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Medienübergreifende Umweltanalyse - am Beispiel der Stoffgruppe der Weichmacher

Eine wichtige Maßnahme zur Vorsorge und Risikominimierung stellt im Rahmen der EU-Chemikalienpolitik die Substitution von Schadstoffen durch weniger gefährliche Alternativen dar. Weichmacher sind Industriechemikalien mit hohen Produktionsmengen, die ubiquitär nachweisbar sind. Aufgrund seiner endokrinen Wirkung steht der ehemals dominante Weichmacher DEHP seit Beginn der 2000er Jahre unter Substitutionsdruck. Neuere Untersuchungen des Umweltbundesamtes zeigen, dass Unternehmen DEHP durch andere Phthalat- und Non-Phthalat-Weichmacher substituieren. Manche der Ersatzstoffe stehen im Verdacht, persistent, bioakkumulativ und toxisch zu sein oder endokrine Wirkungen, d.h. Wirkungen auf das Hormonsystem zu zeigen. Weichmacher gelangen durch kommunale Abwässer und diffuse Eintragsquellen in die Umwelt. Angesichts der vielfältigen und teilweise sehr großflächigen Verwendung weichmacherhaltiger Produkte im Außenbereich, z.B. Kabelummantelungen, Geomembranen und Fahrzeugbauteile, sind terrestrische Matrices für Weichmacher ein relevanter Aufnahmepfad. Trotz ihrer bekannten gefährlichen Eigenschaften, beispielsweise als endokrine Disruptoren, dürfen Weichmacher über Ausnahmeregelungen weiterhin in der Landwirtschaft und anderen Verwendungen in der Umwelt eingesetzt werden. Ziel dieses Vorhabens ist die Verbesserung der sehr lückenhaften Datenlage zu Belastungen durch DEHP-Substitute in der terrestrischen Umwelt. Ein wesentlicher Teilaspekt ist die Erfassung einer nassen Deposition der alternativen Weichmacher. Es soll weiterhin die Fragestellung geklärt werden, welchen Beitrag Böden zur Gewässerbelastung mit Weichmachern liefern. Das Vorhaben erfolgt in Zusammenarbeit mit der Umweltprobenbank des Bundes. Es sollen terrestrische Proben der Umweltprobenbank (Böden, Blätter, Nahrungsnetze), Proben vom Luftmessnetz des Umweltbundesamtes und von anderen Umweltbeobachtungsprogrammen untersucht werden.

PARC – EU Partnerschaft für die Risikobewertung von Chemikalien

<p>Die „Europäische Partnerschaft für die Bewertung von Risiken durch Chemikalien“ (PARC) wurde mit dem übergeordneten Ziel entwickelt, das Wissen um chemische Substanzen zu verbessern, um so die Gesundheit der Menschen und die Umwelt besser zu schützen. Umgesetzt werden soll dieses Ziel innerhalb von sieben Jahren und mit 200 Organisationen aus Europa.</p><p>Ziele</p><p>Ein Ziel der Partnerschaft PARC besteht darin, Innovationen in der Risikobewertung von Chemikalien voranzutreiben. Dadurch sollen die nachhaltige Nutzung und das Management von Chemikalien ermöglicht und gleichzeitig die menschliche Gesundheit und die Umwelt geschützt werden. Erreicht werden sollen diese Ziele durch die Stärkung der wissenschaftlichen Grundlagen für die Risikobewertung chemischer Stoffe in der EU, durch die Schließung von Datenlücken und Erarbeitung neuer Methoden und Konzepte und indem Risikobewerter gemeinsam mit Wissenschaftlern die notwendigen Daten und Erkenntnisse zusammentragen und somit den Risikomanagern wesentliche Grundlagen für Entscheidungsprozesse liefern. Ein weiteres vorrangiges Ziel ist die Fortführung des europaweiten Human-Biomonitoring und die Entwicklung eines nachhaltigen und langfristigen Human-Biomonitoring-Systems in Europa, das an HBM4EU anknüpft. Außerdem sollen - gestützt von neuen Konzepten und Daten zur ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/e?tag=Exposition#alphabar">Exposition</a>⁠ - die Grundlagen für eine zunehmend auf „New Approach Methodologies“ (NAMs)-basierte Risikobewertung (<a href="https://doi.org/10.1016/j.envres.2022.114650">Bajard et al 2023</a>)1 erarbeitet und Vorschläge zur Umsetzung erstellt werden.</p><p>Politische Entscheidungsträger auf der ganzen Welt haben sich dem Ziel eines hohen gesundheitlichen Verbraucher- und Umweltschutzes sowie dem Ziel einer nachhaltigen Entwicklung verpflichtet. Da Chemikalien einen großen Einfluss auf die menschliche Gesundheit, die Umwelt und die nachhaltige Entwicklung haben können, ist diese europäische Partnerschaft (PARC) für die Entwicklung der Bewertung der Risiken von Chemikalien im europäischen Kontext von zentraler Bedeutung.</p><p>1 Application of AOPs to assist regulatory assessment of chemical risks – Case studies, needs and recommendations</p><p>Vorstellung der Partnerschaft</p><p><u>Struktureller Rahmen der Partnerschaft:</u><br>Im Mai 2022 ist die Partnerschaft „Europäische Partnerschaft für die Bewertung von Risiken durch Chemikalien“ (European Partnership for the Assessment of Risks from Chemicals) gestartet. Dabei handelt es sich um ein <a href="https://www.horizont-europa.de/">EU Horizont Europa Projekt</a>. PARC soll als europaweite Partnerschaft der Unterstützung europäischer und nationaler Risikobewertungs- und Risikomanagementbehörden im Bereich der Chemikalienbewertung dienen. Die Partnerschaft hat eine Laufzeit von sieben Jahren (Mai 2022 bis April 2029) und verfügt über ein Gesamtbudget von 400 Mio. Euro. Die Partnerschaft wird mit einer Eigenbeteiligung von 50 Prozent durch die teilnehmenden Mitgliedstaaten beziehungsweise deren nationale Verbundpartner mitgetragen. 27 EU-Mitgliedsstaaten sowie Großbritannien und die Schweiz sind mit unterschiedlichem finanziellem Rahmen in der Partnerschaft beteiligt, wobei Deutschland und Frankreich finanziell am stärksten beitragen. Frankreich hat mit der französischen Agentur für Lebensmittel, Umwelt und Arbeitsschutz (Agence nationale de sécurité sanitaire de l’alimentation, de l’environnement et du travail, <a href="https://www.anses.fr/en">ANSES</a>) die Koordination der Partnerschaft PARC übernommen. Jedes Land wird durch entsprechende vertragszeichnende Behörden vertreten, in Deutschland übernehmen diese Aufgabe das Umweltbundesamt (⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/u?tag=UBA#alphabar">UBA</a>⁠) und das <a href="https://www.bfr.bund.de/de/partnerschaft_fuer_die_bewertung_der_von_chemikalien_ausgehenden_risiken__parc_-313494.html">Bundesinstitut für Risikobewertung</a> (BfR). Den vertragszeichnenden Behörden sind wiederum weitere Verbundpartner angegliedert, die sogenannten „Affiliated entities“ (AE). Dem UBA sind sechs Verbundpartner und dem BfR zehn Verbundpartner zugeordnet (siehe Abschnitt „PARC – National Hub -&gt; Verbundpartner“). Darüber hinaus nehmen auch die Europäische Umweltagentur (<a href="https://www.eea.europa.eu/en">EEA</a>), die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (<a href="https://www.efsa.europa.eu/en">EFSA</a>) und die Europäische Chemikalienagentur (<a href="https://www.echa.europa.eu/en">ECHA</a>) teil. Außerdem übernehmen fünf Europäische Generaldirektionen (<a href="https://publications.europa.eu/code/de/de-390600.htm">DGs</a>) der Europäischen Kommission die fachliche Begleitung der Partnerschaft: : Generaldirektion Forschung und Innovation (DG R&amp;I); Generaldirektion Umwelt (DG ENV); Generaldirektion Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (DG SANTE); Generaldirektion Binnenmarkt, Industrie und Unternehmertum (DG GROW); und die gemeinsame Forschungsstelle (Joint Research Center, JRC).</p><p><u>Organisatorischer Rahmen der Partnerschaft:</u><br>PARC baut auf die Arbeiten des European Joint Programme <a href="https://www.hbm4eu.eu/">HBM4EU</a>, welches vom Fachgebiet „Toxikologie, gesundheitsbezogene Umweltbeobachtung“ des UBA koordiniert und geleitet wurde (<a href="https://doi.org/10.1016/j.ijheh.2022.114072">Kolossa-Gehring et al. 2023</a>)2 auf und führt die in HBM4EU begonnene Arbeit, insbesondere an einem EU-weiten Human-Biomonitoring-System, fort.<br>Um dem Forschungs- und Innovationsbedarf zu entsprechen und die gesteckten Ziele zu erreichen, ist die Partnerschaft PARC inhaltlich in neun Arbeitspakete unterteilt (Work Packages, WP). Die Arbeitspakete decken inhaltlich ein breites Themenspektrum zu Forschung und Methoden unter Aspekten der ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/n?tag=Nachhaltigkeit#alphabar">Nachhaltigkeit</a>⁠, Innovation und Integration ab und werden durch Arbeitspakte mit koordinierenden und steuernden Aufgaben ergänzt. Zur Steuerung von PARC sind verschiedene Entscheidungsgremien vorgesehen, an denen unter anderem Vertreter*innen der verantwortlichen Ministerien der Mitgliedstaaten beteiligt sind. In Deutschland nehmen Vertreter*innen des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (<a href="https://www.bmuv.de/">BMUV</a>) und des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (<a href="https://www.bmel.de/DE/Home/home_node.html">BMEL</a>) an diesen Gremien teil.</p><p><u>Inhaltlicher Rahmen der Partnerschaft:</u><br>Das UBA ist insgesamt in acht von neun Arbeitspaketen (WP) mit insgesamt 36 Mitarbeitenden vertreten. Zusätzlich hat das UBA die Leitung des <a href="https://www.eu-parc.eu/about-us/governance#governance-executive-bodies">WP 4</a> („Monitoring und Exposition“) übernommen und das BfR als zweite vertragszeichnende Institution in Deutschland u.a. die Leitung des <a href="https://www.eu-parc.eu/about-us/governance#governance-executive-bodies">WP 5</a> („Hazard Assessment“). In dem WP 4 sollen die ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/e?tag=Exposition#alphabar">Exposition</a>⁠ des Menschen und der Umwelt gegenüber Chemikalien gemeinsam betrachtet werden. (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/dokument/umid-012024-europaeische-partnerschaft-zur">Liebmann et al, 2024</a>)4 Die Untersuchungen stehen unter dem Fokus des „one-substance-one-assessment approach“ (<a href="https://doi.org/10.1016/j.jenvman.2020.111692">van Dijk et al, 2021</a>)3 mit dem Ziel die Verknüpfung der Daten zwischen Gesundheit und Umwelt zu stärken und eine integrierte Bewertung zu ermöglichen. Außerdem werden in PARC neue Methoden entwickelt und getestet, die unter anderem darauf abzielen, eine verbesserte Expositionsabschätzung von besonders vulnerablen Bevölkerungsgruppen zu erreichen. Schwerpunkt der WP 4 Methodenentwicklung sind sogenannte „Screening-Methoden“, die es ermöglichen sollen, für eine große Anzahl an Chemikalien gleichzeitig deren Präsenz in der Umwelt und im Menschen zu bestimmen. Dazu sollen bestehende Monitoringprogramme weiterentwickelt werden und die Monitoringergebnisse in Zukunft systematisch in der Zulassung gefährlicher Stoffe verwendet werden.</p><p>2 HBM4EU from the Coordinator's perspective: lessons learnt from managing a large-scale EU project<br>3 Towards ‘one substance – one assessment’: An analysis of EU chemical registration and aquatic risk assessment frameworks<br>4 Europäische Partnerschaft zur Bewertung von Risiken durch Chemikalien (PARC) – Deutschlands Beitrag im Überblick</p><p>Priorisierung von Substanzen bzw. Substanzgruppen</p><p>Chemikalien werden in Europa nach ihrem Verwendungszweck in unterschiedlichen Rechtsrahmen registriert, bewertet und zum Teil auch extra zugelassen. Während es für den Bereich Umwelt bereits etablierte Rechtsrahmen für die Risikobewertung gibt, werden im Bereich menschliche Gesundheit häufig nicht alle Expositionsquellen berücksichtigt, und ein umfassender rechtlicher Rahmen fehlt. Priorisierungen im Rahmen von PARC bauen für den Bereich HBM (WP4) auf den in HBM4EU begonnenen Arbeiten und der Priorisierung von gefährlichen Substanzen im Bereich der menschlichen Gesundheit auf. Dabei wird die Priorisierung mit dem Bereich Umwelt abgestimmt, welcher bereits über eine Jahrzehntelange Erfahrung in dem Bereich verfügt. Die Kriterien, nach denen Substanzen in PARC priorisiert werden, beziehen sich dabei auf die gefährlichen Eigenschaften des Stoffs/der Stoffgruppe, sowie die ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/e?tag=Exposition#alphabar">Exposition</a>⁠ und/oder die Risiken für die menschliche Gesundheit und die Umwelt und auf ihre regulatorische Relevanz.</p><p>Eine der größten Herausforderungen von PARC ist es, Datenlücken für die prioritären Stoffe zu schließen, die sich auf jeden Schritt im Risikobewertungsprozess beziehen können: Gefahr, Exposition (für Mensch oder Umwelt) und Risikobewertung. Einige Stoffe sind bereits gut untersucht (z.B. ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/p?tag=Pestizide#alphabar">Pestizide</a>⁠ und Biozide), da die in den spezifischen Rechtsvorschriften geforderten Toxizitätsdaten bereits recht umfangreich sind, für andere Stoffgruppen liegen fast keine Daten vor. Je nachdem, welche Daten verfügbar sind, legen die verschiedenen Bereiche in PARC (WPs) ihren Fokus auf verschiedene Stoffe/Gruppen.</p><p>Tabelle 1 zeigt die Stoffe/Stoffgruppen, die derzeit für Studien im Rahmen der einzelnen Arbeitspakete ausgewählt wurden.</p><p>die in den einzelnen Arbeitspaketen behandelt werden und für die Fortschritte bei der Risikobewertung erwartet werden.</p><p>Wie aus der Tabelle hervorgeht, befassen sich alle drei Arbeitspakete (Arbeitspaket 4 „Monitoring und Exposition“, Arbeitspaket 5 „Hazard Assessment“ und Arbeitspaket 6 „Innovation in regulatory risk assessment“) teilweise mit denselben Stoffen und/oder Stoffgruppen (Biozide, Bisphenole, ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/p?tag=Pflanzenschutzmittel#alphabar">Pflanzenschutzmittel</a>⁠, endokrine Disruptoren und chemische Gemische). Im Gegensatz dazu werden einige andere Stoffe in einem einzigen Arbeitspaket untersucht (z. B. werden Quecksilber und Arsen ausschließlich in Arbeitspaket 4 und Flammschutzmittel nur in Arbeitspaket 6 untersucht). Das bedeutet, dass nicht alle Stoffe, die in der fortlaufenden Strategischen Forschungs- und Innovationsagenda von PARC enthalten sind, in allen Arbeitspaketen behandelt werden müssen, da die im Rahmen von PARC durchgeführten Aktivitäten auf spezifische Wissensbedürfnisse oder Datenlücken eingehen sollten.</p><p>Deutscher National Hub</p><p>Auf nationaler Ebene sind in den teilnehmenden Mitgliedstaaten sogenannte National Hubs (NHs) entstanden, die neben den Verbundpartnern zusätzliche, wissenschaftliche Expertise im Bereich der Forschung und der Risikobewertung von Chemikalien einbringen. Darüber hinaus sollen im National Hub die deutschen ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/s?tag=Stakeholder#alphabar">Stakeholder</a>⁠ und Entscheidungsträger aus den verschiedenen Forschungsgemeinschaften vernetzt werden, um die Ergebnisse aus PARC zu diskutieren und Ihr Wissen und Ihre Expertisen, sowie gegebenenfalls Forschungsbedarfe, in die Partnerschaft einzubringen. Ein weiteres zentrales Ziel der NH-Arbeit ist es, die (Fach-) Öffentlichkeit über die PARC-Ergebnisse zu informieren und diese zielgruppengerecht aufzuarbeiten.<br>Das ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/u?tag=UBA#alphabar">UBA</a>⁠ und das ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/b?tag=BfR#alphabar">BfR</a>⁠ koordinieren und begleiten im Rahmen der Beteiligung an der europäischen Partnerschaft PARC gemeinsam den deutschen National Hub (NH). Auf EU-Ebene werden die NHs in PARC dazu beitragen, eine sinnvolle Zusammenarbeit im Bereich der Risikobewertung und dem Risikomanagement im Austausch mit und zwischen den Mitgliedstaaten zu gewährleisten. Jedes an PARC teilnehmende Land benennt dazu eine nationale Kontaktperson für PARC (National Hub Contact Point, NHCP). In Deutschland wird diese Position durch je eine Vertreterin der beiden Vertragszeichner UBA und BfR ausgefüllt, die die nationale Zusammenarbeit in PARC koordiniert. Finanziert wird die Position der deutschen NHCP durch das <a href="https://www.bmbf.de/bmbf/de/home/home_node.html">Bundesministerium für Bildung und Forschung</a> (BMBF, FKZ: 01DT21043A). Die gemeinsame Aufgabenwahrnehmung der NHCP-Funktion durch das BfR und das UBA schafft eine „Brücke“ zwischen den Forschungsgemeinschaften aus den Bereichen Human- und Umwelttoxikologie. Diese Synergie wird den Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt weiter verbessern.<br>Der deutsche National Hub setzt sich neben dem UBA und dem BfR als Vertragszeichner und den Vertretungen der Ministerien ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/b?tag=BMUV#alphabar">BMUV</a>⁠ und ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/b?tag=BMEL#alphabar">BMEL</a>⁠, aus den Vertreter*innen der deutschen Verbundpartner (Forschungseinrichtungen und Behörden), sowie ausgewählten Expert*innen, die ansonsten nicht in PARC involviert sind, zusammen. Um den Bedürfnissen der unterschiedlichen thematischen Bereiche gerecht zu werden, gibt es eine zusätzliche Untergliederung in den BfR und den UBA assoziierten Sub-Hub mit dem Fokus „Human-Tox“ (BfR) und „Human-Biomonitoring/ Umwelt“ (UBA).</p><p>Deutsche Verbundpartner des UBA in PARC mit der/dem jeweiligen Vertreter*in im National Hub:</p><p>Externe Expert*innen im Sub Hub „Human-Biomonitoring/ Umwelt“ des PARC National Hubs ohne Involvierung des Arbeitgebers in PARC:</p><p>Stakeholder des deutschen PARC National Hubs:</p><p>Die Mitglieder des National Hubs treffen sich zwei Mal im Jahr, einmal virtuell und einmal in hybriden Format. Bei der Veranstaltung in hybridem Format, handelt es sich um zwei Meeting-Tage, wovon sich ein Tag an deutsche Stakeholder richtet. Dafür werden über verschiedene Verteiler und Webseiten Stakeholder aus unterschiedlichen Bereichen (Industrie, Behörden, Verbänden, ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/n?tag=NGO#alphabar">NGO</a>⁠, Landesämter), die die Kernthemen menschliche Gesundheit und Umwelt thematisch abdecken, informiert. Einige deutsche Stakeholder sind bereits Teil des Stakeholder-Forums der PARC Partnerschaft, während die Mehrheit der deutschen Stakeholder selbst nicht in PARC involviert ist.</p><p>Veranstaltungen</p><p>Im Rahmen von Konferenzen, Tagungen und anderen Veranstaltungen werden die Partnerschaft PARC, die Arbeiten und deren Ergebnisse von verschiedenen deutschen Partnern vorgestellt.<br>Im Folgenden werden Informationen zu dem Termin, Veranstaltungstitel, Themenbereich und dem für den Vortrag verantwortlichen deutschen Verbundpartner gelistet.</p><p><u>Events:</u></p><p>PARC und Stakeholder im Gespräch – Chemikaliengemische im Fokus</p><p>Zum 2. Deutschen PARC-Stakeholder-Dialog luden das Bundesinstitut für Risikobewertung (⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/b?tag=BfR#alphabar">BfR</a>⁠) und das Umweltbundesamt (⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/u?tag=UBA#alphabar">UBA</a>⁠) Fachleute aus den Bereichen Human- und Umwelttoxikologie sowie Verbraucher- und Umweltschutz ein, um die Auswirkungen chemischer Mischungen auf Mensch und Umwelt zu diskutieren. Auch die interessierte Öffentlichkeit nahm an der Veranstaltung teil.</p><p>Im Fokus standen die aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisse zu Chemikaliengemischen sowie die regulatorischen Herausforderungen. Die Teilnehmenden tauschten sich über bestehende Rahmenbedingungen und mögliche Lösungsansätze aus, um den Umgang mit chemischen Belastungen zu verbessern.</p><p><a href="https://www.bfr.bund.de/de/veranstaltung/2__deutscher_parc_stakeholder_dialog__die_risikobewertung_von_chemikaliengemischen-318499.html">Die Vorträge der Veranstaltung sind auf der Veranstaltungsseite des BfR verfügbar.</a></p><p>- Die PARC HBM aligned studies schreiten voran, wobei konstruktive Diskussionen über die Bewältigung der verbleibenden Herausforderungen geführt werden.<br> - Es sind verstärkte Anstrengungen erforderlich, um ein nachhaltiges Human-Biomonitoring (HBM) in Europa zu gewährleisten und einen soliden Rechtsrahmen zu schaffen.<br> - Koordinierte Überwachungskampagnen verbessern unser Wissen über schädliche Chemikalien und die Expositionspfade des Menschen.<br> - Innovative Methoden treiben die Expositionsbewertung voran und ermitteln wichtige Chemikalien für die künftige Überwachung.</p><p>Auf dem Foto sind Vertreter und Vertreterinnen des UBA, des BfR, des BMUV, des NH und der eingeladenen Stakeholder. Weitere Vertreter und Vertreterinnen haben virtuell teilgenommen.</p>

Spurenstoffzentrum des Bundes setzt den Spurenstoff-Dialog fort

<p>Am 16. und 17. Oktober 2023 fand in Berlin die Vernetzungsveranstaltung „Zukunftsplattform Spurenstoffzentrum – Gemeinsam für saubere Gewässer“ des Spurenstoffzentrums des Bundes (SZB) statt. Auf der Veranstaltung trafen sich rund 100 Personen aus verschiedenen Sektoren, um den Austausch und Maßnahmen zur Reduzierung von Spurenstoffen in Gewässern voranzutreiben.</p><p>Die Vernetzungsveranstaltung „Zukunftsplattform Spurenstoffzentrum – Gemeinsam für saubere Gewässer“ brachte rund 100 Teilnehmende aus Industrie, Trinkwasserversorgung, Abwasserentsorgung, Umweltbehörden auf Bundes- und Landesebene, Politik und Nichtregierungsorganisationen zusammen. Die Bundesumweltministerin Steffi Lemke hielt eine Rede zu Strategien im Gewässerschutz. Für das Umweltbundesamt sprach die Vizepräsidentin Dr. Lilian Busse. Sie ermutigte in ihrer Rede die Teilnehmer*innen, gemeinsam für den Gewässerschutz aktiv zu werden.</p><p>Die Veranstaltung beinhaltete neben Vorträgen auch interaktive Gesprächsinseln, Podiumsdiskussionen und Begleitausstellungen. Die Teilnehmenden konnten somit die Veranstaltung sehr aktiv mitgestalten. Die Teilnehmenden diskutierten unter anderem Themen, wie den aktuellen Vorschlag der Europäischen Kommission zur Kommunalabwasserrichtlinie und die Umsetzung der erweiterten Herstellerverantwortung. Trotz kontroverser Diskussionen, signalisierten die ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/s?tag=Stakeholder#alphabar">Stakeholder</a>⁠ ihre Bereitschaft, im Dialog zu bleiben, um gemeinsam Lösungen zu finden.</p><p>Insgesamt war die Veranstaltung aus Sicht des Spurenstoffzentrums und nach ersten Rückmeldungen ein Erfolg. Sie hat gezeigt, wie wichtig der Dialog aller Beteiligten ist, um effektive und tragfähige Lösungen zur Reduzierung und Vermeidung von Spurenstoffen in unseren Gewässern zu finden.</p>

Umweltrat verabschiedet REACH

Die EU-Umweltminister haben in Brüssel die Chemikalienverordnung REACH beschlossen. Damit wird eine mehrjährige Diskussion über die Reform der europäischen Chemikalienpolitik abgeschlossen. Europaparlament, Rat und Kommission hatten sich Anfang Dezember auf einen Kompromisstext geeinigt, der heute formal angenommen wurde. Die Verordnung tritt am 1. Juni 2007 in Kraft.

Kinetische Auswertung des Abbauverhaltens dreier potenziell persistenter Stoffe in unterschiedlich komplexen Testsystemen und Erstellen von Leitlinien zur Bewertungstartegie des P-Kriteriums

In den letzten Jahren wurde beispielhaft an drei Modellsubstanzen mit vermuteten persistenten und adsorptiven Eigenschaften die Abbaubarkeit bzw. die Persistenz in komplexeren und naturnahen Prüfverfahren gemessen. Das UFOPLAN-Projekt Globalansatz 'Neue EU-Chemikalienpolitik, Teilvorhaben 03 'Zulassungsverfahren für besonders gefährliche Stoffe: Verbleib, Verhalten, Abbaubarkeit und mögliche Anreicherung potenziell persistenter, bioakkumulierender und toxischer (PBT-) Stoffe unter Umweltbedingungen in aquatischen Mesokosmen' (FKZ: 206 67 460/03) wurde unter der Leitung von Thomas Knacker, ECT GmbH bearbeitet. In diesem Sachverständigengutachten soll nun eine Neuauswertung des kinetischen Verhaltens der drei Stoffe in den unterschiedlich komplexen Testsystemen durchgeführt werden. Ziel ist es exemplarisch zu demonstrieren wie eine vorbildliche Auswertung im Rahmen der Persistenzbewertung erfolgen sollte. Im zweiten Teil sollen dann Leitlinien zur Bewertungsstrategie erstellt werden.

Globalansatz 'Neue EU-Chemikalienpolitik', TV 03: Zulassungsverfahren für besonders gefährliche Stoffe: Verbleib, Verhalten, Abbaubarkeit und mögliche Anreicherung potenziell persistenter, bioakkumulierender und toxischer (PBT-) Stoffe unter ...

Kurzfassung der Vorhabenbeschreibung: Zielstellung und fachliche Begründung A) Problemstellung: Der Entwurf für die europäische Verordnung zur Registrierung, Evaluierung und Autorisierung von Chemikalien (REACH) sieht für Stoffe mit persistenten, bioakkumulierenden und toxischen (PBT) - oder sehr persistenten und sehr bioakkumulierenden (vPvB) Eigenschaften ein Zulassungsverfahren vor. Die Kriterien für die genannten Eigenschaften werden in Anhang XIII des Verordnungsentwurfs festgelegt. Die vorzulegenden Labortests bilden die Realität jedoch nur unzureichend ab und erlauben keine eindeutige Beurteilung der persistenten und bioakkumulierenden Eigenschaften. Problematisch ist die Beurteilung der Persistenz aufgrund realitätsferner Ergebnisse aus Labortests zur Abbaubarkeit, weil Adsorptionsverhalten und die Bindung an Sedimente unberücksichtigt bleiben. Dann können die Ergebnisse zu einer 'falschen' Entlastung des PBT- oder vPvB-Verdachts führen. Deshalb ist eine Überprüfung der Relevanz und der Aussagekraft der Standardtests im Hinblick auf eine belastbare Beurteilung der PBT-Eigenschaften auf Grundlage von Freilanduntersuchungen/Mesokosmen erforderlichB) Handlungsbedarf (BMU; ggf. auch BfS, BfN oder UBA):Ein effektives Risikomanagement für PBT-Stoffe und die Regulierung über ein Zulassungsverfahren sind für das Umweltressort ein prioritäres Element einer nachhaltigen Chemikalienpolitik. Entscheidend ist dabei die korrekte Identifizierung potentieller PBT-Stoffe und die Vermeidung falsch negativer Beurteilungen als 'nicht persistent'. C) Ziel des Vorhabens: Ist die Überprüfung der PBT-Bewertung von Stoffen auf Grundlage von Laboruntersuchungen. Dazu soll für 3 potenzielle PBT-Stoffe Abbau, Verteilung und Anreicherungsverhalten in naturnahen aquatischen Systemen (Mesokosmen) untersucht werden. Anschließend ist zu prüfen, ob Persistenz und Akkumulation auf Grundlage der Standard Labortests mit ausreichender Genauigkeit vorhergesagt werden können.

Globalansatz 'Neue EU-Chemikalienpolitik' (REACH): Analyse der Umsetzung der Anforderungen von Artikel 7 unter REACH bei importierten Erzeugnissen

A) Problemstellung: Die Anwendung sicherer Chemikalien in der Erzeugniskette wird sich nur verbreiten, wenn Stoffanwender die notwendigen Informationen erhalten. REACH ist mit Artikel 7 Grundlage für Anforderungen an Chemikalien in Erzeugnissen. Sie beschränkt sich auf deren bestimmungsgemäße Freisetzung und den Gehalt an besonders Besorgnis erregenden Chemikalien. Einen Problembereich, besonders für den Vollzug, sind Importe von Erzeugnissen aus dem nicht-europäischen Ausland. Es ist nicht sichergestellt, wie das Informationsniveau für innerhalb Europas hergestellte Erzeugnisse auch für Importe aus dem nicht-europäischen Ausland durchgesetzt und für Stoffanwender verfügbar gemacht werden kann. Die Anforderungen von Artikel 7 sind a priori wegen des schwierigen Vollzugs für Importerzeugnisse geringer als für Erzeugnisse europäischer Hersteller. Bisher vermutet man, dass der Wettbewerb Druck auf die außereuropäischen Hersteller ausübt, so dass sich mit Artikel 7 sogar weitergehende Anforderungen auf Importe außereuropäischer Hersteller durchsetzen. B) Handlungsbedarf (BMU, ggf. auch BfS, BfN oder UBA): Regeln für Chemikalien in Erzeugnissen in REACH sind kein ausreichender Schutz für Verbraucher und Umwelt vor Chemikalienrisiken. Sie benachteiligen die Regeln innereuropäische Hersteller. Es ist daher wichtig, die Schwachstellen dieser Anforderungen zu analysieren und Optimierungsmöglichkeiten bei Anwenderinformation zu identifizieren. C) Ziel des Vorhabens ist es zu prüfen: ob die Informationen für Down stream-user durch REACH künftig (insb. Hersteller von Erzeugnissen mit Anforderungen nach Artikel 7) anforderungsgemäß und ausreichend kommuniziert werden. Es soll untersucht werden, ob die geforderten Informationen nach Artikel 7 für die nach Europa importierte Erzeugnisse ausreichen, Umwelt und Gesundheit zu schützen und wo noch gravierende Defizite bestehen. Es sollen Vorschläge erarbeitet werden, wie die Kommunikation in der Wertschöpfungskette besonders bei Importerzeugnissen verbessert werden kann.

Validierung und Weiterentwicklung eines QSAR-Systems zur Identifizierung von Stoffen mit Basislinientoxizität für die Implementierung im Rahmen des REACH Verfahrens (QSAR-System III)

A) Problemstellung: Durch die neue EU-Chemikalienpolitik (Stichwort REACH) wird für mehr als 10.000 Stoffe eine Bewertung des Risikos für die Umwelt notwendig. Da die erforderlichen experimentellen Tests zur Wirkung der Stoffe weitgehend fehlen, sollen vermehrt QSAR Verfahren (QSAR: quantitative Struktur-Wirkungsbeziehungen) eingesetzt werden. Ziel der QSAR Verfahren ist, anhand der chemischen Struktur eines Stoffes eine Wirkkonzentration zu berechnen. Für viele Stoffe fehlen jedoch bisher geeignete validierte Verfahren. B) Handlungsbedarf (BMU; ggf. auch BfS, BfN oder UBA):Aufgrund der mit REACH entstehenden Anforderungen ist davon auszugehen, dass in Zukunft vermehrt QSAR Berechnungen für die regulatorische ökotoxikologische Bewertung eingereicht werden. Nach dem bisherigen Kenntnisstand ist eine QSAR Berechnung nur für Stoffe mit Basislinientoxizität, d.h ohne spezifische Wirkung, zuverlässig möglich. Es ist deshalb notwendig ein Verfahren zur Verfügung zu haben, welches Stoffe identifizieren kann, für die eine Abschätzung der Ökotoxizität mit Hilfe von QSAR Verfahren möglich ist. Damit dieses Verfahren in der behördlichen Regulation im Rahmen von REACH eingesetzt werden kann, ist eine ausführliche Validierung und Charakterisierung der für die QSAR-Anwendung zulässigen chemischen Stoffklassen notwendig. C) Ziel des Vorhabens ist die Weiterentwicklung eines (Q)SAR Verfahrens zur Identifizierung von Stoffen für die eine QSAR Abschätzung möglich ist. In diesem Folgevorhaben (Implementierung Teil 2) soll das entwickelte Verfahren weiter validiert werden. Es soll eine Entscheidungshilfe entwickelt werden, die dem Anwender ermöglicht zu erkennen, ob das Verfahren für den zu untersuchenden Stoff geeignet ist oder nicht. Diese für die Qualität der Ergebnisse entscheidende Hilfe fehlt bei allen bekannten QSAR Verfahren. Die Anwendbarkeit des Verfahrens für die Bestimmung von Zusammenhängen zwischen akuten und chronischen Ergebnissen soll überprüft werden. Soweit notwendig, soll eine Anpassung des Verfahrens an die zurzeit EU-weit entwickelten QSAR-Anforderungen erfolgen.

Globalansatz zum weiteren Gesetzgebungsverfahren auf EU-Ebene zur Umsetzung der 'Neuen EU-Chemikalienpolitik' in 2005, Teilvorhaben 2: Guidance Document für Hersteller, Importeure und Stoffanwender zur Auswahl von geeigneten Risikominderungsmaßnahmen

A) Problemstellung: Die KOM hat am 29. Oktober 2003 nach mehrjähriger Vorbereitungszeit den Entwurf einer EG-Verordnung zur Neuordnung des Chemikalienrechts verabschiedet. Wesentlicher Inhalt ist die Einführung eines einheitlichen Systems zur Registrierung, Evaluierung und Autorisierung von Chemikalien (REACH). REACH erfordert ein bisher in der Chemikalienregulierung nicht gekanntes Maß an Eigenverantwortung innerhalb der Chemieindustrie und der Chemikalien verwendenden Branchen und verändert die bisherige Rollenverteilung zwischen den Behörden und der Industrie erheblich. Für die Minderung stofflicher Risiken ergibt sich aus der Neuordnung von Verantwortlichkeiten und Aufgaben eine Reihe von Fragen (Wie können Hersteller und Weiterverarbeiter relativ einfach eine Risikobewertung durchführen? Wie können die nötigen Informationen in der Wertschöpfungskette weitergegeben werden, um aus verschiedenen Optionen die effizientesten und praktikabelsten Risikominderungsmaßnahmen ableiten zu können?). Die Umsetzung der REACH-Vorgaben erfordert Arbeitshilfen für die Hersteller und Stoffanwender, die Antworten und Lösungsvorschläge für die zum Teil sehr offenen und allgemeinen Anforderungen von REACH geben. In Art. 13 (6) werden Risikominderungsmaßnahmen (RMM) als Teil der Stoffsicherheitsberichte erwähnt. Hierzu heißt es: 'Die Hersteller und Importeure ermitteln und treffen die geeigneten Maßnahmen zur angemessenen Kontrolle der Risiken ...'. Es gibt bislang keine Hilfestellung für die Industrie, wie diese Vorgaben auf konkrete Entscheidungsfragen bei der Abwägung von Alternativen und der Auswahl von RMM anzuwenden sind. Weder ist hinreichend klar, was geeignete Maßnahmen sind, noch was eine angemessene Kontrolle der Risiken beinhaltet. B) Ziel und Handlungsbedarf (BMU; ggf. auch BfS, BfN oder UBA: Ziel der Studie ist zu klären, wie die Ergebnisse von Risikobewertungen eigenverantwortlich in Risikominderungsmaßnahmen umgesetzt werden können, nach welchen Kriterien Risikominderungsmaßnahmen ausgewählt werden, insbesondere wenn verschiedene Akteure in der Wertschöpfungskette beteiligt sind, wie und von wem die Einhaltung der Minderungsmaßnahmen sichergestellt werden kann. Auf dieser Grundlage werden Arbeitshilfen und Leitfäden für die Industrie geplant und erstellt werden.

Der Fischembryotest als Alternativmethode für den akuten Fischtest - abschließend notwendige Laboruntersuchungen und Datenanalysen zur Validierung des Fischembryotoxizitätstest für das OECD Prüfrichtlinienprogramm, Erarbeitung und Validierung einer Prüfrichtlinie für den Fischembryotest als Alternativmethode für den akuten Fischtest in der Stoffgesetzgebung (Deutschland lead country)

A) Problemstellung: Der akute Fischtest ist ein Wirbeltiertest und soll zur Umsetzung des Tierschutzgedankens durch alternative Methoden ersetzt werden. Auf Initiative BMU/WA I 3 wurde der Fischeitest durch UBA/III 3.4 für die Abwasserprüfung national entwickelt (DIN 38415-T6, 09/2001). Zur internationalen Normung hat UBA/III 3.4 den Fischeitest als New Work Item in das Arbeitsprogramm von ISO TC 147 SC 5 eingebracht. Für die Stoffprüfung liegen Ergebnisse des Fischembryotests aus zwei Forschungsprojekten vor (BMBF 0310506, UFOPLAN 10603908). Der Fischembryotest kann ebenfalls im Sinne des Tierschutzgedankens als Alternative zum akuten Fischtest eingesetzt werden. Seine Potenziale zur Erweiterung um sublethale Parameter machen ihn für die Stoffprüfung besonders attraktiv. Für die Anerkennung der Methode z.B. in ChemG, PflSchG, BiozidG, AMG und ihre Aufnahme in Anhang V der RiLi 67/548/EWG ist die Verabschiedung als OECD Test Guideline notwendig. Im Rahmen der neuen Chemikalienpolitik der EU sollen vorwiegend tierversuchsfreie Methoden implementiert werden. Von Tierschutzorganisationen wird der politische Druck u.a. auf BMU und BMVEL in jüngster Zeit deutlich verstärkt. B) Handlungsbedarf (BMU; ggf. auch BfS, BfN oder UBA): Auf Grundlage der bisher vorliegenden Ergebnisse sind weitere Arbeiten notwendig, um die Voraussetzungen für eine erfolgreiche und zügige Verabschiedung des Fischereiembryotests im OECD-Prüfrichtlinienprogramm zu schaffen. C) Ziel des Vorhabens sind die Auswertung und Validierung aller bisher vorliegenden Daten zum Fischembryotest, die Überarbeitung des Testprotokolls aus UFOPLAN 10603908, die Organisation, Durchführung und Auswertung experimentell vergleichender Untersuchungen bzw. einer umfassenden Literaturstudie (detailed review) und die abschließende Vorlage eines ausgereiften Methodenvorschlags, der als Alternative für den akuten Fischtest (OECD 203) erfolgreich in das OECD-Prüfrichtlinienprogramm eingebracht werden kann.

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