In der Düngeverordnung §§ 5, 13a , WHG §38a sowie in der GAPKondV § 15 werden Bewirtschaftungsauflagen für den Schutz von Oberflächengewässern, zum Teil unter Berücksichtigung einer durchschnittlichen Hangneigung, landeinwärts ab Gewässerböschungsoberkante definiert. Förderkulissen der EU-Agrarförderung bauen auf die Gewässerränder auf. Die Gewässerböschungsoberkante ist als topographisches Element im Land BB nicht verfügbar. In Abstimmung der Fachbereiche Wasser und Landwirtschaft kommt ersatzweise die Gewässerbemessungsgrenze zum Einsatz. Diese wird aus den ATKIS-Gewässerobjekten, unter Berücksichtigung des Digitalen Feldblockkatasters gebildet und repräsentiert geometrisch das zu schützende Oberflächengewässer
Der Datensatz enthält aktuelle Teilflächen der InVeKoS-Antragsdaten ausThüringen, die in das INSPIRE-Datenmodell "Geospatial application" (GSA) transformiert wurden. Die Landwirtschaftliche Parzelle besteht aus einer zusammenhängenden, landwirtschaftlich genutzten Fläche, die von einem Erzeuger bewirtschaftet wird und mit einer Fruchtart bestellt bzw. ganz stillgelegt ist inklusive ihrer Landschaftselemente. Eine landwirtschaftliche Parzelle meint eine von den Mitgliedstaaten festgelegte Einheit der landwirtschaftlichen Fläche, die gemäß Artikel 4 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2021/2115 definiert ist. Im InVeKoS-Antrag gibt der Antragsteller in seinen georäumlichen Antrag (GSA) die Teilflächen der Landwirtschaftlichen Parzelle an. Diese Teilflächen innerhalb der Landesfläche Thüringens sind Bestandteil des Datensatzes. Die Kulturart wurde in eine Kulturartengruppen der bundeseinheitlichen InVeKoS-Nutzcode-Liste (InVeKoS-NC-Liste) übersetzt. Diese Liste enthält die in Deutschland geförderten Kulturarten im Rahmen der flächenbezogenen EU-Agrarförderung und gibt einen Überblick über die im InVeKoS verwendeten Codes zur Bodennutzung (Nutzcodes, NC) in den einzelnen Bundesländern, zwischen denen diese Liste abgestimmt ist. Die geodatenbezogenen Förderanträge werden im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU erhoben und sind Bestandteil des Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems (InVeKoS) von Thüringen. Die Polygone wurden anonymisiert. Die Daten haben den Stand der Hauptzahlung des Antragsjahres 2025.
Magdeburg. Ackerflächen, die am 1. Januar 2026 Ackerland waren, bleiben dauerhaft Ackerland. So sieht es eine EU-Regelung vor, die nun auch für die landwirtschaftlichen Betriebe in Deutschland umgesetzt wird. Landwirtschaftsminister Michael Richter: „Mit der Stichtagsregelung wird einerseits Bürokratie abgebaut, die Betriebe von unnötigem Pflügen entlastet und die Umwelt geschont. Das ist eine Konstellation, die für alle Seiten Vorteile bringt.“ Bisher entstand automatisch Dauergrünland auf Ackerflächen, auf denen seit mindestens fünf aufeinanderfolgenden Jahren (Zähljahren) Gras oder andere Grünfutterpflanzen angebaut wurden und die nicht Teil einer Fruchtfolge waren und die in diesem Zeitraum nicht gepflügt wurden oder die stillgelegt waren. Diese Regelung entfällt nunmehr rückwirkend zum Stichtag 1. Januar 2026. Diese Flächen bleiben zukünftig Ackerland, auch wenn mehr als fünf Jahre in Folge Gras oder andere Grünfutterpflanzen darauf angebaut werden und in dieser Frist nicht gepflügt wurde oder die Fläche mehr als fünf Jahre stillgelegt war. Damit erübrigt sich auch die Pfluganzeige. Für Flächen, die dauerhaft Ackerland bleiben sollen, ist von den Antragstellenden nichts zu unternehmen. Wenn wie bisher aus Ackerland automatisch Dauergrünland werden soll, ist dazu aktiv eine einzelflächenbezogene Entscheidung zu treffen. Dafür wurden jetzt im Agrarantrag von Sachsen-Anhalt die technischen Voraussetzungen geschaffen. Der Betriebsinhaber muss in dem Fall im geografischen Flächennachweis (GFN) des Agrarantrages bis zum 30. September 2026 die dafür vorgesehenen Ackerflächen aktiv mit der Bindung S26_GL („Nimmt nicht an Stichtagsregelung teil (kann DGL werden)“) kennzeichnen und den GFN neu einreichen. Das sollten Antragstellenden auf EU-Agrarförderung für ihre Entscheidung wissen: Hintergrund: Die EU hatte sich im November 2025 auf ein Paket zur Vereinfachung der Gemeinsamen Agrarpolitik geeinigt, dem so genannten Omnibus III-Paket („GAP-Vereinfachungspaket“). Zum 1. Januar 2026 ist die entsprechende Verordnung (EU) 2025/2649 in Kraft getreten. Ein wesentlicher Punkt darin ist die Möglichkeit, eine Stichtagsregelung im Zusammenhang mit der Dauergrünlandentstehung einzuführen. Für die Umsetzung in Deutschland sind Änderungen am nationalen Recht erforderlich. Dies betrifft vor allem die GAP-Direktzahlungen-Verordnung, die GAP-Konditionalitäten-Verordnung und die GAP-InVeKoS-Verordnung. Die Entwürfe befinden sich derzeit im Bundesratsverfahren.
Der Datensatz enthält Teilflächen der InVeKoS-Antragsdaten ausThüringen, die in das INSPIRE-Datenmodell "Geospatial application" (GSA) transformiert wurden. Die Transformation erfolgte gemäß den Technischen Leitlinien für die Interoperabilität von InVeKoS-Daten TG 2. Die Landwirtschaftliche Parzelle besteht aus einer zusammenhängenden, landwirtschaftlich genutzten Fläche, die von einem Erzeuger bewirtschaftet wird und mit einer Fruchtart bestellt bzw. ganz stillgelegt ist inklusive ihrer Landschaftselemente. Eine landwirtschaftliche Parzelle meint eine von den Mitgliedstaaten festgelegte Einheit der landwirtschaftlichen Fläche, die gemäß Artikel 4 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2021/2115 definiert ist. Im InVeKoS-Antrag gibt der Antragsteller in seinen georäumlichen Antrag (GSA) die Teilflächen der Landwirtschaftlichen Parzelle an. Diese Teilflächen innerhalb der Landesfläche Thüringens sind Bestandteil des Datensatzes. Die Kulturart wurde in eine Kulturartengruppen der bundeseinheitlichen InVeKoS-Nutzcode-Liste (InVeKoS-NC-Liste) übersetzt. Diese Liste enthält die in Deutschland geförderten Kulturarten im Rahmen der flächenbezogenen EU-Agrarförderung und gibt einen Überblick über die im InVeKoS verwendeten Codes zur Bodennutzung (Nutzcodes, NC) in den einzelnen Bundesländern, zwischen denen diese Liste abgestimmt ist. Die geodatenbezogenen Förderanträge werden im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU erhoben und sind Bestandteil des Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems (InVeKoS) von Thüringen. Die Polygone wurden anonymisiert. Die Daten werden mindestens zweimal jährlich aktualisiert: zum Ende der Antragsphase und zum Stand der Hauptzahlung.
<p> <p>Mit Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen fördert die Europäische Union (EU) die umweltschonende Landbewirtschaftung. Im Zeitraum 2023 bis 2027 standen in der zweiten Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU (GAP) 8,2 Milliarden (Mrd.) Euro EU-Mittel unter anderem für den Umwelt- und Klimaschutz zur Verfügung. Demgegenüber umfassen die Direktzahlungen der ersten Säule 21,5 Mrd. Euro.</p> </p><p>Mit Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen fördert die Europäische Union (EU) die umweltschonende Landbewirtschaftung. Im Zeitraum 2023 bis 2027 standen in der zweiten Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU (GAP) 8,2 Milliarden (Mrd.) Euro EU-Mittel unter anderem für den Umwelt- und Klimaschutz zur Verfügung. Demgegenüber umfassen die Direktzahlungen der ersten Säule 21,5 Mrd. Euro.</p><p> Struktur der Agrarpolitik der EU <p>Um europäische Fördergelder zu erhalten, müssen landwirtschaftliche Mindeststandards eingehalten werden (Konditionalität). Umweltgerechte und den natürlichen Lebensraum schützende landwirtschaftliche Produktionsweisen, die über die rechtlichen Vorgaben hinausgehen, können im Rahmen der Agrarumwelt- und Klimaprogramme der ersten oder zweiten Säule gefördert werden.</p> <p>Die Subventionen der EU werden in zwei unterschiedliche „Säulen“ unterteilt. Die erste Säule beinhaltet Direktzahlungen an landwirtschaftliche Betriebe und wird von der EU finanziert. Die zweite Säule fördert die ländliche Entwicklung (siehe Abb. „Budget der GAP in Deutschland für das Jahr 2024“). Dabei müssen die Mitgliedsstaaten eine Kofinanzierung der Maßnahmen bereitstellen. Die Mitgliedsstaaten haben auch die Möglichkeit, Gelder aus der ersten Säule in die zweite Säule umzuschichten, um mehr Mittel für die ländliche Entwicklung zur Verfügung zu haben. Weitere Informationen zur Struktur der GAP finden Sie beim <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/bmel">BMEL</a>: <a href="https://www.bmel.de/DE/themen/landwirtschaft/eu-agrarpolitik-und-foerderung/gap/gap-nationale-umsetzung.html">Grundzüge der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) und ihrer Umsetzung in Deutschland</a>.</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/2_Abb_Budget-GAP-D_2026-07-07.png"> </a> <strong> Budget der GAP in Deutschland für das Jahr 2024 </strong> Quelle: Umweltbundesamt 2024 / eigene Darstellung mit Daten des BMEL Downloads: <ul> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/2_Abb_Budget-GAP-D_2026-07-07.pdf">Diagramm als PDF (40,56 kB)</a></li> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/2_Abb_Budget-GAP-D_2026-06-03.xlsx">Diagramm als Excel mit Daten (39,42 kB)</a></li> </ul> </p><p> Ökoregelungen in der ersten Säule <p>Seit Januar 2023 werden auch in der ersten Säule freiwillige einjährige Agrarumweltmaßnahmen angeboten. Hierfür sind 23 % der Direktzahlungen vorgesehen. Damit steht jährlich ein Budget von etwa einer Mrd. Euro zur Verfügung. Die Maßnahmen werden bundesweit angeboten, z.B. für die Bereitstellung von Ackerbrachen, Blüh- und Altgrasstreifen, für vielfältige Kulturen im Ackerbau oder die Extensivierung im Dauergrünland.</p> </p><p> Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen in der zweiten Säule <p>Mit der Teilnahme an Agrarumwelt- und Klimaprogrammen in der zweiten Säule verpflichten sich Landwirte und Landwirtinnen für einen Zeitraum von in der Regel fünf Jahren freiwillig, umweltgerechte und den natürlichen Lebensraum schützende Produktionsverfahren einzuhalten. Sie erhalten dafür zum Ausgleich der damit verbundenen Mehrkosten und Einkommensminderungen eine Förderung (vgl. <a href="https://www.bmel.de/DE/themen/landwirtschaft/eu-agrarpolitik-und-foerderung/agrarumwelt-und-klimamassnahmen-aukm/agrarumwelt-und-klimamassnahmen-aukm_node.html">BMEL 2019</a>). Die Finanzierung hierfür erfolgt durch Gelder der EU, des Bundes und der Bundesländer.</p> <p>Die verschiedenen Bundesländer entscheiden über die Maßnahmen, die angeboten werden und konkretisieren, wie diese umgesetzt werden. Damit setzen sie die <a href="https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32021R2115&from=EN">ELER-Verordnung</a> der EU um. Der nationale Rahmen für diese Umsetzung ist durch die Bund-Länder-<a href="http://www.bmel.de/DE/Landwirtschaft/Foerderung-Agrarsozialpolitik/GAK/gak_node.html">„Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“</a> (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/gak">GAK</a>) festgelegt.</p> </p><p> Finanzmittel für die zweite Säule der GAP <p>Für den Zeitraum 2023 bis 2027 stehen in der zweiten Säule der GAP für Deutschland etwa 5,5 Mrd. Euro für die ländliche Entwicklung zur Verfügung. Ein Teil davon fließt in den Umweltschutz und die Förderung des ökologischen Landbaus. Zusammen mit den Mitteln aus der Umschichtung von der ersten in die zweite Säule sind 8,2 Mrd. Euro EU-Mittel für diesen Zeitraum vorgesehen. Hinzu kommen noch nationale Mittel für die Kofinanzierung (3,7 Mrd. Euro) und freiwillige, zusätzliche Gelder der Bundesländer (Top-ups, 2,4 Mrd. Euro). So stehen für die zweite Säule insgesamt 14,3 Mrd. Euro bereit. Im Vergleich dazu sind für die Direktzahlungen der ersten Säule 21,5 Mrd. Euro eingeplant (siehe Abb. „GAP-Mittel für Deutschland 2023 bis 2027“). </p> <p>Informationen zu der Aufteilung auf die einzelnen Jahre finden Sie im <a href="https://www.bmel.de/DE/themen/landwirtschaft/eu-agrarpolitik-und-foerderung/gap/gap-strategieplan.html">GAP-Strategieplan</a> (Zusammenfassung). Weitere Informationen zur GAP allgemein finden Sie auf unserer <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/boden-landwirtschaft/landwirtschaft-umweltfreundlich-gestalten/gemeinsame-agrarpolitik-der-europaeischen-union">Themenseite</a> oder den Fragen und Antworten zur <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/boden-landwirtschaft/landwirtschaft-umweltfreundlich-gestalten/fragen-antworten-zur-europaeischen-agrarfoerderung">europäischen Agrarförderung</a>. Bei den hier gezeigten Finanzmitteln handelt es sich um die geplanten Fördermittel für die Förderperiode 2023 bis 2027 gemäß GAP-Strategieplan. Diese weichen von der tatsächlichen Mittelverwendung und den ausgezahlten Fördergeldern ab. Die tatsächliche Mittelverwendung ist den <a href="https://www.bmleh.de/SharedDocs/Downloads/DE/_Landwirtschaft/EU-Agrarpolitik-Foerderung/leistungsbericht-gap-strategieplan-2024.pdf?">Leistungsberichten</a> des <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/bmleh">BMLEH</a> zu entnehmen. </p> <p>Ausblick: Im Juli 2025 veröffentlichte die Europäische Kommission ihre Vorschläge zur Ausgestaltung der GAP nach 2027. Diese beinhalten eine größere nationale Gestaltungsfreiheit bei der Verwendung der EU-Mittel, gehen jedoch zugleich mit Budgetkürzungen und einer Neustrukturierung der Förderinstrumente einher. Nach Einschätzung verschiedener Akteure könnten die vorgeschlagenen Regelungen die Bedeutung umwelt- und klimabezogener Fördermaßnahmen verringern und damit das Niveau entsprechender Förderungen in den Mitgliedstaaten senken.</p> <strong> GAP-Mittel für Deutschland 2023 bis 2027 </strong> <p>___<br> * GAP: Gemeinsame Agrarpolitik der Europäischen Union (EU)</p> <p>https://www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/DE/_Landwirtschaft/EU-Agrarpolitik-Foerderung/gap-strategieplan-kurzueberblick.pdf</p> Quelle: Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft Downloads: <ul> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/3_Abb_GAP-Mittel-fuer-D_2026-07-07.pdf">Diagramm als PDF (50,28 kB)</a></li> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/3_Abb_GAP-Mittel-fuer-D_2026-06-03.xlsx">Diagramm als Excel mit Daten (27,79 kB)</a></li> </ul> </p><p> Weiterführende Informationen <p><a href="http://www.bmelv.de/DE/Landwirtschaft/Foerderung-Agrarsozialpolitik/AgrarUmweltmassnahmen/agrar-umweltmassnahmen_node.html">BMEL: Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM)</a></p> <p><a href="https://www.bmel.de/DE/themen/landwirtschaft/eu-agrarpolitik-und-foerderung/gap/gap_node.html">BMEL: Die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) der Europäischen Union</a></p> <p><a href="https://www.bmel-statistik.de/laendlicher-raum-foerderungen/gemeinschaftsaufgabe-zur-verbesserung-der-agrarstruktur-und-des-kuestenschutzes/uebersicht-ueber-die-gak-rahmenplaene/">GAK Rahmenpläne</a></p> <p><a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/8859">Thema: Gemeinsame Agrarpolitik der EU</a></p> <p><a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/71619">Thema: FAQ zur EU-Agrarförderung</a></p> <p><a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/89163">Eco-Schemes sinnvoll in die Grüne Architektur integrieren</a></p> <p><a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/88406">Verbesserung der Wirksamkeit und Praktikabilität der GAP aus Umweltsicht</a></p> <p><a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/96050">Evaluierung der GAP-Reform von 2013 aus Sicht des Umweltschutzes anhand einer Datenbankanalyse von InVeKoS-Daten der Bundesländer</a></p> <p><a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/97907">Klimaschutz in der GAP 2023 - 2027</a></p> </p><p> </p><p>Informationen für...</p>
Der Datensatz enthält Teilflächen der InVeKoS-Antragsdaten ausThüringen, die in das INSPIRE-Datenmodell "Geospatial application" (GSA) transformiert wurden. Die Landwirtschaftliche Parzelle besteht aus einer zusammenhängenden, landwirtschaftlich genutzten Fläche, die von einem Erzeuger bewirtschaftet wird und mit einer Fruchtart bestellt bzw. ganz stillgelegt ist inklusive ihrer Landschaftselemente. Eine landwirtschaftliche Parzelle meint eine von den Mitgliedstaaten festgelegte Einheit der landwirtschaftlichen Fläche, die gemäß Artikel 4 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2021/2115 definiert ist. Im InVeKoS-Antrag gibt der Antragsteller in seinen georäumlichen Antrag (GSA) die Teilflächen der Landwirtschaftlichen Parzelle an. Diese Teilflächen innerhalb der Landesfläche Thüringens sind Bestandteil des Datensatzes. Die Kulturart wurde in eine Kulturartengruppen der bundeseinheitlichen InVeKoS-Nutzcode-Liste (InVeKoS-NC-Liste) übersetzt. Diese Liste enthält die in Deutschland geförderten Kulturarten im Rahmen der flächenbezogenen EU-Agrarförderung und gibt einen Überblick über die im InVeKoS verwendeten Codes zur Bodennutzung (Nutzcodes, NC) in den einzelnen Bundesländern, zwischen denen diese Liste abgestimmt ist. Die geodatenbezogenen Förderanträge werden im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU erhoben und sind Bestandteil des Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems (InVeKoS) von Thüringen. Die Polygone wurden anonymisiert. Die Daten haben den Stand der Hauptzahlung des Antragsjahres 2024.
<p> <p>Um EU-Agrarsubventionen zu erhalten, müssen Betriebe bestimmte Mindeststandards für den Schutz der Umwelt einhalten. Dazu zählt die Auflage, 4 Prozent der Ackerflächen zum Schutz der Biodiversität aus der Produktion zu nehmen. Für 2024 wurde das Anforderungsniveau jedoch reduziert, so dass 90 Prozent der Betriebe keine zusätzlichen Maßnahmen zum Schutz der Biodiversität umsetzen müssen.</p> </p><p>Um EU-Agrarsubventionen zu erhalten, müssen Betriebe bestimmte Mindeststandards für den Schutz der Umwelt einhalten. Dazu zählt die Auflage, 4 Prozent der Ackerflächen zum Schutz der Biodiversität aus der Produktion zu nehmen. Für 2024 wurde das Anforderungsniveau jedoch reduziert, so dass 90 Prozent der Betriebe keine zusätzlichen Maßnahmen zum Schutz der Biodiversität umsetzen müssen.</p><p> <p>Im Jahr 2023 startete die neue Förderperiode der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU (GAP). Damit gelten neue Mindeststandards als Voraussetzung für die Auszahlung der Subventionen. Unter anderem müssen die Flächen in „gutem landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand (GLÖZ)“ gehalten werden. Die Regelung GLÖZ 8 sieht vor, dass 4 Prozent der Ackerflächen aus der Produktion genommen werden müssen, z.B. als Brache. Ziel ist der Schutz von <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/biodiversitaet">Biodiversität</a> und Umwelt in der Agrarlandschaft. Nachdem der Standard im ersten Jahr bereits ausgesetzt wurde, gibt es für das Jahr 2024 erneut eine Ausnahmeregelung. Statt durch eine Brache können die Betriebe GLÖZ 8 auch durch den Anbau von Hülsenfrüchten (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/leguminosen">Leguminosen</a>) oder Zwischenfrüchten erfüllen.</p> <p>Das Thünen Institut (TI) hat auf Grundlage von Betriebsdaten (InVeKoS-Daten) für ein Politikpapier ausgewertet, was die neue Regelung im Vergleich zu der ursprünglichen Regelung bedeutet. Es zeigt sich, dass durch die neue Regelung kaum zusätzliche Flächen zum Schutz der Biodiversität bereitgestellt werden müssen: Knapp 90 Prozent der Betriebe hätten die Anforderung auch schon im Jahr 2021 erfüllt. Dies bedeutet im Umkehrschluss, dass nur 10 Prozent der Betriebe zusätzliche Flächen zum Schutz der Biodiversität schaffen, Leguminosen anbauen oder Zwischenfrüchte in die Fruchtfolge integrieren müssen. Im Gegensatz dazu hätte die Biodiversität von der ursprünglichen Regelung stärker profitiert: Knapp 80 Prozent der Betriebe hätten zusätzliche Biodiversitätsflächen schaffen müssen.</p> <p>Dies hätte deutliche Verbesserungen für den Agrarumweltschutz zur Folge gehabt. Die Brachflächen hätten sich auf bis zu 5,3 Prozent der Ackerflächen in etwa verdoppelt – und damit einen wichtigen Lebensraum z.B. für Feldvögel, Insekten oder Ackerwildkräuter bieten können. Statt durch eine Brache hätten im Jahr 2021 jedoch knapp 70 Prozent der Betriebe die GLÖZ 8 Vorgaben durch den Anbau von Leguminosen und Zwischenfrüchten erreicht. Auch wenn diese Bewirtschaftung ohne <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/pflanzenschutzmittel">Pflanzenschutzmittel</a> erfolgen muss und positive Wirkungen auf den Boden hat, sind die Umweltwirkungen geringer als bei einer Brache.</p> <p>Auf EU-Ebene wurde im Frühjahr 2024 beschlossen, dass GLÖZ 8 zukünftig weitgehend gestrichen wird und nur bestehende Landschaftselemente geschützt werden müssen. Die Agrarsubventionen sollen jetzt nicht mehr generell an die Bereitstellung von Biodiversitätsflächen gekoppelt werden, sondern die Betriebe können durch die Bereitstellung dieser Flächen noch zusätzliche Subventionen erhalten. Für die Betriebe bedeutet dies, dass sie den Großteil der Agrarsubventionen erhalten, ohne zusätzliche Flächen zum Schutze der Biodiversität auszuweisen. Sie können dadurch jedoch noch zusätzliche Subventionen einwerben.</p> <p>Inwieweit dies tatsächlich geschehen wird, bleibt aus Sicht des Umweltbundesamtes (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/uba">UBA</a>) gegenwärtig offen. Sicher ist, dass Flächen zum Schutze der Biodiversität unter diesen Bedingungen nur geschaffen werden, wenn die Förderung ausreichend hoch und für diese Maßnahmen ausreichend Gelder reserviert werden. Geschieht dies nicht, geht das UBA davon aus, dass wichtige Umwelt- und Naturschutzziele weiterhin nicht erreicht werden. Damit wäre auch die Chance vertan, die bestehende Agrarsubventionen durch ausreichende Umwelt- und Naturschutzleistungen der Landwirtschaft gesellschaftlich zu rechtfertigen. Diese Entwicklung macht es aus Sicht des UBA umso wichtiger, für die Neuausrichtung der EU-Agrarsubventionen nach 2027 darauf hinzuwirken, dass die Gelder zielgerichtet für die Transformation der Landwirtschaft eingesetzt werden und das System der GAP schrittweise umgestellt wird.</p> <p>Dieses <a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/europaeische-agrarpolitik-ausnahmen-bei-gloez-8">Politikpapier</a> ist Teil des Forschungsprojektes „<a href="https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/2875/dokumente/20240206_steckbrief_gap_eval_iii.pdf">Evaluierung der Gemeinsamen Agrarpolitik aus Sicht des Umweltschutzes III</a>“. Das TI und das Julius Kühn-Institut (JKI) analysieren hierfür die Flächennutzung der landwirtschaftlichen Betriebe und bewerten, wie sich die GAP auf die Umwelt auswirkt. Ergebnisse aus den Vorgängerprojekten sind bereits veröffentlicht im Bericht <a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/evaluierung-der-gap-reformaus-sicht-des">GAPEval I</a> und im Bericht <a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/evaluierung-der-gap-reformvon-2013-aus-sicht-d%20">GAPEval II</a>.</p> </p><p>Informationen für...</p>
Ein Kenntniszuwachs resultiert vor allem aus der feineren Auflösung der Nachweissituation durch Nutzung von Rastern auf Ebene der TK25-Quadranten (Beurteilung der aktuellen Bestandssituation). In der ersten Fassung der Roten Liste führte die Nutzung des gröberen TK25-Rasters möglicherweise zu einer etwas zu hohen Einschätzung der aktuellen Bestände. Auch die Nachjustierung der Grenze zwischen den Kriterienklassen „mäßig häufig“ und „selten“ hat jetzt eine realistischere Klassenzuordnung dieses Kriteriums zur Folge. A. varipes bewohnte wertvolle Sekundärlebensräume wie etwa im Rahmen der Flächenstilllegung der EU-Agrarförderung entstandene großflächige Sandackerbrachen. Im aktuellen Betrachtungszeitraum sind aufgrund veränderter Agrarförderbedingungen diese Sandackerbrachen zu großen Teilen wieder in Nutzung genommen worden, was zu nicht unerheblichen Bestandsverlusten bei dieser an sandgeprägte offene und halboffene Biotoptypen gebundenen Art geführt hat. Auf der anderen Seite profitiert A. varipes von der Klimaerwärmung, weil er auf trockenen Sandböden zunehmend auch bisher nicht besiedelte Biotoptypen für sich erschließen kann, so in Nordostdeutschland u.a. Kiefernforste oder Siedlungsgebiete mit Gärten, Parks, Friedhöfen etc.
Der Datensatz enthält aktuelle Teilflächen der InVeKoS-Antragsdaten ausThüringen, die in das INSPIRE-Datenmodell "Geospatial application" (GSA) transformiert wurden. Die Landwirtschaftliche Parzelle besteht aus einer zusammenhängenden, landwirtschaftlich genutzten Fläche, die von einem Erzeuger bewirtschaftet wird und mit einer Fruchtart bestellt bzw. ganz stillgelegt ist inklusive ihrer Landschaftselemente. Eine landwirtschaftliche Parzelle meint eine von den Mitgliedstaaten festgelegte Einheit der landwirtschaftlichen Fläche, die gemäß Artikel 4 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2021/2115 definiert ist. Im InVeKoS-Antrag gibt der Antragsteller in seinen georäumlichen Antrag (GSA) die Teilflächen der Landwirtschaftlichen Parzelle an. Diese Teilflächen innerhalb der Landesfläche Thüringens sind Bestandteil des Datensatzes. Die Kulturart wurde in eine Kulturartengruppen der bundeseinheitlichen InVeKoS-Nutzcode-Liste (InVeKoS-NC-Liste) übersetzt. Diese Liste enthält die in Deutschland geförderten Kulturarten im Rahmen der flächenbezogenen EU-Agrarförderung und gibt einen Überblick über die im InVeKoS verwendeten Codes zur Bodennutzung (Nutzcodes, NC) in den einzelnen Bundesländern, zwischen denen diese Liste abgestimmt ist. Die geodatenbezogenen Förderanträge werden im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU erhoben und sind Bestandteil des Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems (InVeKoS) von Thüringen. Die Polygone wurden anonymisiert. Die Daten werden mindestens zweimal jährlich aktualisiert: zum Ende der Antragsphase und zum Stand der Hauptzahlung.
Der Datensatz enthält aktuelle Teilflächen der InVeKoS-Antragsdaten ausThüringen, die in das INSPIRE-Datenmodell "Geospatial application" (GSA) transformiert wurden. Die Landwirtschaftliche Parzelle besteht aus einer zusammenhängenden, landwirtschaftlich genutzten Fläche, die von einem Erzeuger bewirtschaftet wird und mit einer Fruchtart bestellt bzw. ganz stillgelegt ist inklusive ihrer Landschaftselemente. Eine landwirtschaftliche Parzelle meint eine von den Mitgliedstaaten festgelegte Einheit der landwirtschaftlichen Fläche, die gemäß Artikel 4 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2021/2115 definiert ist. Im InVeKoS-Antrag gibt der Antragsteller in seinen georäumlichen Antrag (GSA) die Teilflächen der Landwirtschaftlichen Parzelle an. Diese Teilflächen innerhalb der Landesfläche Thüringens sind Bestandteil des Datensatzes. Die Kulturart wurde in eine Kulturartengruppen der bundeseinheitlichen InVeKoS-Nutzcode-Liste (InVeKoS-NC-Liste) übersetzt. Diese Liste enthält die in Deutschland geförderten Kulturarten im Rahmen der flächenbezogenen EU-Agrarförderung und gibt einen Überblick über die im InVeKoS verwendeten Codes zur Bodennutzung (Nutzcodes, NC) in den einzelnen Bundesländern, zwischen denen diese Liste abgestimmt ist. Die geodatenbezogenen Förderanträge werden im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU erhoben und sind Bestandteil des Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems (InVeKoS) von Thüringen. Die Polygone wurden anonymisiert. Die Daten haben den Stand der Beantragung des Antragsjahres 2026.
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 25 |
| Land | 22 |
| Weitere | 2 |
| Wissenschaft | 2 |
| Type | Count |
|---|---|
| Förderprogramm | 1 |
| Hochwertiger Datensatz | 10 |
| Taxon | 1 |
| Text | 18 |
| unbekannt | 4 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 19 |
| Offen | 15 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 34 |
| Englisch | 2 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 4 |
| Bild | 7 |
| Dokument | 8 |
| Keine | 5 |
| Webdienst | 1 |
| Webseite | 27 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 25 |
| Lebewesen und Lebensräume | 33 |
| Luft | 12 |
| Mensch und Umwelt | 34 |
| Wasser | 13 |
| Weitere | 33 |