<p>Am 18. August 2025 sind die Regelungen der europäischen Batterieverordnung in Kraft getreten, welche die Rücknahme und Verwertung von Altbatterien neu ordnen. Für Verbraucherinnen und Verbraucher gibt es Erleichterungen bei der Rückgabe von E-Bike- und E-Scooter-Batterien. Außerdem bleibt die stiftung elektro-altgeräte register (stiftung ear) die nach Batteriegesetz zuständige Behörde.</p><p>Bereits seit dem 17. August 2023 gibt es die neue <a href="https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2023/1542/oj">europäische Batterieverordnung (EU) 2023/1542</a> („EU-BattVO“). Deren abfallrechtliche Regelungen über die Bewirtschaftung von Altbatterien sind auf Grund einer Übergangsvorschrift erst am 18. August 2025 wirksam geworden und damit unmittelbar geltendes Recht. So können sich Hersteller nun in den fünf neuen Batteriekategorien der EU-BattVO registrieren lassen. Ausländische Hersteller benötigen dafür ab sofort einen Bevollmächtigten mit Sitz in Deutschland, sofern sie keinen eigenen Sitz hier haben. Für Verbraucherinnen und Verbraucher gibt es vor allem Erleichterungen bei der Rückgabe von alten E-Bike- und E-Scooter-Batterien: Diese können nunmehr auch an den kommunalen Wertstoffhöfen abgegeben werden. Außerdem muss der Handel insgesamt besser über die Rückgabemöglichkeiten für Altbatterien informieren.</p><p>Zur Anpassung des nationalen Batterierechts an die neue EU-BattVO wird derzeit ein neues Batterierecht-Durchführungsgesetz (BattDG) erarbeitet; die Abstimmung im Bundestag steht am 11. September 2025 an. Bis zur Verkündung des neuen BattDG (<a href="https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2025/kw37-de-batterierecht-1099336#:~:text=%C3%9Cber%20die%20von%20der%20Bundesregierung%20und%20den%20Koalitionsfraktionen,am%20Donnerstag%2C%2011.%20September%202025%2C%20nach%2030-min%C3%BCtiger%20Debatte.">Gesetzentwurf im Bundestag</a>) behält das derzeit aktuelle Batteriegesetz (BattG) seine Gültigkeit.</p><p>Das Umweltbundesamt hat mit Änderungsbescheid vom 26. Juni 2025 ergänzend zum Beleihungsbescheid vom 1. Januar 2021 der stiftung ear die Befugnis übertragen, ihre Aufgaben aus dem Batteriegesetz in gemeinschaftsrechtskonformer Auslegung unter Anwendung der EU-BattVO in den Handlungsformen des öffentlichen Rechts wahrzunehmen. Sie ist damit weiterhin zuständig für die Registrierung der Batteriehersteller, aber auch für die Genehmigung der Organisationen für Herstellerverantwortung (OfH), über welche die Hersteller ihre Pflichten nach der EU-BattVO zukünftig wahrnehmen. Weitere Informationen zur Übergangszeit bis zum Inkrafttreten des BattDG gibt es auf den Webseiten des <a href="https://www.bundesumweltministerium.de/presse/fragen-und-antworten-faq/uebergangsregelungen-im-zusammenspiel-von-eu-battvo-verordnung-eu-2023/1542-und-batteriegesetz">Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN)</a> sowie der <a href="https://www.stiftung-ear.de/anleitungen/fit-for-battvo/">stiftung ear</a>.</p>
<p>Das neue OECD-Handbuch für umweltbezogene Sorgfaltspflichten in mineralischen Rohstofflieferketten ist ein Meilenstein für den Umweltschutz in globalen Wertschöpfungsketten. Erstmals wird konkret beschrieben, wie Unternehmen Umweltbelastungen am Anfang ihrer globalen Lieferketten identifizieren, bewerten, priorisieren und Maßnahmen zur Vermeidung, Minderung oder Wiedergutmachung ergreifen können.</p><p>Der Bergbau ist für die Energiewende und die Erreichung der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/u?tag=UN#alphabar">UN</a>-Nachhaltigkeitsziele vorerst unverzichtbar, aber ein Hochrisikosektor für Menschenrechtsverletzungen und schwerwiegende Umweltbelastungen. Viele Unternehmen, beispielsweise aus dem Automobil- oder Maschinenbausektor, sind auf Metalle aus globalen Lieferketten angewiesen und sehen sich gleichzeitig gestiegenen gesellschaftlichen Erwartungen an eine nachhaltige Unternehmensführung gegenüber.</p><p>Diese spiegeln sich zunehmend in gesetzlichen Anforderungen wie dem deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz oder der neuen EU-Batterieverordnung wider: Unternehmen sind nun gesetzlich verpflichtet, menschenrechtliche und umweltbezogene Missstände in ihren Lieferketten zu identifizieren, ihnen zu begegnen, darüber Rechenschaft abzulegen und so in einem kontinuierlichen Verbesserungsprozess in Kooperation mit ihren Geschäftspartnern Beiträge zur nachhaltigen Entwicklung zu leisten.</p><p>Was das konkret für den Schutz von Menschenrechten bedeutet, ist bereits in einer Vielzahl von Standards und Handreichungen beschrieben und zunehmend in die unternehmerische Beschaffungspraxis integriert. Für den Umweltbereich gibt es angesichts der dreifachen planetaren Krise aus Klimaerhitzung, Biodiversitätsverlust und Verschmutzung großen Handlungsdruck, aber bislang wenig praktische Anleitung. Diese Lücke wird nun durch das neue <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/o?tag=OECD#alphabar">OECD</a>-Handbuch für umweltbezogene Sorgfaltspflichten in mineralischen Rohstofflieferketten geschlossen.</p><p>Das Handbuch beschreibt Umweltaspekte bei der Gewinnung und Verarbeitung mineralischer und metallischer Rohstoffe. Es soll Unternehmen im „Downstream“-Bereich globaler Lieferketten (Hersteller von Endprodukten und Halbzeugen, Metallhändler, Metallbörsen, Einzelhändler) dabei unterstützen, Umweltaspekte in ihr Beschaffungs- und Lieferkettenmanagement zu integrieren. Ebenso soll es Unternehmen im „Upstream“-Bereich (Bergbau, Rohstoffhändler, Metallhütten, Raffinerien und Recycler) dabei helfen, die Erwartungen ihrer Kunden im „Downstream“ zu erfüllen.</p><p>Es beschreibt in vier Kapiteln, warum risikobasierte umweltbezogene Sorgfaltspflichten für Unternehmen in globalen Wertschöpfungsketten von Bedeutung sind, welche schädlichen Umweltauswirkungen im Upstream Bereich auftreten können und wie Umweltaspekte bei der Implementierung des 6-stufigen OECD Rahmenwerks Schritt-für Schritt berücksichtigt werden können.</p><p>Die Entwicklung des Handbuchs geht auf eine Politikempfehlung des <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/u?tag=UBA#alphabar">UBA</a> zurück. Im Rahmen der Rohstoffstrategie der Bundesregierung hat das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/b?tag=BMUV#alphabar">BMUV</a>) die Entwicklung des Handbuchs durch das OECD Center for Responsible Business Conduct angestoßen und mitfinanziert. Das Umweltbundesamt (UBA) und die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) haben den internationalen Multi-<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/s?tag=Stakeholder#alphabar">Stakeholder</a>-Prozess bei der OECD begleitet und fachlich unterstützt.</p><p> </p><p> </p>
Verordnung über die Rücknahme und Entsorgung gebrauchter Batterien und Akkumulatoren: Ziel der Verordnung ist es, den Eintrag von Schadstoffen in Abfällen durch Batterien zu verringern, indem bestimmte schadstoffhaltige Batterien nicht in den Verkehr gebracht werden dürfen, gebrauchte Batterien zurückgenommen und (...) ordnungsgemäß und schadlos verwertet werden, Batterien mehrfach verwendet und technisch langlebig hergestellt werden sollen.