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Stromverbrauch

Stromverbrauch Der Stromverbrauch in Deutschland geht seit dem Höhepunkt im Jahr 2007 zurück. Im Jahr 2023 lag der Verbrauch deutlich unter dem von 1990. Den meisten Strom verbraucht die Industrie, gefolgt vom Gewerbe-, Handels- und Dienstleistungssektor, den privaten Haushalten und dem Verkehrssektor. Entwicklung des Stromverbrauchs Der Höhepunkt des deutschen Stromverbrauchs war im Jahr 2007 mit 624 Terawattstunden (⁠ TWh ⁠) erreicht. Die Bundesregierung hat sich 2010 in ihrem Energiekonzept zum Ziel gesetzt, den Stromverbrauch bis zum Jahr 2020 um 10 % gegenüber dem Verbrauch des Jahres 2008 zu senken. Dieses Ziel wurde im Jahr 2020 mit einem Rückgang von etwa 10,5 % erreicht. Allerdings war der Stromverbrauch in diesem Jahr von den Auswirkungen der Corona-Pandemie geprägt. Nach einem vorübergehenden Anstieg im Jahr 2021 sank der Stromverbrauch in den Jahren 2022 und 2023 schließlich auf den niedrigsten Wert seit der Wiedervereinigung. Allerdings waren beide Jahre von Sondereffekten durch den Krieg in der Ukraine gekennzeichnet (allgemeine Sparbemühungen wegen eines erwarteten Erdgas-Mangels 2022, Rückgang der Industrieproduktion) (siehe Abb. „Bruttostromverbrauch“). Künftig ist mit einer Zunahme des Stromverbrauchs zu rechnen, da Effekte der sogenannten „Sektorkopplung“ einzuplanen sind. Dazu zählt, dass sowohl Fahrzeugantriebe als auch die Wärmebereitstellung in Gebäuden (Stichwort Wärmepumpe) verstärkt elektrisch erfolgen sollen. Maßnahmen: Energieeffizienz... Die wichtigsten Maßnahmen in den Sektoren Haushalte und Kleinverbrauch sind die Ausweitung und Verbesserung von Effizienzstandards für elektrische Geräte und energieverbrauchsrelevante Produkte im Rahmen der Umsetzung der Ökodesign-Richtlinie (2009/125/EG) sowie eine wirksame Energieverbrauchskennzeichnung. Innovative Querschnittstechniken in der Industrie – etwa effizientere Elektromotoren und Druckluftsysteme – können darüber hinaus ebenfalls einen Beitrag leisten. Ein verpflichtendes Energiemanagement und die verbindliche Umsetzung von identifizierten wirtschaftlichen Einsparmaßnahmen können den Unternehmen dabei helfen, Kosten zu sparen. … und Erneuerbare Energien Im Verkehrssektor strebt die Politik eine Steigerung der Elektromobilität an. Dies geht einher mit einem stetig wachsenden Anteil erneuerbarer Energien am Stromverbrauch (siehe Abb. „Anteil erneuerbarer Energien am Bruttostromverbrauch“). Eine vorübergehende Ausnahme von diesem Trend war das Jahr 2021 mit einem deutlichen Rückgang des Erneuerbaren-Anteils. Hintergründe zu dieser Entwicklung sind in der Publikation „ Erneuerbare Energien in Deutschland 2023 “ beschrieben. Im Jahr 2023 stieg der Anteil der erneuerbaren Energien am ⁠ Bruttostromverbrauch ⁠ auf einen neuen Höchstwert von fast 52 %. Wesentlich dafür war unter anderem ein neuer Höchststand bei der Einspeisung von Strom aus erneuerbaren Quellen (siehe Artikel „ Erneuerbare Energien in Zahlen “) bei einem gleichzeitig sinkenden Bruttostromverbrauch. Die Erneuerbaren leisten damit im Bereich der Stromversorgung einen großen Anteil zum Erreichen der deutschen Klimaschutzziele. Im Erneuerbare-Energien-Gesetz hat der Gesetzgeber im Jahr 2022 verankert, dass der Anteil der erneuerbaren Energien am Stromverbrauch bis 2030 auf mindestens 80 % steigen soll.

Neue Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte tritt in Kraft

Neue Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte tritt in Kraft Die EU-Ökodesign-Richtlinie setzt seit 2005 ökologische Mindestanforderungen an Produkte für den Europäischen Markt und spart dadurch viel Energie. Am 18.07.2024 wird sie durch die neue EU-Verordnung für das Ökodesign nachhaltiger Produkte (ESPR) ersetzt. Damit wird der Anwendungsbereich auf neue Umweltaspekte und nahezu alle Produkte erweitert und künftig werden auch vermehrt Rohstoffe gespart. Die neue „Verordnung (EU) 2024/1781 zur Schaffung eines Rahmens für die Festlegung von Ökodesign-Anforderungen für nachhaltige Produkte“ (ESPR), ist ein zentraler Bestandteil des Europäischen Green Deals. Nachdem im April 2024 das Europäische Parlament die ESPR mit großer Mehrheit formell beschlossen hatte und auch der Rat der Europäischen Union im Mai 2024 zustimmte, erfolgte die Veröffentlichung der Verordnung am 28.06.2024 im Amtsblatt der Europäischen Union, 20 Tage später tritt sie formal in Kraft. Neuerungen durch die Ökodesign-Verordnung Die Verordnung ersetzt die bisherige Ökodesign-Richtlinie und erweitert den Anwendungsbereich von bislang energieverbrauchenden bzw. energieverbrauchsrelevanten Produkten (z.B. Leuchtmittel, Kühlschränke, Waschmaschinen, Wäschetrockner) auf nahezu alle Arten von Produkten, die in der EU in Verkehr gebracht werden. Als erste neue Produktgruppen, für die ökologische Mindestanforderungen geprüft werden sollen, nennt die Verordnung Textilien und Schuhe, Möbel, Eisen, Stahl und Aluminium, Detergenzien bzw. Reinigungsmittel und Chemikalien. Generelle Ausnahmen von der Verordnung gibt es nur für wenige Produktbereiche (z.B. Fahrzeuge und Produkte des Bereiches Sicherheit und Verteidigung). Vom Geltungsbereich umfasst werden auch Onlinehandel und Importware. Mit der Verordnung kommen neue Anforderungen , die den gesamten Lebenszyklus eines Produktes abdecken und der Stärkung der Kreislaufwirtschaft und Verlängerung der Produktlebensdauer dienen sollen: Haltbarkeit, Wiederverwendbarkeit, Nachrüstbarkeit und Reparierbarkeit, Höchstgehalte an sogenannten besorgniserregenden Stoffen, Ressourceneffizienz, Rezyklatanteil, Wiederaufbereitung und Recycling, aber auch Informationsanforderungen, wie Ausweisung des CO 2 - bzw. Umweltfußabdruckes. Diese Informationen sollen durch die Einführung digitaler Produktpässe , zugeschnitten auf die jeweilige Produktgruppe, für relevante Akteure des Produktlebenszyklus (Verbraucher*innen, Industrie und Behörden) vollständig oder teilweise zugänglich gemacht werden. Zur Kommunikation der Umwelteigenschaften der Produkte gegenüber Verbraucher*innen soll aber weiterhin die Energieverbrauchskennzeichnung dienen, die jedoch um einen Reparierbarkeits-Index bzw. ein Ökodesign-Label ergänzt werden soll. Das konkrete Anforderungsniveau der einzelnen Nachhaltigkeitsaspekte wird durch delegierte Rechtsakte definiert, zu deren Erlass die EU-Kommission befugt sein wird. Neben produktspezifischen Regulierungen können auch horizontale, das heißt verschiedene Produktgruppen übergreifende, Mindestanforderungen gesetzt werden. Betroffenen Unternehmen wird eine Übergangszeit von 18 Monaten nach Inkrafttreten der jeweiligen Produktverordnung eingeräumt. Den Anliegen kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) soll besondere Berücksichtigung entgegengebracht werden. So sind sie von manchen Anforderungen ausgenommen und die EU-Kommission und -Mitgliedstaaten sind zu verschiedenen Unterstützungsmaßnahmen finanzieller, technischer und organisatorischer Art verpflichtet (z.B. Erstellung von Leitlinien, digitale Instrumente, Fachschulungen). Zwei weitere Neuerungen: Für die Vergabe öffentlicher Aufträge gelten künftig Ökodesign-Kriterien, um die Beschaffung nachhaltigerer Produkte anzureizen. Das in der Öffentlichkeit viel beachtete Verbot der Vernichtung gebrauchsfähiger Produkte bestimmter Textilien und Schuhe wird durch die ESPR ermöglicht und ab Juli 2026 gelten. Es kann künftig auf andere Produktgruppen ausgeweitet werden. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sind vorübergehend davon ausgenommen. Wie es weitergeht Die EU-Kommission hat bis März 2025 Zeit, einen Arbeitsplan zu erstellen, der sämtliche Produktgruppen listet, für welche in den kommenden Jahren produktspezifische Verordnungen erarbeitet werden sollen. Es sollen verstärkt die oben genannten (Zwischen-) Produkte in den Fokus gerückt werden. Grundlegend begonnen wurde bereits mit der Ausarbeitung von Verordnungen für Textilien und Stahl. Es wird erwartet, dass die ersten spezifischen Produktverordnungen, die die Ökodesign-Verordnung umsetzen, bis Ende 2025 in Kraft treten werden. Die Rolle des Umweltbundesamtes Die EU-Kommission schlägt sowohl unter der bestehenden Ökodesign-Richtlinie als auch der neuen Ökodesign-Verordnung jeweils die konkreten ökologischen Anforderungen vor, die in einer Produktverordnung gesetzt werden sollen. Das Umweltbundesamt (⁠ UBA ⁠) entwickelt in Zusammenarbeit mit der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) hierzu Stellungnahmen auf Basis der Anhörung nationaler, produktgruppenspezifischer Beraterkreise und eigener wissenschaftlicher Prüfungen der Kommissionsvorschläge. Dies geschieht im Auftrag und in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und ⁠ Klimaschutz ⁠ (⁠ BMWK ⁠) und dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (⁠ BMUV ⁠) sowie weiterer gegebenenfalls betroffener Ressorts. BAM und UBA vertreten die deutsche Bundesregierung im Konsultationsforum (zukünftig Ökodesign-Forum) auf EU-Ebene und bringen in diesem Rahmen die zuvor entwickelte Stellungnahme ein. Das UBA begrüßt die Weiterentwicklung der Ökodesign-Richtlinie zu einer umfassenden Produktverordnung ausdrücklich, da mit der Herstellung und Nutzung von Produkten große Umweltbelastungen verbunden sind. Die Ökodesign-Regelungen setzen einheitliche ökologische Anforderungen für den gesamten europäischen Markt, die für alle Hersteller gleichermaßen gelten und daher in der Summe zu großen Verbesserungen führen.

Staubsauger

Staubsauger: Am besten so sparsam und leise wie möglich Was Sie beim Kauf Ihres Staubsaugers beachten sollten Kaufen Sie einen Staubsauger mit niedrigem Stromverbrauch. Bevorzugen Sie leise Geräte (< 70 dB(A)). Entsorgen Sie Ihre Altgeräte sachgerecht bei der kommunalen Sammelstelle oder beim Neukauf über den Händler. Gewusst wie Je höher die Watt-Zahl beim Staubsauger, desto höher der Stromverbrauch und damit die Umweltbelastung. Außerdem verursacht Staubsaugen störenden Lärm. Energieeffiziente Geräte: Mit einem energieeffizienten Gerät können Sie jährlich bei normaler Nutzung (einmal Staubsaugen pro Woche) schätzungsweise 8 bis 15 Euro an Stromkosten sparen gegenüber einem schlechten Gerät oder den bisher üblichen Geräten mit mehr als 1.600 Watt. Ein vorzeitiger Austausch alter Geräte aus Gründen der Energieeffizienz lohnt jedoch meist weder ökonomisch, noch ökologisch, wenn man den Kaufpreis sowie den Energie- und Ressourcenaufwand für die Herstellung des Gerätes mit einbezieht. Leider darf das EU-Energielabel für Staubsauger, das eine einfache Orientierung ermöglichte, auf Grund eines EuG-Gerichtsurteils seit 19.01.2019 im Verkauf nicht mehr genutzt werden, bis eine neue, rechtskonforme Verordnung durch die Europäische Kommission verabschiedet wird. Dies wird voraussichtlich Ende 2024 geschehen. Neue Energielabel werden dann ab 2026 zu sehen sein. EU - Energielabel Staubsauger (Überblick) Das Label ist vom EuG für nichtig erklärt worden und darf nicht mehr verwendet werden. Es zeigt allerdings übersichtlich, auf welche Aspekte Verbraucherinnen und Verbraucher weiterhin achten sollten. Quelle: EU - Kommission Das Label ist vom EuG für nichtig erklärt worden und darf nicht mehr verwendet werden. Es zeigt allerdings übersichtlich, auf welche Aspekte Verbraucherinnen und Verbraucher weiterhin achten sollten. Leise Geräte bevorzugen: Staubsauger sind normalerweise nur kurze Zeiten in Betrieb. Trotzdem sind sie eine besonders unangenehme Lärmquelle in Innenräumen. Je kleiner der Wert, umso leiser der Staubsauger. Reinigungsleistung beachten: Die Werbung hat jahrelang suggeriert: "Höhere Watt-Zahl = besserer Staubsauger". Das ist aber falsch. Die Reinigungsleistung hängt neben der Watt-Zahl vom Zusammenwirken von Gerät, Saugrohr, Düsenkonstruktion und Luftweg ab. Deshalb hatte das EU-Label die Reinigungsleistung explizit ausgewiesen, wobei zwischen Teppichboden und Hartboden unterschieden wurde. Denken Sie daran: Je voller der Staubbeutel, desto schlechter saugt ein Staubsauger. Staub dicht einfangen: Schlechte Sauger pusten den eingesaugten Staub wieder "hinten" raus. Das EU-Etikett zeigte deshalb auch an, wie gut der Staubsauger den eingesaugten Staub zurückhält. Allerdings müssen Sie auch bei der Nutzung darauf achten: Tauschen Sie volle Staubbeutel rechtzeitig aus. Tauschen Sie Motorschutz- und Mikroabluftfilter, auch "Hygienefilter" genannt, regelmäßig aus (z.B. beim Austausch der Staubbeutel). Vermeiden Sie den Kontakt mit Staub, wenn Sie den Beutel austauschen oder die Box leeren. Im Staub können sich Pilzsporen, Milbenkot, Bakterien und Schadstoffe ansammeln. Richtig entsorgen: Weitere Informationen zur richtigen Entsorgung Ihres Staubsaugers und anderer Elektroaltgeräte finden Sie in unserem ⁠UBA-Umwelttipp "Alte Elektrogeräte richtig entsorgen" . Was Sie noch tun können: Nehmen Sie Rücksicht auf Ihre Nachbarn: Vermeiden Sie das Staubsaugen während allgemeiner Ruhezeiten (22-7 Uhr, 12-15 Uhr und Sonn- und Feiertage). Befreien Sie die Düsen regelmäßig von Fusseln und Flusen: So erzielen Sie ein besseres Saugergebnis. Kaufen Sie nach Möglichkeit ein Modell, bei dem Sie die Leistungsaufnahme regulieren und so an den jeweiligen Untergrund anpassen können. Stellen Sie das Teleskoprohr auf Ihre Körpergröße ein. Das ist nicht nur bequemer, sondern verbessert auch die Kraftübertragung zwischen Hand und Gerät. Hintergrund Umweltsituation: Im Vergleich zum heutigen Trend können bis zum Jahr 2020 durch die neuen Vorgaben der Öko-Design-Richtlinie für Staubsauger in der EU 18 Milliarden Kilowattstunden eingespart werden. Das entspricht rund 5 Großkraftwerken. Bisher wurden Staubsauger mit immer höherer Leistungsaufnahme - teilweise bis über 3.000 Watt - beworben. Dies hat aber nichts mit der Leistungsfähigkeit der Geräte zu tun, da es keinen direkten Zusammenhang zwischen der Staubaufnahme und der elektrischen Leistungsaufnahme gibt. Gute Staubsauger kommen auch mit weit weniger Leistungsaufnahme aus, was die Tests der Stiftung Warentest belegen. Bei Produkttests der Stiftung Warentest schnitten Staubsauger mit einer Leistungsaufnahme von 1.200 Watt am besten ab. Der Testsieger aus dem Jahr 2014 benötigte sogar nur 870 Watt. Gesetzeslage: Seit September 2014 dürfen nach der Ökodesign-Richtlinie ( Verordnung (EU) Nr. 666/2013 ) nur noch Staubsauger mit weniger als 1.600 Watt und ab September 2017 mit weniger als 900 Watt und weniger als 80 dB(A) neu auf den Markt gebracht werden. Gleichzeitig müssen sie weitere spezifische Werte wie z.B. eine Mindeststaubaufnahme auf Teppich- und Hartboden erreichen und eine maximal zulässige Staubemission einhalten. Das stellt sicher, dass die Geräte trotz reduzierter Leistungsaufnahme die Böden gut reinigen und den aufgenommenen Schmutz zurückhalten. Damit die Staubsauger langsamer verschleißen, müssen die Motoren eine Mindestlebensdauer von 500 Stunden aufweisen und die Saugschläuche bestimmten Haltbarkeitskriterien entsprechen. Ab 2017 müssen auch Wasserfiltersauger die Kriterien erfüllen. Während diese Ökodesign-Verordnung weiterhin Gültigkeit hat, wurde die parallel dazu verabschiedete Verordnung zur Energieverbrauchskennzeichnung (Verordnung (EU) 665/2013) vom Europäischen Gerichtshof am 08.11.2018 für nichtig erklärt. Das Energielabel für Staubsauger darf deshalb nicht mehr beim Verkauf von Staubsaugern gezeigt werden. Dieses Verbot bezieht sich sowohl auf die Werbung in Printmedien, das Internet als auch auf das Ausstellen in Verkaufsräumen. Es spricht allerdings aus rechtlicher Sicht nichts dagegen, die bisher auf dem Energielabel angebrachten Informationen auf andere Weise darzustellen. Quellen: Ökodesign-Verordnung (EU) Nr. 666/2013 (Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung von Staubsaugern) Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung (EU) Nr. 665/2013 (Staubsauger)

Energieeffiziente Produkte

Energieeffiziente Produkte Neue Geräte nutzen Strom effizienter. Der Stromverbrauch aller Haushalte sank 2022 gegenüber 2008 um 0,2 %. Vor allem durch die Standards der Energieeffizienz, festgelegt in der Ökodesign-Richtlinie, konnte eine Trendwende eingeleitet werden. Dabei helfen EU-Energielabel und der „Blaue Engel“ den Verbraucherinnen und Verbrauchern, effiziente Geräte zu erkennen. Stromverbrauch der Haushalte Der Stromverbrauch der Haushalte in Deutschland betrug im Jahr 2022 rund 139 Milliarden Kilowattstunden oder 139 Terawattstunden. Dies entspricht 29,1 % des gesamten Stromverbrauchs. Allerdings ist der Verbrauch seit 2008 trotz Effizienzsteigerung der Geräte auf etwa konstantem Niveau, was auf eine steigende Gerätezahl und -größe, aber auch auf eine steigende Pro-Kopf-Wohnfläche und eine gestiegene Bevölkerungszahl zurückgeführt wird. Große Geräte wie Kühl- und Gefriergeräte, Geschirrspül- und Waschmaschinen machen nach wie vor einen sehr hohen Anteil aus, wie auch der Stromverbrauch für Raumwärme und Warmwasser (siehe Abb. „Stromverbrauch der Haushalte nach Anwendungsbereichen im Jahr 2022“). Effizientere Produkte Viele große Haushaltsgeräte sind im Vergleich zu den 90-er Jahren deutlich effizienter. So verbrauchten Geschirrspülmaschinen im Jahr 1990 im Schnitt 490 Kilowattstunden (kWh) pro Jahr. Die effizientesten neuen Geräte liegen bei einem Stromverbrauch von unter 135 kWh pro Jahr. Für einige Produktgruppen bestehen dabei besonders große Unterschiede. So benötigen bei den Wäschetrocknern Spitzengeräte der Energieeffizienzklasse "A+++" weniger als 30 % der Energie von Geräten der schlechtesten verfügbaren Klasse "C". Geräte mit einer Kapazität von 7 kg weisen in der Klasse C einen jährlichen Energieverbrauch von 526 kWh auf, während es für dieselbe Gerätegröße auch A+++ Modelle mit einem Verbrauch von nur 138 kWh pro Jahr gibt. Mit dem Kauf des effizienteren Gerätes kann man bei einem Strompreis von 37,14 ct/kWh pro Jahr über 140 € Stromkosten sparen. Die Abbildung „Entwicklung des Stromverbrauchs der Haushalte nach Anwendungsbereichen“ zeigen die Effizienzverbesserung der einzelnen Anwendungsbereiche über den Zeitraum von 2008 bis 2022. Dabei ist zu berücksichtigen, dass in den Daten auch Änderungen im Gerätebestand enthalten sind. Maßnahmen der Politik: Ökodesign Maßgeblich zu der oben beschriebenen Entwicklung haben die unter der Ökodesign-Richtlinie erlassenen Effizienzanforderungen beigetragen. Bis Anfang 2022 hatte die Europäische Union knapp 30 solcher Verordnungen verabschiedet, die die Effizienz der betroffenen strombetriebenen Produkte erhöhen. Einige Beispiele: Büro- und Haushaltsgeräte dürfen seit dem 7. Januar 2013 im Bereitschafts- oder Auszustand nicht mehr als eine halbe Wattstunde oder bei Informations- oder Statusanzeige nicht mehr als eine Wattstunde verbrauchen. Auch für Fernsehgeräte, Computer, Haushaltslampen, Motoren und Heizungsumwälzpumpen gibt es Effizienzanforderungen. Alle Heizgeräte, welche feste Brennstoffe, Gas, Öl oder Strom für Ihren Betrieb benötigen, werden ebenfalls durch die Ökodesign-Richtlinie geregelt. Die Verordnungen werden im Schnitt alle fünf Jahre überprüft und an die technischen Entwicklungen angepasst. Dabei werden schnelllebige Produktgruppen in kürzeren Abständen überarbeitet, während die Produktgruppen, in welchen keine Technologiesprünge zu erwarten sind, in größeren Intervallen überarbeitet werden. Das EU-Energielabel Verbraucherinnen und Verbraucher können das EU-Energielabel bzw. die Energieverbrauchskennzeichnung als eine Orientierungshilfe beim Einkauf nutzen. Die Europäische Union (EU) hat diese Kennzeichnung des Energieverbrauchs in den 90-er Jahren eingeführt und immer wieder um neue Produktgruppen erweitert. Die Kennzeichnung informiert über den Energieverbrauch der Produkte anhand der Energieeffizienzklassen je nach Produktgruppe derzeit von A+++ bis G. Die EU erhofft sich, dass aufgrund des Labels keine neuen Energiefresser mehr in die Haushalte kommen. Mit der Revision der Richtlinie zur Energieverbrauchskennzeichnung ist eine Rückführung der Skala auf die Effizienzklassen A bis G vorgesehen. Der Umsetzungszeitraum ist produktabhängig, die ersten Produkte wurden 2021 wieder in einer A bis G Skala gekennzeichnet. Diese Verbrauchskennzeichnung wird regelmäßig erneuert. Anfang 2020 gibt es sie für 17 Produktgruppen: Kühl- und Gefriergeräte sowie deren Kombinationen, gewerbliche Kühllagerschränke, Elektrobacköfen, Geschirrspülmaschinen, Dunstabzugshauben, Waschmaschinen, Wäschetrockner, Waschtrockenautomaten, Lampen, Fernsehgeräte und Displays, Heizkessel und Warmwasserbereiter, Festbrennstoffkessel, Einzelraumheizgeräte, Raumklimageräte, PKW und -Reifen. Auch der Blaue Engel hilft Eine Entscheidungshilfe beim Kauf elektrischer und elektronischer Geräte bietet auch der Blaue Engel. Er zeichnet Produkte aus, die nach umfassender und lebenswegbezogener Betrachtung besonders umweltfreundlich und effizient sind und zugleich hohe Ansprüche an den Gesundheits- und Arbeitsschutz sowie die Gebrauchstauglichkeit erfüllen. Mit dem Blauen Engel sind auch besonders energiesparende und klimafreundliche Produkte gekennzeichnet, um Verbraucherinnen und Verbrauchern auch hier eine gute Orientierung beim Kauf zu liefern.

Marktdaten: Haushaltsgeräte und Beleuchtung

Marktdaten: Haushaltsgeräte und Beleuchtung Mit energieeffizienten Haushaltsgeräten und Leuchtmitteln können Haushalte ihren Strombedarf in großem Maße senken. Dank der europäischen Ökodesign-Richtlinie und der EU-Energieverbrauchskennzeichnung erzielten die besonders energieeffizienten Geräte in den letzten 15 Jahren große Markterfolge. Mittlerweile hat sich allerdings der Trend hin zu besonders effizienten Geräten deutlich abgeschwächt. Kühlgeräte: Geringe Zuwächse bei besonders effizienten Geräten Von 2008 bis 2018 ist der Marktanteil von energieeffizienten Kühlschränken (mindestens A++) sprunghaft von unter 10 % auf über 80 % gestiegen. Der Wechsel hin zu den besonders energieeffizienten Geräten (A+++ bzw. mindestens D (ab 2021)) verläuft hingegen eher langsam (siehe Abb. „Umsatz und Marktanteil von energieeffizienten Kühlgeräten“). Der Marktanteil von besonders energieeffizienten Geräten (mindestens D) lag im Jahr 2022 bei 31,3 %. Die Daten stammen aus dem Handelspanel der Gesellschaft für Konsumforschung (GfK), das die direkten Abverkaufsdaten in relevanten Vertriebskanälen enthält. Seit März 2021 gilt für Kühlgeräte das neue Energielabel mit den Kategorien von A bis G, weshalb die Daten ab 2021 nicht direkt mit den vorherigen Daten verglichen werden können. Gefriergeräte: Kaum Zuwächse mehr bei besonders effizienten Geräten Energieeffiziente Gefriergeräte (mindestens A++) hatten bereits 2014 einen Marktanteil von über 80 %. Der Trend hin zu besonders effizienten Geräten verläuft jedoch nur langsam. Der Marktanteil von besonders energieeffizienten Geräten (A+++) lag im Jahr 2011 bei 6,4 %. Im Jahr 2022 haben Geräte mit mindestens Effizienzklasse D einen Marktanteil von 38,5 % (siehe Abb. „Umsatz und Marktanteil von energieeffizienten Gefriergeräten“). Die Daten stammen aus dem Handelspanel der Gesellschaft für Konsumforschung (GfK), das die direkten Abverkaufsdaten in relevanten Vertriebskanälen enthält. Seit März 2021 gilt für Gefriergeräte das neue Energielabel mit den Kategorien von A bis G, weshalb die Daten ab 2021 nicht direkt mit den vorherigen Daten verglichen werden können. Waschmaschinen: Effizienz ausgereizt? Der Marktumbruch hin zu besonders effizienten Geräten erfolgte nirgends so schnell wie bei den Waschmaschinen (siehe Abb. „Umsatz und Marktanteil von energieeffizienten Waschmaschinen“). Dieser Trend setzte sich auch mit dem neuen Energielabel fort. Zwei Jahre nach seiner Einführung tragen bereits 48 % der verkauften Waschmaschinen die höchste Effizienzklasse A. Die Daten stammen aus dem Handelspanel der Gesellschaft für Konsumforschung (GfK), das die direkten Abverkaufsdaten in relevanten Vertriebskanälen enthält. Seit März 2021 gilt für Waschmaschinen und Waschtrockner das neue Energielabel mit den Kategorien von A bis G, weshalb die Daten ab 2021 nicht direkt mit den vorherigen Daten verglichen werden können. Wäschetrockner: Stetig effizienter Von 12,7 % in 2008 ist der Marktanteil von energieeffizienten Wäschetrocknern innerhalb eines Jahrzehnts auf 84,5 % in 2018 gestiegen (siehe Abb. „Umsatz und Marktanteil von energieeffizienten Wäschetrocknern“). Seit 2016 findet zudem ein deutlicher Wechsel hin zu besonders energieeffizienten Geräten statt. 2022 trugen mehr als die Hälfte der verkauften Geräte die höchste Effizienzkategorie A+++. Die Daten stammen aus dem Handelspanel der Gesellschaft für Konsumforschung (GfK), das die direkten Abverkaufsdaten in relevanten Vertriebskanälen enthält. Geschirrspülmaschinen: Langsam, aber stetig effizienter Die besonders energieeffizienten Geschirrspüler (A+++) hatten 2020 einen Anteil von 37,0 % (siehe Abb. „Umsatz und Marktanteil von energieeffizienten Geschirrspülmaschinen“). Der Anstieg des Marktanteils erfolgte langsam, aber kontinuierlich. Dieser Trend hin zu energieeffizienten Geräten setzte sich auch mit dem neuen Label fort. Die Daten stammen aus dem Handelspanel der Gesellschaft für Konsumforschung (GfK), das die direkten Abverkaufsdaten in relevanten Vertriebskanälen enthält. Seit März 2021 gilt für Geschirrspülmaschinen das neue Energielabel mit den Kategorien von A bis G, weshalb die Daten ab 2021 nicht direkt mit den vorherigen Daten verglichen werden können. Elektroherde und Backöfen: Die Effizienz schaut in die Röhre Bei Elektroherden und Backöfen passiert in Sachen Energieeffizienz seit Jahren wenig (siehe Abb. „Umsatz und Marktanteil von energieeffizienten Elektroherden/Backöfen“). Besonders energieeffiziente Geräte (A++) spielen mit einem Marktanteil von 1,4 % (2022) weiterhin keine Rolle. Die Daten stammen aus dem Handelspanel der Gesellschaft für Konsumforschung (GfK), das die direkten Abverkaufsdaten in relevanten Vertriebskanälen enthält. Fernsehgeräte und Monitore: Effizienz zu wenig im Programm Größere Fernsehgeräte verbrauchen mehr Strom. Der Marktanteil von energieeffizienten Flachbildschirmen (mindestens A+) hatte sich von 57 % (2015) auf 28,5 % (2018) halbiert und stagnierte danach (siehe Abb. „Umsatz und Marktanteil von energieeffizienten Flatscreens“). Mit der Einführung des neuen Energielabel deutet sich eine Trendumkehr auf geringem Effizienzniveau an. Die Daten stammen aus dem Handelspanel der Gesellschaft für Konsumforschung (GfK), das die direkten Abverkaufsdaten in relevanten Vertriebskanälen enthält. Seit März 2021 gilt für Flatscreens das neue Energielabel mit den Kategorien von A bis G, weshalb die Daten ab 2021 nicht direkt mit den vorherigen Daten verglichen werden können. Leuchtmittel: LED-Technik wird noch effizienter Der Umstieg von Glühlampen über die klassische Energiesparlampen (Kompaktleuchtstofflampen) hin zu LED-Leuchtmitteln ist eine große Erfolgsgeschichte der Energieeffizienz. Im Jahr 2009, mit dem Beginn des schrittweisen Marktaus‘ für weniger effiziente Leuchtmittel, hatten klassische Energiesparlampen bereits einen Marktanteil von rund 40 %. Noch effizientere Leuchtmittel (mind. A+) sind dann innerhalb von acht Jahren von 3 % (2012) auf 82 % (2020) Marktanteil sprunghaft gestiegen. Die effizientesten Leuchtmittel (A++) hatten 2020 bereits einen Marktanteil von 32 % (siehe Abb. „Umsatz und Marktanteil von energieeffizienten Leuchtmitteln“). Mit dem neuen Energielabel können weitere Effizienzverbesserungen realisiert und sichtbar gemacht werden. Die Daten stammen aus dem Handelspanel der Gesellschaft für Konsumforschung (GfK), das die direkten Abverkaufsdaten in relevanten Vertriebskanälen enthält. Seit September 2021 gilt für Leuchtmittel auch das neue Energielabel mit den Kategorien von A bis G, weshalb die Daten ab 2021 nicht direkt mit den vorherigen Daten verglichen werden können.

Dunstabzugshauben

Dunstabzugshauben: Auf Energieeffizienz und Lärm achten Welche Dunstabzugshauben wo sinnvoll sind Welcher Gerätetyp (Umluft- oder Ablufthaube) besser geeignet ist, hängt von den baulichen Gegebenheiten und vom Nutzerverhalten ab. Eine offene Küche spricht eher für den Einbau von Ablufthauben. In separaten Küchenräumen kann bei guter Fensterlüftung auch eine Umlufthaube ausreichend sein. Achten Sie beim Kauf von Dunstabzugshauben auf Energieeffizienz und Lärmemissionen. Gewusst wie Dunstabzugshauben benötigen Strom für das Ansaugen von Luft und für die Beleuchtung. Aus Umweltsicht ist es deshalb empfehlenswert, den Stromverbrauch zu reduzieren. Dunstabzugshauben, die die (aufgeheizte) Luft ins Freie leiten ("Ablufthauben"), führen im Winter zu einem zusätzlichen Bedarf an Heizenergie. Darüber hinaus können einfache Dunstabzugshauben sehr laut sein. Umluft- versus Ablufthauben: Umlufthauben leiten die Luft durch einen Fett- und durch einen Geruchsfilter. Anschließend wird die gefilterte Luft wieder zurück in die Küche "gepustet" (Kreislaufsystem). Sie haben zwei zentrale Vorteile: Sie können ohne bauliche Einschränkungen überall angebaut werden und sie reduzieren den Verlust an Heizenergie im Vergleich zu Ablufthauben, da sie keine Öffnung durch die Außenwand benötigen. Allerdings ist ihre Leistung hinsichtlich Fettabscheidung und Geruchsreduzierung schlechter als bei Ablufthauben. Der Fettabscheidungsgrad sollte deshalb mindestens 85 Prozent (mindestens Klasse B) und der Geruchsreduzierungsgrad mindestens 70 Prozent betragen. Ablufthauben saugen die Luft über der Kochstelle ab. Diese wird in einem Fettfilter gereinigt und über ein Abluftsystem ins Freie geleitet. Die Fettabscheidungsgrad sollte mindestens 85 Prozent und der Geruchsreduzierungsgrad mindestens 92 Prozent betragen. Bei der Kombination von Ablufthauben und offenen raumluftabhängigen Feuerstellen (z.B. Gasetagenheizung) kann es passieren, dass Abgase in die Wohnung gelangen. Dies geschieht dann, wenn der durch Feuerstelle und Ablufthaube erzeugte Unterdruck nicht durch nachströmende Luft ausreichend ausgeglichen werden kann. Deshalb sollte ein Fachmann beurteilen, ob der Betrieb einer Ablufthaube gefahrlos möglich ist. Richtig einkaufen: Achten Sie beim Kauf von Dunstabzugshauben auf Geräte mit niedrigem Stromverbrauch (A-Geräte). Sie finden auf dem Label zur Energiekennzeichnung auch Informationen zur Effizienz der Luftabsaugung, zur  Fettabscheidung, zur Beleuchtung und zu den Lärmemissionen der Geräte: Das Gerät sollte einen energieeffizienten Ventilator besitzen. Als Richtwert für Ablufthauben können 0,40 W/(m 3 /h)* und für Umlufthauben 0,45 W/(m 3 /h) herangezogen werden. (* Zur Beurteilung der Energieeffizienz des Ventilators wird der Quotient von elektrischer Leistungsaufnahme und Volumenstrom ("Specific Fan Power"; Einheit W/(m 3 /h)) benutzt.) Das Gerät sollte über einen netztrennenden Ausschalter verfügen. Es sollte eine geringe Leistungsaufnahme im Bereitschaftszustand haben (≤ 0,5 W). Achten Sie auf die Geräuschemissionen des Gerätes, die in den Produktunterlagen stehen. Diese sollten im Abluftbetrieb 62 dB(A) und im Umluftbetrieb 67 dB(A) nicht überschreiten. Die richtige Größe: Bei Umlufthauben gibt es für die maximale Luftfördermenge (m 3 /h) folgende Faustformel: m 2 x Raumhöhe x zehn. Richtig entsorgen: Weitere Informationen zur richtigen Entsorgung Ihrer Dunstabzugshaube und anderer Elektroaltgeräte finden Sie in unserem ⁠ UBA ⁠-Umwelttipp "Alte Elektrogeräte richtig entsorgen" . Was Sie noch tun und beachten können: Fettfilter bestehen bei Umluft- und Ablufthauben aus Metall, die in der Spülmaschine gereinigt werden können. Viele Filtersysteme geben den Zeitpunkt einer notwendigen Reinigung an (akustische oder optische Signale). Umlufthauben sind mit einem Geruchsfilter aus Aktivkohle ausgestattet, dessen Leistungsfähigkeit mit zunehmender Beladung sinkt. Er muss deshalb regelmäßig erneuert werden. Schalten Sie zeitnah auf eine niedrigere Stufe, sobald eine geringere Belastung mit Geruch, Fett und Wasserdampf besteht. Kochen Sie mit geschlossenem Topf. Hintergrund Hintergrundinformationen finden Sie auf: Ökodesign-Richtlinie und Energieverbrauchskennzeichnung für Dunstabzugshauben (⁠ UBA ⁠-Dokumente)

Reparieren

Durch Reparaturen Umwelt schützen und Geld sparen Wie Ihre Alltagsgegenstände durch Reparatur lange nützlich sind Ziehen Sie eine Reparatur einem Neukauf vor. Das ist fast immer umweltverträglicher. Holen Sie bei komplexen Reparaturen Kostenvoranschläge ein und vergleichen Sie die Preise. Reparieren Sie Alltagsgegenstände mit einfachen Hilfsmitteln selbst. Gehen Sie sorgsam mit Dingen um, pflegen und reinigen Sie diese regelmäßig. Achten Sie bei der Anschaffung von Gegenständen auf deren Reparierbarkeit. Gewusst wie Die Herstellung von Möbeln, technischen Geräten und anderen Gegenständen benötigt Energie und Rohstoffe. Insbesondere bei elektrischen und großen Geräten sind mit der Herstellung entsprechende Umweltbelastungen verbunden. Eine Reparatur ist deshalb umweltverträglicher als ein Neukauf – abgesehen von wenigen Ausnahmen . In der Praxis entscheiden häufig die Kosten, ob ein Gerät repariert oder ausgetauscht wird. Reparaturbetriebe: Fragen Sie in Ihrem Freundeskreis nach Adressen und Erfahrungen oder suchen Sie online. Bei größeren Reparaturen sollten Sie sich mehrere Kostenvoranschläge einholen. Unabhängige Reparaturbetriebe sind mitunter günstiger als die Werkskundendienste der Hersteller. Doch Vorsicht: Der Kostenvoranschlag darf in begründeten Fällen um 15 bis 20 Prozent überschritten werden, wenn im Vorfeld kein Festpreis vereinbart wurde. Alle Reparaturbetriebe haften gemäß Werkvertragsrecht (§§ 631 ff. BGB) für eine mangelfreie Reparatur. Manche Reparaturbetriebe stellen für die Reparaturdauer ein Ersatzgerät bereit. Wichtig: Solange Sie Gewährleistungs- oder Garantieansprüche haben, sollten Sie keine Reparaturen in Eigenregie durchführen – sonst können Sie diese Ansprüche verlieren. Selbst reparieren: Kleinere Reparaturen können Sie mit der Bedienungsanleitung, der Hilfe von Freund*innen oder Ihrer eigenen Kreativität selbst durchführen. Mit Klebstoff, Holzleim, Schmieröl oder Nähzeug lassen sich bereits viele Dinge reparieren. Kratzer können Sie oft mit Lack oder Reparaturstiften retuschieren. In Onlineportalen wie kaputt.de oder ifixit und auf Videoplattformen finden Sie Reparaturanleitungen. Viele auf Reparatur spezialisierte Online-Plattformen bieten auch Spezialwerkzeuge an. Reinigen: Um Gegenstände wieder glänzen zu lassen , reichen oft Hausmittel wie Spülmittel, Natron, Zitronensäure oder Schmutzradierer. Beachten Sie – gerade bei elektrischen Geräten – unbedingt die Hinweise zur Reinigung in den Gebrauchsanweisungen. Repair-Cafés bieten Ihnen eine kostengünstige Alternative zu kommerzieller Reparatur. Außer einer freiwilligen Spende fallen nur Kosten für Ersatzteile an. Repair-Cafés sind Initiativen, bei denen unter Anleitung von Ehrenamtlichen gemeinsam repariert wird. Informationen über Repair-Cafés in Ihrer Nähe finden Sie unter reparatur-initiativen.de und repaircafe.org . Erkundigen Sie sich vorher, ob Sie einen Termin buchen müssen oder spontan vorbeikommen können. Eine Haftung für Mängel gibt es in Repair-Cafés üblicherweise nicht. Arrangieren mit Abnutzung und kleinen Defekten: Manche Defekte machen einen Gegenstand wirklich unbrauchbar. Aber wenn Sie bereit sind, sich mit kleinen, die Funktion nicht zu sehr beeinträchtigenden Mängeln an Ihren Dingen zu arrangieren, können Sie viel Geld sparen – und tun etwas für die Umwelt. Manche liebgewonnenen Gegenstände bekommen durch persönliche Gebrauchsspuren sogar (erst) ihren besonderen Charakter. Aufwertung von Dingen durch Reparatur: Viele Dinge wachsen uns mit der Zeit ans Herz und werden uns umso lieber, je mehr wir uns mit ihnen beschäftigen. Gelungene Reparaturen können ein Gefühl der Ermächtigung und der Selbstwirksamkeit auslösen. Manche Reparatur macht einen Gegenstand erst richtig schön. Beim „Visible Mending" wird Kleidung kreativ und auffällig gestopft. Die Reparatur wird  demonstrativ zur Schau gestellt. 1 Beim Kauf auf Reparierbarkeit achten : Es ist nicht leicht zu erkennen, ob ein Gerät reparierbar ist. Achten Sie beispielsweise auf Folgendes: Können Gehäuse geöffnet werden (zum Beispiel geschraubt statt verschweißt)? Sind reparaturanfällige Bauteile wie Akkus leicht austauschbar? Wie lange sind Ersatzteile verfügbar? Wie lange werden Softwareupdates angeboten? Welche Reparatur- und Wartungsdienstleistungen werden angeboten? Informieren Sie sich zudem bei unabhängigen Institutionen, wie zum Beispiel Stiftung Warentest oder ifixit , oder fragen sie Händler und Hersteller. Engagement für die Kultur der Reparatur: Mit etwas Reparatur-Knowhow können Sie Verwandte und Bekannte beim Reparieren unterstützen. Berichten Sie in Online-Foren und Produktbewertungen von ihren Erfahrungen. Unterstützen Sie ein Repair-Café in Ihrer Nähe. Neben Reparateur*innen werden auch regelmäßig Helfer*innen ohne Reparaturerfahrung gesucht. Engagieren Sie sich bei einer Initiative für die Förderung von Reparatur. Elektr(on)ische Geräte nicht im Hausmüll entsorgen. Falls das Gerät nicht repariert werden kann, etwa weil notwendige Ersatzteile nicht lieferbar sind oder es unwirtschaftlich wäre, sind Sie als Verbraucher*in verpflichtet, Ihre Altgeräte sachgerecht zu entsorgen . FAQ Warum sind Reparaturen häufig unverhältnismäßig teuer im Vergleich zum Neukauf? Elektronische Geräte werden überwiegend in Ländern mit niedrigen Lohnkosten produziert. Routinierte Abläufe und hohe Stückzahlen ermöglichen die Produktion zu geringen Kosten. Angestellte in Reparaturbetrieben in Deutschland hingegen arbeiten zum hier üblichen Lohnniveau. Zudem sind Ersatzteile häufig nur zu hohen Preisen erhältlich. Warum sind Ersatzteile häufig nicht mehr erhältlich oder sehr teuer? Die Geschäftsmodelle der meisten Hersteller sind darauf ausgerichtet, Gewinne durch den Verkauf von Neuware zu erzielen anstatt durch langlebige und reparaturgeeignete Produkte. Insbesondere bei elektronischen Geräten stehen die Hersteller unter einem enormen internationalen Konkurrenzdruck, der sie dazu drängt, ihre Produkte möglichst günstig anzubieten. Jedoch mangelt es an Anreizen für die Hersteller, auch Ersatzteile günstig anzubieten. 2 Zudem hat die notwendige Lagerkapazität aufgrund der höheren Anzahl verschiedener Ersatzteile zugenommen. Dies ist darauf zurückzuführen, dass einerseits bei vielen Gerätekategorien die Anzahl an Produktvarianten, die auf dem Markt erhältlich sind, zugenommen hat, und andererseits darauf, dass die Dauer, wie lange Produktvarianten verfügbar sind, abgenommen hat. Welche Produkte sind nicht gut zu reparieren? Viele Produkte sind nicht so gestaltet, dass sie gut reparierbar sind, zum Beispiel wenn das Gehäuse verklebt oder der Akku nicht austauschbar ist. Wenn Hersteller keine Software-Updates, Baupläne, Reparaturanleitungen, Ersatzteile oder Analysesoftware liefern, behindert das oft ebenfalls die Reparatur oder verhindert sie sogar vollständig. Begrenzen Hersteller absichtlich die Lebensdauern von Produkten, um den Absatz zu erhöhen (sogenannte „geplante Obsoleszenz“)? Der Begriff der geplanten Obsoleszenz unterstellt, dass Hersteller Geräte absichtlich derart designen, dass diese vorzeitig ausgetauscht werden müssen, um den Verkauf anzukurbeln. Untersuchungen konnten keine Hinweise dafür finden, dass Hersteller absichtlich strategisch die Lebensdauern begrenzen . 3 Berichte in den Medien dazu beziehen sich auf Einzelfälle. 4 Hersteller müssen aufgrund der internationalen Konkurrenz Geräte unter einem enormen Kosten- und Zeitdruck designen und produzieren. Umso wichtiger sind verbindliche staatliche Vorgaben für das Produktdesign und die Förderung von Reparatur. Hintergrund Bei vielen Geräten ist Reparierbarkeit Pflicht: Die EU-Ökodesign-Richtlinie schreibt unter anderem für Kühlschränke, Spülmaschinen, Waschmaschinen, Wäschetrockner, Fernseher, Staubsauger und künftig Smartphones und Tablets vor, dass sie reparierbar sein müssen, und bei einigen Geräten müssen die Hersteller für eine bestimmte Zeit die wichtigsten Ersatzteile bereithalten. Zukünftig sollen alle Produkt- Anforderungen, die von der EU erlassenen werden, enthalten, dass die Geräte reparierbar sind und die Hersteller Ersatzteile bereitstellen müssen. Was ist das Recht auf Reparatur? Die EU will bis 2050 klimaneutral werden und hat mit dem Green Deal ein ambitioniertes Programm vorgelegt. Dazu gehört, dass Produkte besser reparierbar werden. Auch die Bundesregierung hat sich in ihrem Koalitionsvertrag vorgenommen, Reparatur zu fördern. Weitere Informationen beim Bundesumweltministerium (BMUV) und bei der Europäischen Kommission . In manchen Regionen werden Reparaturen finanziell gefördert. In einigen Bundesländern (z.B. Thüringen , Sachsen ), Städten und Kommunen wurde ein sogenannter "Reparaturbonus" bereits eingeführt oder es wird darüber diskutiert. Österreich war Vorreiter für einen Reparaturbonus. Quellen 1 Melanie Jaeger-Erben / Sabine Hielscher (2023): Verhältnisse reparieren. Wie Reparieren und Selbermachen die Beziehungen zur Welt verändern. und Andrea Baier / Tom Hansing / Christa Müller / Karin Werner (Hg.) (2016): Die Welt reparieren. Open Source und Selbermachen als postkapitalistische Praxis. 2 Poppe, Erik; Longmuß, Jörg (2019): Geplante Obsoleszenz: Hinter den Kulissen der Produktentwicklung. 3 Öko-Institut (2016): Einfluss der Nutzungsdauer von Produkten auf ihre Umweltwirkung: Schaffung einer Informationsgrundlage und Entwicklung von Strategien gegen „Obsoleszenz", in Zusammenarbeit mit Universität Bonn, Institut für Landtechnik, im Auftrag des Umweltbundesamtes, UFOPLAN FKZ 3713 32 315, Dessau 4 Jaeger-Erben, Melanie / Hipp, Tamina (2018): Geplanter Verschleiß oder Wegwerfkonsum? Verantwortungsdiskurse und Produktverantwortung im Kontext kurzlebiger Konsumgüter (Erschienen in: Reflexive Responsibilisierung. Verantwortung für nachhaltige Entwicklung. Bielefeld: transcript, S. 373-394).

Methods and standards for assessing the repairability of electrical and electronic devices

Die Reparatur von energieverbrauchsrelevanten Produkten ist mit zahlreichen ökologischen, sozialen und ökonomischen Vorteilen verbunden, dennoch werden defekte Produkte in der Praxis bisher kaum repariert. Das Vorhaben zielt daher darauf ab, die Materialeffizienz von energieverbrauchsrelevanten Produkten zu stärken, wobei die Reparierbarkeit von defekten elektrischen und elektronischen Geräten im Fokus steht. In diesem Sinne wird zunächst ein konzeptioneller Rahmen zur Bewertung der Reparierbarkeit entwickelt. Darauf aufbauend werden, basierend auf bestehenden Ansätzen, Indikatoren identifiziert, welche die Reparierbarkeit beeinflussen. Anschließend wird die Anwendbarkeit der als zentral bewerteten Indikatoren beispielhaft anhand praktischer Fallstudien für mehrere Wäschetrockner und Drucker überprüft. Basierend auf den empirischen Erkenntnissen wird ein Bewertungssystem zur Reparierbarkeit von energieverbrauchsrelevanten Produkten entwickelt. Abschließend werden Empfehlungen formuliert, die in produktpolitische Instrumente intergiert werden können, um die Reparierbarkeit und damit die Materialeffizienz von energieverbrauchsrelevanten Produkten zu stärken. Quelle: Forschungsbericht

Abschätzung von THG-Einsparungen von Maßnahmen und Instrumenten zu nachhaltigem Konsum

Wie viele Treibhausgasemissionen könnten durch Carsharing, wie viele durch ein verpflichtendes Mobilitätsmanagement in Unternehmen oder durch die Reduktion fleischhaltiger Gerichte in der Gemeinschaftsverpflegung eingespart werden? Der Bericht schätzt das jährliche Treibhausgasminderungspotenzial von 13 Maßnahmen zur Förderung eines nachhaltigen Konsums für Deutschland ab. Insgesamt könnten durch die Maßnahmen (ohne Berücksichtigung von Überschneidungen) im Referenzjahr 2030 rund 12 bis 20 Mio. Tonnen CO 2 e eingespart werden, wobei besonders hohe Potenziale in den Vorschlägen Mobilitätsmanagement, Pkw-Reduktion, Phase-Out fossiler Heizkessel einschließlich Gaskessel sowie in anspruchsvolleren Regelungen im Rahmen der Ökodesign-Richtlinie liegen. Veröffentlicht in Texte | 48/2022.

Reduzierung des Energie- und Ressourcenverbrauchs vernetzter Elektro- und Elektronikgeräte – Mögliche Lösungs- und Regulierungsansätze im Rahmen der Ökodesign-Richtlinie

Die Zahl vernetzter Elektro und Elektronikgeräte wird in den nächsten Jahren immer weiter steigen. Die Kurzexpertise beschäftigt sich mit negativen Umweltauswirkungen, die mit dieser Vernetzung verknüpft sind. Neben dem zusätzlichen Energie- und Rohstoffaufwand zur Herstellung der Geräte und der Mikroelektronik, wird der Einfluss auf den Energieverbrauch der Geräte untersucht. Anschließend wird der zusätzliche Energieverbrauch, welcher durch den Datentransfer in Übertragungsnetzen und Rechenzentren ausgelöst wird, beleuchtet. Basierend auf einer Analyse des Wissensstandes werden Politikempfehlungen diskutiert, wie diesen Umweltwirkungen begegnet werden kann. Veröffentlicht in Texte | 17/2022.

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