Die CLP -Verordnung1 setzt das auf UN - und OECD -Ebene erarbeitete „Globally Harmonised System of Classifi cation and Labelling of Chemicals“ - kurz GHS - innerhalb Europas um und ist damit ein integraler Bestandteil der neuen europäischen Chemikalienpolitik. Diese Verordnung ist seit dem 20.01.2009 in Kraft und wird mit gestaffelten Übergangsfristen bis zum 01.06. 2015 die Einstufungs- und Kennzeichnungsregelungen gefährlicher Chemikalien in den Mitgliedsstaaten der EU definieren. Veröffentlicht in Broschüren.
Gemeinsame Pressemitteilung von Umweltbundesamt und Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit Flasbarth: Human- und Umweltprobenbanken sind unverzichtbar Welche Schadstoffe belasten heute Menschen und welche sind durch Umweltgesetze zurückgegangen? Mit diesen Fragen beschäftigen sich ab heute Fachleute auf der internationalen Konferenz „Wissenschaft und Politik für eine gesunde Zukunft“ in Berlin. Im Mittelpunkt stehen unter anderem neue Erkenntnisse aus weltweit bedeutsamen Human-Biomonitoring-Programmen (HBM) wie Kanada, Israel oder den USA. In seiner Eröffnungsrede sagte Umwelt-Staatssekretär Jochen Flasbarth: „Human-Biomonitoring ist ein hervorragendes Warnsystem, um problematische Schadstoffbelastungen der Bevölkerung frühzeitig zu erkennen. Damit können wir den Erfolg unserer Chemikalienpolitik kontrollieren und neuen Handlungsbedarf identifizieren.“ Maria Krautzberger, Präsidentin des Umweltbundesamtes: „Die ,klassischen’ Chemikalien wie Blei, Quecksilber, Cadmium, DDT und PCB sind in Deutschland ganz maßgeblich zurückgegangen. Sorgen bereiten uns heute aber, unter anderem, die hohen Belastungen von Kindern mit bestimmten Weichmachern, die in großem Umfang in der Kunststoffherstellung Verwendung finden und mit häufig wenig untersuchten Stoffen, die als Ersatzstoffe für mittlerweile verbotene Stoffe eingesetzt werden.“ Flasbarth betonte: „Human-Biomonitoring-Daten müssen auch einen Beitrag zur europäischen Chemikalienpolitik liefern. Um dabei vorsorgend und systematisch vorgehen zu können, brauchen wir eine verstärkte internationale Zusammenarbeit. Die EU-Kommission hat jetzt hierzu die Initiative ergriffen. Aber auch jenseits der EU müssen wir unsere Daten und Initiativen vernetzen, weil Chemikalien weltweit eingesetzt werden.“ Auf der zweitägigen Konferenz „Human-Biomonitoring – Wissenschaft und Politik für eine gesunde Zukunft“ diskutieren Fachleute aus 35 Ländern über Probleme und Erfolge langjähriger HBM-Programme. In zwei Podiumsdiskussionen werden dabei auch politisch-strategische Aspekte des HBM und seine Verankerung in der Chemikalienpolitik erörtert. Die Konferenz wird von Bundesumweltministerium und Umweltbundesamt organisiert. HBM ist für den gesundheitsbezogenen Umweltschutz ein zentrales Informations- und Kontrollinstrument: HBM-Studien liefern der Umweltpolitik wissenschaftlich fundierte Daten zu Stoffen im menschlichen Organismus, zu Bevölkerungsgruppen mit besonders hohen Belastungen und zu den Effekten chemikalienrechtlicher Regelungen. Auf dieser Grundlage kann das Schutzniveau der Bevölkerung beurteilt und weiterer Handlungsbedarf identifiziert werden.
Belastung der Bevölkerung mit Chemikalien muss besser vergleichbar werden Im Rahmen einer internationalen Konferenz zu „Human Biomonitoring for science and chemical policy“ haben sich Bundesumweltministerin Svenja Schulze und UBA-Präsident Dirk Messner für den Ausbau des Human-Biomonitoring auf europäischer Ebene ausgesprochen. Dabei geht es um Untersuchungen von Bevölkerungsgruppen auf ihre Belastung mit Schadstoffen aus der Umwelt und aus anderen Quellen. Die Ergebnisse geben Hinweise, ob Maßnahmen zur Minderung dieser Belastung zu treffen sind, oder wie sich bestehende Maßnahmen ausgewirkt haben. Schulze und Messner forderten virtuell vor Vertreterinnen und Vertretern aus Forschung, Industrie, Verwaltung und Zivilgesellschaft, Human-Biomonitoring als Instrument der europäischen Chemikalienpolitik zu verankern. Denn bislang gibt es kaum verlässliche EU-weite Daten zur Belastung der Bevölkerung mit Chemikalien. Bundesumweltministerin Svenja Schulze: „Wir müssen wissen, welche Schadstoffe im Menschen überhaupt ankommen. Nur so können wir eine fortschrittliche Chemikalienpolitik machen, die sich an Nachhaltigkeitszielen orientiert und dabei Mensch und Umwelt schützt. In Deutschland hat sich das Human-Biomonitoring bewährt. Ich setze mich dafür ein, dass es auch auf EU-Ebene die nötige Bedeutung erlangt. Die neue Chemikalienstrategie der EU-Kommission wird ein wichtiger Baustein des Green Deals sein. Wir brauchen fortschrittliche Inhalte, die den Schutz von Mensch und Umwelt verbessern.“ UBA -Präsident Dirk Messner: „Human-Biomonitoring sollte im Rahmen der EU-Nachhaltigkeitsstrategie für Chemikalien vorangetrieben werden. Um problematische Chemikalien wirksam zu regulieren, brauchen wir EU-weit vergleichbare Daten, auch um regionale Unterschiede in der Belastung zu verstehen. Nur dann können wir überprüfen, ob die EU-Chemikalienregulierung wirkt.“ In der EU sind mehrere Zehntausend Chemikalien auf dem Markt, viele davon finden sich auch im Blut oder im Urin vieler EU-Bürgerinnen und Bürger. In welchem Umfang und warum die Chemikalien überhaupt im Menschen landen, untersucht das Human-Biomonitoring (HBM). Wie ein solches Monitoring europaweit funktionieren könnte, erprobt derzeit die vom UBA geleitete europäische HBM4EU-Initiative . Das Projekt HBM4EU hat mittlerweile 194 Labore vernetzt, die höchste Qualitätsstandards erfüllen. Sie liefern europaweit verlässliche und vergleichbare Daten für prioritäre Stoffe, die mit gesundheitlichen Risiken für die Bevölkerung verbunden sind oder verbunden sein können. HBM4EU interpretiert diese Daten und formuliert Empfehlungen für die Politik. Im Gegensatz zu bestehenden Berichtspflichten im Bereich des Umweltmonitoring gibt es derzeit keine verbindlichen Vorgaben zur Erhebung von HBM-Daten auf europäischer Ebene oder in den EU-Mitgliedstaaten. HBM4EU hat gezeigt, dass HBM-Daten zu einer verbesserten Risikoeinschätzung von Chemikalien beitragen. Das HBM4EU-Management Board hat sich vor diesem Hintergrund in einem offenen Brief an die EU-Kommission für die systematische Erhebung und Nutzung von HBM-Daten stark gemacht. Der europäische „Green Deal“, und die dazugehörige neue EU Nachhaltigkeitsstrategie für Chemikalien bieten die Chance dafür. Derzeit läuft eine HBM4EU-Studie zur Belastung von Arbeiterinnen und Arbeitern mit Chrom VI in verschiedenen Industriebranchen. Die Ergebnisse der Studie werden demnächst zeigen, dass diese Gruppen immer noch signifikant höher mit krebserzeugendem Chrom VI belastet sind als die Allgemeinbevölkerung – trotz bereits strenger EU-Regulierungsmaßnahmen. Die Studie verdeutlicht, dass insbesondere weitere Vorkehrungen sinnvoll sind, um die Aufnahme von Chrom VI über die Haut zu verhindern. Eine weitere untersuchte Stoffgruppe sind die sogenannten Phthalate. Zu dieser Gruppe von Weichmachern gehören Stoffe, die die Fruchtbarkeit schädigen und in vielen Plastikprodukten verwendet werden, unter anderem in Lebensmittelverpackungen. Erste HBM4EU-Ergebnisse zeigen zwar, dass die menschliche Belastung mit Phthalaten nach erfolgter Regulierung von einzelnen Substanzen dieser Gruppe abnimmt, aber dennoch sind die Stoffe immer noch in fast jedem untersuchten Menschen nachweisbar. Die EU-Regulierung wirkt also, die Bevölkerung kommt aber immer noch mit zu vielen Phthalaten in Berührung. Hinzu kommt, dass sich die Wirkungen gerade der kritischen Phthalate untereinander und auch in Kombination mit einigen Pflanzenschutzmitteln addieren können, so dass eine zuverlässige Entwarnung erst nach Beurteilung der Stoffmischungen gegeben werden kann. HBM4EU leistet auch einen wichtigen Beitrag zur Bewertung der Risiken von per- und polyflurierte Alkylsubstanzen ( PFAS ). Dies ist eine in Europa gerade intensiv diskutierte Gruppe von Chemikalien, die u.a. die Wirkungen von Impfungen beeinträchtigen können. In der „ Deutschen Umweltstudie zur Gesundheit “, durchgeführt vom Umweltbundesamt, konnte nachgewiesen werden, dass viele deutsche Kinder mehr PFAS im Blut haben, als toxikologisch unbedenklich wäre. Alle Ergebnisse des HBM4EU-Projekts können hier abgerufen werden: https://www.hbm4eu.eu/deliverables/ https://www.hbm4eu.eu/the-project/science-to-policy/ Link zu Open Letter des HBM4EU Management Board: https://www.hbm4eu.eu/wp-content/uploads/2017/03/HBM4EU_Letter-to-Commis... Wie genau gefährliche Stoffe auf den Menschen wirken können, und wie diese Stoffe im menschlichen Körper mittels Human Biomonitoring nachgewiesen werden, sehen Sie in diesen Videos: https://www.youtube.com/watch?v=hiHHiksAeBY , https://www.youtube.com/watch?v=DmC1v6EAeAM .
Umweltbundesamt empfiehlt Überprüfung der Kriterien für besonders besorgniserregende Stoffe Im Vorfeld des 3. Treffens der zuständigen Behörden gemäß REACH- und CLP-Verordnung (CARACAL), das am 12. und 13. Oktober 2009 stattfindet, fordert das Umweltbundesamt eine Änderung des Anhangs XIII der REACH-Verordnung, der die Kriterien für die Identifizierung von PBT-/vPvB Stoffen enthält. Mehrere Mitgliedsstaaten vertreten die Auffassung, dass die Kriterien überholt sind und nicht dem aktuellen Stand der Wissenschaft entsprechen und dass sie den wirksamen Schutz von Mensch und Umwelt vor gefährlichen Stoffen gefährden. Zurzeit arbeitet die Europäische Kommission an einem neuen Vorschlag zur Änderung von Anhang XIII. Das deutsche Umweltbundesamt (UBA) befürchtet, dass dieser Prozess enden könnte, ohne die notwendigen Änderungen zur Aktualisierung des Gesetzestextes hervorzubringen. Angesichts der besonderen Bedeutung des Anhangs XIII für den Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt bittet das Umweltbundesamt die Kommission nachdrücklich, einen Vorschlag vorzulegen, der den derzeitigen wissenschaftlichen Kenntnisstand berücksichtigt. Persistente, bioakkumulierbare und toxische ( PBT ) und sehr persistente und sehr bioakkumulierbare (vPvB) Stoffe stellen ein langfristig nicht vorhersehbares Risiko für die menschliche Gesundheit und die Umwelt dar. Nach Freisetzung in die Umwelt können die schädlichen Wirkungen dieser Stoffe nicht beseitigt werden. Es bedarf deshalb konsequenter Vorsorgemaßnahmen, um die Freisetzung von PBT-/vPvB-Stoffen zu verhindern und das „hohe Schutzniveau für die menschliche Gesundheit und die Umwelt“ sicherzustellen, das in der REACH-Verordnung als Ziel festgelegt ist (Art. 1 (1)). REACH bezeichnet Chemikalien mit PBT-/vPvB-Eigenschaften als „besonders besorgniserregende Stoffe“ und verlangt, dass die Registranten im Rahmen der Stoffsicherheitsbeurteilung die Stoffe hinsichtlich ihrer PBT-/vPvB-Eigenschaften bewerten. Eine wichtige Aufgabe der Mitgliedsstaaten unter REACH ist es, für besonders besorgniserregende Stoffe die Zulassungspflicht zu initiieren. Voraussetzung für die erfolgreiche Umsetzung dieser Maßnahmen ist es jedoch, dass die Beurteilung der PBT-/vPvB-Eigenschaften auf Grundlage geeigneter PBT-/vPvB-Kriterien durchgeführt wird. Artikel 138 (5) der REACH-Verordnung verpflichtet die Europäische Kommission, die aktuellen Kriterien des Anhangs XIII zu überprüfen. Auf Einladung der Europäischen Kommission kamen 2 Fachleute in zwei Treffen einer Untergruppe der zuständigen Behörden im September und November 2008 zusammen, um die Überarbeitung des Anhangs XIII zu diskutieren. Die Untergruppe erklärte, dass die Kriterien nicht dem jetzigen Stand der Wissenschaft entsprechen und geändert werden müssen. Insbesondere können mit den aktuellen Kriterien nicht alle vorhandenen Informationen genutzt werden. Außerdem geben die jetzigen Kriterien die Eigenschaften, die sie beschreiben sollen, unzureichend wieder. So beschreibt der Begriff „Bioakkumulation“ sowohl die Aufnahme eines Stoffes über das umgebende Umweltmedium (Biokonzentration) als auch die Aufnahme über die Nahrungskette (Biomagnifikation). Das REACH-Kriterium für die Bioakkumulation bezieht sich dagegen nur auf die Biokonzentration in Wasserlebewesen. Stoffe, die sich zwar nicht in Fischen anreichern, doch über die Nahrungskette in Säugetieren akkumulieren, werden durch ihn nicht erfasst. Eines der Ziele bei der Regulierung von PBT-/vPvB-Stoffen ist der Schutz unberührter Gebiete. Deshalb sollte bei der Bewertung von PBT-/vPvB-Eigenschaften der Ferntransport eines Stoffes berücksichtigt werden, um zu ermitteln, ob der Stoff in der Lage ist, sich in weit entfernten Gebieten anzureichern. Im aktuellen Anhang XIII ist diese Eigenschaft nicht enthalten, deren Aufnahme auch zur Erfüllung der Anforderungen des Stockholmer Übereinkommens über persistente organische Schadstoffe ( POP -Konvention) erforderlich ist. Auf dem Treffen der zuständigen Behörden im Dezember 2008 legte die Europäische Kommissionm einen Vorschlagsentwurf für eine Änderung des Anhangs XIII vor, der die Kriterien unverändert beließ und nur geringfügige Verbesserungen einbrachte. Die Mehrheit der zuständigen Behörden der Mitgliedsstaaten äußerte sich ernsthaft besorgt darüber, dass der Änderungsvorschlag unzureichend ist, und forderte die Kommission auf, den Empfehlungen der Experten-Untergruppe zu folgen. Daraufhin erklärte die Kommission, dass sie den Entwurf überarbeiten und einen neuen Vorschlag vorlegen würde. Seitdem liegen keine weiteren Informationen über die Aktivitäten der Kommission zur Überarbeitung von Anhang XIII vor, obgleich die zuständigen Behörden der Mitgliedsstaaten als auch Verbände in Schreiben an die Kommission ihre Besorgnis über das Problem zum Ausdruck brachten und die Kommission baten, über den Fortgang der Arbeiten zu berichten.
Die EU-Umweltminister haben in Brüssel die Chemikalienverordnung REACH beschlossen. Damit wird eine mehrjährige Diskussion über die Reform der europäischen Chemikalienpolitik abgeschlossen. Europaparlament, Rat und Kommission hatten sich Anfang Dezember auf einen Kompromisstext geeinigt, der heute formal angenommen wurde. Die Verordnung tritt am 1. Juni 2007 in Kraft.
Das Projekt "Durchführung eines BMU-Workshops zur neuen EU-Chemikalienpolitik (REACH) mit der Europäischen Kommission am 11.11.2003 in Berlin" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Ingenius Service Hirschberger & Osterlag GbR durchgeführt.
Das Projekt "Erarbeitung und Validierung einer Prüfrichtlinie für den Fischembryotest als Alternativmethode für den akuten Fischtest in der Stoffgesetzgebung (Deutschland lead country)" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Heidelberg, Fakultät für Biologie, Institut für Zoologie, Abteilung 5: Morphologie,Ökologie durchgeführt. A) Problemstellung: Der akute Fischtest ist ein Wirbeltiertest und soll zur Umsetzung des Tierschutzgedankens durch alternative Methoden ersetzt werden. Auf Initiative BMU/WA I 3 wurde der Fischeitest durch UBA/III 3.4 für die Abwasserprüfung national entwickelt (DIN 38415-T6, 09/2001). Zur internationalen Normung hat UBA/III 3.4 den Fischeitest als New Work Item in das Arbeitsprogramm von ISO TC 147 SC 5 eingebracht. Für die Stoffprüfung liegen Ergebnisse des Fischembryotests aus zwei Forschungsprojekten vor (BMBF 0310506, UFOPLAN 10603908). Der Fischembryotest kann ebenfalls im Sinne des Tierschutzgedankens als Alternative zum akuten Fischtest eingesetzt werden. Seine Potenziale zur Erweiterung um sublethale Parameter machen ihn für die Stoffprüfung besonders attraktiv. Für die Anerkennung der Methode z.B. in ChemG, PflSchG, BiozidG, AMG und ihre Aufnahme in Anhang V der RiLi 67/548/EWG ist die Verabschiedung als OECD Test Guideline notwendig. Im Rahmen der neuen Chemikalienpolitik der EU sollen vorwiegend tierversuchsfreie Methoden implementiert werden. Von Tierschutzorganisationen wird der politische Druck u.a. auf BMU und BMVEL in jüngster Zeit deutlich verstärkt. B) Handlungsbedarf (BMU; ggf. auch BfS, BfN oder UBA): Auf Grundlage der bisher vorliegenden Ergebnisse sind weitere Arbeiten notwendig, um die Voraussetzungen für eine erfolgreiche und zügige Verabschiedung des Fischereiembryotests im OECD-Prüfrichtlinienprogramm zu schaffen. C) Ziel des Vorhabens sind die Auswertung und Validierung aller bisher vorliegenden Daten zum Fischembryotest, die Überarbeitung des Testprotokolls aus UFOPLAN 10603908, die Organisation, Durchführung und Auswertung experimentell vergleichender Untersuchungen bzw. einer umfassenden Literaturstudie (detailed review) und die abschließende Vorlage eines ausgereiften Methodenvorschlags, der als Alternative für den akuten Fischtest (OECD 203) erfolgreich in das OECD-Prüfrichtlinienprogramm eingebracht werden kann.
Das Projekt "Erstellung einer Studie zum Thema: Schadstoffe in der Ostsee - Welchen Beitrag leistet die geplante EU-Chemikalienpolitik zur Reduzierung der Schadstoffe in der Ostsee?" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Ökopol Institut für Ökologie und Politik GmbH durchgeführt.
Das Projekt "Validierung und Weiterentwicklung eines QSAR-Systems zur Identifizierung von Stoffen mit Basislinientoxizität für die Implementierung im Rahmen des REACH Verfahrens (QSAR-System III)" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Umweltforschungszentrum Leipzig-Halle, Department Chemische Ökotoxikologie durchgeführt. A) Problemstellung: Durch die neue EU-Chemikalienpolitik (Stichwort REACH) wird für mehr als 10.000 Stoffe eine Bewertung des Risikos für die Umwelt notwendig. Da die erforderlichen experimentellen Tests zur Wirkung der Stoffe weitgehend fehlen, sollen vermehrt QSAR Verfahren (QSAR: quantitative Struktur-Wirkungsbeziehungen) eingesetzt werden. Ziel der QSAR Verfahren ist, anhand der chemischen Struktur eines Stoffes eine Wirkkonzentration zu berechnen. Für viele Stoffe fehlen jedoch bisher geeignete validierte Verfahren. B) Handlungsbedarf (BMU; ggf. auch BfS, BfN oder UBA):Aufgrund der mit REACH entstehenden Anforderungen ist davon auszugehen, dass in Zukunft vermehrt QSAR Berechnungen für die regulatorische ökotoxikologische Bewertung eingereicht werden. Nach dem bisherigen Kenntnisstand ist eine QSAR Berechnung nur für Stoffe mit Basislinientoxizität, d.h ohne spezifische Wirkung, zuverlässig möglich. Es ist deshalb notwendig ein Verfahren zur Verfügung zu haben, welches Stoffe identifizieren kann, für die eine Abschätzung der Ökotoxizität mit Hilfe von QSAR Verfahren möglich ist. Damit dieses Verfahren in der behördlichen Regulation im Rahmen von REACH eingesetzt werden kann, ist eine ausführliche Validierung und Charakterisierung der für die QSAR-Anwendung zulässigen chemischen Stoffklassen notwendig. C) Ziel des Vorhabens ist die Weiterentwicklung eines (Q)SAR Verfahrens zur Identifizierung von Stoffen für die eine QSAR Abschätzung möglich ist. In diesem Folgevorhaben (Implementierung Teil 2) soll das entwickelte Verfahren weiter validiert werden. Es soll eine Entscheidungshilfe entwickelt werden, die dem Anwender ermöglicht zu erkennen, ob das Verfahren für den zu untersuchenden Stoff geeignet ist oder nicht. Diese für die Qualität der Ergebnisse entscheidende Hilfe fehlt bei allen bekannten QSAR Verfahren. Die Anwendbarkeit des Verfahrens für die Bestimmung von Zusammenhängen zwischen akuten und chronischen Ergebnissen soll überprüft werden. Soweit notwendig, soll eine Anpassung des Verfahrens an die zurzeit EU-weit entwickelten QSAR-Anforderungen erfolgen.
Das Projekt "Analyse der Kosten und Nutzen der neuen EU-Chemikalienpolitik anhand ausgewählter Branchen unter Beachtung der Wirkungen auf Wettbewerbsfähigkeit, Innovation, Umwelt und Gesundheit" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Fraunhofer-Institut für Systemtechnik und Innovationsforschung durchgeführt. A) Problemstellung: Die EU-Kommission hat zu einer neuen Chemikalienpolitik ein neues Gesetzeswerk entworfen, durch das a) ein hohes Niveau für Gesundheits- und Umweltschutz, b) einheitliche, transparente Bewertungsverfahren für neue und alte Stoffe, c) Verantwortung durch die Industrie für Risikobewertung und -management und d) effizientere und schnellere Bewertung von Altstoffen erreicht werden soll. Die wirtschaftlichen Auswirkungen auf die Hersteller und Anwender sind durch mehrere wissenschaftliche Studien untersucht worden. In Deutschland sorgte eine vom BDI in Auftrag gegebene Studie von A.D. Little für eine öffentliche Diskussion, die einen erheblichen Rückgang der Bruttowertschöpfung verbunden mit dem Verlust von Arbeitsplätzen vorhersagt. UBA hat in einem Fachgespräch u.a. festgestellt, dass die Annahmen über die Kostenbelastung für die Industrie stark überzogen sind, potenzielle positive Wirkungen weitgehend ausgeblendet wurden und die Analyse von einem rein statischen Modell ausgeht, das die positiven Innovationsanreize unterschätzt. B) Handlungsbedarf (BMU; ggf. auch BfS, BfN oder UBA): UBA konnte in der Diskussion der A.D.L.-Studie bisher nur deren Schwachstellen analysieren, was in der Fachwelt Beachtung gefunden hat. Für die dringend notwendige ausgewogene Folgenabschätzung ist es erforderlich, belastbare Ergebnisse zu den ökonomischen Wirkungen und vor allem zu den bisher vernachlässigten positiven Effekten der Chemikalienpolitik auf Innovation, Umwelt und Gesundheit vorzulegen. C)0 Ziel des Vorhabens: Ziel der Vorhabens ist die Analyse der durch REACH verursachten Kosten sowie der Nutzen der neuen Chemikalienpolitik am Beispiel ausgewählter Branchen, die insbesondere bezüglich der Vielfalt der eingesetzten Stoffe, der in der Branche typischen Unternehmensstruktur von KMUs, (z.B. Lack/Farbproduktion) sowie Branchen, die in bezug auf Umwelt- und Endverbraucher relevant sind (z.B. Wasch-/Reinigungsmittel). Es sollen auch die Wirkungen auf Wettbewerbsfähigkeit, Innovation und - soweit möglich - vermiedene Umwelt- und Gesundheitskosten einbezogen werden. Anhand der Ergebnisse soll der vorliegende Entwurf zu REACH geprüft werden, und Einflussfaktoren identifiziert werden, die wichtig sind, um Innovationsanreize zu stärken und die Kosten der Regulierung zu senken.
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Gesetzestext | 1 |
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Deutsch | 49 |
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