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Aktionsprogramm Umwelt und Gesundheit NRW (APUG NRW), Aktionsprogramm Umwelt und Gesundheit (APUG) NRW

Das Thema 'Environmental health' erfordert die enge Zusammenarbeit zwischen Verantwortlichen des Gesundheits- und des Umweltsektors. Um diesen Querschnittsbereich auch mit begrenzten Ressourcen erfolgreich zu bearbeiten, besteht - wie inzwischen weithin anerkannt - ein hoher Bedarf an neuen Formen des Informationsaustausches, der Abstimmung und Kooperation. Die sich entwickelnden Strukturen und Abläufe müssen evaluiert und optimiert werden. Vor diesem Hintergrund entstand auf europäischer Ebene eine Serie ministerieller Konferenzen 'Umwelt und Gesundheit'. Zur zweiten Europäischen Ministerkonferenz in Helsinki (1994) legte die Weltgesundheitsorganisation (WHO) den europäischen Aktionsplan Umwelt und Gesundheit (EHAPE) vor. Auf der Konferenz verpflichteten sich die teilnehmenden Mitgliedsstaaten, bis 1997 sogenannte Nationale Aktionspläne Umwelt und Gesundheit (National Environmental Health Action Plans, NEHAPs) zu erarbeiten. Im Jahre 1999 waren 40 der 51 Staaten dieser Verpflichtung nachgekommen. Das deutsche Aktionsprogramm - zu dem auch eine umfangreiche Dokumentation gehört - wurde unmittelbar vor der dritten Europakonferenz in London (1999) vom Bundesministerium für Umwelt und vom Bundesministerium für Gesundheit veröffentlicht. Gemäß NRW-Koalitionsvereinbarung 'Eine Allianz für Nordrhein-Westfalen' (Abschnitt I.3.11) vom Sommer 2000 wird nunmehr auch für NRW ein Aktionsprogramm Umwelt und Gesundheit entwickelt. Zur Unterstützung bei der Entwicklung und Umsetzung des Programms auf Landesebene fördert das Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (MUNLV) des Landes Nordrhein-Westfalen seit dem 1.10.2000 das Kooperationsprojekt 'Aktionsprogramm Umwelt und Gesundheit NRW', an dem die Universität Bielefeld und das Landesinstitut für den Öffentlichen Gesundheitsdienst beteiligt sind. Projektaufgabe ist es, bei der Vorbereitung und Betreuung des Aktionsprogramms mitzuwirken und als wissenschaftliche Geschäftsstelle für das Aktionsprogramm zu fungieren. Das 'Aktionsprogramm Umwelt und Gesundheit NRW' soll sich an den WHO-Vorgaben, an bereits vorliegenden NEHAPs und am bundesdeutschen Aktionsprogramm orientieren. In Anlehnung an Modalitäten der Gesundheitsberichterstattung ist geplant, Teilaufträge vergeben werden, die der Erstellung schriftlicher Beiträge für das Aktionsprogramm dienen oder auf andere Weise die Erarbeitung der Aktionsprogrammes unterstützen. Es ist vorgesehen, daß das 'Aktionsprogramm Umwelt und Gesundheit NRW' in einem breit angelegten Informations- und Diskussionsprozeß - z.B. in einem zu schaffenden Forum - erarbeitet und unter den Beteiligten mit dem Ziel weitgehender Konsensbildung abgestimmt wird. Eine Evaluation des Vorhabens ist ebenfalls geplant.

Integrierte sozial-ökologische Netzwerkanalyse für die transdisziplinäre Entwicklung von Indikatoren und Handlungsempfehlungen zur Reduktion anthropogener Stressoren, Vorhaben: Analyse und Gestaltung der Governance-Struktur

Integrierte sozial-ökologische Netzwerkanalyse für die transdisziplinäre Entwicklung von Indikatoren und Handlungsempfehlungen zur Reduktion anthropogener Stressoren, Leitantrag; Vorhaben: Nahrungsnetze unter steigendem Nutzungsdruck

Umweltschutz der Zukunft – UBA unterstützt EU-Aktionsplan

<p>Umweltschutz in Europa braucht ein abgestimmtes Vorgehen verschiedener Regelungen und die Berücksichtigung aller Aspekte einer Umweltbelastung. Diese erkennen und priorisieren, schnell und vorsorgend reagieren, dafür die besten Maßnahmen auswählen, effektiv umsetzen und die Wirksamkeit kontrollieren – das sind die Schritte für den regulatorischen Umweltschutz der Zukunft.</p><p>Im Mai 2021 hat die Europäische Kommission den „Zero Pollution“-Aktionsplan vorgelegt, der aufzeigen soll, wie Luft, Wasser und Boden schadstofffrei werden. Das Umweltbundesamt (⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/u?tag=UBA#alphabar">UBA</a>⁠) begrüßt diese Initiative, weil sie die Vermeidung und Minderung von Verschmutzung auf eine Ebene mit dem ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/k?tag=Klima#alphabar">Klima</a>⁠- und Biodiversitätsschutz hebt. Dennoch fehlt dem Aktionsplan ein regelungsübergreifender Ansatz, der über die Optimierung bestehender Instrumente hinausgeht und stattdessen den gesamten Lebenszyklus von Verschmutzung in den Blick nimmt, einschließlich ihrer wichtigsten Quellen und Auswirkungen auf Mensch und Umwelt.</p><p>Das UBA hat deshalb in dem Scientific Opinion Paper „<a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/the-zero-pollution-action-plan-as-a-chance-for-a">The Zero Pollution Action Plan as a chance for a crossregulatory approach to pollution prevention and reduction</a>“&nbsp; einen systemischen Vorschlag erarbeitet, wie die „Zero Pollution Ambition“ themen- und regelungsübergreifend ausgestaltet werden kann. Mit diesem Beitrag sollen Wasser, Boden und Luft sowie unsere Gesundheit besser geschützt werden. Zentrales Element ist ein Regelkreis, der alle Aspekte integriert:</p><p>Das Ziel der „Zero Pollution Ambition“, die negativen Auswirkungen menschlichen Handelns auf die Umwelt, die Gesundheit und das Wohlbefinden auf null zu reduzieren, wird immer ein bewegliches Ziel bleiben. Technologien, Produkte, Dienstleistungen und chemische Anwendungen entwickeln sich ständig weiter. Sie werden uns vor neue Herausforderungen stellen und neue Verschmutzung generieren. Daher wird es auch in Zukunft innovative regulatorische, technologische und soziale Antworten seitens Wirtschaft, Gesellschaft und Politik geben. Der Rahmen und die konkreten Umsetzungsziele werden sich somit kontinuierlich anpassen müssen. Aus diesem Grund ist die „Zero Pollution Ambition“ besser als ein Langzeitprogramm zu verstehen. Nichtsdestotrotz müssen die EU und ihre Mitgliedstaaten ihre Anstrengungen schon heute verstärken, um die aktuellen Ziele der „Ambition“ zu erreichen.</p><p>Nach 20 Jahren ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/w?tag=Wasserrahmenrichtlinie#alphabar">Wasserrahmenrichtlinie</a>⁠ ist der chemische Zustand unserer Flüsse noch immer nicht gut. So überschreitet etwa der ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/s?tag=Stoff#alphabar">Stoff</a>⁠ Quecksilber in allen Flüssen in Deutschland die entsprechende ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/u?tag=Umweltqualittsnorm#alphabar">Umweltqualitätsnorm</a>⁠. Ein Grund dafür ist die langsame oder fehlende Rückkopplung von Gewässerüberwachung zu stoffrechtlichen Regelungen, wie ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/r?tag=REACH#alphabar">REACH</a>⁠. So müsste eigentlich bei Nachweisen von Pflanzenschutzmitteln oder Chemikalien in Gewässern die Regulierung so lange verschärft werden, bis ein guter Zustand erreicht ist. Um dies zu erreichen, muss die Verknüpfung zwischen den verschiedenen Rechtsinstrumenten verbessert werden. Das Scientific Opinion Paper des UBA setzt an diesem Punkt an und liefert Vorschläge für Entscheidungen auf EU-Ebene, wie beispielsweise solche Schnittstellen verbessert werden können.<br><br><br></p>

Etablierung des Humanbiomonitoring auf EU-Ebene im Rahmen der EHBMI (European Humanbiomonitoring Initiative)

Die EU Kommission hat unter Beteiligung von 6 Generaldirektionen und den EU-Agenturen eine Interservice- Arbeitsgruppe eingerichtet, die zusammen mit den EU-Mitgliedstaaten in einer European Joint Action EU-weite HBM-Aktivitäten implementieren soll. Deutschland besitzt mit zwei großen HBM-Studien (Deutsche Umweltstudie zur Gesundheit GerES und der Umweltprobenbank), der Kommission und der Initiative zur Weiterentwicklung des HBM in Zusammenarbeit zwischen BMUB und VCI maßstabsetzende HBM-Kompetenzen, die in den EU-Prozess eingebracht werden sollen, auch um Fehlentwicklungen vorzubeugen. Deutschland wird deshalb maßgeblichen Anteil an der Realisierung des Forschungsvorhabens haben. Die Europäische Kommission ist aber lediglich bereit, die deutschen Untersuchungen zu 70 % zu finanzieren. Mit dem UFOPLAN-Vorhaben wird der von Deutschland zu finanzierende Anteil sichergestellt. Die genauen Untersuchungsgegenstände werden von der Kommission noch festgelegt werden.

UBA begrüßt EU-Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft

<p>Mit einem neuen Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft möchte die EU-Kommission durch nachhaltigere Produktionsprozesse, langlebigere Produkte und sauberes Recycling einen nachhaltigeren Umgang mit Ressourcen fördern. Unter anderem werden auch neue Rechte für Verbraucherinnen und Verbraucher eingeführt. Das UBA begrüßt den Aktionsplan, der im Rahmen des europäischen Green Deal entstanden ist.</p><p>Der weltweite Verbrauch an Materialien wie ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/b?tag=Biomasse#alphabar">Biomasse</a>⁠, fossilen Brennstoffen, Metallen und Mineralien <a href="https://www.oecd.org/environment/waste/highlights-global-material-resources-outlook-to-2060.pdf">wird sich in den nächsten vierzig Jahren voraussichtlich verdoppeln</a>. Das weltweite jährliche Abfallaufkommen wird sich <a href="https://de.statista.com/statistik/daten/studie/917565/umfrage/prognose-abfallaufkommen-weltweit">bis 2050 voraussichtlich um 70 Prozent erhöhen</a>. Die Gewinnung und Verarbeitung von Ressourcen ist mit enormen Treibhausgasemissionen verbunden. Daher ist der Handlungsbedarf sehr hoch und es ist Eile geboten, Materialien von der Rohstoffgewinnung bis zur Sekundärrohstoffnutzung nachhaltiger zu nutzen sowie im Kreislauf zu führen.&nbsp;</p><p>Der neue <a href="https://ec.europa.eu/environment/circular-economy/pdf/new_circular_economy_action_plan.pdf">Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft</a>&nbsp;als Teil des <a href="http://ec.europa.eu/info/node/123797">Green Deals</a> zielt darauf ab, den materiellen Fußabdruck der EU zu verringern und die Rate der Verwendung von Sekundärmaterialien deutlich zu erhöhen.&nbsp;</p><p>Das Umweltbundesamt begrüßt den <strong>ganzheitlichen Ansatz der Kreislaufwirtschaft</strong> unter Einbeziehung des gesamten Lebenszyklus von der Produktgestaltung über Produktionsprozesse und nachhaltigen Konsum bis hin zur Abfallwirtschaft einschließlich der erweiterten Herstellerverantwortung.&nbsp;</p><p>Begrüßenswert ist die Absicht der Kommission, einen <strong>Rechtsrahmen für Produkte</strong> zu entwickeln, der eine nachhaltige und kreislauffähige Gestaltung von Produkten ermöglicht und sicherstellt, dass negative soziale oder Umweltauswirkungen über den gesamten Lebensweg reduziert werden. Gleichwohl bedarf es weiterer, über den Aktionsplan hinausgehender konzeptioneller Überlegungen, um einen kohärenten Regelungsansatz zu entwickeln, welcher Instrumente und Maßnahmen der Chemikalien-, Industrie-, Produkt- und Abfallpolitik umfasst und produktgruppenspezifisch ausgestaltet wird.</p><p>Wir unterstreichen die Notwendigkeit von obligatorischen Umweltinformationen für mehr Produkte sowie Regeln und Mindeststandards für die freiwillige Nutzung von Umweltinformationen und -angaben. Während erste Aspekte zur Unterstützung der Reparierbarkeit von Produkten im Rahmen der Ökodesign-Richtlinie festgelegt wurden, ist es bei der Weiterentwicklung der Regelung wichtig, weitere Anforderungen, wie Sicherstellung einfacher und erschwinglicher Reparaturdienstleistungen, Mindeststandards und Verbraucherinformationen über die Reparierbarkeit zu integrieren. Konkret unterstützen wir den Plan der Kommission für weitere Produktgruppen Mindestanforderungen zu setzen, wie beispielsweise für <strong>Smartphones im Rahmen der Ökodesign-Richtlinie sowie die Initiative für einheitliche Ladegräte</strong>.&nbsp;</p><p>Es ist weiterhin zu begrüßen, dass <strong>der Aktionsplan die konkreten ressourcenrelevanten Produktströme Elektro- und Elektronikgeräte, Batterien, Fahrzeuge, Textilien, Verpackungen, Bauprodukte für Gebäude und Lebensmittel adressiert sowie materialstrombezogene Maßnahmen benennt</strong>, die zu ergreifen sind. Dies ist aufgrund der Verschiedenheit der Ströme notwendig, um tatsächlich die Transformation hin zu einer nachhaltigen und zirkulären Materialnutzung zu erreichen. Wir begrüßen das Bestreben der Kommission, Anforderungen für den Einsatz von Rezyklaten für verschiedene Produktgruppen wie Verpackungen, Bauprodukte und Fahrzeuge zu setzen.&nbsp; Um das Ziel der Einsparung fossiler Ressourcen tatsächlich zu erreichen, ist beim Einsatz von Kunststoffrezyklaten darauf zu achten, dass eine Substitution von Primärkunststoffen erreicht wird und Kunststoffrezyklate nicht einfach nur andere Materialien ersetzen.&nbsp;</p><p>Wir begrüßen, dass die EU-KOM <strong>konkrete Abfallvermeidungsziele</strong> in den Blick nimmt und für relevante Produktgruppen einen Legislativvorschlag dafür andenkt, wie zum Beispiel für die Vermeidung unnötiger Verpackungen. Wichtig ist dabei Mehrwegsysteme zu stärken, insbesondere bei Getränke-, Versand- und Transportverpackungen bestehen neben den durch die EU-Einwegkunststoffrichtlinie bereits adressierten To-Go-Verpackungen Optimierungspotentiale. Um mehr Aufmerksamkeit auf den steigenden Ressourcenverbrauch und die steigenden Abfallmengen zu lenken, ist eine europaweite Sensibilisierungskampagne zur Abfallvermeidung notwendig. Ebenso wichtig ist es, Potenziale zur Vorbereitung der Wiederverwendung zu erschließen, da diese auch erhebliche ökologische Vorteile im Vergleich zu Recyclingoptionen haben kann.&nbsp;&nbsp;</p><p>Der Aktionsplan greift <strong>wichtige Schnittstellen, beispielsweise zwischen Chemikalienmanagement und Kreislaufwirtschaft (Chemikalien-, Produkt- und Abfallgesetzgebung) sowie zwischen Immissionsschutz / Industrieemissionsrichtlinie und Kreislaufwirtschaft</strong>, auf. Bei erstgenannter Schnittstelle geht es darum, Lösungen für die Ausschleusung von Schadstoffen aus Stoffkreisläufen zu finden, insbesondere um den Ausschluss von Schadstoffen aus Produkten zur Vermeidung von Kontaminationen von Stoffkreisläufen zu erreichen. Die Verschränkung der Ziele der Kreislaufwirtschaft mit anderen Politikbereichen ist aus Sicht des Umweltbundesamtes der richtige und notwendige Ansatz.&nbsp;</p><p>Das Umweltbundesamt begrüßt den umfänglichen Kreislaufwirtschafts-Aktionsplan, der eine fundierte Weiterentwicklung des Vorläuferplanes von 2015 ist. Im Weiteren bedarf es nun konkreter und wirksamer Umsetzungsmaßnahmen, um eine europaweite Kreislaufwirtschaft tatsächlich zu erreichen.</p>

Kommission startet Aktionsplan zur Bekämpfung des illegalen Artenhandels

Am 26. Februar 2016 nahm die Europäische Kommission einen EU-Aktionsplan an, um innerhalb der EU und weltweit gegen den illegalen Artenhandel vorzugehen. Der Aktionsplan umfasst 32 Maßnahmen, die bis 2020 von der EU und ihren Mitgliedstaaten durchgeführt werden sollen. Dabei geht es um drei Schwerpunkte: die Verhinderung des illegalen Handels sowie Reduzierung von Angebot an und Nachfrage nach illegalen Produkten aus wildlebenden Tier- und Pflanzenarten; die Förderung der Umsetzung bestehender Vorschriften und wirksamere Bekämpfung des organisierten Verbrechens; die Stärkung der Zusammenarbeit zwischen Ursprungs-, Zielmarkt- und Transitländern.

Europäischer Aktionsplan für die Erhaltung und Bewirtschaftung der Haifischbestände

Die Europäische Kommission verabschiedete den ersten Aktionsplan der Europäischen Gemeinschaft für die Erhaltung und Bewirtschaftung der Haibestände. Mit dem Aktionsplan soll sichergestellt werden, dass wirksame Maßnahmen getroffen werden, die zur Erholung gefährdeter Haibestände beitragen. Außerdem sollen Leitlinien für die nachhaltige Bewirtschaftung der betreffenden Fischereien festgelegt werden, auch für diejenigen, bei denen Haie nur als Beifang im Netz landen. Der Plan umfasst auch Maßnahmen zur besseren Erforschung der Haibestände und der Haifischereien. Die Maßnahmen betreffen nicht nur Haie, sondern auch verwandte Arten wie Rochen, und gelten überall dort, wo die EU-Flotten tätig sind, innerhalb und außerhalb der europäischen Gewässer. Die Kommission setzt sich auch dafür ein sicherzustellen, dass die Tätigkeit der EU im Rahmen internationaler Gremien und Übereinkommen mit ihrer Haipolitik innerhalb der EU im Einklang steht.

Entwicklung einer Europäischen Ecodesign-Initiative zur Förderung ökologischer Produktgestaltung

Ausgangslage/Zielstellung/Methodik des Vorhabens: Der Bundespreis Ecodesign und das Forschungsvorhaben Lehrmodule für Ecodesign (FKZ: 3710 93 306, 3711 93 322, 3712 95 303) sind bei verschiedenen europäischen Institutionen auf Interesse gestoßen, mit dem Wunsch wissenschaftliche Erkenntnisse und Formate im Themenfeld Ecodesign gemeinsam weiter zu ent-wickeln. Um die Förderung ökologischer Produktgestaltung im europäischen Kontext zu stärken, soll ein Vor-haben durchgeführt werden, welches die Ecodesign Aktivitäten bei unterschiedlichen Einrichtungen (Wirtschaft, Wissenschaft, Politik) in Europa systematisch erfasst und eine Grundlage für Wissenstransfer und Vernetzung erarbeitet. Dabei sollen relevante EU-Aktivitäten (EU Strategie 2020, transnationale Zusammenarbeit) und der 'Action Plan for Design-driven Innovation' der EU-COM ausgewertet und in die Projektentwicklung integriert werden. Design soll dabei als Schlüsselfaktor für Non-Technological Innovation herausgearbeitet werden. Ziel des Vorhabens ist die Erhebung einer Übersicht von Institutionen im europäischen Raum, welche für einen wissenschaftlichen Austausch von Projekten zur Förderung ökologischer Produktgestaltung geeignet sind. Daraus soll ein Konsortium zusammengestellt werden, aus der eine Europäische Ecodesign-Initiative zur Förderung umweltfreundlicher Produktgestaltung aufgebaut werden kann. Diese Initiative soll eine inhaltliche und räumliche Vernetzung der ecodesignrelevanten Aktivitäten in Europa ermöglichen. AP 1: Recherche von Ländern, Partnern und Vor-Ort-Multiplikatoren, die einen aktiven Beitrag zur Förderung von Ecodesign im Projekt leisten können - AP 2: Aufbau eines Konsortiums und gemeinsame Entwicklung einer Projektstrategie im Themenfeld 'Disign-driven-Innovation' als Grundlage für die Einwerbung europäischer Fördermittel zur Realisierung und langfristigen Aufbaus einer solchen Vernetzungs, und Entwicklungsinitiative.

EU-Aktionsplan Umwelt und Gesundheit

Als Beitrag zur Budapest-Konferenz der WHO hat die EU Kommission ihren "Aktionsplan Umwelt und Gesundheit 2004 bis 2010" vorgelegt. Er ist Teil der 2003 verabschiedeten europäischen Strategie für Umwelt und Gesundheit "Scale" (Science, Children, Awareness, Legal Instruments, Evaluation). Ziel des EU-Aktionsplans ist, wissenschaftliche Informationen zu generieren, auf deren Grundlage der Beitrag von Umweltfaktoren zu Gesundheitsproblemen beurteilt werden kann, sowie Maßnahmen zur Reduktion und Prävention von umweltbedingten Gesundheitsrisiken bereit zu stellen.

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