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Kriterien fuer die Ausrichtung der behilferechtlichen EU-Gruppenfreistellungsverordnung Umwelt auf den integrierten Umweltschutz

Das Projekt "Kriterien fuer die Ausrichtung der behilferechtlichen EU-Gruppenfreistellungsverordnung Umwelt auf den integrierten Umweltschutz" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Köln - Finanzwissenschaftliches Forschungsinstitut durchgeführt. Staatliche oder aus staatlichen Mitteln gewaehrte Beihilfen, die durch die Beguenstigung bestimmter Unternehmen oder Produktionszweige den Wettbewerb verfaelschen oder zu verfaelschen drohen und den Handel zwischen Mitgliedstaaten beeintraechtigen, sind nach Artikel 92 EG-Vertrag mit dem gemeinsamen Markt unvereinbar. Verschiedene Beihilfearten koennen aber unter bestimmten Voraussetzungen als mit dem gemeinsamen Markt vereinbar angesehen werden, sofern sie der Kommission gemaess Artikel 93 EG-Vertrag notifiziert worden sind und die Kommission keine Einwendungen erhebt. Dazu zaehlen u.a. Beihilfen zur Verbesserung des Umweltschutzes. Fuer jeden dieser 'Ausnahmebereiche' hat die Kommission einen 'Beihilferahmen' festgelegt. Der Beihilferahmen legt Kriterien fest, unter welchen Voraussetzungen die Gewaehrung von Umweltschutzbeihilfen mit dem gemeinsamen Markt als vereinbar angesehen werden kann. Der Umweltschutzbeihilferahmen wird z.Z. ueberarbeitet. Ziel muss es sein, die bisherige Philosophie 'end-of-the-pipe' zugunsten des integrierten Umweltschutzes zurueckzudraengen. Zu diesem Zweck ist auf der Grundlage einer aktuellen Bestandsaufnahme eine Strategie zu erarbeiten.

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