Das Vorhaben bestimmt gemäß der europäischen Energieeffizienzrichtlinie (EnEff-RL Artikel 14) die wirtschaftlichen Potenziale für eine effiziente Wärme- und Kälteversorgung in den Sektoren Wohngebäude, Industrie sowie Gewerbe, Handel, Dienstleistungen im Jahr 2030 und 2050. Die Untersuchung wird durch eine umfassende Kosten-Nutzen-Analyse sowie eine Sensitivitätsanalyse ergänzt. Es werden Maßnahmen und politische Strategien erarbeitet, mit denen das wirtschaftliche Potenzial gehoben werden kann. Weiter werden georeferenzierte Karten entwickelt, die die Wärme- und Kältebedarfsgebiete, die Wärmedichte, sowie die Nutzenergiebedarfe für Wärme und Kälte auf Kreisebene für das Bundesgebiet darstellen. Diese sind hier abrufbar. Das Vorhaben ist Teil der Berichtspflicht unter der EnEff-RL an die Europäische Kommission. Die Bearbeitung erfolgte im Rahmen von zwei Forschungsvorhaben, die durch die Bundesstelle für Energieeffizienz (BfEE) und dem Umweltbundesamt ( UBA ) betreut wurden. Veröffentlicht in Climate Change | 54/2021.
Die Europäische Union (EU) hat sich eine Reduzierung des EU-Primärenergieverbrauchs um 20 Prozent bis 2020 gegenüber den Projektionen zum Ziel gesetzt. Ein wesentliches Instrument zur Erreichung dieses Ziels ist die am 5. Dezember 2012 in Kraft getretene EU-Energieeffizienzrichtlinie (2012/27/EU; EED). Mit der Richtlinie wurden weitere Sektor übergreifende Regelungen zur Steigerung der Energieeffizienz auf europäischer Ebene beschlossen, die bis zum 5. Juni 2014 und zum Teil schon früher in nationales Recht umzusetzen sind. Um ihrer Berichtspflicht gegenüber der EU nachzukommen, hat die Bundesregierung Deutschlands am 18. Juni 2014 den Nationalen Energieeffizienz-Aktionsplan (NEEAP) 2014 verabschiedet. Die Bundesregierung informiert darüber hinaus über aktuelle Rahmenbedingungen und Erfolge der Energieeffizienzpolitik in Deutschland. Der NEEAP 2014 dokumentiert die Anstrengungen und Fortschritte, die dabei in den vergangenen Jahren in der Energieeffizienzpolitik in Deutschland erzielt wurden.
Das Europäische Parlament verabschiedete am 19. Mai 2010 die Neufassung der Energiekennzeichnungsrichtlinie. Durch die Richtlinie in ihrer bisherigen Form wurde ein Label für die Energieeffizienz von Haushaltsgeräten wie Kühl- und Gefrierschränke, Backöfen, Klimageräte, Geschirrspülmaschinen, Waschmaschinen, Wasch-Trockenautomaten, Wäschetrockner und Lampen eingeführt. Im Rahmen der Neufassung wird der Geltungsbereich der Richtlinie so ausgedehnt, dass künftig auch im gewerblichen und industriellen Bereich genutzte Geräte erfasst werden. Die Neufassung wird voraussichtlich im Juni im Amtsblatt der EU veröffentlicht werden. Die Richtlinie muss jetzt von den Mitgliedstaaten innerhalb eines Jahres in nationales Recht umgesetzt werden. Mit der Neufassung wird die bestehende Effizienzskala von „A“ bis „G“ durch Hinzufügung der neuen Effizienzklassen „A+“, „A++“ und „A+++“ oberhalb der Klasse „A“ weiter differenziert.
Beitrag zur europäischen Energieeffizienz-Richtlinie (Direktive 2012/27/EU, EnEff-RL) Artikel 14 Anhang VIII Teil I 3a. Vier Dashboards zu den Themen: Darstellung der ermittelten Wärme- und Kältebedarfsgebiete in Deutschland. Darstellung der Wärmedichte in Deutschland. Darstellung des Nutzenergiebedarfs für Kälte in Wohngebäuden und GHD. Darstellung des Nutzenergiebedarfs für Raumwärme und Warmwasser in den Sektoren Wohngebäuden und GHD.
Der Forschungsbericht widmet sich der Frage, ob und inwieweit sich die Heizkostenabrechnung zu einem informativeren und transparenteren Instrument weiterentwickeln lässt, das dazu beiträgt, den Energieverbrauch für Raumwärme und Warmwasser und damit die CO2-Emissionen im Gebäudesektor weiter zu reduzieren. In dem Projekt wurde die tatsächliche und rechtliche Ausgangssituation analysiert und Vorschläge für eine standardisierte Abrechnung unterbreitet. Zudem wurden verschiedene Interessensverbände einbezogen und Verbraucherfeedback eingeholt. In Rahmen des Projekts wurde schließlich eine Musterabrechnung erarbeitet und Wege der verbindlichen Umsetzung aufgezeigt. Dieses könnte als einheitliches Format einer Heizkostenabrechnung verankert werden, welches unabhängig vom jeweiligen Heizkostenverteilerunternehmen genutzt werden kann. Die standardisierte Abrechnung zeichnet sich u.a. dadurch aus, dass sie auf Basis des Endenergieverbrauchs und mit Hilfe von Energieeffizienzklassen eine Bewertung der Wohnung im Zusammenhang mit dem Gebäude ermöglicht. In die standardisierte Abrechnung wurde zusätzlich eine Verbrauchsanalyse, wie sie derzeit in § 7 HeizkostenV vorgesehen ist, integriert.
Der Forschungsbericht widmet sich der Frage, ob und inwieweit sich die Heizkostenabrechnungzu einem informativeren und transparenteren Instrument weiterentwickeln lässt, das dazu beiträgt, den Energieverbrauch für Raumwärme und Warmwasser und damit die CO2-Emissionen im Gebäudesektor weiter zu reduzieren.<BR>In dem Projekt wurde die tatsächliche und rechtliche Ausgangssituation analysiert und Vorschläge für eine standardisierte Abrechnung unterbreitet. Zudem wurden verschiedene Interessensverbände einbezogen und Verbraucherfeedback eingeholt. In Rahmen des Projekts wurde schließlich eine Musterabrechnung erarbeitet und Wege der verbindlichen Umsetzung aufgezeigt. Dieses könnte als einheitliches Format einer Heizkostenabrechnung verankert werden,welches unabhängig vom jeweiligen Heizkostenverteilerunternehmen genutzt werden kann. Die standardisierte Abrechnung zeichnet sich u.a. dadurch aus, dass sie auf Basis des Endenergieverbrauchs und mit Hilfe von Energieeffizienzklassen eine Bewertung der Wohnung im Zusammenhang mit dem Gebäude ermöglicht. In die standardisierte Abrechnung wurde zusätzlicheine Verbrauchsanalyse, wie sie derzeit in § 7 HeizkostenV vorgesehen ist, integriert. Darüber hinaus wird eine optionale Erweiterung der standardisierten Abrechnung für Vermieter, Vermieterinnen und Hausverwaltungen entwickelt, welche wichtige Erkenntnisse zu energetisch bedingten Einsparpotenzialen an den Anlagen bzw. im Gebäude aufzeigt und bewertet.Diese zusätzliche Effizienzinformation soll ihre Empfänger motivieren, energetische Verbesserungs- und / oder Optimierungsmaßnahmen an der Heizanlage bzw. der Warmwasseranlage vorzunehmen. Im Kontext des Musters wird eine rechtliche Verankerung von einzelnen Punkten für mehr Transparenz und Verständlichkeit von Heizkostenabrechnungen entworfen. Hierzu wurden auch entsprechende Formulierungsvorschläge für eine Änderung der HeizkostenV erarbeitet.<BR>Quelle: Forschungsbericht
Im Auftrag des Umweltbundesamtes (UBA) erarbeitet das ifeu gemeinsam mit Prognos und IREES Teile der Berichtspflicht der Energieeffizienzrichtlinie entsprechend Artikel 14. Dabei liegt der Fokus im Forschungsvorhaben auf der Analyse der wirtschaftlichen Potenziale für eine effiziente Wärme- und Kälteversorgung im Jahr 2030, die durch eine umfassende KostenNutzen-Analyse sowie Sensitivitätsanalyse ergänzt wird. Darüber hinaus werden im Rahmen des Projekts Maßnahmen und politische Strategien erarbeitet, mit denen das wirtschaftliche Potenzial gehoben werden kann. Für die Analysen wird als Grundlage ein Szenario des Nationalen Energie- und Klimaplans (NECP), der 2019 von der Bundesregierung bei der europäischen Kommission einzureichen war, herangezogen. Die bundesweiten Daten werden durch den Einsatz des gebäudescharfen Wärmeatlas WaD 2.0 des ifeu und weiteren räumlich hoch aufgelösten Datenquellen disaggregiert und für die Analysen aufbereitet. Die Datenbasis wird darüber hinaus aufgearbeitet, um Wärme- und Kälteversorgungsgebieten kleinräumig als Karten darzustellen. Quelle: Forschungsbericht
Eine Analyse der deutschen Energie- und Klimapolitik hat ergeben (Stand 2013):<BR>Nur im Maßnahmenfeld "Ausbau der Erneuerbaren Energien im Strombereich" wird voraussichtlich das Ziel ereicht.<BR>Dagegen wird in allen anderen Maßnahmenfeldern das Ziel verfehlt oder es bestehen Wirkungs-defizite der eingesetzten Politikinstrumente. <BR>Das betrifft insbesondere die Energieeffizienz auf der Nachfrageseite, aber auch die Kraft-Wärme-Kopplung und Erneuerbare Energien - Wärme.<BR>Für die Maßnahmenfelder "Fluorierte Treibhausgase", "Industrieprozesse" und "Landwirtschaft" müssen überhaupt erst verbindliche Reduktionsziele festgelegt und Politikinstrumente eingeführt werden.<BR>Vertiefend betrachtet wurden die Bereiche:<BR>Energieeffiziente Produkte: Als neues und ergänzendes Instrument dazu wurde hier eine EU-weite Datenbank der von den Richtlinien erfassten Produkte und geforderten Daten detailliert untersucht und vorgeschlagen. <BR>Energieeffizienz in Wohngebäuden: Es wurden Empfehlungen für die verbundenen Instrumente Beratung und regionale Netzwerke abgeleitet, mit einem konkreten Vorschlag für deren erweiterte finanzielle Förderung. <BR>Für den weiteren Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) sollten insbesondere die Rahmenbedingungen für Stadtwerke und andere Anbieter von KWK-basierter Fern- und Nahwärme verbessert werden.<BR>Quelle: Forschungsbericht
Die EU-Energieeffizienzrichtlinie (EED) sieht in Artikel 7 die Einrichtung eines Energieeinsparverpflichtungssystems (EEOS) als ein zentrales Instrument zur Erreichung von Energieeinsparzielen vor. Während mittlerweile mehr als die Hälfte der Mitgliedstaaten ein solches System eingerichtet haben, wurde eine Einführung in Deutschland zwar in verschiedenen Studien diskutiert, jedoch bisher nicht umgesetzt. Mit dieser Studie wird ein Ausgestaltungsvorschlag für ein mögliches Energieeinsparverpflichtungssystem in Deutschland unter den derzeitigen energie- und klimapolitischen Rahmenbedingungen vorgelegt. Im Rahmen eines EEOS wird durch den Staat ein Einsparziel festgelegt und auf verpflichtete Akteure allokiert. Je nach Ausgestaltung kann eine Handelskomponente (so genannte "Weiße Zertifikate") hinzukommen. Um ein EEOS in einem Land zu etablieren, sind Festlegungen zu zentralen Ausgestaltungsmerkmalen zu treffen. Dazu gehören neben den zu verpflichtenden Sektoren, Energieträgern und Akteuren auch die Konkretisierung des Einsparziels, Anforderungen an die durchgeführten Einsparmaßnahmen sowie Regelungen zum Handel mit Zertifikaten und zu den Nachweis- und Überprüfungsmechanismen. Die hier vorgeschlagene Ausgestaltung wurde so gewählt, dass damit eine hohe Effektivität und Kosteneffizienz des Instruments gewährleistet ist und der Markt für Energiedienstleistungen gestärkt wird. Trotz der schon stark ausdifferenzierten Förderlandschaft für Energieeffizienz könnte ein marktnahes Instrument wie ein EEOS dazu beitragen, einige der noch bestehenden Hemmnisse abzubauen, die bisher einer vollen Ausschöpfung der Energieeffizienzpotenziale entgegenstehen. Quelle: Forschungsbericht
Das Projekt "Klimaschutz und die Effizienzpolitiken für die EU (Europäischen Union)" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Wuppertal Institut für Klima, Umwelt, Energie gGmbH durchgeführt. Ausgangslage: Die Steigerung der Energieeffizienz ist ein Schlüsselelement für die Erreichung der nationalen und internationalen Klimaschutzziele. Energiepolitik in Deutschland wird zunehmend auch durch die Energiepolitik der EU gestaltet. Es ist daher von grundlegender Bedeutung, die energiepolitischen Prozesse auf EU Ebene mit zu gestalten und dazu fachlich beizutragen. Dabei stellen sich auf EU-Ebene oft andere Herausforderungen an die strategischen Spielräume und politischen Instrumente. Im Bereich der Energieeffizienz bleiben die Fortschritte auf EU-Ebene derzeit weit hinter den Möglichkeiten und gesetzlichen Zielen zurück. Im Juni 2011 legte die EU-Kommission daher ihren Vorschlag für eine EU-Energieeffizienz-Richtlinie vor. Diese trat am 05.12.20 12 in Kraft und soll bis zum 05.06.2014 national umgesetzt werden. Bis Ende Juni 2014 soll die EU-Kornmission die Fortschritte durch die Richtlinie bei der Erreichung des EU-Ziels, bis 2020 die Energieeffizienz um 20 Prozent zu erhöhen, überprüfen. Bei Abweichung vom Zielpfad werden weitere Maßnahmen notwendig sein. Zielstellung/Methodik: Es sollen der Maßnahmen- und Instrumentenmix auf EU-Ebene und in (ausgewählten) Mitgliedstaaten analysiert werden. Dabei sollen die Beiträge und Interaktion verschiedener Maßnahmen quantitativ und qualitativ untersucht und gute Beispiele identifiziert werden. Auf dieser Grundlage werden Aussagen zur Erreichung der Energieeffizienzziele für das Jahr 2020 und zu weiteren Potenzialen bis 2030 getroffen. Die (Zwischen)Ergebnisse werden in drei Workshops in verschiedenen EU-Mitgliedsländern vorgestellt und diskutiert.
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