Eine wichtige Maßnahme zur Vorsorge und Risikominimierung stellt im Rahmen der EU-Chemikalienpolitik die Substitution von Schadstoffen durch weniger gefährliche Alternativen dar. Weichmacher sind Industriechemikalien mit hohen Produktionsmengen, die ubiquitär nachweisbar sind. Aufgrund seiner endokrinen Wirkung steht der ehemals dominante Weichmacher DEHP seit Beginn der 2000er Jahre unter Substitutionsdruck. Neuere Untersuchungen des Umweltbundesamtes zeigen, dass Unternehmen DEHP durch andere Phthalat- und Non-Phthalat-Weichmacher substituieren. Manche der Ersatzstoffe stehen im Verdacht, persistent, bioakkumulativ und toxisch zu sein oder endokrine Wirkungen, d.h. Wirkungen auf das Hormonsystem zu zeigen. Weichmacher gelangen durch kommunale Abwässer und diffuse Eintragsquellen in die Umwelt. Angesichts der vielfältigen und teilweise sehr großflächigen Verwendung weichmacherhaltiger Produkte im Außenbereich, z.B. Kabelummantelungen, Geomembranen und Fahrzeugbauteile, sind terrestrische Matrices für Weichmacher ein relevanter Aufnahmepfad. Trotz ihrer bekannten gefährlichen Eigenschaften, beispielsweise als endokrine Disruptoren, dürfen Weichmacher über Ausnahmeregelungen weiterhin in der Landwirtschaft und anderen Verwendungen in der Umwelt eingesetzt werden. Ziel dieses Vorhabens ist die Verbesserung der sehr lückenhaften Datenlage zu Belastungen durch DEHP-Substitute in der terrestrischen Umwelt. Ein wesentlicher Teilaspekt ist die Erfassung einer nassen Deposition der alternativen Weichmacher. Es soll weiterhin die Fragestellung geklärt werden, welchen Beitrag Böden zur Gewässerbelastung mit Weichmachern liefern. Das Vorhaben erfolgt in Zusammenarbeit mit der Umweltprobenbank des Bundes. Es sollen terrestrische Proben der Umweltprobenbank (Böden, Blätter, Nahrungsnetze), Proben vom Luftmessnetz des Umweltbundesamtes und von anderen Umweltbeobachtungsprogrammen untersucht werden.
<p>Die „Europäische Partnerschaft für die Bewertung von Risiken durch Chemikalien“ (PARC) wurde mit dem übergeordneten Ziel entwickelt, das Wissen um chemische Substanzen zu verbessern, um so die Gesundheit der Menschen und die Umwelt besser zu schützen. Umgesetzt werden soll dieses Ziel innerhalb von sieben Jahren und mit 200 Organisationen aus Europa.</p><p>Ziele</p><p>Ein Ziel der Partnerschaft PARC besteht darin, Innovationen in der Risikobewertung von Chemikalien voranzutreiben. Dadurch sollen die nachhaltige Nutzung und das Management von Chemikalien ermöglicht und gleichzeitig die menschliche Gesundheit und die Umwelt geschützt werden. Erreicht werden sollen diese Ziele durch die Stärkung der wissenschaftlichen Grundlagen für die Risikobewertung chemischer Stoffe in der EU, durch die Schließung von Datenlücken und Erarbeitung neuer Methoden und Konzepte und indem Risikobewerter gemeinsam mit Wissenschaftlern die notwendigen Daten und Erkenntnisse zusammentragen und somit den Risikomanagern wesentliche Grundlagen für Entscheidungsprozesse liefern. Ein weiteres vorrangiges Ziel ist die Fortführung des europaweiten Human-Biomonitoring und die Entwicklung eines nachhaltigen und langfristigen Human-Biomonitoring-Systems in Europa, das an HBM4EU anknüpft. Außerdem sollen - gestützt von neuen Konzepten und Daten zur <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/e?tag=Exposition#alphabar">Exposition</a> - die Grundlagen für eine zunehmend auf „New Approach Methodologies“ (NAMs)-basierte Risikobewertung (<a href="https://doi.org/10.1016/j.envres.2022.114650">Bajard et al 2023</a>)1 erarbeitet und Vorschläge zur Umsetzung erstellt werden.</p><p>Politische Entscheidungsträger auf der ganzen Welt haben sich dem Ziel eines hohen gesundheitlichen Verbraucher- und Umweltschutzes sowie dem Ziel einer nachhaltigen Entwicklung verpflichtet. Da Chemikalien einen großen Einfluss auf die menschliche Gesundheit, die Umwelt und die nachhaltige Entwicklung haben können, ist diese europäische Partnerschaft (PARC) für die Entwicklung der Bewertung der Risiken von Chemikalien im europäischen Kontext von zentraler Bedeutung.</p><p>1 Application of AOPs to assist regulatory assessment of chemical risks – Case studies, needs and recommendations</p><p>Vorstellung der Partnerschaft</p><p><u>Struktureller Rahmen der Partnerschaft:</u><br>Im Mai 2022 ist die Partnerschaft „Europäische Partnerschaft für die Bewertung von Risiken durch Chemikalien“ (European Partnership for the Assessment of Risks from Chemicals) gestartet. Dabei handelt es sich um ein <a href="https://www.horizont-europa.de/">EU Horizont Europa Projekt</a>. PARC soll als europaweite Partnerschaft der Unterstützung europäischer und nationaler Risikobewertungs- und Risikomanagementbehörden im Bereich der Chemikalienbewertung dienen. Die Partnerschaft hat eine Laufzeit von sieben Jahren (Mai 2022 bis April 2029) und verfügt über ein Gesamtbudget von 400 Mio. Euro. Die Partnerschaft wird mit einer Eigenbeteiligung von 50 Prozent durch die teilnehmenden Mitgliedstaaten beziehungsweise deren nationale Verbundpartner mitgetragen. 27 EU-Mitgliedsstaaten sowie Großbritannien und die Schweiz sind mit unterschiedlichem finanziellem Rahmen in der Partnerschaft beteiligt, wobei Deutschland und Frankreich finanziell am stärksten beitragen. Frankreich hat mit der französischen Agentur für Lebensmittel, Umwelt und Arbeitsschutz (Agence nationale de sécurité sanitaire de l’alimentation, de l’environnement et du travail, <a href="https://www.anses.fr/en">ANSES</a>) die Koordination der Partnerschaft PARC übernommen. Jedes Land wird durch entsprechende vertragszeichnende Behörden vertreten, in Deutschland übernehmen diese Aufgabe das Umweltbundesamt (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/u?tag=UBA#alphabar">UBA</a>) und das <a href="https://www.bfr.bund.de/de/partnerschaft_fuer_die_bewertung_der_von_chemikalien_ausgehenden_risiken__parc_-313494.html">Bundesinstitut für Risikobewertung</a> (BfR). Den vertragszeichnenden Behörden sind wiederum weitere Verbundpartner angegliedert, die sogenannten „Affiliated entities“ (AE). Dem UBA sind sechs Verbundpartner und dem BfR zehn Verbundpartner zugeordnet (siehe Abschnitt „PARC – National Hub -> Verbundpartner“). Darüber hinaus nehmen auch die Europäische Umweltagentur (<a href="https://www.eea.europa.eu/en">EEA</a>), die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (<a href="https://www.efsa.europa.eu/en">EFSA</a>) und die Europäische Chemikalienagentur (<a href="https://www.echa.europa.eu/en">ECHA</a>) teil. Außerdem übernehmen fünf Europäische Generaldirektionen (<a href="https://publications.europa.eu/code/de/de-390600.htm">DGs</a>) der Europäischen Kommission die fachliche Begleitung der Partnerschaft: : Generaldirektion Forschung und Innovation (DG R&I); Generaldirektion Umwelt (DG ENV); Generaldirektion Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (DG SANTE); Generaldirektion Binnenmarkt, Industrie und Unternehmertum (DG GROW); und die gemeinsame Forschungsstelle (Joint Research Center, JRC).</p><p><u>Organisatorischer Rahmen der Partnerschaft:</u><br>PARC baut auf die Arbeiten des European Joint Programme <a href="https://www.hbm4eu.eu/">HBM4EU</a>, welches vom Fachgebiet „Toxikologie, gesundheitsbezogene Umweltbeobachtung“ des UBA koordiniert und geleitet wurde (<a href="https://doi.org/10.1016/j.ijheh.2022.114072">Kolossa-Gehring et al. 2023</a>)2 auf und führt die in HBM4EU begonnene Arbeit, insbesondere an einem EU-weiten Human-Biomonitoring-System, fort.<br>Um dem Forschungs- und Innovationsbedarf zu entsprechen und die gesteckten Ziele zu erreichen, ist die Partnerschaft PARC inhaltlich in neun Arbeitspakete unterteilt (Work Packages, WP). Die Arbeitspakete decken inhaltlich ein breites Themenspektrum zu Forschung und Methoden unter Aspekten der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/n?tag=Nachhaltigkeit#alphabar">Nachhaltigkeit</a>, Innovation und Integration ab und werden durch Arbeitspakte mit koordinierenden und steuernden Aufgaben ergänzt. Zur Steuerung von PARC sind verschiedene Entscheidungsgremien vorgesehen, an denen unter anderem Vertreter*innen der verantwortlichen Ministerien der Mitgliedstaaten beteiligt sind. In Deutschland nehmen Vertreter*innen des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (<a href="https://www.bmuv.de/">BMUV</a>) und des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (<a href="https://www.bmel.de/DE/Home/home_node.html">BMEL</a>) an diesen Gremien teil.</p><p><u>Inhaltlicher Rahmen der Partnerschaft:</u><br>Das UBA ist insgesamt in acht von neun Arbeitspaketen (WP) mit insgesamt 36 Mitarbeitenden vertreten. Zusätzlich hat das UBA die Leitung des <a href="https://www.eu-parc.eu/about-us/governance#governance-executive-bodies">WP 4</a> („Monitoring und Exposition“) übernommen und das BfR als zweite vertragszeichnende Institution in Deutschland u.a. die Leitung des <a href="https://www.eu-parc.eu/about-us/governance#governance-executive-bodies">WP 5</a> („Hazard Assessment“). In dem WP 4 sollen die <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/e?tag=Exposition#alphabar">Exposition</a> des Menschen und der Umwelt gegenüber Chemikalien gemeinsam betrachtet werden. (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/dokument/umid-012024-europaeische-partnerschaft-zur">Liebmann et al, 2024</a>)4 Die Untersuchungen stehen unter dem Fokus des „one-substance-one-assessment approach“ (<a href="https://doi.org/10.1016/j.jenvman.2020.111692">van Dijk et al, 2021</a>)3 mit dem Ziel die Verknüpfung der Daten zwischen Gesundheit und Umwelt zu stärken und eine integrierte Bewertung zu ermöglichen. Außerdem werden in PARC neue Methoden entwickelt und getestet, die unter anderem darauf abzielen, eine verbesserte Expositionsabschätzung von besonders vulnerablen Bevölkerungsgruppen zu erreichen. Schwerpunkt der WP 4 Methodenentwicklung sind sogenannte „Screening-Methoden“, die es ermöglichen sollen, für eine große Anzahl an Chemikalien gleichzeitig deren Präsenz in der Umwelt und im Menschen zu bestimmen. Dazu sollen bestehende Monitoringprogramme weiterentwickelt werden und die Monitoringergebnisse in Zukunft systematisch in der Zulassung gefährlicher Stoffe verwendet werden.</p><p>2 HBM4EU from the Coordinator's perspective: lessons learnt from managing a large-scale EU project<br>3 Towards ‘one substance – one assessment’: An analysis of EU chemical registration and aquatic risk assessment frameworks<br>4 Europäische Partnerschaft zur Bewertung von Risiken durch Chemikalien (PARC) – Deutschlands Beitrag im Überblick</p><p>Priorisierung von Substanzen bzw. Substanzgruppen</p><p>Chemikalien werden in Europa nach ihrem Verwendungszweck in unterschiedlichen Rechtsrahmen registriert, bewertet und zum Teil auch extra zugelassen. Während es für den Bereich Umwelt bereits etablierte Rechtsrahmen für die Risikobewertung gibt, werden im Bereich menschliche Gesundheit häufig nicht alle Expositionsquellen berücksichtigt, und ein umfassender rechtlicher Rahmen fehlt. Priorisierungen im Rahmen von PARC bauen für den Bereich HBM (WP4) auf den in HBM4EU begonnenen Arbeiten und der Priorisierung von gefährlichen Substanzen im Bereich der menschlichen Gesundheit auf. Dabei wird die Priorisierung mit dem Bereich Umwelt abgestimmt, welcher bereits über eine Jahrzehntelange Erfahrung in dem Bereich verfügt. Die Kriterien, nach denen Substanzen in PARC priorisiert werden, beziehen sich dabei auf die gefährlichen Eigenschaften des Stoffs/der Stoffgruppe, sowie die <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/e?tag=Exposition#alphabar">Exposition</a> und/oder die Risiken für die menschliche Gesundheit und die Umwelt und auf ihre regulatorische Relevanz.</p><p>Eine der größten Herausforderungen von PARC ist es, Datenlücken für die prioritären Stoffe zu schließen, die sich auf jeden Schritt im Risikobewertungsprozess beziehen können: Gefahr, Exposition (für Mensch oder Umwelt) und Risikobewertung. Einige Stoffe sind bereits gut untersucht (z.B. <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/p?tag=Pestizide#alphabar">Pestizide</a> und Biozide), da die in den spezifischen Rechtsvorschriften geforderten Toxizitätsdaten bereits recht umfangreich sind, für andere Stoffgruppen liegen fast keine Daten vor. Je nachdem, welche Daten verfügbar sind, legen die verschiedenen Bereiche in PARC (WPs) ihren Fokus auf verschiedene Stoffe/Gruppen.</p><p>Tabelle 1 zeigt die Stoffe/Stoffgruppen, die derzeit für Studien im Rahmen der einzelnen Arbeitspakete ausgewählt wurden.</p><p>die in den einzelnen Arbeitspaketen behandelt werden und für die Fortschritte bei der Risikobewertung erwartet werden.</p><p>Wie aus der Tabelle hervorgeht, befassen sich alle drei Arbeitspakete (Arbeitspaket 4 „Monitoring und Exposition“, Arbeitspaket 5 „Hazard Assessment“ und Arbeitspaket 6 „Innovation in regulatory risk assessment“) teilweise mit denselben Stoffen und/oder Stoffgruppen (Biozide, Bisphenole, <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/p?tag=Pflanzenschutzmittel#alphabar">Pflanzenschutzmittel</a>, endokrine Disruptoren und chemische Gemische). Im Gegensatz dazu werden einige andere Stoffe in einem einzigen Arbeitspaket untersucht (z. B. werden Quecksilber und Arsen ausschließlich in Arbeitspaket 4 und Flammschutzmittel nur in Arbeitspaket 6 untersucht). Das bedeutet, dass nicht alle Stoffe, die in der fortlaufenden Strategischen Forschungs- und Innovationsagenda von PARC enthalten sind, in allen Arbeitspaketen behandelt werden müssen, da die im Rahmen von PARC durchgeführten Aktivitäten auf spezifische Wissensbedürfnisse oder Datenlücken eingehen sollten.</p><p>Deutscher National Hub</p><p>Auf nationaler Ebene sind in den teilnehmenden Mitgliedstaaten sogenannte National Hubs (NHs) entstanden, die neben den Verbundpartnern zusätzliche, wissenschaftliche Expertise im Bereich der Forschung und der Risikobewertung von Chemikalien einbringen. Darüber hinaus sollen im National Hub die deutschen <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/s?tag=Stakeholder#alphabar">Stakeholder</a> und Entscheidungsträger aus den verschiedenen Forschungsgemeinschaften vernetzt werden, um die Ergebnisse aus PARC zu diskutieren und Ihr Wissen und Ihre Expertisen, sowie gegebenenfalls Forschungsbedarfe, in die Partnerschaft einzubringen. Ein weiteres zentrales Ziel der NH-Arbeit ist es, die (Fach-) Öffentlichkeit über die PARC-Ergebnisse zu informieren und diese zielgruppengerecht aufzuarbeiten.<br>Das <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/u?tag=UBA#alphabar">UBA</a> und das <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/b?tag=BfR#alphabar">BfR</a> koordinieren und begleiten im Rahmen der Beteiligung an der europäischen Partnerschaft PARC gemeinsam den deutschen National Hub (NH). Auf EU-Ebene werden die NHs in PARC dazu beitragen, eine sinnvolle Zusammenarbeit im Bereich der Risikobewertung und dem Risikomanagement im Austausch mit und zwischen den Mitgliedstaaten zu gewährleisten. Jedes an PARC teilnehmende Land benennt dazu eine nationale Kontaktperson für PARC (National Hub Contact Point, NHCP). In Deutschland wird diese Position durch je eine Vertreterin der beiden Vertragszeichner UBA und BfR ausgefüllt, die die nationale Zusammenarbeit in PARC koordiniert. Finanziert wird die Position der deutschen NHCP durch das <a href="https://www.bmbf.de/bmbf/de/home/home_node.html">Bundesministerium für Bildung und Forschung</a> (BMBF, FKZ: 01DT21043A). Die gemeinsame Aufgabenwahrnehmung der NHCP-Funktion durch das BfR und das UBA schafft eine „Brücke“ zwischen den Forschungsgemeinschaften aus den Bereichen Human- und Umwelttoxikologie. Diese Synergie wird den Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt weiter verbessern.<br>Der deutsche National Hub setzt sich neben dem UBA und dem BfR als Vertragszeichner und den Vertretungen der Ministerien <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/b?tag=BMUV#alphabar">BMUV</a> und <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/b?tag=BMEL#alphabar">BMEL</a>, aus den Vertreter*innen der deutschen Verbundpartner (Forschungseinrichtungen und Behörden), sowie ausgewählten Expert*innen, die ansonsten nicht in PARC involviert sind, zusammen. Um den Bedürfnissen der unterschiedlichen thematischen Bereiche gerecht zu werden, gibt es eine zusätzliche Untergliederung in den BfR und den UBA assoziierten Sub-Hub mit dem Fokus „Human-Tox“ (BfR) und „Human-Biomonitoring/ Umwelt“ (UBA).</p><p>Deutsche Verbundpartner des UBA in PARC mit der/dem jeweiligen Vertreter*in im National Hub:</p><p>Externe Expert*innen im Sub Hub „Human-Biomonitoring/ Umwelt“ des PARC National Hubs ohne Involvierung des Arbeitgebers in PARC:</p><p>Stakeholder des deutschen PARC National Hubs:</p><p>Die Mitglieder des National Hubs treffen sich zwei Mal im Jahr, einmal virtuell und einmal in hybriden Format. Bei der Veranstaltung in hybridem Format, handelt es sich um zwei Meeting-Tage, wovon sich ein Tag an deutsche Stakeholder richtet. Dafür werden über verschiedene Verteiler und Webseiten Stakeholder aus unterschiedlichen Bereichen (Industrie, Behörden, Verbänden, <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/n?tag=NGO#alphabar">NGO</a>, Landesämter), die die Kernthemen menschliche Gesundheit und Umwelt thematisch abdecken, informiert. Einige deutsche Stakeholder sind bereits Teil des Stakeholder-Forums der PARC Partnerschaft, während die Mehrheit der deutschen Stakeholder selbst nicht in PARC involviert ist.</p><p>Veranstaltungen</p><p>Im Rahmen von Konferenzen, Tagungen und anderen Veranstaltungen werden die Partnerschaft PARC, die Arbeiten und deren Ergebnisse von verschiedenen deutschen Partnern vorgestellt.<br>Im Folgenden werden Informationen zu dem Termin, Veranstaltungstitel, Themenbereich und dem für den Vortrag verantwortlichen deutschen Verbundpartner gelistet.</p><p><u>Events:</u></p><p>PARC und Stakeholder im Gespräch – Chemikaliengemische im Fokus</p><p>Zum 2. Deutschen PARC-Stakeholder-Dialog luden das Bundesinstitut für Risikobewertung (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/b?tag=BfR#alphabar">BfR</a>) und das Umweltbundesamt (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/u?tag=UBA#alphabar">UBA</a>) Fachleute aus den Bereichen Human- und Umwelttoxikologie sowie Verbraucher- und Umweltschutz ein, um die Auswirkungen chemischer Mischungen auf Mensch und Umwelt zu diskutieren. Auch die interessierte Öffentlichkeit nahm an der Veranstaltung teil.</p><p>Im Fokus standen die aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisse zu Chemikaliengemischen sowie die regulatorischen Herausforderungen. Die Teilnehmenden tauschten sich über bestehende Rahmenbedingungen und mögliche Lösungsansätze aus, um den Umgang mit chemischen Belastungen zu verbessern.</p><p><a href="https://www.bfr.bund.de/de/veranstaltung/2__deutscher_parc_stakeholder_dialog__die_risikobewertung_von_chemikaliengemischen-318499.html">Die Vorträge der Veranstaltung sind auf der Veranstaltungsseite des BfR verfügbar.</a></p><p>- Die PARC HBM aligned studies schreiten voran, wobei konstruktive Diskussionen über die Bewältigung der verbleibenden Herausforderungen geführt werden.<br> - Es sind verstärkte Anstrengungen erforderlich, um ein nachhaltiges Human-Biomonitoring (HBM) in Europa zu gewährleisten und einen soliden Rechtsrahmen zu schaffen.<br> - Koordinierte Überwachungskampagnen verbessern unser Wissen über schädliche Chemikalien und die Expositionspfade des Menschen.<br> - Innovative Methoden treiben die Expositionsbewertung voran und ermitteln wichtige Chemikalien für die künftige Überwachung.</p><p>Auf dem Foto sind Vertreter und Vertreterinnen des UBA, des BfR, des BMUV, des NH und der eingeladenen Stakeholder. Weitere Vertreter und Vertreterinnen haben virtuell teilgenommen.</p>
Anfang Juni 2024 fand die Informationsveranstaltung „Aktuelle EU-Chemikalienpolitik“ des Netzwerkes REACH@-Baden-Württemberg mit über 90 Teilnehmenden aus Industrie, Verbänden und Behörden in Karlsruhe statt. Das Netzwerk REACH@-Baden-Württemberg ist eine Kooperation von baden-württembergischen Behörden und Industrieverbänden. Es unterstützt besonders kleine und mittlere Unternehmen mit Informationsveranstaltungen und einem Internetangebot bei der Umsetzung der EU Chemikaliengesetzgebung REACH in der betrieblichen Praxis. Die Landesstelle für Chemikalien der LUBW in Sachgebiet 35.2 ist zugleich Koordinierungsstelle des Netzwerks. Die Veranstaltung begann mit einem Überblick zu den neusten Entwicklungen im Bereich Chemikalienrecht. Spannend war für die Teilnehmenden das aktuelle Update zur EU-Chemikalienstrategie, für das Otto Linher von der Europäischen Kommission aus der Generaldirektion Binnenmarkt Industrie, Unternehmertum und KMU aus Brüssel angereist war. Der laufende Beschränkungsvorschlag für PFAS (per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen) war für viele Teilnehmende das zentrale Thema, da er zahlreiche Industriezweige essentiell betrifft. Hierzu wurde sowohl der derzeitige Stand des Beschränkungsverfahren aus Sicht der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, als auch die damit verbundenen Herausforderungen und Alternativen aus Sicht der Industrie präsentiert und anschließend angeregt diskutiert. Abgerundet wurde die Veranstaltung durch ein Update zur geplanten CLP-Revision sowie einem Überblick zu der aktuellen EU-Taxonomie-Verordnung und der EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichtserstattung
<p>Am 16. und 17. Oktober 2023 fand in Berlin die Vernetzungsveranstaltung „Zukunftsplattform Spurenstoffzentrum – Gemeinsam für saubere Gewässer“ des Spurenstoffzentrums des Bundes (SZB) statt. Auf der Veranstaltung trafen sich rund 100 Personen aus verschiedenen Sektoren, um den Austausch und Maßnahmen zur Reduzierung von Spurenstoffen in Gewässern voranzutreiben.</p><p>Die Vernetzungsveranstaltung „Zukunftsplattform Spurenstoffzentrum – Gemeinsam für saubere Gewässer“ brachte rund 100 Teilnehmende aus Industrie, Trinkwasserversorgung, Abwasserentsorgung, Umweltbehörden auf Bundes- und Landesebene, Politik und Nichtregierungsorganisationen zusammen. Die Bundesumweltministerin Steffi Lemke hielt eine Rede zu Strategien im Gewässerschutz. Für das Umweltbundesamt sprach die Vizepräsidentin Dr. Lilian Busse. Sie ermutigte in ihrer Rede die Teilnehmer*innen, gemeinsam für den Gewässerschutz aktiv zu werden.</p><p>Die Veranstaltung beinhaltete neben Vorträgen auch interaktive Gesprächsinseln, Podiumsdiskussionen und Begleitausstellungen. Die Teilnehmenden konnten somit die Veranstaltung sehr aktiv mitgestalten. Die Teilnehmenden diskutierten unter anderem Themen, wie den aktuellen Vorschlag der Europäischen Kommission zur Kommunalabwasserrichtlinie und die Umsetzung der erweiterten Herstellerverantwortung. Trotz kontroverser Diskussionen, signalisierten die <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/s?tag=Stakeholder#alphabar">Stakeholder</a> ihre Bereitschaft, im Dialog zu bleiben, um gemeinsam Lösungen zu finden.</p><p>Insgesamt war die Veranstaltung aus Sicht des Spurenstoffzentrums und nach ersten Rückmeldungen ein Erfolg. Sie hat gezeigt, wie wichtig der Dialog aller Beteiligten ist, um effektive und tragfähige Lösungen zur Reduzierung und Vermeidung von Spurenstoffen in unseren Gewässern zu finden.</p>
A) Problemdarstellung: Die KOM hat am 29. Oktober 2003 nach mehrjähriger Vorbereitungszeit den Entwurf einer EG-Verordnung zur Neuordnung des Chemikalienrechts verabschiedet. Im Rahmen des REACH-Verfahrens sind für mehr als 10000 Stoffe Risikobeurteilungen vorzunehmen. Insbesondere fehlen die zur Abschätzung der aquatischen Toxizität erforderlichen Tests mit Fisch, Daphnie und Alge. Um die große Zahl an derartigen Tests durchrühren zu können, fehlen die entsprechenden Kapazitäten und finanziellen Mittel. Hinzu kommt die Tierschutzproblematik. Es ist daher erforderlich, theoretische Vorhersagemethoden und Extrapolationstechniken als intelligente Hilfsmittel bei der Gefahrenabschätzung einzusetzen. Entsprechend dem derzeitigen Kenntnisstand auf dem Gebiet der quantitativen Struktur/Wirkungsbeziehungsforschung kann die aquatische Toxizität eines Stoffes mit narkotischem Wirkungsmechanismus mit hoher Zuverlässigkeit abgeschätzt werden. Es ist daher wichtig und zielführend, vorhandene QSAR-Techniken zu nutzen, um zuverlässig zwischen Stoffen mit narkotischer Wirkung und solchen Stoffen, die aufgrund spezifischer Wirkungsmechanismen eine erhöhte aquatische Toxizität aufweisen zu unterscheiden. Die letzteren müssen prioritär getestet werden und sind Kandidaten für eine Evaluierung durch die zuständigen Behörden in der EU. Für die übrigen Stoffe mit unspezifischem Wirkungsmechanismus kann eine erste Beurteilung anhand der über QSAR abgeschätzten Wirkungsdaten erfolgen. B) Ziel und Handlungsbedarf (BMU; ggf. auch BfS oder UBA): Auf der Basis vorhandener QSAR-Modelle soll der Prototyp eines Verfahrens entwickelt werden, welcher es erlaubt, zwischen Stoffen mit einem narkotischen Wirkmechanismus und Stoffen, die aufgrund einer spezifischen Wirkung eine erhöhte aquatische Toxizität aufweisen und daher bevorzugt getestet werden müssen, zu unterscheiden (kostengünstiges Screeningsverfahren).
A) Problemstellung: Die neue EU-Chemikalienpolitik gemäß Weißbuchkonzept (REACH-System) wird ein Hauptaugenmerk auf die Verwendung chemischer Stoffe und ihren Weg entlang der gesamten Wertschöpfungskette (Weiterverarbeitungskette) legen. Für die Risikobewertung müssen alle existierenden Verwendungen bekannt sein. Auch müssen tatsächliche Verwendungen für solche Stoffe offengelegt werden, die im neuen Autorisierungsverfahren nur für spezielle Verwendungen zugelassen sind. Deshalb sollen insbesondere die so genannten nachgeschalteten Verwender (Down Stream User) von Chemikalien in die Informationsbeschaffung über ihre Produkte einbezogen werden. Das Weißbuch enthält selbst aber keine Strategie zur Umsetzung dieser Forderungen. B) Handlungsbedarf (BMU; ggf. UBA): Das bisher praktizierte Verfahren, Verwendungsinformationen nur von den Herstellern von Industriechemikalien einzuholen, ist nicht zufriedenstellend. Dies zeigt sich immer wieder im Bewertungsverfahren für Alte Stoffe. Die Produktregistrierung ist hier ein Instrument, um gesicherte Informationen über die realen Verwendungen chemischer Stoffe zu erhalten. Dies wurde bereits im FuE-Vorhaben Deutsches Produkteregister (FKZ: 29967292) klar herausgearbeitet. Somit kann die Produktregistrierung ein konkretes, wesentliches Element bei der Implementierung neuer rechtlicher Regelungen und Verfahren im Zuge der Neuordnung der EU-Chemikalienpolitik werden. C) Ziel des Vorhabens ist es, das vorliegende Produkteregisterkonzept für den Einsatz im REACH-System der neuen EU-Chemikalienpolitik weiterzuentwickeln. Verfahrenstechnische, rechtliche und organisatorische Fragestellungen sollen im EU-weiten und im nationalen Rahmen geklärt werden.
A) Problemstellung: Computergestützte (Q)SAR-Modelle (TOPKAT, DEREK und DSS) zur Vorhersage gesundheitsrelevanter gefährlicher Eigenschaften von Chemikalien sollen auf ihre Eignung zum Einsatz im Rahmen der neuen Chemikalienpolitik der EU (REACH) überprüft werden. Dazu sollen die für die jeweilige Vorhersage herangezogenen (Q)SAR-Regeln des betreffenden Modells mit Hilfe von gemessenen Daten auf die Richtigkeit ihrer Aussagen überprüft werden. Die Prüfdaten stehen aus einer Vielzahl von Verfahren der Neustoffanmeldung in spezieller Hinsicht und Bewertung von Altstoffen im nationalen und internationalen Rahmen (ohne EU) zur Verfügung. B) Handlungsbedarf: Im Rahmen der neuen Chemikalienpolitik sollen die Möglichkeiten untersucht werden, gesundheitsrelevante gefährliche Eigenschaften von Chemikalien mit Hilfe der Modelle TOPKAT, DBREK und DSS vorherzusagen. Dabei werden folgende Fragestellungen untersucht: Welche Mindestinformationen braucht das untersuchte (Q)SAR-Modell, um eine Vorhersage treffen zu können (z.B.: reicht die Angabe der chemischen Strukturformel ?); Welche (Q)SAR-Regeln benutzt das betreffende Modell und lassen sich diese Regeln mit Hilfe vorhandener Daten bestätigen? Welche Art von Vorhersagen trifft das Modell (welche toxikologischen Endpunkte werden untersucht, werden nur Vorhersagen über das Vorliegen gefährlicher Eigenschaften gemacht oder sind auch Vorhersagen über die Ungefährlichkeit des Stoffes möglich?); Gestattet das Modell eine Aussage aber die Einstufungsrelevanz einer vorhergesagten gefährlichen Eigenschaft nach den Klassifizierungskriterien der EU und der UN? Wie kann man die Vorhersagen des Modells in substanzspezifische Teststrategien einfügen?; Gibt es eine Möglichkeit, die als zutreffend erkannten (Q)SAR-Regeln und Vorhersagemethoden der untersuchten Modelle in eine miteinander kompatible Struktur zubringen? C) Ziel des Vorhabens: Entwicklung eines (Q)SAR-Regelsystems, das im Rahmen des REACH Systems für die von der EU vorgegebenen Fragestellungen eingesetzt werden kann. 1. Schritt: Eignungsprüfung der Vorhersagemodelle und -regeln mittels geeigneter BfR-Testdaten. 2. Schritt: Validierung der Vorhersageregeln mit dem Ziel einer miteinander kompatiblen Struktur eines (Q)SAR-Regelsystems.
Gemeinsame Pressemitteilung von Umweltbundesamt und Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit Flasbarth: Human- und Umweltprobenbanken sind unverzichtbar Welche Schadstoffe belasten heute Menschen und welche sind durch Umweltgesetze zurückgegangen? Mit diesen Fragen beschäftigen sich ab heute Fachleute auf der internationalen Konferenz „Wissenschaft und Politik für eine gesunde Zukunft“ in Berlin. Im Mittelpunkt stehen unter anderem neue Erkenntnisse aus weltweit bedeutsamen Human-Biomonitoring-Programmen (HBM) wie Kanada, Israel oder den USA. In seiner Eröffnungsrede sagte Umwelt-Staatssekretär Jochen Flasbarth: „Human-Biomonitoring ist ein hervorragendes Warnsystem, um problematische Schadstoffbelastungen der Bevölkerung frühzeitig zu erkennen. Damit können wir den Erfolg unserer Chemikalienpolitik kontrollieren und neuen Handlungsbedarf identifizieren.“ Maria Krautzberger, Präsidentin des Umweltbundesamtes: „Die ,klassischen’ Chemikalien wie Blei, Quecksilber, Cadmium, DDT und PCB sind in Deutschland ganz maßgeblich zurückgegangen. Sorgen bereiten uns heute aber, unter anderem, die hohen Belastungen von Kindern mit bestimmten Weichmachern, die in großem Umfang in der Kunststoffherstellung Verwendung finden und mit häufig wenig untersuchten Stoffen, die als Ersatzstoffe für mittlerweile verbotene Stoffe eingesetzt werden.“ Flasbarth betonte: „Human-Biomonitoring-Daten müssen auch einen Beitrag zur europäischen Chemikalienpolitik liefern. Um dabei vorsorgend und systematisch vorgehen zu können, brauchen wir eine verstärkte internationale Zusammenarbeit. Die EU-Kommission hat jetzt hierzu die Initiative ergriffen. Aber auch jenseits der EU müssen wir unsere Daten und Initiativen vernetzen, weil Chemikalien weltweit eingesetzt werden.“ Auf der zweitägigen Konferenz „Human-Biomonitoring – Wissenschaft und Politik für eine gesunde Zukunft“ diskutieren Fachleute aus 35 Ländern über Probleme und Erfolge langjähriger HBM-Programme. In zwei Podiumsdiskussionen werden dabei auch politisch-strategische Aspekte des HBM und seine Verankerung in der Chemikalienpolitik erörtert. Die Konferenz wird von Bundesumweltministerium und Umweltbundesamt organisiert. HBM ist für den gesundheitsbezogenen Umweltschutz ein zentrales Informations- und Kontrollinstrument: HBM-Studien liefern der Umweltpolitik wissenschaftlich fundierte Daten zu Stoffen im menschlichen Organismus, zu Bevölkerungsgruppen mit besonders hohen Belastungen und zu den Effekten chemikalienrechtlicher Regelungen. Auf dieser Grundlage kann das Schutzniveau der Bevölkerung beurteilt und weiterer Handlungsbedarf identifiziert werden.
Nachdem am 26. Januar die "Verordnung zur Neuregelung nationaler Vorschriften über das Inverkehrbringen und die Abgabe von Chemikalien" im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden ist, tritt am 27. Januar die novellierte Chemikalien-Verbotsverordnung (ChemVerbotsV) in Kraft. Eine Überarbeitung der Verordnung, die ursprünglich aus dem Jahr 1993, stammt, war durch verschiedene Entwicklungen in der europäischen Chemikalienpolitik notwendig geworden. Im Zuge dieser Anpassungen wurden auch weitere Änderungen vorgenommen. Die wichtigsten Änderungen im Überblick: Aufgrund der EU-REACH-Verordnung (Verordnung (EG) Nummer 1907/2006) sind viele der Verbotsregelungen aus dem Anhang 1 der alten Chemikalien-Verbotsverordnung obsolet geworden. Deswegen wurde der Anhang 1 auf den ausschließlich national noch fortbestehenden Regelungsbedarf reduziert. Aufgrund der EU-CLP-Verordnung (Verordnung (EG) Nummer 1272/2008) mussten die Kennzeichnungsregelungen, an denen die Abgabevorschriften der Chemikalien-Verbotsverordnung anknüpfen, geändert werden. Da zwischen dem alten und neuen Kennzeichnungssystem große Unterscheide bestehen war eine direkte Übersetzung nicht immer möglich. Durch zahlreiche Änderungen seit 1993 war die alte Chemikalien-Verbotsverordnung wenig praxistauglich geworden. Nach intensiver Abstimmung mit den Ländervollzugsbehörden und den betroffenen Verbänden wurde für die Neufassung eine transparente und anwenderfreundliche Struktur gewählt. In die Sachkundeanforderungen der Abgabevorschriften wurde ein Erfordernis zur periodischen Teilnahme an Auffrischungskursen eingeführt, die der Dynamik der Entwicklungen im Chemikalienrecht Rechnung tragen soll. Aufgrund der "Verordnung über die Vermarktung und Verwendung von Ausgangsstoffen für Explosivstoffe" (Verordnung (EU) Nummer 98/2013), für die bisher noch keine nationale Durchführungsrechtsetzung existiert, wurden die bisherigen Regelungen zu neun Sprengstoffgrundstoffen überarbeitet. Chemikaliensicherheit
Die EU-Umweltminister haben in Brüssel die Chemikalienverordnung REACH beschlossen. Damit wird eine mehrjährige Diskussion über die Reform der europäischen Chemikalienpolitik abgeschlossen. Europaparlament, Rat und Kommission hatten sich Anfang Dezember auf einen Kompromisstext geeinigt, der heute formal angenommen wurde. Die Verordnung tritt am 1. Juni 2007 in Kraft.
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