Die Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen (integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung) vom 24.11.2010 ist am 06.01.2011 in Kraft getreten und löst die Vorgängerrichtlinie 2008/1/EG und fünf weitere Richtlinien ab. Sie ist am 02.05.2013 in deutsches Recht umgesetzt worden und gleichzeitig erfolgten Anpassungen des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, des Kreislaufwirtschaftsgesetzes und des Wasserhaushaltsgesetzes sowie deren untergesetzlicher Regelwerke. Als besonders umweltrelevant im Sinne der europäischen Richtlinie über Industrieemissionen, die in Deutschland u. a. durch den Anhang 1 der 4. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (4. BImSchV) umgesetzt wird, gelten diejenigen Anlagen, die dort mit einem „E" gekennzeichnet sind. Die Umweltüberwachung beinhaltet die Vor-Ort-Besichtigung durch die zuständige Behörde, für Anlagen unter Bergaufsicht ist es das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie. Inhaltliche Grundlage der Vor-Ort-Besichtigung ist der Überwachungsplan1 gemäß Artikel 23 der Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates und § 52 a BImSchG. Der Überwachungsplan umfasst folgende Punkte: • den räumlichen Geltungsbereich des Plans, • eine allgemeine Bewertung der wichtigsten Umweltprobleme im Geltungsbereich des Plans, • ein Verzeichnis der in den Geltungsbereich des Plans fallenden Anlagen, • Verfahren für die Aufstellung von Programmen für die regelmäßige Überwachung, • Verfahren für die Überwachung aus besonderem Anlass sowie • -soweit erforderlich - Bestimmungen für die Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Überwachungsbehörden. Das Inspektionsintervall richtet sich nach einer systematischen Beurteilung der mit der Anlage verbundenen Umweltrisiken und der Abstand zwischen zwei Vor-Ort-Besichtigungen darf ein Jahr bei Anlagen, die der höchsten Risikostufe unterfallen, sowie drei Jahre bei Anlagen, die der niedrigsten Risikostufe unterfallen, nicht überschreiten. Die Beurteilung berücksichtigt die möglichen und tatsächlichen Auswirkungen der Anlage auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt, als auch die Empfindlichkeit der örtlichen Umgebung, das von der Anlage ausgehende Unfallrisiko sowie die Einhaltung der Genehmigungsanforderungen. Innerhalb von vier Monaten nach der Umweltinspektion ist der Fazitbogen der Öffentlichkeit aktiv zugänglich zu machen. Werden schwerwiegende Mängel festgestellt, haben die Betreiber sechs Monate Zeit, diese zu beheben und es erfolgt eine erneute Vor-Ort-Besichtigung durch die Aufsichtsbehörde. Auch Deponien im Sinne der Richtlinie 2011/97/EU vom 05.12.2011 (ABl. EU Nr. L 328 S. 49) (Deponierichtlinie) fallen gemäß Anhang I Nr. 5.4 der IE-Richtlinie unter ihren Regelungsbereich. Der Überwachungsplan2 für Deponien gemäß Artikel 23 Abs. 4 der Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates und § 47 Abs. 7 KrWG und § 22 a DepV beinhaltet Vorgaben, die bei der Genehmigung und Überwachung von Deponien anzuwenden sind. Der Überwachungsplan für Deponien umfasst folgende Punkte: • den räumlichen und zeitlichen Geltungsbereich des Plans, • den inhaltlichen Geltungsbereich des Plans • eine Bewertung der Umweltsituation im Geltungsbereich des Plans, • ein Verzeichnis der in den Geltungsbereich des Plans fallenden Deponien, • Kriterien für die Festlegung der Überwachungsintervalle der Regelüberwachung der Deponien, • Verfahren für die Überwachung aus besonderem Anlass sowie • die Durchführung der Vor-Ort-Besichtigung bei Deponien gemäß IE-Richtlinie. Das Inspektionsintervall richtet sich nach einer systematischen Beurteilung der mit der Deponie verbundenen Umweltrisiken. Der Abstand zwischen zwei Vor-Ort-Besichtigungen darf, sowohl in der Ablagerungs- als auch in der Stilllegungsphase, ein Jahr bei Deponien der Klasse III, zwei Jahre bei Deponien der Klasse II, sowie drei Jahre bei Deponien der Klasse I, nicht überschreiten. Abweichend davon sind alle öffentlich zugänglichen Deponien der Klassen I und II mindestens einmal jährlich zu überwachen. Innerhalb von vier Monaten nach der Umweltinspektion ist der Fazitbogen der Öffentlichkeit aktiv zugänglich zu machen. Werden schwerwiegende Mängel festgestellt, haben die Betreiber sechs Monate Zeit, diese zu beheben und es erfolgt eine erneute Vor-Ort-Besichtigung durch die Aufsichtsbehörde.
Die Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen (integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung) vom 24.11.2010 ist am 06.01.2011 in Kraft getreten und löst die Vorgängerrichtlinie 2008/1/EG und fünf weitere Richtlinien ab. Sie ist am 02.05.2013 in deutsches Recht umgesetzt worden und gleichzeitig erfolgten Anpassungen des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, des Kreislaufwirtschaftsgesetzes und des Wasserhaushaltsgesetzes sowie deren untergesetzlicher Regelwerke. Als besonders umweltrelevant im Sinne der europäischen Richtlinie über Industrieemissionen, die in Deutschland u. a. durch den Anhang 1 der 4. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (4. BImSchV) umgesetzt wird, gelten diejenigen Anlagen, die dort mit einem „E" gekennzeichnet sind. Die Umweltüberwachung beinhaltet die Vor-Ort-Besichtigung durch die zuständige Behörde, für Anlagen unter Bergaufsicht ist es das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie. Inhaltliche Grundlage der Vor-Ort-Besichtigung ist der Überwachungsplan1 gemäß Artikel 23 der Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates und § 52 a BImSchG. Der Überwachungsplan umfasst folgende Punkte: • den räumlichen Geltungsbereich des Plans, • eine allgemeine Bewertung der wichtigsten Umweltprobleme im Geltungsbereich des Plans, • ein Verzeichnis der in den Geltungsbereich des Plans fallenden Anlagen, • Verfahren für die Aufstellung von Programmen für die regelmäßige Überwachung, • Verfahren für die Überwachung aus besonderem Anlass sowie • -soweit erforderlich - Bestimmungen für die Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Überwachungsbehörden. Das Inspektionsintervall richtet sich nach einer systematischen Beurteilung der mit der Anlage verbundenen Umweltrisiken und der Abstand zwischen zwei Vor-Ort-Besichtigungen darf ein Jahr bei Anlagen, die der höchsten Risikostufe unterfallen, sowie drei Jahre bei Anlagen, die der niedrigsten Risikostufe unterfallen, nicht überschreiten. Die Beurteilung berücksichtigt die möglichen und tatsächlichen Auswirkungen der Anlage auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt, als auch die Empfindlichkeit der örtlichen Umgebung, das von der Anlage ausgehende Unfallrisiko sowie die Einhaltung der Genehmigungsanforderungen. Innerhalb von vier Monaten nach der Umweltinspektion ist der Fazitbogen der Öffentlichkeit aktiv zugänglich zu machen. Werden schwerwiegende Mängel festgestellt, haben die Betreiber sechs Monate Zeit, diese zu beheben und es erfolgt eine erneute Vor-Ort-Besichtigung durch die Aufsichtsbehörde. Auch Deponien im Sinne der Richtlinie 2011/97/EU vom 05.12.2011 (ABl. EU Nr. L 328 S. 49) (Deponierichtlinie) fallen gemäß Anhang I Nr. 5.4 der IE-Richtlinie unter ihren Regelungsbereich. Der Überwachungsplan2 für Deponien gemäß Artikel 23 Abs. 4 der Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates und § 47 Abs. 7 KrWG und § 22 a DepV beinhaltet Vorgaben, die bei der Genehmigung und Überwachung von Deponien anzuwenden sind. Der Überwachungsplan für Deponien umfasst folgende Punkte: • den räumlichen und zeitlichen Geltungsbereich des Plans, • den inhaltlichen Geltungsbereich des Plans • eine Bewertung der Umweltsituation im Geltungsbereich des Plans, • ein Verzeichnis der in den Geltungsbereich des Plans fallenden Deponien, • Kriterien für die Festlegung der Überwachungsintervalle der Regelüberwachung der Deponien, • Verfahren für die Überwachung aus besonderem Anlass sowie • die Durchführung der Vor-Ort-Besichtigung bei Deponien gemäß IE-Richtlinie. Das Inspektionsintervall richtet sich nach einer systematischen Beurteilung der mit der Deponie verbundenen Umweltrisiken. Der Abstand zwischen zwei Vor-Ort-Besichtigungen darf, sowohl in der Ablagerungs- als auch in der Stilllegungsphase, ein Jahr bei Deponien der Klasse III, zwei Jahre bei Deponien der Klasse II, sowie drei Jahre bei Deponien der Klasse I, nicht überschreiten. Abweichend davon sind alle öffentlich zugänglichen Deponien der Klassen I und II mindestens einmal jährlich zu überwachen. Innerhalb von vier Monaten nach der Umweltinspektion ist der Fazitbogen der Öffentlichkeit aktiv zugänglich zu machen. Werden schwerwiegende Mängel festgestellt, haben die Betreiber sechs Monate Zeit, diese zu beheben und es erfolgt eine erneute Vor-Ort-Besichtigung durch die Aufsichtsbehörde.
Die Deponieverordnung enthält detaillierte technische, betriebliche und organisatorische Anforderungen an Errichtung, Beschaffenheit, Betrieb, Stilllegung sowie Nachsorge von Deponien und Langzeitlagern. Diese Anforderungen sind für jeden Anlagenbetreiber unmittelbar rechtsverbindlich. Ökologisch unzulängliche Deponien dürfen ab 2009 nicht mehr weiter betrieben werden. Ziel ist es, die abzulagernde Menge und deren Schadstoffgehalt auf ein für Umwelt und Gesundheit vertretbares Maß zu beschränken. Gemeinsam mit der seit März 2001 geltenden Abfallablagerungsverordnung, die eine Vorbehandlung des auf Deponien abzulagernden Abfalls vorsieht, dient die Deponieverordnung der Umsetzung der EU-Deponierichtlinie (1999/31/EG).
Auf Basis der Ergebnisse aus dem Verbundprojekt "Sickerwasserprognose" des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (2005 bis 2011) wurde durch das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV NRW) und das Zentrum für Angewandte Geowissen-schaften (ZAG) der Universität Tübingen in den vergangenen Jahren ein Fachkonzept zur Ableitung von medienschutzbasierten Einbauwerten (ME) für den Einsatz von mineralischen Ersatzbaustoffen (MEB) in technischen Bauweisen entwickelt. Die Ableitungssystematik basiert auf einer antizipierenden Sickerwasserprognose, in der die Stofffreisetzung (Quellterm) und die Stoffmigration im Sickerwasser (Transportterm) betrachtet werden. Die Ableitungssystematik bildet die fachliche Grundlage für die Kabinettsfassung der Ersatzbaustoffverordnung (EBV) als Artikel 2 der Mantelverordnung (MantelV) des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) vom 03.05.2017. Mit dem neu entwickelten Excel-basierten anwenderfreundlichen Softwarewerkzeug BEMEB (Bewertung des Einbaus mineralischer Ersatzbaustoffe) (i) werden alle Berechnungs-und Bewertungsschritte zur Ableitung medienschutzbasierter Einbauwerte, einschließlich der erforderlichen Eingangsdaten und der Ausgabe der Tabellen zur Anwendung der EBV bereitgestellt, (ii) erhalten alle an der Wiederverwertung mineralischer Ersatzbaustoffe beteiligten Akteure einen einfachen Zugang zur Ableitungssystematik und (iii) wird die Möglichkeit geschaffen, über das bisherige Maß hinausgehende Verwer-tungsmöglichkeiten für mineralische Einbaumaterialien zu realisieren und Untergrundkonstellationen zu bewerten, die von den Standardfällen und -szenarien der EBV abweichen. Quelle: Forschungsbericht
Das Projekt "Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung einer Fachtagung zum Thema 'Klärschlammentsorgung' auf der Umweltmesse ÖkoTech am 15. Oktober 2008 in Budapest. Zusammenarbeit des BMU mit den Staaten Mittel- und Osteuropas, des Kaukasus und Zentralasiens" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von MTE Consult GMBH durchgeführt. Mit zunehmendem Ausbau der Kanalisation und der Abwasserbehandlung mittels biologischer Stufe, wächst in Ungarn die Menge des zu entsorgenden Klärschlamms. Gleichzeitig muss zur Einhaltung der EU Deponierichtlinie die Deponierung von organischen Abfällen reduziert werden. In diesem Spannungsfeld stellt sich die Frage nach der Entsorgung von kommunalen Klärschlämmen. In dem am 15. Oktober 2008 in Budapest durchgeführten Workshop wurde sowohl die stoffliche Verwertung von Klärschlamm in der Landwirtschaft und zur Erzeugung von Kompost als auch thermische Entsorgungsverfahren mit den dazu gehörigen Techniken der Rückstandsentsorgung behandelt. Verschiedene Verfahren zur Gewinnung von Phosphordünger aus Klärschlamm und Asche wurden in einem Vortrag dargestellt. An dem Workshop am 15. Oktober 2008 haben etwa 80 ungarische Fachleute teilgenommen. Es gab sieben Vorträge zu Fragen der Klärschlammentsorgung die zwischen deutschen und ungarischen Fachleuten diskutiert wurden.
Das Projekt "Impact assessment on options reviewing the targets contained in the Waste Framework Direktive, the Landfill Directive and the Packaging Waste Directive" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Öko-Institut. Institut für angewandte Ökologie e.V. durchgeführt.
Das Projekt "Teilvorhaben TU Dresden: Logistische und fördertechnische Grundlagen der Umschlag- und Lagerprozesse beim Transport von Produkten der Abfallwirtschaft unter Einbeziehung der Binnenschiffahrt. Das Projekt ist Teil des FuE-Schwerpunktes Kreislaufwirtschaft" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Deutsche Binnenreederei AG durchgeführt. Die durch die TASI und EU-Deponierichtlinie erforderlich werdende veränderte Behandlung von Siedlungsabfällen erfordert neue Logistiklösungen, da sich Senken und Stoffströme ganz oder partiell verändern. Mit dem Vorhaben 'TRASIBI' ist der praktische Beweis zu erbringen, dass die Entwicklung eines bisher nicht existierenden Liniendienstes für Abfalltransporte per Binnenschiff im Wirtschaftsgebiet Berlin/Brandenburg durch die Verlagerung von Transporten von der Straße auf die Wasserstraße eine nachhaltige Lösung für die gesamte Transportkette Quelle-Senke darstellt. Für das Vorhaben wurden Haushaltrestabfälle, hausmüllähnliche Gewerbeabfälle, kompostierbare Abfälle, Speiseabfälle und kommunale Klärschlämme ausgewählt. Der Lösungsansatz geht von einer ganzheitlichen Betrachtung der Transportkette Quelle/Senke unter Einbeziehung der logistischen und verfahrenstechnischen Vorgänge in der Quelle und Senke selbst aus. Bisher durchgeführte Analysen belegen, dass eine abschnittsweise Veränderung nur ungenügende Effizienz zeigt. Technik und Technologie von Erfassung, Sammlung, Transport, Umschlag und Umladung müssen inkl. der verfahrenstechnisch bedingten Kompatibilitätsmerkmale in der jeweiligen Senke aufeinander abgestimmt entwickelt werden. Kristallisationspunkt ist das Gefäßsystem, die technischen Parameter der Transportkette werden davon entscheidend bestimmt. Kompatibilität, Schnittstellengestaltung, Wechselwirkungen zu und Gestaltung von Fahrzeugen, Binnenschiffen, Umladetechnik, Umschlagtechnik und Betriebswirtschaft sind Untersuchungsgegenstände. Der praktische Nachweis der zu erarbeitenden Lösung ist an einer ausgeführten Versuchsmusterlösung, d.h. Gefäß, Umladung, Umschlag, Binnenschiffgestaltung, Gestaltung Vorlauf, Gestaltung ITUL der Senke, zu erbringen.
Das Projekt "Einrichtung nachhaltiger Infrastrukturen zur Nutzung biogener Reststoffe sowie von Abfällen aus der Flüchtlingsproblematik am Beispiel der Inseln Lesbos und Chios" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von IZES gGmbH durchgeführt. Auf Grund abfallwirtschaftlich defizitärer Strukturen Griechenlands u.a. bei der Umsetzung der europäischen Deponierichtlinie, sind kaum nachhaltige Kreislaufsysteme installiert. Die derzeitige Abfallentsorgung, vorrangig auf Basis von Deponierung, gefährdet Umweltschutzgüter (u.a. durch Deponiebrände) und setzt signifikante CO2-Emissionen frei. Im nationalen Abfallbewirtschaftungsplan Griechenlands ist die getrennte Erfassung organischer Abfälle dementsprechend als Ziel verankert. Im Rahmen einer Machbarkeitsstudie für die Inseln Lesbos und Chios, soll dieser Plan operationalisiert werden. Unter Einbindung deutscher Unternehmen sowie regionaler Akteuren werden Handlungsoptionen entwickelt.
Das Projekt "Rekultivierung von Deponien - Beispiel Titisee-Neustadt" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Freiburg, Institut für Geo- und Umweltnaturwissenschaften, Professur für Landespflege durchgeführt. Es ist fraglich, ob ehemalige Deponien nach dem Ende der Müllablagerung jemals wieder völlig sich selbst überlassen werden können. In jedem Fall sind noch eine Reihe von Maßnahmen notwendig, um Beeinträchtigungen der Umwelt und des Landschaftsbildes soweit möglich zu minimieren. Auf der Deponie Titisee-Neustadt soll nach der Begrünungsplanung in den nächsten Jahren neben einer behutsamen forstlichen Nutzung dem Naturschutz viel Raum gegeben werden. Das Institut für Landespflege wurde vom Eigenbetrieb Abfallwirtschaft des Landkreises Breisgau-Hochschwarzwald (ALB) mit dem landespflegerischen Teil der Rekultivierungsplanung (Begrünungsplanung) beauftragt. Auf dem Gelände der stillgelegten Deponie im Hochschwarzwald kommen schon heute mehrere nach der EU-FFH-Richtlinie streng geschützte und besonders geschützte Tierarten vor. Gemeinsam mit allen betroffenen und an der Planung zu beteiligenden Institutionen wurde deshalb festgelegt, als Schwerpunkte der Folgenutzung in der Rekultivierungsplanung neben der gesetzlich vorgegebenen Wiederaufforstung auch Maßnahmen des Artenschutzes auf bedeutenden Teilflächen vorzusehen. Die Begrünungsplanung wägt deshalb zwischen rechtlichen Vorgaben, spezifischen Anforderungen, die sich aus der Oberflächensicherung der Deponie ergeben und den Habitatansprüchen der betreffenden und möglicher weiterer Arten ab, um ein stimmiges Gesamtkonzept für die Folgenutzung zu entwickeln. Damit könnte die ehemalige Mülldeponie in Zukunft ein wichtiger Lebensraum für gefährdete Arten und ein wichtiger Trittstein in einem Biotopverbundsystem werden.
Das Projekt "Optimale Ueberwachung der Deponien unter Bergaufsicht durch die Landesbehoerde" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von DMT-Gesellschaft für Forschung und Prüfung mbH durchgeführt. Die Eignungsueberwachung von Abfaellen auf Deponien wird durch Richtlinien der Aemter und Arbeitsgemeinschaften geregelt. Die trotzdem haeufig vorkommenden Pannen vor allem der unerlaubten Einlagerung hochtoxischer Abfaelle und Deponien mit nicht ausreichender Absicherung zeigt eindruecklich, dass die bestehenden Ueberwachungskonzepte lueckenhaft sind. Von der Landesbehoerde werden daher Konzepte und Werkzeuge zur moeglichst umfassenden Kontrolle der unter Bergaufsicht stehenden Deponien angestrebt. Hierzu wurden Methoden und verwaltungstechnische Mittel entwickelt, die sich aus folgenden 6 Elementen zusammensetzen: Standardisierung und Darstellung der wesentlichen Anlageinformationen, Deponiekataster mit Kartenwerken auf EDV-Grundlage. Zugriffsmoeglichkeit auf Informationen von allen verwalteten Deponien, Datenbanksystem fuer das Deponiekataster mit Fuehrung der Betriebsdaten und umfangreichen Recherchemoeglichkeiten. Regelung der Datenerhebung, der Verwaltung und der Kontrollen fuer den Deponiebetrieb, EDV-Programm fuer den Betrieb der Deponien (Eingangskontrollen, Betriebstagebuch, Abfallkataster, Monotoring der Zustandsdaten und Umweltdaten). Werkzeuge zur Kontrolle der Abfaelle, Schnellanalysemethoden fuer die Eingangskontrolle. Informationsfluss Betreiber - Aufsichtsbehoerde - Genehmigungsbehoerde, automatisierter Datenaustausch Deponie - Aufsichtsbehoerde. Rationalisierung der Eingangskontrollen, Ermittlung von Leitparametern fuer Abfallstoffe zur Ueberpruefung der Abfaelle bei der Eingangskontrolle. Letzter Stand der Arbeiten zum 31.12.1992: Vervollstaendigung von Datenmaterial und Umsetzung in die festgelegte Katasterform von 7 Beispieldeponien der unter Bergaufsicht stehenden Deponien. Erstellung der Kartenwerke auf EDV-Basis. Vervollstaendigung der Datenbank 'DEPONIEUEBERWACHUNG' (UNIX-System). Vervollstaendigung des Betreiberprogramms 'Depos' (PC-System). Statistische Auswertung von Abfallanalysen hinsichtlich Leitparametern. Schnellanalysemethoden fuer die Eingangskontrolle.
Origin | Count |
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Bund | 18 |
Land | 4 |
Type | Count |
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Ereignis | 1 |
Förderprogramm | 13 |
Gesetzestext | 1 |
Text | 2 |
unbekannt | 5 |
License | Count |
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closed | 3 |
open | 17 |
unknown | 2 |
Language | Count |
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Deutsch | 22 |
Englisch | 4 |
Resource type | Count |
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Datei | 1 |
Dokument | 1 |
Keine | 15 |
Webdienst | 2 |
Webseite | 7 |
Topic | Count |
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Boden | 15 |
Lebewesen & Lebensräume | 17 |
Luft | 13 |
Mensch & Umwelt | 22 |
Wasser | 14 |
Weitere | 21 |