Das Projekt "Wirtschaftliche Vorteile der EU Ecodesign-Richtlinie" wird/wurde gefördert durch: Stichting Natuur en Milieu. Es wird/wurde ausgeführt durch: Ecofys Germany GmbH.Die EU Ecodesign-Richtlinie hat das Ziel, die Umweltauswirkungen mit dem Schwerpunkt Energieverbrauch von in der EU verkauften Produkten zu reduzieren. Für die niederländische Umweltorganisation Natuur en Milieu hat Ecofys das mit der Richtlinie verbundene Umweltschutz- und Wirtschaftspotenzial ermittelt. Die Umsetzung der EU Ecodesign-Richtlinie würde jährliche Einsparungen von bis zu 600 TWh Strom und 600 TWh Wärme im Jahr 2020 einbringen. Zusätzlich zu dem Nutzen für die Umwelt zeigt die Studie wichtige wirtschaftliche Vorteile auf wie: - Nettoeinsparungen für europäische Verbraucher und Unternehmen von 90 Mrd. Euro pro Jahr (1 Prozent des europäischen BIP) im Jahr 2020 - Durch Reinvestition dieser Einsparungen in andere Wirtschaftssektoren könnten eine Million Arbeitsplätze geschaffen werden - Die Abhängigkeit von Energieimporten könnte für Erdgas um 23 Prozent bzw. für Kohle um 37 Prozent verringert werden. Dieses hätte zur Folge, dass die EU Erdgasimporte aus Russland um die Hälfte kürzen und auf die Einfuhr von Kohle aus Russland ganz verzichtet werden könnte.
Das Projekt "Die neue Ökodesign-Verordnung: Anforderungen an das Ökodesign von Textilien und die mögliche Überführung in ein Ökodesign-Label" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) , Umweltbundesamt (UBA). Es wird/wurde ausgeführt durch: Öko-Institut. Institut für angewandte Ökologie e.V..Am 30. März 2022 wurde von der Europäischen Kommission der Vorschlag für die neue 'EU Verordnung zum Ökodesign für nachhaltige Produkte' (Regulation of the European Parliament and of the Council establishing a framework for setting ecodesign requirements for sustainable products and repealing Directive 2009/125/EC – ESPR) veröffentlicht. Diese soll die bestehende EU Ökodesign-Richtlinie ablösen. Ziel der neuen EU Ökodesign-VO ist, dass in der EU nachhaltige Produkte zum Standard werden. Eine relevante Produktgruppe sind die Textilien. Darüber hinaus wurde für die Produktgruppe der Textilien im Jahr 2022 die EU Textilstrategie (EU strategy for sustainable and circular textiles) seitens der Europäischen Kommission veröffentlicht. Diese ist sehr umfassend und adressiert eine Vielzahl an textilrelevanten Fragestellungen bzw. benennt viele neue und zu ändernde rechtliche Anforderungen. Ziel des Forschungsprojektes ist es zum einen, mögliche Ökodesignanforderungen für Textilien zu erarbeiten, diese möglicherweise in ein Kennzeichnungslabel zu überführen sowie die europäischen Prozesse zur neuen Ökodesign-VO für die Produktgruppe der Textilien zu begleiten. Zum anderen sind die Arbeiten rund um die Product Environmental Footprint Category Rules (sog. PEFCRs) für Bekleidung zu begleiten.
Das Projekt "Ertüchtigung der deutschen PV-Industrie zur effektiven Umsetzung der Ökodesign-Verordnung und des Energielabels der EU, Teilvorhaben: Recycling-Solarglas" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz. Es wird/wurde ausgeführt durch: GMB Glasmanufaktur Brandenburg GmbH.Mit diesem Teilprojekt soll die Glasmanufaktur Brandenburg sich auf die kommende Einstufung gemäß der Ökodesign-Richtlinie vorbereiten, welche den produktrelevanten CO2-Ausstoß und die Verwendung umweltschädlicher Materialien bewertet. Das Solarglas ist für Herstellung von Solarmodulen ein wichtiger Bestandteil, somit hat das Glas einen erheblichen Anteil bei der Bewertung gemäß der Ökodesign-Richtlinie. Folglich sind die Ziele im Projekt für die Aspekte Energieverbrauch, Recycling und Vermeidung von umweltschädlichen Materialien in der Glasproduktion in den entsprechenden Arbeitspaketen aufgegriffen. Die Energieeinsparung und die Wiederverwertbarkeit sollen mit der Verwendung von Sekundärrohstoffen aus dem Recycling und der Dickenreduzierung erreicht werden. Die Vermeidung umweltschädlicher Materialien betrifft die Gemengekomponente Antimon, welche reduziert oder ersetzt werden soll, ohne die Produkteigenschaften zu verlieren. Diese Arbeiten werden durch die Ertragsverbesserungen bei geringerer Degradation flankiert.
Das Projekt "Ressortforschungsplan 2024, Ableitung und Weiterentwicklung ambitionierter Standards für Matratzen und Möbel für das Umweltzeichen Blauer Engel und die Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte (ESPR)" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) , Umweltbundesamt (UBA). Es wird/wurde ausgeführt durch: Öko-Institut. Institut für angewandte Ökologie e.V..Mit dem Blauen Engel werden Produkte und Dienstleistungen ausgezeichnet, die in einer ganzheitlichen Betrachtung besonders umweltfreundlich sind und zugleich hohe Ansprüche an den Arbeits- und Gesundheitsschutz sowie die Gebrauchstauglichkeit erfüllen. Das Vorhaben dient der Ableitung und Weiterentwicklung ambitionierter Standards für umweltfreundliche, insbesondere im Innenraum eingesetzte Produkte im Bereich der freiwilligen Produktkennzeichnung mit dem Blauen Engel. Weiterentwickelt werden für die innenraumrelevanten Produktgruppen Matratzen und Polstermöbel unter anderem Kriterien zur Bestimmung von Umweltentlastungspotenzialen, zur Verbesserung der Innenraumluftqualität, für geeignete Rücknahme und Wiederverwertungssysteme und für die Verwendung bestimmter Rohstoffe oder Recyclingmaterialien. Eine Konkretisierung der zu bearbeitenden Standards erfolgt entsprechend politisch prioritärer Ziele sowie Schwerpunktsetzungen der Jury Umweltzeichen im Rahmen der Leistungsbeschreibung. Ergänzend wird methodisch die Integration von bilanzierenden Footprint-Indikatoren angestrebt. Für Bauprodukte sind hierzu Informationslücken aus Environmental Product Declarations zu identifizieren und für ausgewählte Produkte zu schließen. Die Ergebnisse der Lebenszyklusanalysen sollen dazu beitragen, hohe ökologische Produktstandards in Instrumenten des produktbezogenen Umweltschutzes, z.B. bei der umweltfreundlichen öffentlichen Beschaffung, zu verankern. Zusätzlich zu den nationalen Standards sollen für die oben genannten Produktgruppen Vorschläge zur Ausgestaltung europäischer Regelungen, einschließlich horizontaler Regelungen, erarbeitet werden, die in den europäischen Prozess der neuen Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte eingespeist werden können.
Das Projekt "FP6-SUSTDEV, Integration of European Wetland research in a sustainable management of water cycle (EUROWET)" wird/wurde gefördert durch: Kommission der Europäischen Gemeinschaften Brüssel. Es wird/wurde ausgeführt durch: Bureau de Recherches Géologiques et Minières.The final goal of the EUROWET project is to integrate the substantial multidisciplinary European research in wetlands to help attain the sustainable management of the water cycle. This will be achieved by the translation of state-of-the art science developed at both national and European levels, into practical guidance for end-users. This will be achieved by a comprehensive review, expert assessment and a focussed dissemination strategy. There is considerable scientific knowledge and technical experience gained in diverse aspects of wetland science and management including hydrology, biogeochemistry, ecology restoration, socio-economic and policy analysis. However the results of research and management experience are still too fragmentary and not sufficiently orientated to problem-solving or simply inadequately framed to be effectively transferred to, or used by, stakeholders and policy-makers. Simultaneously the general outcome of the scientific research has been increased awareness of the significance of wetlands in delivering goods and services important for human welfare including quality of life, biodiversity conservation and maintenance or enhancement of environment quality. Despite this wetlands continue to be degraded and lost throughout Europe without adequate consideration of the wider benefits to be achieved from this management. The new Water Framework Directive (WFD) promotes a unique opportunity to redress this problem by means of the holistic, integrated approach to water management. There is currently in preparation horizontal guidance on Wetlands as part of the Common Implementation Strategy (CIS) process. There is however work still to be done on providing more specific scientific and technical guidance on the effective implementation of the Directive with respect to wetlands. This is particularly the case in relation to Integrated River Management, the CIS cluster within which wetlands are being considered in the WFD.
: Am besten so sparsam und leise wie möglich Was Sie beim Kauf Ihres Staubsaugers beachten sollten Kaufen Sie einen Staubsauger mit niedrigem Stromverbrauch. Bevorzugen Sie leise Geräte (< 70 dB(A)). Entsorgen Sie Ihre Altgeräte sachgerecht bei der kommunalen Sammelstelle oder beim Neukauf über den Händler. Gewusst wie Je höher die Watt-Zahl beim Staubsauger, desto höher der Stromverbrauch und damit die Umweltbelastung. Außerdem verursacht Staubsaugen störenden Lärm. Energieeffiziente Geräte: Mit einem energieeffizienten Gerät können Sie jährlich bei normaler Nutzung (einmal Staubsaugen pro Woche) schätzungsweise 8 bis 15 Euro an Stromkosten sparen gegenüber einem schlechten Gerät oder den bisher üblichen Geräten mit mehr als 1.600 Watt. Ein vorzeitiger Austausch alter Geräte aus Gründen der Energieeffizienz lohnt jedoch meist weder ökonomisch, noch ökologisch, wenn man den Kaufpreis sowie den Energie- und Ressourcenaufwand für die Herstellung des Gerätes mit einbezieht. Leider darf das EU-Energielabel für Staubsauger, das eine einfache Orientierung ermöglichte, auf Grund eines EuG-Gerichtsurteils seit 19.01.2019 im Verkauf nicht mehr genutzt werden, bis eine neue, rechtskonforme Verordnung durch die Europäische Kommission verabschiedet wird. Dies wird voraussichtlich Ende 2025 geschehen. Neue Energielabel werden dann ab 2027 zu sehen sein. EU - Energielabel Staubsauger (Überblick) Das Label ist vom EuG für nichtig erklärt worden und darf nicht mehr verwendet werden. Es zeigt allerdings übersichtlich, auf welche Aspekte Verbraucherinnen und Verbraucher weiterhin achten sollten. Quelle: EU - Kommission Das Label ist vom EuG für nichtig erklärt worden und darf nicht mehr verwendet werden. Es zeigt allerdings übersichtlich, auf welche Aspekte Verbraucherinnen und Verbraucher weiterhin achten sollten. Leise Geräte bevorzugen: Staubsauger sind normalerweise nur kurze Zeiten in Betrieb. Trotzdem sind sie eine besonders unangenehme Lärmquelle in Innenräumen. Je kleiner der Wert, umso leiser der Staubsauger. Reinigungsleistung beachten: Die Werbung hat jahrelang suggeriert: "Höhere Watt-Zahl = besserer Staubsauger". Das ist aber falsch. Die Reinigungsleistung hängt neben der Watt-Zahl vom Zusammenwirken von Gerät, Saugrohr, Düsenkonstruktion und Luftweg ab. Deshalb hatte das EU-Label die Reinigungsleistung explizit ausgewiesen, wobei zwischen Teppichboden und Hartboden unterschieden wurde. Denken Sie daran: Je voller der Staubbeutel, desto schlechter saugt ein Staubsauger. Staub dicht einfangen: Schlechte Sauger pusten den eingesaugten Staub wieder "hinten" raus. Das EU-Etikett zeigte deshalb auch an, wie gut der Staubsauger den eingesaugten Staub zurückhält. Allerdings müssen Sie auch bei der Nutzung darauf achten: Tauschen Sie volle Staubbeutel rechtzeitig aus. Tauschen Sie Motorschutz- und Mikroabluftfilter, auch "Hygienefilter" genannt, regelmäßig aus (z.B. beim Austausch der Staubbeutel). Vermeiden Sie den Kontakt mit Staub, wenn Sie den Beutel austauschen oder die Box leeren. Im Staub können sich Pilzsporen, Milbenkot, Bakterien und Schadstoffe ansammeln. Richtig entsorgen: Weitere Informationen zur richtigen Entsorgung Ihres Staubsaugers und anderer Elektroaltgeräte finden Sie in unserem UBA-Umwelttipp "Alte Elektrogeräte richtig entsorgen" . Neukauf oder reparieren? Für Staubsauger existieren aktuell (wie oben beschrieben) keine Energieeffizienzklassen, weswegen als Basis die maximale Leistungsaufnahme für die Berechnung verwendet wurde. Bei ineffizienten Staubsaugern kann sich der Austausch gegen ein effizientes Neugerät auch bei einer normalen Nutzung von einer Stunde pro Woche lohnen. Wird das Bestandsgerät mit maximaler Leistungsaufnahme von 1.800 Watt verwendet, rentiert sich ein Austausch finanziell. Wird mit dem Bestandsgerät mit mindestens 1.200 Watt gesaugt, lohnt sich der Austausch ergänzend auch fürs Klima . Voraussetzung ist, dass stattdessen ein hochwertiges Gerät mit 600 Watt maximaler Leistungsaufnahme und dabei guter Saugleistung angeschafft wird. Unabhängige Testberichte können bei der Wahl des Gerätes helfen. Wird jedoch die Saugdauer bei einem neuen Gerät aufgrund mangelnder Saugleistung verlängert, kann sich der Spareffekt verringern. Was Sie noch tun können: Nehmen Sie Rücksicht auf Ihre Nachbarn: Vermeiden Sie das Staubsaugen während allgemeiner Ruhezeiten (22-7 Uhr, 12-15 Uhr und Sonn- und Feiertage). Befreien Sie die Düsen regelmäßig von Fusseln und Flusen: So erzielen Sie ein besseres Saugergebnis. Kaufen Sie nach Möglichkeit ein Modell, bei dem Sie die Leistungsaufnahme regulieren und so an den jeweiligen Untergrund anpassen können. Stellen Sie das Teleskoprohr auf Ihre Körpergröße ein. Das ist nicht nur bequemer, sondern verbessert auch die Kraftübertragung zwischen Hand und Gerät. Hintergrund Umweltsituation: Im Vergleich zum heutigen Trend können bis zum Jahr 2020 durch die neuen Vorgaben der Öko-Design-Richtlinie für Staubsauger in der EU 18 Milliarden Kilowattstunden eingespart werden. Das entspricht rund 5 Großkraftwerken. Bisher wurden Staubsauger mit immer höherer Leistungsaufnahme - teilweise bis über 3.000 Watt - beworben. Dies hat aber nichts mit der Leistungsfähigkeit der Geräte zu tun, da es keinen direkten Zusammenhang zwischen der Staubaufnahme und der elektrischen Leistungsaufnahme gibt. Gute Staubsauger kommen auch mit weit weniger Leistungsaufnahme aus, was die Tests der Stiftung Warentest belegen. Bei Produkttests der Stiftung Warentest schnitten Staubsauger mit einer Leistungsaufnahme von 1.200 Watt am besten ab. Der Testsieger aus dem Jahr 2014 benötigte sogar nur 870 Watt. Gesetzeslage: Seit September 2014 dürfen nach der Ökodesign-Richtlinie ( Verordnung (EU) Nr. 666/2013 ) nur noch Staubsauger mit weniger als 1.600 Watt und ab September 2017 mit weniger als 900 Watt und weniger als 80 dB(A) neu auf den Markt gebracht werden. Gleichzeitig müssen sie weitere spezifische Werte wie z.B. eine Mindeststaubaufnahme auf Teppich- und Hartboden erreichen und eine maximal zulässige Staubemission einhalten. Das stellt sicher, dass die Geräte trotz reduzierter Leistungsaufnahme die Böden gut reinigen und den aufgenommenen Schmutz zurückhalten. Damit die Staubsauger langsamer verschleißen, müssen die Motoren eine Mindestlebensdauer von 500 Stunden aufweisen und die Saugschläuche bestimmten Haltbarkeitskriterien entsprechen. Ab 2017 müssen auch Wasserfiltersauger die Kriterien erfüllen. Während diese Ökodesign-Verordnung weiterhin Gültigkeit hat, wurde die parallel dazu verabschiedete Verordnung zur Energieverbrauchskennzeichnung (Verordnung (EU) 665/2013) vom Europäischen Gerichtshof am 08.11.2018 für nichtig erklärt. Das Energielabel für Staubsauger darf deshalb nicht mehr beim Verkauf von Staubsaugern gezeigt werden. Dieses Verbot bezieht sich sowohl auf die Werbung in Printmedien, das Internet als auch auf das Ausstellen in Verkaufsräumen. Es spricht allerdings aus rechtlicher Sicht nichts dagegen, die bisher auf dem Energielabel angebrachten Informationen auf andere Weise darzustellen. Quellen: Ökodesign-Verordnung (EU) Nr. 666/2013 (Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung von Staubsaugern) Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung (EU) Nr. 665/2013 (Staubsauger)
Der Stromverbrauch in Deutschland ging seit dem Höhepunkt im Jahr 2007 bis 2023 zurück. Den meisten Strom verbraucht die Industrie, gefolgt vom Gewerbe-, Handels- und Dienstleistungssektor, den privaten Haushalten und dem Verkehrssektor. Entwicklung des Stromverbrauchs Der Höhepunkt des deutschen Stromverbrauchs war im Jahr 2007 mit 624 Terawattstunden ( TWh ) erreicht. Die Bundesregierung hat sich 2010 in ihrem Energiekonzept zum Ziel gesetzt, den Stromverbrauch bis zum Jahr 2020 um 10 % gegenüber dem Verbrauch des Jahres 2008 zu senken. Dieses Ziel wurde im Jahr 2020 mit einem Rückgang von etwa 10,5 % erreicht. Allerdings war der Stromverbrauch in diesem Jahr von den Auswirkungen der Corona-Pandemie geprägt. Nach einem vorübergehenden Anstieg im Jahr 2021 sank der Stromverbrauch in den Jahren 2022 und 2023 schließlich auf den niedrigsten Wert seit der Wiedervereinigung. Allerdings waren beide Jahre von Sondereffekten durch den Krieg in der Ukraine gekennzeichnet (allgemeine Sparbemühungen wegen eines erwarteten Erdgas-Mangels 2022, Rückgang der Industrieproduktion) (siehe Abb. „Bruttostromverbrauch“). Künftig ist mit einer Zunahme des Stromverbrauchs zu rechnen, da Effekte der sogenannten „Sektorkopplung“ einzuplanen sind. Dazu zählt, dass sowohl Fahrzeugantriebe als auch die Wärmebereitstellung in Gebäuden (Stichwort Wärmepumpe) verstärkt elektrisch erfolgen sollen. Maßnahmen: Energieeffizienz... Die wichtigsten Maßnahmen in den Sektoren Haushalte und Kleinverbrauch sind die Ausweitung und Verbesserung von Effizienzstandards für elektrische Geräte und energieverbrauchsrelevante Produkte im Rahmen der Umsetzung der Ökodesign-Richtlinie (2009/125/EG) sowie eine wirksame Energieverbrauchskennzeichnung. Innovative Querschnittstechniken in der Industrie – etwa effizientere Elektromotoren und Druckluftsysteme – können darüber hinaus ebenfalls einen Beitrag leisten. Ein verpflichtendes Energiemanagement und die verbindliche Umsetzung von identifizierten wirtschaftlichen Einsparmaßnahmen können den Unternehmen dabei helfen, Kosten zu sparen. … und Erneuerbare Energien Im Verkehrssektor strebt die Politik eine Steigerung der Elektromobilität an. Dies geht einher mit einem stetig wachsenden Anteil erneuerbarer Energien am Stromverbrauch (siehe Abb. „Anteil erneuerbarer Energien am Bruttostromverbrauch“). Eine vorübergehende Ausnahme von diesem Trend war das Jahr 2021 mit einem deutlichen Rückgang des erneuerbaren Anteils auf Grund sehr ungünstiger Witterung und geringen Zubaus neuer erneuerbarer Kapazitäten. Hintergründe zu dieser Entwicklung sind auf folgender Webseite zu finden ( Link ). Im Jahr 2024 stieg der Anteil der erneuerbaren Energien am Bruttostromverbrauch auf einen neuen Höchstwert von 54,4 %. Wesentlich dafür war unter anderem ein neuer Höchststand bei der Einspeisung von Strom aus Wind- und Photovoltaikanlagen (siehe Artikel „ Erneuerbare Energien in Zahlen “) bei einem wieder leicht steigenden Bruttostromverbrauch. Die Erneuerbaren leisten damit im Bereich der Stromversorgung einen großen Anteil zum Erreichen der deutschen Klimaschutzziele. Im Erneuerbare-Energien-Gesetz hat der Gesetzgeber im Jahr 2022 verankert, dass der Anteil der erneuerbaren Energien am Stromverbrauch bis 2030 auf mindestens 80 % steigen soll.
The project lays the groundwork for a European digital product passport by expanding legal information requirements, developed in collaboration with stakeholders using textiles and energy-related products as examples. It explores how key product data can be digitally tracked, combined, and made accessible across the life cycle. Existing tracking approaches and information flows are identified and assessed using a front-end demonstrator resembling a digital product passport. Legal recommendations for action are included. The report is targeted at all stakeholders in the DPP environment.
Neue Geräte nutzen Strom effizienter. Der Stromverbrauch aller Haushalte sank 2023 gegenüber 2008 um 6,5 %. Vor allem durch die Standards der Energieeffizienz, festgelegt in der Ökodesign-Richtlinie, konnte eine Trendwende eingeleitet werden. Dabei helfen EU-Energielabel und der „Blaue Engel“ den Verbraucherinnen und Verbrauchern, effiziente Geräte zu erkennen. Stromverbrauch der Haushalte Der Stromverbrauch der Haushalte in Deutschland betrug im Jahr 2023 rund 130,4 Milliarden Kilowattstunden oder 130,4 Terawattstunden. Dies entspricht 28,7 % des gesamten Stromverbrauchs. Allerdings ist der Verbrauch seit 2008 trotz Effizienzsteigerung der Geräte auf etwa konstantem Niveau, was auf eine steigende Gerätezahl und -größe, aber auch auf eine steigende Pro-Kopf-Wohnfläche und eine gestiegene Bevölkerungszahl zurückgeführt wird. Große Geräte wie Kühl- und Gefriergeräte, Geschirrspül- und Waschmaschinen machen nach wie vor einen sehr hohen Anteil aus, wie auch der Stromverbrauch für Raumwärme und Warmwasser (siehe Abb. „Stromverbrauch der Haushalte nach Anwendungsbereichen im Jahr 2023“). Effizientere Produkte Viele große Haushaltsgeräte sind im Vergleich zu den 90-er Jahren deutlich effizienter. So verbrauchten Geschirrspülmaschinen im Jahr 1990 im Schnitt 490 Kilowattstunden (kWh) pro Jahr. Die effizientesten neuen Geräte liegen bei einem Stromverbrauch von unter 135 kWh pro Jahr. Für einige Produktgruppen bestehen dabei besonders große Unterschiede. So benötigen bei den Wäschetrocknern Spitzengeräte der Energieeffizienzklasse "A+++" weniger als 30 % der Energie von Geräten der schlechtesten verfügbaren Klasse "C". Geräte mit einer Kapazität von 7 kg weisen in der Klasse C einen jährlichen Energieverbrauch von 526 kWh auf, während es für dieselbe Gerätegröße auch A+++ Modelle mit einem Verbrauch von nur 138 kWh pro Jahr gibt. Mit dem Kauf des effizienteren Gerätes kann man bei einem Strompreis von 37,14 ct/kWh pro Jahr über 140 € Stromkosten sparen. Die Abbildung „Entwicklung des Stromverbrauchs der Haushalte nach Anwendungsbereichen“ zeigen die Effizienzverbesserung der einzelnen Anwendungsbereiche über den Zeitraum von 2008 bis 2023. Dabei ist zu berücksichtigen, dass in den Daten auch Änderungen im Gerätebestand enthalten sind. Maßnahmen der Politik: Ökodesign Maßgeblich zu der oben beschriebenen Entwicklung haben die unter der Ökodesign-Richtlinie erlassenen Effizienzanforderungen beigetragen. Bis Anfang 2022 hatte die Europäische Union knapp 30 solcher Verordnungen verabschiedet, die die Effizienz der betroffenen strombetriebenen Produkte erhöhen. Einige Beispiele: Büro- und Haushaltsgeräte dürfen seit dem 7. Januar 2013 im Bereitschafts- oder Auszustand nicht mehr als eine halbe Wattstunde oder bei Informations- oder Statusanzeige nicht mehr als eine Wattstunde verbrauchen. Auch für Fernsehgeräte, Computer, Haushaltslampen, Motoren und Heizungsumwälzpumpen gibt es Effizienzanforderungen. Alle Heizgeräte, welche feste Brennstoffe, Gas, Öl oder Strom für Ihren Betrieb benötigen, werden ebenfalls durch die Ökodesign-Richtlinie geregelt. Die Verordnungen werden im Schnitt alle fünf Jahre überprüft und an die technischen Entwicklungen angepasst. Dabei werden schnelllebige Produktgruppen in kürzeren Abständen überarbeitet, während die Produktgruppen, in welchen keine Technologiesprünge zu erwarten sind, in größeren Intervallen überarbeitet werden. Das EU-Energielabel Verbraucherinnen und Verbraucher können das EU-Energielabel bzw. die Energieverbrauchskennzeichnung als eine Orientierungshilfe beim Einkauf nutzen. Die Europäische Union (EU) hat diese Kennzeichnung des Energieverbrauchs in den 90-er Jahren eingeführt und immer wieder um neue Produktgruppen erweitert. Die Kennzeichnung informiert über den Energieverbrauch der Produkte anhand der Energieeffizienzklassen je nach Produktgruppe derzeit von A+++ bis G. Die EU erhofft sich, dass aufgrund des Labels keine neuen Energiefresser mehr in die Haushalte kommen. Mit der Revision der Richtlinie zur Energieverbrauchskennzeichnung ist eine Rückführung der Skala auf die Effizienzklassen A bis G vorgesehen. Der Umsetzungszeitraum ist produktabhängig, die ersten Produkte wurden 2021 wieder in einer A bis G Skala gekennzeichnet. Diese Verbrauchskennzeichnung wird regelmäßig erneuert. Anfang 2020 gibt es sie für 17 Produktgruppen: Kühl- und Gefriergeräte sowie deren Kombinationen, gewerbliche Kühllagerschränke, Elektrobacköfen, Geschirrspülmaschinen, Dunstabzugshauben, Waschmaschinen, Wäschetrockner, Waschtrockenautomaten, Lampen, Fernsehgeräte und Displays, Heizkessel und Warmwasserbereiter, Festbrennstoffkessel, Einzelraumheizgeräte, Raumklimageräte, PKW und -Reifen. Auch der Blaue Engel hilft Eine Entscheidungshilfe beim Kauf elektrischer und elektronischer Geräte bietet auch der Blaue Engel. Er zeichnet Produkte aus, die nach umfassender und lebenswegbezogener Betrachtung besonders umweltfreundlich und effizient sind und zugleich hohe Ansprüche an den Gesundheits- und Arbeitsschutz sowie die Gebrauchstauglichkeit erfüllen. Mit dem Blauen Engel sind auch besonders energiesparende und klimafreundliche Produkte gekennzeichnet, um Verbraucherinnen und Verbrauchern auch hier eine gute Orientierung beim Kauf zu liefern.
Das Projekt "Entwicklung und Praxisdauererprobung einer elektrostatischen und katalytisch wirkenden Einbautentechnik zur simultanen Minderung von staub- und gasförmigen Emissionen in Einzelraumfeuerungsanlagen, Teilvorhaben 2: Kooperative Entwicklung einer Hochspannungseinheit und Sprühelektrode" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft. Es wird/wurde ausgeführt durch: Kutzner + Weber GmbH & Co. KG.Der Einsatz von Biomasse ist zwar einerseits Kohlenstoffdioxidneutral, bei unsachgemäßer Nutzung entstehen bei der Verbrennung jedoch toxikologisch relevante Luftschadstoffe, welche für die Menschen und die Umwelt gefährlich sein können. Die bevorstehende nationale Umsetzung von EU-Emissionsrichtlinien für Biomassefeuerungsanlagen (Ökodesign-Richtlinie für Kleinfeuerungen) sowie neu eingeführte Umweltzeichen wie z.B.'Blauer Engel' werden mittelfristig zu deutlich strengeren Emissionsanforderungen, besonders hinsichtlich dem Ausstoß von Partikeln (Feinstaub) und Kohlenstoffmonoxid, aber auch weiteren Schadstoffen wie NOx und gasförmigen organischen Kohlenstoffverbindungen (OGC) führen. Im Rahmen des geplanten Forschungsvorhabens soll eine neuartige integrierbare Nachoxidationstechnologie speziell für den Einsatz in handbeschickten Einzelraumfeuerungsanlagen entwickelt und in der Praxis dauererprobt werden. Die elektrostatische und katalytisch wirkende Einbautentechnik, sogenannte EKE-Technik, zur simultanen Minderung von staub- und gasförmigen Emissionen soll die verbesserte Oxidation der Einbautentechnik mit einer zusätzlich optimierten Agglomeration der organischen und anorganischen Feinstaubpartikel vereinen. Dieser Effekt soll durch eine gezielte elektrostatische Ionisation bzw. durch die zusätzliche Besprühung des Abgases mit Elektronen erzielt werden. Die dabei gebildeten Agglomerate werden an der Oberfläche des Einbautenmoduls adhäsiert, verbrannt und auf diesem Weg nachhaltig reduziert. Ziel ist es, dass die EKE-Technik nach erfolgreichem Abschluss dieses Forschungsvorhabens den Status der Marktreife erfährt.
Origin | Count |
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Bund | 146 |
Land | 6 |
Zivilgesellschaft | 4 |
Type | Count |
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Ereignis | 12 |
Förderprogramm | 72 |
Text | 54 |
unbekannt | 14 |
License | Count |
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unbekannt | 4 |
Language | Count |
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Deutsch | 130 |
Englisch | 45 |
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Dokument | 38 |
Keine | 52 |
Webseite | 83 |
Topic | Count |
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Lebewesen & Lebensräume | 94 |
Luft | 89 |
Mensch & Umwelt | 152 |
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