In der Düngeverordnung §§ 5, 13a , WHG §38a sowie in der GAPKondV § 15 werden Bewirtschaftungsauflagen für den Schutz von Oberflächengewässern, zum Teil unter Berücksichtigung einer durchschnittlichen Hangneigung, landeinwärts ab Gewässerböschungsoberkante definiert. Förderkulissen der EU-Agrarförderung bauen auf die Gewässerränder auf. Die Gewässerböschungsoberkante ist als topographisches Element im Land BB nicht verfügbar. In Abstimmung der Fachbereiche Wasser und Landwirtschaft kommt ersatzweise die Gewässerbemessungsgrenze zum Einsatz. Diese wird aus den ATKIS-Gewässerobjekten, unter Berücksichtigung des Digitalen Feldblockkatasters gebildet und repräsentiert geometrisch das zu schützende Oberflächengewässer
Ein Feldblock stellt eine von dauerhaften Grenzen umgebene zusammenhängende landwirtschaftlich genutzte Fläche dar, die von einem oder mehreren Betriebsinhabern mit einer oder mehreren Kulturarten bestellt, ganz oder teilweise stillgelegt oder ganz oder teilweise aus der Produktion genommen ist. Die Einteilung der Feldblöcke erfolgt getrennt nach den Hauptbodennutzungen Ackerland, Grünland, Dauerkulturen, 2. Säule und Sonstige. Seit 2005 stellen Feldblöcke in NRW den Flächenbezug im Rahmen des Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems (InVeKoS) für die EU-Agrarförderung dar. Der aktuelle Datenbestand wird einmal täglich abgerufen.
Ein Feldblock stellt eine von dauerhaften Grenzen umgebene zusammenhängende landwirtschaftlich genutzte Fläche dar, die von einem oder mehreren Betriebsinhabern mit einer oder mehreren Kulturarten bestellt, ganz oder teilweise stillgelegt oder ganz oder teilweise aus der Produktion genommen ist. Die Einteilung der Feldblöcke erfolgt getrennt nach den Hauptbodennutzungen Ackerland, Grünland, Dauerkulturen, 2. Säule und Sonstige. Seit 2005 stellen Feldblöcke in NRW den Flächenbezug im Rahmen des Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems (InVeKoS) für die EU-Agrarförderung dar. Der aktuelle Datenbestand wird einmal täglich abgerufen.
Nur wenige Indikatoren werden positiv bewertet Der „Umweltmonitor 2020“ des Umweltbundesamtes (UBA) zeichnet ein gemischtes Bild zum Zustand der Umwelt in Deutschland. Er bildet zehn zentrale Themenfelder von Klima, Wasser, Luft bis hin zu Energie und Verkehr mit jeweils drei Schlüsselindikatoren ab. Gab es bei der Luftqualität oder den Treibhausgasen zuletzt Verbesserungen, stehen andere Indikatoren schlecht da. „Kurzfristige Verbesserungen wie zum Beispiel gesunkene Treibhausgasemissionen dürfen nicht vergessen lassen, dass es noch erheblichen Handlungsbedarf im Umweltschutz gibt, zum Beispiel beim Zustand der Gewässer“, sagte UBA-Präsident Dirk Messner. Im Themenfeld Wasser zeigt der Umweltmonitor in allen drei Indikatoren „rot“ an. Nur sieben Prozent der Flüsse sind in einem guten ökologischen Zustand, das Ziel der Wasserrahmenrichtlinie wird damit weit verfehlt. An knapp 16 Prozent der Messstellen wird der Grenzwert zur Nitratbelastung des Grundwassers überschritten, und das seit Jahren. Grund ist vor allem die immer noch zu hohe Nährstoffbelastung der Gewässer, vor allem verursacht durch die Landwirtschaft. In welchem Umfang die seit Mai 2020 geltende neue Düngeverordnung die Belastung verringern wird , wird sich im Rahmen des vorgesehenen Wirkungsmonitorings zeigen. Das Umweltbundesamt empfiehlt, statt pauschaler Flächenprämien über die EU-Agrarförderung ökologische Leistungen, wie Gewässerrandstreifen und ökologische Bewirtschaftung zu honorieren. Auch die Ausweitung des Ökolandbaus hätte positive Wirkungen auf die Gewässerqualität. Derzeit wird das Ziel eines 20% Anteils an der gesamten Landwirtschaft noch weit verfehlt. Wichtiger Ansatzpunkt für weniger Stickstoffeinträge aus der Landwirtschaft wäre auch ein geringerer Fleischkonsum. Auch beim Themenfeld Fläche und Land-Ökosysteme zeigt der Umweltmonitor Orange- und Gelbschattierungen. Der Anstieg der Siedlungs- und Verkehrsfläche soll bis 2030 auf 20 Hektar pro Tag begrenzt werden. Von 2015 bis 2018 wurden durchschnittlich 56 Hektar pro Tag für Siedlungs- und Verkehrsfläche neu in Anspruch genommen. Bei Fortsetzung des Trends der letzten Jahre würde das Ziel bis 2030 erreicht werden. Doch die Ökosysteme an Land sind gefährdet. 68 Prozent der Fläche empfindlicher Ökosysteme Deutschlands waren 2015 durch zu hohe Stickstoffeinträge bedroht. Und: Der Indikator zur Artenvielfalt und Landschaftsqualität hat sich in den letzten 10 Jahren sogar verschlechtert. In anderen Feldern sieht es besser aus. So hat sich die Luftqualität in den letzten Jahren stetig verbessert, 2020 gab es zum zweiten Mal keine Überschreitung des Feinstaubgrenzwertes. Doch sieht das Umweltbundesamt die Grenzwerte als nicht ausreichend für den Schutz der Gesundheit an und empfiehlt eine Überarbeitung. Im Themenfeld Klima stehen die Indikatoren „Heiße Tage“ und „Globale Lufttemperatur“ auf Rot. Zwar sind zuletzt die Treibhausgasemissionen gesunken, der Corona-Effekt war jedoch groß. Vor allem im Verkehrsbereich ist wieder mit steigenden Emissionen zu rechnen, wenn nach der Pandemie die Mobilität wieder auf das Vorkrisenniveau ansteigt. „Sich auf kurzfristigen Effekten auszuruhen, ist für die Bewältigung globaler Umweltkrisen keine gute Strategie. Natur und Atmosphäre erholen sich nicht kurzfristig. Entscheidend ist das Erreichen der langfristigen Umweltziele. Wichtig ist es jetzt, ökologisch verträgliche und richtungsweisende Entwicklungen anzustoßen. Die Krise eröffnet auch eine Chance für einen ökologischen Umbau. Eine zentrale Weichenstellung sehe ich darin, den Wiederaufbau nach der Corona-Krise mit dem Kampf gegen den Klimawandel und gegen die anderen Umweltkrisen zu verbinden“, so UBA -Präsident Dirk Messner. Die Bewertung der weiteren Themenfelder und Indikatoren können Sie dem gesamten Bericht entnehmen.
Kommission Landwirtschaft am UBA will finanzielle Unterstützung stärker an Umweltauflagen binden 57 Milliarden Euro pro Jahr fließen aus öffentlichen Kassen in Europas Landwirtschaft. Sind diese Förderungen sinnvoll und wo sind Verbesserungen der EU-Förderpolitik angebracht? Und ist der Umweltschutz hinreichend abgesichert in der Gemeinsame Agrarpolitik der EU (GAP)? Aus Sicht der Kommission Landwirtschaft am Umweltbundesamt (KLU) sollte die anstehende GAP-Reformrunde umfassend genutzt werden, um die GAP für die Jahre 2014 bis 2020 deutlich zu optimieren: „Eine reformierte EU-Agrarpolitik sollte mit öffentlichen Geldern nur solche Landwirte fördern, die öffentliche Güter und Leistungen für die Gesellschaft erbringen. Dies heißt: Die Landwirtschaft muss sich in Zukunft stärker um den Schutz von Wasser, Klima, Luft und Artenvielfalt kümmern, wenn sie weiterhin gefördert werden soll.“, sagte KLU-Vorsitzender Lutz Ribbe. Um dies zu erreichen ist die Einführung einer strengen und verpflichtenden Ökologisierungskomponente innerhalb der 1. Säule für alle Landwirte, die weiterhin Direktzahlungen erhalten wollen, besonders wichtig. Hier schlägt die KLU vor Darüber hinaus seien extensiv genutzte Grünlandflächen (Calluna- und Wacholderheiden, Almen) in das Fördersystem der 1. Säule zu integrieren. Dies hätte den Vorteil, dass anders als bisher entsprechende Fördermaßnahmen nicht nur punktuell, sondern in der Fläche wirksam würden. Die Gelder der künftigen 2. Säule (Förderung der ländlichen Entwicklung, unter anderem Agrar-Umweltmaßnahmen) sind laut KLU zielorientierter und effizienter für die Bereitstellung öffentlicher Güter und Leistungen - mehr Umweltschutz - einzusetzen. Auch sollten sie regionale Besonderheiten hinsichtlich der naturräumlichen und agrarstrukturellen Gegebenheiten berücksichtigen. Damit der Erfolg der jetzt diskutierten GAP-Reform zu angemessener Zeit bewertet werden kann, schlägt die KLU vor, sechs Umwelt- und Nachhaltigkeitsziele festzulegen, an denen sich die europäische Landwirtschaft im Jahr 2020 messen lassen muss - dazu gehören: eine gesteigerte Ressourceneffizienz, die Verminderung von Eutrophierung und Treibhausgasemissionen, sowie der Erhalt und die Steigerung der biologischen Vielfalt und der Bodenfruchtbarkeit. Der Präsident des Umweltbundesamtes Jochen Flasbarth begrüßte die Vorschläge der Kommission. Das vorgelegte Positionspapier sei ein fundierter und gut begründeter Beitrag zur Reform der EU-Agrarsubventionen: „Eine finanzielle Unterstützung für die Landwirte in der Europäischen Union ist weiterhin dann sinnvoll, wenn die landwirtschaftliche Produktion umweltfreundlicher wird und mehr auf Boden, Wasser, Luft und die Natur Rücksicht nimmt. Subventionen müssen durch eine besonders umweltverträgliche Landwirtschaft gerechtfertigt sein.“, so Flasbarth.
In der Düngeverordnung §§ 5, 13a , WHG §38a sowie in der GAPKondV § 15 werden Bewirtschaftungsauflagen für den Schutz von Oberflächengewässern, zum Teil unter Berücksichtigung einer durchschnittlichen Hangneigung, landeinwärts ab Gewässerböschungsoberkante definiert. Förderkulissen der EU-Agrarförderung bauen auf die Gewässerränder auf. Die Gewässerböschungsoberkante ist als topographisches Element im Land BB nicht verfügbar. In Abstimmung der Fachbereiche Wasser und Landwirtschaft kommt ersatzweise die Gewässerbemessungsgrenze zum Einsatz. Diese wird aus den ATKIS-Gewässerobjekten, unter Berücksichtigung des Digitalen Feldblockkatasters gebildet und repräsentiert geometrisch das zu schützende Oberflächengewässer
Liebe Leserin, lieber Leser, 57 Milliarden Euro – diese stolze Summe gab Deutschland im Jahr 2012 für umweltschädliche Subventionen aus. Zum Beispiel für die Braun-und Steinkohlewirtschaft. Dieses Geld sollte künftig besser angelegt werden. Mehr dazu in unserer neuen Ausgabe von „UBA aktuell“. Eng mit diesem Thema verknüpft sind auch unsere Vorschläge für das dringend notwendige Umsteuern in der Landwirtschaftspolitik: Mit öffentlichen Geldern sollte keine Art zu Wirtschaften unterstützt werden, die der Umwelt schadet und der Allgemeinheit hohe Kosten aufbürdet – etwa um Nitrat aus unserem Trinkwasser zu entfernen. Auch bei unserem Bericht zur Luftqualität 2016 ist das Thema Subventionen spürbar. Denn mit subventioniertem Diesel betriebene Autos sind ein Hauptgrund dafür, dass an über der Hälfte der verkehrsnahen Messstationen der Grenzwert für Stickstoffdioxid noch immer nicht eingehalten wird. Interessante Lektüre wünscht Ihre Pressestelle des Umweltbundesamtes Umweltschädliche Subventionen schaden Umwelt, Steuerzahlern und Gesellschaft Der Abbau umweltschädlicher Subventionen schafft finanzielle Freiräume für eine nachhaltige Politik. Quelle: PhotoSG / Fotolia.com Bei umweltschädlichen Subventionen zahlen Steuerzahlerinnen und Steuerzahler gleich dreifach: Einmal für die Subventionen selbst. Zum zweiten Mal für Umwelt- und Gesundheitsschäden – bei der Stromerzeugung aus Braunkohle im Jahr 2014 etwa 16,7 Milliarden Euro durch Treibhausgase und Luftschadstoffe. Und zum dritten Mal für die Förderung umweltfreundlicher Alternativen; zum Beispiel für erneuerbare Energien, damit diese gegenüber den subventionierten fossilen Energien bei der Stromerzeugung konkurrenzfähig sein können. Trotzdem stockt der Abbau umweltschädlicher Subventionen seit Jahren. Der neue UBA-Bericht identifiziert etwa 57 Milliarden Euro umweltschädliche Subventionen für das Jahr 2012, vor allem in den Bereichen Verkehr und Energie. Über 90 Prozent dieser Subventionen belasten das Klima – und konterkarieren so die deutsche Umsetzung des Pariser Klimaschutzabkommens. Durch die Energiesteuerbefreiung von Kerosin wird zum Beispiel der extrem klimaschädliche Flugverkehr mit über 7 Milliarden Euro gefördert. Strom- und Energiesteuerermäßigungen für Unternehmen senken die Anreize zum Energiesparen. Auch Subventionen in der Landwirtschaft tragen zum Klimawandel bei, etwa die Agrardieselverbilligung, die EU-Agrarförderung und die Mehrwertsteuerbegünstigung für tierische Produkte, wie Fleisch und Milch. Der UBA-Bericht enthält konkrete Reformvorschläge zum Abbau dieser Subventionen und formuliert erstmals Grundsätze für eine umweltgerechte Subventionspolitik. Eine solche Politik würde nicht nur die Umwelt entlasten, sondern auch Spielräume schaffen, um wichtige Zukunftsaufgaben zu finanzieren oder die Steuern zu senken.
Das Projekt "Nutzung fernerkundungsbasierter Landschaftsänderungen zur Unterstützung behördlicher Aufgabenerfüllung" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Technische Universität Berlin, Institut für Landschaftsarchitektur und Umwelplanung (ILaUP), Fachgebiet Geoinformation in der Umweltplanung durchgeführt. Ziel von timeStamp ist es, eine Infrastruktur bereitzustellen, mit deren Hilfe Arbeitsabläufe bei flächenbezogenen behördlichen Aufgaben, wie zum Beispiel Vor-Ort-Kontrollen, durch den Einbau fernerkundlicher Methoden und moderner Datentechnik effizienter und einfacher gestaltet werden können. In timeStamp werden daher Landschaftsveränderungen fernerkundungsbasiert mit multifunktionalen, übergeordneten Metriken und Indikatoren beschrieben. Diese Indikatoren und Metriken werden in folgenden Schritten kontextabhängig interpretiert und dazu genutzt, maßgeschneiderte Lösungen für die Bewältigung behördlicher Aufgaben unterschiedlicher Bereiche bereitzustellen. Neben einer hohen inhaltlichen Genauigkeit und räumlichen Auflösung wird dabei durch die Einbeziehung multitemporaler Satellitendaten insbesondere auf die zeitliche Dimension fokussiert. Exemplarisch werden Pilotanwendungen für zwei Bedarfsfälle entwickelt: Im Anwendungsfall 1 für Kompensationsflächen im Kontext der Eingriffsregelung (BNatschG) und im Anwendungsfall 2 für Zwischenfruchtförderflächen im Kontext der EU-Agrarförderung. Es soll dabei die Einflechtung fernerkundlich gewonnener Daten und Informationen in behördliche Bearbeitungsprozesse der beiden Anwendungsfelder erfolgen, die aktuell noch nicht in vollem Umfang auf die technischen Möglichkeiten IT-gesteuerter Prozesse zurückgreifen. Durch automatisierte Teilschritte soll eine effizientere Erfüllung der behördlichen Aufgaben in den beiden Aufgabenbereichen ermöglicht werden.
Das Projekt "timeStamp: Automatisiertes Hinweissystem zur Unterstützung von Entscheidungsprozessen der Kontrollen auf Agrarförderflächen (GAP) und dem Monitoring von Kompensationsflächen der Eingriffsregelung (BNatschG) auf Basis zeitlicher Metriken aus Copernicus-Daten" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von RLP AgroScience GmbH durchgeführt. Das Projekt timeStamp stellt eine Infrastruktur bereit, mit deren Hilfe Arbeitsabläufe bei flächenbezogenen behördlichen Aufgaben wie zum Beispiel Vor-Ort-Kontrollen durch den Einbau fernerkundlicher Methoden und moderner Datentechnik effizienter und einfacher gestaltet werden können. In timeStamp werden daher Landschaftsveränderungen fernerkundungsbasiert mit multifunktionalen, übergeordneten Metriken und Indikatoren beschrieben. Diese Indikatoren und Metriken werden in folgenden Schritten kontextabhängig interpretiert und dazu genutzt, maßgeschneiderte Lösungen für die Bewältigung behördlicher Aufgaben unterschiedlicher Bereiche bereitzustellen. Neben einer hohen inhaltlichen Genauigkeit und räumlichen Auflösung wird dabei durch die Einbeziehung multitemporaler Satellitendaten insbesondere auf die zeitliche Dimension fokussiert. Übergeordnetes Ziel ist es, eine Infrastruktur bereitzustellen, mit deren Hilfe Arbeitsabläufe bei flächenbezogenen behördlichen Aufgaben wie zum Beispiel Vor-Ort-Kontrollen durch den Einbau fernerkundlicher Methoden und moderner Datentechnik effizienter und einfacher gestaltet werden können. Exemplarisch werden Pilotanwendungen für zwei Bedarfsfälle entwickelt: Im Anwendungsfall 1 für Kompensationsflächen im Kontext der Eingriffsregelung (BNatschG)Kompensationsflächen und im Anwendungsfall 2 für Zwischenfruchtförderflächen im Kontext der EU-Agrarförderung. Es soll dabei die Einflechtung fernerkundlich gewonnener Daten und Informationen in behördliche Bearbeitungsprozesse der beiden Anwendungsfelder erfolgen, die aktuell noch nicht in vollem Umfang auf die technischen Möglichkeiten IT-gesteuerter Prozesse zurückgreifen. Durch automatisierte Teilschritte soll eine effizientere Erfüllung der behördlichen Aufgaben in den beiden Aufgabenbereichen ermöglicht werden.
Das Projekt "Im Projekt timeStamp werden fernerkundungsbasiert Landschaftsänderungen erfasst, um maßgeschneiderte Lösungen für die Bewältigung behördlicher Aufgaben bereitzustellen, damit so beispielsweise Vor-Ort-Kontrollen effizienter gestaltet werden können" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Julius Kühn-Institut, Bundesforschungsinstitut für Kulturpflanzen, Institut für Pflanzenbau und Bodenkunde durchgeführt. Das Projekt timeStamp stellt eine Infrastruktur bereit, mit deren Hilfe Arbeitsabläufe bei flächenbezogenen behördlichen Aufgaben wie zum Beispiel Vor-Ort-Kontrollen durch den Einbau fernerkundlicher Methoden und moderner Datentechnik effizienter und einfacher gestaltet werden können. In timeStamp werden daher Landschaftsveränderungen fernerkundungsbasiert mit multifunktionalen, übergeordneten Metriken und Indikatoren beschrieben. Diese Indikatoren und Metriken werden in folgenden Schritten kontextabhängig interpretiert und dazu genutzt, maßgeschneiderte Lösungen für die Bewältigung behördlicher Aufgaben unterschiedlicher Bereiche bereitzustellen. Neben einer hohen inhaltlichen Genauigkeit und räumlichen Auflösung wird dabei durch die Einbeziehung multitemporaler Satellitendaten insbesondere auf die zeitliche Dimension fokussiert. Exemplarisch werden Pilotanwendungen für zwei Bedarfsfälle entwickelt: Im Anwendungsfall 1 für Kompensationsflächen im Kontext der Eingriffsregelung (BNatschG)Kompensationsflächen und im Anwendungsfall 2 für Zwischenfruchtförderflächen im Kontext der EU-Agrarförderung. Es soll dabei die Einflechtung fernerkundlich gewonnener Daten und Informationen in behördliche Bearbeitungsprozesse der beiden Anwendungsfelder erfolgen, die aktuell noch nicht in vollem Umfang auf die technischen Möglichkeiten IT-gesteuerter Prozesse zurückgreifen. Durch automatisierte Teilschritte soll eine effizientere Erfüllung der behördlichen Aufgaben in den beiden Aufgabenbereichen ermöglicht werden.