte“, die Kälte draußen erzeugen und sie ins Gebäudeinnere leiten. Sie bekommen zum 1. Januar 2013 eine Kennzeichnung von A bis G, die schrittweise bis 2019 auf A+++ erweitert wird (Tabelle 1 und Abbildungen in der Anlage). Klimageräte, die diese Anforderungen erfüllen, brauchen weniger Strom, indem sie ihre Leistung stufenlos an den tatsächlichen Kühlbedarf anpassen und gleichmäßig arbeiten können (Tabelle 2 in der Anlage). Die EU-Regelungen erfassen auch Ein- und Zweikanal-Klimageräte. Diese Geräte haben eine ungleich schlechtere Energiebilanz. Die effizientesten Geräte können auf der neuen Energieverbrauchskennzeichnung ab dem 1. Januar 2013 dann die Effizienzklasse A+++ erhalten. 2014 tritt eine weitere Stufe in Kraft. Ohne diese Regeln könnte der Stromverbrauch durch Klimageräte in der EU von 30 Terawattstunden (TWh) in 2005 auf bis zu 74 TWh in 2020 steigen. So wird mit einem Anstieg auf bis zu 63 TWh gerechnet. Die Energieverbrauchskennzeichnung enthält auch Angaben zur Lärmemission. Die Grenzwerte für die Lärmemission in der Ökodesign-Verordnung sind aus Sicht des UBA nicht besonders ambitioniert. Daher empfiehlt das UBA beim Kauf auf Geräte zu achten, auf denen Lärmemissionswerte innerhalb von Gebäuden bis maximal 45 dB(A) bzw. 55 dB(A) nach außen gekennzeichnet sind. Ab 2013 wird zudem die Leistungsaufnahme von „Komfortventilatoren“ wie Tisch-, Decken- oder Standventilatoren im Aus-Zustand und im Bereitschaftszustand auf 1 Watt begrenzt, ab 2014 auf 0,5 W. Deren Energieeffizienz bei der Luftförderung muss angegeben werden. Tabelle 1 : Einführung der überarbeiteten Energieverbrauchskennzeichnung für Klimageräte nach EU-Verordnung 2011/626/EU Tabelle 2: Mindestanforderungen der EU-Verordnung 2012/206/EU an Klimageräte mit entsprechenden Effizienzklassen der EU-Verordnung 2011/626/EU Mit der Richtlinie 2010/30/EU kann die EU-Kommission für einzelne Produktgruppen EU-Verordnungen über die Kennzeichnung ihres Energieverbrauchs und andere Eigenschaften erlassen. Die Ökodesign-Richtlinie 2009/125/EG verankert das Prinzip der umweltgerechten Gestaltung von Produkten, die Energie verbrauchen oder den Energieverbrauch anderer Produkte beeinflussen, im europäischen Recht. Sie ermöglicht der EU-Kommission, Mindestanforderungen an einzelne Produktgruppen in direkt geltenden EU-Verordnungen zu erlassen. Das Energieverbrauchsrelevante-Produkte-Gesetz und das Energieverbrauchskennzeichnungs-Gesetz setzen die allgemeinen Vorgaben dieser beiden Richtlinien in deutsches Recht um.
EU-weite Regelung spart bis 2020 rund 11 Millionen Tonnen Kohlendioxid pro Jahr Umwälzpumpen gibt es beinahe in jedem Haus. Doch kaum jemand kennt ihren Stromverbrauch. Dabei ist eine Umwälzpumpe leicht einer der größten Stromverbraucher im Haushalt. Der Einsatz besonders effizienter Umwälzpumpen spart Energie und CO2, und die Verbraucherinnen und Verbraucher können Geld sparen. Deshalb hat die EU-Kommission am 22. Juli 2009 Mindesteffizienzanforderungen an Umwälzpumpen beschlossen: Ab 2013 sollen ineffiziente Umwälzpumpen in zwei Stufen vom Markt verschwinden. Dadurch wird der Stromverbrauch der Privathaushalte EU-weit bis 2020 um 23 Terawattstunden pro Jahr (TWh/a) sinken. Rund 11 Millionen Tonnen klimaschädlichen Kohlendioxides lassen sich so vermeiden. Für Deutschland führt die Regelung bis 2020 zu einer anteiligen Stromeinsparung von etwa 4 TWh/a. Beim deutschen Strommix entspricht diese Stromeinsparung etwa 2,4 Mio. t CO 2 /a. Das UBA bewertet die EU-Verordnung zur Begrenzung des Energieverbrauchs von Umwälzpumpen als einen wichtigen Schritt in die richtige Richtung. Sie wird einen handfesten Beitrag zum Klimaschutz leisten. Von diesen Regelungen sind hauptsächlich Heizungsumwälzpumpen, Solarpumpen sowie Sole-Umwälzpumpen von Wärmepumpen betroffen. Ab dem 1.1.2013 müssen außerhalb von Heizungsanlagen installierte („externe”) Umwälzpumpen bestimmte Anforderungen erfüllen. Ab dem 1.8.2015 sind auch Umwälzpumpen betroffen, die in Heizungsanlagen integriert sind. Die vorgeschlagenen Anforderungen sind so anspruchsvoll, dass bei Heizungsumwälzpumpen ein Technologiesprung stattfinden wird: besonders effiziente Motoren (elektronisch kommutierte Permanentmagnetmotoren - EC-Motoren) und Drehzahlregelung, d.h. die selbsttätige Anpassung der Leistungsaufnahme, werden damit zum Standard und ermöglichen große Stromeinsparungen. Weil diese besonders effizienten Umwälzpumpen (Kriterium ist der „Energy-Efficiency- Index” EEI) nicht in allen alten Heizungsanlagen eingesetzt werden können, sind integrierte Umwälzpumpen, die Pumpen in bestehenden Wärmeerzeugern ersetzen sollen, bis zum 1.1.2020 von der Regelung ausgenommen. Diese Ausnahme vermeidet, dass eine defekte Umwälzpumpe den Austausch des ganzen Wärmeerzeugers erfordert. Weil die Lebensdauer einer heute gekauften Heizung bis etwa 2025 oder 2030 reicht, sollten Verbraucherinnen und Verbraucher schon heute beim Kauf von Heizungen und Solaranlagen besonders auf drehzahlgeregelte Umwälzpumpen mit EC-Motor achten. Der Umstieg von einer konventionellen, ungeregelten Heizungsumwälzpumpe auf eine elektronisch geregelte Umwälzpumpe mit EC-Motor wird einen typischen Haushalt jährlich um etwa 54 Euro entlasten - das entspricht durchschnittlich etwa 75 Prozent niedrigeren Betriebskosten. Über die Einsparungen an Stromkosten amortisieren sich hocheffiziente Umwälzpumpen in kurzer Zeit, trotz des höheren Kaufpreises. Werden besonders effiziente Umwälzpumpen eingesetzt, ist stets ein hydraulischer Abgleich der Heizungsanlage sinnvoll. Der ermöglicht noch weitere Einsparungen an Brennstoffen, Energiekosten und zusätzliche Emissionsminderungen. Wird bei einem Wärmeerzeuger mit integrierter Umwälzpumpe die alte, ungeregelte Pumpe gegen eine hocheffiziente Umwälzpumpe getauscht, verliert der Wärmeerzeuger in der Regel die Sicherheitszulassung. Für etwaige Schäden müsste der Handwerker haften. Die Hersteller von Wärmeerzeugern, Hersteller von Umwälzpumpen und das Fachhandwerk sollten daher zusammen in den nächsten Jahren günstige Standardlösungen entwickeln, die einen sicheren und Strom sparenden Heizbetrieb gewährleisten und gleichzeitig für das Fachhandwerk kein potenzielles Haftungsrisiko darstellen. Die neue EU-Verordnung zu Umwälzpumpen wird im Rahmen der Energiebetriebene-Produkte-Richtlinie (Ökodesign-Richtlinie) erlassen. Sie gilt unmittelbar in allen 27 EU-Mitgliedstaaten. Das heißt, es ist keine Umsetzung in deutsches Recht notwendig. Sie finden weitere Informationen:
Die allgemeinen Betrachtungen zu den Wechselwirkungen zwischen gemeinschaftsrechtlichen und nationalen Regelungen bei der Umsetzung eines EU-Top-Runner-Ansatzes auf Basis der Ökodesign-Richtlinie sowie die besondere Analyse anhand des Beispiels der Heizkessel und Kleinfeuerungsanlagen haben gezeigt, dass der Spielraum für den nationalen Normgeber in der Tendenz immer weiter eingeschränkt wird. Die Ökodesign-Richtlinie hat die Kapazität, eine große und immer weiter steigende Zahl von Produkten von der „Wiege bis zur Wiege“ („cradle to cradle“) umfassend zu regeln. Veröffentlicht in Texte | 36/2011.
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