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Das RENDER Projekt: 3. Stufe der EU-Altwirkstoffpruefung gemaess Artikel 8 Absatz 2 der Richtlinie 91/414/EWG des Rates

Das Projekt "Das RENDER Projekt: 3. Stufe der EU-Altwirkstoffpruefung gemaess Artikel 8 Absatz 2 der Richtlinie 91/414/EWG des Rates" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Biologische Bundesanstalt für Land- und Forstwirtschaft durchgeführt. Die Europaeische Kommission hat die Biologische Bundesanstalt beauftragt, das Verfahren der 3. Stufe zur Aufnahme von Altwirkstoffen in Anhang I der Richtlinie 91/414/EWG einzuleiten. Aufgaben und Durchfuehrungsbestimmungen zur 3. Stufe sind in der Verordnung (EG) Nr. 451/2000 geregelt. In einem mehrstufigen Verfahren werden die Antraege erfasst und geprueft; Experten der Mitgliedstaaten werden zur Beratung hinzugezogen. Das Ergebnis der Pruefung wird in einem Bericht an die Europaeische Kommission zusammengefasst. Operative Arbeitsplattform ist das Internet; die Dokumentation und Auswertung der elektronischen Formulare und Antragsdaten basiert auf einer im Rahmen des RENDER PROJEKTES entwickelten Datenbank.

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