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Found 36 results.

Medienübergreifende Umweltanalyse - am Beispiel der Stoffgruppe der Weichmacher

Eine wichtige Maßnahme zur Vorsorge und Risikominimierung stellt im Rahmen der EU-Chemikalienpolitik die Substitution von Schadstoffen durch weniger gefährliche Alternativen dar. Weichmacher sind Industriechemikalien mit hohen Produktionsmengen, die ubiquitär nachweisbar sind. Aufgrund seiner endokrinen Wirkung steht der ehemals dominante Weichmacher DEHP seit Beginn der 2000er Jahre unter Substitutionsdruck. Neuere Untersuchungen des Umweltbundesamtes zeigen, dass Unternehmen DEHP durch andere Phthalat- und Non-Phthalat-Weichmacher substituieren. Manche der Ersatzstoffe stehen im Verdacht, persistent, bioakkumulativ und toxisch zu sein oder endokrine Wirkungen, d.h. Wirkungen auf das Hormonsystem zu zeigen. Weichmacher gelangen durch kommunale Abwässer und diffuse Eintragsquellen in die Umwelt. Angesichts der vielfältigen und teilweise sehr großflächigen Verwendung weichmacherhaltiger Produkte im Außenbereich, z.B. Kabelummantelungen, Geomembranen und Fahrzeugbauteile, sind terrestrische Matrices für Weichmacher ein relevanter Aufnahmepfad. Trotz ihrer bekannten gefährlichen Eigenschaften, beispielsweise als endokrine Disruptoren, dürfen Weichmacher über Ausnahmeregelungen weiterhin in der Landwirtschaft und anderen Verwendungen in der Umwelt eingesetzt werden. Ziel dieses Vorhabens ist die Verbesserung der sehr lückenhaften Datenlage zu Belastungen durch DEHP-Substitute in der terrestrischen Umwelt. Ein wesentlicher Teilaspekt ist die Erfassung einer nassen Deposition der alternativen Weichmacher. Es soll weiterhin die Fragestellung geklärt werden, welchen Beitrag Böden zur Gewässerbelastung mit Weichmachern liefern. Das Vorhaben erfolgt in Zusammenarbeit mit der Umweltprobenbank des Bundes. Es sollen terrestrische Proben der Umweltprobenbank (Böden, Blätter, Nahrungsnetze), Proben vom Luftmessnetz des Umweltbundesamtes und von anderen Umweltbeobachtungsprogrammen untersucht werden.

„Europäische Chemikalienpolitik – Wie geht es weiter?“

REACH, CLP, Ökodesign und der Digitale Produktpass: Die regulatorischen Anforderungen entwickeln sich derzeit rasant. Doch was bedeuten die aktuellen und kommenden Veränderungen konkret für Unternehmen? Praxisnahe Lösungsansätze und aktuelle Einschätzungen liefert die Veranstaltung „Europäische Chemikalienpolitik – Wie geht es weiter?“ am 8. Juli 2026 in Stuttgart. Aktuelle Entwicklungen und praktische Herausforderungen Auf dem Programm stehen unter anderem: Die Vorträge bieten einen Überblick über aktuelle regulatorische Entwicklungen und zeigen auf, welche Auswirkungen diese auf Unternehmen haben können. Austausch mit Expertinnen und Experten Besonders spannend ist die Frage, wie sich Umwelt- und Gesundheitsschutz mit Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit in Einklang bringen lassen. Die Veranstaltung bietet hierzu aktuelle Einblicke, praxisnahe Diskussionen und die Gelegenheit zum Austausch mit Expertinnen und Experten aus Politik, Behörden und Wirtschaft. Die Anmeldung zur Veranstaltung „Europäische Chemikalienpolitik – Wie geht es weiter?“ am 8. Juli 2026 in Stuttgart ist über folgenden Link möglich: https://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/veranstaltungen/-/kalender/event/3749858 Weitere Informationen zur Veranstaltung finden Sie unter: https://www.reach.baden-wuerttemberg.de/

Informationsveranstaltung „Aktuelle EU-Chemikalienpolitik – Herausforderungen und Chancen“ Mehr zum Thema Chemikalien und dem Netzwerk REACH@-Baden-Württemberg:

Anfang Juni 2024 fand die Informationsveranstaltung „Aktuelle EU-Chemikalienpolitik“ des Netzwerkes REACH@-Baden-Württemberg mit über 90 Teilnehmenden aus Industrie, Verbänden und Behörden in Karlsruhe statt. Das Netzwerk REACH@-Baden-Württemberg ist eine Kooperation von baden-württembergischen Behörden und Industrieverbänden. Es unterstützt besonders kleine und mittlere Unternehmen mit Informationsveranstaltungen und einem Internetangebot bei der Umsetzung der EU Chemikaliengesetzgebung REACH in der betrieblichen Praxis. Die Landesstelle für Chemikalien der LUBW in Sachgebiet 35.2 ist zugleich Koordinierungsstelle des Netzwerks. Die Veranstaltung begann mit einem Überblick zu den neusten Entwicklungen im Bereich Chemikalienrecht. Spannend war für die Teilnehmenden das aktuelle Update zur EU-Chemikalienstrategie, für das Otto Linher von der Europäischen Kommission aus der Generaldirektion Binnenmarkt Industrie, Unternehmertum und KMU aus Brüssel angereist war. Der laufende Beschränkungsvorschlag für PFAS (per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen) war für viele Teilnehmende das zentrale Thema, da er zahlreiche Industriezweige essentiell betrifft. Hierzu wurde sowohl der derzeitige Stand des Beschränkungsverfahren aus Sicht der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, als auch die damit verbundenen Herausforderungen und Alternativen aus Sicht der Industrie präsentiert und anschließend angeregt diskutiert. Abgerundet wurde die Veranstaltung durch ein Update zur geplanten CLP-Revision sowie einem Überblick zu der aktuellen EU-Taxonomie-Verordnung und der EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichtserstattung

Spurenstoffzentrum des Bundes setzt den Spurenstoff-Dialog fort

<p> <p>Am 16. und 17. Oktober 2023 fand in Berlin die Vernetzungsveranstaltung „Zukunftsplattform Spurenstoffzentrum – Gemeinsam für saubere Gewässer“ des Spurenstoffzentrums des Bundes (SZB) statt. Auf der Veranstaltung trafen sich rund 100 Personen aus verschiedenen Sektoren, um den Austausch und Maßnahmen zur Reduzierung von Spurenstoffen in Gewässern voranzutreiben.</p> </p><p>Am 16. und 17. Oktober 2023 fand in Berlin die Vernetzungsveranstaltung „Zukunftsplattform Spurenstoffzentrum – Gemeinsam für saubere Gewässer“ des Spurenstoffzentrums des Bundes (SZB) statt. Auf der Veranstaltung trafen sich rund 100 Personen aus verschiedenen Sektoren, um den Austausch und Maßnahmen zur Reduzierung von Spurenstoffen in Gewässern voranzutreiben.</p><p> <p>Die Vernetzungsveranstaltung „Zukunftsplattform Spurenstoffzentrum – Gemeinsam für saubere Gewässer“ brachte rund 100 Teilnehmende aus Industrie, Trinkwasserversorgung, Abwasserentsorgung, Umweltbehörden auf Bundes- und Landesebene, Politik und Nichtregierungsorganisationen zusammen. Die Bundesumweltministerin Steffi Lemke hielt eine Rede zu Strategien im Gewässerschutz. Für das Umweltbundesamt sprach die Vizepräsidentin Dr. Lilian Busse. Sie ermutigte in ihrer Rede die Teilnehmer*innen, gemeinsam für den Gewässerschutz aktiv zu werden.</p> <p>Die Veranstaltung beinhaltete neben Vorträgen auch interaktive Gesprächsinseln, Podiumsdiskussionen und Begleitausstellungen. Die Teilnehmenden konnten somit die Veranstaltung sehr aktiv mitgestalten. Die Teilnehmenden diskutierten unter anderem Themen, wie den aktuellen Vorschlag der Europäischen Kommission zur Kommunalabwasserrichtlinie und die Umsetzung der erweiterten Herstellerverantwortung. Trotz kontroverser Diskussionen, signalisierten die <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/stakeholder">Stakeholder</a> ihre Bereitschaft, im Dialog zu bleiben, um gemeinsam Lösungen zu finden.</p> <p>Insgesamt war die Veranstaltung aus Sicht des Spurenstoffzentrums und nach ersten Rückmeldungen ein Erfolg. Sie hat gezeigt, wie wichtig der Dialog aller Beteiligten ist, um effektive und tragfähige Lösungen zur Reduzierung und Vermeidung von Spurenstoffen in unseren Gewässern zu finden.</p> </p><p>Informationen für...</p>

UBA-Position zur Reform der REACH-Verordnung

<p> <p>Die EU-Kommission bereitet eine Revision der REACH-Verordnung im Rahmen der Chemikalienstrategie für Nachhaltigkeit vor. Das UBA positioniert sich zu der Reform der Beschränkungs- und Zulassungsverfahren in einem Scientific Opinion Paper und schlägt vor, die Verfahren schneller und effizienter zu machen sowie den vorsorgeorientierten Umweltschutz zu stärken.</p> </p><p>Die EU-Kommission bereitet eine Revision der REACH-Verordnung im Rahmen der Chemikalienstrategie für Nachhaltigkeit vor. Das UBA positioniert sich zu der Reform der Beschränkungs- und Zulassungsverfahren in einem Scientific Opinion Paper und schlägt vor, die Verfahren schneller und effizienter zu machen sowie den vorsorgeorientierten Umweltschutz zu stärken.</p><p> <p>Die Chemikalienstrategie für <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/nachhaltigkeit">Nachhaltigkeit</a> im Europäischen Grünen Deal definiert eine langfristige Vision für die europäische Chemikalienpolitik. Bis 2050 sollen Chemikalien nur noch so hergestellt und verwendet werden, dass sie Mensch und Umwelt möglichst wenig schaden. Ausnahmen sind nur vorgesehen, wenn der Nutzen für die Gesellschaft hoch ist. Ziel ist u.a. die Stärkung und Vereinfachung des EU-Rechtsrahmens für Chemikalien. Auch eine stärkere Ausrichtung an der Zielsetzung einer nachhaltigen Entwicklung soll erreicht werden. Vor diesem Hintergrund hat die Europäische Kommission für Ende 2022 den Vorschlag für eine Revision der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/reach-verordnung">REACH-Verordnung</a> angekündigt.</p> <p>Die zentralen Instrumente von REACH zur Regulierung von Chemikalien sind das Beschränkungs- und das Zulassungsverfahren. Auch diese sollen verbessert werden. Das <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/uba">UBA</a> positioniert sich in einem <a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/the-revision-of-the-reach-authorisation-restriction"><em>Scientific Opinion Paper</em></a> zu der geplanten Reform und schlägt Bausteine zur Verbesserung vor. Die drei wichtigsten Empfehlungen des UBA sind:</p> <ul> <li><strong>Ausweitung des generischen Ansatzes zur Risikobewertung im REACH-Beschränkungsverfahren</strong> auf Stoffe mit persistenten, bioakkumulierenden und toxischen (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/pbt">PBT</a>), sehr persistenten, sehr bioakkumulierenden (vPvB), persistenten, mobilen und toxischen (PMT) oder sehr persistenten und sehr mobilen (vPvM) Eigenschaften und Endokrine Disruptoren (ED). Der generische Ansatz zur Risikobewertung verbietet bereits jetzt Stoffe mit kanzerogenen, mutagenen und reproduktionstoxischen (CMR) Eigenschaften in Gemischen für Verbraucher und sieht die Möglichkeit für ein vereinfachtes Verbot in Verbrauchererzeugnissen vor. Die Ausweitung auf weitere Stoffeigenschaften würde die Regulierung von Stoffgruppen stärken und das REACH-Beschränkungsverfahren effizienter machen.</li> <li><strong>Ausnahmen von Regulierungen nur noch für essentielle Verwendungen:</strong> das Konzept für essentielle Verwendungen sieht vor, dass besonders besorgniserregende Stoffe nur noch eingesetzt werden dürfen, wenn ihre Verwendung für die Gesundheit, Sicherheit oder das Funktionieren der Gesellschaft erforderlich ist und es keine ökologisch und gesundheitlich tragbaren Alternativen gibt. Die neuen Kriterien für essentielle Verwendungen sollen u.U. die bisherige sozio-ökonomische Analyse ersetzen. Ziel ist die Stärkung des Präventivansatzes und die bessere Planungssicherheit für Interessensgruppen.</li> <li><strong>Neue Kategorien für besonders besorgniserregende Stoffe:</strong> Das REACH-Zulassungsverfahren soll auf Stoffe mit persistenten, mobilen und toxischen (PMT) sowie sehr persistenten und sehr mobilen (vPvM) Stoffeigenschaften sowie Endokrine Disruptoren (ED) ausgeweitet werden. Auch soll für Stoffe mit harmonisierter Einstufung unter <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/clp">CLP</a> ein vereinfachtes Verfahren zur Identifizierung als besonders besorgniserregende Stoffe unter REACH („Kandidatenliste“) gelten. Ziel ist die Beschleunigung des REACH-Zulassungsverfahrens</li> </ul> <p>Mit diesen Empfehlungen zur Reform des REACH-Zulassungs- und Beschränkungsverfahrens setzt sich das UBA dafür ein, den Grundsatz der Vorsorge und Prävention in der REACH-Verordnung zu stärken. Das UBA wird sich auch in der REACH-Revision im Sinne eines vorsorgeorientierten Umweltschutzes einbringen.</p> <p>Grundlage für das Scientific Opinion Paper waren vorausgegangene Forschungsvorhaben des UBA mit Analysen der beiden Verfahren:</p> <ul> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/advancing-reach-the-restriction-procedure">Advancing REACH – The Restriction Procedure | Umweltbundesamt</a></li> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/assessment-of-the-authorisation-process-under-reach">Assessment of the Authorisation Process under REACH | Umweltbundesamt</a></li> </ul> </p><p> </p><p>Informationen für...</p>

Verordnung über Verbote und Beschränkungen des Inverkehrbringens und über die Abgabe bestimmter Stoffe, Gemische und Erzeugnisse nach dem Chemikaliengesetz

Nachdem am 26. Januar die "Verordnung zur Neuregelung nationaler Vorschriften über das Inverkehrbringen und die Abgabe von Chemikalien" im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden ist, tritt am 27. Januar die novellierte Chemikalien-Verbotsverordnung (ChemVerbotsV) in Kraft. Eine Überarbeitung der Verordnung, die ursprünglich aus dem Jahr 1993, stammt, war durch verschiedene Entwicklungen in der europäischen Chemikalienpolitik notwendig geworden. Im Zuge dieser Anpassungen wurden auch weitere Änderungen vorgenommen. Die wichtigsten Änderungen im Überblick: Aufgrund der EU-REACH-Verordnung (Verordnung (EG) Nummer 1907/2006) sind viele der Verbotsregelungen aus dem Anhang 1 der alten Chemikalien-Verbotsverordnung obsolet geworden. Deswegen wurde der Anhang 1 auf den ausschließlich national noch fortbestehenden Regelungsbedarf reduziert. Aufgrund der EU-CLP-Verordnung (Verordnung (EG) Nummer 1272/2008) mussten die Kennzeichnungsregelungen, an denen die Abgabevorschriften der Chemikalien-Verbotsverordnung anknüpfen, geändert werden. Da zwischen dem alten und neuen Kennzeichnungssystem große Unterscheide bestehen war eine direkte Übersetzung nicht immer möglich. Durch zahlreiche Änderungen seit 1993 war die alte Chemikalien-Verbotsverordnung wenig praxistauglich geworden. Nach intensiver Abstimmung mit den Ländervollzugsbehörden und den betroffenen Verbänden wurde für die Neufassung eine transparente und anwenderfreundliche Struktur gewählt. In die Sachkundeanforderungen der Abgabevorschriften wurde ein Erfordernis zur periodischen Teilnahme an Auffrischungskursen eingeführt, die der Dynamik der Entwicklungen im Chemikalienrecht Rechnung tragen soll. Aufgrund der "Verordnung über die Vermarktung und Verwendung von Ausgangsstoffen für Explosivstoffe" (Verordnung (EU) Nummer 98/2013), für die bisher noch keine nationale Durchführungsrechtsetzung existiert, wurden die bisherigen Regelungen zu neun Sprengstoffgrundstoffen überarbeitet. Chemikaliensicherheit

Schulze: „Human-Biomonitoring soll Instrument der europäischen Chemikalienpolitik werden“

<p>Im Rahmen einer internationalen Konferenz zu „Human Biomonitoring for science and chemical policy“ haben sich Bundesumweltministerin Svenja Schulze und UBA-Präsident Dirk Messner für den Ausbau des Human-Biomonitoring auf europäischer Ebene ausgesprochen. Dabei geht es um Untersuchungen von Bevölkerungsgruppen auf ihre Belastung mit Schadstoffen aus der Umwelt und aus anderen Quellen. Die Ergebnisse geben Hinweise, ob Maßnahmen zur Minderung dieser Belastung zu treffen sind, oder wie sich bestehende Maßnahmen ausgewirkt haben. Schulze und Messner forderten virtuell vor Vertreterinnen und Vertretern aus Forschung, Industrie, Verwaltung und Zivilgesellschaft, Human-Biomonitoring als Instrument der europäischen Chemikalienpolitik zu verankern. Denn bislang gibt es kaum verlässliche EU-weite Daten zur Belastung der Bevölkerung mit Chemikalien.</p><p> <p>Bundesumweltministerin Svenja Schulze: „Wir müssen wissen, welche Schadstoffe im Menschen überhaupt ankommen. Nur so können wir eine fortschrittliche Chemikalienpolitik machen, die sich an Nachhaltigkeitszielen orientiert und dabei Mensch und Umwelt schützt. In Deutschland hat sich das Human-Biomonitoring bewährt. Ich setze mich dafür ein, dass es auch auf EU-Ebene die nötige Bedeutung erlangt. Die neue Chemikalienstrategie der EU-Kommission wird ein wichtiger Baustein des Green Deals sein. Wir brauchen fortschrittliche Inhalte, die den Schutz von Mensch und Umwelt verbessern.“</p> <p><a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/uba">UBA</a>-Präsident Dirk Messner: „Human-Biomonitoring sollte im Rahmen der EU-Nachhaltigkeitsstrategie für Chemikalien vorangetrieben werden. Um problematische Chemikalien wirksam zu regulieren, brauchen wir EU-weit vergleichbare Daten, auch um regionale Unterschiede in der Belastung zu verstehen. Nur dann können wir überprüfen, ob die EU-Chemikalienregulierung wirkt.“</p> <p>In der EU sind mehrere Zehntausend Chemikalien auf dem Markt, viele davon finden sich auch im Blut oder im Urin vieler EU-Bürgerinnen und Bürger. In welchem Umfang und warum die Chemikalien überhaupt im Menschen landen, untersucht das Human-Biomonitoring (HBM). Wie ein solches <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/monitoring">Monitoring</a> europaweit funktionieren könnte, erprobt derzeit die vom UBA geleitete europäische <a href="https://www.umweltbundesamt.de/hbm4eu-europaeische-human-biomonitoring-initiative">HBM4EU-Initiative</a>. Das Projekt HBM4EU hat mittlerweile 194 Labore vernetzt, die höchste Qualitätsstandards erfüllen. Sie liefern europaweit verlässliche und vergleichbare Daten für prioritäre Stoffe, die mit gesundheitlichen Risiken für die Bevölkerung verbunden sind oder verbunden sein können. HBM4EU interpretiert diese Daten und formuliert Empfehlungen für die Politik.</p> <p>Im Gegensatz zu bestehenden Berichtspflichten im Bereich des Umweltmonitoring gibt es derzeit keine verbindlichen Vorgaben zur Erhebung von HBM-Daten auf europäischer Ebene oder in den EU-Mitgliedstaaten. HBM4EU hat gezeigt, dass HBM-Daten zu einer verbesserten Risikoeinschätzung von Chemikalien beitragen. Das HBM4EU-Management Board hat sich vor diesem Hintergrund in einem <a href="https://www.hbm4eu.eu/wp-content/uploads/2017/03/HBM4EU_Letter-to-Commissioners.pdf">offenen Brief</a> an die EU-Kommission für die systematische Erhebung und Nutzung von HBM-Daten stark gemacht. Der europäische „Green Deal“, und die dazugehörige neue EU Nachhaltigkeitsstrategie für Chemikalien bieten die Chance dafür.</p> <p>Derzeit läuft eine HBM4EU-Studie zur Belastung von Arbeiterinnen und Arbeitern mit Chrom VI in verschiedenen Industriebranchen. Die Ergebnisse der Studie werden demnächst zeigen, dass diese Gruppen immer noch signifikant höher mit krebserzeugendem Chrom VI belastet sind als die Allgemeinbevölkerung – trotz bereits strenger EU-Regulierungsmaßnahmen. Die Studie verdeutlicht, dass insbesondere weitere Vorkehrungen sinnvoll sind, um die Aufnahme von Chrom VI über die Haut zu verhindern.</p> <p>Eine weitere untersuchte Stoffgruppe sind die sogenannten Phthalate. Zu dieser Gruppe von Weichmachern gehören Stoffe, die die Fruchtbarkeit schädigen und in vielen Plastikprodukten verwendet werden, unter anderem in Lebensmittelverpackungen. Erste HBM4EU-Ergebnisse zeigen zwar, dass die menschliche Belastung mit Phthalaten nach erfolgter Regulierung von einzelnen Substanzen dieser Gruppe abnimmt, aber dennoch sind die Stoffe immer noch in fast jedem untersuchten Menschen nachweisbar. Die EU-Regulierung wirkt also, die Bevölkerung kommt aber immer noch mit zu vielen Phthalaten in Berührung. Hinzu kommt, dass sich die Wirkungen gerade der kritischen Phthalate untereinander und auch in Kombination mit einigen Pflanzenschutzmitteln addieren können, so dass eine zuverlässige Entwarnung erst nach Beurteilung der Stoffmischungen gegeben werden kann.</p> <p>HBM4EU leistet auch einen wichtigen Beitrag zur Bewertung der Risiken von per- und polyflurierte Alkylsubstanzen (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/pfas">PFAS</a>). Dies ist eine in Europa gerade intensiv diskutierte Gruppe von Chemikalien, die u.a. die Wirkungen von Impfungen beeinträchtigen können. In der „<a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/gesundheit/belastung-des-menschen-ermitteln/deutsche-umweltstudie-zur-gesundheit-geres">Deutschen Umweltstudie zur Gesundheit</a>“, durchgeführt vom Umweltbundesamt, konnte nachgewiesen werden, dass viele deutsche Kinder mehr PFAS im Blut haben, als toxikologisch unbedenklich wäre.</p> Weitere Informationen <p>Alle Ergebnisse des HBM4EU-Projekts können hier abgerufen werden:<br>https://www.hbm4eu.eu/deliverables/ <br>https://www.hbm4eu.eu/the-project/science-to-policy/ <br>Link zu Open Letter des HBM4EU Management Board: https://www.hbm4eu.eu/wp-content/uploads/2017/03/HBM4EU_Letter-to-Commissioners.pdf</p> <p>Wie genau gefährliche Stoffe auf den Menschen wirken können, und wie diese Stoffe im menschlichen Körper mittels Human Biomonitoring nachgewiesen werden, sehen Sie in diesen Videos:&nbsp;https://www.youtube.com/watch?v=hiHHiksAeBY, https://www.youtube.com/watch?v=DmC1v6EAeAM.</p> </p><p>Informationen für...</p>

Überprüfung der Vorhersageregeln toxikologischer SAR-Modelle für den Einsatz in der gesundheitlichen Risikobewertung

A) Problemstellung: Computergestützte (Q)SAR-Modelle (TOPKAT, DEREK und DSS) zur Vorhersage gesundheitsrelevanter gefährlicher Eigenschaften von Chemikalien sollen auf ihre Eignung zum Einsatz im Rahmen der neuen Chemikalienpolitik der EU (REACH) überprüft werden. Dazu sollen die für die jeweilige Vorhersage herangezogenen (Q)SAR-Regeln des betreffenden Modells mit Hilfe von gemessenen Daten auf die Richtigkeit ihrer Aussagen überprüft werden. Die Prüfdaten stehen aus einer Vielzahl von Verfahren der Neustoffanmeldung in spezieller Hinsicht und Bewertung von Altstoffen im nationalen und internationalen Rahmen (ohne EU) zur Verfügung. B) Handlungsbedarf: Im Rahmen der neuen Chemikalienpolitik sollen die Möglichkeiten untersucht werden, gesundheitsrelevante gefährliche Eigenschaften von Chemikalien mit Hilfe der Modelle TOPKAT, DBREK und DSS vorherzusagen. Dabei werden folgende Fragestellungen untersucht: Welche Mindestinformationen braucht das untersuchte (Q)SAR-Modell, um eine Vorhersage treffen zu können (z.B.: reicht die Angabe der chemischen Strukturformel ?); Welche (Q)SAR-Regeln benutzt das betreffende Modell und lassen sich diese Regeln mit Hilfe vorhandener Daten bestätigen? Welche Art von Vorhersagen trifft das Modell (welche toxikologischen Endpunkte werden untersucht, werden nur Vorhersagen über das Vorliegen gefährlicher Eigenschaften gemacht oder sind auch Vorhersagen über die Ungefährlichkeit des Stoffes möglich?); Gestattet das Modell eine Aussage aber die Einstufungsrelevanz einer vorhergesagten gefährlichen Eigenschaft nach den Klassifizierungskriterien der EU und der UN? Wie kann man die Vorhersagen des Modells in substanzspezifische Teststrategien einfügen?; Gibt es eine Möglichkeit, die als zutreffend erkannten (Q)SAR-Regeln und Vorhersagemethoden der untersuchten Modelle in eine miteinander kompatible Struktur zubringen? C) Ziel des Vorhabens: Entwicklung eines (Q)SAR-Regelsystems, das im Rahmen des REACH Systems für die von der EU vorgegebenen Fragestellungen eingesetzt werden kann. 1. Schritt: Eignungsprüfung der Vorhersagemodelle und -regeln mittels geeigneter BfR-Testdaten. 2. Schritt: Validierung der Vorhersageregeln mit dem Ziel einer miteinander kompatiblen Struktur eines (Q)SAR-Regelsystems.

Betriebliche Umsetzung der CLP-Verordnung

Die CLP-Verordnung1 setzt das auf UN- und OECD-Ebene erarbeitete „Globally Harmonised System of Classifi cation and Labelling of Chemicals“ - kurz GHS - innerhalb Europas um und ist damit ein integraler Bestandteil der neuen europäischen Chemikalienpolitik. Diese Verordnung ist seit dem 20.01.2009 in Kraft und wird mit gestaffelten Übergangsfristen bis zum 01.06. 2015 die Einstufungs- und Kennzeichnungsregelungen gefährlicher Chemikalien in den Mitgliedsstaaten der EU definieren. Veröffentlicht in Broschüren.

Umweltrat verabschiedet REACH

Die EU-Umweltminister haben in Brüssel die Chemikalienverordnung REACH beschlossen. Damit wird eine mehrjährige Diskussion über die Reform der europäischen Chemikalienpolitik abgeschlossen. Europaparlament, Rat und Kommission hatten sich Anfang Dezember auf einen Kompromisstext geeinigt, der heute formal angenommen wurde. Die Verordnung tritt am 1. Juni 2007 in Kraft.

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